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1707/2017

Gewaltschutzkonzept für Kölner Flüchtlingsunterkünfte - AN/0728/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.06.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.06.2017, TOP 12.8

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7668 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/562/5 
14.06.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1707/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 19.06.2017 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
 
Gewaltschutzkonzept für Kölner Flüchtlingsunterkünfte - AN/0728/2017 
Die Gruppe Die Piraten bittet um die Beantwortung der folgenden Anfrage: 
 
In einer Pressemitteilung vom 30.03.2017 stellte das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) 
das neue „Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes NRW“ (LGSK 
NRW) vor. Mithilfe dieses Konzepts sollen Bewohner und Bewohnerinnen sowie das Personal in La n-
desaufnahmeeinrichtungen unter anderem vor  Übergriffen geschützt werden. Das Konzept sieht für 
die Zentralen Unterbringungseinrichtungen die Etablierung von präve ntiven Maßnahmen, Vorgaben 
zur Planung, zum Ausbau und zur Belegung, zur Wahrung der Privatsphäre der Bewohnerinnen s o-
wie zur Betreuung und Beratung von Geflüchteten vor. Die Vorgaben des LGSK gelten für die B e-
treuungs- und Sicherheitsdienstleistenden in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen ve rbindlich. 
Die Landesregierung empfiehlt, in den nordrhein -westfälischen Kommunen analoge Gew altschutz-
konzepte für kommunale Unterkünfte zu etablieren.  
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren der Stadt Köln hatte am 14.01.2016 u. a. beschlossen, 
dass die Verwaltung ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlecht s-
spezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften bis zum 30.06.2016 entwickeln soll. Zwar werden 
im 13. Bericht „Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“ Angaben 
zu Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung gemacht sowie auf den Handlungsleitfaden „Häusli-
che Gewalt“ hingewiesen, bisher wurde aber noch kein Gewaltschutzkonzept vorgestellt. Die Pirate n-
gruppe fragt seit 2015 regelmäßig nach, wie die Situation besonders schutzbedürftiger Personen in 
den Unterkünften der Stadt ist und was für ihren Schutz in den Kölner Unterkünften getan wird. 
 
Fragestellung: 
 
1. Sieht die Verwaltung, eine Möglichkeit das Landesgewaltschutzkonzept auch in Köln umz usetzen, 
und wenn nicht, welche Vorgaben aus dem LGSK könnten für ein eigenes Kölner Gewaltsch utz-
konzept übernommen werden? 
 
2. Welche Kosten würden dabei für die Stadt entstehen? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die beiden Fragen wie folgt:

2 
 
 
zu 1): 
 
Bereits jetzt sind verschiedene Aspekte des Landesgewaltschutzkonzeptes in Köln umgesetzt. 
Hierzu gehören u.a.: 
 
 Nach Wegfall der Turnhallenbelegung der Verzicht auf den Bau weiterer Leichtbauhallen; 
stattdessen die Akquirierung von abgeschlossenen oder weitgehend abgeschlossenen Wo h-
nungen in mobilen Wohneinheiten, Systembauten oder konventionellen Bauten, um die Pr i-
vatsphäre von Geflüchteten weitgehend zu berücksichtigen. 
 Ein Beleuchtungskonzept in allen Unterbringungseinrichtungen, das Angsträume vermeidet. 
 Verfügen die Bewohner nicht über eigene sanitäre Anlagen (Duschen und Toiletten), sind di e-
se grundsätzl ich geschlechtergetrennt, abschließbar und selbstverständlich von außen nicht 
einsehbar. 
 Schlafräume von allein reisenden Männern sind grundsätzlich in anderen Gebäuden bzw. in 
abgetrennten Gebäudeteilen. 
 Spielflächen für Kinder sowie weitere Flächen für S port- oder Freizeitmöglichkeiten auf dem 
Gelände der Einrichtung werden bei allen Neubauten berücksichtigt, soweit sie nicht in der d i-
rekten Umgebung ausreichend zur Verfügung stehen. 
 Es erfolgt grundsätzlich eine heterogene Belegung. 
 Bei bekannter Schutz - bzw. Hilfsbedürftigkeit wird die Unterbringung grundsätzlich individuell 
geklärt. Für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (z.B. LSBTI* -Personen, psychisch stark 
belastete Flüchtlinge) gibt es einige besonders eng betreute Unterbringungsprojekte. Diese 
sind noch nicht ausreichend, weitere werden daher folgen. Auch für allein reisende und allei n-
erziehende Frauen gibt es spezielle Unterbringungsangebote.  
 Familiäre Bindungen, Lebenspartnerschaften und engste Bezugspersonen werden bei der U n-
terbringung berü cksichtigt, Familien mit minderjährigen Kindern werden Familienzimmer zur 
Verfügung gestellt. 
 Die vorgegebenen Betreuungsschlüssel für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit werden umg e-
setzt und eine ausreichende Präsenz sowohl weiblicher wie männlicher Anspre chpersonen 
vor Ort sichergestellt. 
 Die medizinische Versorgung der Geflüchteten einschließlich der Hebammenbetreuung wird 
durch die Anbindung an das Regelsystem in Köln sicher gestellt; notwendige Hilfestellung 
hierzu erhalten die Flüchtlinge durch die Fac hkräfte der Sozialen Arbeit, in den Notaufnahmen 
darüber hinaus durch medizinisches Personal der Betreuungsträger und des Gesundheitsa m-
tes. 
 Die Sicherheitsbehörden und die in den Einrichtungen tätigen Sicherheitsdienste lei sten einen 
wichtigen Beitrag, um den Schutz und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie 
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.  
 Sowohl bereits in der Planung wie auch in der täglichen Arbeit wird auf mehreren Ebenen mit 
der Polizei zusammen gearbeitet, um Lageb eurteilung zu ermöglichen und Aufklärungs - und 
Schutzmaßnahmen durchzuführen. 
 Alle Beschäftigten müssen ein aktuelles sog. großes polizeiliches Führungszeugnis vo rlegen; 
das gilt auch für ehrenamtlich Tätige. 
 Informationsmaterialen (Flyer, Broschüren, Post er) informieren die Bewohnerinnen und B e-
wohner über die Angebote und die Erreichbarkeit von externen Beratungs - und Unterstü t-
zungsstellen (Beratungsstellen für Flüchtlinge mit LSBTI* -Hintergrund, Hilfetelefon „Gewalt 
gegen Frauen“, Frauen- und Kinderrechte, Ombudsstelle, etc.). 
 Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind zum Themenkreis Kindeswohlgefährdung geschult; 
die notwendigen Handlungsschritte sind verbindlich geregelt.  
 Die städtischen Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind zum Themenkreis Geflüchtete mit LGBTI-
Hintergrund geschult. 
 Zum Themenkreis Häusliche Gewalt laufen entsprechende Schulungen; auch hierzu sind die 
notwendigen Handlungsschritte verbindlich geregelt. 
 
Insofern sind in Form einzelner Bausteine Teile des Landesschutzkonzeptes bereits in Köl n übe r-
nommen und werden erfolgreich umgesetzt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das benannte

3 
 
Schutzkonzept auf Landeseinrichtungen ausgerichtet ist. Die Einrichtungen des Landes sind konze p-
tionell auf eine kürzere Verweildauer der Geflüchteten ausgerich tet. Die soziale Integration steht au f-
grund der anstehenden Weiterleitung in andere Kommunen in den Landeseinrichtungen selbst nicht 
im Vordergrund. Von daher muss ein kommunales Schutzkonzept andere Rahmenbedingungen b e-
rücksichtigen. 
 
Der von der Stadt Köln unterstützte Antrag eines von ihr beauftragten Betreuungsträgers auf Förde-
rung in der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ 
war erfolgreich. Mit der Bereitstellung von Mitteln wird in Kürze gerechnet. Mit Hilfe dieser Fördermit-
tel wird für eine große Flüchtlingseinrichtung ein Gewaltschutzkonzept konzipiert werden, das dann 
unter Berücksichtigung der jeweils individuellen baulichen Situation auf andere Flüchtlingseinrichtun-
gen übertragen werden soll. Erst im Rahmen dieser Musterkonzeption wird erarbeitet werden, welche 
Vorgaben übernommen, ergänzt oder ersetzt werden. 
 
 
zu 2): 
 
Eventuelle finanzielle Auswirkungen können erst nach Erarbeitung des oben beschriebenen Muster-
konzeptes abgeschätzt werden.  
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

19.06.2017 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1707/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27