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2006/0373

Sparkasse Darmstadt Neubildung des Verwaltungsrates

Magistratsvorlage 30.05.2006

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2006/0373

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2006/0373

2601 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.06.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat I 
Amt: Hauptamt 
100 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0373 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Sparkasse Darmstadt 
Neubildung des Verwaltungsrates 
 
Vorlage vom: 30.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Nach § 5b Absatz 1 Satz 1 Hess. Sparkassengesetz i.d.Fassung der Bekanntmachung vom 
24.Februar 1991 ( GVBl. I S. 78 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBL. I S 
342 ) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Hess. Kommunalwahlgesetz in der derzeit gültigen Fassung 
richtet sich die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkassen nach der Dauer der 
Wahlperiode der Vertretungskörperschaften der Träger.  
 
Die Wahlzeit der bisherigen Verwaltungsratsmitglieder endet gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 KWG in 
Verbindung mit § 5b Abs. 1 Satz 1 HSpG am 31. März 2006. 
 
Der Magistrat wählt auf Vorschlag des Vorsitzenden 2 Mitglieder in den Verwaltungsrat der 
Sparkasse nach Mehrheitswahl.   
    
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.Juni 2006 
 
 
Wie ausgeführt, richtet sich nach § 5b Abs. 1 Satz 1 Hess. Sparkassengesetz – HSpG – 
die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse nach der Dauer der 
Wahlperiode der Vertretungskörperschaft der Träger. 
 
Im Anschluss an die Kommunalwahlen vom 26. März 2006 sind daher die Verwaltungsräte 
neu zu wählen. Die Wahlzeit der bisherigen Verwaltungsräte endet gem. § 2 Ab s. 1 Satz 2 
KWG in Verbindung mit § 5b Abs. 1 Satz 1 HSpG am 31. März 2006. 
 
Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers zu 
wählen sind, hat zeitlich Vorrang vor der Wahl durch das Verwaltungsorgan.  
Die Vertretungskörperschaft hat am 01. Juni 2006 gewählt. 
 
Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die durch das Verwaltungsorgan des Trägers zu 
wählen sind, werden nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Die Wahlvorschläge werden 
von dem Vorsitzenden des Verwaltungsorgans eingebracht. 
 
Der Magistrat wählt die vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Personen in den Verwaltungsrat 
der Sparkasse.  
 
 
 
Darmstadt, 01. Juni 2006 
100/Ja Nst.: 2318 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0373
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00