0076/2026
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "BAB 3, 4, 59 - Ersatzneubau der Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar
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Anlage Auszug Erläuterungsbericht
3319 Zeichen
- 15 - Unterlage 1 Erläuterungsbericht VAS-04-ADH-A-RE01-001-00 verkehrlichen und strukturellen Gesamtoptimierung des AD Heumar. Dabei wurde auch das südli- che Trompetenbauwerk BW 5008 806 im Zuge der BAB A 59 einbezogen. Eine detaillierte Bewer- tung der Varianten ist in Kapitel 3 dargestellt. Angesichts der hohen Komplexität des Gesamtvorhabens und der dringlichen Sanierungsbedarfe wurde das Projekt in zwei eigenständige Teilprojekte gegliedert: Teilprojekt I: Rampe A 4 Dieses Teilprojekt umfasst den Ersatz der vordringlich sanierungsbedürftigen Bauwerke im Bereich der Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen. Aufgrund der Eilbedür ftigkeit und der klar abgrenzbaren baulichen Maßnahmen wurde auf ein Planfeststellungsverfahren ver- zichtet. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW bestätigte am 20.10.2020 die Möglichkei t einer Durchführung gemä ß § 74 Abs. 7 VwVfG NRW 1. Zum Umfang des Teilprojekts gehören: · Die Überführung der B 8, · Die Verbindungsrampe der BAB A 4 in Fahrtrichtung Oberhausen mit dem Bauwerk B W 5008 419, · Die Bauwerke BW 5008 700.1 und BW 5008 700.2 über die Schienentrasse der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Das Bauwerk BW 5008 419 befindet sich derzeit im Bau. Die Überführung der B 8 sowie die Bau- werke BW 700.1 und BW 700.2 sind bereits fertiggestellt. Das Teilprojekt 1 ist somit kein Teil dieser Planfeststellungsunterlage. Eine Darstellung der Bauwerke ist in Abbildung 5 ersichtlich. 1 § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), BGBl. I 1976, S. 1253; zuletzt geändert du rch Art. 5 des Gesetzes vom 13. April 2021 (BGBl. I S. 750). - 16 - Unterlage 1 Erläuterungsbericht VAS-04-ADH-A-RE01-001-00 Abbildung 5: Bauwerke Teilprojekt I, (Quelle: Bramey.Bünermann Ingenieure) Teilprojekt II „Ersatzneubau AD Heumar“ Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsentwurfs ist der Ersatzneubau aller übri gen, als sanierungsbedürftig eingestuften Bauwerke, ein Stützbauwerk entlang der BAB A 3 sowie die ver- kehrliche Neuordnung der Verflechtungen im Bereich des AD Heumar. Folgende Bau werke sind Bestandteil dieses Teilprojekts: · Bauwerk 5008 701: Ersetzt das Bauwerk 800 auf der Trasse der BAB A 3 / A 4 / A 5 9 in Fahrtrichtung Oberhausen. · Bauwerke 5008 407 und 410: Ersetzen das Bauwerk 834 auf der Trasse der BAB A 3. · Bauwerke 5008 408 und 411: Ersetzen das Bauwerk 804 auf der Trasse der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn. · Bauwerk 5008 409: Ersetzt das Bauwerk 803 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Oberhau- sen. · Bauwerk 5008 412.1: Ersetzt das Bauwerk 806.1 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Ober- hausen. BW 419 Überführung B 8 BW 700.1 / 700.2 - 17 - Unterlage 1 Erläuterungsbericht VAS-04-ADH-A-RE01-001-00 · Bauwerk 5008 412.2: Ersetzt das Bauwerk 806.2 auf der BAB A 59 in Fahrtrichtung Bonn · sowie für die temporäre Baustellenverkehrsführung, der eingeschränkten A 59 von Bonn nach Oberhausen, die Aktivierung der Verbindungsrampe der BAB A 559 auf die A 4 im AK Gremberg · Bauwerk 5008 369: Stützbauwerk entlang der BAB A 3 Abbildung 6: Bauwerke Teilprojekt II, (Quelle: Durth Roos Consulting) Überführung B 8 , fertiggestellt BW 419, in Bau BW 407 BW 700 BW 4 10 BW 40 9 BW 4 12.2 BW 4 12.1 BW 4 11 BW 4 08 RWBA E 2 BAB A 3 BAB A 59 BAB A 4 BW 639
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 19.01.2026 0076/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "BAB 3, 4, 59 - Ersatzneubau der Bauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Heumar Die städtische Stellungnahme in dem Planfeststellungsverfahren war Gegenstand der Be- schlussvorlage 3093/2025. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025 hat RM Sterck nachgefragt, weshalb das Vorhaben erst so spät der Politik vorge- legt worden sei, obwohl sich bereits Brücken im Bau befänden. Er bittet um Angabe des aktu- ellen Verfahrensstandes. Stellungnahme: Die bereits durchgeführten bzw. die derzeit im Bau befindlichen Maßnahmen sind nicht Ge- genstand des hier maßgeblichen Planfeststellungsverfahrens. Für die besonders vordringlichen Baumaßnahmen, die bereits umgesetzt worden sind bzw. die sich derzeit in der Ausführung befinden, wurde gemäß § 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfah- rensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) kein Planfeststellungsverfah- ren durchgeführt. Dementsprechend gab es hier auch keine städtische Gesamtstellungnahme, die dem Ausschuss hätte vorgelegt werden können. Für die übrigen Baumaßnahmen wurde das laufende, hier betroffene Planfeststellungsverfah- ren eingeleitet. Eine Entscheidung des Fernstraßen-Bundesamts steht noch aus. Sobald diese vorliegt, wird der Ausschuss über das Ergebnis informiert. Ergänzend wird auf den beigefügten Auszug aus dem Erläuterungsbericht verwiesen (An- lage). Gez. Egerer Anlage Auszug Erläuterungsbericht
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0076/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 11:39