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1142/2023

U3-Kindertagespflege

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 14.04.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.07.2023

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Ansehen

Anlage_Anfragenbeantwortung 0386/2023

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

5562 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/516 
 
Vorlagen-Nummer           13.04.2023 
 1142/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 17.04.2023 
 
U3-Kindertagespflege 
hier: Anfrage der Fraktion Volt zur Sitzung des Hauptausschusses am 27.02.2023 
1. Mit welcher Begründung wird die fachliche Kompetenz einer Kindertagespflegeper-
son (Qualifizierungsstand, individuelle Arbeitserfahrungen, Fort- und Weiterbildungen) 
bei der Vergütung außer Acht gelassen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Maßgeblich für die Ausgestaltung der Förderleistung ist § 23 Absatz 2a SGB VIII. Der örtliche 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist danach dazu verpflichtet, den Betrag zur Anerkennung 
der Förderleistung leistungsgerecht zu gestalten. Zu berücksichtigen sind dabei der zeitliche 
Umfang der Leistung sowie die Anzahl der Kinder und der Förderbedarf der Kinder. 
 
2. Wie ist der derzeitige Qualifizierungsstand der Kindertagespflegepersonen in Köln? 
Bitte um Aufstellung differenziert nach QHB 300 Stunden Qualifikation, QHB 160h, DJI 
Curriculum.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Gemäß § 21 Abs. 2 KiBiz sollen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 alle Kindertagespflege-
personen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, über eine QHB-Qualifikation nach dem 
DJI (Deutsches Jugendinstitut) entwickelten Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch (QHB) 
verfügen. Diese QHB-Qualifikation im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten deckt die gesetz-
lichen Anforderungen nach „vertieften Kenntnissen“ über die Kindertagespflege ab. 
 
Der Qualifizierungsstand der in Köln tätigen Kindertagespflegepersonen -aufgeschlüsselt nach 
DJI-Curriculum und QHB – stellt sich wie folgt dar: 
 
 QHB 300: 1 Kindertagespflegeperson 
 QHB 160: 27 Kindertagespflegepersonen 
 QHB 80 (Qualifikation von sozialpädagogischen Fachkräften): 1 Kindertagespflegeper-
son 
 Anschlussqualifizierung „160+“ nach QHB: 88 Kindertagespflegepersonen 
 Qualifizierung nach DJI-Curriculum im Umfang von 160 Stunden: 748 Kindertagespfle-
gepersonen, 
 Qualifizierung nach DJI-Curriculum im Umfang von 80 Stunden: 98 Kindertagespflege-
personen.

2 
 
 
3. Wie wurde die Höhe der Förderleistungen Sachkostenaufwand sowie Mietkostenzu-
schuss festgelegt und wann wurden diese Leistungen zuletzt inflationsbedingt ange-
passt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Höhe der Förderleistung wurde 2013 in Orientierung an der Einkommenssituation von 
Kinderpfleger*innen festgelegt. Zum 01.08.2021 wurde der Betrag zur Anerkennung der För-
derleistung um 0,20 Euro/Betreuungsstunde je Kind auf 3,47 Euro bzw. um 0,70 Eu-
ro/Betreuungsstunde je Kind mit einem erhöhten Förderbedarf auf 12,15 Euro erhöht und un-
terliegt seitdem einer jährlichen Dynamisierung von 2%. Der Umfang der Dynamisierung in 
einer Höhe von 2% liegt im Vergleich zu anderen großen Kommunen in Nordrhein-Westfalen 
überdurchschnittlich hoch (Bsp.: Düsseldorf 0,5%, Bonn 1,02 %).  
 
Die Stadt Köln hat 2013 beschlossen, die Kindertagespflege durch die Einführung eines frei-
willigen Mietkostenzuschusses zu fördern.  
Zur Unterstützung des Ausbaus und der gezielten Förderung der Kindertagespflege in ange-
mieteten Räumlichkeiten wurde der Zuschuss zu den Mietkosten zum 01.01.2015 um 100% 
auf 1 Euro pro Kind und Betreuungsstunde erhöht. Im Vergleich zu anderen Städten Nord-
rhein-Westfalens steht Köln damit im Bereich des Mietkostenzuschusses gut dar.  
 
Die Höhe des zu erstattenden Sachaufwandes wurde 2013 analog zum steuerrechtlich aner-
kannten Freibetrag zum pauschalen Betriebskostenabzug in einer Höhe von 300 Euro pro 
Kind je Monat festgelegt. Eine Erhöhung ist seitdem nicht erfolgt.  
 
Die Verwaltung verweist ergänzend auf die Anfragebeantwortung mit Session-Nr. 0386/2023 
aus der vorvergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses (s. Anlage).  
 
 
4. Wie viele Anträge auf Erlaubnis zur Kindertagespflege in Bezug auf den Betreuungs-
bedarf wurden in Köln in 2022 gestellt – wie viele wurden davon bewilligt, wie viele ab-
gelehnt? Bitte Gründe aufführen.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
2022 wurde 86 Kindertagespflegepersonen, die erstmalig ihre Tätigkeit als Kindertagespfle-
geperson in Köln aufgenommen haben, eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII erteilt.  
Drei Anträge auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis wurden auf Grund fehlender fachlicher 
und/oder persönlicher Eignung abgelehnt.

3 
 
 
5. Wie hoch sind die Einnahmen aus den Elternbeiträgen in der Kindertagespflege, un-
terschieden nach Betreuungsstunden und Einkommensgruppen? Bitte auch Entgelt-
rückstände benennen.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Nach den aktuellen Daten ergibt sich, bezogen auf die im August 2022 belegten Plätze in der 
Kindertagespflege, folgende Verteilung der monatlichen Elternbeiträge auf die Einkommens-
stufen: 
 
 
 1 2 3 4 5 6 7 8 
Betreuungs-
stunden 
/Woche         
bis 25  287,03 € 750,04 € 2.001,68 € 4.434,78 € 7.161,07 € 4.513,87 € 10.088,18 € 
bis 35  
1.296,44 
€ 6.115,33 € 
16.880,19 
€ 24.948,91 € 42.437,52 € 
47.394,66 
€ 93.079,65 € 
über 36  
5.667,09 
€ 
18.341,00 
€ 
43.390,95 
€ 71.200,20 € 
117.476,55 
€ 
128.824,93 
€ 300.010,67 € 
                  
Gesamt   
7.250,56 
€ 
25.206,37 
€ 
62.272,82 
€ 
100.583,89 
€ 
167.075,14 
€ 
180.733,46 
€ 403.178,50 € 
 
Bei den Monatsbeträgen handelt es sich um festgesetzte Forderungen, nicht um eingegange-
ne Zahlungen. 
Da es bei der Stadtkasse keine Zuordnung der einzelnen Konten nach den Betreuungsformen 
gibt, können die Rückstände von dort nicht ermittelt werden.  
 
 
gez. Reker

Anlage_Anfragenbeantwortung 0386/2023

2570 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 27.01.2023 
 0386/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Sachkostenerstattung in der Kindertagespflege 
Herr Gümüs nimmt im JHA am 29.11.2022 Bezug auf ein in der vorangegangenen Woche 
stattgefundenes Gespräch mit Tagespflegeeltern zur Finanzierung der Tagespflege in der 
Energiekrise und erkundigt sich, ob es bereits Gespräche mit der Verwaltung gegeben habe 
sowie ob Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen seien. 
Frau Niederlein antwortet, dass die Thematik bekannt sei. Es müsse abgewartet werden, wie 
die Landesregierung die Verteilung der Mittel vorsehe. Der Prozess finde derzeit statt. 
 
Die Verwaltung ergänzt wie folgt: 
 
Die seit 2022 anhaltende dynamische Kostenentwicklung im Energiebereich und damit ver-
bundene hohe Inflationsrate trägt inzwischen auch einen erkennbaren Einfluss auf die Sach-
kosten in der Kindertagespflege. Seitens der Fachverwaltung besteht ein großes Interesse, 
die Auskömmlichkeit der Sachkostenerstattung in der Kindertagespflege sicherzustellen. Um 
dieses unverzichtbare Betreuungsangebot im U3 Bereich auch weiterhin sichern zu kön-
nen, hat sich der Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln im November 
2022 an den Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht 
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte gewandt, eine Anpassung der 
Förderleistung seitens des Landes für die Kindertagespflege zu prüfen.  
  
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Lan-
des Nordrhein-Westfalen hat am 22.12.2022 schriftlich angekündigt, im Rahmen des „Stär-
kungspaketes NRW – gemeinsam gegen Armut“ die KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtun-
gen und die Angebote der Kindertagespflege mit 60,2 Millionen Euro zu unterstützen, um die 
aktuell steigenden Kosten abzufedern. 
 
Das Jugendamt der Stadt Köln steht aktuell mit dem Ministerium im Austausch, um die Auf-
schlüsselung der angekündigten Mittel für die Kindertagespflege zu erörtern. Eine abschlie-
ßende Klärung hierzu steht derzeit noch aus. 
Sobald die konkrete Förderleistung des Landeszuschusses für Kinder in der Kindertagespfle-
ge bekannt ist und die Landesmittel zur Verfügung stehen, wird die Fachverwaltung diese 
entsprechende Förderleistung an alle aktiven Tagespflegepersonen weiterleiten. 
 
Der Jugendhilfeausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

10.07.2023 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1142/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
14.04.2023
Erstellt
04.04.2023 14:56