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3961/2021

Planfeststellung für die Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße an die Militärringstraße (L34) auf dem Gebiet der Stadt Köln (Deckblattverfahren)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.11.2021

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.11.2021, TOP 4.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 07_LBP_Maßnahmenplan Nord

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Ansehen

Anlage 08_LBP_Maßnahmenplan Süd

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Ansehen

Anlage 12_Standort Ersatzmaßnahme

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Ansehen

Anlage 09_LBP_interne Ausgleichsmaßnahmen Abfahrtsrampe Aachener Straße-entfällt

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Ansehen

Anlage 13_Ergebnisse_Verkehrsuntersuchung

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Ansehen

Anlage 04_ASP I+ II Stolberger Str.

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Ansehen

Anlage 14_Stellungnahme der UNB

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Ansehen

Anlage 06_LBP_Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anlage 03_ASP II Aachnener Str.

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Ansehen

Anlage 01_Landschaftsplanauszug

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Ansehen

Anlage 10_LBP_ interne Ausgleichsmaßnahmen Aachener Straße

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Ansehen

Anlage 02_Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 05_Ermittlung der UVP-Pflicht_

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Ansehen

Anlage 11_LBP_ interne Ausgleichsmaßnahme Militärringstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5955 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
571/02/3/6/2021-76 
Vorlagen-Nummer 
 3961/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellung für die Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße an die 
Militärringstraße (L34) auf dem Gebiet der Stadt Köln (Deckblattverfahren) (LSG L11) 
hier: Beteiligung des Beirates gem. § 70 (2) LNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Antragsunterlagen zum Planfeststellungs-
verfahren zur Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße (Deckblattverfahren) an die Militär-
ringstraße zur Kenntnis und schließt sich der Verwaltungsmeinung an. 
 
Alternativ: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Antragsunterlagen zum Planfeststellungs-
verfahren zur Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße an die Militärringstraße (Deckblatt-
verfahren) zur Kenntnis und gibt eine Stellungnahme dazu ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.11.2021

2 
Begründung: 
Die Stadt Köln beabsichtigt für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld die 
verkehrlichen Verhältnisse zu optimieren. 
Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der Umwandlung des dort vorhandenen Gewerbegebietes in 
einen Dienstleistungsschwerpunkt. 
Laut der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld wird bei Ausschöpfung des dortigen 
Flächenpotentials eine Verdoppelung der Beschäftigungszahl des Jahres 2002 auf ca. 50.000 mög-
lich. Um dem wachsenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden ist eine schrittweise Verbesse-
rung der Verkehrsinfrastruktur unbedingt erforderlich. 
 
Die wesentlichen Entwicklungsziele der Rahmenplanung und hier insbesondere der Verkehrsplanung 
sind: 
 Bündelung des Durchgangsverkehrs und der Haupterschließungsverkehre auf den dafür vor-
gesehenen Örtlichen Hauptverkehrszügen und den Örtlichen Hauptstraßen, 
 Vorrangige Verbesserung der äußeren Anbindung des Gebietes durch Ausbau bzw. Ertüchti-
gung des Hauptstraßennetzes, 
 Ableitung des Gewerbeverkehrs aus dem Gebiet auf kürzestem Wege über Gewerbestraßen 
auf das übergeordnete Straßennetz, 
 weitgehende Freistellung der Wohnstraßen (z. B. Alter Militärring) vom gewerblichen Verkehr 
und Befreiung vom Durchgangsverkehr sowie schrittweise Umgestaltung und 
 der Ausbau eines – teilweise begrünten – flächendeckenden Fuß- und Radwegesystems. 
 
Im Rahmen des Verkehrserschließungskonzeptes wurde auf dieser Grundlage die Anbindung der 
Aachener Straße an die Militärringstraße Richtung Norden als Linksabbieger mit Gleisquerung über 
die B 55 sowie die eine Anbindung der Militärringstraße an die Aachener Straße Richtung Westen 
über eine Auffahrrampe im Landschaftsschutzgebiet L 11geplant. 
Der öffentliche Personennahverkehr soll dagegen den Alten Militärring weiterhin nutzen, so dass der 
Bus über eine privilegierte Busspur mit zusätzlicher Einfädelung vor der KVK-Haltestelle „Alter Militär-
ring“ im Bereich der Mittelinsel geführt wird. 
 
Darüber hinaus sieht die Planung im Bereich der Stolberger Straße / Militärringstraße eine neue An-
schlussstelle an die Militärringstraße vor sowie die Verlegung des dort zu den nördlich gelegenen 
Kleingartenparzellen verlaufenden Schotterweges parallel zu den Auf- und Abfahrtrampen der An-
schlussstelle.  
Des Weiteren ist am Knotenpunkt Stolberger Straße – Vitalisstraße ein Kreisverkehrsplatz geplant. 
 
Mit der beschlossenen Planung wurde erstmals 2015 der Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirks-
regierung Köln eingereicht. Die erste Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat 2016 
stattgefunden. 
 
Gegen die ursprüngliche Planung einer neuen Rampe von der Militärringstraße an die Aachener 
Straße wurden schwerwiegende Einwendungen aufgrund erheblicher privater Betroffenheiten einge-
bracht; gegen den neuen Anschluss der Stolberger Straße gingen dagegen keine inhaltlich kritischen 
Einwendungen ein. 
Auf Grund der schwerwiegenden Einwände wurde ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit des 
Knotens Militärringstraße / nordöstliche Rampe beauftragt, mit dem Ergebnis, dass die bestehenden 
Rampen die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig abwickeln können. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde die Planung dahingehend geändert, dass die neu geplante Rampe 
vom Militärring zur Aachener Straße entfällt und die Planänderung mittels Deckblattverfahren in das 
laufende Verfahren eingebracht. 
Die Deckblattunterlagen haben 2020 offengelegen. Im Nachgang hierzu hat aufgrund der Einwen-
dung der Höheren Naturschutzbehörde eine weitere Anpassung der Unterlagen aus dem Bereich 
Artenschutzprüfung und LBP (in Abstimmung mit der Einwenderin) stattgefunden.

3 
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt als Träger eines öffentlichen Belangs zu den Antragsunterla-
gen Stellung. Diese ist als Anlage 14 beigefügt. 
 
Hiermit wird dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde gem. § 70 (2) LNatSchG NRW die Ge-
legenheit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. 
 
 
 
 
Anmerkung: 
Bei den beigefügten Unterlagen handelt es sich um die geänderten Unterlagen zur Ursprungspla-
nung. Die Änderungen sind im Text rot und in den Plänen blau dargestellt bzw. markiert, schraffiert. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 01:  Landschaftsplanauszug  
Anlage 02:  Übersichtsplan 
Anlage 03:  ASP II Aachener Straße 
Anlage 04:  ASP I+II Stolbergerstraße 
Anlage 05:  Ermittlung UVP-Pflicht 
Anlage 06:  LBP Erläuterungsbericht 
Anlage 07:  LBP Maßnahmenplan Nord 
Anlage 08:  LBP Maßnahmenplan Süd 
Anlage 09:  LBP interne Ausgleichsmaßnahmen Abfahrtsrampe Aachener Straße – entfällt 
Anlage 10:  LBP interne Ausgleichsmaßnahmen Aachener Straße 
Anlage 11:  LBP interne Ausgleichsmaßnahmen Militärringstraße 
Anlage 12:  Standort Ersatzmaßnahme 
Anlage 13:  Ergebnisse Verkehrsuntersuchung 
Anlage 14:  Stellungnahme der Veraltung

Anlage 07_LBP_Maßnahmenplan Nord

640 Zeichen

Legende

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Anlage 08_LBP_Maßnahmenplan Süd

626 Zeichen

Genarkung Wirgersiet

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Anlage 12_Standort Ersatzmaßnahme

122 Zeichen

Mittelpunkt: 349449, 5643648
1:7500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 11.11.2021Seite 1 / 1

Anlage 09_LBP_interne Ausgleichsmaßnahmen Abfahrtsrampe Aachener Straße-entfällt

3096 Zeichen

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Anlage 13_Ergebnisse_Verkehrsuntersuchung

5086 Zeichen

Folie 1Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Planfeststellungsverfahren
„Anbindung von Knotenpunkten (Aachener Straße und 
Stolberger Straße) an die Militärringstraße (L32)“
Sachstand Herbst 2019
Anlage 
Anlage 2lsadfjweaklfjl

Folie 2Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Bisheriges Planfeststellungsverfahrenwann was11.09.2013 Erster Antrag auf Planfeststellung10.06.2015 Zweiter Antrag auf Planfeststellung18.05.2016 Dritter Antrag auf Planfeststellung31.08.2016 – 30.09.2016 Offenlage02.09.2016 - 24.11.2016 Eingang Einwendungen:5 Private, 3 TÖBs07.07.2017 Übergabe Stellungnahmen zu Einwendungen an BezReg04.09.2018 Übergabe zusätzlich eingeforderte Gutachten zu Einwendungen an BezReg21.01.2019 Abstimmung BezReg weiteres VorgehenSommer 2019 Zusatzuntersuchung abgeschlossen

Folie 3Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Stolberger Str.
Lärm Kleingartenanlage:Einwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Anspruch auf Lärmschutz wurde gutachterlich bestätigtEntschädigung für PächterKeine anschließende Weiter-verpachtungArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfest-stellungsbeschluss formuliertFazit:Neuer Knotenpunkt unkritisch

Folie 4Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Aachener Str.Aktiver Lärmschutz:Private Einwendung:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltErforderliche Höhe: bis zu 8,50 mGesamtlänge: 82 mStädtebaulich nicht vertretbarKosten-Nutzen unverhältnismäßigNur passiver LärmschutzArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfeststellungsbeschluss formuliert

Folie 5Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Aachener Str.VerkehrsuntersuchungPrivate Einwendung:Verkehrliche Notwendigkeit der Rampe in Frage gestelltGegenvorschlag zur Verzicht auf Rampe eingereichtErgebnis:Gutachten wurde erstelltLösungen mit und ohne Rampe wurden gleichwertig untersuchtBeide Lösungen sind grundsätzlich leistungsfähigZusätzlich Reisezeitvergleich und wirtschaftliche Betrachtung angestelltbei Bezirksregierung vorgestellt

Folie 6Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Ergebnis Einwendungen Aachener Str.GrunderwerbPrivate Einwendung:Verkauf privater Flächen (Parkplatz) wird abgelehntErgebnis:Durch Umorganisation ist die Restfläche weiterhin nutzbarFazit:Geplante Rampe kritisch/umstritten

Folie 7Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Neuer Knotenpunkt unkritisch          Geplante Rampe kritisch/umstritten
Fazit aus Einwendungen

Folie 8Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Querschnitte Tagesverkehr [Kfz/24h]
1098123745611
mitRampeohneRampe

Folie 9Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Reisezeitvergleich aus Verkehrsuntersuchung 20181) Betroffen: ca. 1.500 Kfz/24h2) Durchschnittlicher Zeitvorteil Route c (neu geplante Rampe): 27 s3) Kalkulierte Baukosten Rampe: 1,65 Mio. €4) Ansatz 40 Jahre Bauwerkslebensdauer und DurchschnittslohnVereinfachter volkswirtschaftlicher Kostenvorteil: 650.000 €
Aufgabe: Untersuchung der Reisezeiten

Folie 10Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Vertiefende Untersuchung 2019 auf Anforderung der BezirksregierungZusatzuntersuchung Verkehrsgutachter ist abgeschlossenVorgehensweise:Umlegung und Simulation für Planfälle 1 (mit geplanter Rampe) und 2 (ohne Rampe)Fokus:Detaillierte Betrachtung der Reisezeiten Vitalisstraße→ Aachener StraßeBerücksichtigte Maßnahmen:• Einbindung Rechtsabbieger Alter Militärring in die Aachener Straße in die Signalisierung• Verkehrsberuhigung: Tempo 30 auf dem Alten Militärring (beide Fahrtrichtungen)

Folie 11Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Vergleich Reisezeiten Vitalisstraße→Aachener StraßeAlter Militärring (inkl. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung):Route aReisezeit morgens: 244-246 sReisezeit abends: 226-231 sBestehende Rampe:Route bReisezeit morgens: 186 sReisezeit abends: 198 sGeplante Rampe (Planfeststellung):Route cReisezeit morgens: 153 sReisezeit abends: 153 s
von
nach
Ergebnisse vertiefende Untersuchung

Folie 12Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Fazit• Route über die Militärringstraße auch ohne Realisierung der geplanten Rampe deutlich schneller und attraktiver als Route über den verkehrsberuhigten Alten Militärring(morgens ca. 60 s schneller, abends ca. 33 s)• Leistungsfähigkeit ist auch ohne die neue Rampe gegeben• Realisierung der geplanten Rampe vergrößert Reisezeitgewinne gegenüber Fahrt über den Alten Militärring zusätzlich (auf ca. 91 s morgens und ca. 73 s abends)•Durchschlagende Argumente für verkehrliche Notwendigkeit der neuen Rampe fehlen
Ergebnisse vertiefende Untersuchung

Folie 13Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Weiteres Vorgehen• Übermittlung Ergebnisse vertiefende Untersuchung an die Bezirksregierung • Abstimmung des Weiteren Vorgehens• Änderung Genehmigungsplanung (Entfall Rampe)oUmplanung und Einreichung aktualisierter Genehmigungsantrag durch die Stadt(politischer Beschluss zur Änderung der Planung ist vorab einzuholen)oGgf. Anpassung weiterer Unterlagen (Gutachten etc.) notwendig

Anlage 04_ASP I+ II Stolberger Str.

82202 Zeichen

D. Liebert  BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG  
BÜRO: Dorfstr. 79  52477 ALSDORF   
Telefon: 02404 / 67 49 30     Fax: 02404 / 67 49 31            Mobil: 0173 / 345 22 54  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ASP I + II  
Anbindung Stolberger Str. / Wendelin Str. 
an Militärringstraße, 50933 Köln 
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2 
AUFTRAGGEBER: 
Stadt Köln  
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Planung 
Willy-Brandt-Platz 2 
 
50679 Köln 
 
 
AUFTRAGNEHMER: 
D. Liebert 
Büro für Freiraumplanung 
Dorfstr. 79 
 
52477 Alsdorf 
 
 
BEARBEITUNG: 
Projektleitung und Koordination: 
D. Liebert 
 
Kartierung und artenschutzrechtliche Bewertung:: 
Dipl. Biol. U. Sarnow 
 
 
 
 
 
 
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Alsdorf, den 28.06.2017 
 
 
Ver- 
sion 
Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 
1.0 23.06.2017 D. Liebert Textteil  
2.0 27.06.2017 D. Liebert Betrachtung Fitis und Fledermäuse (Leitstruktur) 
2.1 28.06.2017 D. Liebert Redaktionelle Änderung /  Arten der Roten Liste 
NRW bzw. NRB

3 
INHALT 
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4 
2 Vorprüfung der Wirkfaktoren 6 
3 Eingriffsgebiet 7 
3.1 Eingriffsgebiet und Umgebung 7 
3.2 Vorbelastungen 13  
4 Methodik 13  
5 Ergebnisse 14  
5.1 Ergebnisse der Ortsbegehung 14  
5.2 Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten 14  
6 Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich? 16  
6.1 Obligate Vermeidungsmaßnahme für „Allerweltsarten“  16  
7 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten 18  
7.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen 18  
7.2 Bewertung Stufe II 20  
7.3 Weiterführende Kartierungen 23  
8 Zusammenfassung 23  
9 Literatur und andere Quellen 26  
 
 
Anlagen: 
Formular A: Protokoll einer artenschutzrechtlichen Prüfung 
Formular B: Art für Art Protokolle (9 Arten)

Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
 
4 
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser- 
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld die Anbindung der 
Stolberger Str. / Wendelin Str. an die Militärringstraße, 50933 Köln. Hierzu ist eine 
Anschlussstelle nördlich der Wendelin Str. und östlich der Militärringstraße einzu- 
richten. Das Eingriffsgebiet (EG) hat eine Flächengröße von ca. 10.000m². Die Zuwe- 
gung kann über die Wendelin Str. oder die Militärringstraße erfolgen. 
 Das EG ist mit 
Hochstauden, Sträuchern und Jungbäumen (Stangenholz) bewachsen. Gebäude befin- 
den sich NICHT im EG. 
 
   
Es ist möglich, dass durch die Umsetzung des Vorhabens geschützte Tier- und Pflan- 
zenarten beeinträchtigt werden könnten. Daher ist eine spezielle artenschutzrechtliche 
Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen.  
 
Entsprechend der Handlungsempfehlung des M WEBWV & MUNLV  (2010): „Arten- 
schutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung v on Vorhaben“ 
wird zunächst in Stufe I (Vorprüfung) der Artenschutzprüfung (ASP) das mögliche 
Artenspektrum im EG mit Hilfe vorliegender Verbreitungsdaten geprüft und durch 
eine Ortsbegehung eingegrenzt. Unter Berücksichtigung des Vorhabentyps und der 
Örtlichkeit werden die Wirkfaktoren benannt und mögliche artenschutzrechtliche 
Konflikte abgeschätzt. Sind artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen, ist 
für die entsprechenden planungsrelevanten Arten eine vertiefende Art-für-Art-Be- 
trachtung in Stufe II erforderlich.

Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
 
5 
 
Abb. 1: Eingriffsgebiet (rot) mit Umgebung (Quelle: Geoportal NRW)  
 
 
Abb. 2: Planung der Anschlussstelle Stolberger Str./Militärringstraße (Quelle: Stadt Köln / PGSJ)  
 
Schrebergärten !
Spielplatz !
Bolzplatz !
Wendelin!Str. !Militärringstraße !
Stolberger!Str. !
Zufahrtsweg !

Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
 
6 
 
Abb. 3: Legende zu Abb. 2  
 
 
 
2 Vorprüfung der Wirkfaktoren 
Zu beachten sind alle bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren.  
 
Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sind folgende Wirkfaktoren zu berücksich- 
tigen: 
 
§ Neuerrichtung von großen baulichen Anlagen und Zuwegungen, 
§ Überbauung oder Fragmentierung von Lebensräumen, 
§ Veränderung der Bodenoberfläche  
§ Beeinträchtigungen durch Lärm, Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe etc., 
§ Verkehrszunahme  
 
„Zu prüfen ist, ob diese Wirkfaktoren dazu führen können, dass Exemplare einer eu- 
ropäisch geschützten Art erheblich gestört, verletzt oder getötet werden. Zudem stellt 
sich die Frage, ob die Wirkfaktoren geeignet sind, die ökologische Funktion von Fort- 
pflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nachhaltig zu beein- 
trächtigen.“ ( MWEBWV & MUNLV  2010)

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Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
 
7 
 
Daraus resultierende mögliche Verbotstatbeständen für planungsrelevante Arten: 
 
§ Tötung von Individuen im Zuge der Baufeldräumung 
§ Dauerhafte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. direkte Be- 
einträchtigung von Arten durch den Flächenentzug. 
§ Temporäre Beeinträchtigungen von potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestät- 
ten sowie Arten in der nahen Umgebung durch baubedingte Lärmemissionen 
sowie visuelle Reize. 
§ Dauerhafte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. direkte Be- 
einträchtigung von Arten durch anlagebedingte Lärmemissionen und visuelle 
Reize 
 
 
3 Eingriffsgebiet  
3.1 Eingriffsgebiet und Umgebung 
Das Eingriffsgebiet (EG) ist die durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Fläche. 
Auch Baustelleneinrichtungsflächen, Zufahrtswege, Lagerplätze etc. zählen dazu. Das 
ca. 10.000m² große EG befindet sich nördlich der Wendelin Str. und östlich der Mili- 
tärringstraße, 50933 Köln im Ortsteils Müngersdorf (s. Abb. 1+2, Bilder 1-11).
  
 
Das Planungsgebiet wird im Westen von der Militärringstraße., nördlich von einer 
Schrebergartenkolonie und einem Bolzplatz, östlich von Wohngrundstücken und ei- 
nem Kinderspielplatz sowie südlich von der Wendelin Str. begrenzt (s. Abb. 1).  
 
Das gesamte EG ist mit einer dichten Krautschicht (überwiegend Brennnessel) Hoch- 
stauden (Brombeere), Sträuchern und Jungbäumen bewachsen. Auf der Fläche befin- 
den sich KEINE Gebäude und KEINE Gewässer. Altbäume mit Baumhöhlen befinden 
sich NICHT im EG. 
Sämtliche Gehölze sowie Kraut- und Strauchschicht sind im Rahmen der Baufeldfrei- 
machung zu entfernen.  
 
Die Umgebung weist eine Vielzahl Gehölz bestandener Grünflächen auf. Im Süden 
befinden sich beidseits der Militärringstraße ca. 7ha Parkfläche. Hinzu kommen die 
nördlich gelegenen Schrebergärten und die Böschungen der Militärringstraße. Diese 
stellen potentielle Leitstrukturen für Fledermäuse dar. 
 
Fotodokumentation siehe Folgeseiten:

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8 
 
 
 
 
 
 
 
Militärringstraße !
Zuwegung! 
Schrebergarten !
Eingriffsgebiet !
Zuwegung! 
Schrebergarten !
Wendelin!Str. !
Eingriffsgebiet !

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9 
 
 
 
 
 
 
 
Zuwegung! 
Schrebergarten !
Böschung! !
Militärringstraße !
Zuwegung! 
Schrebergarten !
Osten !
Osten !

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Bolzplatz !
Bolzplatz !
Schreber -!
gartenkolonie !
Eingriffsgebiet !
Süd en !
Nord en !

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Weitere Eindrücke aus dem Plangebiet.

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Bild 1-11:  Vegetation im EG mit Orientierungshilfen 
 
 
3.2 Vorbelastungen 
Die Vorbelastung des EG hat entscheidenden Einfluss auf das mögliche Vorkommen 
und die damit einhergehende potentielle Betroffenheit planungsrelevanter Arten.    
 
Die Umgebung ist durch den Verkehr auf der Wendelin Str., Militärringstraße und der 
Zuwegung der Schrebergartenkolonie vorbelastet. Ferner stellen angrenzende Wohn- 
gebäude, sowie Bolz- und Kinderspielplatz Licht- und/oder Lärmquellen dar. Das Ge- 
hölz ist von regelmäßig frequentierten Wegen durchzogen.  
 
 
4 Methodik 
Das Untersuchungsgebiet wurde einmalig (Tab. 1) begangen und auf Hinweise des 
Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht.  
 
Datum Tageszeit Temp. Be- 
wölk. 
Nieder- 
schlag 
Wind 
23.05.17 nachmittags 23°C 0% 0% 1Bft 
 
Tab.1:  Begehungstermin inkl. Witterung

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5 Ergebnisse  
5.1 Ergebnisse der Ortsbegehung 
Während der Ortsbegehung wurden alle relevanten Lebensraumstrukturen begutach- 
tet und untersucht. Dabei wurde insbesondere nach Hinweisen (Nester, Baumhöhlen, 
Kot- oder Nahrungsreste etc.) auf ehemaligen und / oder aktuellen Besatz durch pla- 
nungsrelevante Arten geachtet. 
  
Im Ergebnis konnten KEINE Hinweise  auf planungsrelevante Arten nachgewiesen 
werden.  
 
 
5.2 Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten 
Im § 44 BNatSchG sind die zentralen Vorschriften des speziellen Artenschutzes dar- 
gelegt. Als zu betrachtende Tier- und Pflanzenarten gelten: 
 
· Alle europäischen Vogelarten (besonders und streng geschützte Arten) 
· Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (streng geschützte  
Arten; nur bei nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 S. 1 BauGb zulässigen Ein- 
griffen) 
· Tier- und Pflanzenarten nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG („Verantwortlichkeit 
Deutschlands“; noch keine offizielle Übersicht vorhanden)  
 
Aus Gründen der Praktikabilität hat das LANUV eine „naturschutzfachlich begrün- 
dete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung 
im Sinne einer Art-für-Art- Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind“ (KIEL 2005a).  
Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt.  
 
Weitere Spezies können je nach Sachverhalt unter Berücksichtigung der Vorgaben des 
BNatSchG in der ASP berücksichtigt werden. 
 
Folgende Quellen wurden ausgewertet: 
 
· LANUV  (2015): Infosystem geschützte Arten in NRW 
· LINFOS  (2015): Landschaftsinformationssammlung 
· ROTE LISTE NRW, Niederrheinische Bucht (2010) 
 
Jagdhabitate  planungsrelevanter Arten sind im Sinne des Gesetzes zunächst nicht zu 
betrachten (z. B. BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07). Eine Ausnahme besteht, 
wenn durch die Beeinträchtigungen im Jagdrevier die gesetzlich geschützten Fort-

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pflanzungs- und Ruhestätten ihre Funktion nicht mehr erfüllen bzw. Individuen 
durch einen Verlust der Nahrung zu Grunde gehen können.  
 
Aufgrund der geringen Flächengröße und ausreichender Ausweichmöglichkeiten 
in der Umgebung kann dies im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden. 
 
Grundsätzlich fallen alle europäischen Vogelarten  unter die Schutzbestimmungen 
des § 44 BNatSchG und sind im Zuge der artenschutzrechtlichen Einschätzung zu be- 
rücksichtigen. Die Auswahl einiger, meist gefährdeter Arten (planungsrelevanter Ar- 
ten) erfolgt lediglich aus Gründen der Praktikabilität. Für die ubiquitären Spezies, wie 
Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit relativ unspezifischen 
Habitatansprüchen, ist das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter Berücksichti- 
gung gewisser Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter), im Voraus 
meist auszuschließen. Bei diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie aus- 
reichenden Ersatzlebensstätten im räumlichen Zusammenhang auszugehen (M UNLV  
2007).

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6 Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich? 
Laut Handlungsempfehlung des M WEBWV & MUNLV  (2010) ist in einer Vorprüfung 
eine mögliche Betroffenheit planungsrelevanter Arten zu klären. 
 
In Tabelle 2 sind alle planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die laut 
oben genannter Quellen unter Berücksichtigung tatsächlich vorhandener Biotopstruk- 
turen, und dem daraus hervorgehenden Wirkraum und Wirkpfaden im EG vorkom- 
men könnten. Des Weiteren wird ermittelt, für welche Arten das Eintreten von Ver- 
botstatbeständen generell möglich ist.  
 
 
6.1 Oblig ate Vermeidungsmaßnahme für „Allerweltsarten“  
M 1: Baufeldfreimachung 
Ein Vorkommen von „Allerweltsarten“ (z.B. Amsel, Buchfink, Zaunkönig), welche 
nicht in der Liste planungsrelevanter Arten des Landes NRW geführt werden, kann 
nicht ausgeschlossen werden. „Diese Arten sind bei herkömmlichen Planungsverfah- 
ren im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht.  
 
Ebenso ist bei ihnen grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion 
ihrer Lebensstätten zu erwarten.“ (MUNLV 2 007) Dennoch gilt auch für diese Arten 
gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 das Tötungs- und Verletzungsverbot. Zur Ver- 
meidung von Tötungen oder Verletzungen von Jungtieren oder eine Zerstörung von 
Gelegen müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit zwischen Ende Oktober 
und Ende Februar durchgeführt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tab. 2 :  Übersicht der potentiell im Eingriffsgebiet und Wirkraum vorkommenden planungsrelevanten 
Tier- und Pflanzenarten.  
 
Angaben nach LANUV  (2015)  für das MTB 50073 Köln sowie LINFOS  (2015), Rote Liste NRW, Niederrhei- 
nische Bucht (2010).  
 
Autökologische Angaben siehe: 
LIMBRUNNER  ET AL . (2013); S ÜDBECK ET AL . (2005);  BAUER  et al. (2005): Vögel 
DIETZ ET AL . (2014): Fledermäuse 
LANUV  (2014): Alle Arten

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Art  
Sind Beein- 
trächtigungen 
möglich? 
Begründung  
Säugetiere    
Braunes Langohr,  
Breitflügelfledermaus, 
Großer Abendsegler, 
 
Großes Mausohr  
Zweifarbfledermaus, 
Zwergfledermaus 
 
JA 
Als fakultativ synanthrop  geltende Fledermausarten; 
im EG befinden sich keine geeigneten Quartiere (Ge- 
bäude oder Altbäume mit Spalten 
- oder Höhlen); 
Nutzung des EG als Jagdhabitat möglich   
 
 
Art  
Sind Beein- 
trächtigungen 
möglich? 
Begründung  
Vögel    
Feldsperling  JA Tritt gelegentlich als Freibrüter auf 
Klappergrasmücke *) JA Hohe Präsenz in Siedlungen, Freibrüter; Nester in 
niedrigen Büschen und Dornsträuchern 
 
Bluthänfling *)  JA 
Bewohnt offene bis halboffene Landschaften mit Ge- 
büschen und Hecken, dringt in Dörfer und 
Stadt- 
randbereiche vor und besiedelt Garten - und Indust- 
riebrachen; Hochstaudenfluren und strukturreiche 
Gebüsche sind von Bedeutung 
 
Habicht 
Sperber 
 
Waldohreule  
Kleinspecht  
Waldkauz  
Mäusebussard  
NEIN Arten nisten in Horsten oder Baumhöhlen, im EG be- 
finden 
sich keine geeigneten Bäume oder Horste 
Turmfalke,  
Haussperling*)  NEIN Strikte oder Gelegenheitsgebäudebrüter, keine geeig- 
neten Brutplätze im EG 
 
Kornweihe  NEIN 
Bodenbrüter großräumiger, offener bis halboffener 
und wenig gestörter Niederungslandschaften, 
 kein 
geeignetes Habitat im EG  
Waldwasserläufer  NEIN 
Feuchte bis nasse Bruch- und Auenwälder, Baum be- 
standene Hoch 
- und Übergangsmoore, Kleinstmoore, 
kein geeignetes Habitat im EG 
Feldlerche, Rebhuhn  NEIN Bodenbrüter intensiv genutzter Ackerflächen, kein  
geeignetes Habitat im EG  
Rauchschwalbe, Mehl- 
schwalbe 
 NEIN Strikte Gebäudebrüter, kein abzubrechendes Ge- 
bäude im EG

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Art  
Sind Beein- 
trächtigungen 
möglich? 
Begründung  
Vögel    
Fitis *)   JA 
Besiedelt alte Sukzessionsbrachen mit Laubholzauf- 
wuchs 
 und dichter Strauchschicht, fast gar nicht in 
Siedlungsbereichen 
Gimpel *)  NEIN Bewohnt Nadel - und Mischwälder, vor allem Fich- 
tenaufforstungen, kein geeignetes Bruthabitat im EG 
Gelbspötter *)  NEIN 
Besiedelt offene Laubwaldgebiete, fehlt in Nadelfors- 
ten, nistet in hohen Sträuchern und Laubbäumen, 
kein geeignetes Habitat im EG 
 
Allerweltsarten (Am- 
sel, Buchfink etc.) 
 NEIN 
unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaß- 
nahme M1 ist das Eintreten von Verbotstatbe- 
ständen auszuschließen, der Verlust potentieller 
Bruthabitate wird durch Umgebung kompensiert 
*) Arten der Roten Liste NRW bzw. NRB 
 
 
 
7 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten 
In wie weit der geplante Eingriff für die in Stufe I ermittelten Arten Verbotstatbestände 
auslösen kann wird zunächst in einem „worst case“ Szenario (definitives Vorkommen 
der ermittelten Arten in größtmöglicher Abundanz) abgeschätzt.  
 
7.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen 
Im Rahmen der „worst case“ Bewertung werden folgende Annahmen zugrunde ge- 
legt: 
 
M 1: Baufeldfreimachung 
Ein Vorkommen von Feldsperling, Klappergrasmücke*), Bluthänfling*) und Fitis*)  
kann nicht ausgeschlossen werden.  
 
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen 
gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der 
Brutzeit  zwischen Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden.  
Somit gelten die folgenden Arten als planungsrelevant: 
 
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr 
, 
Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Feldsperling, Klappergrasmücke*), Blut- 
hänfling*), Fitis*)

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Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar  erfolgen sind die Rodungsar- 
beiten unter ökologischer Begleitung  durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein 
Besatz festgestellt werden, muss mit den Arbeiten gewartet werden bis sichergestellt 
ist, dass sämtliche Nistplätze verlassen wurden. Aufgrund des Umfangs der erforder- 
lichen Rodungsarbeiten wird dringend angeraten, die gesetzte Frist einzuhalten. Eine 
Präsenz von Brutvorkommen der genannten Arten besitzt eine sehr hohe Prognose- 
wahrscheinlichkeit.  
 
C 1: Ersatzquartiere für Feldsperling 
Im Rahmen der „worst case“ Einschätzung ist das Vorkommen von Feldsperlingen im 
EG nicht ausgeschlossen.  
 
· Fachgerechte Anbringung von dauerhaft beständigen Nistkästen (z.B. von Sch- 
wegler) in Randlage des EG  
10 Nistkästen, z.B. Typ Schwegler Mauerseglerkasten Nr.17  
zzgl. Einflugrosette "Sperling" (Ø32mm) 
In der Praxis zeigte sich, dass Mauerseglerkästen besser angenommen  
werden als Sperlingskoloniekästen. 
· Die Maßnahmen sind regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen 
· Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis spätestens Ende Feb- 
ruar vor dem eigentlichen Baubeginn zu erfolgen.  
 
Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig, da keine weiteren funktionalen 
Strukturen beeinträchtigt werden. 
 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten 
 
Die Nutzung des EG durch Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großen 
Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus ist nicht 
auszuschließen. Arbeiten  haben daher zwischen Ende Februar  und Ende Oktober  
bei Tageslicht  zu erfolgen. Sobald es dunkel wird sind die Arbeiten einzustellen. Zu- 
sätzliche Lichtquellen  sind nicht zulässig . 
 
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse 
Zur Aufwertung des Lebensraums wird die Herstellung einer durchgehenden Leit- 
struktur  durch die Anpflanzung von Sträuchern im Bereich der Einschneidungsbö- 
schung, der Mittelinsel und insbesondere des nordöstlichen Randes der Anschluss- 
stelle empfohlen. In Verbindung mit den geplanten Baumpflanzungen im Bereich der

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Wendelinstraße ergibt sich so eine zusammenhängende Leitstruktur von der Aache- 
ner- bis zur Widdersdorfer Straße, welche die durch die Wendelinstraße gegebene Zer- 
schneidungswirkung aufhebt (Abb.4) und deren Lenkungswirkung die potentielle 
Kollisionsgefahr mit dem Verkehr im Bereich der Anschlussstelle minimiert.  
 
 
Abb. 4: Empfohlene Anpflanzung von Gehölzstreifen zur Minimierung des Kollisi- 
onsrisikos und Aufwertung durch zusammenhängende Leitstrukturen 
 
7.2 Bewertung Stufe II   
 
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde- 
rungsmaßnahmen.  
 
 
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG: 
 
Es ist verboten, 
wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, 
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh- 
men, zu beschädigen oder zu zerstören  
 
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG: 
 
Es ist verboten, 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz- 
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören 
 
                   Gehölzstreifen 
 
                   
Leitstruktur 
 
 
       Kollisionsgefahr

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Viele der zu betrachtenden Arten besitzen eine breite Lebensraumamplitude (euryöke 
Arten) und können verschiedene Biotope bewohnen und die Betrachtung des Umlan- 
des gibt Aufschluss über das Vorkommen potenzieller Ersatzlebensräumen. Ob eine 
Art in der näheren Umgebung ein adäquates Ersatzhabitat findet, ist jedoch nicht mit 
endgültiger Gewissheit zu klären. Daher wird dem Urteil des VGH Kassel vom 
21.2.2008 gefolgt in dem die Richter urteilten, dass bei häufig vorkommenden Arten 
mit einer breiten Lebensraumamplitude wie z. B. Kohlmeise, Blaumeise, Wacholder- 
drossel, Amsel, Zaunkönig davon ausgegangen werden kann, dass sie geeignete Brut- 
stätten in räumlicher Nähe finden. Auch für seltenere Arten, die jedes Jahr einen neuen 
Brutplatz beziehen, können entsprechende Strukturen im Umland die ökologische 
Funktionalität zum Teil aufrechterhalten.  
 
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 2 
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde- 
rungsmaßnahmen 
 
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG 
 
Es ist verboten, 
wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten 
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- 
rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die 
Störung der Erhaltungszustand der geschützten Population einer Art verschlechtert. 
 
 
Verschlechtert sich durch den geplanten Eingriff der Erhaltungszustand der lokalen 
Population tritt ein Verbotstatbestan d ein. Der „ günstige Erhaltungszustand “ der Po- 
pulation bleibt dann gewahrt, wenn sich die Anzahl der die Population bildenden In- 
dividuen nicht wesentlich verkleinert (L ANA  2006). Die exakte Abgrenzung einer Lo- 
kalpopulation erweist sich, mit einem verhältnismäßigen Arbeitsaufwand, meist als 
schwierig bis unmöglich. Dies gilt besonders für die extrem mobilen Gruppen der Vö- 
gel und Fledermäuse. Anhaltspunkte geben zum einen die Angaben in Verbreitungs- 
karten, Expertenbefragungen vor Ort sowie eigene Erfahrungswerte und ein umfang- 
reiches autökologisches Wissen. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der lokalen Popula- 
tionen wird aus pragmatischen Gründen meist das betreffende Kreisgebiet betrachtet. 
Die LANUV  (2010) hat für viele planungsrelevante Arten entsprechende Daten veröf- 
fentlicht. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, müssen andere Quellen herange- 
zogen werden.

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Folgende Tabellen (Tab. 2 + 4) zeigt die durch den § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3, unter Berücksichtigung des § 44 (5), möglicherweise betroffenen 
planungsrelevanten Arten. 
 
Tab. 2 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus 
 
Könnten Fortpflan- 
zungs - oder Ruhestät- 
ten beschädigt wer- 
den (Vermeidungs- 
maßnahmen werden 
berücksichtigt)?  
Bleibt die ökol. Funktion im 
räumlichen Zusammenhang 
bestehen (Vermeidungsmaß- 
nahmen werden berücksich- 
tigt)?  
Könnten Tiere ver- 
letzt oder getötet wer- 
den (Vermeidungs- 
maßnahmen werden 
berücksichtigt)?  
Kann es zu erheblichen Störungen 
der lokalen Population kommen?  
Vermei- 
dungs - 
und Min- 
derungs- 
maßnah- 
men 
        
NEIN 
im EG befinden 
sich keine ge- 
eigneten Quar- 
tiere (Gebäude 
oder Altbäume 
mit Spalten 
- o- 
der Höhlen)  
JA  
Mit der Durchführung der  
Maßnahme 
A 1 (Herstell en 
einer durchgehenden Leit- 
struktur) 
 kommt es zu einer 
Aufwertung des Lebens- 
raums, da in Kombination 
mit der 
 geplanten Baum- 
pflanzung im Bereich der 
Wendelinstraße deren Zer- 
schneidungswirkung auf- 
gehoben wird 
 
NEIN 
Unter Einhal- 
tung der 
 
Maßnahme  
M 2 und A 1 
wird die Tö- 
tung oder Ver- 
letzung von In- 
dividuen durch 
Bauarbeiten 
und Straßen- 
verkehr 
ver- 
mieden  
NEIN 
Durch d ie Zerschneidungswir- 
kung der Wendelinstr. kommt 
es lediglich zum Verlust eines 
potentiellen Jagdhabitats gerin- 
ger Fläche; 
 die Maßnahme A 1 
in Kombination mit der geplan- 
ten Baumpflanzung sorgt durch 
die 
Aufhebung der Zerschnei- 
dungswirkung  der Wende- 
linstr. für eine Aufwertung des 
Lebensraums  und durch ihre 
Lenkungswirkung zu einer Mi- 
nimierung der Kollisionsgefahr 
mit dem Straßenverkehr 
 
 
M 
2: Ta- 
geszeitli- 
che Be- 
schrän- 
kung der 
Arbeitszei- 
ten 
  
 
A
 1 Her- 
stellung ei-
ner durch- 
gängigen 
Leitstruk- 
tur

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Tab. 3 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Feldsperling 
 
 Könnten Fortpflan- 
zungs - oder Ruhe- 
stätten beschädigt 
werden (Vermei- 
dungsmaßnahmen 
werden berücksich- 
tigt)?  
Bleibt die ökol. 
Funktion im räumli- 
chen Zusammen- 
hang bestehen (Ver- 
meidungsmaßnah- 
men werden berück- 
sichtigt)? 
Könnten Tiere verletzt oder getötet 
werden (Vermeidungsmaßnahmen 
werden berücksichtigt)?  
Kann es zu erheblichen Störungen 
der lokalen Population kommen? 
Vermei- 
dungs - und 
Minde- 
rungsmaß- 
nahmen  
        
JA 
Einzelne Nester 
im Gehölz nicht 
auszuschließen 
JA 
Anbringung von 
Nistkästen ge- 
mäß C1 kompen- 
sieren den Weg- 
fall von Nistplät- 
zen und verbes- 
sern die Nist- 
platzauswahl 
 
NEIN 
Unter Einhaltung der Aus- 
gleichsmaßnahme 
    M 1 
(Baufeldfreimachung außer- 
halb der regulären Brutsai- 
son zwischen Anfang Okto- 
ber und Ende Februar) ist 
eine Tötung oder Verletzung 
von Individuen ausgeschlos- 
sen 
 
NEIN 
Das EG befindet sich bereits 
innerhalb des Bereiches von 
100m von einer viel befahre- 
nen Straße in dem, mit einer 
für Vögel, drastisch reduzier- 
ten Lebensraumeignung zu 
rechnen ist. (GARNIEL et al. 
2007)
 
Daher bleibt eine weitere 
Störung der lokalen Popula- 
tion auszuschließen. 
 
M 1: Bau- 
feldräu- 
mung außer- 
halb der re- 
gulären 
Brutsaison  
 
C 1: Umset- 
zung von 
artspezifi 
-
schen CEF -
Maßnahmen   
 
A 1: Bietet 
neue poten- 
tielle Brutha- 
bitate

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Artenschutzrechtliche!Prüfung! ! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
 
23 
 
Tab. 4: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Klappergrasmücke*), Bluthänfling*), Fitis*) 
 
Könnten Fortpflan- 
zungs - oder Ruhe- 
stätten beschädigt 
werden (Vermei- 
dungsmaßnahmen 
werden berücksich- 
tigt)?  
Bleibt die ökol. 
Funktion im räumli- 
chen Zusammen- 
hang bestehen (Ver- 
meidungsmaßnah- 
men werden berück- 
sichtigt)? 
Könnten Tiere verletzt oder getötet 
werden (Vermeidungsmaßnahmen 
werden berücksichtigt)?  
Kann es zu erheblichen Störungen 
der lokalen Population kommen? 
Vermei- 
dungs - und 
Minde- 
rungsmaß- 
nahmen  
        
JA 
Nistplätze im 
Gehölz nicht 
auszuschließen 
JA 
Das Umland bie- 
tet 
ausreichend 
Ausweichhabitate 
gleicher Qualität 
(insbesondere 
südlich des EG) 
NEIN 
Unter Einhaltung der Aus- 
gleichsmaßnahme   M 1 
(Baufeldfreimachung außer- 
halb der regulären Brutsai- 
son zwischen Anfang Okto- 
ber und Ende Februar) ist 
eine Tötung oder Verletzung 
von Individuen ausgeschlos- 
sen 
 
NEIN 
Das EG befindet sich bereits 
innerhalb des Bereiches von 
100m von einer viel befahre- 
nen Stra 
ße in dem, mit einer 
für Vögel, drastisch redu- 
zierten Lebensraumeignung 
zu rechnen ist. (GARNIEL et 
al. 2007)
 
Daher bleibt eine weitere 
Störung der lokalen Popula- 
tion auszuschließen. 
 
M 1: Bau- 
feldräu- 
mung au- 
ßerhalb der 
regulären 
Brutsaison  
 
A 1: Bietet 
neue poten- 
tielle Brut- 
habitate

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23 
Fazit:  
 
VERBOTSTATBESTÄNDE nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3 in Verbindung mit § 44 
(5) TRETEN bei der Umsetzung des Vorhabens, unter der Berücksichtigung empfoh- 
lener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,  NICHT EIN. 
 
 
 
7.3 Weiterführende Kartierungen 
Weiterführende Kartierungen sind nicht erforderlich. 
 
 
8 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser- 
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld die Anbindung der 
Stolberger Str. / Wendelin Str. an die Militärringstraße, 50933 Köln . Hierzu ist eine 
Anschlussstelle nördlich der Wendelin Str. und östlich der Militärringstraße  einzu- 
richten. Das Eingriffsgebiet (EG) hat eine Flächengröße von ca. 10.000m². Die Zuwe- 
gung kann über die Wendelin Str. oder die Militärringstraße erfolgen. 
 Das EG ist mit 
Hochstauden, Sträuchern und Jungbäumen (Stangenholz) bewachsen. Gebäude oder 
Altbäume mit Baumhöhlen befinden sich NICHT im EG (s. Abb. 1+2, Bilder 1-11).  
 
Sämtliche Gehölze sowie Kraut- und Strauchschicht sind im Rahmen der Baufeldfrei- 
machung zu entfernen. Aufgrund der beschriebenen Lebensräume sind somit aus- 
schließlich Freibrüter von der Baufeldfreimachung betroffen. 
 
Die Umgebung weist eine Vielzahl Gehölz bestandener Grünflächen auf. Im Süden 
befinden sich beidseits der Militärringstraße ca. 7ha Parkfläche. Hinzu kommen die 
nördlich gelegenen Schrebergärten und die Böschungen der Militärringstraße. 
 
Eine Vorbelastung des EG ist durch den Verkehr auf Wendelin Str., Militärringstraße 
und der Zuwegung der Schrebergartenkolonie gegeben. Ferner stellen angrenzende 
Wohngebäude, sowie Bolz- und Kinderspielplatz Licht- und/oder Lärmquellen dar. 
Das Gehölz ist von regelmäßig frequentierten Wegen durchzogen.  
 
Das Untersuchungsgebiet wurde einmalig (Tab. 1) begangen und auf Hinweise des 
Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht.  
 
Es konnten KEINE Hinweise  auf planungsrelevante Arten gefunden werden.

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24 
Eine Kartierung nach Südbeck kann aus zwingenden terminlichen Gründen (Dynamik 
des Bauvorhabens) nicht durchgeführt werden. Mithin erfolgte die Bestimmung pla- 
nungsrelevanter Vogela rten aus Basis des „worst -case“ Szenarios und stellen sich wie 
folgt dar: 
 
Feldsperling, Klappergrasmücke*), Bluthänfling*), Fitis*) 
*) Arten der Roten Liste NRW bzw. NRB 
 
Ein Vorkommen von  Feldsperling , Klappergrasmücke*), Bluthänfling*)  und Fitis*) 
sowie von „Allerweltsarten“ kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von 
Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen hat die Baufeldfreima- 
chung  außerhalb der Brutzeit  zwischen Oktober und Ende Februar zu erfolgen.  
 
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen sind 10 dauerhaft beständige Nistkästen  als 
Ersatzquartiere für Feldperlinge  in mittelbarer Nähe des EG anzubringen.  
 
Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis Ende Februar zu erfolgen.  
 
Aus terminlichen Gründen kann eine Kartierung von evtl. vorkommenden Fleder- 
mäusen nicht erfolgen. Daher sind im Rahmen des „worst -case“ Szenarios folgende 
synanthropen Fledermausarten als planungsrelevant anzusehen: 
 
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, 
Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus  
 
Aufgrund der Zerschneidungswirkung  potentieller Leitstrukturen entlang der Bö- 
schung der Militärringstraße durch die Wendelinstraße  ist das EG  lediglich als Jagd- 
habitat geringer Fläche  zu betrachten.  
 
Zur Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen  von Individuen haben die Arbei- 
ten zwischen Ende Februar und Ende Oktober bei Tageslicht  zu erfolgen. Sobald es 
dunkel wird sind die Arbeiten einzustellen. Zusätzliche Lichtquellen  sind nicht zu- 
lässig . 
 
Mit der Durchführung der Maßnahme A 1 ( Herstellen einer durchgehenden Leit- 
struktur ) kommt es zu einer Aufwertung des Lebensraums , da in Kombination mit 
der geplanten Baumpflanzung im Bereich der Wendelinstraße deren Zerschneidungs- 
wirkung aufgehoben  wird und eine zusammenhängende Leitstruktur von der 
Aachener- bis zur Widdersdorfer Straße  entstehen würde. Zudem sorgt die damit 
einhergehende Lenkungswirkung zur Minimierung der Kollisionsgefahr mit dem 
Straßenverkehr.

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25 
Weiterführende Kartierungen sind nicht erforderlich. 
 
 
Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen M 1 (Baufeldfreimachung au- 
ßerhalb der regulären Brutsaison zwischen Anfang Oktober und Ende Februar) und 
M 2 (Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten) sowie der Ausgleichsmaßnahme 
C1 kann das  EINTRETEN VON VERBOTSTATBESTÄNDEN i. S. des § 44 
BNatSchG im Vorfeld  AUSGESCHLOSSEN werden. 
 
Die Maßnahme A 1 würde zu einer erheblichen Verbesserung des Lebensraums füh- 
ren. 
 
 
 
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie 
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. 
 
Aufgestellt, Alsdorf, im Juni 2017 
 
 
D. Liebert      U. Sarnow

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26 
9 Literatur und andere Quellen 
 
BFN  (2008):  Rote Liste der Tiere Deutschlands. 
http://www.bfn.de/0321_rote_liste.html 
 
BAUER , H.-G.,  BEZZEL , E.  & FIEDLER , W. (2005): Das  Kompendium  der  Vögel  Mitteleu- 
ropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1-3. Verlagsgemeinschaft 
AULA-Verlag, Quelle Meyer Verlag, Limpert. 
 
BNatSchG (2010): Bundesnaturschutzgesetz 
 
BVerwG 9 A 39.07 v. 18.03.2009 Randnr. 62 
 
BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07 
 
BV ERW G 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86 
 
DIETZ, C., KIEFER, A. (2014): Die Fledermäuse Europas – kennen, bestimmen, schüt- 
zen – Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 394.S. 
 
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (1979): Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG). ABL. L 103 
vom 25.4.1979, S. 1. 
 
FFH-RICHTLINIE (1992): Richtlinie 92/43/EWG Des Rates vom 21.05.1992 zur 
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und 
Tiere. – Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft 35 (L 206): 7-49, Brüssel. 
 
FLADE , M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW- 
Verlag. 
 
GELLERMANN , M.  & SCHREIBER , M. (2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in 
staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren. – Schriftenreihe Natur und Recht Bd. 
7. Springer Verlag. 503 S. 
 
KIEL, E.-F. (2005a): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): 12-
17. 
  
LANA  (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutz- 
rechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. – unveröff. Manuskript. 
10 Seiten. 
 
LANUV  (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-
Westfalen, 4. Fassung. Band 2 – Tiere. Lanuv-Fachbericht 36. 680 S. 
 
LANUV (2015): Infosystem geschützte Arten in NRW. 
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/content/de/ar- 
ten/arten.php?id=5209&jid=1o2o2&list=mtb_raum&template=mtb_raum

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27 
 
LIMBRUNNER ET AL . (2013): Enzyklopädie der Brutvögel Europas. – Franckh-Kosmos 
Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 860.S. 
MKULNV (2013):  Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Be- 
rücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen   
in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. 
Schlussbericht.   
 
MUNLV (H RSG .)  (2007):  Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhal- 
tungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. -  Domröse Druck, Hagen. 257 S. 
 
MWEBWV & MUNLV  (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei er baurechtli- 
chen Zulassung von Vorhaben. – Gemeinsame Handlungsempfehlung s Ministeriums 
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für 
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 
24.08.2010.  
 
SÜDBECK, P. ET AL. (HRSG.) (Radolfzell. 2005): Methodenstandards zur Erfassung 
der Brutvögel Deutschlands. – Mugler Druck-Service GmbH, Hohenstein-Ernstthal 
 
VGH  KASSEL , URTEIL VOM 21.02.2008 – 4 N 869/07

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –  
A.)     Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben) 
Allgemeine Angaben  
Plan/Vorhaben (Bezeichnung):                                                                                                                           .
Plan-/Vorhabenträger (Name):                                                   Antragstellung (Datum):                                     .
Stufe I:    Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) 
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die 
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung 
des Vorhabens ausgelöst werden? 
g
ja nein 
Stufe II:  Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände 
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) 
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: 
 Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG 
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs- 
maßnahmen oder eines Risikomanagements)? 
G
ja nein 
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: 
Begründung:  Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung 
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen 
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit 
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen 
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. 
Stufe III: Ausnahmeverfahren 
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“: 
 1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des ü berwiegenden öffentlichen 
      Interesses gerechtfertigt? ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogel- 
       arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben? 
g
ja nein 
.
Anschlussstelle Stolberger Str. / Militärringstraße
Stadt Köln 2017 
Anbindung der Stolberger Str. / Wendelin Str. an die Militärringstraße Müngersdorf im 
Rahmen der Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / 
Ehrenfeld; Einrichtung einer Anschlussstelle nördlich der Wendelin Str.; Entfernung 
von Hochstauden, Sträuchern und Jungbäumen (Stangenholz) 
Allerweltsarten insbesondere Gebüsch bewohnende; 
unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahme M1 ist das Eintreten von 
Verbotstatbeständen auszuschließen, der Verlust potentieller Bruthabitate wird durch 
Umgebung kompensiert 
Kurze Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 
und ggf. der außergewöhnlichen Umstände, die für das Vorhaben sprechen, und 
Begründung warum diese dem Artenschutzinteresse im Rang vorgehen; ggf. Verweis 
auf andere Unterlagen. 
Kurze Darstellung der geprüften Alternativen, und Bewertung bzgl. Artenschutz und 
Zumutbarkeit; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.

Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“: 
Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand  
      der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV- 
      Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.  
      § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).  
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“: 
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt) 
Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich  
      durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern  
      bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert.  
      Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).  
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG 
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“: 
Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine  
      Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. 
        Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.

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keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen kleinräumigen Jagdhabitats 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen der lokalen Population während der Arbeiten 
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und 
Widdersdorfer Straße durch Beseitigung der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen 
■
■
■
■
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der 
biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen 
für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter 
verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei FFH-Anhang IV-Arten mit 
ungünstigem Erhaltungszustand).

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50073 
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keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen kleinräumigen Jagdhabitats 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen der lokalen Population während der Arbeiten 
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und 
Widdersdorfer Straße durch Beseitigung der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen 
■
■
■
■
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der 
biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen 
für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter 
verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei FFH-Anhang IV-Arten mit 
ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Feldsperling 
V 50073 3
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu 
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007)Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population 
auszuschließen 
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit 
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Großer Abendsegler 
k.A: 50073 R
keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen 
kleinräumigen Jagdhabitats 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen 
der lokalen Population während der Arbeiten 
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des 
gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und Widdersdorfer Straße durch Beseitigung 
der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

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Zweifarbfledermaus 
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k.A. 
50073 
R
■
keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen kleinräumigen Jagdhabitats 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen der lokalen Population während der Arbeiten 
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und 
Widdersdorfer Straße durch Beseitigung der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen 
■
■
■
■
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der 
biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen 
für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter 
verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei FFH-Anhang IV-Arten mit 
ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Fitis 
* 50073 3
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu 
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007), Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population 
auszuschließen 
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit 
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Bluthänfling 
* 50073 2
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu 
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007)Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population 
auszuschließen 
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit 
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Klappergrasmücke 
V 50073 3
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu 
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007), Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population 
auszuschließen 
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit 
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Zwergfledermaus 
*N 50073 *
- Störung der lokalen Population durch Beeinträchtigungen im Jagdhabitat durch 
nächtliche Licht- und Lärmemissionen 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen 
der lokalen Population während der Arbeiten 
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des 
gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und Widdersdorfer Straße durch Beseitigung 
der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der 
Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

Anlage 14_Stellungnahme der UNB

6172 Zeichen

/ 2 
57 16.11.2021 
571/02 Frau Pniewski 
571/02/3/6/2021-75 24161 
 00848910.docx 
 
1. Schreiben an: ab: 
Planfeststellung für den Umbau von Knotenpunkten (Aachener Straße und Stolberger-
straße) im Zuge der Militärringstraße (L34) auf dem Gebiet der Stadt Köln (Deckblatt-
verfahren) mit dem Aktenzeichen AZ:25.3.3.3-1/15; Ihr Schreiben vom 26.10.2021 
hier: Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde 
 
Sehr geehrte Frau Filipowicz, 
 
zum oben genannten Vorhaben nimmt die Untere Naturschutzbehörde Köln wie folgt Stel-
lung: 
 
Landschaftsschutz: 
Die geplante Maßnahme soll im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln rea-
lisiert werden, der für den betreffenden Bereich das Landschaftsschutzgebiet L 11 „Äußerer 
Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ festsetzt. 
Mit der Schutzgebietsausweisung sind Ge- und Verbotsbestimmungen verbunden, die dem 
Vorhaben z. T. entgegenstehen. 
Das Vorhaben steht insbesondere den Verboten Nr. 1 „Bäume, Sträucher oder sonstige 
Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, 
die geeignet ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu beein-
flussen. 
Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen gelten auch als beschädigt, wenn das Wurzelwerk 
verletzt ist“ und  
 
Bezirksregierung Köln 
z.Hd. Frau Filipowicz 
Börsenplatz 1 
50667 Köln 
 
 
 
 
 571-1 Pn 11.11.2021 
57

- 2 - 
 
/ 3 
Nr. 5 „bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als auch Straßen, Wege und 
Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung 
bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung gleich“, entgegen. 
Von den Verboten des Landschaftsplanes kann eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 erteilt wer-
den, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sol-
cher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist. 
Vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde sind 
gem. § 70 (2) LNatSchG die Beiräte zu hören. 
Die Beteiligung habe ich am 29.11.2021 durchgeführt. 
 
Die geplante Maßnahme wurde auf Basis der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / 
Ehrenfeld erstellt. Diese prognostiziert aufgrund der Umstrukturierung von Gewerbenutzung 
hin zur Dienstleistung mit Verdichtung des Flächenpotentials eine Verdoppelung der Be-
schäftigtenzahl und daraus resultierend eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens. 
Der zum Vorhaben erstellte Landschaftspflegerische Begleitplan legt dar, wie die zur Geneh-
migung eingereichte Trasse in verschiedenen Teilen optimiert wurde, um einen größtmögli-
chen Nutzen mit möglichst geringen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft als auch 
Freizeitnutzung zu erzielen. 
Er betrachtet und bewertet die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bezüglich der 
Schutzgüter Boden, Klima / Luft, Stadtbild, Mensch sowie Tiere und Pflanzen. 
Festzuhalten ist, dass bau- und anlagebedingt Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter erfol-
gen, gleichzeitig aber auch Verbesserungen durch die Umsetzung der Planung erfolgen wer-
den. 
So werden Wohnstraßen vom Verkehr entlastet, was dort zu Luft / Kleinklimaverbesserun-
gen führt; 
Vegetationsbestände werden reduziert und Bäume gefällt, andererseits verbleibende Vege-
tationsbestände durch Konzentration von Wegeverbindungen an Straßen- oder Wohnnut-
zung beruhigt und durch Neupflanzungen kompensiert. 
Durch die Optimierung der Planung bleibt die Biotopvernetzungsfunktion zumindest kleinflä-
chig zwischen L11 und L17 erhalten. 
Auch die dargestellten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen führen bei Einhaltung, die wie-
derum durch eine Umweltbaubegleitung während der Bauphase gewährleistet werden soll, 
zu einer Minderung von Beeinträchtigungen. 
Vor Ort verbleibt zwar ein Kompensationsdefizit von insgesamt für die Ursprungsplanung er-
mittelten ca. 86.000 Biotopwertpunkten. Da die Rampe an der Aachener Straße nicht gebaut 
wird, fällt dieses Kompensationsdefizit tatsächlich geringer aus. Kompensiert wird der Eingriff 
in das Biotoppotential durch die Ansaat von extensiv zu bewirtschaftenden Grasfluren, die 
Anpflanzung der Böschungsflächen mit standortheimischen Gehölzen, die Anpflanzung von 
Bäumen und die Anlage einer ca. 10.000 großen Obstwiese. 
Sofern die im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen eingehalten 
werden, wird das Vorhaben insgesamt von der Unteren Naturschutzbehörde, Landschafts-
schutz als befreiungsfähig erachtet, da aufgrund der Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- 
und Kompensationsmaßnahmen der Charakter des Landschaftsschutzgebietes durch die 
Umsetzung der geplanten Maßnahme nicht verändert und das Vorhaben dem besonderen 
Schutzzweck nicht zuwiderläuft.  
 
Artenschutz: 
 
Das geplante Bauvorhaben soll innerhalb des Landschaftsschutzgebiets L 11 „Äußerer

- 3 - 
 
 
Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ durchgeführt werden, welcher zahlreiche 
Strukturen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte besonders geschützter Arten bietet.  
Der Eintritt der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht auszuschließen. 
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden daher in einem Fachbeitrag untersucht. Dieser 
legt dar, dass durch das Vorhaben sowohl planungsrelevante Vogel- als auch Fledermausar-
ten sowie nicht planungsrelevante Vogelarten betroffen sind. Ein potenzielles Vorkommen 
anderer Artgruppen wie Reptilien, Amphibien und Insekten konnte ausgeschlossen werden. 
Um den Eintritt der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu den o.g. nachge-
wiesenen Arten zu vermeiden, formuliert der Fachbeitrag entsprechende Schadensbegren-
zungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen, sodass das Bauvorhaben zu keiner Ver-
schlechterung des Erhaltungszustandes einer Population einer Art führt.  
Die Maßnahmen sind auch im landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzt worden. 
Unter Einhaltung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und der Umsetzung der Aus-
gleichsmaßnahmen stehen dem Vorhaben aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde – Ab-
teilung Freilandartenschutz keine artenschutzrechtlichen Verbote entgegen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Ursula Pniewski 
 
 
2. z.d.A.

Anlage 06_LBP_Erläuterungsbericht

84329 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
 
 
 
 
Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet 
Braunsfeld / Ehrenfeld / Müngersdorf 
 
Aachener Straße / Militärringstraße 
und 
Stolberger Straße / Militärringstraße 
 
 
 
 
Erläuterungsbericht 
 
LANDSCHAFTPFLEGERISCHE 
 
BEGLEITPLANUNG 
 
 
 
Juni 2013 / Mai 2020 
September 2021

Anlage 12 
 
 
Stadt Köln 
 
 
Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld / 
Müngersdorf 
 
für die Knoten 
 
Aachener Straße (B 55) / Militärringstraße (L 34) und 
Stolberger Straße / Militärringstraße (L 34) 
 
 
 
Erläuterungsbericht 
LANDSCHAFTPFLEGERISCHE 
BEGLEITPLANUNG 
 
 
Aufgestellt: Köln , Münster, den 14.06.2013 / 
Mai 2020 
 
 
 
Stadt Köln Planungsgruppe Skribbe-Jansen  
Ergänzt: 
Köln, September 2021 
 
 
 
 
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt (57) 
 
in Zusammenarbeit mit dem Büro für Frei- 
raumplanung, Dieter Liebert, 
Alsdorf 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Legende Anpassungen 
 
Mai 2020 1. Deckblatt 
September 2021 Ergänzungen zum 1. Deckblatt

Seite 3 von 29  
1. Planungsanlass 
 
Die Stadt Köln beabsichtigt für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Müngersdorf / Eh- 
renfeld die verkehrlichen Verhältnisse zu optimieren. Handlungsbedarf ergibt sich aus der 
Konversion des Gewerbegebietes Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld in einen Dienstleis- 
tungsschwerpunkt. Daneben ist ein dynamischer Strukturwandel festzustellen, der neben 
dem o. g. Aspekt auch Gewerbe- und Industrienutzungen beinhaltet. Laut der Rahmenpla- 
nung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld (STADT KÖLN 2004) erscheint bei Ausschöpfung 
des Flächenpotentials für Arbeitsstätten eine Verdoppelung der Beschäftigtenzahl des Jah- 
res 2002 auf ca. 50.000 möglich. Damit und durch den Wegfall der früheren Wohnortnähe 
zum Arbeitsplatz wachsen die Anforderungen an die Erschließungsqualität. 
 
Dieser Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) beschreibt die Belange für Natur und Um- 
welt für dieses Vorhaben bei der Ausarbeitung von Planfeststellungsunterlagen für die ge- 
nannten Knoten. Um Ziel- und Quellverkehre bestmöglich nach außen abzuleiten sind als 
Kern des Verkehrskonzeptes der o. g. Rahmenplanung die hier behandelten Anschlüsse die 
leistungsfähige Militärring 
sstraße (L 34) auszubauen. Andererseits sind Wohngebiete weitge- 
hend von gebietsfremden Verkehr freizuhalten, so dass eine Umlenkung der Verkehrsströme 
erfolgen soll. 
 
In diesem LBP wird auf die Belange im Prüfungsraum eingegangen. Vertiefend wird der Än- 
derungsraum betrachtet (vgl. Anlage der Karten 12.00.01 & 12.00.02). 
 
 
2 Bestandsaufnahme 
2. Beschreibung des Vorhabens 
 
UVP-Pflicht 
 
Nach § 3 b / e Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) besteht die Verpflichtung zur 
Durchführung einer UVP für Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG (Liste der UVP-pflichti- 
gen Vorhaben) genannt werden. Die geplante Verkehrserschließung für das Rahmenpla- 
nungsgebiet ist hiervon nicht erfasst. Somit ist eine UVP nicht erforderlich. 
 
Erst für dem Bau einer vier- oder mehrspurigen Bundesstraße von durchgehend fünf oder 
mehr km oder einem Bundesstraßenbau durch Verlegung und / oder Ausbau einer bestehen- 
den Bundesstraße von durchgehend 10 km oder mehr wäre eine UVP erforderlich. Neben 
der Ermittlung der UVP-Pflicht wurde im Vorfeld eine „Allgemeinen Vorprüfung des Einzel- 
falls“ (SKRIBBE-JANSEN 2009; vgl. Anlage 12.00.03) durchgeführt. Es ergaben sich keine 
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Umstand, dass keine Notwendigkeit zur 
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprü- 
fungsgesetz oder dem Landesgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) besteht. 
 
Diese ist – nach Anhang 1 UVPG - beim Bau einer sonstigen Bundesstraße erforderlich. Die 
Straßenkategorie Bundesstraße trifft zwar auf die B 55 (Aachener Str.) zu, an dieser ergeben 
sich jedoch lediglich Optimierungen durch Wenden und Erstellung einer Abfahrtrampe für 
Rechtseinbieger. Beim Verkehrserschließungsvorhaben handelt es sich somit lediglich um 
Umgestaltungen innerhalb der Aachener Str. (B 55) mit Wenden, Schaffung eines Linksab- 
biegers, Modifikationen an den Auf- und Abfahrtrampen bzw. Erweiterungen der Militärring- 
straße (L 34) durch mehrere Auf- und Abfahrtrampen (Bereiche Stolberger Str. / Aachener 
Str.). 
 
Auch eine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer UVP oder UVP-Vorprüfung nach dem Lan- 
desgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) ergibt sich nicht.

Seite 4 von 29  
Gemäß des Verkehrserschließungsvorhabens nach der Rahmenplanung Braunsfeld / Mün- 
gersdorf / Ehrenfeld ist die Anbindung der Aachener Str. (B 55) an die Militärringstraße (L 34) 
Richtung Norden (Linksabbieger als Gleisquerung über die B 55) und umgekehrt die Anbin- 
dung der Militärringstraße (L 34) an die Aachener Straße Richtung Westen (Bundesautobahn 
A1) über eine Auffahrrampe geplant. 
 
Da die Benutzung des Alten Militärrings für den Individualverkehr – insbesondere für den 
Durchgangsverkehr - erschwert werden soll, wird der Linksabbieger von der B 55 in den Al- 
ten Militärring zugunsten des kombinierten östlichen Wenders und Linksabbiegers aufgeho- 
ben. Vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Personennahverkehr den Alten Militärring 
weiterhin benutzen soll, wird der Bus über eine privilegierte Busfahrspur mit zusätzlicher Ein- 
fädelung vor der Haltestelle der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) „Alter Militärring“ im Bereich 
der Mittelinsel mit Gleistrasse erstellt. 
 
Im Bereich der Stolberger Str. / Militärringstraße (L 34) wird eine neue Anschlussstelle für die 
Verkehre aus und in südliche Richtungen erstellt. Dadurch wird ebenso der dort verlaufende 
Schotterweg zu den nördlich gelegenen Kleingartenparzellen parallel im Anschluss an die 
Auf- und Abfahrtsrampen verlegt. 
 
Weiterhin wird am Knoten Stolberger Str. / Vitalistraße ein Kreisverkehrsplatz erstellt, 
wodurch der jetzige Zustand incl. des Parkplatzes auf der Mittelinsel wegfällt. 
 
Die Entwässerung findet auf den Verkehrsflächen durch randliche Einläufe und Entwässe- 
rungseinrichtungen mit Anschluss an die städtische Kanalisation statt. Dies wird wie im Be- 
stand fortgeführt. 
 
Mit der beschlossenen Planung wurde erstmals im Juni 2015 der Antrag auf Planfeststellung 
bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Gegen den neuen Anschluss der Stolberger 
Straße an die Militärringstraße sind keine inhaltlichen kritischen Einwendungen eingegan- 
gen. 
 
Dahingegen wurden gegen die neue Rampe von der Militärringstraße an die Aachener 
Straße schwerwiegende Einwendungen aufgrund erheblicher privater Betroffenheiten vorge- 
bracht. Die Einwendungen waren äußerst umfangreich und betrafen im Wesentlichen die 
Themen Verkehrsführung, Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umwelt- und Gesundheits- 
schutz, Grunderwerb, Wertverluste, Entschädigungen und Existenzgefährdungen. Es hat 
sich herausgestellt, dass dieses wesentliche Element der Planung sehr umstritten ist. 
 
Daraufhin wurde u.a. ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Mili- 
tärringstraße / vorhandene nordöstliche Rampe mit Untersuchung eines Alternativvorschlags 
in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass bei Entfall der geplanten Rampe, 
der untersuchte vorhandene Knotenpunkt Militärringstraße bzw. die vorhandene nordöstliche 
Rampe die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig abwickeln kann. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde die Planung dahingehend geändert, dass die geplante neue 
Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße entfällt und diese Planänderung mit- 
tels Deckblattverfahren in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht. 
 
2.1 Planerische Vorgaben 
 
 
3. Alternativenbetrachtung 
 
Im Rahmen der Ursprungsplanung wurden im Hinblick auf die neue Anbindung der Stolber- 
ger Straße an die Militärringstraße vier Alternativen auf der städtischen Fläche nördlich der

Seite 5 von 29  
Stolberger Straße geprüft. Die unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen im Bereich der 
Aachener Straße unterscheiden sich innerhalb der Alternativenbetrachtung nicht. 
 
Alternative 1: Die Stolberger Straße wird als vollwertiger Knotenpunkt  an die Militärring- 
straße angebunden. Alle Fahrbeziehungen sind möglich. 
 
Alternative 2: Die Stolberger Straße wird nicht  an die Militärringstraße angebunden . 
 
Alternative 3: Die Stolberger Straße wird derart an die Militärringstraße angebunden, dass 
Fahrbeziehungen nur von und nach Süden  möglich sind. 
 
Alternative 4: Über die Alternative 3 hinaus wird die Zufahrt  von der Stolberger Straße zur 
Militärringstraße in Richtung Norden  ermöglicht. Damit entsteht ein sogenannter ¾-An- 
schluss . 
 
Die Alternativen wurden auf ihre verkehrliche Wirkung untersucht. Die Ergebnisse lassen 
sich wie folgt zusammenfassen: 
 
• Durch die Umstrukturierung des Gewerbegebietes ist  in jedem Fall von einer teilweisen 
erheblichen Mehrbelastung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur auszugehen. Vor die- 
sem Hintergrund wird eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zwingend erforderlich. 
• Eine Entlastung der Straße Alter Militärring ist n ur durch eine zusätzliche Anbindung der 
Stolberger Straße in Verbindung mit der Optimierung des Knotens Aachener Straße/ Mili- 
tärringstraße erreichbar. Ein Verzicht auf die genannte Anbindung (s. Alternative 2) ver- 
hindert die angestrebte Entlastung. 
• Die Vitalisstraße kann in allen Alternativen gegen über des heutigen Verkehrsaufkom- 
mens entlastet werden. 
• Die Widdersdorfer Straße hingegen erfährt in allen  Alternativen eine Mehrbelastung ge- 
genüber dem heutigen Zustand. 
• Die Stolberger Straße wird in allen Alternativen g egenüber der heutigen Situation mehr 
belastet. 
 
Bei der Abwägung zwischen den Alternativen haben insbesondere ihre Auswirkungen auf die 
Widdersdorfer Straße und die Stolberger Straße eine entscheidende Rolle gespielt. Die ge- 
nannten Straßen haben nicht nur eine Verkehrsbedeutung, sondern weisen in Teilabschnit- 
ten auch Wohnnutzungen auf. Dabei ist die Widdersdorfer Straße im Gesamtverkehrskon- 
zept der Stadt Köln als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen und ist in ihrer Netzbedeutung hö- 
her einzustufen als die Stolberger Straße. 
 
Alternative 1: 
Durch einen vollumfänglichen Ausbau des Knotens Stollberger Straße / Militärringstraße mit 
allen Fahrbeziehungen erfahren die Stolberger Straße als auch die Widdersdorfer Straße die 
stärkste Mehrbelastung im Vergleich zu den Alternativen 3 und 4. Zudem ist diese Alterna- 
tive mit dem stärksten Flächenverbrauch verbunden. 
 
Alternative 2: 
Die Entlastung der Straßen Alter Militärring und Vitalisstraße erfolgt nur über eine Anbindung 
der Stolberger Straße an den Militärring Straße. Da die Alternative 2 eine solche Anbindung 
jedoch nicht vorsieht, ist sie nicht zielführend und entfällt somit. 
 
Alternative 3: 
Da bei der Alternative 3 kein Anschluss der Stolberger Straße Richtung Norden erfolgt, wird 
die Zielsetzung der Entlastung von Wohnstraßen nur teilweise erfüllt. 
 
Alternative 4:

Seite 6 von 29  
Bei Alternative 4 stellt sich eine ausgewogene Belastung zwischen der Stolberger Straße 
und der Widdersdorfer Straße ein. Die Verkehrsuntersuchung zeigt auch, dass die Belastun- 
gen auf der Stolberger Straße zum größten Teil aus Ziel- und Quellverkehren des Gewerbe- 
gebietes Braunsfeld/Ehrenfeld resultieren und dass hier kein nennenswerter Durchgangsver- 
kehr auftritt. 
 
Die Alternative 4 stellt sich daher als sehr gute Kompromisslösung dar: auch wenn sie durch 
einen zusätzlichen Fahrstreifen auf der Stolberger Straße nach Norden einen größeren Flä- 
chenverbrauch als die Alternative 3 hat. Im Vergleich zu Alternative 1 weist sie durch den 
Verzicht auf einen Linksabbieger aus Richtung Norden einen geringeren Versiegelungsbe- 
darf auf. 
 
 
4. Rechtliche Vorgaben und Darstellung von Natur un d Land- 
schaft 
 
4.1 UVP – Pflicht. 
 
Nach § 3 b/e Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) besteht die Verpflichtung zur 
Durchführung einer UVP für Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG (Liste der UVP-pflichti- 
gen Vorhaben) genannt werden. Die geplante Verkehrserschließung für das Rahmenpla- 
nungsgebiet ist hiervon nicht erfasst. Somit ist eine UVP nicht erforderlich. 
 
Erst für dem Bau einer vier- oder mehrspurigen Bundesstraße von durchgehend fünf oder 
mehr km oder einem Bundesstraßenbau durch Verlegung und / oder Ausbau einer bestehen- 
den Bundesstraße von durchgehend 10 km oder mehr wäre eine UVP erforderlich. Neben 
der Ermittlung der UVP-Pflicht wurde im Vorfeld eine „Allgemeinen Vorprüfung des Einzel- 
falls“ (SKRIBBE-JANSEN 2009; vgl. Anlage 12.00.03) durchgeführt. Es ergaben sich keine 
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Umstand, dass keine Notwendigkeit zur 
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprü- 
fungsgesetz oder dem Landesgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) besteht. 
 
Diese ist – nach Anhang 1 UVPG - beim Bau einer sonstigen Bundesstraße erforderlich. Die 
Straßenkategorie Bundesstraße trifft zwar auf die B 55 (Aachener Str.) zu, an dieser ergeben 
sich jedoch lediglich Optimierungen durch Wenden. 
Bei diesem Vorhaben handelt es sich somit lediglich um Umgestaltungen innerhalb der 
Aachener Str. (B 55) mit Wenden, Schaffung eines Linksabbiegers, Modifikationen an den 
Auf- und Abfahrtrampen bzw. Erweiterungen der Militärringstraße (L 34) durch mehrere Auf- 
und Abfahrtrampen (Bereiche Stolberger Str. / Aachener Str.). 
 
Auch eine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer UVP oder UVP-Vorprüfung nach dem Lan- 
desgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) ergibt sich nicht. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Im Flächennutzungsplan (Stand: März 2010) sind die Flächennutzungen des Prüfungs-und 
Änderungsraumes entsprechend der nachfolgenden Karte zugeordnet: Die Aachener Str. 
(B 55) und die Militärringstraße (L 34) werden als Flächen für die Hauptverkehrszüge und 
deren Randstreifen als Grünflächen dargestellt. Die randlich zu diesen Straßen liegenden 
Gebäude werden zumeist als Wohnbauflächen mit eingestreuten Gemeinbedarfs 
- und 
Mischgebietsflächen gekennzeichnet (siehe Anlage 12.00.04). 
 
4.3  Landschaftsplan

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Der Landschaftsplan der Stadt Köln (Stand: Juni 2008, incl. 10. Änderung) stellt den Bereich 
des Knotens Stollberger Straße / Militärringstraße sowie weiträumige Bereiche randlich der 
Militärringstraße incl. Teile des Friedhofs und des großräumigen Parkplatz östlich der Militär- 
ringstraße (L 34) als Teil des großräumigen Landschaftsschutzgebietes (LSG) L 11 „Äußerer 
Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ (dort in Nord-Süd-Richtung verlaufend) 
dar. Für das LSG L 11 wurde – bezogen auf den betrachteten Raum - festgesetzt: 
 
Das Vorhaben soll im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert wer- 
den. Dieser weist für den Knotenpunkt Aachener Str./Militärringstraße nördlich der Aachener 
Str. das Landschaftsschutzgebiet (LSG) L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis 
Müngersdorf“ und südlich der Aachener Str. das LSG L 17 „ Äußerer Grüngürtel Müngersdorf 
bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ aus. Die beiden Schutzgebiete L 11 und L 17 
werden durch die Aachener Straße getrennt. 
 
Der östlich des Knotenpunktes Aachener Str. / Militärringstraße angrenzende geschützte 
Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche westlich der Herbesthaler Straße in Müngers- 
dorf“ ist von dem Umbau des Knotenpunktes unberührt. 
 
Der Knotenpunkt Stollberger Straße / Militärringstraße ist ausschließlich im LSG L 11 ge- 
plant. Die Schutzgebietsausweisung des LSG L 11 erfolgte u.a.  
 
• zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des Naturhaushalts, insbe- 
sondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwi- 
ckelter Landschaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüf- 
tungszonen 
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, i nsbesondere zur Sicherung großer, 
zusammenhängender Freiräume für die naturnahe Erholung und wichtiger Grünverbin- 
dungen dorthin aus dem bebauten Bereich. 
 
Es gilt entsprechend das Entwicklungsziel 8 bis zur Realisierung der Bauleitplanung. Dies 
beinhaltet, dass die vorhandenen Landschaftsformen einstweilen erhalten bleiben sollen. Es 
werden nachfolgende allgemein gehaltene Ziele formuliert: 
 
• Schutz ökologisch besonders wertvoller Lebensstätt en für Flora und Fauna 
• Anreicherung bestehender erhaltenswürdiger Landsch aftsstrukturen mit gliedernden und 
belebenden Elementen unter Berücksichtigung der künftigen baulichen Nutzung 
• Verhinderung von Zwischennutzungen (wie z. B. Ausk iesungen) 
 
Durch den Bereich des Knotens Aachener Straße (B 55) / Militärringstraße (L 34) wird dieses 
LSG vom südlich anschließenden LSG „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und 
verbindende Grünzüge“ (L 17) getrennt. Von diesem weiträumigen Gebiet liegt ein Teil des 
nördlichen Randbereichs vor allem im Prüfungsbereich. 
 
Östlich des Knotens Aachener Straße (B 55) / Militärringstraße (L 34) liegt der geschützte 
Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche westlich der Herbesthaler Straße in Müngers- 
dorf“. Als Schutzzweck des Landschaftsbestandteils wird festgesetzt: 
 
• Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalt s durch Erhaltung naturnah entwi- 
ckelter Lebensräume für Pflanzen und Tiere als Trittsteinbiotop in den innerstädtischen 
Raum. 
• Belebung und Gliederung des Ortsbildes durch Erhal tung von Grünzonen zwischen 
Wohnbebauung und Gewerbeflächen. 
• Abwehr schädlicher Einwirkungen.

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Ferner ist es im LB 3.17 zur Vermeidung von Verwüstungen verboten, das Gelände mit Fahr- 
zeugen jeder Art zu befahren. 
 
In einer Stellungnahme des ULB zum geplanten Vorhaben (11/2009) wird in einigen Berei- 
chen ein Konflikt des Vorhabens mit den Zielen des LP der Stadt Köln konstatiert, da das 
übergeordnete Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der Grünanlagen“ ge- 
fährdet wird. 
 
Während gegen den Ausbau des Knotens Aachener Str. / Militärringstraße grundsätzlich 
keine Bedenken bestehen, wird der Ausbau des Knotens Stolberger Straße / Militärring- 
straße abgelehnt. Die Biotopvernetzungsfunktion vom LSG L 11 Richtung Süden zum 
LB 3.17 und LSG L 17, die bereits stark eingeschränkt wären, würden durch die Barrierewir- 
kung der geplanten Anschlussstelle zu einer vollständigen Durchtrennung führen. 
 
Weiterhin wird die verkehrliche Notwendigkeit in Frage gestellt sowie auf die Biotop- und Er- 
holungsfunktion der Ruderalfläche zwischen Militärringstraße und Wendelinstraße verwie- 
sen. Diese Argumente können durch die bereits bestehende Rahmenplanung Braunsfeld / 
Müngersdorf / Ehrenfeld (STADT KÖLN 2004), die dazugehörige „Umweltverträglichkeitsprü- 
fung [UVP] zur Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld“ (STADT KÖLN 2003 
– Anlage 12.00.11 & 12.00.12), durch den LP der Stadt Köln sowie die Abmessungen der 
geplanten Straßenbauanlagen eingeordnet werden. So geht aus dem UVP hervor, dass die 
Biotopvernetzungsfunktion durch bestehende bauliche Anlagen, die nördlich der geplanten 
Anschlussstelle gelegenen Parkplätze, sowie die bestehende Anschlussstelle Aachener 
Straße / Militärringstraße bereits jetzt sehr rudimentär sei und lediglich als Wanderleitlinie 
nutzbar sei. Andererseits wird durch die geplante Anschlussstelle Militärringstraße (L 34) / 
Stolberger Straße die Nord-Süd-Verbindung nicht vollständig unterbrochen, sondern lediglich 
auf ca. die halbe Breite eingeschränkt. Für die genannten Flächen sind weiterhin Verkehrs- 
lärm und Luftschadstoffbelastung in Ansatz zu bringen. Eine Erholungsnutzung dieser Flä- 
chen ist gering, lediglich die Verbindungswege zu den angrenzenden Spiel- und Grünflächen 
dürften frequentiert werden. 
 
Der Landschaftsplan gibt weiterhin Auskunft darüber, dass das Schwergewicht der zu erfül- 
lenden Aufgaben im L 11 und L 17 Entwicklungsziel 8 ist (siehe oben). 
 
Die Notwendigkeit der Verkehrsertüchtigungsmaßnahmen und ihr Verbesserungswirkung für 
das Allgemeinwohl wurden bereits ausführlich u. a. in der Rahmenplanung Braunsfeld / Mün- 
gersdorf / Ehrenfeld (STADT KÖLN 2004) behandelt. 
 
Neben der Schutzgebietsausweisung belegt der Landschaftsplan den betreffenden Bereich 
mit dem behördenverbindlichen Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der 
vorhandenen Grünanlagen“. 
 
Mit dem EZ 2 sollen vielfältig mit Landschaftselementen ausgestattete, nutzungsbestimmte 
Freiräume u.a. durch einer Erhaltung wertvoller Biotope, der Erhaltung intensiv genutzter Er- 
holungs- und Freizeitbereiche sowie durch eine landschaftsschonende Einbindung von öf- 
fentlichen Verkehrsanlagen gesichert, gepflegt, verbessert und vor landschaftsschädigenden 
Eingriffen bewahrt werden. 
 
Der Landschaftsplan beinhaltet unter Gliederungspunkt 2.2.2 darüber hinaus, dass bei nicht 
vermeidbaren Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Bereichen des EZ 2 diese unvermeidba- 
ren Beeinträchtigungen, soweit der Eingriff nicht gänzlich zu untersagen ist, selbiger qualita- 
tiv und quantitativ gleichwertig in der näheren Umgebung des Eingriffsortes zu kompensieren 
ist.

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Sollte dies aufgrund der örtlichen Situation oder nur unter besonderen Aufwendungen mög- 
lich sein, so sollten die Kompensationsmaßnahmen vorwiegend in den Bereichen mit EZ 3 
bis EZ 6 erfolgen. 
 
4.4 Biotopkataster NRW / Informationssystem LANUV NRW 
 
Nach den Kurzinformationen des Kartenservers des Naturschutz-Fachinformationssystems 
NRW sind im Prüfbereich drei Objekte verzeichnet. Diese werden wie folgt beschrieben 
(nach LANUV 2010, Anlage 12.00.05): 
 
• „Grünlandbrache Wendelinstraße, östlich Militärrin gstraße“ (BK-5007-049): Die von Glatt- 
hafer dominierte Brache mit Teilbereichen von mageren Standorten hat Ansätze von Ver- 
buschung (Hundsrose, Schwarzer Holunder, Brombeere, usf.), ist für Schmetterlinge und 
Heuschrecken wertvoll und als Altablagerungsverdachtsfläche ausgewiesen (evtl. Bau- 
schutt). Diese Angaben beziehen sich auf Kartierungen aus den Jahren 1993 / 1998. 
Diese Beschreibung ist mittlerweile durch die definitiv stattgefundene Sukzession / Ver- 
buschung überholt. Es dominieren ausgedehnte Schwarze-Holunder-Vorwald- und aus- 
dauernde Ruderalflächen-Biotoptypen. 
• „Brache auf Altablagerungen nördlich der Aachener Straße“ (BK-5007-052). Der nördli- 
che Teil der Fläche besteht aus einer v. a. durch Salweide, Sandbirke und Waldrebe 
stark verbuschten Grünlandfläche mit offenen Bereichen, südlich befindet sich eine Obst- 
gartenbrache mit mittlerweile waldartigem Charakter. Die gesamte Fläche bildet einen 
wichtigen Rückzugsraum für Insekten und Avifauna (Trittsteinbiotop) und deckt sich mit 
dem in Textziffer 2.2 beschriebenen geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brach- 
fläche westlich der Herbesthaler Fläche in Müngersdorf“ die sich nur zu einem kleinen 
Bruchteil innerhalb des Änderungsraumes befindet. 
• „Stadtwald im äußeren Grüngürtel“ (BK-5007-010), e in bestehendes LSG mit hoher 
struktureller Vielfalt, klimatischer Ausgleichsfunktion, Vernetzungsfunktion, Altholzbestän- 
den, hoher Erholungsfunktion und z. T. anspruchsvoller Krautschicht. Der Bereich befin- 
det sich ebenfalls großteils außerhalb des Änderungsraumes und bezieht seine Angaben 
und Detailinformationen aus Kartierungen aus den Jahren 1981 – 1998, die in diesem 
Bereich bei diesem Sukzessionsstadium vsl. bis heute Aktualität besitzen (vgl. L 17 in 
Textziffer 2.2). 
 
 
4.5 2.2 Artenschutzrechtliche Aspekte 
 
Bei dem Vorhaben sind die planungsrelevanten Arten zu berücksichtigen. Aufgrund der star- 
ken Zerschneidung und Beeinträchtigung durch die Straßen, Immissionen und Einwirkungen 
wie Müllablagerungen, etc. in Verbindung mit dem dominierenden Vorkommen von wiesen- 
artigen Randflächen, gehölzbewachsenen Böschungen und wenigen Offenlandbereichen er- 
scheint das Vorkommen der oft selten und gefährdeten planungsrelevanter Arten meist un- 
wahrscheinlich, da hier eher suboptimale Habitate zur Verfügung stehen. 
 
Die planungsrelevanten Arten sind vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher- 
schutz Nordrhein-Westfalen in Artengruppen zusammengefasst worden (siehe LANUV 2010, 
Anlage 12.00.06). Im Folgenden wird abgeprüft inwiefern ein Vorkommen der o. g. Arten- 
gruppen im Änderungsraum möglich erscheint: 
• Libellen & Käfer: die jeweils zwei Arten dieser pl anungsrelevanten Artengruppen haben 
Habitatsansprüche, die sich nicht mit Strukturen im Vorhabengebiet decken (z. B. gerin- 
ger Totholzanteil, keine Gewässer, starke Beeinträchtigungen) 
• Schmetterlinge & Weichtiere: keine Habitatseignung  vorhanden 
• Reptilien & Amphibien: Reptilien dürften aufgrund der fehlenden Habitatseignung nicht 
vorkommen, während für die einzelne Amphibien aufgrund das Vorkommen einiger Arten 
in einigen Biotoptypen (z.B. Grasfrösche in Brombeergebüschen) möglich aber aufgrund

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der Zerschneidung der Wanderwege durch Straßen unwahrscheinlich erscheint (subopti- 
maler Lebensraum) 
• Avifauna: ein Vorkommen planungsrelevanter Vögel w urden bei den Kartierungen 
• nicht festgestellt, ein Vorkommen aufgrund des Leb ensraumanspruches und Seltenheits- 
grades ist unwahrscheinlich 
• Fledermäuse: das Vorkommen planungsrelevanter Arte n ist möglich (Jagdgebiet) 
• Sonstige Säugetiere: keine Habitatseignung vorhand en 
• Farn-, Blütenpflanzen & Flechten: keine Habitatsei gnung vorhanden 
 
Insgesamt ist das Vorkommen von einzelnen planungsrelevanten Arten im Gebiet aufgrund 
des Lebensraumanspruches und Seltenheitsgrades unwahrscheinlich. Dies gilt auch für die 
nach dem Informationssystem LANUV NRW für das Gebiet erwähnten Schmetterlinge und 
Heuschrecken (BK-5007-052), die mittlerweile aufgrund der fortschreitenden Sukzession 
keine ausreichenden Habitate mehr vorfinden (vgl. Kap. 4). 
 
Potentiell vorkommende Fledermausarten, die das Gebiet höchstens als Jagdgebiet benut- 
zen, sowie die Avifauna erfahren für ihre mögliche Nutzung keine erheblichen Beeinträchti- 
gungen bzw. werden durch die Anlage von Ausgleichsflächen nicht beeinträchtigt. 
 
Nach Auskunft des Biotop- und Fundortkatasters des Landesamtes für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gab es keine Hinweise auf planungsrele- 
vante Arten. 
 
Zur Überprüfung der artenschutzrechtlichen Aspekte im Zuge der gegenständlichen Planung 
fanden Untersuchungen der Artengruppen Brutvögel und Fledermäuse statt. Die Abarbeitung 
der artenschutzrechtlichen Prüfung basiert auf dem für NRW vereinheitlichtem dreistufigen 
Prüfschema (Herausgeber: Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen). In Stufe I 
wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutz- 
rechtliche Konflikte auftreten können. Zu betrachten sind alle bau-, anlage- und betriebsbe- 
dingten Wirkfaktoren. Aufgrund der dabei ermittelten Betroffenheit wurden in Stufe 2 vertie- 
fende Untersuchungen zu Vorkommen der in NRW als „planungsrelevante Arten“ zu betrach- 
tenden Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung finden sich de- 
tailiert in den Artenschutzrechtlichen Prüfungen zu diesem Verfahren wieder. 
 
Das Vorkommen weiterer Arten (nicht planungsrelevante Arten) kann aufgrund der struktur- 
armen Lebensräume des Plangebietes mit zahlreichen Zerschneidungen und Beeinträchti- 
gungen durch die Straßen, Immissionen und Einwirkungen wie Müllablagerungen, etc. in 
Verbindung mit dem dominierenden Vorkommen von artenarmen wiesenartigen Randflä- 
chen, gehölzbewachsenen Böschungen an stark befahrenen Straßen und wenigen Offen- 
landbereichen sowie der starken ubiquitären Überprägung im Umland, auf die Gruppe der 
häufig vorkommenden Kulturfolger mit verhältnismäßig geringen Lebensraumansprüchen 
und gutem Erhaltungszustand beschränkt werden. 
 
Auch im entsprechenden LANUV Messtischblatt, welches eine naturschutzfachlich begrün- 
dete Auswahl aller potentiell vorkommenden Arten im jeweiligen Planungsraum abbildet, fin- 
den sich für den Quadranten 50073 – Köln, lediglich Brutvogelarten. 
 
Die folgende Liste nennt die essentiellen Ausschlussgründe für eine Betroffenheit der ent- 
sprechenden Artengruppen (auch nicht planungsrelevanter Arten): 
 
• Vögel: Eine Betroffenheit der planungsrelevanten A rten kann unter Beachtung der aufge- 
zeigten Minimierungs-, Vermeidungs- und CEF Maßnahmen ausgeschlossen werden 
(siehe auch ASP). Darüber hinaus sind Vorkommen von Vogelarten aus der Gruppe der 
häufig vorkommenden Kulturfolger mit verhältnismäßig geringen Lebensraumansprüchen 
und gutem Erhaltungszustand nicht auszuschließen. Auch diese Arten profitieren von 
den allgemeinen Festsetzungen wie Neupflanzungen und Einsaaten, die sich in Form

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neuer Nahrungshabitate positiv auswirken. Zudem ist festzustellen, dass die betroffenen 
Arten über eine große Lebensraumamplitude verfügen und folglich im nahen Umfeld aus- 
reichende Ersatzlebensräume finden können. Einer Tötung von Individuen wird durch 
eine zeitliche Begrenzung der Rodungsarbeiten wirkungsvoll verhindert. 
• Fledermäuse: das Vorkommen planungsrelevanter Arte n konnte im Zuge der Kartierun- 
gen nachgewiesen werden (Transferflug). Zudem sind Vorkommen im Bereich der vorh. 
Brücken potentiell möglich. Zur Vermeidung der Zugriffsverbote wurden im Rahmen der 
ASP Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen formuliert. 
• Libellen & Käfer: die Artengruppen konnten im Zuge  der Kartierungen nicht nachgewie- 
sen werden. Im Plangebiet finden sich zudem keine Habitate, welche über die erforderli- 
chen Strukturen (Totholzanteil, Gewässer, ungestörte Bereiche) verfügen. 
• Schmetterlinge & Weichtiere: die Artengruppen konn ten im Zuge der Kartierungen nicht 
nachgewiesen werden. Im Plangebiet finden sich zudem keine Habitate, welche über die 
erforderlichen Strukturen (blütenreiche Wiesen mit Zeigerpflanzen der Artengruppe) ver- 
fügen. 
• Reptilien & Amphibien: die Artengruppen konnten im  Zuge der Kartierungen nicht nach- 
gewiesen werden. Im Plangebiet finden sich zudem keine Habitate, welche über die er- 
forderlichen Strukturen (reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen 
Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen 
und krautigen Hochstaudenfluren oder Gewässer) verfügen. 
• Sonstige Säugetiere: die Artengruppen konnten im Z uge der Kartierungen nicht nachge- 
wiesen werden. 
• Pflanzen: gefährdete bzw. besonders geschützte Pfl anzenarten konnten im Zuge der 
Kartierungen nicht nachgewiesen werden. 
 
Folgende Minimierungs-, Vermeidungs- und CEF Massnahmen sind zu beachten: 
Baufeldfreimachung 
 
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder ein er Zerstörung von Gelegen gemäß 
BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit zwischen 
Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. 
 
Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar erfolgen sind die Rodungsarbeiten un- 
ter ökologischer Begleitung durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein Besatz festgestellt 
werden, muss das weitere Vorgehen mit dem Fachamt /  Genehmigungsbehörde abgestimmt 
werden. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Rodungsarbeiten wird dringend angeraten, 
die gesetzte Frist einzuhalten. Ein erneuter Besatz des EG durch die genannten Arten ist sehr 
wahrscheinlich.  
 
Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten 
 
Die Nutzung des EG als Transferkorridor der Zwergfledermaus ist nachgewiesen. Die Arbeiten 
sollten daher zwischen Ende Februar und Ende Oktober bei Tageslicht erfolgen. Lassen sich 
Arbeiten in der Dunkelheit aus zwingenden Gründen n icht vermeiden, so sind die dabei zu 
berücksichtigenden Maßnahmen in Anlehnung an die Ar t der jeweiligen Arbeiten nochmals 
individuell durch einen entsprechend qualifizierten  Fachmann zu untersuchen. Zusätzliche 
Lichtquellen sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. 
 
Da eine Nutzung der Brücken als Quartier nicht ausgeschlossen werden kann, darf in der Zeit 
von Ende Oktober bis Ende Februar keine direkte Bestrahlung der Brückenstrukturen erfolgen, 
um eine Störung der ruhenden Individuen zu vermeiden. 
Diese sind während der Winterruhe potentiell tödlich, da es in diesem Fall zu einem erhöhten 
Energieverbrauch kommt und die Tiere bis zum Frühjahr verhungern könnten.

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Ersatzquartiere für Feldsperling 
 
Im Rahmen der „worst case“ Einschätzung ist das Vorkommen von Feldsperlingen im EG nicht 
ausgeschlossen. Folgende CEF Maßnahme ist durchzuführen: 
 
 Fachgerechte Anbringung von dauerhaft beständigen Nistkästen (z.B. von Schwegler) in 
Randlage des EG 
10 Nistkästen, z.B. Typ Schwegler Mauerseglerkasten Nr.17  
zzgl. Einflugrosette "Sperling" (Ø32mm) 
 
In der Praxis zeigte sich, dass Mauerseglerkästen besser angenommen werden als Sperlings- 
koloniekästen. 
Die Maßnahmen sind regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen 
Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis spätestens Ende Februar vor dem ei- 
gentlichen Baubeginn zu erfolgen. 
 
Herstellung von Ersatzlebensräumen örtlicher Brutvogelvorkommen 
 
Im Bereich der Mittelinsel (Anbindung Stolberger Straße - Militärring) ist eine Sukzessionsflä- 
che mit Initialbewuchs herzustellen. 
 
Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse 
 
Zur Aufwertung des Lebensraums erfolgt die Herstell ung einer durchgehenden Leit-struktur 
durch die Anpflanzung von Sträuchern im Bereich der Einschneidungsböschung, der Mittelin- 
sel und insbesondere des nordöstlichen Randes der A nschluss-stelle. In Verbindung mit den 
geplanten Baumpflanzungen im Bereich der Wendelinst raße ergibt sich so eine zusammen- 
hängende Leitstruktur von der Aachener- bis zur Widdersdorfer Straße, welche die durch die 
Wendelinstraße gegebene Zerschneidungswirkung aufhe bt und deren Lenkungswirkung die 
potentielle Kollisionsgefahr mit dem Verkehr im Bereich der Anschlussstelle minimiert. 
 
 
 
4.6 2.3  Boden, Altlasten, Altstandorten sowie Wasserschutzzonen 
 
Es handelt sich um sehr fruchtbare Böden, die sich seit langem im städtisch genutzten Be- 
reich befinden. Sie sind insbesondere im Prüfungsraum durch infrastrukturelle Nutzungen 
verändert und überformt worden. 
 
Das Gebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen (Anlage 12.07). Dies sind (nach STADT 
KÖLN 2010): 
 
− Städtische Altdeponie 30505: Eine ehemalige, im zentralen Bereich bis 11 m tiefe Kies- 
grube, die in den 1950er und 1960er Jahren mit Hausmüll verfüllt wurde. Im Zuge des 4-
spurigen Ausbaus der Militärringstraße 1984 wurde der Straßenverlauf ca. 6 m abge- 
senkt und das abgetragene Aushubmaterial fachgerecht entsorgt. Eine 1991 vom Um- 
welt- und Verbraucherschutzamt durchgeführte Gefährdungsabschätzung ergab, dass 
von dem Altmaterial bei derzeitiger Nutzung keine Gefährdung zu besorgen ist. 
− Verdachtsfläche 30504: Diese Fläche im Kreuzungsbereich zwischen Militärringstraße, 
Wendelin Straße und Vitalistraße wurde 1965 flachgründig abgegraben und zum Teil 
wieder aufgefüllt. Nähere Angaben sind nicht verfügbar, konkrete Gefährdungen sind 
nicht erkennbar. Es wurde orientierende Untersuchungen bei Nutzungsänderungen erwo- 
gen.

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Bzgl. der Verdachtsfläche 30504, in dem der die Auf- und Abfahrrampen der neuen An- 
schlussstelle der Wendelin Straße an die Militärringstraße (L 34) haben liegen , wurden in ei- 
nem Bodengutachten im Bereich der geplanten Wege keine Hinweise auf Altlasten doku- 
mentiert. 
 
4.7  Mensch /Erholungsnutzung 
 
Der Planungsraum unterliegt gegenwärtig folgenden Nutzungen: Zum einen sind nördlich der 
Anschlussstelle Stollberger Straße Kleingärten vorhanden, deren Inanspruchnahme durch 
Planungsoptimierungen verhindert werden konnte. 
Zum anderen wird die nördlich der Wendelinstraße gelegene Gehölzbrache von Wegen und 
Pfaden durchzogen, die als fußläufige Verbindungswege genutzt werden. 
 
 
3 Bestandsbeschreibung 
 
In diesem Abschnitt sollen die im Änderungsraum vorkommenden Biotoptypen nach der Me- 
thode LUDWIG (FROELICH + SPORBECK 1991) beschrieben werden. Summarisch werden 
die im Prüfungsraum vorkommenden Biotoptypen erwähnt. Eine Übersicht über den Bio- 
toptypenbestand findet sich auf den Plänen der Anlage 12.00.01 und 12.00.02. 
 
Die Vegetationsformationen befinden sich unmittelbar beidseitig angrenzend an die erwähn- 
ten Straßen. Es handelt sich an der Militärringstraße, die als versiegelter Bereich (HY 1) auf- 
genommen wurde, um die regelmäßige Abfolge von extensiv gepflegte Grasfluren (HH 7), 
teilweise Ziergesträuch (HM 52) und um baumheckenartige Gehölzstreifen bzw. Gehölzriegel 
an Straßen mit überwiegend standortheimischen Gehölzen (BD 71 / BD 72). 
 
Im Bereich südlich Wendelinstraße/ östlich Militärringstraße finden sich neben ausdauernden 
Ruderalfluren (HP 7), einem geschotterten Weg (HY 2) und Schwarze-Holunder-Vorwälder 
(AV 3) auch Kleingärten (HJ 5) und die erwähnten baumheckenartige Gehölzstreifen. Im öst- 
lich an die Militärringstraße angrenzenden Parkplatzbereich findet sich v. a. Scherrasen auf 
steinigen Untergrund (HM 51), unversiegelte Wege und randlich Gebüsche (BB 1), Baum- 
gruppen und Einzelbäume (BF 42 / 42) mit überwiegend standortheimischen Arten. 
 
Im Einmündungsbereich der Zu- und Abfahrten von der Militärringstraße auf die Aachener 
Straße kommen neben den bekannten extensiv gepflegte Grasfluren (HH 7), Scherrasen 
(HM 51) und baumheckenartige Gehölzstreifen bzw. Gehölzriegel an Straßen mit überwie- 
gendstandortheimischen Gehölzen (BD 71 / 72), versiegelte Bereiche (HY 1), Gleisanlagen 
der Straßenbahn (HD 4) und Feldgehölze mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 
(BA 12 / 13) vor. Im weiteren Umfeld bei der geplanten Bushaltestelle stocken überwiegend 
einheimische Baumgruppen über einen vegetationsarmen ruderalen Saum (BF 32 / HP 7), 
während sich bei der geplanten zusätzlichen Busfahrspur an der B 55 lediglich Straßenkör- 
per (HY 1), Scherrasen (HM 51), Gleisanlage (HD 5) sowie Baumreihen (BF 42) befinden. 
Randlich der B 55 beginnen dort einheimische Feldgehölze (BA 13) bzw. versiegelt Berei- 
che. 
 
Im weiteren Prüfraum finden sich folgende Biotoptypen: 
 
• Friedhöfe mit altem Baumbestand (HM 2) 
• Grünanlagen / Spielplätze ohne alten Baumbestand ( HM 1) 
• einheimische Feldgehölze (BA 12 / 13) 
• versiegelt Flächen (HY 1), unversiegelte, befestig te Bereiche (HY 2) 
• Scherrasenflächen (HM 51) 
• baumheckenartige Gehölzstreifen (BD 71)

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• Baumgruppen, Baumreihen mit standorttypischen sowi e standortfremden Gehölzen 
(BF 32 / 42) 
• Gebüsche / Strauchhecken aus überwiegend standortt ypische Gehölzen (BB 1) 
 
Diese Biotoptypeneinheiten bilden somit einen stark von verkehrlichen Infrastruktureinrich- 
tungen geprägten großstädtischen Raum mit großzügiger Durchgrünung ab. 
 
 
4. Eingriffsbeschreibung 
 
Gemäß des Verkehrserschließungsvorhabens nach der Rahmenplanung Braunsfeld / Mün- 
gersdorf / Ehrenfeld ist die Anbindung der Aachener Str. (B 55) an die Militärringstraße (L 34) 
Richtung Norden (Linksabbieger als Gleisquerung über die B 55) und umgekehrt die Anbin- 
dung der Militärringstraße (L 34) an die Aachener Straße (B 55) Richtung Bundesautobahn 
A 1 geplant (Auffahrrampe). Da die Benutzung des Alten Militärrings für den Individualver- 
kehr – insbesondere für den Durchgangsverkehr - erschwert werden soll, wird der Linksab- 
bieger von der B 55 in den Alten Militärring zugunsten des kombinierten östlichen Wenders 
und Linksabbiegers aufgehoben. Da der öffentliche Personennahverkehr den Alten Militär- 
ring weiterhin benutzen soll, wird der Bus über eine privilegierte Busfahrspur mit zusätzlicher 
Einfädelung vor der Haltestelle der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) „Alter Militärring“ im Be- 
reich der Mittelinsel mit Gleistrasse erstellt. Eine weitere KVB Bushaltestelle soll an der Ab- 
fahrrampe von der Aachener Str. (B 55) auf die Militärringstraße (L 34) entstehen. 
 
Im Bereich der Stolberger Str. / Militärringstraße (L 34) wird eine neue Anschlussstelle für die 
Verkehre aus und in südliche Richtungen erstellt. Dadurch wird ebenso der dort verlaufende 
Schotterweg zu den nördlich gelegenen Kleingartenparzellen parallel im Anschluss an die 
Auf- und Abfahrtsrampen verlegt. Weiterhin wird am Knoten Stolberger Str. / Vitalistraße ein 
Kreisverkehrsplatz erstellt, wodurch der jetzige Zustand incl. des Parkplatzes auf der Mittelin- 
sel wegfällt. 
 
Durch diese anlagebedingten Maßnahmen soll eine bessere Führung des Verkehrs durch 
geringere Fahrzeiten und andererseits eine Entlastung der sensiblen Wohnbereiche erreicht 
werden. 
 
An Biotoptypen sind von dem Eingriff die straßenbegleitenden Grasfluren, die baumhecken- 
artigen Gehölzstreifen und Gehölzriegel sowie Scherrasen betroffen. Insbesondere im Be- 
reich der neuen Anschlussstelle – incl. des Schotterweges zu den Kleingartenparzellen – im 
Bereich der Stolberger Str. an die Militärringstraße (L 34) sind auch ausdauernde Ruderalflä- 
chen und Schwarze-Holunder-Vorwälder betroffen. Weiterhin müssen Bäume gefällt werden. 
Diese werden durch Neupflanzungen im Eingriffsbereich / Änderungsbereich ausgeglichen. 
Dies ist hauptsächlich im Bereich der Neuanlage eines Kreisverkehrsplatzes Stolberger 
Straße / Vitalisstraße mit mindestens 13 Neuanpflanzungen standortgerechter Laubbäume 
geplant. Diese Eingriffe sind trotz Optimierungen und sparsamen Umgangs mit den Flächen 
unvermeidlich, um die Maßnahme durchführen zu können. Die Entwässerung findet auf den 
Verkehrsflächen durch randliche Einläufe und Entwässerungseinrichtungen mit Anschluss an 
die städtische Kanalisation statt. Dies wird wie im Bestand fortgeführt. 
 
Randliche Flächen zur Baustelleneinrichtung bzw. zwei Baustraßen im innengelegenen Be- 
reich zwischen der Militärringstraße (L 34) und den geplanten Auf- und Abfahrtsrampen zur 
Stolberger Straße kommen temporär hinzu. Diese baubedingt beeinträchtigten Flächen wer- 
den jedoch nachträglich wieder hergestellt. Hier wurden Flächen gewählt, die durch die An- 
lage des bestehenden Schotterweges vorbelastet sind (Teilversiegelung). 
 
An vermeidbaren Beeinträchtigungen kamen während der Planungs- und Abstimmungs- 
phase verschiedene Minderungsmaßnahmen und Umplanungen zum Tragen: So wurden die 
Auf- und Abfahrtsrampen an der Stolberger Straße / Militärringstraße verkleinert, um die

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nördlich gelegene Kleingartenanlage erhalten zu können, große Flächenanteile des Ände- 
rungsbereichs sind von der Planung nicht betroffen und bleiben in ihrer derzeitigen Nut- 
zungsform bestehen. Weitere Schutzmaßnahmen in Einzelnen sind z. B. der bauseitige 
Schutzmaßnahmen der zu erhaltenden Baumstämme während der Bauzeit. 
 
 
4.1 Auswirkungen der Planung auf verschiedene Belange 
 
Diese Belange wurden in den Plänen Nrn. 12.00.01 und 12.00.02 unter dem Punkt Konflikte 
z. T. räumlich zugeordnet. 
 
5. Darstellung und Bewertung von Natur und Landscha ft 
 
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bauvorhabens sind die landschaftspflegerischen 
Belange für den betroffenen Bereich zu betrachten. Grundsätzlich werden die Auswirkungen 
des Vorhabens aufgrund des zulässigen Planungsrechts daran gemessen, welche Beein- 
trächtigungen sie hervorrufen. Dabei wird lediglich der direkte Eingriffsraum betrachtet. 
 
5.1 Lärm 
 
Durch die hier beschriebene Verkehrsertüchtigung ist durch die Straßenausbaumaßnahmen 
ein Heranrücken des Straßenkörpers an die jetzige Bestandsbebauung gegeben. 
Dies ist 
insbesondere bei der neu entstehenden Abfahrrampe von der Militärringstraße auf die 
Aachener Straße / B 55 (West) der Fall. Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung über 
den geplanten Ausbau der Aachener Straße / Militärringstraße in Köln-Braunsfeld des Büros 
ADU COLOGNE - INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH vom Juli 2011 werden am 
dortigen unmittelbar westlich benachbart liegenden Bestandsgebäuden („Alte Militärstraße 
8a“ / „Aachener Straße 698a /b“) die Beurteilungspegel und Grenzwerte für Wohnen am Tag 
/ Nacht überschritten und die Notwendigkeit zur Ergreifung von Schallschutzmaßnahmen 
ausgelöst. Durch die Erhöhung der Lärmbelastung ist eine wesentliche Änderung gem. 
16. BImSchV gegeben. Als Schallschutzmaßnahme käme hier eine Schallschutzwand in 
Frage, die bei der Abwägung von Kosten und Nutzen jedoch unverhältnismäßig teuer ist. 
Aus diesem Grund werden passive Lärmschutzmaßnahmen direkt am Gebäude bzw. an der 
Außenfassade durch eine Lärmschutzsanierung durchgeführt. Dabei kommen an Fenstern 
mit dahinerliegenden schutzwürdigen Nutzungen (Schlafzimmer, Büro, etc.) z. B. schallge- 
dämmte Fenster sowie schallgedämmte Be- und Entlüftung zum Einsatz. Zudem haben die 
anspruchsberechtigten Außenwohnbereiche (Balkone der o. g. Gebäude) Anspruch auf Ent- 
schädigung gem. 16. BImSchV bzw. der VLärmschR97. 
 
Insgesamt erfolgt an den durch Straßenausbaumaßnahmen zu optimierenden Straßen der 
Verkehrsertüchtigung eine deutliche Verkehrszunahme und damit ein Anstieg des Verkehrs- 
lärm, was sich ungünstig auf die nahe an diesen Straßen liegenden Wohngebäuden aus- 
wirkt. 
 
Als Ergebnis einer weiteren Schalltechnischen Untersuchung über den geplanten Ausbau 
und Neubau der Stolberger Straße / Militärringstraße in Köln-Müngersdorf des Büros ADU 
COLOGNE - INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH vom Juli 2011 werden die Beur- 
teilungspegel im Bereich der Rampe Stolberger Straße für einige Bestandsgebäude bzw. 
Fassadenbereiche überschritten. Damit ist auch hier ein Entschädigungsanspruch gegeben. 
Zudem haben die anspruchsberechtigten Außenwohnbereiche (Balkone der o. g. Gebäude) 
Anspruch auf Entschädigung gem. 16. BImSchV bzw. der VLärmschR97. 
 
Im Zuge der Planänderung wurde die Schalltechnische Untersuchung entsprechend ange- 
passt. 
 
Auswirkung durch den Entfall der Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße:

Seite 16 von 29  
 
In der aktualisierten Schalltechnischen Untersuchung wurde der Untersuchungsraum durch 
das Ergänzen der Aachener Straße korrigiert. Daher ergeben sich trotz Wegfalls der Rampe 
mehr Betroffenheiten durch Lärm als in der ursprünglichen Untersuchung. 
 
Bei den wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse handelt es sich 
um: 
− Den Anspruch des Hochhauses Aachener Straße 608d 
− Den Anspruch der Häuser auf der Südseite der Aache ner Straße 
− Den Wegfall des Anspruchs auf der Rückseite des Al ten Militärrings 8a. 
 
Die Anspruchsberechtigung auf passiven Schallschutz an der Aachener Straße 698 und 
698a bleiben bestehen. 
 
Kleingartenanlage Manstedter Weg: 
 
Die Ergebnisse der aktualisierten Schalltechnischen Untersuchung zeigen, dass die Pege- 
länderung an dem betrachteten Immissionsort der Kleingartenanlage 3 dB beträgt und der 
Immissionsgrenzwert überschritten wird. Die Maßnahme den Verkehr von der Militärring- 
straße über eine neu zu bauende Zufahrt auf die Stolberger Straße zu führen, stellt daher im 
Sinne der 16. BImSchV eine wesentliche Änderung dar. Die Kleingartenparzelle hat somit 
dem Grunde nach einen Anspruch auf Schallschutz. Die restlichen Kleingartenparzellen des 
Kleingartens Manstedter Weg liegen weiter nördlich der Rampe und somit weiter von der 
Schallquelle entfernt. Für sie besteht kein Anspruch auf Schallschutz, da bereits an der 
Nordgrenze der betrachteten Kleingartenparzelle der Beurteilungspegel bei 63 dB(A) liegt 
und somit der zulässige Immissionsgrenzwert eingehalten wird. 
 
 
5.2 Bodenfunktionen 
 
Durch die Überbauung im Bereich der Auf- und Abfahrrampen im Bereich der Stolberger 
Straße und am Rande der Militärringstraße (durchgängige Aus- und Einfädelspur) kommt es 
durch die Versiegelung zu einem Totalverlust der Bodenfunktionen. Es wird anthropogenes 
verändertes Material aufgebracht und die Versickerung von Niederschlagswasser findet 
durch die Entwässerung und Fortführung des Wassers an anderer Stelle statt. 
 
Ebenso findet Die in der Ursprungsplanung ermittelte kleinflächig eine Versiegelung an der 
Aachener Str. / Auffahrtsrampe zur Militärringstraße , an der Aachener Str. / Auffahrtsrampe 
mit neuer Bushaltestelle sowie an der Buswarteposition vor der Straßenbahnhaltestelle in 
Höhe Alter Militärring statt. fällt geringer aus, da die Rampe nicht mehr umgesetzt wird.  
 
Die Militärringstraße, Aachener Straße, Stolberger Straße und Vitalisstraße werden über vor- 
handene Kanalisationsleitungen entwässert. Die Entwässerung wird im Bereich der Aache- 
ner Straße beibehalten. 
 
Für den Bereich der Militärringstraße werden die Aus- und Einfädelspuren über Versicke- 
rungsmulden entwässert. Dieses entlastet das vorhandene Entwässerungssystem der Mili- 
tärring 
sstraße und erlaubt die zusätzliche Einleitung in das Kanalisationssystem von der  Auf- 
fahrrampe zur Aachener Straße (B 55).  
 
Diese Rampe wird über eine geplante Kanalisation entwässert und an das vorhandene Sys- 
tem angebunden. 
 
Im Bereich der Stolberger Straße/Vitalisstraße bleibt die vorhandene Entwässerung über Ka- 
nalisation, Kanalanlagen erhalten.

Seite 17 von 29  
5.3 Klima 
 
Die Versiegelung von Flächen die vorher vegetationsbestanden waren führt insbesondere 
bei einer Ausführung als Asphaltdecke zu einer lokalklimatischen Erwärmung. Da die versie- 
gelten Flächen im Gegensatz zu vegetationsbestandenen Flächen die eintreffende Wärme 
nicht zur Verdunstung der im Boden und in der Phytomasse gespeicherten Wassers nutzen 
können, erwärmt sich die Oberfläche. Diese Erwärmung fällt besonders hoch aus, da die 
schwarze Oberfläche im Gegensatz zu weißen Oberflächen nicht reflektiert und einen hohen 
Anteil der eintreffenden Strahlung absorbiert. Dieser Prozess der Aufheizung findet insbe- 
sondere bei windarmen Strahlungswetter statt. Aufgrund der Kleinflächigkeit der zusätzlich 
zum Bestand hinzukommenden Verkehrsflächen, sind die Auswirkungen in der städtisch ge- 
prägte 
n Umgebung als sehr gering einzuordnen. 
 
5.4 Luft 
 
Bei Umsetzung der Planung und somit Benutzung der neuen Verkehrswegverbindung findet 
eine deutliche Umverteilung der Verkehrsströme aus dem Bereich der Straße „Alter Militär- 
ring“ zur Militärringstraße statt. Angesichts der Tatsache, dass der „Alte Militärring“ eine 
Straße mit höherer dichter Randbebauung und Wohnnutzung ist, kann diese Entwicklung 
aus Vorsorgesicht begrüßt werden. Die schädlichen Reizgase Stickstoffdioxid und Feinstaub 
werden infolge der Umverteilung des Verkehrs in deutlich geringfügigerem Maße im Bereich 
der Wohnnutzung emittiert und es ergeben sich geringere Belastungen für die Anwohner. 
 
5.5 Stadtbild 
 
Durch die Realisierung der Planung wird aus eine 
mn verkehrlich intensiv genutzten Raum 
mit klaren Nutzungskonflikten zwischen den motorisierten Individualverkehr und der Wohn- 
nutzung ein verkehrlich etwas intensiver genutzter Raum mit einem deutlich kleineren Nut- 
zungskonflikt zwischen den vorgenannten Funktionen. Für den motorisierten Individualver- 
kehr verringert sich der Raumwiderstand, was sich in kürzeren Fahrzeiten und geringerem 
Fahraufwand niederschlägt, während sich für die Anwohner die Lärm- und Schadstoffimmis- 
sion verringern. 
 
Visuell ergeben sich geringfügige Änderungen, die diese Nachverdichtung der Infrastruktur- 
wege mit sich bringt. Hier entsteht an den veränderten Bereichen, namentlich an der Stolber- 
ger Straße, der Eindruck eines intensiv genutzten Raumes. Andererseits wird durch die Ver- 
kehrsmengenreduzierung am „Alten Militärring“ der Eindruck einer lebenswerten Straße ent- 
stehen. Die Neugestaltung des Knotens Stolberger Str. / Vitalisstraße durch einen Kreisver- 
kehrsplatz lässt den Eindruck einer funktionellen und praktischen Lösung im Gegensatz zur 
vorherigen Unübersichtlichkeit entstehen. Für den Menschen in seiner Eigenschaft als Ver- 
kehrsteilnehmer wird bei der Nutzung der neuen Verkehrsführung die einfachere und schnel- 
lere Bewältigung der Strecke positiv auffallen. 
 
5.6 Mensch /Erholungsnutzung  
 
Im Bereich den Auf- und Abfahrrampen an der Stolberger Straße / Militärringstraße (L 34) 
hingegen kommt es infolge der Flächeninanspruchnahme zu kleinflächigeren Verlust an ru- 
deraler Grünfläche. Diese Grünfläche wird als zu durchquerende Fläche zu den (süd-)west- 
lich benachbarten attraktiven Erholungsflächen mit Spielgeräten genutzt. Aufgrund ihres (zu- 
mindest zeitweise) unattraktiven Erscheinungsbildes (Ablagerung von Gartenabfällen, Unrat, 
etc., flächiger Bestand mit Brombeersträuchern) und fehlenden infrastrukturellen Ausstattung 
wegen der spürbaren Lärmbelastung durch die benachbarte Militärringstraße dürfte eine Er- 
holungsnutzung in diesem Bereich unwahrscheinlich sein.

Seite 18 von 29  
Die von der Maßnahme betroffene Gehölzbrache nördlich der Wendelinstraße wird von ver- 
schiedenen Wegen und Pfaden durchzogen, die den nördlich zum Plangebiet liegenden 
Spielplatz am Manstedter Weg als auch eine Kleingartenanlage fußläufig anschließen. 
Diese Wegeverbindungen gehen durch die Anbindung der Sollberger Straße an den Militär- 
ring z. T. verloren; sie werden jedoch gem. Rahmenplanungskonzept Braunsfeld / Ehrenfeld- 
durch neue Planungen im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Spielplatzes am 
Manstedter Weg ersetzt. 
So ist zwischen Vitalisstraße und Manstedter Weg eine nord-süd orientierte Wegeverbindung 
geplant, die zum Schutz der verbleibenden Gehölzbrache direkt westlich an der angrenzen- 
den Wohnbebauung entlang führt.  
Die Wegeverbindung zu den Kleingärten ist in Ost-West-Richtung ebenfalls randlich des 
Spielplatzes, parallel zur Auffahrt auf die Militärringstraße vorgesehen. 
 
Bereits in In der Planungsphase wurde auf die Belange der Kleingartenanlage eingegangen. 
Durch die relativ kurze ausgeführten Auf- und Abfahrrampen der Anschlussstelle Stolberger 
Straße wurde eine Überplanung verhindert und somit ein Verlust von Kleingartengrundstü- 
cken verhindert.  Zudem wird die bisherige Zufahrt (Schotterweg), die überplant wurde, auf 
die westlich gelegenen Bereich verlegt.  
 
Insgesamt überwiegen für den Menschen also die Vorteile dieser Planung. 
 
5.7 Fauna 
 
 
Aufgrund der Lage und Ausstattung des Planungsraums und zur vorsorglichen Berücksichti- 
gung der Belange des Artenschutzes wurden neben einer allgemeinen Datenrecherche zu- 
sätzliche Bestandserfassungen relevanter Tiergruppen (Fledermäuse, Brutvögel) vorgenom- 
men. Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten konnten aufgrund mangelnder Lebens- 
raumeignung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Über den Planungsraum hinaus 
reichende Funktionsbeziehungen von einzelnen Arten wurden berücksichtigt. 
 
Vertiefende Untersuchungen erfolgten im Wirkbereich der geplanten Maßnahmen im Umfeld 
der betroffenen Baufelder. Dazu zählen die folgenden Untersuchungen, Kartierungen und 
Gutachten: 
 
− ASP Stufe I + II Anbindung Stolberger Str. / Wende lin Str. an Militärringstraße, 50933 
Köln 
Liebert 2017 
− ASP Stufe I + II ASP II Anbindung Aachener Straße an Militärringstraße, 50933 Köln 
Liebert 2017/2018 
Auf Basis der in NRW anzuwendenden Methodik im Zuge der Artenschutzprüfung wurden 
zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten, folgende Quellen ausgewertet 
• LANUV (2017): Infosystem geschützte Arten in NRW 
• LINFOS (2017): Landschaftsinformationssammlung 
• ROTE LISTE NRW, Niederrheinische Bucht (2010) 
Für Jagdhabitate planungsrelevanter Arten wurde eine Betroffenheit aufgrund der geringen 
Flächengröße und ausreichender Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung im vorliegenden 
Fall ausgeschlossen. 
 
Für die ubiquitären Spezies, wie Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit 
relativ unspezifischen Habitatansprüchen wird das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter 
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter) ebenfalls aus- 
geschlossen. Bei diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie ausreichenden Er- 
satzlebensstätten im räumlichen Zusammenhang auszugehen (MUNLV 2007).

Seite 19 von 29  
 
Die Konflikte der Planung gegenüber wertgebenden Tierarten aus den faunistischen Kartie- 
rungen sind im Folgenden gesondert für jede Tiergruppe dargestellt. 
 
Brutvögel 
 
Betroffenheit zunächst nicht ausgeschlossen für Feldsperling, Klappergrasmücke, Bluthänf- 
ling, Fitis, Gelbspötter und die Gruppe der Greife 
 
Fledermäuse 
 
Betroffenheit zunächst nicht ausgeschlossen für Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, 
Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus. 
Durch die Formulierung von Vorsorge-, Minimierungs- und CEF Maßnahmen lässt das Ein- 
treten der Zugriffsverbote §44 BNatschG verhindern. 
 
5.8 Flora 
 
An Biotoptypen sind von dem Eingriff die straßenbegleitenden Grasfluren, die baumhecken- 
artigen Gehölzstreifen und Gehölzriegel sowie Scherrasen betroffen. Insbesondere im Be- 
reich der neuen Anschlussstelle – incl. des Schotterweges zu den Kleingartenparzellen – im 
Bereich der Stolberger Str. an die Militärringstraße (L 34) sind ausdauernde Ruderalflächen 
und Schwarze-Holunder-Vorwälder betroffen. 
 
Da die durch das Rahmenplanungskonzept Braunsfeld / Ehrenfeld vorgesehene Wegepla- 
nung, die im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Spielplatzes am Manstedter Weg rea- 
lisiert werden soll, die neuen Wege direkt am Spielplatz, bzw. an der Bebauung entlang füh- 
ren, wird der verbleibende Gehölzbestand der Ruderalfäche / Gehölzbrache von Nutzungen 
und somit von Störungen befreit. Hierdurch kann eine komplette Zerschneidung der Grünver- 
bundstruktur des Äußeren Grüngürtels vermieden werden. 
 
Weiterhin müssen Bäume gefällt werden. Diese werden durch Neupflanzungen im Eingriffs-
/Änderungsbereich ausgeglichen. Dies ist hauptsächlich im Bereich der Neuanlage eines 
Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße / Vitalisstraße mit mindestens 13 Neuanpflanzungen 
standortgerechter Laubbäume geplant. 
 
Die vorhabenbedingten Eingriffe sind trotz Optimierungen und sparsamen Umgangs mit den 
Flächen unvermeidlich, um die Maßnahme durchführen zu können. 
 
Randliche Flächen zur Baustelleneinrichtung bzw. zwei Baustraßen im innengelegenen Be- 
reich zwischen der Militärringstraße (L 34) und den geplanten Auf- und Abfahrtsrampen zur 
Stolberger Straße kommen temporär hinzu. Diese baubedingt beeinträchtigten Flächen wer- 
den jedoch nachträglich wieder hergestellt. Hier wurden Flächen gewählt, die durch die An- 
lage des bestehenden Schotterweges vorbelastet sind (Teilversiegelung). 
 
5. Eingriffsbewertung 
 
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bauvorhabens sind die landschaftspflegerischen 
Belange für den betroffenen Bereich zu betrachten. Grundsätzlich werden die Auswirkungen 
des Vorhabens aufgrund des zulässigen Planungsrechts daran gemessen, welche Beein- 
trächtigungen sie hervorrufen. Dabei wird lediglich der direkte Eingriffsraum betrachtet. 
 
Zunächst erfolgt die Bewertung des Bestandes (Ist-Zustand der Biotoptypen), anschließend 
wird dasselbe Verfahren für die Planung (Planungszustand der Biotoptypen) durchgeführt 
und dem Bestand gegenüber gestellt. Aus der Differenz der Gesamtflächenwerte wird dann 
das Kompensationserfordernis des Bauvorhabens ersichtlich. Die Bewertung des Eingriffs

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erfolgt in Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie in Anleh- 
nung an die übliche Arbeitsweise nach der Methode LUDWIG (FROELICH + SPORBECK 
1991). 
 
 
5.1 Bewertung des ökologischen Eingriffes 
 
Nummerische Biotopwertermittlung des Planungsraumes: 
 
Die nummerische Bewertung der erfolgt über das Verfahren Ludwig /Sporbeck. 
 
 
Im Untersuchungsgebiet lassen sich verschiedene Biotopeinheiten unterscheiden. Es wer- 
den 6 Kriterien zur Bewertung der Biotopfunktion berücksichtigt, die summarisch ihre bioöko- 
logische Bedeutung widerspiegeln: 
 
N: Natürlichkeit - Natürlichkeitsgrad des Biotops b ezogen auf die unberührte Natur, 
W: Widerherstellbarkeit - des Biotops aus zeitliche r Sicht entsprechend der Verfügbarkeit 
der Standorte, 
G: Gefährdungsgrad - des Biotops im betrachteten Gr oßraum, 
M: Maturität - Reifegrad eines Ökosystems; die Erse tzbarkeit sinkt mit steigender Reife/ 
Stabilität 
SAV: Struktur- und Artenvielfalt - vielfältige Lebe nsraumausstattung; Diversität eines Öko- 
systems, 
H: Häufigkeit - des Biotops innerhalb einer Naturra umgruppe 
 
Die Ermittlung der Einstufung einzelner Biotoptypen innerhalb der Bewertungskriterien ist na- 
turraumabhängig. Im vorliegenden Fall werden die Biotoptypen der Naturraumgruppe 3 zu- 
geordnet. Den einzelnen Biotoptypen werden Wertigkeiten zugeordnet (je nach Bewertungs- 
kriterium eine Wertezahl zwischen 0 - 5), die im Einzelfall zu Auf- und Abstufungen führen 
können 
, und addiert. Zur Ermittlung des nummerischen ökologischen Wertes einer Fläche 
wird der Biotopwert mit der jeweiligen Flächengröße multipliziert.  
 
Der ökologische Gesamtwert wird durch die Addition der einzelnen Bewertungskriterien er- 
mittelt, der pro Biotoptyp maximal die Wertigkeit von 30 Biotopwertpunkten haben kann. 
 
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der Biotopwerte des Ist-Zustandes 
(Bestand) mit denen des beabsichtigten Planvorhabens. Sie dient dazu, den flächenmäßigen 
Anteil zu ermitteln, der im Gebiet ausgeglichen werden kann und jenen Anteil, der als Kom- 
pensationsdefizit verbleibt. Dabei werden ausschließlich diejenigen Flächen betrachtet auf 
denen direkt Eingegriffen wird.

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Bilanz  Bestand - Flächenverlust  Planung  
Biotoptyp  
(Kürzel)  
Fläche  
(m²) 
Biotop -
wert- 
punkte 
Wert- 
punkte- 
summe 
Fläche  
(m²) 
Biotop - 
wert  
Wert- 
punkte- 
summe 
Baumheckenartige Gehölz- 
streifen mit höchstens ge- 
ringem Baumholz (BD 71)  
4.820 
 12  57.840  
 
   
Temporäre baubedingte 
Beeinträchtigungen in 
(BD 71) 
1.010 
 12  12.120  1.010  12  12.120  
 
Baumheckenartige Gehölz- 
streifen mit höchstens ge- 
ringem Baumholz - sehr 
frühes Sukzessionsstadium 
(BD 71)  
   550  10  5.500  
 
Baumgruppen, Einzel- 
bäume (BF 32)  
220 
 15  3.300     
Grasfluren an Dämmen, 
Böschungen, Straßen- und 
Wegerändern (HH7)  
2.268 
 12  27.216  3.270  12  39.240  
 
Gebüsche mit überwiegend 
standorttyp. Einzelsträu- 
chern (BB1)  
130 
 17  2.210  
 
   
Gleisanlagen (HD4)  110  3 330     
Ziergehölze (HM 52)  30  9 270     
Rasen (HM51)     998  6 5.988  
Ruderalfluren (HP7)  1.160  13  15.080  220  13  2.860  
Fahrstraßen, Stellplätze 
versiegelt (HY1)  
940 
 0 0 5.970  0 0 
Verkehrsflächen, Stellflä- 
chen unversiegelt (HY2)  
890 
 3 2.670  710  3 2.130  
Schwarzer Holunder-Vor- 
wälder stickstoffreicher 
Standorte (AV3)  
1.150 
 15  17.250  
 
   
standorttypische Einzel- 
bäume mit geringem Baum- 
holz (BF31)  
   91  12  1.092  
standorttypische Einzel- 
bäume mit mittlerem Baum- 
holz (BF32)  
393 
 15  5.888     
standortfremde Einzel- 
bäume mit mittlerem Baum- 
holz (BF 42)  
157 
 13  2.041  
 
   
standortfremde Einzel- 
bäume mit starkem Baum- 
holz (BF 43)  
600 
 15  9.000  
 
   
Summe  12.728   155.215  12.728   68.930  
Bilanz       -86.285  
Tab. 1: Gegenüberstellung von Biotopwertermittlung Bestand und Planung im direkten Eingriffsbe- 
reich : Stand: 22.12.2011 
 
Bei den Bäumen wird eine Projektion der Kronenfläche vorgenommen, diese geht jedoch 
nicht zusätzlich in die Flächenbilanz mit ein, sondern wird nur hinsichtlich ihrer Wertpunkte 
betrachtet. Die Auflistung der geplanten Baumfällungen und ihrer Bilanzierung kann der An- 
lage 12.00.10 entnommen werden.

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Die Tabelle 1 ist so zu verstehen, dass die Bestandsbiotoptypen einen Flächenverlust erfah- 
ren. Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass trotz des internen Ausgleichs (rechte Seite „Pla- 
nung“) ein Kompensationsdefizit verbleibt. Es überwiegen insgesamt Flächenverluste an mä- 
ßig wertvollen Biotopen, so dass der Eingriff insgesamt extern ausgeglichen werden muss. 
 
Es verbleibt ein extern auszugleichendes Biotopwertdefizit in Höhe von – 86.258 Biotopwert- 
punkten. 
 
 
6. Darstellung der Verminderungs- und Kompensations maßnah- 
men 
 
6.1 Sicherungs-, Schutz- und Verminderungsmaßnahmen  
 
• Die Auf- und Abfahrtsrampen an der Stolberger Stra ße/Militärringstraße wurden verklei- 
nert, um die nördlich gelegene Kleingartenanlage erhalten zu können. 
• Während der Baumaßnahme sind Absperrungen im Berei ch der Stolberger Straße/Wen- 
delinstraße vorgesehen und Fußgänger auf die andere Straßenseite gelenkt. 
• Aushubmassen werden, soweit sie nicht zur Geländem odellierung im Plangebiet selbst 
eingesetzt werden können, auf eine kontrollierte Erddeponie verbracht. Nach Maßgabe 
der einschlägigen Vorschriften ist abzufahrender Boden nachweispflichtig. 
• Das Aufbringen von Bodenmaterialien oder sonstigen  Materialien außerhalb der eigentli- 
chen Baukörper ist gem. § 12 (8) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung unter- 
sagt. 
• Zur Baustelleneinrichtung und Materiallagerung sin d bereits befestigte Flächen oder vom 
Baukörper betroffene Flächen in Anspruch zu nehmen. 
• Die mit der Baumaßnahme verbundenen Flächenfreiste llungen/Baumfällungen sind auf 
ein baulich unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren und aufgrund des Brut- und Nist- 
stättenschutzes nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchzuführen. 
• Vorhandene und angrenzende Gehölzbestände sind nac h DIN 18920, ZTV-Baumpflege 
und RAS-LP 4 zu schützen. 
• Die Auflagen der DIN 18915 sind im Rahmen der Pfla nzarbeiten zu beachten. 
• Zum Schutz der Einhaltung jeglicher Auflagen ist w ährend der Bau- als auch der Umset- 
zung der Kompensationsmaßnahmen eine Umweltbaubegleitung zu beauftragen. 
• Vor dem Hintergrund der Teilbeanspruchung der von Fußgängern genutzten Gehölzbra- 
che für die Anbindung der Stollbergerstraße wurden zur Verminderung der Beeinträchti- 
gung der Erholungsnutzung im Zuge der Planung für einen Spielplatz am Manstedter 
Weg neue fuß- und radläufige Wegebeziehungen geschaffen. Zum Schutz des verblei- 
benden Vegetationsbestandes wurde eine nord-südliche Wegebeziehung zwischen 
Manstedter Weg und Wendelinstraße zwischen Gehölzbrache und vorhandener Bebau- 
ung sowie eine Ost-West-Beziehung vom Manstedter Weg zum den Zubringer begleiten- 
den Fuß-Radweg geplant. 
• Gem. § 40 BNatSchG ist nur regionales, standorthei misches Pflanzen- und Saatgutmate- 
rial zu verwenden. 
 
• Artenschutzmaßnahmen 
a) Baufeldfreimachung  
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen 
gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der 
Brutzeit zwischen Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. 
Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar erfolgen sind die Rodungsar- 
beiten unter ökologischer Begleitung durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein 
Besatz festgestellt werden, muss das weitere Vorgehen mit dem Fachamt/Genehmi-

Seite 23 von 29  
gungsbehörde abgestimmt werden. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Ro- 
dungsarbeiten wird dringend angeraten, die gesetzte Frist einzuhalten. Ein erneuter 
Besatz des EG durch die genannten Arten ist sehr wahrscheinlich. 
b) Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten  
Die Nutzung des EG als Transferkorridor der Zwergfledermaus ist nachgewiesen. Die 
Arbeiten sollten haben daher zwischen Ende Februar und Ende Oktober bei Tages- 
licht erfolgen. Lassen sich Arbeiten in der Dunkelheit aus zwingenden Gründen nicht 
vermeiden, so sind die dabei zu berücksichtigenden Maßnahmen in Anlehnung an 
die Art der jeweiligen Arbeiten nochmals individuell durch einen entsprechend qualifi- 
zierten Fachmann zu untersuchen. Zusätzliche Lichtquellen sind auf ein absolutes 
Minimum zu beschränken. 
Da eine Nutzung der Brücken als Quartier nicht ausgeschlossen werden kann, darf in 
der Zeit von Ende Oktober bis Ende Februar keine direkte Bestrahlung der Brücken- 
strukturen erfolgen, um eine Störung der ruhenden Individuen zu vermeiden. 
Diese sind während der Winterruhe potentiell tödlich, da es in diesem Fall zu einem 
erhöhten Energieverbrauch kommt und die Tiere bis zum Frühjahr verhungern könn- 
ten. 
c) Ersatzquartiere für Feldsperling  
Im Rahmen der „worst case“ Einschätzung ist das Vorkommen von Feldsperlingen im 
EG nicht ausgeschlossen. Folgende CEF Maßnahme ist durchzuführen: 
Fachgerechte Anbringung von dauerhaft beständigen Nistkästen (z.B. von Schweg- 
ler) in Randlage des EG  
10 Nistkästen, z.B. Typ Schwegler Mauerseglerkasten Nr.17  
zzgl. Einflugrosette "Sperling" (Ø32mm) 
In der Praxis zeigte sich, dass Mauerseglerkästen besser angenommen werden als 
Sperlingskoloniekästen. 
Die Maßnahmen sind regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen 
Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis spätestens Ende Februar vor 
dem eigentlichen Baubeginn zu erfolgen. 
Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig, da keine weiteren funktionalen 
Strukturen beeinträchtigt werden. 
d) Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse 
Zur Aufwertung des Lebensraums erfolgt die Herstellung einer durchgehenden Leit-
struktur durch die Anpflanzung von Sträuchern im Bereich der Einschneidungsbö- 
schung, der Mittelinsel und insbesondere des nordöstlichen Randes der Anschluss-
stelle. In Verbindung mit den geplanten Baumpflanzungen im Bereich der Wendelin- 
straße ergibt sich so eine zusammenhängende Leitstruktur von der Aachener- bis zur 
Widdersdorfer Straße, welche die durch die Wendelinstraße gegebene Zerschnei- 
dungswirkung aufhebt und deren Lenkungswirkung die potentielle Kollisionsgefahr 
mit dem Verkehr im Bereich der Anschlussstelle minimiert. 
 
6.2 
5.2 Kompensation smaßnahmen  
 
6.2.1 
5.2.1 Interner Ausgleich 
 
Als interner Ausgleich werden die neu entstehenden unversiegelten Flächen  im Planungs- 
raum naturnah angelegt, wobei in der Bilanzierung die geringere ökologische Wertigkeit ei- 
ner Neuanlage berücksichtigt wird. (vgl. Tabelle 1 rechter Teil). Dabei muss jedoch die 
Zweckbestimmung der Flächen als Randflächen der Verkehrswege beachtet werden.

Seite 24 von 29  
So werden randlich der Straßen und in den Verkehrsinseln extensiv bewirtschaftete Grasflu- 
ren, in den Verkehrsinseln Ziergehölze und an den Böschungen – wie an den bestehenden 
Straßenabschnitten der Militärringstraße – baumheckeartige Gehölzstreifen angelegt, die als 
Neuanlage eine geringere ökologische Wertigkeit haben als der Bestand. An Straßenbäu- 
men müssen zur Realisierung der Maßnahme sechs Bäume gefällt werden. Es sind im Zu- 
sammenhang mit dieser Maßnahme 15 Standorte im Bereich des neu geplanten Kreisver- 
kehrsplatzes Stolberger Straße / Vitalisstraße zur Neupflanzung von Laubbäumen vorgese- 
hen, die in den internen Ausgleich mit einfließen. 
 
Im Einzelnen sind an internen Ausgleichsmaßnahmen v. a. die Wiederherrichtung und Be- 
grünung der Randflächen sowie durch die notwendigen Erdbaumaßnahmen entstandenen 
Flächen (z. B. Böschungen) zu nennen. Hier werden Ruderalfluren innerhalb des von Ver- 
kehrswegen eingerahmten Bereichs Militärringstr./Stolberger Str., die Anlage von Grasfluren 
an den Fahrbahnrändern bzw. extensive Grasfluren an den neu geplanten Böschungsflä- 
chen an den An- und Abfahrrampen, die Anlage von Rasenflächen in den als Grünbeete vor- 
gesehenen Bereichen vorgesehen. Ebenfalls als Minimierungsmaßnahme kann die Wieder- 
anlage eines Zu- und Abfahrtsweges zu den Kleingärten in wassergebundener Bauweise 
(Schotterweg) gezählt werden. Weiter sind Gehölzpflanzungen an den Böschungen direkt an 
der Militärringstraße und die genannte Neuanpflanzung von Straßenbäumen zu nennen. 
 
Diese Minimierungsmaßnahmen werden in Ausgleichs-, Gestaltungs-, Schutz- und Wieder- 
herstellungsmaßnahmen unterteilt. Die Anordnung dieser Maßnahmen können den Plänen 
12.00.08.1 und 12. 00.08.2 entnommen werden. 
 
Ausgleichsmaßnahmen 
 
Als (interne) Ausgleichsmaßnahmen sind der Rückbau des Schotterweges mit anschließen- 
der Anlage von Ruderalflur (HP 7), die Anlage von baumheckenartigen Gehölzstreifen 
(BD 71) und Grasfluren (HH 7) und die Neupflanzung von standortgerechten, großkronigen 
Laubbäumen (BF 31) vorgesehen. Die Anlage von Grasfluren (HH 7) soll einerseits an Stra- 
ßenrändern, Verkehrsinseln und den Entwässerungsmulden – wie bisher – entstehen. 
 
Diese extensiven, in der Regel nur zweimal jährlich gemähten Grasfluren können aufgrund 
ihrer bandförmigen langgestreckten Struktur Wander- und Ausbreitungswege für Tiere und 
Pflanzen sein. Die Anlage von baumheckenartigen Gehölzstreifen entlang der Auffahrts- 
rampe dient der Realisierung von ökologisch hochwertigeren Strukturen. 
 
Gestaltungsmaßnahmen 
 
Als Gestaltungsmaßnahme wurde die Aussaat von Zierrasen innerhalb der Verkehrsinseln 
und an Randflächen am Kreisverkehrsplatz vorgesehen. 
 
Schutzmaßnahmen 
 
Dies sind unmittelbare Maßnahmen zum Abwehr von Gefährdungen. Es sind einerseits Ab- 
sperrungen im Bereich der Stolberger Str. / Wendelinstr. vorgesehen, damit Fußgänger nicht 
die naturnahen Flächen und die neu angelegten Böschungen betreten können und auf die 
andere Straßenseite gelenkt werden sowie andererseits Sicherungsmaßnahmen für die vor- 
handenen, zu erhaltenden Bäume während der Baumaßnahmen. 
 
Wiederherstellungsmaßnahmen 
Hier sind die Wiederherrichtung der temporären Baueinrichtungsfläche mit Gras- (HH 7) und 
Ruderalfluren (HP 7) und die Wiederbegrünung der Böschung am Militärring im Bereich der 
Ausfahrt Stolberger Straße mit baumheckartigen Gehölzstrukturen (BD 71) zu nennen.

Seite 25 von 29  
• So werden randlich der Straßen und in den Verkehrs inseln extensiv bewirtschaftete 
Grasfluren angesät, wobei gem. § 40 (4) BNatSchG ausschließlich regionales, stand- 
ortheimisches Saatgutmaterial verwendet wird. 
Diese extensiven, in der Regel nur zweimal jährlich gemähten Grasfluren können auf- 
grund ihrer bandförmigen langgestreckten Struktur Wander- und Ausbreitungswege 
für Tiere und Pflanzen sein. 
• An den Böschungen werden standortheimische Gehölze , Heister, 3-4 Tr., o. B. 60-
100 cm, 1 Pflanze pro 1,5 qm angepflanzt, wobei auch hier ausschließlich regionales, 
standortheimisches Pflanzmaterial verwendet wird. Die Pflanzarten sind mit der Hö- 
heren Naturschutzbehörde abzustimmen. 
Die Anlage von baumheckenartigen Gehölzstreifen dient der Realisierung ökologisch 
hochwertigeren Strukturen. 
• Die Fläche innerhalb des „Erschließungsohres“ soll  durch Sukzession mit Initialpflan- 
zung entwickelt werden. Die Initialpflanzung ist auf ca. 20-25 % der Fläche mit stand- 
ortheimischen, verpflanzten Heistern, o.B. 125-150 cm vorgesehen. Die Pflanzarten 
sind mit der Höheren Naturschutzbehörde abzustimmen. 
• Der Ausgleich für die sechs zu entfernenden Straße nbäume ist im Rahmen der Reali- 
sierung des neu geplanten Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße/Vitalisstraße vor- 
gesehen. 
Es werden Winterlinden (Tilia cordata), Hochstamm, 3 xv. m.Db. mit einem Stamm- 
umfang von 20-25 cm gepflanzt. 
 
Die Anordnung dieser Maßnahmen können den Plänen 12.00.08.1 und 12. 00.08.2 entnom- 
men werden. 
 
Nummerische Biotopwertermittlung der Ausgleichsmaßnahmen 
 
Bilanz  Planung  
Biotoptyp  
(Kürzel)  
Fläche  
(m²) 
Biotop - 
wert  
Wert- 
punkte- 
summe 
Temporäre baubedingte 
Beeinträchtigungen in 
(BD 71) 
1.010 
 12  12.120  
 
Baumheckenartige Gehölz- 
streifen mit höchstens ge- 
ringem Baumholz - sehr 
frühes Sukzessionsstadium 
(BD 71) 
550 
 10  5.500  
 
Grasfluren an Dämmen, 
Böschungen, Straßen- und 
Wegerändern (HH7)  
3.270 
 12  39.240  
 
Rasen (HM51)  998  6 5.988  
Ruderalfluren (HP7)  220  13  2.860  
Fahrstraßen, Stellplätze 
versiegelt (HY1)  
5.970 
 0 0 
Verkehrsflächen, Stellflä- 
chen unversiegelt (HY2)  
710 
 3 2.130  
standorttypische Einzel- 
bäume mit geringem Baum- 
holz (BF31)  
91 
 12  1.092  
Summe  12.728   68.930  
Tabelle 2: Biotopwertermittlung Maßnahmen, Stand: 22.12.2011 
 
 
6.2.1.1 Gegenüberstellung Eingriff / Kompensation

Seite 26 von 29  
Die nachfolgende Tabelle 3 enthält eine Gegenüberstellung der Biotopwerte des Ist-Zustan- 
des (Bestand) mit denen des beabsichtigten Planvorhabens. Sie dient dazu, den flächenmä- 
ßigen Anteil zu ermitteln, der im Gebiet ausgeglichen werden kann und jenen Anteil, der als 
Kompensationsdefizit verbleibt. 
Zu Gunsten einer Überkompensation sind in Übereinstimmung mit allen Vorhabenbe- 
teiligten die eingriffsvermindernden Umplanungen an der Aachener Straße nicht in 
diese Tabelle eingearbeitet und an das Deckblattverfahren angepasst worden. 
 
Bilanz  Bestand - Flächenverlust  Planung  
Biotoptyp  
(Kürzel)  
Fläche  
(m²) 
Biotop -
wert- 
punkte 
Wert- 
punkte- 
summe 
Fläche  
(m²) 
Biotop - 
wert  
Wert- 
punkte- 
summe 
Baumheckenartige Gehölz- 
streifen mit höchstens ge- 
ringem Baumholz (BD 71)  
4.820 
 12  57.840  
 
   
Temporäre baubedingte 
Beeinträchtigungen in 
(BD 71) 
1.010 
 12  12.120  1.010  12  12.120  
 
Baumheckenartige Gehölz- 
streifen mit höchstens ge- 
ringem Baumholz - sehr 
frühes Sukzessionsstadium 
(BD 71) 
   550  10  5.500  
 
Baumgruppen, Einzel- 
bäume (BF 32)  
220 
 15  3.300     
Grasfluren an Dämmen, 
Böschungen, Straßen- und 
Wegerändern (HH7)  
2.268 
 12  27.216  3.270  12  39.240  
 
Gebüsche mit überwiegend 
standorttyp. Einzelsträu- 
chern (BB1)  
130 
 17  2.210  
 
   
Gleisanlagen (HD4)  110  3 330     
Ziergehölze (HM 52)  30  9 270     
Rasen (HM51)     998  6 5.988  
Ruderalfluren (HP7)  1.160  13  15.080  220  13  2.860  
Fahrstraßen, Stellplätze 
versiegelt (HY1)  
940 
 0 0 5.970  0 0 
Verkehrsflächen, Stellflä- 
chen unversiegelt (HY2)  
890 
 3 2.670  710  3 2.130  
Schwarzer Holunder-Vor- 
wälder stickstoffreicher 
Standorte (AV3)  
1.150 
 15  17.250  
 
   
standorttypische Einzel- 
bäume mit geringem Baum- 
holz (BF31)  
   91  12  1.092  
standorttypische Einzel- 
bäume mit mittlerem Baum- 
holz (BF32)  
393 
 15  5.888     
standortfremde Einzel- 
bäume mit mittlerem Baum- 
holz (BF 42)  
157 
 13  2.041  
 
   
standortfremde Einzel- 
bäume mit starkem Baum- 
holz (BF 43)  
600 
 15  9.000  
 
   
Summe  12.728   155.215  12.728   68.9 30  
Bilanz       -86.285  
Tabelle 3, Gegenüberstellung von Bestand und Planung im direkten Eingriffsbereich: Stand: 
22.12.2011. 
Zu Gunsten einer Überkompensation sind in Übereinstimmung mit allen Vorhabenbeteiligten

Seite 27 von 29  
die eingriffsvermindernden Umplanungen nicht in diese Tabelle eingearbeitet und an das Deck- 
blattverfahren angepasst worden. 
 
Bei den Bäumen wird eine Projektion der Kronenfläche vorgenommen, diese geht jedoch 
nicht zusätzlich in die Flächenbilanz mit ein, sondern wird nur hinsichtlich ihrer Wertpunkte 
betrachtet. Die Auflistung der geplanten Baumfällungen und ihrer Bilanzierung kann der An- 
lage 12.00.10 entnommen werden. 
 
Die Tabelle 3 ist so zu verstehen, dass die Bestandsbiotoptypen einen Flächenverlust erfah- 
ren. Der Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass trotz des Ausgleichs (rechte Seite „Planung“) ein 
Kompensationsdefizit in Höhe von 86.258 Biotopwertpunkten verbleibt, so dass die gesamte 
Kompensation des Eingriffs durch eine Ersatzmaßnahme ergänzt werden muss. 
Diese wird, wie die Tabelle 4 zeigt durch die Anlage einer Streuobstwiese mit insgesamt 
90000 ökologischen Wertpunkten (ÖW) kompensiert. 
 
 
6.2.2 5.2.2 Externer Ausgleich Ersatzmaßnahmen 
 
Für die in Tabelle 1 beschriebenen Eingriffe ist somit ein externer Ausgleich auf einer Fläche 
von 10.000 m² erforderlich. Als externe Kompensation für den Eingriff in Natur und Land- 
schaft hat die Stadt Köln geeignete Flächen festgelegt.  
Da die Ausgleichsmaßnahmen den Eingriff in das Biotoppotential nicht ausreichend kompen- 
sieren, werden Ersatzmaßnahmen erforderlich. Vor dem Hintergrund, dass ein unvermeidba- 
rer Eingriff auf einer gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln mit dem Entwicklungsziel EZ 2 
belegten Fläche erfolgt, hat die Stadt Köln  eine geeignete Fläche, die mit dem Entwicklungs- 
ziel EZ 4 belegt ist, für die Ersatzmaßnahme festgelegt. Dort wird der Ausgleich die Kompen- 
sation durch die Aufwertung eines intensiv-landwirtschaftlich genutzten Ackers in eine exten- 
siv bewirtschaftete Streuobstwiese geleistet und somit die Landwirtschaft dort mit natürlichen 
Landschaftselementen angereichert (Tabelle 2). Diese Fläche befindet sich  in der Gemar- 
kung Lövenich (Flur 27 1, Flurstück 305). Als Rücksichtnahme auf die weiterhin unmittelbar 
benachbart stattfindende landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird der Flächenzuschnitt als 
dreieckige Form ausgeführt. Diese Ausgleichsfläche wurde zwischen der Unteren Land- 
schaftsbehörde und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt. 
 
Bilanz  Bestand  Planung  
Biotoptyp  
(Kürzel n. LUDWIG)  
Fläche  
(m²) 
Biotop - 
Wert-
punkte  
Wert- 
punkte- 
summe 
Fläche  
(m²) 
Biotop - 
Wert-
punkte  
Wert- 
punkte- 
summe 
Acker (HA 0)  10.000  6 60.000     
Streuobstwiese, extensiv 
bewirtschaftet 
(HK 2) 
 
   10.000  15  150.000  
Summe  10.000   60.000  10.000   150.000  
Bilanz  90.000  
Tab. 2 : Aufwertung von Ackerland zur extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese zum externen Aus- 
gleich. Stand: 22.12.2011 
 
 
6.2.3 5.2.3 Zeitlicher Ablauf Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen  
 
Die Baumaßnahme wird unter Berücksichtigung des vorhandenen Verkehrs und im Hinblick 
auf die Brutaktivität der Vögel hergestellt werden. Nach Fertigstellung erfolgt die Herstellung 
der Fläche gem. dem landschaftspflegerischen Plan. Ein endgültiger Termin für den Beginn 
der Bauarbeiten besteht noch nicht. Für die Herrichtung der Flächen und Pflanzung der Ge- 
hölze sind die Zeiträume Frühjahr und Herbst – außerhalb der Vegetationsperiode - vorzuse- 
hen.

Seite 28 von 29  
• Die Ersatzmaßnahme ist in der der Genehmigung folg enden Pflanzperiode herzustellen. 
• Die Baufeldfreimachung wird im Hinblick auf die Br utaktivität von Vögeln in der Zeit vom 
01.10 - 28.02 direkt vor Baubeginn durchgeführt. 
• In der direkten Pflanzperiode nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Herstellung der 
Vegetationsflächen erfolgen die Saat- und Pflanzarbeiten der Ausgleichsmaßnahmen.  
 
 
7. 6. Zusammenfassung 
 
Die Stadt Köln plant, für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
die verkehrlichen Verhältnisse zu verbessern. Dazu kommt es durch Straßenbaumaßnah- 
men zu einer Neuversiegelung und andererseits zum Verlust von 
anthropogen beeinträchtig- 
ten Vegetationsbeständen ökologisch mäßig wertvollen Bereichen . 
 
Somit ist mit dem Vorhaben ist ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, der aus der 
Inanspruchnahme von straßenbegleitenden Biotoptypen sowie einer Ruderalfläche resultiert. 
Der Eingriff ist infolge 
der geringen Sensibilität der vorhandenen Biotopstrukturen im anthro- 
pogen intensiv genutzten Raum der bereits vorliegenden anthropogenen Beeinträchtigungen 
eher als gering einzustufen. 
 
Für den Ausgleich der mit dem Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen von Natur und 
Landschaft wird von der Stadt Köln ein externer Ausgleich geleistet. 
Kompensiert werden die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 
durch Pflanz- und Ansaatmaßnahmen direkt vor Ort und die Anlage einer externen Streu- 
obstwiese. Die Beeinträchtigung der Erholungsfunktion wird durch die Herstellung neuer We- 
gebeziehungen minimiert. 
 
 
 
Aufgestellt, 
Münster, den 22.12.2011 / 14.06.2013 / 
19.05.2020 
Köln, September 2021

Seite 29 von 29  
Dokumente im Anhang 
 
Anlage 12.00.01 Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan – Militärringstr. / 
Stolberger Str. 
Anlage 12.00.02 Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan – Militärringstr. / 
Aachener Str. 
Anlage 12.00.03 Ermittlung der UVP-Pflicht 
Anlage 12.00.04 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsp lan 
Anlage 12.00.05 Daten aus dem Fachinformationssyste m LANUV NRW 
Anlage 12.00.06 Liste der Artengruppen mit planungs relevanten Arten 
Anlage 12.00.07 Anlage zur Auskunft aus dem Altlast enkataster 
Anlage 12.00.08.1 Maßnahmenplan zu internem Ausglei ch – Militärringstr. / Stolberger Str. 
Anlage 12.00.08.2 Maßnahmenplan zu internem Ausglei ch – Militärringstr. / Aachener Str. 
Anlage 12.00.09 Maßnahmenplan zu externem Ausgleich  
Anlage 12.00.10 Übersichtstabelle Eingriff – Ausgle ich Bäume 
Anlage 12.00.11 Umweltverträglichkeitsprüfung, Teil  I: Screening v. 18.06.2003 
Anlage 12.00.12 Umweltverträglichkeitsprüfung, Teil  II: Umweltverträglichkeitsuntersu- 
chung v. 11.09.2003

Anlage 03_ASP II Aachnener Str.

47726 Zeichen

D. Liebert  BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG  
BÜRO: Dorfstr. 79  52477 ALSDORF   
Telefon: 02404 / 67 49 30     Fax: 02404 / 67 49 31            Mobil: 0173 / 345 22 54  
 
 
 
 
 
ASP II  
Anbindung Aachener Straße  
an Militärringstraße, 50933 Köln 
$QODJH

4   
 
AUFTRAGGEBER: 
Stadt Köln  
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Planung 
Willy-Brandt-Platz 2 
 
50679 Köln 
 
 
AUFTRAGNEHMER: 
D. Liebert 
Büro für Freiraumplanung 
Dorfstr. 79 
 
52477 Alsdorf 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ver- 
sion 
Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 
1.0 19.09.2017 D. Liebert Textteil  
2.0 18.06.2018 Sarnow / Lie- 
bert 
Textteil ASP II

5   
 
INHALT 
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4 
2 Methodik 4 
3 Ergebnisse 5 
3.1 Ergebnisse der Ortsbegehung 5 
4 Auswirkungen auf Randbereiche 7 
5 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten 7  
5.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen 7  
5.2 Bewertung Stufe II 8 
5.3 Weiterführende Kartierungen 16  
6 Zusammenfassung 16  
7 Literatur und andere Quellen 18

Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
 
4   
 
 
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser- 
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld einen Ausbau der 
Anbindung Aachener Straße / Militärringstraße, 50933 Köln. Hierzu sind diverse 
Rampen herzustellen, zu deren Bau aufgrund der Topografie und des Umlandes zu- 
sätzliche Stützmauern erforderlich werden. Da die neue Verkehrsführung Auswir- 
kungen auf den ÖPNV in der Aachener Straße mit sich bringt, sind auch hier Baumaß- 
nahmen von jedoch geringerem Ausmaß vorgesehen. Umfängliche Teile der Baumaß- 
nahme überlagern bereits im Bestand befestigte Straßen bzw. Nebenanlagen. Diese 
Flächen unterliegen einer intensiven Nutzung und weisen keine Biotopstrukturen auf, 
die aus artenschutzrechtlicher Sicht von essentieller Bedeutung wären. Die Teile des  
Eingriffsgebietes (EG), welche potentielle Lebensräume von geschützten Tier- und 
Pflanzenarten überlagern, lassen sich auf eine Gesamtgröße von ca. 3.500 qm beziffern. 
Das EG ist überwiegend mit intensiv gepflegten Rasenflächen und mittelalten Laub- 
bäumen mit Unterholz bewachsen. Gebäude befinden sich NICHT im EG. 
 
   
Im Zuge einer ASP I wurde nachgewiesen, dass durch die Umsetzung des Vorhabens 
geschützte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten. Daher wurde eine 
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen.  
 
2 Methodik 
Das EG wurde insgesamt 4-malig begangen (Tab. 1). Zwei Brutvogelkartierungen in 
den frühen Morgenstunden und zwei Fledermauskartierungen mit Hilfe von Ultra- 
schalldetektor (batlogger M, Fw 2.5.0, Elekon AG Schweiz) und Wärmebildgerät (Pulsar He- 
lion XP28, Yukon Advanced Optics Worldwide Litauen). Bei den Fledermauskartierungen 
wurde insbesondere bei den Brücken über die Militärringstraße auf Ausflüge geachtet. 
 
 
 
Datum Taxa Temp. Be- 
wölk. 
Nieder- 
schlag 
Wind 
21.04.18 Brutvögel 19°C 0% 0% 2-3Bft 
12.05.18 Fledermaus 18°C 0% 0% 1Bft 
13.05.18 Brutvögel 15°C 60% 0% 1-2Bft 
05.06.18 Fledermäuse 18°C 0% 0% 1-2Bft 
Tab.1:  Begehungstermin inkl. Witterung  
 
 
Die computergestützte Fledermausrufauswertung erfolgte mit Hilfe des Programms 
BatExplorer Version 2.0.2.0 (Elekon AG).

Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
 
5   
 
3 Ergebnisse  
3.1 Ergebnisse der Ortsbegehung 
Während der Ortsbegehungen wurden Klappergrasmücke*), Gelbspötter*)  und Al- 
lerweltsarten (Amsel, Kohlmeise, Buchfink etc.) im EG entlang der Böschung der Mi- 
litärringstraße nachgewiesen (s. Abb.1, grün markiert) . Allerdings kann für Klapper- 
grasmücke*) und Gelbspötter*) nur ein Brutverdacht  belegt werden, da nur ein ein- 
maliger Nachweis gelang. Zum einen erschwerte der Lärm des hohen Verkehrsauf- 
kommens sowie die relative Unzugänglichkeit des EG die Wahrnehmung und Loka- 
lisierung dieser vergleichsweise leisen Sänger und zum anderen sind insbesondere 
Grasmücken eher unauffällig agierende Arten.   
 
In den beiden verbleibenden EG-Bereichen (Aachener Straße und Ab- bzw. Auffahrt 
Aachener Str. / Militärringstraße) konnten keine Hinweise auf Brutvögel jeglicher Art 
festgestellt werden.  
 
Von den in der Artenschutzprüfung Stufe I als potentiell planungsrelevant benannten 
Fledermausarten konnte nur äußerst vereinzelt die Zwergfledermaus nachgewiesen  
werden. Die wenigen Individuen befanden sich im Transferflug entlang der Baumbe- 
pflanzung der Aachener Straße und der Böschung der Militärringstraße im nördlichen 
EG-Bereich (s. Abb. 1, hellblau).  Insgesamt konnten nur 6 Ruffolgen aufgezeichnet 
werden. 
  
Bei den Ausflugkontrollen an den einzig im EG befindlichen potentiellen Quartier- 
standorten  (Abb. 1, orange) , den Brücken über die Militärringstraße, konnte kein Aus- 
flug registriert werden. Bei der weiteren Bewertung ist der generell häufige Quartier- 
wechsel der Zwergfledermaus und der Umfang der Untersuchung zu berücksichtigen.

Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln 
Artenschutzrechtliche!Prüfung 
 
 
6   
 
 
Abb. 1: Eingriffsgebiete (rot) mit Umgebung (Quelle: Geoportal NRW) und Nachweisen  
 
 
Militärringstraße !
Aachener!Straße !
Straßenseitenstrei- 
fen!/!Baumbestand! 
in!Böschung !
Straßenbäume! 
auf!Mittelstreifen! 
Aachener!Straße !
Baumbestand! 
zwischen!Rampe! 
und!Gehweg !
Friedhof !
Klappergrasmücke !
Gelbspötter !
Zwergfledermaus !
Zwergfledermaus !
Potentielles!Fle- 
dermausquartier !
Potentielles!Fle- 
dermausquartier !

Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
 
7   
 
4 Auswirkungen auf Randbereiche 
Die bereits in 3.1 erwähnten potentiellen Quartierstandorte, die Fußgängerbrücke im 
Norden des EG und die Verkehrsbrücke der Aachener Straße, sind vom geplanten 
Eingriff nicht direkt betroffen. Die Arbeiten finden aber in unmittelbarer Nähe statt.  
 
Fledermäuse sind gegenüber Lärm sehr widerstandfähig und bewohnen oft Auto- 
bahn- und andere Verkehrsbrücken. Die Lärmemissionen während der Baumaßnah- 
men stellen mithin keine erhebliche Störung dar. Störend wirken sich zumeist zu- 
sätzliche Lichtquellen, insbesondere die direkte Bestrahlung von Quartierstandorten, 
aus.  
 
In zahlreichen Studien und routinemäßigen Untersuchungen (z.B. Autobahnbrücke 
bei Wuppertal, Wiedtalbrücke (Neustadt-Wiedmühle), Levensauer Hochbrücke 
(Kiel-Suchsdorf)) wurden Winterquartiere in Brückenhohlräumen oder Widerlagern 
nachgewiesen. Die Zwergfledermaus war hierbei sehr häufig vertreten. Daher müs- 
sen die beiden Brücken als potentielle Winterquartiere betrachtet werden.  
 
 
5 Ergebnisse Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten 
5.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen 
 
M 1: Baufeldfreimachung 
Ein Vorkommen von Klappergrasmücke*) Gelbspötter*) und Allerweltsarten  im Be- 
reich der Böschung der Militärringstraße konnte nachgewiesen werden. 
  
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen 
gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der 
Brutzeit  zwischen Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden.  
 
Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar  erfolgen sind die Rodungsar- 
beiten unter ökologischer Begleitung  durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein 
Besatz festgestellt werden, muss das weitere Vorgehen mit dem Fachamt / Genehmi- 
gungsbehörde abgestimmt werden. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Ro- 
dungsarbeiten wird dringend angeraten, die gesetzte Frist einzuhalten. Ein erneuter 
Besatz des EG durch die genannten Arten ist sehr wahrscheinlich.

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8   
 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten 
 
Die Nutzung des EG als Transferkorridor der Zwergfledermaus ist nachgewiesen. Die 
Arbeiten  sollten haben daher zwischen Ende Februar  und Ende Oktober  bei Tages- 
licht  erfolgen. Lassen sich Arbeiten in der Dunkelheit aus zwingenden Gründen  nicht 
vermeiden, so sind die dabei zu berücksichtigenden Maßnahmen in Anlehnung an die 
Art der jeweiligen Arbeiten nochmals individuell durch einen entsprechend qualifi- 
zierten Fachmann zu untersuchen. Zusätzliche Lichtquellen  sind auf ein absolutes 
Minimum zu beschränken.  
 
Da eine Nutzung der Brücken als Winterquartier nicht ausgeschlossen werden kann, 
darf in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Februar keine direkte Bestrahlung der 
Brückenstrukturen  erfolgen um eine Störung der ruhenden Individuen zu vermeiden. 
Diese sind während der Winterruhe potentiell tödlich, da es in diesem Fall zu einem 
erhöhten Energieverbrauch kommt und die Tiere bis zum Frühjahr verhungern könn- 
ten. 
 
Die zur Orientierung genutzten Baumreihen oder Gehölzstrukturen (Flugstraßen) 
werden nur marginal unterbrochen – die unmittelbar angrenzenden Bereiche verfü- 
gen über vergleichbare Strukturen, sodass die Funktion hier erhalten bleibt. Zusätzli- 
che Maßnahmen sind diesbezüglich nicht erforderlich.   
 
 
5.2 Bewertung Stufe II   
 
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde- 
rungsmaßnahmen.  
 
 
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG: 
 
Es ist verboten, 
wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, 
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh- 
men, zu beschädigen oder zu zerstören  
 
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG: 
 
Es ist verboten, 
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz- 
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

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9   
 
Viele der zu betrachtenden Arten besitzen eine breite Lebensraumamplitude (euryöke 
Arten) und können verschiedene Biotope bewohnen und die Betrachtung des Umlan- 
des gibt Aufschluss über das Vorkommen potenzieller Ersatzlebensräume. Ob eine Art 
in der näheren Umgebung ein adäquates Ersatzhabitat findet, ist jedoch nicht mit end- 
gültiger Gewissheit zu klären. Daher wird dem Urteil des VGH Kassel vom 21.2.2008 
gefolgt in dem die Richter urteilten, dass bei häufig vorkommenden Arten mit einer 
breiten Lebensraumamplitude wie z. B. Kohlmeise, Blaumeise, Wacholderdrossel, 
Amsel, Zaunkönig davon ausgegangen werden kann, dass sie geeignete Brutstätten in 
räumlicher Nähe finden. Auch für seltenere Arten, die jedes Jahr einen neuen Brut- 
platz beziehen, können entsprechende Strukturen im Umland die ökologische Funkti- 
onalität zum Teil aufrechterhalten.  
 
 
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 2 
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde- 
rungsmaßnahmen 
 
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG 
 
Es ist verboten, 
wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten 
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- 
rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die 
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 
 
 
Verschlechtert sich durch den geplanten Eingriff der Erhaltungszustand der lokalen 
Population tritt ein Verbotstatbestand ein. Der „ günstige Erhaltungszustand “ der Po- 
pulation bleibt dann gewahrt, wenn sich die Anzahl der die Population bildenden In- 
dividuen nicht wesentlich verkleinert (L ANA  2006). Die exakte Abgrenzung einer Lo- 
kalpopulation erweist sich, mit einem verhältnismäßigen Arbeitsaufwand, meist als 
schwierig bis unmöglich. Dies gilt besonders für die extrem mobilen Gruppen der Vö- 
gel und Fledermäuse. Anhaltspunkte geben zum einen die Angaben in Verbreitungs- 
karten, Expertenbefragungen vor Ort sowie eigene Erfahrungswerte und ein umfang- 
reiches autökologisches Wissen. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der lokalen Popula- 
tionen wird aus pragmatischen Gründen meist das betreffende Kreisgebiet betrachtet. 
Die LANUV  (2010) hat für viele planungsrelevante Arten entsprechende Daten veröf- 
fentlicht. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, müssen andere Quellen herange- 
zogen werden.

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10   
 
Folgende Tabellen (Tab. 2-7) zeigen die durch den § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3, unter Berücksichtigung des § 44 (5), möglicherweise betroffenen 
planungsrelevanten Arten. 
 
Tab. 2 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Zwergfledermaus 
 
Könnten Fortpflanzungs- 
oder Ruhestätten beschä- 
digt werden (Vermei- 
dungsmaßnahmen wer- 
den berücksichtigt)?  
Bleibt die ökol. Funk- 
tion im räumlichen 
Zusammenhang be- 
stehen (Vermei- 
dungsmaßnahmen 
werden berücksich- 
tigt)? 
Könnten Tiere verletzt 
oder getötet werden 
(Vermeidungsmaßnah- 
men werden berück- 
sichtigt)?  
Kann es zu erheblichen Störungen 
der lokalen Population kommen?  
Vermeidungs - 
und Minde- 
rungsmaßnah- 
men  
        
NEIN 
im EG befinden 
sich keine geeigne- 
ten Quartiere (Ge- 
bäude oder 
Alt- 
bäume mit Spal- 
ten 
- oder Höhlen) 
- Unter Einhaltung 
der  
Maßnahme   
M 2 wird auch 
eine potentielle 
Gefährdung für 
Brückenquartiere 
verhindert 
 
JA  
Die Böschung 
wird nur in Teilen 
gerodet 
- daher 
bleiben die grund- 
legenden Leit- 
strukturen erhal- 
ten. 
 
NEIN 
Unter Einhal- 
tung der 
 
Maßnahme   
M 2 wird die Tö- 
tung oder Ver- 
letzung von In- 
dividuen durch 
Bauarbeiten und 
Straßenverkehr 
vermieden 
 
NEIN 
Die Untersuchungen deuten 
darauf hin, dass das EG nur 
vereinzelt als Transferzone ge- 
nutzt wird. Die Leitstrukturen 
bleiben grundsätzlich erhalten. 
Unter Berücksichtigung der 
Maßnahme M 2 kommt es zu 
keiner 
 zusätzlichen Störung  
 
M 
2: Tageszeitli- 
che Beschrän- 
kung der Ar- 
beitszeiten 
. 
Keine direkte Be- 
strahlung der 
Brückenstruktu- 
ren

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11   
 
 
Tab. 3 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus 
 
 Könnten Fortpflanzungs- oder 
Ruhestätten beschädigt wer- 
den (Vermeidungsmaßnah- 
men werden berücksichtigt)?  
Bleibt die ökol. Funktion im 
räumlichen Zusammenhang 
bestehen (Vermeidungs- 
maßnahmen werden berück- 
sichtigt)? 
Könnten Tiere verletzt o- 
der getötet werden (Ver- 
meidungsmaßnahmen 
werden berücksichtigt)?  
Kann es zu erhebli- 
chen Störungen der 
lokalen Population 
kommen?  
Vermeidungs- 
und Minde- 
rungsmaßnah- 
men  
        
NEIN  KEIN Nachweis im 
EG 
 JA KEIN Nachweis im EG NEIN  KEIN Nachweis 
im EG 
 NEIN KEIN Nach- 
weis im EG 
 
M 2: Tageszeit- 
liche Beschrän- 
kung der Ar- 
beitszeiten

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12   
 
 
Tab. 4: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Klappergrasmücke*), Gelbspötter*) 
 
Könnten Fortpflan- 
zungs - oder Ruhe- 
stätten beschädigt 
werden (Vermei- 
dungsmaßnahmen 
werden berücksich- 
tigt)?  
Bleibt die ökol. 
Funktion im räumli- 
chen Zusammenhang 
bestehen (Vermei- 
dungsmaßnahmen 
werden berücksich- 
tigt)? 
Könnten Tiere verletzt oder getötet 
werden (Vermeidungsmaßnahmen 
werden berücksichtigt)?  
Kann es zu erheblichen Störun- 
gen der lokalen Population kom- 
men?  
Vermei- 
dungs - und 
Minde- 
rungsmaß- 
nahmen  
        
JA 
Vereinzelte Nach- 
weise im Bereich 
der Böschung der 
Militärringstraße, 
Brutvorkommen 
nicht ausgeschlos- 
sen 
 
JA 
Das Umland bie- 
tet ausreichend 
Ausweichhabitate 
gleicher Qualität  
NEIN 
Unter Einhaltung der Aus- 
gleichsmaßnahme   M 1 (Bau- 
feldfreimachung außerhalb 
der regulären Brutsaison 
zwischen Anfang Oktober 
und Ende Februar) ist 
eine 
Tötung oder Verletzung von 
Individuen ausgeschlossen 
 
NEIN 
Da keine Tiere verletzt o -
der getötet werden und die 
ökologische Funktion der 
betroffenen Fortpflan 
-
zungs - und Ruhestätten 
aufrechterhalten bleibt ist 
eine Störung der lokalen 
Population auszus 
chlie-
ßen.  
M 1: Bau- 
feldräu- 
mung au- 
ßerhalb der 
regulären 
Brutsaison

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13   
 
 
Tab. 5: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Habicht, Sperber, Waldohreule, Kleinspecht, Waldkauz, Mäusebussard 
 
Könnten Fortpflanzungs - oder Ru- 
hestätten beschädigt werden (Ver- 
meidungsmaßnahmen werden be- 
rücksichtigt)?  
Bleibt die ökol. Funktion 
im räumlichen Zusammen- 
hang bestehen (Vermei- 
dungsmaßnahmen werden 
berücksichtigt)? 
Könnten Tiere verletzt o- 
der  getötet werden (Ver- 
meidungsmaßnahmen 
werden berücksichtigt)? 
Kann es zu erhebli- 
chen Störungen der 
lokalen Population 
kommen?  
Vermei- 
dungs - und 
Minderungs- 
maßnahmen 
        
NEIN 
Wie bereits bei der Baum- 
höhlen 
- und Horstkartie- 
rung  im Dez. 2017 festge- 
stellt befinden sich keine ge- 
eigneten Höhlen oder 
Horste im EG 
 
JA KEIN Bruthabitat im 
EG 
  NEIN  KEIN Bruthabitat 
im EG 
 NEIN KEIN Brutha- 
bitat im EG 
 KEINE

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14   
 
 
Tab. 6: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: Feldsperling, Bluthänfling*), Fitis*) 
 
 Könnten Fortpflanzungs- o- 
der Ruhestätten beschädigt 
werden (Vermeidungsmaß- 
nahmen werden berüc ksich- 
tigt)?  
Bleibt die ökol. Funktion im 
räumlichen Zusammenhang 
bestehen (Vermeidungs- 
maßnahmen werden be- 
rücksichtigt)? 
Könnten Tiere verletzt o- 
der getötet werden (Ver- 
meidungsmaßnahmen 
werden berücksichtigt)?  
Kann es zu erhebli- 
chen Störungen der 
lokalen Population 
kommen?  
Vermeidungs- 
und Minde- 
rungsmaßnah- 
men  
        
NEIN  KEIN Nachweis im 
EG 
 JA KEIN Nachweis im EG NEIN  KEIN Nachweis 
im EG 
 NEIN KEIN Nach- 
weis im EG 
 
M 1: Baufeld- 
räumung au- 
ßerhalb der re- 
gulären Brut- 
saison

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Tab. 7: Mögliche Betroffenheit der besonders geschützten Arten gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.  
 
ARTEN: „Allerweltsarten“  
 
 Könnten Fortpflan- 
zungs - oder Ruhe- 
stätten beschädigt 
werden (Vermei- 
dungsmaßnahmen 
werden berücksich- 
tigt)?  
Bleibt die ökol. 
Funktion im räumli- 
chen Zusammenhang 
bestehen (Vermei- 
dungsmaßnahmen 
werden berücksich- 
tigt)? 
Könnten Tiere verletzt oder getötet 
werden (Vermeidungsmaßnahmen 
werden berücksichtigt)?  
Kann es zu erheblichen Störun- 
gen der lokalen Population kom- 
men?  
Vermei- 
dungs - und 
Minde- 
rungsmaß- 
nahmen  
        
JA 
Nachweise im Be- 
reich der Bö- 
schung der Mili- 
tärringstraße, 
Brutvorkommen 
nicht ausgeschlos- 
sen 
 
JA 
Das Umland bie- 
tet ausreichend 
Ausweichhabitate 
gleicher Qualität 
NEIN 
Unter Einhaltung der Aus- 
gleichsmaßnahme    M 1 
(Baufeldfreimachung außer- 
halb der regulären Brutsaison 
zwischen Anfang Oktober 
und Ende Februar) ist eine 
Tötung oder Verletzung von 
Individuen ausgeschlossen 
 
NEIN 
Da keine Tiere verletzt o- 
der getötet werden und die 
ökologische Funktion der 
betroffenen Fortpflan- 
zungs 
- und Ruhestätten 
aufrechterhalten bleibt ist 
eine Störung der lokalen 
Population auszuschließen. 
M 1: Bau- 
feldräu- 
mung außer- 
halb der re- 
gulären 
Brutsaison

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Fazit:  
 
VERBOTSTATBESTÄNDE nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3 in Verbindung mit § 44 
(5) TRETEN bei der Umsetzung des Vorhabens, unter der Berücksichtigung empfoh- 
lener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,  NICHT EIN. 
 
 
5.3 Weiterführende Kartierungen 
Weiterführende Kartierungen sind nicht erforderlich. Zu beachten ist die ggfs. entste- 
hende Erfordernis einer projektbezogenen Untersuchung bei Arbeiten in den Abend- 
stunden. 
 
 
6 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser- 
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld einen Ausbau der 
Anbindung Aachener Straße / Militärringstraße, 50933 Köln. Hierzu sind diverse 
Rampen herzustellen, zu deren Bau aufgrund der Topografie und des Umlandes zu- 
sätzliche Stützmauern erforderlich werden. Da die neue Verkehrsführung Auswir- 
kungen auf den ÖPNV in der Aachener Straße mit sich bringt, sind auch hier Baumaß- 
nahmen von jedoch geringerem Ausmaß vorgesehen. Umfängliche Teile der Baumaß- 
nahme überlagern bereits im Bestand befestigte Straßen bzw. Nebenanlagen. Diese 
Flächen unterliegen einer intensiven Nutzung und weisen keine Biotopstrukturen auf, 
die aus artenschutzrechtlicher Sicht von essentieller Bedeutung wären. Die Teile des  
Eingriffsgebietes (EG), welche potentielle Lebensräume von geschützten Tier- und 
Pflanzenarten überlagern, lassen sich auf eine Gesamtgröße von ca. 3.500 qm beziffern. 
Das EG ist überwiegend mit intensiv gepflegten Rasenflächen und mittelalten Laub- 
bäumen mit Unterholz bewachsen. Gebäude befinden sich NICHT im EG. 
 
 
Sämtliche Gehölze sowie Kraut- und Strauchschicht sind im Rahmen der Baufeldfrei- 
machung zu entfernen. Diese Habitate bieten Lebensräume für Freibrüter. 
 
Das Vorkommen von  Klappergrasmücke*), Gelbspötter*) sowie von „Allerweltsar- 
ten“ k onnte nachgewiesen werden.  
 
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen hat 
die Baufeldfreimachung  außerhalb der Brutzeit  zwischen Oktober und Ende Februar 
zu erfolgen.

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Ferner konnten sehr vereinzelt  Zwergfledermäuse  im Transferflug beobachtet wer- 
den. Die Aktivität im EG war extrem gering. Ausflüge an den direkt ans EG angren- 
zenden Brücken wurden nicht festgestellt. Diese stellen die einzigen benachbarten 
Quartiermöglichkeiten im EG dar und sind als potentielle Winterquartiere weiterhin 
zu betrachten.  
 
Die Leitstrukturen bleiben trotz der geplanten Baumaßnahmen grundsätzlich beste- 
hen und es kommt zu keiner zusätzlichen Zerschneidungswirkung.  
 
 
 
 
Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen M 1 (Baufeldfreimachung au- 
ßerhalb der regulären Brutsaison zwischen Anfang Oktober und Ende Februar) und 
M 2 (Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten) kann das  EINTRETEN VON VER- 
BOTSTATBESTÄNDEN i. S. des § 44 BNatSchG im Vorfeld  AUSGESCHLOSSEN 
werden. 
 
 
 
 
 
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie 
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. 
 
 
 
 
 
Aufgestellt, Alsdorf, im Juni 2018 
 
 
D. Liebert      U. Sarnow

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18 
 
7 Literatur und andere Quellen 
 
BFN  (2008):  Rote Liste der Tiere Deutschlands. 
http://www.bfn.de/0321_rote_liste.html 
 
BAUER , H.-G.,  BEZZEL , E.  & FIEDLER , W. (2005): Das  Kompendium  der  Vögel  Mitteleu- 
ropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1-3. Verlagsgemeinschaft 
AULA-Verlag, Quelle Meyer Verlag, Limpert. 
 
BNatSchG (2017): Bundesnaturschutzgesetz 
 
BVerwG 9 A 39.07 v. 18.03.2009 Randnr. 62 
 
BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07 
 
BV ERW G 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86 
 
DIETZ, C., KIEFER, A. (2014): Die Fledermäuse Europas – kennen, bestimmen, schüt- 
zen – Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 394.S. 
 
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (2009): Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Par- 
laments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogel- 
arten (ABl. L 020, 26.1.2010, p.7) 
 
FFH-RICHTLINIE (1992): Richtlinie 92/43/EWG Des Rates vom 21.05.1992 zur 
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und 
Tiere. – Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft 35 (L 206): 7-49, Brüssel. 
 
FLADE , M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW- 
Verlag. 
 
GELLERMANN , M.  & SCHREIBER , M. (2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in 
staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren. – Schriftenreihe Natur und Recht Bd. 
7. Springer Verlag. 503 S. 
 
KIEL, E.-F. (2017): Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Ge- 
nehmigungspraxis - MULNV, Referat III-3 - BEW-Seminar 17.10.2017 
 
  
LANA  (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutz- 
rechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. – unveröff. Manuskript. 
10 Seiten. 
 
LANUV  (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-
Westfalen, 4. Fassung. Band 2 – Tiere. Lanuv-Fachbericht 36. 680 S. 
 
LANUV (2018): Infosystem geschützte Arten in NRW.

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19 
 
 
LIMBRUNNER ET AL . (2013): Enzyklopädie der Brutvögel Europas. – Franckh-Kosmos 
Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 860.S. 
 
MKULNV (2013):  Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Be- 
rücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen   
in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. 
Schlussbericht.   
 
MUNLV (H RSG .)  (2007):  Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhal- 
tungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. -  Domröse Druck, Hagen. 257 S. 
 
MWEBWV & MUNLV  (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei er baurechtli- 
chen Zulassung von Vorhaben. – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeri- 
ums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums 
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 
22.12.2010.  
 
NUA  NRW (2010): V. Hartmann (GfL), G. Herold (LBM ) „Untersuchung der  
Wiedtalbrücke (A 3) “ 26.3.2010  
 
SCHOBER , W.  & GRIMMBERGER , E.  (1998):  Die Fledermäuse Europas – Kennen-Bestim- 
men-Schützen. – Kosmos Verlag, Stuttgart. 265 S. 
 
SÜDBECK , P. ET AL . (HRSG.) (Radolfzell. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der 
Brutvögel Deutschlands. – Mugler Druck-Service GmbH, Hohenstein-Ernstthal 
 
VGH  KASSEL , URTEIL VOM 21.02.2008 – 4 N 869/07

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –  
A.)     Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben) 
Allgemeine Angaben  
Plan/Vorhaben (Bezeichnung):                                                                                                                           .
Plan-/Vorhabenträger (Name):                                                   Antragstellung (Datum):                                     .
Stufe I:    Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren) 
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die 
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung 
des Vorhabens ausgelöst werden? 
g
ja nein 
Stufe II:  Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände 
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) 
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“: 
 Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG 
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs- 
maßnahmen oder eines Risikomanagements)? 
G
ja nein 
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden: 
Begründung:  Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung 
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen 
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit 
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen 
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden. 
Stufe III: Ausnahmeverfahren 
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“: 
 1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des ü berwiegenden öffentlichen 
      Interesses gerechtfertigt? ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogel- 
       arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben? 
g
ja nein 
.
Anbindung Aachener Straße an Militärringstraße, 50933 Köln 
Stadt Köln 2018 
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der 
Verkehrser-schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld einen 
Ausbau der Anbindung Aachener Straße / Militärringstraße, 50933 Köln. 
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DXV]XVFKOLH‰HQ

Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“: 
Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand  
      der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV- 
      Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.  
      § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).  
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“: 
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt) 
Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich  
      durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern  
      bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert.  
      Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).  
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG 
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“: 
Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine  
      Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt. 
        Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Allerweltsarten 
* 50073 *
evtl. Wegfall von Fortpflanzungsstätten und Tötung oder Verletzung von Individuen; 
Auswirkungen auf lokale Population gering, da der Flächenverlust mit ca. 5.000m² sehr 
gering und das Umland ausreichend gleichwertige Lebensräume aufweist; 
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung außerhalb der regulären Brutzeit 
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Gelbspötter 
* 50073 3
Einmaliger Nachweis -> Brutverdacht; evtl. Wegfall einer Fortpflanzungsstätte und 
Tötung oder Verletzung von Individuen; Auswirkungen auf lokale Population gering, da 
der Flächenverlust mit ca. 5.000m² sehr gering und das Umland ausreichend 
gleichwertige Lebensräume aufweist; 
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung außerhalb der regulären Brutzeit 
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Klappergrasmücke 
V 50073 3
Einmaliger Nachweis -> Brutverdacht; evtl. Wegfall einer Fortpflanzungsstätte und 
Tötung oder Verletzung von Individuen; Auswirkungen auf lokale Population gering, da 
der Flächenverlust mit ca. 5.000m² sehr gering und das Umland ausreichend 
gleichwertige Lebensräume aufweist; 
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit 
es treten KEINE Verbotstatbestände ein

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

B.)     Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) 
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten  
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) 
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:  
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art 
FFH-Anhang IV-Art 
europäische Vogelart 
Rote Liste-Status 
Deutschland 
Nordrhein-Westfalen 
Messtischblatt 
 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen 
atlantische Region     kontinentale Region             
           grün          günstig          
           gelb          ungünstig / unzureichend             
           rot            ungünstig / schlecht                    
Erhaltungszustand der lokalen Population 
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)    
  oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) 
A         günstig / hervorragend 
B          günstig / gut             
C          ungünstig / mittel-schlecht         
Arbeitsschritt II.1:    Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art  
                                   (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
Arbeitsschritt II.2:    Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 
Arbeitsschritt II.3:    Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
                                            (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 
1.   Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? 
       
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem  
          Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 
ja nein 
 2.   Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-  
       terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand 
       der lokalen Population verschlechtern könnte? 
ja nein 
 3.   Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten  aus der Natur entnommen 
       beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen 
       Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
 4.   Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur 
       entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren 
       ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 
ja nein 
Zwergfledermaus 
*N 50073 *
Störung der lokalen Population durch Beeinträchtigungen während der Jagd und 
Transfer durch nächtliche Lichtemissionen; Störungen nahegelegener 
Quartiermöglichkeiten durch Lichtemissionen; 
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und 
Störungen der lokalen Population während der Arbeiten. Vermeidung der direkten 
Beleuchtung der Brückenstrukturen zur Vermeidung von Störungen 
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der 
Maßnahmen M 2 auszuschließen

Arbeitsschritt III:    Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen 
                                  (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 
1.   Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden  
      öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 
ja nein 
 2.   Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 
 3.   Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten 
       nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?  
ja nein 
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen 
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen 
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, 
die für den Plan/das Vorhaben sprechen. 
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit. 
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. 
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren 
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den 
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen 
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).

Anlage 01_Landschaftsplanauszug

122 Zeichen

Mittelpunkt: 351254, 5645325
1:5000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 10.11.2021Seite 1 / 1

Anlage 10_LBP_ interne Ausgleichsmaßnahmen Aachener Straße

42 Zeichen

BEOB]es80

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De Migsrate u

Anlage 02_Übersichtsplan

113 Zeichen

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Anlage 05_Ermittlung der UVP-Pflicht_

11274 Zeichen

ANLAGE 12.00.03
PLANUNGSGRUPPE SKRIBBE-JANSEN GMBH
Generalplanung    Ingenieurbauwerke    Bauleitplanung
Freianlagen     Landschaftsplanung     Verkehrsplanung
Öffentlich   bestellte  und   vereidigte    Sachverständige
Diplomingenieure Landschafts-/ Architekten
Gildenstr. 2s Postfach 46 01 49 Telefon 0251- 143350
48157 Münster 48072 Münster Telefax 0251- 327100
E-Mail: skribbe.jansen@pgsj.de
Amtsgericht Münster HR B 6631
Steuer-Nr. 336/5724/1050
C:\Users\h.rathmann\Documents\Koeln_Muengersdorf\Aenderungen_Planfeststellung\Anlage_12\ANLAGE_12_00_03_Einzelfallprüfung UVP-
20200515.doc
Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet
Braunsfeld / Ehrenfeld für den Knoten
Aachener Straße / Militärringstraße
und
Stolbergerstraße / Militärringstraße
Ermittlung der UVP-Pflicht für Straßenbauvorhaben
Teil A: Prüfung der UVP -Pflicht aufgrund der Art und des Umfangs des Vorh a-
bens gemäß § 3b und 3e UVPG
Teil B: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG
Teil C: Zusammenfassende Ergebnisse

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Teil A: Prüfung der UVP -Pflicht aufgrund der Art und des Umfangs des
Vorhabens gemäß § 3b und 3e UVPG
- Aachener Straße B55 -
1 Straßenbauvorhaben mit gesetzlich vorgeschriebener UVP g emäß
§ 3b Abs. 1 i.V. mit Anlage 1 UVPG, Ziffer 14.3 bis 14.5, § 3b Abs. 3
oder 3 e UVPG
Zutreffendes
ankreuzen
Ja Nein
1.1 Neubau einer Bunde sautobahn oder einer Bundesfernstraße als
Schnellstraße (vgl. Anlage 1 Nr. 14.3 UVPG)
X
1.2 Neubau einer vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße, die eine durchge-
hende Länge von 5 km oder mehr aufweist (vgl. Anlage 1 Nr. 14.4
UVPG)
X
1.3 Ausbau oder Ver legung einer bestehenden Bundesstraße zu einer vier -
oder mehrstreifigen Bundesstraße, wenn der auszubauende und/oder
verlegte Abschnitt eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr au f-
weist (vgl. Anlage 1 Nr. 14.5 UVPG)
X
1.4 Änderung oder Erweiterung eines bisher nicht uvp-pflichtigen Vorhabens,
wenn das bestehende Vorhaben und die Änderung zusammen unter Ziff.
14.4 und 14.5 angegebenen Längen überschreiten (kumulierende Vo r-
haben) und das Vorhaben mit der Änderung in engem räuml ichen und
zeitlichem Zusam menhang steht (Straßenabschnitte, die vor dem
14.03.1999 hergestellt oder rechtlich gesichert waren, werden hie rbei
nicht mitgezählt).
X
1.5 Änderung oder Erweiterung eines uvp -pflichtigen Vorhabens mit Übe r-
schreitung der in der Anlage 1 des UVPG unter 1 4.4-14.5 angegebenen
Größen- oder Leistungswerte (§ 3e Abs. 1 Nr. 1 UVPG) (z.B. sechsstre i-
figer Ausbau einer BAB)
X
2 Straßenbauvorhaben mit vorgeschriebener UVP gemäß gesetzlicher
Regelung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
X
Da keiner der o.g. Punkte zutrifft, ist die UVP-Pflicht durch eine Einzelfallprüfung zu ermitteln.

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3. Kumulierende Vorhaben gem. 3b Abs. 2 UVPG Zutreffendes
ankreuzen
Ja Nein
Gibt es sonstige Straßenbauvorhaben (kumulierende Vorhaben), die in e n-
gem räumliche m Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (z.B. Folg e-
maßnahmen im nachgeordneten Netz, weitere Abschnitte der Planung etc.)
Wenn ja, erläutern und bei der Einzelfallprüfung berücksichtigen.
Erläuterung:
Die Maßnahmen zur schrittweisen Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruk tur in
den beiden Knotenpunktsbereichen stehen im engen Zusamme nhang mit
der baul ichen Verdichtung im Bereich des Gewerbegebiet Köln -Ehrenfeld
samt angrenzenden Wohnbereich sowie dem davon ausgehenden Struktu r-
wandel. Die Option besteht in der Nutzung der M ilitärringstraße (L34) mit
dem Anschluss an die Sto lberger Straße und der verbesserten Anbindung
an die Aachener Straße.
Die Maßnahmen in den genannten Bereichen an der Militärringstraße (L34)
bestehen im Wesentlichen aus Einzelleistungen:
 Die Militärring straße erhält eine zusätzliche parallel geführte Ausfah r-
rampe auf die Aachener Straße,
 Rückbau der derzeit vorhandenen Linksabbiegermöglichkeit incl. der
Dreiecksinsel in der östlich gelegenen Rampenanbindung an die Militär-
ringstraße,
 An der Aachener Str . wird ein Umfahrt (Wendemöglichkeit) im Bereich
der Auffahrtsrampen („Wendefahrt Ost“) mit einer zusätzlichen Link s-
abbiegermöglichkeit in die Auffahrtsrampen geplant, durch die Fortse t-
zung des Linksabbiegers wird die heute vorhandene Dreiecksinsel von
einer zusätzlichen Fahrbahn durchschnitten,
 Zusätzlich wird westlich auf der Aachener Str. eine Umfahrt im Bereich
der Einmündung der Straße „Auf dem Hügel“ geplant („Wendefahrt
West“)
 Auf der Militärringstraße von Süden ko mmend wird eine Abfahrtrampe
auf d ie Stolberger Straße und eine Auffahrtrampe auf den Militärrin g-
straße – Richtung Süden – einschl. Herstellung einer Lichtsignalanlage
geplant
 Der parallel zur Militärringstraße verlaufende unbefestigte Weg zur
Kleingartenanlage wird parallel zu den Auffahrtrampen wiederhergestellt
 Die Stolberger Straße wird als abknickende Vorfahrt in die Auffahrt s-
rampe zur Militärringstraße erweitert,
 Die Einmündung zur Vitalisstraße soll künftig in geänderter Form in die
Stolberger Straße erfolgen, jedoch unter weitgeh endem Erhalt des
Stellplatzangebotes, dem Erhalt der Bushaltestelle sowie dem weitg e-
henden Erhalt der vorhandenen Straßenbäume.
X

Seite 4 von 6
Teil B: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 c UVPG
1 Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens
Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle
Neubaumaßnahme
X Änderung oder Erweiterung einer Straße
Art/Umfang
1.1 Baulänge 2 zus. Auffahr-, eine
Abfahrrampen und ein
Rechtsabbieger / Verzö-
gerungsstreifen:
ca. 400 m, ca. 160m,
160 m, 150 m Länge
1.2 geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha (Bau/Anlage) Umbau im Bereich au-
ßerhalb der bisheriger
Verkehrsflächen an be-
stehenden Verkehrsflä-
chen
1.3 geschätzter Umfang der Neuversiegelung in m² Drei Auffahrt- bzw. Ab-
fahrtrampen sowie
Rechtsabbieger von de
Militärringstraße
Vorhandene Verkehrsin-
seln werden umgebaut.
Insgesamt mehr Ver- als
Entsiegelung
1.4 geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³ Mäßiger Umfang an
Erdarbeiten; neben hö-
hengleichen Ausbau wird
in einigen Bereichen
auch die Böschung ab-
getragen
1.5 Ingenieurbauwerke (z.B. Anzahl der Brückenbauwerke, Lärm-
schutz, Stützwände ggf. erläutern)
Stützwände, Lärmschutz
Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf?
Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle
nein ja geschätzter
Umfang
1.6 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben/
prognostizierte Verkehrsbelastung
X s. 1.15
1.7 Erhöhung der Lärmemissionen X s. 1.15
1.8 Erhöhung der Schadstoffemissionen X s. 1.15
1.9 Zusätzliche Zerschneidungswirkungen X s. 1.15
1.10 Visuelle Veränderungen X s. 1.15
1.11 Veränderungen des Grundwassers X
1.12 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern X
1.13 Klimatische Veränderungen X
1.14 Sonstige Wirkungen oder Projektmerkmale, die erhebliche nac h-
haltige Umweltauswirkungen hervorrufen können, wie z.B.
 Abwasser / Oberflächenentwässerung
 Abfall (z.B. z.B. belastete Böden / Asphalte bei Ausbauma ß-
nahmen)
 Rohstoffbedarf
 Besondere Probleme des Baugrundes (z.B. Moorböden)
 Bodenmassen / Bodenbewegungen
 Abwicklung des Baubetriebes
X

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 andere
1.15 Gesamteinschätzung der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens
Einschätzung, ob von dem Vorhaben aufgrund der unter B 1.1 bis B 1.14 beschriebenen Wi r-
kungen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können.
Zu 1.6, 1.7, 1,9 6 1.10 : Im Bereich der Rampen an und zur Aachener Straße (nachgewiesen
in Verkehrsuntersuchung, Stand 01 / 2007; Dif ferenznetzanalyse Planfall 3) soll der Verkehr
im Gegensatz zum heutigen Zustand und bei einer allgemeinen Zunahme des Verkehrs (be-
zogen auf das Jahr 2015) um über 1.500 Kfz/ 24h zunehmen. Im Bereich der neuen Zuw e-
gung an der Stolberger Straße soll sich der Verkehr um über 13.000 Kfz / 24h erhöhen und
auf der Stol berger Straße ist eine Verkehrszunahme um über 4.000 Kfz/ 24h (Bereich Ein-
mündung Vitalisstr.) bis über 1.800 Kfz / 24h (Bereiche ab Eupener Str.) prognostiziert . Der
Bereich mit der neuen Zuwegung Stolberger Str. ist jedoch im Hinblick auf den Immissions-
schutz als ko nfliktarm einzustufen (eher extensive Nutzun g). Währenddessen wird für die
angrenzende Straßen mit Wohnbebauung, den Alten Militärring und die Wendelinstraße eine
Verkehrsreduzierung von über 5.900 bis über 6.300 Kfz / 24h erwartet sowie über 200 bis über
1.700 Kfz/24h für die Vitalisstraße (bezogen auf das Jahr 2015). Hiermit einhergehend werden
sich die Belastungen für die angrenzenden Wohnnutzungen durch Luftschadstoffe und Lärm
reduzieren.
Es wird eine Umleitung des Verkehrs von den sensiblen Bereichen mit hohem Wohnbeba u-
ungsanteil und zu den wo hnbaulich eher extensiv genutzten Bereichen geplant. In den letz t-
genannten Bereichen ist ergeben sich durch Neuversiegelung, Inanspruchnahme von Biot o-
pen in Randbereichen und die prognostizierte Verkehrszunahme relativ geringe Verschlecht e-
rungen.
Für das vorliegende Bauvorhaben werden vorwiegend Ruderal- und Gehölzflächen in A n-
spruch genommen . Dadurch besteht die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-
men.

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Teil C: Zusammenfassung und Ergebnisse
Nach § 3 b / e UVPG besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP für Vorhaben, die in der
Anlage 1 des UVPG (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) genannt werden.
Die geplante Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet ist hiervon nicht erfasst. Somit ist
eine UVP nicht erforderlich.
Erst für dem Bau einer vier- oder mehrspurigen Bundesstraße von durchgehend 5 oder mehr km oder
einem Bundesstraßenbau durch Verlegung und / oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße von
durchgehend 10 km oder mehr wäre eine UVP erforderlich.
Auch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG ist generell nicht notwendig bzw.
hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Diese ist – nach Anhang 1 UVPG - beim Bau einer sonstigen Bundesstraße erforderlich. Die Straßen-
kategorie Bundesstraße trifft zwar auf die B55 (Aachener Str.) zu, an dieser ergeben sich jedoch l e-
diglich Optimierungen durch Wenden. und Erstellung einer Abfahrtrampe für Rechtseinbieger.
Beim Verkehrserschließungsvorhaben handelt es sich somit lediglich um Umgestaltu ngen innerhalb
der Aachener Str. (B 55) mit Wenden, Schaffung eines Linksabbiegers, Modifikationen an den Auf -
und Ab fahrtrampen bzw. Erweiterungen der Militärringstraße (L34) durch mehrere Auf - und A b-
fahrtrampen (Bereiche Stolbergerstr. / Aachener Str.).
Auch eine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer UVP oder UVP -Vorprüfung nach dem Landesgesetz
Nordrhein-Westfalen (UVP NW) ergibt sich nicht.
Nach § 1 UVPG NW v. April 1992, in der Fassung v. März 2007 , besteht die Pflicht eine UVP nur
dann durchzuführen, wenn das Bauvorhaben der Definit ion der dazugehörigen Anlage 1 (Liste der
UVP-pflichtigen Vorhaben), Punkt 15 entspricht:
„Bau einer Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Straßen - und Wegege-
setz NRW (Straße nach Landesrecht), wenn diese eine Schnellstraße im Sinne der Begriffsbesti m-
mung des europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom
15. November 1975 ist“.
Die Militärringstraße (L34) ist jedoch nicht als Schnellstraße im Sinne der Begriffsbestimmung einzu-
stufen.
Aufgestellt:
Münster, 22.09.2009 / 15.05.2020

Anlage 11_LBP_ interne Ausgleichsmaßnahme Militärringstraße

39 Zeichen

+

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Beratungsverlauf (1)

29.11.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Wendelinstraße
  • Militärringstraße 1984
  • Aachener Straße 698a
  • Vitalisstraße
  • Stolberger Straße
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  • Alter Militärring
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Börsenplatz 1
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  • Auf dem Hügel
  • Ringstraße
  • Stadtwald
  • Straße B 55
  • Straße 6
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
3961/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.11.2021
Erstellt
10.11.2021 13:55