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4331/2021

Zukunft des Strandbad Marie

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 27.01.2022, TOP 6.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10871 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 4331/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zukunft des Strandbad Marie 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Fläche (das Gebäude des „Strandbad Marie“ und 
die Campingplatzfläche) schnellstmöglich in den Naturschutzbereich zu überführen und zu 
überplanen. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 12.03.2020 den Pflege- und Entwicklungs-
plan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen beschlossen.  
„Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- 
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender 
Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-, Pflege- und Entwicklungs-
maßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen 
nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes 
bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.“  
In diesem Zusammenhang wurde festgelegt:  
Das Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb) ist ab dem Jahr 
2021 in den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen, wenn bis dahin kein Weiterbetrieb 
der Gastronomie gefunden wurde. 
Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der Familien-
Zeltgemeinschaft und des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse auszusparen. Da der Gast-
ronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist und eine ver-
sprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in 
den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen, wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der 
Gastronomie gefunden wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH-Fläche 
Rheinufer von dem Grundstück aus zu unterbinden. 
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen 
notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das traditionsreiche Brauchtums-Fest zu ge-
nehmigen. Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durch-
führung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten drei Tage ergeben.  
In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwem-
mungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck 
auf die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten 
beseitigt werden. Auch aus Gründen der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an 
einen überschwemmungsfreien Standort geboten. Eine Schließung des bestehenden Platzes darf 
erst erfolgen, wenn ein neuer Platz errichtet und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. 
Die Seitenstreifen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gast-
ronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbe-
triebes einzurichten. Der Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder Auf-
forstung des Platzes auch nach Ende des bisher laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vor-
sehen, so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f 
(11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen 
anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen.“ 
Begründung für die positive Auswirkung auf den Klimaschutz 
Der Rückbau der Gebäude und die Überführung der Fläche in den Naturschutzbereich wirken sich 
positiv auf den Klimaschutz aus

3 
1. Historische Bedeutung des Strandbad Marie für Porz-Langel 
Das Strandbad Langel, hauptsächlich errichtet in Holzbauweise, wurde 1911 eröffnet und erfreute 
sich im Sommer mit täglich 3000 Badegästen großer Beliebtheit. Zum Strandbad gehörte ein Restau-
rant mit Freitreppe zum Rhein. Schon drei Jahre nach seiner Eröffnung wurde das Strandbad 1914 
unter bis heute nicht geklärten Umständen durch einen Brand zerstört. 
Erst 1931 wurde das Strandbad wieder aufgebaut, nicht mehr so mondän, sondern lediglich mit ei-
nem gemauerten Fundament, auf dem eine Holzbarracke errichtet wurde, die als Gaststätte und als 
Wohnung für die Betreiberfamilie diente. Direkt am Strand wurde ein Kaffee-Garten angelegt und für 
die Badegäste wurden Umkleideräume bereitgestellt.  
Die Nutzung zum Badebetrieb wurde 1941 mit der Aufspülung einer Sandbank am Langeler Bogen 
beeinträchtigt, da das Rheinufer nun fast 100 Meter vom Strandbad entfernt lag.  
So wurde das „Strandbad“ weiterhin als Ausflugslokal genutzt, ab1951 von Marie und Gustav Holl-
stein unter dem Namen „Strandbads Marie“ weitergeführt und um einen Campingplatz erweitert. Ma-
rie Hollstein war bis 1996 die Betreiberin der Gaststätte im heutigen Kölner Stadtteil Porz-Langel. 
Der Landschaftsplan von 1991 sah vor, das gesamte Gelände nach Ablauf der Nutzungsgestattungen 
in den Zustand des umliegenden naturbelassenen Auenwaldgeländes zurückzuführen. Nach Protest 
der Langeler Bürger*innen gab die Bezirksregierung 2006 dem Widerstand statt und das Ausflugslo-
kal wurde zeitweise wieder eröffnet. 
2. Aktuelle Situation: 
Die Verwaltung hat im Laufe des Jahres 2021 Gespräche mit verschiedenen Akteuren geführt, die 
Nutzungsvorstellungen für eine Folgenutzung des Gebäudes und Geländes entwickelt haben. Grund-
lagen für die Gespräche waren die folgenden Eckdaten für potenziell denkbare Nutzungen im Bereich 
Strandbads Marie: 
2.1 Aus der Sicht von Umwelt- und Naturschutz denkbare Nutzung: 
Denkbar wären aus Sicht der UNB vorbehaltlich der Zustimmung des Beirats und der Naturschutz-
verbände folgende Nutzungen, aber immer unter Berücksichtigung der Maßgabe, dass es zu keiner 
Verschlechterung der Situation vor Ort kommt. In diesem Fall könnte keine Genehmigung erteilt wer-
den. 
• Sanierung Gebäude, Solaranlage, etc. 
• Kleinkläranlage,  
• Innengastronomie, 
• Außengastronomie auf der rheinabgewandten Seite des Gebäudes in einem verträglichen 
Rahmen, 
• private Veranstaltungen im Gebäude, aber nur in einem mit dem FFH-Gebiet verträglichen 
Rahmen (die FFH-Verträglichkeitsprüfung muss sich dieser Thematik widmen, 
• Naturschutzausstellungen im Gebäude, 
• Naturschutz-Aktivitäten im Freien nur dann, wenn sie der Öffentlichkeit die Besonderheit des 
Auenstandortes näher bringen, und dann aber auch nur in einem begrenzten Rahmen und un-
ter strenger fachlicher Aufsicht (z.B. Naturschutzverbände). 
Dabei sollten folgende Auflagen aus dem alten Mietvertrag umgesetzt werden: 
• der Platz ist durch Baum- und Strauchgruppen mit standortgerechten Gehölzen zu gliedern; 
• die betonierten Flächen im jetzigen Campingplatzbereich sind zu entsiegeln; 
• keine zusätzlichen Parkplätze; 
• kein Ausbau der Zufahrt; 
• keine neuen Wege; 
• keine Wegebeleuchtung entlang der Zufahrt.

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2.2 Liegenschaftliche Eckdaten: 
• Die jährlich zu zahlende Miete umfasst 4.812,28 € und wird alle 5 Jahre überprüft und gemäß 
der Veränderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. 
• Die Überlassung ab Vertragsbeginn bis zum Baubeginn erfolgt unentgeltlich. Für den Zeitraum 
zwischen Baubeginn und Eröffnung des Strandbads zahlt die Mieterin 50 % der Miete pro 
Jahr. Ab Monatsersten nach Eröffnung ist die Miete in voller Höhe zu überweisen. 
• Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre plus Option für zwei Verlängerungen von weiteren je-
weils 10 Jahren und beginnt mit dem Monatsersten des auf den Beschluss der Bezirksvertre-
tung Porz folgenden Monats.  
• Die Sanierung des Aufbaus der „Strandbad Marie“ muss innerhalb einer Frist von 2 ½ Jahren 
nach Vertragsunterzeichnung erfolgen.  
• Bei Nichterteilung der notwendigen Baugenehmigung kann das Vertragsverhältnis mit einer 
außerordentlichen Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.  
• Bei jeglicher Vertragsbeendigung müssen alle auf den Grundstücken befindlichen Aufbauten 
inklusive der Fundamente niedergelegt und geräumt werden und die Grundstücksfläche muss 
sodann in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.  
• Für den bei Vertragsbeendigung durchzuführenden Abriss des mietereigenen Gebäudes ist 
eine Bürgschaft in Höhe von 50.000 € zu hinterlegen.  
2.3 Instandhaltungs- und Abrisskosten 
Das Gebäude befindet sich in einem maroden Zustand und bedürfte für eine Wiederaufnahme der 
Nutzung einer grundhaften Sanierung aller Bauteile, insbesondere der Haustechnik (Elektro, Heizung, 
Wasser und Abwasser). Die damit verbundenen Kosten könnten nur im Rahmen einer aufwändigen 
Zustandserfassung und Planung belastbar beziffert werden. Überschlägig muss bei fachgerechter 
Sanierung jedoch von einem mindestens sechsstelligen Betrag ausgegangen werden. Eine Amortisa-
tion dieses Betrages durch eine Fortsetzung der Nutzung ist aufgrund der notwendigen Beschrän-
kung auf den Bestand ohne Außengastronomie nicht möglich.  
Da die Aufbauten Eigentum des aktuellen Pächters sind, hat er gemäß der geltenden vertraglichen 
Regelung den Abriss selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.  
3. Gespräche mit verschiedenen Nutzungsinteressent*innen 
Die Vertreter*innen der Umweltverbände erläuterten, dass für sie diese Fläche schnellstmöglich in 
den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen wäre. 
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Betreten der FFH Fläche Rheinufer von dem 
Grundstück aus unterbinden. Die Idee, das Gebäude und/oder Gelände in eine umweltbildnerische 
Konzeption einzubinden, müsse nicht am Standort umgesetzt werden. Denkbar wäre auch, eine Be-
ratungs- und Informationsmöglichkeit in der Ortslage Langel anzubieten. 
Ein aus dem Stadtteil kommender potenzieller Investor stellte glaubwürdig dar, dass ein Investment 
für die Sanierung des Gebäudes sich nur rechnet, wenn:  
• rund 75 Stellplätze für Wohnmobile,  
• eine erweiterte Außengastronomie,  
• zusätzliche Parkmöglichkeiten am und auf dem Gelände, 
• und eine verbesserte Wege-Beleuchtung ermöglicht werden. 
Das ist zwar betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, aber nicht mit den Eckdaten vereinbar. Dieses 
Angebot eines Investors ist in der beschriebenen Form am Standort nicht umsetzbar, so dass diese 
Fläche schnellstmöglich in den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen ist. 
Eine Alternative (z.B. aus Stiftungsmitteln oder haushaltsfinanziert) sieht die Verwaltung nicht.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Frongasse
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
4331/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.12.2021
Erstellt
13.12.2021 16:17