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V/0388/2010

Entsendung eines/r Vertreters/in in den Hauptausschuss der LAGA NRW sowie Entsendung von Delegierten in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW

Vorlagen 12.05.2010

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 26.05.2010, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3429 Zeichen

V/0388/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung eines/r Vertreters/in in den Hauptausschuss der LAGA NRW sowie Entsendung von 
Delegierten in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.05.2010 Integrationsrat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat entsendet folgende Person in den Hauptausschuss der LAGA NRW: 
 
 
Vertreter/in im Haupt-
ausschuss der LAGA 
NRW 
 
Stellvertreter/in 
 
 
 
 
 
2. Der Integrationsrat entsendet folgende Personen in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW: 
 
Delegierte/r in der Mitglie-
derversammlung der LAGA 
NRW 
Ersatzdelegierte/r 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Mitgliedschaft in der LAGA NRW ist für die Integrationsräte kostenlos, da der Betrieb der Ge-
schäftsstelle der LAGA durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0388/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0388/2010 
Durch diese Entscheidung entstehen jedoch Kosten für die Fahrten der Delegierten zur Mitglieder-
versammlung (einmal jährlich) und zu den Hauptausschusssitzungen (zwei- bis dreimal jährlich).  
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangssituation 
 
Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.04.2010 mehrheitlich beschlos-
sen, einen Antrag zur Aufnahme in die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migranten-
vertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) zu stellen. Über die Aufnahme hat der Hauptaus-
schuss der LAGA NRW in seiner Sitzung am 15.05.2010 in Dormagen entschieden.     
 
II. Entsendungsverfahren 
 
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags
 
 
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der LAGA NRW besteht der Hauptausschuss der LAGA NRW aus 
je einem/r vom jeweiligen Mitgliedsbeirat entsandten Vertreter/in und dem Vorstand. Die Mitglieder 
können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen. 
 
Der Regelung entsprechend ist ein/e Vertreter/in des Integrationsrats sowie ein Stellvertreter/in  
dorthin zu entsenden. 
 
  
Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags
 
 
Gemäß § 6 Abs.1 der Satzung der LAGA NRW werden die Mitglieder durch ihre Delegierten ver-
treten, die Mitglieder der kommunalen Migrantenvertretungen oder diesen angehörende Ratsmit-
glieder sind. Nach Abs. 2 entsendet jedes Mitglied: 
 
- für bis zu 5.000 ausländische Einwohner/innen eine/n Delegierte/n 
- für über 5.000 bis zum 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weiteren Delegierte/n 
- für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weitere/n De-
legierte/n   
 
Der Statistik für Münsters Stadtteile entsprechend, waren 20.649 Personen ausländischer Staats-
angehörigkeit im Jahr 2009 melderechtlich erfasst. 
 
Demzufolge sind 3 Delegierte durch den Integrationsrat sowie eine entsprechende Anzahl an Er-
satzdelegierten in die Mitgliederversammlung der LAGA NRW zu entsenden. 
 
Hinweis:   
 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten.      
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

- 3 - 
V/0388/2010

Beratungsverlauf (1)

26.05.2010 Integrationsrat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0388/2010
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37