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V/0258/2020

Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße

Vorlagen 20.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 16.06.2020, TOP 6.30

Beschlussvorlage

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AUKB_V_0258_2020_Hammer_Str_FriedrichEbertStr_Lageplan

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4812 Zeichen

V/0258/2020 
V/0258/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße 
Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers für den Radverkehr 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Straßenplanung (Lageplan Nr. 
11033 Blatt 1(1) - Stand 03/2020 - und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € en t-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
20.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0258/2020 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2020 156.000 Neben-
anlagen 
Saldo 156.000  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2020 44.000 Fahrbahn 
      
Ergebnis 44.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Planungsbeschluss (V/0096/2019) des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wohnen der Stadt Münster am 16.05.2019. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Mit dem Umbau der ostseitigen Nebenanlagen Hammer Straße zwischen Metzer Straße und 
Friedrich-Ebert-Straße werden die Voraussetzungen für den Radverkehr geschaffen, als frei fli e-
ßender Rechtsabbieger Hammer Str. in Fahrtrichtung Friedrich -Ebert-Str. fahren zu können. Ba u-
lich werden die Radverkehrsflächen mit Betonsteinen rot (20x10x8 cm ohne Phase) und der Ge h-
weg gemäß Ausbaustandard mit Betonplatten grau (24x24x8 cm) hergestellt. Die Grundstücksz u-
fahrten MrWash und ZEB-Tower erhalten einen verstärkten Aufbau mit roten und grauen 16x16x14 
cm Betonsteinen. 
 
Die Fußgängeraufstellflächen im Zuge der FG-Furten Hammer Str. und Friedrich-Ebert-Str. werden 
einseitig im Hinblick und Vorgriff auf einen perspektiv isch vollumfänglichen barrierefreien Ausbau 
dieses Knotenpunktes barrierefrei hergestellt. 
 
Die auf die veränderte Radverkehrsführung neu auszurichtenden Radwegfurten Hammer Str. und 
Friedrich-Ebert-Str. erhalten eine Roteinfärbung mittels Dünnschichtbelag.

- 3 - 
V/0258/2020 
Straßenbord und Entwässerungsrinne werden auf ganzer Länge des Ausbaubereiches neu gesetzt 
und im Abbiegebereich verstärkt wieder eingebaut. 
 
Vorhandene LSA- und Beleuchtungsmasten wie auch zwei Schaltschränke und eine Wall Stadti n-
formationsanlage müssen auf die neuen Gegebenheiten ausgerichtet und entsprechend umgesetzt 
werden. 
Im Zuge dieser Maßnahme werden erforderliche Fahrbahninstandsetzungsarbeiten ausgeführt 
(Decke 8 cm fräsen, Wiedereinbau 5 cm AC 16 BS und 3 cm 8 DC mit Pmb). 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt frühestmöglich nach der Beschlussfa s-
sung. Der Baubeginn für die Straßen- und Tiefbauarbeiten ist für das 4. Quartal 2020 vorgesehen. 
Die Dauer dieser Arbeiten wird auf ca. 6 Wochen veranschlagt.  
 
Die Bauarbeiten werden unter Verkehr ausgeführt. Hierzu wird der stadteinwärtige Verkehr (MIV 
und ÖPNV) einstreifig an der Baustelle vorbeigeführt. Der stadtauswärtige Verkehr ist von der 
Baumaßnahme temporär betroffen. Der Fußgänger- und Radverkehr wird unter beengten Verhält-
nissen unter Beachtung des Baufortschrittes an der Baustelle gesichert vorbeigeführt. Verkehrsbe-
einträchtigungen durch den Baustellenverkehr werden über das normale Maß hinaus nicht erwa r-
tet.  
Bedarfe seitens der Versorgungsträger hinsichtlich Leitungsneuverlegungen wurden im Zuge der 
TÖB-Beteiligung nicht mitgeteilt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
keine 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig.  
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
7. Sonstiges 
 
Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Lageplan Nr. 11033 Blatt 1(1)

AUKB_V_0258_2020_Hammer_Str_FriedrichEbertStr_Lageplan

1821 Zeichen

Plot 24.03.2020 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 (1) 
19/043 
11033 
Maßstab 
Lageplan 1 : 250 
Längen    1 :           /  Höhen 1 : 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
Hammer Straße 
Metzer Straße bis Fehrbellinweg 
Einrichtung eines freien 
Rechtsabbiegers für den Radverkehr 
Lageplan 
März 2020 
genehmigt : 
i. A. 
Münster, den.......2020 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Wittkamp März 2020 
Sechelmann / Wessels 
Baum 
Rinnenablauf 
Seitenablauf 
Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch 
Unterflurhydrant 
Schachtdeckel 
Leuchte 
Verkehrszeichen 
Lichtsignalanlage 
Höhe Höhe 
Legende 
vorhanden: geplant: 
1
22
12 
15 
9
8
6
4
3
6
8
Asphalt 
Betonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm 
Betonstein grau 20/10 cm 
Betonstein grau 16/16 cm 
Betonstein rot 20/10 cm 
Betonstein rot 20/10/8 cm Betonstein rot 16/16 cm 
Betonstein anthrazit 20/10 cm 
Betonstein anthrazit 20/10/8 cm 
Grünfläche 
78.51 
Natursteinpflaster Mosaik 
Klinker 17 
unbefestigte Fläche 19 
10b Betonstein weiß 20/10 cm 
Leuchte 
3 Betonstein grau 20/10/10 cm 
8a Betonstein rot 20/10/10 cm 
Betonstein weiß 20/10/8 cm 10b 
2b Betonplatten 30/30 cm 
Markierung von Radwegen 
H Hochbord 
Absenkung 
2e Betonplatten 24/24/10 cm 
Zufahrt 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
K Kantenstein 
demarkieren 
Rinnenablauf 
1 Asphalt 
30 Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm 
31 Noppenplatten weiß 30/30/8 cm 
32 Rippenplatten weiß 30/30/8 cm 
33 Tastbordstein weiß 25/20/100 cm 
34 
R Rollbord 
9 Betonstein rot 16/16/14 cm 
S Schrägbord 
Bordsteinabsenkungen 
+3 
+0,5 
1 Deckenüberzug 
3a Betonstein grau 20/10 cm 
Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Straße 
4 Betonstein grau 16/16/14 cm 
stadteinwärts 
Stadtteil Mitte 
Rollbordstein Basalt gewaschen 25/20/100 cm 
66.67 66.57

Anlage A

1718 Zeichen

Anlage A zur V/0258/2020 
Kurzüberblick 
Der baulichen Umsetzung eines freien Rechtsabbiegefahrstreifens für den Radverkehr Hammer 
Straße stadteinwärts mit Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Straße einschließlich der erforderlichen Um-
bauarbeiten in den Nebenanlagen wird zugestimmt. Hierüber hinaus werden erforderliche Fah r-
bahninstandsetzungsarbeiten in den unmittelbar anliegenden Fahrbahnbereichen ausgeführt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie 
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: “Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radver-
kehrs in Münster sowie Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 200.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.

Beratungsverlauf (2)

26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße 4
  • Metzer Straße
  • Fehrbellinweg

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Details

Aktenzeichen
V/0258/2020
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37