2006/0373
Sparkasse Darmstadt Neubildung des Verwaltungsrates
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2006/0373
2601 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
01.06.2006
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat I
Amt: Hauptamt
100
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Vorlage-Nr. 2006/0373
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Sparkasse Darmstadt
Neubildung des Verwaltungsrates
Vorlage vom: 30.05.2006
Beschlussvorschlag:
Nach § 5b Absatz 1 Satz 1 Hess. Sparkassengesetz i.d.Fassung der Bekanntmachung vom
24.Februar 1991 ( GVBl. I S. 78 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBL. I S
342 ) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Hess. Kommunalwahlgesetz in der derzeit gültigen Fassung
richtet sich die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkassen nach der Dauer der
Wahlperiode der Vertretungskörperschaften der Träger.
Die Wahlzeit der bisherigen Verwaltungsratsmitglieder endet gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 KWG in
Verbindung mit § 5b Abs. 1 Satz 1 HSpG am 31. März 2006.
Der Magistrat wählt auf Vorschlag des Vorsitzenden 2 Mitglieder in den Verwaltungsrat der
Sparkasse nach Mehrheitswahl.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.Juni 2006
Wie ausgeführt, richtet sich nach § 5b Abs. 1 Satz 1 Hess. Sparkassengesetz – HSpG –
die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse nach der Dauer der
Wahlperiode der Vertretungskörperschaft der Träger.
Im Anschluss an die Kommunalwahlen vom 26. März 2006 sind daher die Verwaltungsräte
neu zu wählen. Die Wahlzeit der bisherigen Verwaltungsräte endet gem. § 2 Ab s. 1 Satz 2
KWG in Verbindung mit § 5b Abs. 1 Satz 1 HSpG am 31. März 2006.
Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers zu
wählen sind, hat zeitlich Vorrang vor der Wahl durch das Verwaltungsorgan.
Die Vertretungskörperschaft hat am 01. Juni 2006 gewählt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die durch das Verwaltungsorgan des Trägers zu
wählen sind, werden nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Die Wahlvorschläge werden
von dem Vorsitzenden des Verwaltungsorgans eingebracht.
Der Magistrat wählt die vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Personen in den Verwaltungsrat
der Sparkasse.
Darmstadt, 01. Juni 2006
100/Ja Nst.: 2318
Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0373
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00