Verkehrszeichen 315 zum Gehwegparken in Marienburg
Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0861/2022 vom 14.04.2022
Stand: Am 02.05.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig abgelehnt.
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0861/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 Verkehrszeichen 315 zum Gehwegparken in Marienburg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Rodenkirchen am 2. Mai 2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrszeichens 315 das in folgenden Straßenabschnitten im Stadtteil Marienburg gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) un- zulässige Parken offiziell zuzulassen. 1. Eugen-Langen-Straße, beidseitig, zwischen Brohler Straße und Marienburger Straße, 2. Mehlemer Straße, beidseitig, zwischen Brohler Straße und Pferdmengesstraße, 3. Andernacher Straße, beidseitig, vollständig, 4. Ahrweiler Straße, beidseitig, vollständig, 5. Remagener Straße, beidseitig, vollständig. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass idealerweise eine Restbreite von 180 cm und mehr verbleibt, mindestens aber 150 cm. Begründung: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzuläs- sig. Der vom Rat der Stadt Köln verabschiedete Antrag AN/2635/2021 (Masterplan Par- ken) beinhaltet den Passus: „Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kon- trolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Rege- lungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden.“ Dies wird notwendigerweise dazu führen, dass auch im Stadtbezirk Rodenkirchen Ver- warn- und Bussgelder verhängt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, Parken auf Geh- wegen zu erlauben und zwar mit dem Verkehrszeichen 315 und seinen verschiedenen Varianten. Auf den beschriebenen Abschnitten wird bereits seit vielen Jahren geparkt und es wurde bisher geduldet, weil in dem Gebiet Parkplätze rar sind und durch das Parken keine unzumutbare Behinderung für Fußgänger entsteht. Die konsequente Ah- nung würde dazu führen, dass zusätzlicher Parkplatzsuchverkehr in erheblichem Aus- maß entsteht und dadurch das Erreichen der Klimaziele für Köln zusätzlich erschwert wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Hennemann
Beratungsverlauf
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02.05.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.12, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt
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