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0076/2026

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "BAB 3, 4, 59 - Ersatzneubau der Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 29.01.2026, TOP 1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage Auszug Erläuterungsbericht

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1767 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621 
 
Vorlagen-Nummer 19.01.2026 
 0076/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 
 
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "BAB 3, 4, 59 - Ersatzneubau der 
Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar 
Die städtische Stellungnahme in dem Planfeststellungsverfahren war Gegenstand der Be-
schlussvorlage 3093/2025. 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 
11.12.2025 hat RM Sterck nachgefragt, weshalb das Vorhaben erst so spät der Politik vorge-
legt worden sei, obwohl sich bereits Brücken im Bau befänden. Er bittet um Angabe des aktu-
ellen Verfahrensstandes. 
 
Stellungnahme: 
 
Die bereits durchgeführten bzw. die derzeit im Bau befindlichen Maßnahmen sind nicht Ge-
genstand des hier maßgeblichen Planfeststellungsverfahrens.  
 
Für die besonders vordringlichen Baumaßnahmen, die bereits umgesetzt worden sind bzw. 
die sich derzeit in der Ausführung befinden, wurde gemäß § 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfah-
rensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) kein Planfeststellungsverfah-
ren durchgeführt. Dementsprechend gab es hier auch keine städtische Gesamtstellungnahme, 
die dem Ausschuss hätte vorgelegt werden können. 
 
Für die übrigen Baumaßnahmen wurde das laufende, hier betroffene Planfeststellungsverfah-
ren eingeleitet. Eine Entscheidung des Fernstraßen-Bundesamts steht noch aus. Sobald 
diese vorliegt, wird der Ausschuss über das Ergebnis informiert.  
 
Ergänzend wird auf den beigefügten Auszug aus dem Erläuterungsbericht verwiesen (An-
lage). 
 
 
Gez. Egerer 
 
 
Anlage 
 
Auszug Erläuterungsbericht

Anlage Auszug Erläuterungsbericht

3319 Zeichen

- 15 - Unterlage 1 
Erläuterungsbericht 
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00          
verkehrlichen und strukturellen Gesamtoptimierung des AD Heumar. Dabei wurde auch das südli- 
che Trompetenbauwerk BW 5008 806 im Zuge der BAB A 59 einbezogen. Eine detaillierte Bewer- 
tung der Varianten ist in Kapitel 3 dargestellt. 
Angesichts der hohen Komplexität des Gesamtvorhabens und der dringlichen Sanierungsbedarfe 
wurde das Projekt in zwei eigenständige Teilprojekte gegliedert: 
Teilprojekt I: Rampe A 4
Dieses Teilprojekt umfasst den Ersatz der vordringlich sanierungsbedürftigen Bauwerke im Bereich 
der Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen. Aufgrund der Eilbedür ftigkeit 
und der klar abgrenzbaren baulichen Maßnahmen wurde auf ein Planfeststellungsverfahren ver-
zichtet. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW bestätigte am 20.10.2020 die Möglichkei t einer 
Durchführung gemä ß § 74 Abs. 7 VwVfG NRW 1. Zum Umfang des Teilprojekts gehören: 
· Die Überführung der B 8, 
· Die Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen mit dem Bauwerk B W 
5008 419, 
· Die Bauwerke BW 5008 700.1 und BW 5008 700.2 über die Schienentrasse der Kölner 
Verkehrsbetriebe (KVB). 
Das Bauwerk BW 5008 419 befindet sich derzeit im Bau. Die Überführung der B 8 sowie die Bau- 
werke BW 700.1 und BW 700.2 sind bereits fertiggestellt. Das Teilprojekt 1 ist somit kein Teil dieser 
Planfeststellungsunterlage. Eine Darstellung der Bauwerke ist in Abbildung 5 ersichtlich. 
1 § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), BGBl. I 1976, S. 1253; zuletzt geändert du rch Art. 5 
des Gesetzes vom 13. April 2021 (BGBl. I S. 750).

- 16 - Unterlage 1 
Erläuterungsbericht 
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00          
Abbildung 5: Bauwerke Teilprojekt I, (Quelle: Bramey.Bünermann Ingenieure)
Teilprojekt II „Ersatzneubau AD Heumar“ 
Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsentwurfs ist der Ersatzneubau aller übri gen, als 
sanierungsbedürftig eingestuften Bauwerke, ein Stützbauwerk entlang der BAB A 3 sowie die ver- 
kehrliche Neuordnung der Verflechtungen im Bereich des AD Heumar. Folgende Bau werke sind 
Bestandteil dieses Teilprojekts: 
· Bauwerk 5008 701: Ersetzt das Bauwerk 800 auf der Trasse der BAB A 3 / A 4 / A 5 9 in 
Fahrtrichtung Oberhausen.  
· Bauwerke 5008 407 und 410: Ersetzen das Bauwerk 834 auf der Trasse der BAB A 3.  
· Bauwerke 5008 408 und 411: Ersetzen das Bauwerk 804 auf der Trasse der BAB A 59 in 
Fahrtrichtung Bonn.  
· Bauwerk 5008 409: Ersetzt das Bauwerk 803 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhau- 
sen.  
· Bauwerk 5008 412.1: Ersetzt das Bauwerk 806.1 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Ober- 
hausen. 
BW 419 
Überführung B 8 
BW 700.1 / 700.2

- 17 - Unterlage 1 
Erläuterungsbericht 
VAS-04-ADH-A-RE01-001-00          
· Bauwerk 5008 412.2: Ersetzt das Bauwerk 806.2 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn 
· sowie für die temporäre Baustellenverkehrsführung, der eingeschränkten A 59 von Bonn 
nach Oberhausen, die Aktivierung der Verbindungsrampe der BAB A 559 auf die A 4 im AK 
Gremberg 
· Bauwerk 5008 369: Stützbauwerk entlang der BAB A 3
Abbildung 6: Bauwerke Teilprojekt II, (Quelle: Durth Roos Consulting)
Überführung B 8 , 
fertiggestellt 
BW 419, in Bau 
BW 407 
BW 700 
BW 4 10 
BW 40 9
BW 4 12.2 BW 4 12.1 
BW 4 11 
BW 4 08 
RWBA E 2
BAB A 3
BAB A 59 
BAB A 4
BW 639

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0076/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.01.2026
Erstellt
09.01.2026 11:39