V/0388/2010
Entsendung eines/r Vertreters/in in den Hauptausschuss der LAGA NRW sowie Entsendung von Delegierten in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW
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Beschlussvorlage
3429 Zeichen
V/0388/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Entsendung eines/r Vertreters/in in den Hauptausschuss der LAGA NRW sowie Entsendung von Delegierten in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW Beratungsfolge 26.05.2010 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat entsendet folgende Person in den Hauptausschuss der LAGA NRW: Vertreter/in im Haupt- ausschuss der LAGA NRW Stellvertreter/in 2. Der Integrationsrat entsendet folgende Personen in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW: Delegierte/r in der Mitglie- derversammlung der LAGA NRW Ersatzdelegierte/r II. Kosten/Folgekosten Die Mitgliedschaft in der LAGA NRW ist für die Integrationsräte kostenlos, da der Betrieb der Ge- schäftsstelle der LAGA durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Vorlagen-Nr.: V/0388/2010 Auskunft erteilt: Frau Rischer Ruf: 492-7056 E-Mail: Rischer@stadt-muenster.de Datum: 20.05.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0388/2010 Durch diese Entscheidung entstehen jedoch Kosten für die Fahrten der Delegierten zur Mitglieder- versammlung (einmal jährlich) und zu den Hauptausschusssitzungen (zwei- bis dreimal jährlich). Begründung: I. Ausgangssituation Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.04.2010 mehrheitlich beschlos- sen, einen Antrag zur Aufnahme in die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migranten- vertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) zu stellen. Über die Aufnahme hat der Hauptaus- schuss der LAGA NRW in seiner Sitzung am 15.05.2010 in Dormagen entschieden. II. Entsendungsverfahren Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der LAGA NRW besteht der Hauptausschuss der LAGA NRW aus je einem/r vom jeweiligen Mitgliedsbeirat entsandten Vertreter/in und dem Vorstand. Die Mitglieder können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen. Der Regelung entsprechend ist ein/e Vertreter/in des Integrationsrats sowie ein Stellvertreter/in dorthin zu entsenden. Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags Gemäß § 6 Abs.1 der Satzung der LAGA NRW werden die Mitglieder durch ihre Delegierten ver- treten, die Mitglieder der kommunalen Migrantenvertretungen oder diesen angehörende Ratsmit- glieder sind. Nach Abs. 2 entsendet jedes Mitglied: - für bis zu 5.000 ausländische Einwohner/innen eine/n Delegierte/n - für über 5.000 bis zum 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weiteren Delegierte/n - für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weitere/n De- legierte/n Der Statistik für Münsters Stadtteile entsprechend, waren 20.649 Personen ausländischer Staats- angehörigkeit im Jahr 2009 melderechtlich erfasst. Demzufolge sind 3 Delegierte durch den Integrationsrat sowie eine entsprechende Anzahl an Er- satzdelegierten in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW zu entsenden. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat - 3 - V/0388/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0388/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37