Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion betreffend „Anfrage zur Neuorganisation der Hausmeister*innendienste an Schulen" (AN/0403/2024)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1175/2024 vom 23.04.2024
Stand: Am 29.04.2024 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/112/1/11 Vorlagen-Nummer 23.04.2024 1175/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.04.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU- Fraktion und Volt-Fraktion betreffend „Anfrage zur Neuorganisation der Hausmeister*innendienste an Schulen" (AN/0403/2024) Gemäß der Anfrage AN/0403/2024 bitten die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die CDU-Frak- tion und VOLT Fraktion um Beantwortung folgender Fragestellungen: Zu welchen Ergebnissen ist die zuständige Arbeitsgruppe der Verwaltung bezüglich der (Neu-) Organisation der Hausmeister*innen gekommen? Der Bereich der Schulhausmeister*innendienste wurde unter Federführung des Amtes 11/Per- sonal- und Verwaltungsmanagement mit externer Unterstützung durch die Kommunale Ge- meinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in den Jahren 2020 und 2021 organi- satorisch betrachtet. Dabei lag der Fokus auf der Optimierung der organisatorischen Rahmen- bedingungen (Vereinheitlichung von Aufgaben und Arbeitsabläufen) und der Personalbedarfs- bemessung. Die aufbauorganisatorische Anbindung der Schulhausmeister*dienste war nicht Gegenstand der Organisationsuntersuchung. Unter welchen Voraussetzungen können die Hausmeister*innen der Schulgebäude zur Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wechseln? Die Anbindung der Hausmeister*innendienste an Schulen ist eine organisatorische Fragestel- lung und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin. Die Oberbürger- meisterin ist nach § 62 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung verantwortlich und hat ein umfassendes Orga- nisations- und Weisungsrecht sowie die Befugnis zur Leitung und Verteilung der Geschäfte. Die Verwaltung der städtischen Schulen einschließlich der Personalverantwortung für das nichtpädagogische Personal, also insbesondere Schulhausmeister*innen und Schulsekre- tär*innen, ist innerhalb der Stadtverwaltung den Bürgerämtern zugewiesen. In den einzelnen Schulen bilden Schulleitung, Schulsekretär*innen und Schulhausmeister*in- nen eine Einheit, die wesentlich zum reibungslosen Betriebsablauf beiträgt. Für die Schullei- tung ist dabei der enge Kontakt zu „ihrem“ Bürgeramt ein wesentlicher Erfolgsfaktor, gerade wenn es zu Fragen oder Problemen kommt. Zudem werden die Schulgebäude nach Schulschluss intensiv als Veranstaltungsräume für Vereinsleben und bürgerschaftliches Engagement genutzt. Hier gibt es eine direkte Schnitt- stelle zwischen dem jeweiligen Bürgeramt, welches für die Vergabe der Schulräume zuständig 2 ist, und den Schulhausmeister*innen als Ansprechperson für die Vereine und Bürger*innen vor Ort. Es gibt deshalb seitens der Verwaltung keine Bestrebungen, diese Zuständigkeiten zu verän- dern. Wie kann ein solcher Wechsel sinnvoll ablaufen (z.B. indem zunächst die Hausmeis- ter*innen der Gesamtschule aus dem Amt für Schulentwicklung in die Gebäudewirt- schaft wechseln oder bei Neueinstellungen von Hausmeisterinnen diese sukzessive bei der Gebäudewirtschaft angestellt werden)? Die Schulhausmeister*innen sind nicht beim Amt für Schulentwicklung, sondern bei den Bür- gerämtern organisatorisch angebunden. Ferner wird seitens der Verwaltung ein Wechsel der Schulhausmeister*innen zur Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln nicht befürwortet und ist nicht geplant. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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29.04.2024
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
29.04.2024 zuletzt
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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