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2006/0017

Entwurf zum Bebauungsplan A 7.2 - Um die kleine Brückenstraße - mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen, über die Erhaltung baulicher Anlagen, zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser sowie über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen (Satzung)

Magistratsvorlage 27.12.2005

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2006/0017

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2006/0017

7603 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Stadtplanungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0017 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan A 7.2 - Um die kleine Brückenstraße - mit 
Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen, über die Erhaltung baulicher 
Anlagen, zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser sowie über die Genehmigungspflicht von 
Grundstücksteilungen (Satzung) 
 
Vorlage vom: 27.12.2005 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die bei der zweiten Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplans A 7.2 - Um die kleine 
Brückenstraße - vorgebrachten Anregungen des/der 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.2, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt,   
      vom 25.03.2002, 
1.2 Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde –, vom 28.03.2002 
werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 
 
2.  Der Bebauungsplan A 7.2 - Um die kleine Brückenstraße -mit Satzungen über die Gestaltung 
baulicher Anlagen, über die Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von Anlagen zum 
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. 
Die Begründung vom 26.10.2001 bleibt bestehen. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 27.12.2005: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 19.12.1991 beschlossen, für den vorliegenden 
Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. 
Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB wurde 
die öffentliche Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung gemäß Magistratsbeschluss 
vom 23.10.1991 durch einmonatigen Aushang der Planungsunterlagen bei der Stadtbau-
verwaltung durchgeführt. Der Aushang fand nach Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 
22.11.1991 in der Zeit vom 22.11. bis einschl. 23.12.1991 statt. Die Träger öffentlicher 
Belange wurden am 25.11.1991 gemäß § 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungs-
plans beteiligt. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.1994 dem Entwurf zum Bebauungsplan 
A 7.2 mit Landschaftsplan und der Begründung zum Bebauungsplan zugestimmt und deren 
öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung fand nach 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 23.01.1995 in der Zeit vom 31.01. bis einschl. 
28.02.1995 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 10.02.1995 gem. § 3 (2) 
BauGB über dessen öffentliche Auslegung benachrichtigt. 
Am 18.12.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung dem überarbeiteten Entwurf zum 
Bebauungsplan A 7.2 zugestimmt und beschlossen, diesen erneut offenzulegen. Die zweite 
Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 21.01.2002 in der Zeit 
vom 28.01. bis einschl. 28.02.2002 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 
22.02.2002 gem. § 3 (2) BauGB über dessen öffentliche Auslegung benachrichtigt. 
 
 
Zu 1.:
 
 
Zum erneut offengelegten Entwurf des Bebauungsplans A 7.2 wurden folgende Anregungen 
vorgebracht: 
 
          Anregungen:                                                 Stellungnahme: 
_____________________________________________________________________ 
 
1.1 
 
RP Darmstadt, Dez. III 31.2 , 
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 
Darmstadt 
(Schreiben vom 25.03.2002): 
 
Das Plangebiet liege im  Einflussbereich 
des Grundwasserbewirtschaftungs-
planes Hessisches Ried. Es könnten 
großflächige Grundwasseraufspiegelung 
auftreten, die bei einer künftigen 
Bebauung zu berücksichtigen seien. 
Im Einzelnen seien die Vorgaben des 
„Grundwasserbewirtschaftungsplanes 
Hessisches Ried“ mit Datum vom 
09.04.1999 gemäß §§ 118 und 119 
HWG festgestellt und veröffentlicht im 
Staatsanzeiger für das Land Hessen 
„21/1999 S. 1659“, zu beachten. 
Außerdem sei eine Grundwasserauf-
spiegelung infolge der Förder-
reduzierung der Firma Merck zu 
beachten. 
Im gesamten Planungsgebiet sei mit 
sehr hohen Grundwasserständen zu 
  
 
 
 
 
 
Der Hinweis auf die Vernässungsgefahr 
und die hohen Grundwasserstände wird 
in die Textfestsetzungen übernommen. 
Da der Geltungsbereich des Bebauungs-
plans überwiegend Altbaubestand  um-
faßt, wird ein gesondertes hydrogeo-
logisches Gutachten nicht als erforderlich 
angesehen.

3 
... 
rechnen. Auf Grund der Vernäss-
ungsgefahr in Nassperioden und der 
Gefahr von Setzrissschäden in 
Trockenperioden wird eine kleinräumige 
detaillierte Untersuchung der gegen-
wärtigen und der zu erwartenden Grund-
wassersituation im geplanten Baugebiet 
in Form eines hydrogeologischen Gut-
achtens  für unerlässlich gehalten. 
 
Im Geltungsbereich liegen folgende Al-
tlastenstandorte: 
 
Bachstraße 4: 
Holz- und Bauschutz 
 
Bachstraße 2: 
Güternahverkehr 
 
Darmstädter Straße 4: 
Holzeinzelhandel 
 
Darmstädter Straße 14: 
Vollautom. Chem. Reinigung, 
Schlosserei 
 
Messeler Straße 11: 
Mineralölhandel 
 
Messeler Straße 18: 
Plattenhandel 
 
Untere Mühlstraße 6: 
Färberei u. Chem. Reinigung 
 
Untere Mühlstraße 16: 
Düngemittel, Handel mit Samen 
 
Nach dem Wieschen 14: 
LKW-Vermietung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Altlastenstandorte werden als Hinweis 
in den Bebauungsplan übernommen. 
    
 
1.2 
 
Umweltamt – Untere Naturschutz-
behörde – 
(Schreiben vom 28.03.2002): 
 
Es wird gebeten, unter dem Punkt 
Festsetzungen den Passus zu Flede-
rmausschutz u.ä. wie folgt zu übe-
rnehmen: 
„Gemäß Bundesnaturschutzgesetz und 
Hessischem Naturschutzgesetz sind an 
Bauten mit Schwalben-, Mauersegler- 
und Fledermausbestand Baumaßnah-
men, die das Brutgeschäft stören, nur 
außerhalb der Brut- und Setzzeit 
zulässig. 
  
 
 
 
 
Der Hinweis zum Fledermausschutz wird 
in die Text festsetzungen übernommen.

4 
... 
Zur Sicherung des Fledermaus-
bestandes im Plangebiet dürfen bei 
Baumaßnahmen keine schädigenden 
Baumaterialien, wie z.B. Holzschutz-
mittel, in den relevanten Gebäudeteilen 
verwendet werden. 
Empfohlen wird u.a. der Einbau von 
speziellen Dachziegeln für Fledermäuse 
und Einflugöffnungen für Mauersegler 
unterhalb des Dachüberstandes. 
Für die Informationen und Beratung des 
Bauherren vor Beginn der Baumaßnah-
me steht eine Broschüre des NABU 
(erhältlich beim Umweltamt und beim 
Bauaufsichtsamt) bzw. das Umweltamt 
zur Verfügung“ 
 
Es sei zu überprüfen, ob die For-
mulierung „Lärmschutz wird empfohlen“ 
ausreiche, um den Anforderungen 
gerecht zu werden. Das Planungsgebiet 
liege in der Fluglärmschutzzone des 
Frankfurter Flughafens. 
Zumindest bei Um- und Neubauten so-
wie Sanierungen erscheine dem Natur-
schutzbeirat die Formulierung zu un-
verbindlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis auf den Lärmschutz ist 
ausreichend. 
 
Zu 2.:
 
 
Der Bebauungsplan A 7.2 ist nach § 10 BauGB als Satzung zu beschließen; er wird danach 
dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt. 
 
. 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:
 
werden zu den Sitzungen ausgelegt bzw. aufgehängt: 
 
• Begründung zum Bebauungsplanentwurf A 7.2 vom 26.10.2001 
• Bebauungsplan A 7.2 
• Akten ( z.Hd. des Berichterstatters) 
• 10 Entwürfe des Bebauungsplanes A 7.2 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 
Darmstadt, 27.12.2005  
61.4 re Nst. 2809

Beratungsverlauf (1)

TOP 16

Orte (6)

  • Wilhelminenstraße 1
  • Bachstraße 4
  • Darmstädter Straße 4
  • Untere Mühlstraße 6
  • Kleine Brückenstraße
  • Nach dem Wieschen 14

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0017
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.12.2005
Erstellt
29.09.2026 00:00