V/0258/2020
Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße
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Beschlussvorlage
4812 Zeichen
V/0258/2020
V/0258/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße
Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers für den Radverkehr
Beratungsfolge
26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Straßenplanung (Lageplan Nr.
11033 Blatt 1(1) - Stand 03/2020 - und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € en t-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
20.05.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
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V/0258/2020
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2020 156.000 Neben-
anlagen
Saldo 156.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2020 44.000 Fahrbahn
Ergebnis 44.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Planungsbeschluss (V/0096/2019) des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr
und Wohnen der Stadt Münster am 16.05.2019.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Mit dem Umbau der ostseitigen Nebenanlagen Hammer Straße zwischen Metzer Straße und
Friedrich-Ebert-Straße werden die Voraussetzungen für den Radverkehr geschaffen, als frei fli e-
ßender Rechtsabbieger Hammer Str. in Fahrtrichtung Friedrich -Ebert-Str. fahren zu können. Ba u-
lich werden die Radverkehrsflächen mit Betonsteinen rot (20x10x8 cm ohne Phase) und der Ge h-
weg gemäß Ausbaustandard mit Betonplatten grau (24x24x8 cm) hergestellt. Die Grundstücksz u-
fahrten MrWash und ZEB-Tower erhalten einen verstärkten Aufbau mit roten und grauen 16x16x14
cm Betonsteinen.
Die Fußgängeraufstellflächen im Zuge der FG-Furten Hammer Str. und Friedrich-Ebert-Str. werden
einseitig im Hinblick und Vorgriff auf einen perspektiv isch vollumfänglichen barrierefreien Ausbau
dieses Knotenpunktes barrierefrei hergestellt.
Die auf die veränderte Radverkehrsführung neu auszurichtenden Radwegfurten Hammer Str. und
Friedrich-Ebert-Str. erhalten eine Roteinfärbung mittels Dünnschichtbelag.
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V/0258/2020
Straßenbord und Entwässerungsrinne werden auf ganzer Länge des Ausbaubereiches neu gesetzt
und im Abbiegebereich verstärkt wieder eingebaut.
Vorhandene LSA- und Beleuchtungsmasten wie auch zwei Schaltschränke und eine Wall Stadti n-
formationsanlage müssen auf die neuen Gegebenheiten ausgerichtet und entsprechend umgesetzt
werden.
Im Zuge dieser Maßnahme werden erforderliche Fahrbahninstandsetzungsarbeiten ausgeführt
(Decke 8 cm fräsen, Wiedereinbau 5 cm AC 16 BS und 3 cm 8 DC mit Pmb).
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt frühestmöglich nach der Beschlussfa s-
sung. Der Baubeginn für die Straßen- und Tiefbauarbeiten ist für das 4. Quartal 2020 vorgesehen.
Die Dauer dieser Arbeiten wird auf ca. 6 Wochen veranschlagt.
Die Bauarbeiten werden unter Verkehr ausgeführt. Hierzu wird der stadteinwärtige Verkehr (MIV
und ÖPNV) einstreifig an der Baustelle vorbeigeführt. Der stadtauswärtige Verkehr ist von der
Baumaßnahme temporär betroffen. Der Fußgänger- und Radverkehr wird unter beengten Verhält-
nissen unter Beachtung des Baufortschrittes an der Baustelle gesichert vorbeigeführt. Verkehrsbe-
einträchtigungen durch den Baustellenverkehr werden über das normale Maß hinaus nicht erwa r-
tet.
Bedarfe seitens der Versorgungsträger hinsichtlich Leitungsneuverlegungen wurden im Zuge der
TÖB-Beteiligung nicht mitgeteilt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
keine
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
7. Sonstiges
Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Lageplan Nr. 11033 Blatt 1(1)
AUKB_V_0258_2020_Hammer_Str_FriedrichEbertStr_Lageplan
1821 Zeichen
Plot 24.03.2020 Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) 19/043 11033 Maßstab Lageplan 1 : 250 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Hammer Straße Metzer Straße bis Fehrbellinweg Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers für den Radverkehr Lageplan März 2020 genehmigt : i. A. Münster, den.......2020 Amt für Mobilität und Tiefbau Wittkamp März 2020 Sechelmann / Wessels Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Höhe Höhe Legende vorhanden: geplant: 1 22 12 15 9 8 6 4 3 6 8 Asphalt Betonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm Betonstein rot 20/10 cm Betonstein rot 20/10/8 cm Betonstein rot 16/16 cm Betonstein anthrazit 20/10 cm Betonstein anthrazit 20/10/8 cm Grünfläche 78.51 Natursteinpflaster Mosaik Klinker 17 unbefestigte Fläche 19 10b Betonstein weiß 20/10 cm Leuchte 3 Betonstein grau 20/10/10 cm 8a Betonstein rot 20/10/10 cm Betonstein weiß 20/10/8 cm 10b 2b Betonplatten 30/30 cm Markierung von Radwegen H Hochbord Absenkung 2e Betonplatten 24/24/10 cm Zufahrt Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum K Kantenstein demarkieren Rinnenablauf 1 Asphalt 30 Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm 31 Noppenplatten weiß 30/30/8 cm 32 Rippenplatten weiß 30/30/8 cm 33 Tastbordstein weiß 25/20/100 cm 34 R Rollbord 9 Betonstein rot 16/16/14 cm S Schrägbord Bordsteinabsenkungen +3 +0,5 1 Deckenüberzug 3a Betonstein grau 20/10 cm Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Straße 4 Betonstein grau 16/16/14 cm stadteinwärts Stadtteil Mitte Rollbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm 66.67 66.57
Anlage A
1718 Zeichen
Anlage A zur V/0258/2020 Kurzüberblick Der baulichen Umsetzung eines freien Rechtsabbiegefahrstreifens für den Radverkehr Hammer Straße stadteinwärts mit Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Straße einschließlich der erforderlichen Um- bauarbeiten in den Nebenanlagen wird zugestimmt. Hierüber hinaus werden erforderliche Fah r- bahninstandsetzungsarbeiten in den unmittelbar anliegenden Fahrbahnbereichen ausgeführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet: “Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radver- kehrs in Münster sowie Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 200.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hammer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße 4
- Metzer Straße
- Fehrbellinweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0258/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37