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2424/2024

„Gärtnern in der Stadt“ am Pohlstadtsweg – Vorbereitung für Öffentlichkeitsbeteiligung

Mitteilung BV 12.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Anlage 2 Entwurfsplanung Krautgarten

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Anlage 1 Konzeptstudie

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Mitteilung BV

2216 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2424/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
 
„Gärtnern in der Stadt“ am Pohlstadtsweg – Vorbereitung für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Im Rahmen des neuen Konzepts „Gärtnern in der Stadt“, innerhalb dessen das Amt für Land-
schaftspflege und Grünfläche alte und neue Formen des urbanen Gärtnerns miteinander kom-
biniert und weiterentwickelt, sollen stadtweit neue gärtnerische Flächen geschaffen werden.  
Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche am Pohlstadtsweg in Brück ist laut Bebauungs-
plan für Kleingärten vorgesehen. Um die Fläche gärtnerisch nutzbar zu machen, wurde in ei-
nem ersten Schritt ein Landschaftsarchitekt damit beauftragt, ein Konzept für die Fläche zu 
entwickeln. Ziel dieser Studie war es, das althergebrachte Konstrukt „Kleingarten“ weiterzu-
denken und eine Kombination aus Kleingarten und der neuen Gartenform des Gartenlabors 
(in 2019 und 2020 bereits erfolgreich etabliert an der Olpener Straße und am Schlagbaums-
weg) zu entwickeln. 
Um die Konzeptstudie in einen partizipativen Prozess zu überführen und damit Wünsche und 
Bedarfe der Anwohnenden zu ermitteln, soll im Frühjahr 2025 in einem ersten Schritt mit der 
Anlage sogenannter Krautgärten das Interesse der Anwohner*innen geweckt werden. Hierbei 
handelt es sich um an das Prinzip des Selbsterntegarten angelehnte Flächen, die durch einen 
lokalen Bio-Landwirt vorbereitetet und eingesät werden. Einzelne Abschnitte dieser Fläche 
werden dann an interessierte Einzelpersonen oder Gruppen vergeben. Für das Anlegen der 
Selbsterntegärten sowie für die Schaffung erster infrastruktureller Elemente (Anbindung an 
vorhandene Wege, Fahrradständer, Aufenthaltsfläche) stehen im Haushalt die entsprechen-
den Finanzmittel zur Verfügung. 
 
Aktuell wird eine Vor-Ort-Informationsveranstaltung für September / Oktober 2024 vorbereitet. 
Parallel zum Gartenjahr 2025 soll ein Beteiligungsverfahren die Bedarfe der Nutzer*innen und 
Anwohnenden ermitteln, so dass in 2026 ein langfristiges Konzept für die Gesamtfläche erar-
beitet und vorgestellt werden kann. 
 
 
Anlage 
Konzeptstudie 
Entwurfsplanung Krautgarten

Anlage 2 Entwurfsplanung Krautgarten

767 Zeichen

AnsaatGründungung
1.5
PohlstadtswegAstrid-Lindgren-Allee
Krautgärten80 Parzellen
Wassergebundene Wegedecke(Zuwegung und Aufenthalt)NeupflanzungObstbäumeÜberseecontainer(Aufbewahrung Mobiliar)FahrradständerLegende
PlanänderungslisteIndexÄnderungDatumName
Externe PlänePlanstandVerfasserPlannummer
Übersichtsplan
BauherrProjektPlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummerMaßstabBearbeiterDatum IndexHöhenbezugFormatIndex
FreigabeDatum/Unterschrift
Freigabe BüroDatum/Unterschrift
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0ABCDEFGH
0Rademacher07.08.2024
Neue Krautgärten am Pohlstadtsweg, EntwurfStadtbezirk KalkStadtteil Brück
1:500Entwurf
730 x 470
Meter01020

Anlage 1 Konzeptstudie

38859 Zeichen

Erläuterungen zur Vorstudie Kleingärten und Gartenlabore Köln Brück  
 07.12.2023  Planung                                                                                   Auftraggeber    DIRK MELZER      Landschaftsarchitekt & Umweltingenieur post Büro Köln • Gladbacher Str. 21 • 50672 Köln                                             Amt für Landschaftspflege und Grünflächen fon +49 (0)221 9543125   funk +49 (0)171 3494033                                 Stadthaus I Willy-Brandt-Platz 2 mail mail@dirk-melzer.de   web www.dirk-melzer.de                                                                       50679 Köln

DIRK MELZER Vorstudie Kleingärten und Gartenlabore Köln Brück- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln 
 2 
 INHALTSVERZEICHNISS  1 Aufgabenstellung   2 Gartentypologien 2.1 Kleingarten 2.2 Gartenlabor 2.2.1 Gartenlabor „Gemeinschaftsgarten“  2.2.2 Gartenlabor „Stadtgarten“  2.2.3 Gartenlabor „Krautgarten“  3 Bestand  4 Erschließung  5 Abgrenzung und Tore  6 Gemeinschaftsanlagen 6.1 Treffpunkte für Gartenlabore 6.2 Vereinshäuser und Toiletten 6.3 Fahrradstellplätze 6.4 Gemeinschaftliche Obstwiese  7 Konzepte zur Aufteilung der Gartentypologien in Köln Brück 7.1 Konzept 1 Harte Schale und weicher Kern Gemeinschaftsanlagen dezentral als „Einladungstrichter“ an den randlichen Zugängen 7.2 Konzept 2   Kleingärten westlich und Gartenlabore (Krautgärten) östlich des Pohlstadtsweg,   Gemeinschaftliche Obstwiese östlich als Ring 7.3 Konzept 3 Gartenlabore (Krautgärten) westlich und östlich entlang des Pohlstadtsweg,   Kleingärten anschließend, Gemeinschaftsanlagen als Band  8 Kostenansatz  9 Zusammenfassung

DIRK MELZER Vorstudie Kleingärten und Gartenlabore Köln Brück- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln 
 3 
PLANVERZEICHNISS  Plan 1: Bestand Plan 2: Erschließung Plan 3:  Zäune und Tore Plan 4: Konzept 1 Harte Schale und weicher Kern Gemeinschaftsanlagen dezentral als „Einladungstrichter“ an den randlichen Zugängen Plan 5:  Konzept 2   Kleingärten westlich und Gartenlabore (Krautgärten) östlich des Pohlstadtsweg,   Gemeinschaftliche Obstwiese östlich als Ring Plan 6:  Konzept 3    Gartenlabore (Krautgärten) westlich nd östlich entlang des Pohlstadtsweg,   Kleingärten anschließend, Gemeinschaftsanlagen als Band

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 1 Aufgabenstellung  Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln plant die Entwicklung von Kleingärten und Gartenlaboren im Stadtteil Köln-Brück. Im Bebauungsplan „Im Oberen Bruch“ (Nr. 75450/04) wur-den „Kleingärten“ als „Private Grünflächen“ festgesetzt und befinden sich westlich und östlich des Pohl-stadtswegs. Im Norden schließen die geplanten Gärten an den Grünzug an, der die Siedlung Brück um-fasst. Im Süden grenzen sie an die Sportanlagen eines Tennisclubs und eines Fußballvereins.  Die im Bebauungsplan dargestellten Flächen für Kleingärten umfassen nicht nur Ackerflächen, sondern an den Rändern auch Feldgehölze und Hecken. Damit diese wichtigen Biotope erhalten bleiben, werden sie nicht mit kleingärtnerischen Nutzungen überplant. Eine temporäre Unterkunft für Geflüchtete, die sich im westlichen Teilgebiet befindet, wird ebenfalls als Bestand aufgenommen und als integrierter Be-standteil der zukünftigen Gartenanlage betrachtet.   Somit werden westlich des Pohlstadtswegs ca. 25.430 qm und östlich des Pohlstadtswegs ca. 11.570 qm überplant, also insgesamt etwa 37.000 Quadratmeter. Die entspricht einer Fläche von 3,70 Hektar (s. Plan1). Im Bebauungsplan sind für die beiden Teilbereiche jeweils ein Vereinshaus vorgesehen.  Aufgrund des hohen Bedarfs an gärtnerisch nutzbaren Flächen sollen jedoch nicht nur klassische Klein-gärten in dieser Vorstudie betrachtet werden, sondern auch sogenannte „Gartenlabore“ unterschiedlicher Größe und Ausprägung. Gartenlaborparzellen sind oft deutlich kleiner als Kleingärten, wodurch mehr Menschen am Gärtnern beteiligt werden können.   In der Variante „Konzepte 1“ (Plan 4) werden die unterschiedlichen, kleingärtnerischen Nutzungsformen miteinander geplant, so dass die Kleingärten die Gartenlaborflächen umringen. Hingegen werden in den „Konzepten 2 bis 3“ (Pläne 5 und 6) die Kleingärten von den Gartenlaboren getrennt betrachtet und geplant. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Kleingärten unter das Bundeskleingartengesetz fallen, die Gartenlabore jedoch nicht.  Ergänzend ist außerdem festzuhalten, dass der Bebauungsplan ein „Kleingartengebiet“ festsetzt mit zwei Vereinshäusern, die rechts und links des Pohlstadtswegs verortet sind. Im weiteren Verfahren ist pla-nungsrechtlich zu klären, ob die Festsetzung Kleingartengebiet „Gartenlabore“ ausschließt.  Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen plant im Jahr 2024 eine Bürgerbeteiligung durchzufüh-ren und im Jahr 2025 mit „Krautgärten“ auf den Parzellen 4.322 und 4.319 (teilweise: Abschnitt mit der Darstellung „Kleingarten“) herzustellen.  Diese verschiedenartigen Gartentypologien werden nachfolgend kurz beschrieben.

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 2 Gartentypologien  Die Stadt Köln möchte klassische Kleingärten, aber auch Gartenlabore in Form von „Krautgärten, Stadt-gärten und Gemeinschaftsgärten“ fördern. Die unterschiedlichen Nutzungsformen werden nachfolgend stichpunktartig beschrieben.   2.1 Kleingarten  Ein Kleingarten besitzt eine Fläche von rund 200 qm. Die Nutzung des Kleingartens ist in der Gartenord-nung der Stadt Köln vom 01.01.2023 und im Bundeskleingartengesetz vom 19.09.2006 geregelt. Mehr als ein Drittel der Fläche muss als Nutzgarten angelegt werden. Auf bis zu 50 qm der Fläche dürfen eine Laube sowie Terrassen und Wege gebaut werden. Auf dem Rest der Fläche ist nur die Nutzung als Zier- oder Naturgarten, Rasen- oder Wiesenfläche erlaubt. Die Kleingartenparzelle hat in der Regel einen eige-nen Wasseranschluss. Die Pachtdauer ist in der Regel unbefristet. Die Kleingärtner bestellen ihre Fläche auf eigene Kosten.    
  Bild 1:  Kleingarten im Kleingartenverein Colonius

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 2.2 Gartenlabore  Gartenlabore sind ein niedrigschwelliges Angebot der Stadt Köln zum Gärtnern für Alle. So werden z. B. auf ehemaligen, siedlungsnahen Ackerflächen Beete zum Anpflanzen von Gemüsen, Kräutern, Salat oder Blumen zur Pacht angeboten. Gartenlabore habe deutlich geringere Kosten als Kleingärten. Sie besitzen allerdings keine größeren Aufbauten, wie etwa Lauben, und sind auch nicht mit Zäunen umgeben. Die Gartenlabore sind Teil der gesamtstädtischen Grünen Infrastruktur und werden durch eine offene und ökologisch ausgerichtete Gestaltung in das Grünsystem eingebunden. Die unterschiedlichen Gartenfor-men bieten eine schrittweise Herangehensweise der gärtnerischen Nutzung für Menschen mit unter-schiedlichen gärtnerischen und sozialen Hintergründen. Die Gartenlabore bieten ein erweitertes und neues Angebot des stätischen Gärtnerns zwischen der traditionellen Kleingartennutzung und den mobi-len Gemeinschaftsgärten (Quelle: Stadt Köln). Die Gartenlabore werden in „Gemeinschaftsgärten“, „Stadtgärten“ und „Krautgärten“ unterschieden.    2.2.1 Gartenlabor „Gemeinschaftsgarten“  Gemeinschaftsgärten werden an Organisation verpachtet, deren Mitglieder eine Fläche von bis zu 300 qm gemeinsam pachten und bewirtschaften. Es soll das ökologische Gärtnern zur Selbstversorgung im Vor-dergrund stehen und das Interesse an einer gesunden Ernährung und intakten Umwelt geweckt werden. Das Angebot wendet sich insbesondere an Schulen, aber auch an allen anderen Gruppen. Im begrenzten Maß ist das Anpflanzen von Beerensträuchern und kleinwüchsigen Obstbäumen erlaubt. Lauben oder Spielgeräte sind jedoch verboten. Ein mit Rindenmulch belegter Bereich mit 9 qm pro 100 qm Gesamtflä-che und eine Gerätekiste sind zulässig. Eine Gießwasserzapfstelle wird in der Regel angeboten, ein Strom-anschluss existiert aber nicht. Die Fläche wird nicht vorbestellt übergeben. Die Pacht kann mehrere Jahre dauern.   2.2.2 Gartenlabor „Stadtgarten“  Das Angebot des „Stadtgartens“ wendet sich überwiegend an Familien und kleine Gruppen. Die Fläche liegt bei 70 bis 125 qm. Wie beim Gemeinschaftsgarten sind eine geringfügige Versiegelung und eine Gerätekiste erlaubt, eine Gießwasserstelle wird angeboten. Beerensträucher sind im Stadtgarten zulässig, aufgrund der geringen Fläche ist aber das Anpflanzen von Bäumen verboten. Die Pachtdauer kann sich über mehrere Jahre erstrecken.

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2.2.3 Gartenlabor „Krautgarten“  Der Krautgarten ist ein Angebot an Einzelpersonen. Optional kann diese Fläche in Kooperation mit ei-nem landwirtschaftlichen Betrieb vorab eingesät werden. Langfristig ist eine eigenständige Bearbeitung der Pächterinnen und Pächter wünschenswert. Das vertraglich festgesetzte Nutzungsverhältnis beginnt jährlich am 1. Mai und endet am 30. November desselben Jahres. Es sind nur einjährige Pflanzen erlaubt, keine Beerensträucher oder gar Bäume. Ebenso sind jegliche Versiegelungen und eine Gerätekiste nicht zulässig. Eine gemeinschaftliche Gießwasserstelle wir angeboten, aber ein Stromanschluss wird nicht hergestellt.   Kleingärten und Gartenlabore unterscheiden sich auch in der Form ihrer Umfriedung. Hierauf wird in Kapitel 4 eingegangen.   
  Bild 2:  Gartenlabor an der Olpener Straße

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 3 Bestand  Das zukünftige Kleingartenlabor befindet sich am Übergang der Siedlung zur Landschaft und zwischen den Kölner Ortsteilen Brück und Neubrück (s. Plan 1). Die beiden Teilflächen werden heute noch inten-sive als Roggen- und Gerstenacker genutzt. Der Grünzug im „Oberen Bruch“ ist nach ökologischen Kri-terien mit Inseln aus Strauch- und Baumhecken bepflanzt. Die Biotope umgrünen sehr gut die Neubau-ten an der Astrid-Lindgren-Allee. Solitär-Hochstämme wie Eichen, Eschen und Walnüsse stehen in lo-ckeren Gruppen auf extensiv genutzten Wiesen. Entlang des Eiskaulenwegs wurde eine Allee aus Birn-bäumen gepflanzt. Der Eiskaulenweg, der Rather Kirchweg und der Pohlstadtsweg sind beliebte Spazier-, Walking- und Joggingrouten, die in die Feldflur führen. Ein Großteil des Betrachtungsgebietes wird von einem Tennisclub und einem Fußballverein für ihre Sportanlagen genutzt. Am Ortsrand befindet sich viele Spielplätz mit unterschiedlichen Angeboten, insgesamt 6 an der Zahl.  Die Bestandsaufnahme macht deutlich, dass sich das Kleingartengebiets ehr gut in die Nutzungsstruktur aus Siedlungsrand, Grünzug sowie Spiel- und Sportanlagen einfügen wird.  
  Bild 3:  Zukünftiges Kleingartengebiet Köln-Brück ,   im Vordergrund der Teilbereich östlich des Pohlstadtswegs    im Mittelgrund die Lindenreihe am Pohlstadtsweg,   im Hintergrund der Teilbereich westlich des Pohlstadtswegs,   dahinter Wohnhochhäuser

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4 Erschließung  Eine gute, äußere Anbindung der beiden Teilflächen an die Siedlung und die Landschaft kann nur entste-hen, wenn sie ohne Umwege an das bestehende Netzwerk aus Straßen und Wegen anknüpft werden. Es ist nicht gewünscht, dass sich Kleingärten von der Siedlung abkapseln. Deswegen ist eine Durchwegung des zukünftigen Kleingartengebiets ohne Sackgassen angestrebt. Es sollen schnelle, fußläufige Abkürzun-gen angeboten werden. So kann die Grünanlage, wie ein Park, durchschritten werden und beispielsweise den Weg zwischen den südlichen Sportanlagen und der nördlichen Hochhaussiedlung abkürzen. Heute muss dazu der intensiv genutzte Roggenacker umlaufen werden (s. Plan 2).  Die beiden Teilflächen des Kleingartengebiets liegen westlich und östlich des Pohlstadtswegs und sollen miteinander korrespondieren. Deswegen sind die inneren Erschließungswege am Pohlstadtsweg so ge-führt, dass sich die Gärtnerinnen und Gärtner der beiden Bereiche begegnen können und ein Besuch auf der anderen Seite einfach möglich ist.  In der Vorstudie ist vorgesehen die temporäre Unterkunft für Geflüchtete zu integrieren und sie mit einem eigenen Wegetor anzubinden. In die Fläche der Unterkunft ist zudem eingetragen, wie sich das Wegenetz ergänzen würde, wenn die Unterkunft nicht mehr notwendig sein sollte und dann als Teil der Anlage erschlossen würde.   Die innere Erschließung soll jeden Kleingarten und jedes Gartenlabor einfach und ohne Umwege zugäng-lich machen. Der Abstand der Wege zueinander ergibt sich aus einem Standardmaß von 10 x 20 m, das für 200 qm große Kleingärten in dieser Vorstudie ausgewählt wurde. Je nach Flächentiefe werden die Kleingärten mit ihrer langen oder kurzen Seite an die Hauptwege angelegt. Die Gartenlabore bestehen im Mittel aus Flächen mit etwa 50, 100 oder 200 qm, je nach Typus. Mit dem „200-qm-Raster“ ließen sich also, je nach Bedarf, aus einem Kleingarten 4 Krautgärten oder 2 Stadtgärten machen oder auch 1 Ge-meinschaftsgarten mit 200 qm. Auch umgekehrt wäre eine flexible Entwicklung möglich.  Das Wegenetz der Hauptwege muss gewährleisten, dass auf ihnen gelegentlich ein Traktor oder Trans-porter fahren kann. Deswegen haben die Hauptwege, wie landwirtschaftliche Wirtschaftswege, eine Breite von 3,00 m. Dieses Wegenetz wird in den Gartenlaboren durch Wege in einer maximalen Breite von 1,50 m ergänzt, die z. B. zu Gemeinschaftsanlagen, wie Gießwasserstellen, führen werden. In den Gartenlabo-ren gibt es zudem schmale Trampelpfade, wie man sie aus gewöhnlichen Nutzgärten kennt.

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  Bild 4:  Geöffnetes Wegetor im Kleingartenverein Köln-City, Wegebreite ca. 3,00 m, entspricht einem   landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg

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 5 Abgrenzung und Tore  Gärtnerinnen und Gärtner möchten selbstverständlich ihre Pflanzen und Ernte sowie ihr Hab und Gut vor Beschädigung und Diebstahl schützen. In den meisten Fällen ist deswegen jeder einzelne Kleingarten nicht nur mit einer Hecke, sondern auch mit einem Zaun und einem verschließbaren Tor gesichert. Zu-dem ist die Gartenhütte abschließbar.   Gemäß der Kölner Gartenordnung sind die äußeren Tore der Kleingartenanlagen zur Nachbarschaft von März bis Oktober tagsüber offen zu halten, damit alle Passantinnen und Passanten die Hauptwege nutzen und in den Kleingartenanlagen spazieren können. Trotzdem passiert es nicht selten, dass sich ganze Kleingartenvereine hermetisch abriegeln und die Zäune um die einzelnen Parzellen nutzen, um zusätzli-che Barrieren wie Sichtschutzplanen oder Blenden zu installieren.   Ganz anders verhält es sich bei den Gartenlaboren, die, wie Gemüseäcker eines landwirtschaftlichen Betriebs, frei zugänglich im öffentlichen Raum liegen. Die Beete dürfen lediglich mit 50 cm hohem Ka-ninchendraht gegen Kaninchenfraß gesichert werden. Mit diesem geringen Schutz sind sie Diebstahl und Vandalismus leicht ausgesetzt. Deswegen finden sich in jedem Kleingartenlabor Appelle an Fairness und Respekt, die Schäden verhindern sollen.   
  Bild 5: Warnschild im Gartenlabor Schlagbaumsweg

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 Die Vorstudie schlägt für das Kleingartengebiet Köln-Brück einen Mittelweg zwischen „hermetischer Abriegelung“ und „völliger Offenheit“ vor (s. Plan 3): Die beiden Teilbereiche werden insgesamt mit einem umlaufenden Zaun und 10 verschließbaren Außentoren gesichert. Die einzelnen Kleingärten er-halten keinen (!) Zaun, werden aber grundsätzlich mit einer geschnittenen, möglichst dichten Hecke umgrenzt. Die Zugänge zu den Kleingärten können mit verschließbaren Toren zusätzlich gesichert wer-den, zu denen die jeweiligen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner einen Schlüssel erhalten. Zum Schutz der Gartenlabore kann eine mehr oder weniger dicke „Schale“ aus Kleingärten mit Hecken um die Gar-tenlaborflächen gelegt werden (s. Plan 4).   Für die Außentore wird ein elektronisches Schließsystem empfohlen, das die Tore automatisch, z. B. von 8.00 bis 20.00 Uhr entriegelt. Die Tore sollten Türschließer haben und selbständig wieder ins Schloss fallen. Während sie von 8.00 bis 20.00 Uhr, also tagsüber, von beiden Seiten geöffnet werden können, sollten sie von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr, also während der Nacht, nur von Innen geöffnet werden können. Dies soll ermöglichen, dass verspätete Besucher nach 20.00 Uhr wieder selbständig aus der Anlage her-auskommen können. Die Pächterinnen und Pächter des Kleingartenlabors erhalten zudem Schlüssel für die Außentore, damit sie auch am frühen Morgen oder am späten Abend die beiden Teilflächen betreten können.  Die Tore mit elektronischem Schließsystem, der Außenzaun, die Formhecken der Kleingärten sowie die verschließbaren Tore der Kleingartenparzellen werden als Teil der Infrastruktur betrachtet, welche die Stadt Köln den Pächtern zur Verfügung stellt.

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 6  Gemeinschaftsanlagen  In dieser Vorstudie zum Kleingartengebiet Köln Brück sind in jedem der drei Konzepte verschiedene Gemeinschaftsanlagen vorgesehen. Der Bebauungsplan stellt in den beiden Teilbereichen jeweils ein Vereinshaus dar. Da diese Standorte ohne eine Wegeerschließung geplant wurden, muss die Bebauungs-planung hier eventuell angepasst werden. Zudem werden Fahrradstellplätze benötigt.   Die Gartenlabore benötigen gemeinschaftliche Gießwasserstellen, aber auch Plätze für die Gerätekisten. Aufgrund des Flächenumfangs von mehreren tausend Quadratmetern ist es hierbei sehr sinnvoll, an mehrere, dezentral verteilte Treffpunkte zu denken

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6.1 Treffpunkte für Gartenlabore  Im Vergleich zu den Kleingärten haben die Gartenlabore andere Infrastrukturangebote. Sie bieten bei-spielsweise Gießwasserstellen und Gerätekisten an. Teilweise sind kleine, versiegelte Fläche erlaubt. „Mo-bile Aufbauten“, wie etwa Gewächshäuser, müssen nach der Ernte, und zwar vom 01.11 bis zum 28.02., entfernt werden.  Die Einrichtung dauerhafter, fester Treffpunkte für die Gartenlabore macht das Arbeiten in den Garten-laboren attraktiver. Hierbei wird an folgende Angebote gedacht:  - ein befestigter Platz (mit Tischen und Bänken) - ein Schattendach und Regenschutz, - eine Gießwasserstelle, - ein Gerätschrank für gemeinschaftlich genutztes Werkzeug,  - evtl. ein gemeinschaftliches Gewächshaus, - ein gemeinschaftlicher Kompostplatz.  Die Gartenlabore an der Olpener Straße und am Schlagbaumsweg sind sinnvollerweise mit Stelen mar-kiert, welche die Orientierung erleichtern. Auch die Treffpunkte könnten individuelle Merkmale aufwei-sen, die diesem Zweck dienen.  
  Bild 6:  Treffpunkt mit Gießwasserstelle im Gartenlabor am Schlagbaumsweg

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 6.2 Vereinshäuser mit Toiletten  Die beiden, im Bebauungsplan vorgesehen Vereinshäuser westlich und östlich des Pohlstadtswegs sollten von den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, aber auch von den Gartenlaborantinnen und Gartenlabo-ranten gemeinsamen genutzt werden. Die beiden Teilflächen sollten zu einem (!) Verein gehören, damit hier keine doppelten und nebeneinander herlaufende Vereinsstrukturen entstehen. Alle, egal ob im Kleingarten oder im Gartenlabor tätig, sollten Mitgliederinnen und Mitglieder des Vereins werden.   In den Vereinshäusern könnten Toiletten, die an den Kanal angeschlossen sind, vorgesehen werden. Diese sind insbesondere für die Gartenlabore wichtig, da sie keine eigenen Toiletten an den Treffpunkten haben.  Die Vereinshäuser in den Kölner Kleingärten erinnern häufig an Barracken oder Notunterkünfte, Gara-gen oder sonstige gewerbliche Zweckbauten. Deswegen wird hier angeregt, moderne und gut gestaltete Kleinarchitekturen zu entwickeln.   
  Bild 7: Vereinshaus des Kleingartenvereins Köln-City

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6.3 Fahrradstellplätze  Fahrräder sind die einzigen Verkehrsmittel, die in einem Kleingartengebiet zulässig sind. Auf den Wegen müssten die Räder geschoben werden. Das Parken der Fahrräder auf den Wegen und die damit einherge-hende Behinderung Anderer führt immer wieder zu Konflikten. Die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollten verpflichtet werden, die Fahrräder auf dem eigenen Pachtgrundstück unterzustellen. Die Garten-laborantinnen und Gartenlaboranten sind jedoch auf Stellplätze angewiesen. Diese Stellplätze sollten sich in der Nähe der Treffpunkte befinden, damit ein Fahrradparken auf den Wegen unnötig wird. Da Fahr-räder heute häufig wertvolle und kostspielige Objekte sind, möchten Alle ihre Fahrräder in Sichtweite wissen um Diebstahl vorbeugen zu können. Dies spricht dafür dezentrale Fahrradstellplätze in der Nähe der Treffpunkte einzurichten, anstatt sie an den Rändern außerhalb des Blickfelds zu platzieren.  
  Bild 8: Fahrradstellplätze im Gartenlabor Olpener Straße

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 6.4  Gemeinschaftliche Obstwiese  Obstbäume, insbesondere Hochstämme, sind aufgrund ihres Platzbedarfs für Gartenlabore ungeeignet. Auch die möglicherweise kurze Pachtdauer der Gartenlabore spricht gegen die Anpflanzung von Obstge-hölzen. Selbst in größeren Kleingärten sorgen Hochstämme leicht für Nutzungskonflikte. Zudem ist nicht selten die Ernte so groß, dass sie unter Familien und Gruppen geteilt wird. Dies spricht stark für einen oder mehrere, gemeinschaftliche genutzte Obsthaine. Diese können mit den Gemeinschaftsanlagen in Verbindung stehen, als zweischürige, extensiv genutztes Wiesenbiotope ausgestaltet sein und Standorte für die Imkerei anbieten. Die Obstbaumpflege und die Obstverwertung können gemeinschaftlich erlernt und erlebt werden.  
  Bild 9: Obstbäume und Bienenstöcke im Kleingartenverein Colonius (keine Gemeinschaftsanlage)

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 7 Konzepte zur Aufteilung der Gartentypologien in Köln Brück  Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Betrachtungen zu   - den verschiedene Gartentypologien,  - dem Bestand vor Ort,  - der Erschließung des Geländes ,  - der Abgrenzung des Gebiets mit Zäunen und Toren und  - der Erfordernis von Gemeinschaftsanlagen   wurden drei Konzeptvarianten entwickelt, die in den beiliegenden Plänen 4, 5, und 6 dargestellt und nachfolgend beschrieben werden. Die Konzepte setzen unterschiedlich gärtnerische Schwerpunkte und haben demzufolge auch unterschiedliche Flächenbilanzen.   7.1 Konzept 1 Harte Schale und weicher Kern Gemeinschaftsanlagen dezentral als „Einladungstrichter“ an den randlichen Zugängen  Wie in Kapitel 4 bereits erwähnt, sollten die Gartenlabore mehr Schutz vor äußeren Einflüssen erhalten. Deswegen wird in diesem Konzept mindestens eine Reihe Kleingärten wie eine „harte Schale“ oder ein „Schutzmantel“ um die Gartenlaborflächen in der Mitte („weicher Kern“) gelegt (s. Plan 4). Dies hat zur Folge, dass die Gartenlaborflächen weder vom Pohlstadtsweg noch vom Rather Kirchweg aus einsehbar sind. Sie sind durch den Zaun und die Hecken der Kleingärten geschützt. Die Gartenlabore und Kleingär-ten können nur über die 10 Außentore erreicht werden. Diese Tore sollten zudem über das o. g. elektro-nische Schließsystem verfügen und sind, gemeinsam mit den Kleingärten, während der Nacht prinzipiell verschlossen. Die Beschränkung der Zugänglichkeit auf die 10 Außentore erhöht tagsüber die soziale Kontrolle.  Durch das in Kapitel 4 beschriebene Erschließungsraster ist die „Dicke der Schale“, also die Anzahl der Kleingärten im Verhältnis zu den Gartenlaboren, variabel. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung soll ermit-telt werden, wie hoch der Bedarf an Kleingärten oder Gartenlaboren ist. Dementsprechend kann das Verhältnis ausgewählt werden. Die Kleingärten müssen nicht nur am Rand liegen, sondern können in Blöcken oder Reihen auch in der Mitte der Teilflächen angesiedelt werden.   In Konzept 1 befinden sich die Gemeinschaftsanlagen dezentral an den Zugängen, also am Rand und in den Ecken der Teilbereiche. Da die Zugangswege wie Winkelhalbierende in die Ecken der Teilbereiche führen, entstehen hier dreieckige Grundrisse, die trichterförmig ins Gelände leiten. In der Planlegende werden sie „Einladungstrichter“ genannt. Da insbesondere die Gartenlabore auf die gemeinschaftlichen Gießwasserstellen angewiesen sind, lässt sich erkennen, dass die Wege aus der Mitte zu den Rändern vergleichsweise sehr lang sind.   Die Flächenbilanz in Plan 4 weist 107 Kleingärten sowie 174 Krautgärten aus. (Es handelt sich hier um gerundete Zahlen westlich und östlich des Pohlstadtswegs, die zusammengefasst werden.) Die Gemein-schaftsanlagen umfassen eine Fläche von ca. 1.746 qm.

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 7.2 Konzept 2   Kleingärten westlich und Gartenlabore (Krautgärten) östlich des Pohlstadtsweg,   Gemeinschaftliche Obstwiese östlich als Ring  Kleingärten unterscheiden sich sehr deutlich von Gartenlaboren. Bei Gartenlaboren stehen das Gärtnern im Nutzgarten sowie der Ertrag, aber auch Offenheit und Begegnung im Vordergrund. Privatheit spielt eine eher untergeordnete Rolle. Bei Kleingärten liegt der Schwerpunkt auf einem „Aufenthalt im Grü-nen“, bei dem auch ein Rückzug ins Private gut möglich ist. Mit den langfristigen Investitionen in die Hütte und dem vielfältig bepflanzten Garten mit Bäumen ist die „Bindung an die Scholle“ wahrscheinlich deutlich größer, als bei den Gartenlaborantinnen und Gartenlaboranten. Die unterschiedlichen gärtneri-schen Wünsche sprechen zunächst nicht dafür, die Gartentypologien über das Prinzip „Schale und Kern“ hinaus mit einander zu mischen. Deswegen wird im Konzepte 2 (Plan 5) eine Anordnung dargestellt, welche die Gartentypologien getrennt voneinander verortet. Die Kleingärten befinden sich westlich des Pohlstadtswegs, die Gartenlabore liegen östlich des Wegs. Diese getrennte Vorortung ist auch dem unter-schiedlichen, rechtlichen Status von Kleingärten gegenüber Gartenlaboren geschuldet (s. Kapitel 1).   In Konzept 2 besitzen die Kleingärten westlich des Pohlstadtswegs eine zentrale Gemeinschaftsanlage (z. B. ein Vereinsheim), während in den Gartenlaboren die Gemeinschaftsanlagen (z. B. Wasserstellen zum Gießen) regelmäßig über die Fläche verteilt sind, um lange Laufwege zu vermeiden. Die gemeinschaftli-che Obstwiese umringt die Gartenlaborflächen und ist dadurch von überall her einfach zu erreichen.  Plan 5 stellt 111 mögliche Kleingärten und etwa 76 Parzellen für Krautgärten dar. Der Anteil der Kraut-gärten ist vergleichsweise gering, da die gemeinschaftliche Obstwiese eine große Fläche von ca. 5.258 qm belegt. Die sonstigen Gemeinschaftsanlagen (Vereinshaus, Gießwasserstellen, Fahrradstellplätze etc.) umfassen eine Fläche von ca. 774 qm.

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 7.3 Konzept 3 Gartenlabore (Krautgärten) westlich und östlich entlang des Pohlstadtsweg,   Kleingärten anschließend, Gemeinschaftsanlagen als Band  Auch Konzept 3 (Plan 6) sieht die strikte Trennung von Gartenlaboren und Kleingärten vor und bündelt die Gartenlabore zu beiden Seiten westlich und östlich des Pohlstadtswegs, während die Kleingärten dahinterliegen. Die Gartenlabore bilden quasi einen saumartigen, landschaftlichen Vorbereich vor den klassischen Kleingärten aus. Tatsächlich kann von den Wegrändern folgende Abfolge hergestellt werden: Saum aus Wildkräutern – Gartenlabore z. B. mit Krautgärten – mit heimischen Hecken umfriedete Kleingärten.   Entlang der gegenüberliegenden Zugänge am Pohlstadtweg sind die Gemeinschaftsanlagen in einem Band angeordnet, das beide Seiten verbindet. Hier könnten ein Vereinsheim, Fahrradstellplätze, Wasser-zapfstellen oder die gemeinschaftliche Obstwiese ihre Standorte finden.  Das Konzept 3 bietet 124 Kleingärten sowie 85 Krautgärten an. Die gemeinschaftliche Obstwiese umfasst ca. 956 qm, ist also deutlich kleine als in Konzept. Die sonstigen Gemeinschaftsanlagen (Vereinshaus, Gießwasserstellen, Fahrradstellplätze etc.) belegen eine Fläche von ca. 1.097 qm.

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 8 Kostenansatz  Der Kostenansatz wird für das Konzept 1 (Plan 4) ermittelt:  Art   qm    EUR pro qm   Gesamtsumme EUR  Kleingartenflächen 28.220             70   1.975.400 (u. a. mit Wegen,  Wassernetz,  Außenzäunen und  Außentoren und Vereinshäusern; - ohne Lauben und Hecken um einzelne Parzellen.)  Gartenlaborflächen   8.780             20      175.600 (u. a. mit Wegen,  Wassernetz, gemeinschaftlicher Obstwiese, Außenzäunen und  Außentoren.)  Summe geschätzt 37.000       2.151.000

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9 Zusammenfassung  In Ortsteil Köln-Brück sind am Ortsrand Kleingartenflächen in einem Bebauungsplan festgesetzt. Diese Vorstudie ermittelt verschiedene Varianten der Nutzung. Hierbei sollen nicht nur klassische Kleingärten angesiedelt werden, sondern auch sogenannte „Gartenlabore“. Die Mischung oder Trennung dieser bei-den Nutzungsarten wird in 3 Konzepten dargestellt. Die Varianten basieren auf einem Raster aus 200 qm, welches flexibel Kleingärten und Gartenlabore ermöglichen kann.   Bei der Erschließung soll eine optimale Anbindung an den Siedlungsraum und die Landschaft auf kurzen, direkten Wegen erfolgen. Insgesamt sollen alle Flächen unmittelbar ans Wegesystem angeschlossen sein. Sackgassen werden ausgeschlossen. Für die Standorte der Gemeinschaftsanlagen (z. B. Vereinsheim, Geißwasserstellen oder Fahrradstellplätze) werden zentrale und dezentrale Konzepte vorgestellt und begründet.  In Zukunft soll nicht mehr jeder Kleingarten einzeln umzäunt werden. Vielmehr ist vorgesehen, einen Zaun um die Gesamtanlage herzustellen und im Inneren auf Zäune zu verzichten. Die Abtrennung der Parzellen im Inneren erfolgt dann maximal über geschnittene Hecken und Tore zu den Grundstücken. Für die Außentore wird ein elektronisches Schließsystem vorgeschlagen.   
  Bild 10: Im Gartenlabor am Schagbaumsweg

671/2gez. Heidbreder671gez. Hölzer
Planinhalt:s. Plankopf
INDEXÄnderung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Projekt Plannummer: 1Plangröße:DIN A 3Dirk MelzerLandschaftsarchitekt Maßstab:1 : 2.500Datum:23.07.2023
VorstudieKleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Unterkunft fürGeflüchtete
Spiel-platz
Spiel-platz
35 Linden
Glatthafer-wiese
Roggenacker
SchleheRuderalfur
SpitzahornSpitzahornVogelkirsche
Rasen
BolzplatzSC Köln-Brück 07 eV.
geplanterKunstrasenplatzFußballSC Köln-Brück 07 eV.
RasenplatzFußballSC Köln-Brück 07 eV.
RasenplatzFußballKöln-Brück 07 eV. Gerstenacker
Wiese
Wiese
Wiese
Wiese
Wiese
Wiese
Wiese
Spiel-platz
TennisclubRot-SchwarzNeubrück eV.
Eiche
EicheWalnuß
Walnuß
Eiche
2 Walnüsse2 Walnüsse3 Eichen
2 Walnüsse
EicheEsche
ParkplatzTiefgarage
Kita
Apfel
4 Birnen
5 BirnenBirneBirne
3 BirnenRotbuche
2 Äpfel
Eiche
Birne
Birne
2 Mirabellen
2 Walnüsse
20 Birnen
LindeLinde
Spiel-platz
Spiel-platz
VogelkirscheBirkeMehlbeere
4 Rosskastanien
NEUBRÜCK
Spiel-platz
ACKERLAND
Wohn-hochhäuser
Wohn-hochhäuser
Eiche
10 Esskastanien
Wiese
Zwetschge
Esche
Plan 1
NWOS
Gerstenacker
Fläche Kleingarten/Gartenlaborca. 25.430 qm
Fläche Kleingarten/Gartenlaborca. 11.570 qm
Plan 1:Bestand
 
BRÜCK
Pohlstadtsweg
Rather Kirchweg
Eiskaulenweg
Mudersbacher Straße
Waldbröler Straße
Neubrücker Ring Astrid-Lindgren-Allee
04.08.2023 Aktualisierung
Vorstudie Kleingärten und GartenlaboreKöln Brück

INDEXÄnderung
Projekt
NWOS
BRÜCK
NEUBRÜCK
ACKERLAND
Astrid-Lindgren-Allee
Pohlstadtsweg
Rather Kirchweg
Eiskaulenweg
Mudersbacher Straße
Waldbröler Straße
Neubrücker Ring
Plan 2:ErschließungAnbindung an die Siedlung und dieLandschaftDurchwegungherstellen,keine SackgassenVernetzung derbeiden Teil-bereiche
 
671/2gez. Heidbreder671gez. Hölzer
Planinhalt:s. Plankopf
Plannummer: 2Plangröße:DIN A 3Dirk MelzerLandschaftsarchitekt Datum:23.07.2023
ReserveflächeWegeer-gänzung
Änderung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Maßstab:1 : 2.500
04.08.2023 Aktualisierung
Wegeflächen
Hauptwege, wassergebundene Decke, Breite ca. 3,00 mca. 5.700 qm  
VorstudieKleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Plan 2
Vorstudie Kleingärten und GartenlaboreKöln Brück

INDEXÄnderung
Projekt
NWOS
BRÜCK
NEUBRÜCK
ACKERLAND
Astrid-Lindgren-Allee
Pohlstadtsweg
Rather Kirchweg
Eiskaulenweg
Mudersbacher Straße
Waldbröler Straße
Neubrücker Ring
Plan 3:Zäune und ToreNur 2 Zäune um die beiden Flächenteile!10 Tore mit intelligen-ten Schließungen;Im Innern:Kleingärten nur mitHecken und Toren, Garten-labore nur mit Kaninchen-draht, keineZäune!
 
671/2gez. Heidbreder671gez. Hölzer
Planinhalt:s. Plankopf
Plannummer: 3Plangröße:DIN A 3Dirk MelzerLandschaftsarchitekt Datum:23.07.2023
Tor 6
Tor 7
Tor 1
Tor 2
Tor 3
Tor 4
Tor 5
Tor 8
Tor 9
Tor 10ReserveflächeWegeer-gänzung
Zaun
Zaun
Zaun
Zaun
ACKERLAND Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Maßstab:1 : 2.500
04.08.2023 Aktualisierung
Zäune und Tore Außenzaun:Westlich Pohlstadtsweg: 745 lfdmÖstlich Pohlstadtsweg: 603 lfdmTore, zweifügelig, Breite 3,00 m, 10 Stk.
 
VorstudieKleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Plan 3
Vorstudie Kleingärten und GartenlaboreKöln Brück

Westlich PohlstadtswegKleingärten, ca. 15.843 qm  (harte Schale)je 10 x 20 m = 200 qm pro Parzelleca. 79 ParzellenGartenlabor Krautgärten, ca. 5.231 qm (weicher Kern)je 50 qm pro Parzelleca. 104 ParzellenGemeinschaftsanlagen, ca. 1.461 qmHauptwege, ca. 2.895qm  Östlich PohlstadtswegKleingärten, ca. 5.748 qm (harte Schale)je 10 x 20 m = 200 qm pro Parzelleca. 28 ParzellenGartenlabor Krautgärten, ca. 3.519 qm (weicher Kern)je 50 qm pro Parzelleca. 70 ParzellenGemeinschaftsanlagen, ca. 285 qm Hauptwege, ca. 2.018 qm
 
INDEX
Projekt
NWOS
BRÜCK
NEUBRÜCK
ACKERLAND
20,0010,00
 
3,00
Änderung
ACKERLAND
Astrid-Lindgren-Allee
Pohlstadtsweg
Rather Kirchweg
Eiskaulenweg
Mudersbacher Straße
Waldbröler Straße
Neubrücker Ring
671/2gez. Heidbreder671gez. Hölzer
Planinhalt:s. Plankopf
Plannummer: 4Plangröße:DIN A 3Dirk MelzerLandschaftsarchitekt Datum:23.11.2023
Kleingärten undGartenlaboreca. 11.570 qm
10,00
3,00
10,0020,00
3,00
20,0010,00
     
Kleingärten und Gartenlaboreca. 25.430 qm
Maßstab:1 : 2.500
04.08.2023 Aktualisierung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen VorstudieKleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Plan 4
Vorstudie Kleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Plan 4:Konzept 1Harte Schale undweicher KernGemeinschafts-anlagen dezentralals "Einladungs-trichter" an randlichen Zugängen

Maßstab:1 : 2.500
ÄnderungINDEX
BRÜCK
NEUBRÜCK
ACKERLAND
20,00
10,00
10,00
 
3,00
20,00
10,00
ACKERLAND
Astrid-Lindgren-Allee
Pohlstadtsweg
Rather Kirchweg
Eiskaulenweg
Mudersbacher Straße
Waldbröler Straße
Neubrücker Ring
671/2gez. Heidbreder671gez. Hölzer
Planinhalt:s. Plankopf
Plannummer: 5Plangröße:DIN A 3Dirk MelzerLandschaftsarchitekt Datum:28.11.2023
Gartenlaboreca. 11.570 qm
20,0010,00
3,00
 
3,00Kleingärtenca. 25.430 qm 6,00
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Plan 5:Konzept 2Kleingärten westlich und Garten-labore (Krautgärten)östlich des Pohl-stadtswegsGemeinschaftlicheObstwieseöstlich alsRing
NWOS
NWOS
VorstudieKleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Plan 5
Vorstudie Kleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Westlich PohlstadtswegKleingärten, ca. 22.245 qm je 10 x 20 m = 200 qm pro Parzelleca. 111 ParzellenGemeinschaftsanlagen, ca. 290 qm  Hauptwege, ca. 2.895 qm Östlich PohlstadtswegGartenlabor Krautgärten, ca. 3.810 qm je 50 qm pro Parzelleca. 76 ParzellenGemeinschaftsanlagen, ca. 484 qm Gemeinschaftliche Obstwiese, extensiver Saum, ca. 5.258 qm Baumhain Hauptwege, ca. 2.018 qm

Maßstab:1 : 2.500
ÄnderungINDEX
BRÜCK
NEUBRÜCK
ACKERLAND
20,00
10,00
10,00
 
3,00
20,00
10,00
ACKERLAND
Astrid-Lindgren-Allee
Pohlstadtsweg
Rather Kirchweg
Eiskaulenweg
Mudersbacher Straße
Waldbröler Straße
Neubrücker Ring
671/2gez. Heidbreder671gez. Hölzer
Planinhalt:s. Plankopf
Plannummer: 6Plangröße:DIN A 3Dirk MelzerLandschaftsarchitekt Datum:28.11.2023
3,00
 
3,006,00
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Plan 6:Konzept 3Gartenlabore  (Krautgärten) westlichund östlich entlangPohlstadtsweg,Kleingärten getrennt anschließend,Gemeinschafts-anlagen als Band20,00
10,00
5,00
5,00
20,0010,00
NWOS
VorstudieKleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Plan 6
Vorstudie Kleingärten und GartenlaboreKöln Brück
Westlich PohlstadtswegKleingärten, ca. 17.871 qm je 10 x 20 m = 200 qm pro Parzelleca. 89 ParzellenGartenlabor Krautgärten, ca. 2.887 qm je 50 qm pro Parzelleca. 58 ParzellenGemeinschaftsanlagen, ca. 806 qmSaum, 971 qmHauptwege, ca. 2.895qm  BaumhainÖstlich PohlstadtswegKleingärten, ca. 6.951 qm je 10 x 20 m = 200 qm pro Parzelleca. 35 ParzellenGartenlabor Krautgärten, ca. 1.354 qm je 50 qm pro Parzelleca. 27 ParzellenGemeinschaftsanlagen, ca. 291 qmGemeinschaftliche Obstwiese , extensiver               Saum, ca. 956 qm Hauptwege, ca. 2.018 qmBaumhain
 
Kleingärten und Gartenlaboreca. 25.430 qm Kleingärten undGartenlaboreca. 11.570 qm

DIRK MELZER Vorstudie Kleingärten und Gartenlabore Köln Brück- Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln 
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Aufstellungsvermerk   Erläuterungen zur Vorstudie Kleingärten und Gartenlabore Köln Brück         Planung                                                                                   Auftraggeber  
   DIRK MELZER      Landschaftsarchitekt & Umweltingenieur post Büro Köln • Gladbacher Str. 21 • 50672 Köln                                             Amt für Landschaftspflege und Grünflächen fon +49 (0)221 9543125   funk +49 (0)171 3494033                                 Stadthaus I Willy-Brandt-Platz 2 mail mail@dirk-melzer.de   web www.dirk-melzer.de                                                                       50679 Köln   Datum/Unterschrift  Köln, den 07.12.2023  
 ____________________________________________________________________________________

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2424/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.08.2024
Erstellt
07.08.2024 15:47