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ÄA zu TOP 3.1. „Kölner Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1239/2022 vom 13.06.2022

Stand: Am 13.06.2022 im Finanzausschuss endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Reker Ausschussvorsitzender Dr. Krupp, Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.06.2022 AN/1239/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 13.06.2022 ÄA zu TOP 3.1. „Kölner Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung„ Sehr geehrter Herr Dr. Ausschussvorsitzender Krupp, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, wir bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1. „Kölner Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung“ auf die Tagesordnung des kommenden Finanzausschusses zu nehmen. Beschluss: Der Antrag „Kölner Finanzieru ngsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung“ zu TOP 3.1. wird folgendermaßen angepasst. Beschlusspunkt 1: Die Dezernate Umwelt, Klima und Liegenschaften und Finanzen werden gebeten, die Konzipierung eines Finanzierungsinstrumentes für weitere Klimamaßnahmen und Innovationen in der Stadt Köln zu prüfen zu erarbeiten. Dabei soll besonders betrachtet werden unter welchen rechtlichen Bedingungen : Beschlusspunkt 2: - ob die Einrichtung eines „Klimafonds“ möglich wäre, - unter welchen rechtlichen Bedingungen und mit welchem Verwaltungsaufwand (Stellen; Kosten) dies erfolgen kann, - inwieweit eine Kompensationssystematik (z.B. über einen verwaltungsintern internen CO2-Preis) zielführend sein kann, - unter welchen Bedingungen CO2 Kompensa tions-Zuzahlungen Dritter, z. B. Privatpersonen oder Unternehmen, analog zum Beschluss der städtischen Kompensation über Atmosfair, in einen solchen Fonds möglich sind. - wie zusätzliche Gelder von Personen, Gesellschaften oder Institutionen in den Fonds fließen können, die in klimabezogene, innovative Projekte in Köln investieren möchten. Beschlusspunkt 3: Aus diesem Fonds können ergänzend zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen, Klimawandelanpassungen und innovative Projekte auf dem Kölner Stadtgebiet finanzier t werden. Auf Mittel aus diesem Fonds sollen sich sowohl Bürger*innen, Hausgemeinschaften als auch Vereine und Initiativen bewerben können, die klimapositive Zwecke verfolgen und innovative Ideen umsetzen wollen, die durch die bestehenden Förderprogramme n icht abgebildet werden. Dabei sollen in erster Linie Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche Menschen mit geringem Einkommen zugutekommen. Finanzierung: EUR 50.000 einmalig für die Konzepterstellung per politischem Veränderungsnachweis gemäß AN/20 94/2021. Darüber hinaus zieht ein solches Konzept eines Finanzierungsinstruments die Auswirkungen auf kommunale Wertschöpfungsketten in Betracht. Das Konzept wird durch die Verwaltung selbst erstellt, es wird keine Auftragsvergabe an Dritte geben. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Finanzausschuss

    TOP 3.1.3, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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