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AN/1239/2022

ÄA zu TOP 3.1. „Kölner Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 13.06.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.06.2022, TOP 3.1.3

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3163 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
Oberbürgermeisterin Reker  
Ausschussvorsitzender Dr. Krupp, 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.06.2022 
AN/1239/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 13.06.2022 
 
ÄA zu TOP 3.1. „Kölner Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und 
Klimafolgenanpassung„ 
Sehr geehrter Herr Dr. Ausschussvorsitzender Krupp,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
 
wir bitten Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1. „Kölner 
Finanzierungsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und Klimafolgenanpassung“ auf 
die Tagesordnung des kommenden Finanzausschusses zu nehmen.   
 
 
Beschluss: 
Der Antrag „Kölner Finanzieru ngsinstrument für Klimaschutz, Innovationen und 
Klimafolgenanpassung“ zu TOP 3.1. wird folgendermaßen angepasst.  
 
Beschlusspunkt 1:  
Die Dezernate Umwelt, Klima und Liegenschaften und Finanzen werden gebeten, die 
Konzipierung eines Finanzierungsinstrumentes  für weitere Klimamaßnahmen und 
Innovationen in der Stadt Köln zu prüfen zu erarbeiten. Dabei soll besonders betrachtet 
werden unter welchen rechtlichen Bedingungen : 
  
Beschlusspunkt 2:  
- ob die Einrichtung eines „Klimafonds“ möglich wäre,  
- unter welchen rechtlichen Bedingungen und mit welchem Verwaltungsaufwand 
(Stellen; Kosten) dies erfolgen kann,  
- inwieweit eine Kompensationssystematik (z.B. über einen verwaltungsintern internen 
CO2-Preis) zielführend sein kann,

- unter welchen Bedingungen CO2 Kompensa tions-Zuzahlungen Dritter, z. B. 
Privatpersonen oder Unternehmen, analog zum Beschluss der städtischen Kompensation 
über Atmosfair, in einen solchen Fonds möglich sind.  
- wie zusätzliche Gelder von Personen, Gesellschaften oder Institutionen in den Fonds 
fließen können, die in klimabezogene, innovative Projekte in Köln investieren möchten.  
 
Beschlusspunkt 3:  
Aus diesem Fonds können ergänzend zusätzliche  Klimaschutzmaßnahmen, 
Klimawandelanpassungen und innovative Projekte auf dem Kölner Stadtgebiet finanzier t 
werden. Auf Mittel aus diesem Fonds sollen sich sowohl Bürger*innen, 
Hausgemeinschaften als auch Vereine und Initiativen bewerben können, die klimapositive 
Zwecke verfolgen und innovative Ideen umsetzen wollen, die durch die bestehenden 
Förderprogramme n icht abgebildet werden. 
Dabei sollen in erster Linie Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche 
Menschen mit geringem Einkommen zugutekommen.  
 
Finanzierung: EUR 50.000 einmalig für die Konzepterstellung per politischem 
Veränderungsnachweis gemäß AN/20 94/2021. 
Darüber hinaus zieht ein solches Konzept eines Finanzierungsinstruments die 
Auswirkungen auf kommunale Wertschöpfungsketten in Betracht. Das Konzept wird 
durch die Verwaltung selbst erstellt, es wird keine Auftragsvergabe an Dritte geben.  
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich.  
 
gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 3.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1239/2022
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
13.06.2022
Erstellt
13.06.2022 13:22