3961/2021
Planfeststellung für die Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße an die Militärringstraße (L34) auf dem Gebiet der Stadt Köln (Deckblattverfahren)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5955 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 571/02/3/6/2021-76 Vorlagen-Nummer 3961/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellung für die Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße an die Militärringstraße (L34) auf dem Gebiet der Stadt Köln (Deckblattverfahren) (LSG L11) hier: Beteiligung des Beirates gem. § 70 (2) LNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Antragsunterlagen zum Planfeststellungs- verfahren zur Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße (Deckblattverfahren) an die Militär- ringstraße zur Kenntnis und schließt sich der Verwaltungsmeinung an. Alternativ: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Antragsunterlagen zum Planfeststellungs- verfahren zur Anbindung der Stolberger Straße / Wendelinstraße an die Militärringstraße (Deckblatt- verfahren) zur Kenntnis und gibt eine Stellungnahme dazu ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.11.2021 2 Begründung: Die Stadt Köln beabsichtigt für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld die verkehrlichen Verhältnisse zu optimieren. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der Umwandlung des dort vorhandenen Gewerbegebietes in einen Dienstleistungsschwerpunkt. Laut der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld wird bei Ausschöpfung des dortigen Flächenpotentials eine Verdoppelung der Beschäftigungszahl des Jahres 2002 auf ca. 50.000 mög- lich. Um dem wachsenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden ist eine schrittweise Verbesse- rung der Verkehrsinfrastruktur unbedingt erforderlich. Die wesentlichen Entwicklungsziele der Rahmenplanung und hier insbesondere der Verkehrsplanung sind: Bündelung des Durchgangsverkehrs und der Haupterschließungsverkehre auf den dafür vor- gesehenen Örtlichen Hauptverkehrszügen und den Örtlichen Hauptstraßen, Vorrangige Verbesserung der äußeren Anbindung des Gebietes durch Ausbau bzw. Ertüchti- gung des Hauptstraßennetzes, Ableitung des Gewerbeverkehrs aus dem Gebiet auf kürzestem Wege über Gewerbestraßen auf das übergeordnete Straßennetz, weitgehende Freistellung der Wohnstraßen (z. B. Alter Militärring) vom gewerblichen Verkehr und Befreiung vom Durchgangsverkehr sowie schrittweise Umgestaltung und der Ausbau eines – teilweise begrünten – flächendeckenden Fuß- und Radwegesystems. Im Rahmen des Verkehrserschließungskonzeptes wurde auf dieser Grundlage die Anbindung der Aachener Straße an die Militärringstraße Richtung Norden als Linksabbieger mit Gleisquerung über die B 55 sowie die eine Anbindung der Militärringstraße an die Aachener Straße Richtung Westen über eine Auffahrrampe im Landschaftsschutzgebiet L 11geplant. Der öffentliche Personennahverkehr soll dagegen den Alten Militärring weiterhin nutzen, so dass der Bus über eine privilegierte Busspur mit zusätzlicher Einfädelung vor der KVK-Haltestelle „Alter Militär- ring“ im Bereich der Mittelinsel geführt wird. Darüber hinaus sieht die Planung im Bereich der Stolberger Straße / Militärringstraße eine neue An- schlussstelle an die Militärringstraße vor sowie die Verlegung des dort zu den nördlich gelegenen Kleingartenparzellen verlaufenden Schotterweges parallel zu den Auf- und Abfahrtrampen der An- schlussstelle. Des Weiteren ist am Knotenpunkt Stolberger Straße – Vitalisstraße ein Kreisverkehrsplatz geplant. Mit der beschlossenen Planung wurde erstmals 2015 der Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirks- regierung Köln eingereicht. Die erste Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat 2016 stattgefunden. Gegen die ursprüngliche Planung einer neuen Rampe von der Militärringstraße an die Aachener Straße wurden schwerwiegende Einwendungen aufgrund erheblicher privater Betroffenheiten einge- bracht; gegen den neuen Anschluss der Stolberger Straße gingen dagegen keine inhaltlich kritischen Einwendungen ein. Auf Grund der schwerwiegenden Einwände wurde ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit des Knotens Militärringstraße / nordöstliche Rampe beauftragt, mit dem Ergebnis, dass die bestehenden Rampen die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig abwickeln können. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung dahingehend geändert, dass die neu geplante Rampe vom Militärring zur Aachener Straße entfällt und die Planänderung mittels Deckblattverfahren in das laufende Verfahren eingebracht. Die Deckblattunterlagen haben 2020 offengelegen. Im Nachgang hierzu hat aufgrund der Einwen- dung der Höheren Naturschutzbehörde eine weitere Anpassung der Unterlagen aus dem Bereich Artenschutzprüfung und LBP (in Abstimmung mit der Einwenderin) stattgefunden. 3 Die Untere Naturschutzbehörde nimmt als Träger eines öffentlichen Belangs zu den Antragsunterla- gen Stellung. Diese ist als Anlage 14 beigefügt. Hiermit wird dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde gem. § 70 (2) LNatSchG NRW die Ge- legenheit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Anmerkung: Bei den beigefügten Unterlagen handelt es sich um die geänderten Unterlagen zur Ursprungspla- nung. Die Änderungen sind im Text rot und in den Plänen blau dargestellt bzw. markiert, schraffiert. Anlagen: Anlage 01: Landschaftsplanauszug Anlage 02: Übersichtsplan Anlage 03: ASP II Aachener Straße Anlage 04: ASP I+II Stolbergerstraße Anlage 05: Ermittlung UVP-Pflicht Anlage 06: LBP Erläuterungsbericht Anlage 07: LBP Maßnahmenplan Nord Anlage 08: LBP Maßnahmenplan Süd Anlage 09: LBP interne Ausgleichsmaßnahmen Abfahrtsrampe Aachener Straße – entfällt Anlage 10: LBP interne Ausgleichsmaßnahmen Aachener Straße Anlage 11: LBP interne Ausgleichsmaßnahmen Militärringstraße Anlage 12: Standort Ersatzmaßnahme Anlage 13: Ergebnisse Verkehrsuntersuchung Anlage 14: Stellungnahme der Veraltung
Anlage 07_LBP_Maßnahmenplan Nord
640 Zeichen
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Anlage 08_LBP_Maßnahmenplan Süd
626 Zeichen
Genarkung Wirgersiet Legende Maßnahmen AN Rückbaudes Schotewges und lag von udorfächen en Arige AS. Nespfanzung vn größkronigen Laubbumen (BF) 51. Schutz er Flchen durch Absponungen 52. Eat Schutz von vornencanen Enzaumen mar der Baberekie 1 -Widerhrstelung von este (HH7) W2-Wederhrstlung von Ruderaflren (7) W3-Wederhrsisung vo baumodanartgen Genözseufen vn WS-Wederhrstlung nas Zuvages zur Kangarenenge (Sterne) 72) [E3) Maßoahmennunmer (ei. tsieheErttarungen) A - Ausgichmaßnahmen Zeichenerklärung Straßenbau en) ai = Deckblatt Genehmigungsplanung samm (, as Kader Rn Sa Nfaerapra on mananza Sie rapie pe
Anlage 12_Standort Ersatzmaßnahme
122 Zeichen
Mittelpunkt: 349449, 5643648 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 11.11.2021Seite 1 / 1
Anlage 09_LBP_interne Ausgleichsmaßnahmen Abfahrtsrampe Aachener Straße-entfällt
3096 Zeichen
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Anlage 13_Ergebnisse_Verkehrsuntersuchung
5086 Zeichen
Folie 1Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Planfeststellungsverfahren „Anbindung von Knotenpunkten (Aachener Straße und Stolberger Straße) an die Militärringstraße (L32)“ Sachstand Herbst 2019 Anlage Anlage 2lsadfjweaklfjl Folie 2Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Bisheriges Planfeststellungsverfahrenwann was11.09.2013 Erster Antrag auf Planfeststellung10.06.2015 Zweiter Antrag auf Planfeststellung18.05.2016 Dritter Antrag auf Planfeststellung31.08.2016 – 30.09.2016 Offenlage02.09.2016 - 24.11.2016 Eingang Einwendungen:5 Private, 3 TÖBs07.07.2017 Übergabe Stellungnahmen zu Einwendungen an BezReg04.09.2018 Übergabe zusätzlich eingeforderte Gutachten zu Einwendungen an BezReg21.01.2019 Abstimmung BezReg weiteres VorgehenSommer 2019 Zusatzuntersuchung abgeschlossen Folie 3Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Stolberger Str. Lärm Kleingartenanlage:Einwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Anspruch auf Lärmschutz wurde gutachterlich bestätigtEntschädigung für PächterKeine anschließende Weiter-verpachtungArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfest-stellungsbeschluss formuliertFazit:Neuer Knotenpunkt unkritisch Folie 4Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Aachener Str.Aktiver Lärmschutz:Private Einwendung:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltErforderliche Höhe: bis zu 8,50 mGesamtlänge: 82 mStädtebaulich nicht vertretbarKosten-Nutzen unverhältnismäßigNur passiver LärmschutzArtenschutzEinwendung TÖB:Aussage fehltErgebnis:Gutachten wurde erstelltKeine BedenkenAuflagen werden in Planfeststellungsbeschluss formuliert Folie 5Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Aachener Str.VerkehrsuntersuchungPrivate Einwendung:Verkehrliche Notwendigkeit der Rampe in Frage gestelltGegenvorschlag zur Verzicht auf Rampe eingereichtErgebnis:Gutachten wurde erstelltLösungen mit und ohne Rampe wurden gleichwertig untersuchtBeide Lösungen sind grundsätzlich leistungsfähigZusätzlich Reisezeitvergleich und wirtschaftliche Betrachtung angestelltbei Bezirksregierung vorgestellt Folie 6Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Ergebnis Einwendungen Aachener Str.GrunderwerbPrivate Einwendung:Verkauf privater Flächen (Parkplatz) wird abgelehntErgebnis:Durch Umorganisation ist die Restfläche weiterhin nutzbarFazit:Geplante Rampe kritisch/umstritten Folie 7Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Neuer Knotenpunkt unkritisch Geplante Rampe kritisch/umstritten Fazit aus Einwendungen Folie 8Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Querschnitte Tagesverkehr [Kfz/24h] 1098123745611 mitRampeohneRampe Folie 9Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Reisezeitvergleich aus Verkehrsuntersuchung 20181) Betroffen: ca. 1.500 Kfz/24h2) Durchschnittlicher Zeitvorteil Route c (neu geplante Rampe): 27 s3) Kalkulierte Baukosten Rampe: 1,65 Mio. €4) Ansatz 40 Jahre Bauwerkslebensdauer und DurchschnittslohnVereinfachter volkswirtschaftlicher Kostenvorteil: 650.000 € Aufgabe: Untersuchung der Reisezeiten Folie 10Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Vertiefende Untersuchung 2019 auf Anforderung der BezirksregierungZusatzuntersuchung Verkehrsgutachter ist abgeschlossenVorgehensweise:Umlegung und Simulation für Planfälle 1 (mit geplanter Rampe) und 2 (ohne Rampe)Fokus:Detaillierte Betrachtung der Reisezeiten Vitalisstraße→ Aachener StraßeBerücksichtigte Maßnahmen:• Einbindung Rechtsabbieger Alter Militärring in die Aachener Straße in die Signalisierung• Verkehrsberuhigung: Tempo 30 auf dem Alten Militärring (beide Fahrtrichtungen) Folie 11Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Vergleich Reisezeiten Vitalisstraße→Aachener StraßeAlter Militärring (inkl. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung):Route aReisezeit morgens: 244-246 sReisezeit abends: 226-231 sBestehende Rampe:Route bReisezeit morgens: 186 sReisezeit abends: 198 sGeplante Rampe (Planfeststellung):Route cReisezeit morgens: 153 sReisezeit abends: 153 s von nach Ergebnisse vertiefende Untersuchung Folie 12Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Fazit• Route über die Militärringstraße auch ohne Realisierung der geplanten Rampe deutlich schneller und attraktiver als Route über den verkehrsberuhigten Alten Militärring(morgens ca. 60 s schneller, abends ca. 33 s)• Leistungsfähigkeit ist auch ohne die neue Rampe gegeben• Realisierung der geplanten Rampe vergrößert Reisezeitgewinne gegenüber Fahrt über den Alten Militärring zusätzlich (auf ca. 91 s morgens und ca. 73 s abends)•Durchschlagende Argumente für verkehrliche Notwendigkeit der neuen Rampe fehlen Ergebnisse vertiefende Untersuchung Folie 13Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Weiteres Vorgehen• Übermittlung Ergebnisse vertiefende Untersuchung an die Bezirksregierung • Abstimmung des Weiteren Vorgehens• Änderung Genehmigungsplanung (Entfall Rampe)oUmplanung und Einreichung aktualisierter Genehmigungsantrag durch die Stadt(politischer Beschluss zur Änderung der Planung ist vorab einzuholen)oGgf. Anpassung weiterer Unterlagen (Gutachten etc.) notwendig
Anlage 04_ASP I+ II Stolberger Str.
82202 Zeichen
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF
Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54
ASP I + II
Anbindung Stolberger Str. / Wendelin Str.
an Militärringstraße, 50933 Köln
$QODJH
2
AUFTRAGGEBER:
Stadt Köln
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Planung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
AUFTRAGNEHMER:
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
BEARBEITUNG:
Projektleitung und Koordination:
D. Liebert
Kartierung und artenschutzrechtliche Bewertung::
Dipl. Biol. U. Sarnow
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alsdorf, den 28.06.2017
Ver-
sion
Datum Bearbeiter Status/Bemerkung
1.0 23.06.2017 D. Liebert Textteil
2.0 27.06.2017 D. Liebert Betrachtung Fitis und Fledermäuse (Leitstruktur)
2.1 28.06.2017 D. Liebert Redaktionelle Änderung / Arten der Roten Liste
NRW bzw. NRB
3
INHALT
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4
2 Vorprüfung der Wirkfaktoren 6
3 Eingriffsgebiet 7
3.1 Eingriffsgebiet und Umgebung 7
3.2 Vorbelastungen 13
4 Methodik 13
5 Ergebnisse 14
5.1 Ergebnisse der Ortsbegehung 14
5.2 Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten 14
6 Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich? 16
6.1 Obligate Vermeidungsmaßnahme für „Allerweltsarten“ 16
7 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten 18
7.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen 18
7.2 Bewertung Stufe II 20
7.3 Weiterführende Kartierungen 23
8 Zusammenfassung 23
9 Literatur und andere Quellen 26
Anlagen:
Formular A: Protokoll einer artenschutzrechtlichen Prüfung
Formular B: Art für Art Protokolle (9 Arten)
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
4
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser-
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld die Anbindung der
Stolberger Str. / Wendelin Str. an die Militärringstraße, 50933 Köln. Hierzu ist eine
Anschlussstelle nördlich der Wendelin Str. und östlich der Militärringstraße einzu-
richten. Das Eingriffsgebiet (EG) hat eine Flächengröße von ca. 10.000m². Die Zuwe-
gung kann über die Wendelin Str. oder die Militärringstraße erfolgen.
Das EG ist mit
Hochstauden, Sträuchern und Jungbäumen (Stangenholz) bewachsen. Gebäude befin-
den sich NICHT im EG.
Es ist möglich, dass durch die Umsetzung des Vorhabens geschützte Tier- und Pflan-
zenarten beeinträchtigt werden könnten. Daher ist eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen.
Entsprechend der Handlungsempfehlung des M WEBWV & MUNLV (2010): „Arten-
schutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung v on Vorhaben“
wird zunächst in Stufe I (Vorprüfung) der Artenschutzprüfung (ASP) das mögliche
Artenspektrum im EG mit Hilfe vorliegender Verbreitungsdaten geprüft und durch
eine Ortsbegehung eingegrenzt. Unter Berücksichtigung des Vorhabentyps und der
Örtlichkeit werden die Wirkfaktoren benannt und mögliche artenschutzrechtliche
Konflikte abgeschätzt. Sind artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen, ist
für die entsprechenden planungsrelevanten Arten eine vertiefende Art-für-Art-Be-
trachtung in Stufe II erforderlich.
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
5
Abb. 1: Eingriffsgebiet (rot) mit Umgebung (Quelle: Geoportal NRW)
Abb. 2: Planung der Anschlussstelle Stolberger Str./Militärringstraße (Quelle: Stadt Köln / PGSJ)
Schrebergärten !
Spielplatz !
Bolzplatz !
Wendelin!Str. !Militärringstraße !
Stolberger!Str. !
Zufahrtsweg !
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
6
Abb. 3: Legende zu Abb. 2
2 Vorprüfung der Wirkfaktoren
Zu beachten sind alle bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren.
Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sind folgende Wirkfaktoren zu berücksich-
tigen:
§ Neuerrichtung von großen baulichen Anlagen und Zuwegungen,
§ Überbauung oder Fragmentierung von Lebensräumen,
§ Veränderung der Bodenoberfläche
§ Beeinträchtigungen durch Lärm, Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe etc.,
§ Verkehrszunahme
„Zu prüfen ist, ob diese Wirkfaktoren dazu führen können, dass Exemplare einer eu-
ropäisch geschützten Art erheblich gestört, verletzt oder getötet werden. Zudem stellt
sich die Frage, ob die Wirkfaktoren geeignet sind, die ökologische Funktion von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nachhaltig zu beein-
trächtigen.“ ( MWEBWV & MUNLV 2010)
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
7
Daraus resultierende mögliche Verbotstatbeständen für planungsrelevante Arten:
§ Tötung von Individuen im Zuge der Baufeldräumung
§ Dauerhafte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. direkte Be-
einträchtigung von Arten durch den Flächenentzug.
§ Temporäre Beeinträchtigungen von potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten sowie Arten in der nahen Umgebung durch baubedingte Lärmemissionen
sowie visuelle Reize.
§ Dauerhafte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. direkte Be-
einträchtigung von Arten durch anlagebedingte Lärmemissionen und visuelle
Reize
3 Eingriffsgebiet
3.1 Eingriffsgebiet und Umgebung
Das Eingriffsgebiet (EG) ist die durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Fläche.
Auch Baustelleneinrichtungsflächen, Zufahrtswege, Lagerplätze etc. zählen dazu. Das
ca. 10.000m² große EG befindet sich nördlich der Wendelin Str. und östlich der Mili-
tärringstraße, 50933 Köln im Ortsteils Müngersdorf (s. Abb. 1+2, Bilder 1-11).
Das Planungsgebiet wird im Westen von der Militärringstraße., nördlich von einer
Schrebergartenkolonie und einem Bolzplatz, östlich von Wohngrundstücken und ei-
nem Kinderspielplatz sowie südlich von der Wendelin Str. begrenzt (s. Abb. 1).
Das gesamte EG ist mit einer dichten Krautschicht (überwiegend Brennnessel) Hoch-
stauden (Brombeere), Sträuchern und Jungbäumen bewachsen. Auf der Fläche befin-
den sich KEINE Gebäude und KEINE Gewässer. Altbäume mit Baumhöhlen befinden
sich NICHT im EG.
Sämtliche Gehölze sowie Kraut- und Strauchschicht sind im Rahmen der Baufeldfrei-
machung zu entfernen.
Die Umgebung weist eine Vielzahl Gehölz bestandener Grünflächen auf. Im Süden
befinden sich beidseits der Militärringstraße ca. 7ha Parkfläche. Hinzu kommen die
nördlich gelegenen Schrebergärten und die Böschungen der Militärringstraße. Diese
stellen potentielle Leitstrukturen für Fledermäuse dar.
Fotodokumentation siehe Folgeseiten:
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
8
Militärringstraße !
Zuwegung!
Schrebergarten !
Eingriffsgebiet !
Zuwegung!
Schrebergarten !
Wendelin!Str. !
Eingriffsgebiet !
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
9
Zuwegung!
Schrebergarten !
Böschung! !
Militärringstraße !
Zuwegung!
Schrebergarten !
Osten !
Osten !
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
10
Bolzplatz !
Bolzplatz !
Schreber -!
gartenkolonie !
Eingriffsgebiet !
Süd en !
Nord en !
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
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Weitere Eindrücke aus dem Plangebiet.
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Bild 1-11: Vegetation im EG mit Orientierungshilfen
3.2 Vorbelastungen
Die Vorbelastung des EG hat entscheidenden Einfluss auf das mögliche Vorkommen
und die damit einhergehende potentielle Betroffenheit planungsrelevanter Arten.
Die Umgebung ist durch den Verkehr auf der Wendelin Str., Militärringstraße und der
Zuwegung der Schrebergartenkolonie vorbelastet. Ferner stellen angrenzende Wohn-
gebäude, sowie Bolz- und Kinderspielplatz Licht- und/oder Lärmquellen dar. Das Ge-
hölz ist von regelmäßig frequentierten Wegen durchzogen.
4 Methodik
Das Untersuchungsgebiet wurde einmalig (Tab. 1) begangen und auf Hinweise des
Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht.
Datum Tageszeit Temp. Be-
wölk.
Nieder-
schlag
Wind
23.05.17 nachmittags 23°C 0% 0% 1Bft
Tab.1: Begehungstermin inkl. Witterung
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5 Ergebnisse
5.1 Ergebnisse der Ortsbegehung
Während der Ortsbegehung wurden alle relevanten Lebensraumstrukturen begutach-
tet und untersucht. Dabei wurde insbesondere nach Hinweisen (Nester, Baumhöhlen,
Kot- oder Nahrungsreste etc.) auf ehemaligen und / oder aktuellen Besatz durch pla-
nungsrelevante Arten geachtet.
Im Ergebnis konnten KEINE Hinweise auf planungsrelevante Arten nachgewiesen
werden.
5.2 Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten
Im § 44 BNatSchG sind die zentralen Vorschriften des speziellen Artenschutzes dar-
gelegt. Als zu betrachtende Tier- und Pflanzenarten gelten:
· Alle europäischen Vogelarten (besonders und streng geschützte Arten)
· Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (streng geschützte
Arten; nur bei nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 S. 1 BauGb zulässigen Ein-
griffen)
· Tier- und Pflanzenarten nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG („Verantwortlichkeit
Deutschlands“; noch keine offizielle Übersicht vorhanden)
Aus Gründen der Praktikabilität hat das LANUV eine „naturschutzfachlich begrün-
dete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung
im Sinne einer Art-für-Art- Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind“ (KIEL 2005a).
Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt.
Weitere Spezies können je nach Sachverhalt unter Berücksichtigung der Vorgaben des
BNatSchG in der ASP berücksichtigt werden.
Folgende Quellen wurden ausgewertet:
· LANUV (2015): Infosystem geschützte Arten in NRW
· LINFOS (2015): Landschaftsinformationssammlung
· ROTE LISTE NRW, Niederrheinische Bucht (2010)
Jagdhabitate planungsrelevanter Arten sind im Sinne des Gesetzes zunächst nicht zu
betrachten (z. B. BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07). Eine Ausnahme besteht,
wenn durch die Beeinträchtigungen im Jagdrevier die gesetzlich geschützten Fort-
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pflanzungs- und Ruhestätten ihre Funktion nicht mehr erfüllen bzw. Individuen
durch einen Verlust der Nahrung zu Grunde gehen können.
Aufgrund der geringen Flächengröße und ausreichender Ausweichmöglichkeiten
in der Umgebung kann dies im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden.
Grundsätzlich fallen alle europäischen Vogelarten unter die Schutzbestimmungen
des § 44 BNatSchG und sind im Zuge der artenschutzrechtlichen Einschätzung zu be-
rücksichtigen. Die Auswahl einiger, meist gefährdeter Arten (planungsrelevanter Ar-
ten) erfolgt lediglich aus Gründen der Praktikabilität. Für die ubiquitären Spezies, wie
Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit relativ unspezifischen
Habitatansprüchen, ist das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter Berücksichti-
gung gewisser Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter), im Voraus
meist auszuschließen. Bei diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie aus-
reichenden Ersatzlebensstätten im räumlichen Zusammenhang auszugehen (M UNLV
2007).
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6 Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich?
Laut Handlungsempfehlung des M WEBWV & MUNLV (2010) ist in einer Vorprüfung
eine mögliche Betroffenheit planungsrelevanter Arten zu klären.
In Tabelle 2 sind alle planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die laut
oben genannter Quellen unter Berücksichtigung tatsächlich vorhandener Biotopstruk-
turen, und dem daraus hervorgehenden Wirkraum und Wirkpfaden im EG vorkom-
men könnten. Des Weiteren wird ermittelt, für welche Arten das Eintreten von Ver-
botstatbeständen generell möglich ist.
6.1 Oblig ate Vermeidungsmaßnahme für „Allerweltsarten“
M 1: Baufeldfreimachung
Ein Vorkommen von „Allerweltsarten“ (z.B. Amsel, Buchfink, Zaunkönig), welche
nicht in der Liste planungsrelevanter Arten des Landes NRW geführt werden, kann
nicht ausgeschlossen werden. „Diese Arten sind bei herkömmlichen Planungsverfah-
ren im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht.
Ebenso ist bei ihnen grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion
ihrer Lebensstätten zu erwarten.“ (MUNLV 2 007) Dennoch gilt auch für diese Arten
gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 das Tötungs- und Verletzungsverbot. Zur Ver-
meidung von Tötungen oder Verletzungen von Jungtieren oder eine Zerstörung von
Gelegen müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit zwischen Ende Oktober
und Ende Februar durchgeführt werden.
Tab. 2 : Übersicht der potentiell im Eingriffsgebiet und Wirkraum vorkommenden planungsrelevanten
Tier- und Pflanzenarten.
Angaben nach LANUV (2015) für das MTB 50073 Köln sowie LINFOS (2015), Rote Liste NRW, Niederrhei-
nische Bucht (2010).
Autökologische Angaben siehe:
LIMBRUNNER ET AL . (2013); S ÜDBECK ET AL . (2005); BAUER et al. (2005): Vögel
DIETZ ET AL . (2014): Fledermäuse
LANUV (2014): Alle Arten
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Art
Sind Beein-
trächtigungen
möglich?
Begründung
Säugetiere
Braunes Langohr,
Breitflügelfledermaus,
Großer Abendsegler,
Großes Mausohr
Zweifarbfledermaus,
Zwergfledermaus
JA
Als fakultativ synanthrop geltende Fledermausarten;
im EG befinden sich keine geeigneten Quartiere (Ge-
bäude oder Altbäume mit Spalten
- oder Höhlen);
Nutzung des EG als Jagdhabitat möglich
Art
Sind Beein-
trächtigungen
möglich?
Begründung
Vögel
Feldsperling JA Tritt gelegentlich als Freibrüter auf
Klappergrasmücke *) JA Hohe Präsenz in Siedlungen, Freibrüter; Nester in
niedrigen Büschen und Dornsträuchern
Bluthänfling *) JA
Bewohnt offene bis halboffene Landschaften mit Ge-
büschen und Hecken, dringt in Dörfer und
Stadt-
randbereiche vor und besiedelt Garten - und Indust-
riebrachen; Hochstaudenfluren und strukturreiche
Gebüsche sind von Bedeutung
Habicht
Sperber
Waldohreule
Kleinspecht
Waldkauz
Mäusebussard
NEIN Arten nisten in Horsten oder Baumhöhlen, im EG be-
finden
sich keine geeigneten Bäume oder Horste
Turmfalke,
Haussperling*) NEIN Strikte oder Gelegenheitsgebäudebrüter, keine geeig-
neten Brutplätze im EG
Kornweihe NEIN
Bodenbrüter großräumiger, offener bis halboffener
und wenig gestörter Niederungslandschaften,
kein
geeignetes Habitat im EG
Waldwasserläufer NEIN
Feuchte bis nasse Bruch- und Auenwälder, Baum be-
standene Hoch
- und Übergangsmoore, Kleinstmoore,
kein geeignetes Habitat im EG
Feldlerche, Rebhuhn NEIN Bodenbrüter intensiv genutzter Ackerflächen, kein
geeignetes Habitat im EG
Rauchschwalbe, Mehl-
schwalbe
NEIN Strikte Gebäudebrüter, kein abzubrechendes Ge-
bäude im EG
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Art
Sind Beein-
trächtigungen
möglich?
Begründung
Vögel
Fitis *) JA
Besiedelt alte Sukzessionsbrachen mit Laubholzauf-
wuchs
und dichter Strauchschicht, fast gar nicht in
Siedlungsbereichen
Gimpel *) NEIN Bewohnt Nadel - und Mischwälder, vor allem Fich-
tenaufforstungen, kein geeignetes Bruthabitat im EG
Gelbspötter *) NEIN
Besiedelt offene Laubwaldgebiete, fehlt in Nadelfors-
ten, nistet in hohen Sträuchern und Laubbäumen,
kein geeignetes Habitat im EG
Allerweltsarten (Am-
sel, Buchfink etc.)
NEIN
unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaß-
nahme M1 ist das Eintreten von Verbotstatbe-
ständen auszuschließen, der Verlust potentieller
Bruthabitate wird durch Umgebung kompensiert
*) Arten der Roten Liste NRW bzw. NRB
7 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten
In wie weit der geplante Eingriff für die in Stufe I ermittelten Arten Verbotstatbestände
auslösen kann wird zunächst in einem „worst case“ Szenario (definitives Vorkommen
der ermittelten Arten in größtmöglicher Abundanz) abgeschätzt.
7.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen
Im Rahmen der „worst case“ Bewertung werden folgende Annahmen zugrunde ge-
legt:
M 1: Baufeldfreimachung
Ein Vorkommen von Feldsperling, Klappergrasmücke*), Bluthänfling*) und Fitis*)
kann nicht ausgeschlossen werden.
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen
gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der
Brutzeit zwischen Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden.
Somit gelten die folgenden Arten als planungsrelevant:
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr
,
Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Feldsperling, Klappergrasmücke*), Blut-
hänfling*), Fitis*)
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Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar erfolgen sind die Rodungsar-
beiten unter ökologischer Begleitung durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein
Besatz festgestellt werden, muss mit den Arbeiten gewartet werden bis sichergestellt
ist, dass sämtliche Nistplätze verlassen wurden. Aufgrund des Umfangs der erforder-
lichen Rodungsarbeiten wird dringend angeraten, die gesetzte Frist einzuhalten. Eine
Präsenz von Brutvorkommen der genannten Arten besitzt eine sehr hohe Prognose-
wahrscheinlichkeit.
C 1: Ersatzquartiere für Feldsperling
Im Rahmen der „worst case“ Einschätzung ist das Vorkommen von Feldsperlingen im
EG nicht ausgeschlossen.
· Fachgerechte Anbringung von dauerhaft beständigen Nistkästen (z.B. von Sch-
wegler) in Randlage des EG
10 Nistkästen, z.B. Typ Schwegler Mauerseglerkasten Nr.17
zzgl. Einflugrosette "Sperling" (Ø32mm)
In der Praxis zeigte sich, dass Mauerseglerkästen besser angenommen
werden als Sperlingskoloniekästen.
· Die Maßnahmen sind regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen
· Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis spätestens Ende Feb-
ruar vor dem eigentlichen Baubeginn zu erfolgen.
Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig, da keine weiteren funktionalen
Strukturen beeinträchtigt werden.
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten
Die Nutzung des EG durch Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großen
Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus ist nicht
auszuschließen. Arbeiten haben daher zwischen Ende Februar und Ende Oktober
bei Tageslicht zu erfolgen. Sobald es dunkel wird sind die Arbeiten einzustellen. Zu-
sätzliche Lichtquellen sind nicht zulässig .
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse
Zur Aufwertung des Lebensraums wird die Herstellung einer durchgehenden Leit-
struktur durch die Anpflanzung von Sträuchern im Bereich der Einschneidungsbö-
schung, der Mittelinsel und insbesondere des nordöstlichen Randes der Anschluss-
stelle empfohlen. In Verbindung mit den geplanten Baumpflanzungen im Bereich der
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Wendelinstraße ergibt sich so eine zusammenhängende Leitstruktur von der Aache-
ner- bis zur Widdersdorfer Straße, welche die durch die Wendelinstraße gegebene Zer-
schneidungswirkung aufhebt (Abb.4) und deren Lenkungswirkung die potentielle
Kollisionsgefahr mit dem Verkehr im Bereich der Anschlussstelle minimiert.
Abb. 4: Empfohlene Anpflanzung von Gehölzstreifen zur Minimierung des Kollisi-
onsrisikos und Aufwertung durch zusammenhängende Leitstrukturen
7.2 Bewertung Stufe II
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen.
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG:
Es ist verboten,
wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh-
men, zu beschädigen oder zu zerstören
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG:
Es ist verboten,
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz-
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Gehölzstreifen
Leitstruktur
Kollisionsgefahr
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Viele der zu betrachtenden Arten besitzen eine breite Lebensraumamplitude (euryöke
Arten) und können verschiedene Biotope bewohnen und die Betrachtung des Umlan-
des gibt Aufschluss über das Vorkommen potenzieller Ersatzlebensräumen. Ob eine
Art in der näheren Umgebung ein adäquates Ersatzhabitat findet, ist jedoch nicht mit
endgültiger Gewissheit zu klären. Daher wird dem Urteil des VGH Kassel vom
21.2.2008 gefolgt in dem die Richter urteilten, dass bei häufig vorkommenden Arten
mit einer breiten Lebensraumamplitude wie z. B. Kohlmeise, Blaumeise, Wacholder-
drossel, Amsel, Zaunkönig davon ausgegangen werden kann, dass sie geeignete Brut-
stätten in räumlicher Nähe finden. Auch für seltenere Arten, die jedes Jahr einen neuen
Brutplatz beziehen, können entsprechende Strukturen im Umland die ökologische
Funktionalität zum Teil aufrechterhalten.
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 2
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
Es ist verboten,
wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-
rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der geschützten Population einer Art verschlechtert.
Verschlechtert sich durch den geplanten Eingriff der Erhaltungszustand der lokalen
Population tritt ein Verbotstatbestan d ein. Der „ günstige Erhaltungszustand “ der Po-
pulation bleibt dann gewahrt, wenn sich die Anzahl der die Population bildenden In-
dividuen nicht wesentlich verkleinert (L ANA 2006). Die exakte Abgrenzung einer Lo-
kalpopulation erweist sich, mit einem verhältnismäßigen Arbeitsaufwand, meist als
schwierig bis unmöglich. Dies gilt besonders für die extrem mobilen Gruppen der Vö-
gel und Fledermäuse. Anhaltspunkte geben zum einen die Angaben in Verbreitungs-
karten, Expertenbefragungen vor Ort sowie eigene Erfahrungswerte und ein umfang-
reiches autökologisches Wissen. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der lokalen Popula-
tionen wird aus pragmatischen Gründen meist das betreffende Kreisgebiet betrachtet.
Die LANUV (2010) hat für viele planungsrelevante Arten entsprechende Daten veröf-
fentlicht. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, müssen andere Quellen herange-
zogen werden.
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Folgende Tabellen (Tab. 2 + 4) zeigt die durch den § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3, unter Berücksichtigung des § 44 (5), möglicherweise betroffenen
planungsrelevanten Arten.
Tab. 2 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus
Könnten Fortpflan-
zungs - oder Ruhestät-
ten beschädigt wer-
den (Vermeidungs-
maßnahmen werden
berücksichtigt)?
Bleibt die ökol. Funktion im
räumlichen Zusammenhang
bestehen (Vermeidungsmaß-
nahmen werden berücksich-
tigt)?
Könnten Tiere ver-
letzt oder getötet wer-
den (Vermeidungs-
maßnahmen werden
berücksichtigt)?
Kann es zu erheblichen Störungen
der lokalen Population kommen?
Vermei-
dungs -
und Min-
derungs-
maßnah-
men
NEIN
im EG befinden
sich keine ge-
eigneten Quar-
tiere (Gebäude
oder Altbäume
mit Spalten
- o-
der Höhlen)
JA
Mit der Durchführung der
Maßnahme
A 1 (Herstell en
einer durchgehenden Leit-
struktur)
kommt es zu einer
Aufwertung des Lebens-
raums, da in Kombination
mit der
geplanten Baum-
pflanzung im Bereich der
Wendelinstraße deren Zer-
schneidungswirkung auf-
gehoben wird
NEIN
Unter Einhal-
tung der
Maßnahme
M 2 und A 1
wird die Tö-
tung oder Ver-
letzung von In-
dividuen durch
Bauarbeiten
und Straßen-
verkehr
ver-
mieden
NEIN
Durch d ie Zerschneidungswir-
kung der Wendelinstr. kommt
es lediglich zum Verlust eines
potentiellen Jagdhabitats gerin-
ger Fläche;
die Maßnahme A 1
in Kombination mit der geplan-
ten Baumpflanzung sorgt durch
die
Aufhebung der Zerschnei-
dungswirkung der Wende-
linstr. für eine Aufwertung des
Lebensraums und durch ihre
Lenkungswirkung zu einer Mi-
nimierung der Kollisionsgefahr
mit dem Straßenverkehr
M
2: Ta-
geszeitli-
che Be-
schrän-
kung der
Arbeitszei-
ten
A
1 Her-
stellung ei-
ner durch-
gängigen
Leitstruk-
tur
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Tab. 3 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Feldsperling
Könnten Fortpflan-
zungs - oder Ruhe-
stätten beschädigt
werden (Vermei-
dungsmaßnahmen
werden berücksich-
tigt)?
Bleibt die ökol.
Funktion im räumli-
chen Zusammen-
hang bestehen (Ver-
meidungsmaßnah-
men werden berück-
sichtigt)?
Könnten Tiere verletzt oder getötet
werden (Vermeidungsmaßnahmen
werden berücksichtigt)?
Kann es zu erheblichen Störungen
der lokalen Population kommen?
Vermei-
dungs - und
Minde-
rungsmaß-
nahmen
JA
Einzelne Nester
im Gehölz nicht
auszuschließen
JA
Anbringung von
Nistkästen ge-
mäß C1 kompen-
sieren den Weg-
fall von Nistplät-
zen und verbes-
sern die Nist-
platzauswahl
NEIN
Unter Einhaltung der Aus-
gleichsmaßnahme
M 1
(Baufeldfreimachung außer-
halb der regulären Brutsai-
son zwischen Anfang Okto-
ber und Ende Februar) ist
eine Tötung oder Verletzung
von Individuen ausgeschlos-
sen
NEIN
Das EG befindet sich bereits
innerhalb des Bereiches von
100m von einer viel befahre-
nen Straße in dem, mit einer
für Vögel, drastisch reduzier-
ten Lebensraumeignung zu
rechnen ist. (GARNIEL et al.
2007)
Daher bleibt eine weitere
Störung der lokalen Popula-
tion auszuschließen.
M 1: Bau-
feldräu-
mung außer-
halb der re-
gulären
Brutsaison
C 1: Umset-
zung von
artspezifi
-
schen CEF -
Maßnahmen
A 1: Bietet
neue poten-
tielle Brutha-
bitate
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Tab. 4: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Klappergrasmücke*), Bluthänfling*), Fitis*)
Könnten Fortpflan-
zungs - oder Ruhe-
stätten beschädigt
werden (Vermei-
dungsmaßnahmen
werden berücksich-
tigt)?
Bleibt die ökol.
Funktion im räumli-
chen Zusammen-
hang bestehen (Ver-
meidungsmaßnah-
men werden berück-
sichtigt)?
Könnten Tiere verletzt oder getötet
werden (Vermeidungsmaßnahmen
werden berücksichtigt)?
Kann es zu erheblichen Störungen
der lokalen Population kommen?
Vermei-
dungs - und
Minde-
rungsmaß-
nahmen
JA
Nistplätze im
Gehölz nicht
auszuschließen
JA
Das Umland bie-
tet
ausreichend
Ausweichhabitate
gleicher Qualität
(insbesondere
südlich des EG)
NEIN
Unter Einhaltung der Aus-
gleichsmaßnahme M 1
(Baufeldfreimachung außer-
halb der regulären Brutsai-
son zwischen Anfang Okto-
ber und Ende Februar) ist
eine Tötung oder Verletzung
von Individuen ausgeschlos-
sen
NEIN
Das EG befindet sich bereits
innerhalb des Bereiches von
100m von einer viel befahre-
nen Stra
ße in dem, mit einer
für Vögel, drastisch redu-
zierten Lebensraumeignung
zu rechnen ist. (GARNIEL et
al. 2007)
Daher bleibt eine weitere
Störung der lokalen Popula-
tion auszuschließen.
M 1: Bau-
feldräu-
mung au-
ßerhalb der
regulären
Brutsaison
A 1: Bietet
neue poten-
tielle Brut-
habitate
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Fazit:
VERBOTSTATBESTÄNDE nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3 in Verbindung mit § 44
(5) TRETEN bei der Umsetzung des Vorhabens, unter der Berücksichtigung empfoh-
lener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, NICHT EIN.
7.3 Weiterführende Kartierungen
Weiterführende Kartierungen sind nicht erforderlich.
8 Zusammenfassung
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser-
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld die Anbindung der
Stolberger Str. / Wendelin Str. an die Militärringstraße, 50933 Köln . Hierzu ist eine
Anschlussstelle nördlich der Wendelin Str. und östlich der Militärringstraße einzu-
richten. Das Eingriffsgebiet (EG) hat eine Flächengröße von ca. 10.000m². Die Zuwe-
gung kann über die Wendelin Str. oder die Militärringstraße erfolgen.
Das EG ist mit
Hochstauden, Sträuchern und Jungbäumen (Stangenholz) bewachsen. Gebäude oder
Altbäume mit Baumhöhlen befinden sich NICHT im EG (s. Abb. 1+2, Bilder 1-11).
Sämtliche Gehölze sowie Kraut- und Strauchschicht sind im Rahmen der Baufeldfrei-
machung zu entfernen. Aufgrund der beschriebenen Lebensräume sind somit aus-
schließlich Freibrüter von der Baufeldfreimachung betroffen.
Die Umgebung weist eine Vielzahl Gehölz bestandener Grünflächen auf. Im Süden
befinden sich beidseits der Militärringstraße ca. 7ha Parkfläche. Hinzu kommen die
nördlich gelegenen Schrebergärten und die Böschungen der Militärringstraße.
Eine Vorbelastung des EG ist durch den Verkehr auf Wendelin Str., Militärringstraße
und der Zuwegung der Schrebergartenkolonie gegeben. Ferner stellen angrenzende
Wohngebäude, sowie Bolz- und Kinderspielplatz Licht- und/oder Lärmquellen dar.
Das Gehölz ist von regelmäßig frequentierten Wegen durchzogen.
Das Untersuchungsgebiet wurde einmalig (Tab. 1) begangen und auf Hinweise des
Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht.
Es konnten KEINE Hinweise auf planungsrelevante Arten gefunden werden.
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Eine Kartierung nach Südbeck kann aus zwingenden terminlichen Gründen (Dynamik
des Bauvorhabens) nicht durchgeführt werden. Mithin erfolgte die Bestimmung pla-
nungsrelevanter Vogela rten aus Basis des „worst -case“ Szenarios und stellen sich wie
folgt dar:
Feldsperling, Klappergrasmücke*), Bluthänfling*), Fitis*)
*) Arten der Roten Liste NRW bzw. NRB
Ein Vorkommen von Feldsperling , Klappergrasmücke*), Bluthänfling*) und Fitis*)
sowie von „Allerweltsarten“ kann nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von
Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen hat die Baufeldfreima-
chung außerhalb der Brutzeit zwischen Oktober und Ende Februar zu erfolgen.
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen sind 10 dauerhaft beständige Nistkästen als
Ersatzquartiere für Feldperlinge in mittelbarer Nähe des EG anzubringen.
Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis Ende Februar zu erfolgen.
Aus terminlichen Gründen kann eine Kartierung von evtl. vorkommenden Fleder-
mäusen nicht erfolgen. Daher sind im Rahmen des „worst -case“ Szenarios folgende
synanthropen Fledermausarten als planungsrelevant anzusehen:
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr,
Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus
Aufgrund der Zerschneidungswirkung potentieller Leitstrukturen entlang der Bö-
schung der Militärringstraße durch die Wendelinstraße ist das EG lediglich als Jagd-
habitat geringer Fläche zu betrachten.
Zur Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen von Individuen haben die Arbei-
ten zwischen Ende Februar und Ende Oktober bei Tageslicht zu erfolgen. Sobald es
dunkel wird sind die Arbeiten einzustellen. Zusätzliche Lichtquellen sind nicht zu-
lässig .
Mit der Durchführung der Maßnahme A 1 ( Herstellen einer durchgehenden Leit-
struktur ) kommt es zu einer Aufwertung des Lebensraums , da in Kombination mit
der geplanten Baumpflanzung im Bereich der Wendelinstraße deren Zerschneidungs-
wirkung aufgehoben wird und eine zusammenhängende Leitstruktur von der
Aachener- bis zur Widdersdorfer Straße entstehen würde. Zudem sorgt die damit
einhergehende Lenkungswirkung zur Minimierung der Kollisionsgefahr mit dem
Straßenverkehr.
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
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Weiterführende Kartierungen sind nicht erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen M 1 (Baufeldfreimachung au-
ßerhalb der regulären Brutsaison zwischen Anfang Oktober und Ende Februar) und
M 2 (Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten) sowie der Ausgleichsmaßnahme
C1 kann das EINTRETEN VON VERBOTSTATBESTÄNDEN i. S. des § 44
BNatSchG im Vorfeld AUSGESCHLOSSEN werden.
Die Maßnahme A 1 würde zu einer erheblichen Verbesserung des Lebensraums füh-
ren.
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Aufgestellt, Alsdorf, im Juni 2017
D. Liebert U. Sarnow
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
26
9 Literatur und andere Quellen
BFN (2008): Rote Liste der Tiere Deutschlands.
http://www.bfn.de/0321_rote_liste.html
BAUER , H.-G., BEZZEL , E. & FIEDLER , W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleu-
ropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1-3. Verlagsgemeinschaft
AULA-Verlag, Quelle Meyer Verlag, Limpert.
BNatSchG (2010): Bundesnaturschutzgesetz
BVerwG 9 A 39.07 v. 18.03.2009 Randnr. 62
BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07
BV ERW G 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86
DIETZ, C., KIEFER, A. (2014): Die Fledermäuse Europas – kennen, bestimmen, schüt-
zen – Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 394.S.
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (1979): Richtlinie des Rates vom 2. April 1979
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG). ABL. L 103
vom 25.4.1979, S. 1.
FFH-RICHTLINIE (1992): Richtlinie 92/43/EWG Des Rates vom 21.05.1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und
Tiere. – Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft 35 (L 206): 7-49, Brüssel.
FLADE , M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-
Verlag.
GELLERMANN , M. & SCHREIBER , M. (2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in
staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren. – Schriftenreihe Natur und Recht Bd.
7. Springer Verlag. 503 S.
KIEL, E.-F. (2005a): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): 12-
17.
LANA (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutz-
rechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. – unveröff. Manuskript.
10 Seiten.
LANUV (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-
Westfalen, 4. Fassung. Band 2 – Tiere. Lanuv-Fachbericht 36. 680 S.
LANUV (2015): Infosystem geschützte Arten in NRW.
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/content/de/ar-
ten/arten.php?id=5209&jid=1o2o2&list=mtb_raum&template=mtb_raum
Anbindung!Stolberger!Str./Wendelin!Str.!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Stand:!28.06.2017!
27
LIMBRUNNER ET AL . (2013): Enzyklopädie der Brutvögel Europas. – Franckh-Kosmos
Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 860.S.
MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Be-
rücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen
in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen.
Schlussbericht.
MUNLV (H RSG .) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhal-
tungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. - Domröse Druck, Hagen. 257 S.
MWEBWV & MUNLV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei er baurechtli-
chen Zulassung von Vorhaben. – Gemeinsame Handlungsempfehlung s Ministeriums
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom
24.08.2010.
SÜDBECK, P. ET AL. (HRSG.) (Radolfzell. 2005): Methodenstandards zur Erfassung
der Brutvögel Deutschlands. – Mugler Druck-Service GmbH, Hohenstein-Ernstthal
VGH KASSEL , URTEIL VOM 21.02.2008 – 4 N 869/07
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –
A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)
Allgemeine Angaben
Plan/Vorhaben (Bezeichnung): .
Plan-/Vorhabenträger (Name): Antragstellung (Datum): .
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren)
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung
des Vorhabens ausgelöst werden?
g
ja nein
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:
Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs-
maßnahmen oder eines Risikomanagements)?
G
ja nein
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden:
Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des ü berwiegenden öffentlichen
Interesses gerechtfertigt? ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogel-
arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
g
ja nein
.
Anschlussstelle Stolberger Str. / Militärringstraße
Stadt Köln 2017
Anbindung der Stolberger Str. / Wendelin Str. an die Militärringstraße Müngersdorf im
Rahmen der Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld /
Ehrenfeld; Einrichtung einer Anschlussstelle nördlich der Wendelin Str.; Entfernung
von Hochstauden, Sträuchern und Jungbäumen (Stangenholz)
Allerweltsarten insbesondere Gebüsch bewohnende;
unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahme M1 ist das Eintreten von
Verbotstatbeständen auszuschließen, der Verlust potentieller Bruthabitate wird durch
Umgebung kompensiert
Kurze Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
und ggf. der außergewöhnlichen Umstände, die für das Vorhaben sprechen, und
Begründung warum diese dem Artenschutzinteresse im Rang vorgehen; ggf. Verweis
auf andere Unterlagen.
Kurze Darstellung der geprüften Alternativen, und Bewertung bzgl. Artenschutz und
Zumutbarkeit; ggf. Verweis auf andere Unterlagen.
Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“:
Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand
der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-
Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“:
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)
Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich
durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern
bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert.
Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“:
Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine
Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.
Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.
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Breitflügelfledermaus
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V
50073
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keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen kleinräumigen Jagdhabitats
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen der lokalen Population während der Arbeiten
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und
Widdersdorfer Straße durch Beseitigung der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen
■
■
■
■
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der
biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen
für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter
verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei FFH-Anhang IV-Arten mit
ungünstigem Erhaltungszustand).
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Braunes Langohr
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50073
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keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen kleinräumigen Jagdhabitats
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen der lokalen Population während der Arbeiten
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und
Widdersdorfer Straße durch Beseitigung der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen
■
■
■
■
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der
biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen
für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter
verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei FFH-Anhang IV-Arten mit
ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Feldsperling
V 50073 3
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007)Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population
auszuschließen
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Großer Abendsegler
k.A: 50073 R
keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen
kleinräumigen Jagdhabitats
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen
der lokalen Population während der Arbeiten
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des
gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und Widdersdorfer Straße durch Beseitigung
der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
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Zweifarbfledermaus
■
k.A.
50073
R
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keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im EG, Wegfall eines potentiellen kleinräumigen Jagdhabitats
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen der lokalen Population während der Arbeiten
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und
Widdersdorfer Straße durch Beseitigung der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen
■
■
■
■
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der Art (lokale Population und Population in der
biogeografischen Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, die für den Plan/das Vorhaben sprechen. Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen
für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter
verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei FFH-Anhang IV-Arten mit
ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Fitis
* 50073 3
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007), Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population
auszuschließen
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Bluthänfling
* 50073 2
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007)Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population
auszuschließen
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Klappergrasmücke
V 50073 3
Das EG befindet sich innerhalb des Bereiches von 100m von einer viel befahrenen Straße
(Militärringstrasse) in dem, mit einer für Vögel, drastisch reduzierten Lebensraumeignung zu
rechnen ist. (GARNIEL et al. 2007), Daher bleibt eine weitere Störung der lokalen Population
auszuschließen
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Zwergfledermaus
*N 50073 *
- Störung der lokalen Population durch Beeinträchtigungen im Jagdhabitat durch
nächtliche Licht- und Lärmemissionen
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und Störungen
der lokalen Population während der Arbeiten
A 1: Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse -> Verbesserung des
gesamten Lebensraumkomplexes zw. Aachener- und Widdersdorfer Straße durch Beseitigung
der Zerschneidungswirkung der Wendelinstraße
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der
Maßnahmen M 2 und A 1 auszuschließen
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
Anlage 14_Stellungnahme der UNB
6172 Zeichen
/ 2 57 16.11.2021 571/02 Frau Pniewski 571/02/3/6/2021-75 24161 00848910.docx 1. Schreiben an: ab: Planfeststellung für den Umbau von Knotenpunkten (Aachener Straße und Stolberger- straße) im Zuge der Militärringstraße (L34) auf dem Gebiet der Stadt Köln (Deckblatt- verfahren) mit dem Aktenzeichen AZ:25.3.3.3-1/15; Ihr Schreiben vom 26.10.2021 hier: Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde Sehr geehrte Frau Filipowicz, zum oben genannten Vorhaben nimmt die Untere Naturschutzbehörde Köln wie folgt Stel- lung: Landschaftsschutz: Die geplante Maßnahme soll im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln rea- lisiert werden, der für den betreffenden Bereich das Landschaftsschutzgebiet L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ festsetzt. Mit der Schutzgebietsausweisung sind Ge- und Verbotsbestimmungen verbunden, die dem Vorhaben z. T. entgegenstehen. Das Vorhaben steht insbesondere den Verboten Nr. 1 „Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu beein- flussen. Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen gelten auch als beschädigt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist“ und Bezirksregierung Köln z.Hd. Frau Filipowicz Börsenplatz 1 50667 Köln 571-1 Pn 11.11.2021 57 - 2 - / 3 Nr. 5 „bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung gleich“, entgegen. Von den Verboten des Landschaftsplanes kann eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 erteilt wer- den, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sol- cher sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist. Vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde sind gem. § 70 (2) LNatSchG die Beiräte zu hören. Die Beteiligung habe ich am 29.11.2021 durchgeführt. Die geplante Maßnahme wurde auf Basis der Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld erstellt. Diese prognostiziert aufgrund der Umstrukturierung von Gewerbenutzung hin zur Dienstleistung mit Verdichtung des Flächenpotentials eine Verdoppelung der Be- schäftigtenzahl und daraus resultierend eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Der zum Vorhaben erstellte Landschaftspflegerische Begleitplan legt dar, wie die zur Geneh- migung eingereichte Trasse in verschiedenen Teilen optimiert wurde, um einen größtmögli- chen Nutzen mit möglichst geringen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft als auch Freizeitnutzung zu erzielen. Er betrachtet und bewertet die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bezüglich der Schutzgüter Boden, Klima / Luft, Stadtbild, Mensch sowie Tiere und Pflanzen. Festzuhalten ist, dass bau- und anlagebedingt Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter erfol- gen, gleichzeitig aber auch Verbesserungen durch die Umsetzung der Planung erfolgen wer- den. So werden Wohnstraßen vom Verkehr entlastet, was dort zu Luft / Kleinklimaverbesserun- gen führt; Vegetationsbestände werden reduziert und Bäume gefällt, andererseits verbleibende Vege- tationsbestände durch Konzentration von Wegeverbindungen an Straßen- oder Wohnnut- zung beruhigt und durch Neupflanzungen kompensiert. Durch die Optimierung der Planung bleibt die Biotopvernetzungsfunktion zumindest kleinflä- chig zwischen L11 und L17 erhalten. Auch die dargestellten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen führen bei Einhaltung, die wie- derum durch eine Umweltbaubegleitung während der Bauphase gewährleistet werden soll, zu einer Minderung von Beeinträchtigungen. Vor Ort verbleibt zwar ein Kompensationsdefizit von insgesamt für die Ursprungsplanung er- mittelten ca. 86.000 Biotopwertpunkten. Da die Rampe an der Aachener Straße nicht gebaut wird, fällt dieses Kompensationsdefizit tatsächlich geringer aus. Kompensiert wird der Eingriff in das Biotoppotential durch die Ansaat von extensiv zu bewirtschaftenden Grasfluren, die Anpflanzung der Böschungsflächen mit standortheimischen Gehölzen, die Anpflanzung von Bäumen und die Anlage einer ca. 10.000 großen Obstwiese. Sofern die im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen eingehalten werden, wird das Vorhaben insgesamt von der Unteren Naturschutzbehörde, Landschafts- schutz als befreiungsfähig erachtet, da aufgrund der Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen der Charakter des Landschaftsschutzgebietes durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme nicht verändert und das Vorhaben dem besonderen Schutzzweck nicht zuwiderläuft. Artenschutz: Das geplante Bauvorhaben soll innerhalb des Landschaftsschutzgebiets L 11 „Äußerer - 3 - Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ durchgeführt werden, welcher zahlreiche Strukturen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte besonders geschützter Arten bietet. Der Eintritt der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht auszuschließen. Die artenschutzrechtlichen Belange wurden daher in einem Fachbeitrag untersucht. Dieser legt dar, dass durch das Vorhaben sowohl planungsrelevante Vogel- als auch Fledermausar- ten sowie nicht planungsrelevante Vogelarten betroffen sind. Ein potenzielles Vorkommen anderer Artgruppen wie Reptilien, Amphibien und Insekten konnte ausgeschlossen werden. Um den Eintritt der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu den o.g. nachge- wiesenen Arten zu vermeiden, formuliert der Fachbeitrag entsprechende Schadensbegren- zungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen, sodass das Bauvorhaben zu keiner Ver- schlechterung des Erhaltungszustandes einer Population einer Art führt. Die Maßnahmen sind auch im landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzt worden. Unter Einhaltung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und der Umsetzung der Aus- gleichsmaßnahmen stehen dem Vorhaben aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde – Ab- teilung Freilandartenschutz keine artenschutzrechtlichen Verbote entgegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ursula Pniewski 2. z.d.A.
Anlage 06_LBP_Erläuterungsbericht
84329 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld / Müngersdorf Aachener Straße / Militärringstraße und Stolberger Straße / Militärringstraße Erläuterungsbericht LANDSCHAFTPFLEGERISCHE BEGLEITPLANUNG Juni 2013 / Mai 2020 September 2021 Anlage 12 Stadt Köln Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld / Müngersdorf für die Knoten Aachener Straße (B 55) / Militärringstraße (L 34) und Stolberger Straße / Militärringstraße (L 34) Erläuterungsbericht LANDSCHAFTPFLEGERISCHE BEGLEITPLANUNG Aufgestellt: Köln , Münster, den 14.06.2013 / Mai 2020 Stadt Köln Planungsgruppe Skribbe-Jansen Ergänzt: Köln, September 2021 Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucher- schutzamt (57) in Zusammenarbeit mit dem Büro für Frei- raumplanung, Dieter Liebert, Alsdorf Legende Anpassungen Mai 2020 1. Deckblatt September 2021 Ergänzungen zum 1. Deckblatt Seite 3 von 29 1. Planungsanlass Die Stadt Köln beabsichtigt für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Müngersdorf / Eh- renfeld die verkehrlichen Verhältnisse zu optimieren. Handlungsbedarf ergibt sich aus der Konversion des Gewerbegebietes Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld in einen Dienstleis- tungsschwerpunkt. Daneben ist ein dynamischer Strukturwandel festzustellen, der neben dem o. g. Aspekt auch Gewerbe- und Industrienutzungen beinhaltet. Laut der Rahmenpla- nung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld (STADT KÖLN 2004) erscheint bei Ausschöpfung des Flächenpotentials für Arbeitsstätten eine Verdoppelung der Beschäftigtenzahl des Jah- res 2002 auf ca. 50.000 möglich. Damit und durch den Wegfall der früheren Wohnortnähe zum Arbeitsplatz wachsen die Anforderungen an die Erschließungsqualität. Dieser Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) beschreibt die Belange für Natur und Um- welt für dieses Vorhaben bei der Ausarbeitung von Planfeststellungsunterlagen für die ge- nannten Knoten. Um Ziel- und Quellverkehre bestmöglich nach außen abzuleiten sind als Kern des Verkehrskonzeptes der o. g. Rahmenplanung die hier behandelten Anschlüsse die leistungsfähige Militärring sstraße (L 34) auszubauen. Andererseits sind Wohngebiete weitge- hend von gebietsfremden Verkehr freizuhalten, so dass eine Umlenkung der Verkehrsströme erfolgen soll. In diesem LBP wird auf die Belange im Prüfungsraum eingegangen. Vertiefend wird der Än- derungsraum betrachtet (vgl. Anlage der Karten 12.00.01 & 12.00.02). 2 Bestandsaufnahme 2. Beschreibung des Vorhabens UVP-Pflicht Nach § 3 b / e Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP für Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG (Liste der UVP-pflichti- gen Vorhaben) genannt werden. Die geplante Verkehrserschließung für das Rahmenpla- nungsgebiet ist hiervon nicht erfasst. Somit ist eine UVP nicht erforderlich. Erst für dem Bau einer vier- oder mehrspurigen Bundesstraße von durchgehend fünf oder mehr km oder einem Bundesstraßenbau durch Verlegung und / oder Ausbau einer bestehen- den Bundesstraße von durchgehend 10 km oder mehr wäre eine UVP erforderlich. Neben der Ermittlung der UVP-Pflicht wurde im Vorfeld eine „Allgemeinen Vorprüfung des Einzel- falls“ (SKRIBBE-JANSEN 2009; vgl. Anlage 12.00.03) durchgeführt. Es ergaben sich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Umstand, dass keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprü- fungsgesetz oder dem Landesgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) besteht. Diese ist – nach Anhang 1 UVPG - beim Bau einer sonstigen Bundesstraße erforderlich. Die Straßenkategorie Bundesstraße trifft zwar auf die B 55 (Aachener Str.) zu, an dieser ergeben sich jedoch lediglich Optimierungen durch Wenden und Erstellung einer Abfahrtrampe für Rechtseinbieger. Beim Verkehrserschließungsvorhaben handelt es sich somit lediglich um Umgestaltungen innerhalb der Aachener Str. (B 55) mit Wenden, Schaffung eines Linksab- biegers, Modifikationen an den Auf- und Abfahrtrampen bzw. Erweiterungen der Militärring- straße (L 34) durch mehrere Auf- und Abfahrtrampen (Bereiche Stolberger Str. / Aachener Str.). Auch eine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer UVP oder UVP-Vorprüfung nach dem Lan- desgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) ergibt sich nicht. Seite 4 von 29 Gemäß des Verkehrserschließungsvorhabens nach der Rahmenplanung Braunsfeld / Mün- gersdorf / Ehrenfeld ist die Anbindung der Aachener Str. (B 55) an die Militärringstraße (L 34) Richtung Norden (Linksabbieger als Gleisquerung über die B 55) und umgekehrt die Anbin- dung der Militärringstraße (L 34) an die Aachener Straße Richtung Westen (Bundesautobahn A1) über eine Auffahrrampe geplant. Da die Benutzung des Alten Militärrings für den Individualverkehr – insbesondere für den Durchgangsverkehr - erschwert werden soll, wird der Linksabbieger von der B 55 in den Al- ten Militärring zugunsten des kombinierten östlichen Wenders und Linksabbiegers aufgeho- ben. Vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Personennahverkehr den Alten Militärring weiterhin benutzen soll, wird der Bus über eine privilegierte Busfahrspur mit zusätzlicher Ein- fädelung vor der Haltestelle der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) „Alter Militärring“ im Bereich der Mittelinsel mit Gleistrasse erstellt. Im Bereich der Stolberger Str. / Militärringstraße (L 34) wird eine neue Anschlussstelle für die Verkehre aus und in südliche Richtungen erstellt. Dadurch wird ebenso der dort verlaufende Schotterweg zu den nördlich gelegenen Kleingartenparzellen parallel im Anschluss an die Auf- und Abfahrtsrampen verlegt. Weiterhin wird am Knoten Stolberger Str. / Vitalistraße ein Kreisverkehrsplatz erstellt, wodurch der jetzige Zustand incl. des Parkplatzes auf der Mittelinsel wegfällt. Die Entwässerung findet auf den Verkehrsflächen durch randliche Einläufe und Entwässe- rungseinrichtungen mit Anschluss an die städtische Kanalisation statt. Dies wird wie im Be- stand fortgeführt. Mit der beschlossenen Planung wurde erstmals im Juni 2015 der Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Gegen den neuen Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße sind keine inhaltlichen kritischen Einwendungen eingegan- gen. Dahingegen wurden gegen die neue Rampe von der Militärringstraße an die Aachener Straße schwerwiegende Einwendungen aufgrund erheblicher privater Betroffenheiten vorge- bracht. Die Einwendungen waren äußerst umfangreich und betrafen im Wesentlichen die Themen Verkehrsführung, Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umwelt- und Gesundheits- schutz, Grunderwerb, Wertverluste, Entschädigungen und Existenzgefährdungen. Es hat sich herausgestellt, dass dieses wesentliche Element der Planung sehr umstritten ist. Daraufhin wurde u.a. ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Mili- tärringstraße / vorhandene nordöstliche Rampe mit Untersuchung eines Alternativvorschlags in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass bei Entfall der geplanten Rampe, der untersuchte vorhandene Knotenpunkt Militärringstraße bzw. die vorhandene nordöstliche Rampe die zusätzlichen Verkehre leistungsfähig abwickeln kann. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung dahingehend geändert, dass die geplante neue Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße entfällt und diese Planänderung mit- tels Deckblattverfahren in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht. 2.1 Planerische Vorgaben 3. Alternativenbetrachtung Im Rahmen der Ursprungsplanung wurden im Hinblick auf die neue Anbindung der Stolber- ger Straße an die Militärringstraße vier Alternativen auf der städtischen Fläche nördlich der Seite 5 von 29 Stolberger Straße geprüft. Die unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen im Bereich der Aachener Straße unterscheiden sich innerhalb der Alternativenbetrachtung nicht. Alternative 1: Die Stolberger Straße wird als vollwertiger Knotenpunkt an die Militärring- straße angebunden. Alle Fahrbeziehungen sind möglich. Alternative 2: Die Stolberger Straße wird nicht an die Militärringstraße angebunden . Alternative 3: Die Stolberger Straße wird derart an die Militärringstraße angebunden, dass Fahrbeziehungen nur von und nach Süden möglich sind. Alternative 4: Über die Alternative 3 hinaus wird die Zufahrt von der Stolberger Straße zur Militärringstraße in Richtung Norden ermöglicht. Damit entsteht ein sogenannter ¾-An- schluss . Die Alternativen wurden auf ihre verkehrliche Wirkung untersucht. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Durch die Umstrukturierung des Gewerbegebietes ist in jedem Fall von einer teilweisen erheblichen Mehrbelastung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur auszugehen. Vor die- sem Hintergrund wird eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zwingend erforderlich. • Eine Entlastung der Straße Alter Militärring ist n ur durch eine zusätzliche Anbindung der Stolberger Straße in Verbindung mit der Optimierung des Knotens Aachener Straße/ Mili- tärringstraße erreichbar. Ein Verzicht auf die genannte Anbindung (s. Alternative 2) ver- hindert die angestrebte Entlastung. • Die Vitalisstraße kann in allen Alternativen gegen über des heutigen Verkehrsaufkom- mens entlastet werden. • Die Widdersdorfer Straße hingegen erfährt in allen Alternativen eine Mehrbelastung ge- genüber dem heutigen Zustand. • Die Stolberger Straße wird in allen Alternativen g egenüber der heutigen Situation mehr belastet. Bei der Abwägung zwischen den Alternativen haben insbesondere ihre Auswirkungen auf die Widdersdorfer Straße und die Stolberger Straße eine entscheidende Rolle gespielt. Die ge- nannten Straßen haben nicht nur eine Verkehrsbedeutung, sondern weisen in Teilabschnit- ten auch Wohnnutzungen auf. Dabei ist die Widdersdorfer Straße im Gesamtverkehrskon- zept der Stadt Köln als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen und ist in ihrer Netzbedeutung hö- her einzustufen als die Stolberger Straße. Alternative 1: Durch einen vollumfänglichen Ausbau des Knotens Stollberger Straße / Militärringstraße mit allen Fahrbeziehungen erfahren die Stolberger Straße als auch die Widdersdorfer Straße die stärkste Mehrbelastung im Vergleich zu den Alternativen 3 und 4. Zudem ist diese Alterna- tive mit dem stärksten Flächenverbrauch verbunden. Alternative 2: Die Entlastung der Straßen Alter Militärring und Vitalisstraße erfolgt nur über eine Anbindung der Stolberger Straße an den Militärring Straße. Da die Alternative 2 eine solche Anbindung jedoch nicht vorsieht, ist sie nicht zielführend und entfällt somit. Alternative 3: Da bei der Alternative 3 kein Anschluss der Stolberger Straße Richtung Norden erfolgt, wird die Zielsetzung der Entlastung von Wohnstraßen nur teilweise erfüllt. Alternative 4: Seite 6 von 29 Bei Alternative 4 stellt sich eine ausgewogene Belastung zwischen der Stolberger Straße und der Widdersdorfer Straße ein. Die Verkehrsuntersuchung zeigt auch, dass die Belastun- gen auf der Stolberger Straße zum größten Teil aus Ziel- und Quellverkehren des Gewerbe- gebietes Braunsfeld/Ehrenfeld resultieren und dass hier kein nennenswerter Durchgangsver- kehr auftritt. Die Alternative 4 stellt sich daher als sehr gute Kompromisslösung dar: auch wenn sie durch einen zusätzlichen Fahrstreifen auf der Stolberger Straße nach Norden einen größeren Flä- chenverbrauch als die Alternative 3 hat. Im Vergleich zu Alternative 1 weist sie durch den Verzicht auf einen Linksabbieger aus Richtung Norden einen geringeren Versiegelungsbe- darf auf. 4. Rechtliche Vorgaben und Darstellung von Natur un d Land- schaft 4.1 UVP – Pflicht. Nach § 3 b/e Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP für Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG (Liste der UVP-pflichti- gen Vorhaben) genannt werden. Die geplante Verkehrserschließung für das Rahmenpla- nungsgebiet ist hiervon nicht erfasst. Somit ist eine UVP nicht erforderlich. Erst für dem Bau einer vier- oder mehrspurigen Bundesstraße von durchgehend fünf oder mehr km oder einem Bundesstraßenbau durch Verlegung und / oder Ausbau einer bestehen- den Bundesstraße von durchgehend 10 km oder mehr wäre eine UVP erforderlich. Neben der Ermittlung der UVP-Pflicht wurde im Vorfeld eine „Allgemeinen Vorprüfung des Einzel- falls“ (SKRIBBE-JANSEN 2009; vgl. Anlage 12.00.03) durchgeführt. Es ergaben sich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie der Umstand, dass keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprü- fungsgesetz oder dem Landesgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) besteht. Diese ist – nach Anhang 1 UVPG - beim Bau einer sonstigen Bundesstraße erforderlich. Die Straßenkategorie Bundesstraße trifft zwar auf die B 55 (Aachener Str.) zu, an dieser ergeben sich jedoch lediglich Optimierungen durch Wenden. Bei diesem Vorhaben handelt es sich somit lediglich um Umgestaltungen innerhalb der Aachener Str. (B 55) mit Wenden, Schaffung eines Linksabbiegers, Modifikationen an den Auf- und Abfahrtrampen bzw. Erweiterungen der Militärringstraße (L 34) durch mehrere Auf- und Abfahrtrampen (Bereiche Stolberger Str. / Aachener Str.). Auch eine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer UVP oder UVP-Vorprüfung nach dem Lan- desgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) ergibt sich nicht. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (Stand: März 2010) sind die Flächennutzungen des Prüfungs-und Änderungsraumes entsprechend der nachfolgenden Karte zugeordnet: Die Aachener Str. (B 55) und die Militärringstraße (L 34) werden als Flächen für die Hauptverkehrszüge und deren Randstreifen als Grünflächen dargestellt. Die randlich zu diesen Straßen liegenden Gebäude werden zumeist als Wohnbauflächen mit eingestreuten Gemeinbedarfs - und Mischgebietsflächen gekennzeichnet (siehe Anlage 12.00.04). 4.3 Landschaftsplan Seite 7 von 29 Der Landschaftsplan der Stadt Köln (Stand: Juni 2008, incl. 10. Änderung) stellt den Bereich des Knotens Stollberger Straße / Militärringstraße sowie weiträumige Bereiche randlich der Militärringstraße incl. Teile des Friedhofs und des großräumigen Parkplatz östlich der Militär- ringstraße (L 34) als Teil des großräumigen Landschaftsschutzgebietes (LSG) L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ (dort in Nord-Süd-Richtung verlaufend) dar. Für das LSG L 11 wurde – bezogen auf den betrachteten Raum - festgesetzt: Das Vorhaben soll im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert wer- den. Dieser weist für den Knotenpunkt Aachener Str./Militärringstraße nördlich der Aachener Str. das Landschaftsschutzgebiet (LSG) L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“ und südlich der Aachener Str. das LSG L 17 „ Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ aus. Die beiden Schutzgebiete L 11 und L 17 werden durch die Aachener Straße getrennt. Der östlich des Knotenpunktes Aachener Str. / Militärringstraße angrenzende geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche westlich der Herbesthaler Straße in Müngers- dorf“ ist von dem Umbau des Knotenpunktes unberührt. Der Knotenpunkt Stollberger Straße / Militärringstraße ist ausschließlich im LSG L 11 ge- plant. Die Schutzgebietsausweisung des LSG L 11 erfolgte u.a. • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des Naturhaushalts, insbe- sondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und naturnah entwi- ckelter Landschaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüf- tungszonen • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, i nsbesondere zur Sicherung großer, zusammenhängender Freiräume für die naturnahe Erholung und wichtiger Grünverbin- dungen dorthin aus dem bebauten Bereich. Es gilt entsprechend das Entwicklungsziel 8 bis zur Realisierung der Bauleitplanung. Dies beinhaltet, dass die vorhandenen Landschaftsformen einstweilen erhalten bleiben sollen. Es werden nachfolgende allgemein gehaltene Ziele formuliert: • Schutz ökologisch besonders wertvoller Lebensstätt en für Flora und Fauna • Anreicherung bestehender erhaltenswürdiger Landsch aftsstrukturen mit gliedernden und belebenden Elementen unter Berücksichtigung der künftigen baulichen Nutzung • Verhinderung von Zwischennutzungen (wie z. B. Ausk iesungen) Durch den Bereich des Knotens Aachener Straße (B 55) / Militärringstraße (L 34) wird dieses LSG vom südlich anschließenden LSG „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ (L 17) getrennt. Von diesem weiträumigen Gebiet liegt ein Teil des nördlichen Randbereichs vor allem im Prüfungsbereich. Östlich des Knotens Aachener Straße (B 55) / Militärringstraße (L 34) liegt der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brachfläche westlich der Herbesthaler Straße in Müngers- dorf“. Als Schutzzweck des Landschaftsbestandteils wird festgesetzt: • Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalt s durch Erhaltung naturnah entwi- ckelter Lebensräume für Pflanzen und Tiere als Trittsteinbiotop in den innerstädtischen Raum. • Belebung und Gliederung des Ortsbildes durch Erhal tung von Grünzonen zwischen Wohnbebauung und Gewerbeflächen. • Abwehr schädlicher Einwirkungen. Seite 8 von 29 Ferner ist es im LB 3.17 zur Vermeidung von Verwüstungen verboten, das Gelände mit Fahr- zeugen jeder Art zu befahren. In einer Stellungnahme des ULB zum geplanten Vorhaben (11/2009) wird in einigen Berei- chen ein Konflikt des Vorhabens mit den Zielen des LP der Stadt Köln konstatiert, da das übergeordnete Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der Grünanlagen“ ge- fährdet wird. Während gegen den Ausbau des Knotens Aachener Str. / Militärringstraße grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wird der Ausbau des Knotens Stolberger Straße / Militärring- straße abgelehnt. Die Biotopvernetzungsfunktion vom LSG L 11 Richtung Süden zum LB 3.17 und LSG L 17, die bereits stark eingeschränkt wären, würden durch die Barrierewir- kung der geplanten Anschlussstelle zu einer vollständigen Durchtrennung führen. Weiterhin wird die verkehrliche Notwendigkeit in Frage gestellt sowie auf die Biotop- und Er- holungsfunktion der Ruderalfläche zwischen Militärringstraße und Wendelinstraße verwie- sen. Diese Argumente können durch die bereits bestehende Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld (STADT KÖLN 2004), die dazugehörige „Umweltverträglichkeitsprü- fung [UVP] zur Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld“ (STADT KÖLN 2003 – Anlage 12.00.11 & 12.00.12), durch den LP der Stadt Köln sowie die Abmessungen der geplanten Straßenbauanlagen eingeordnet werden. So geht aus dem UVP hervor, dass die Biotopvernetzungsfunktion durch bestehende bauliche Anlagen, die nördlich der geplanten Anschlussstelle gelegenen Parkplätze, sowie die bestehende Anschlussstelle Aachener Straße / Militärringstraße bereits jetzt sehr rudimentär sei und lediglich als Wanderleitlinie nutzbar sei. Andererseits wird durch die geplante Anschlussstelle Militärringstraße (L 34) / Stolberger Straße die Nord-Süd-Verbindung nicht vollständig unterbrochen, sondern lediglich auf ca. die halbe Breite eingeschränkt. Für die genannten Flächen sind weiterhin Verkehrs- lärm und Luftschadstoffbelastung in Ansatz zu bringen. Eine Erholungsnutzung dieser Flä- chen ist gering, lediglich die Verbindungswege zu den angrenzenden Spiel- und Grünflächen dürften frequentiert werden. Der Landschaftsplan gibt weiterhin Auskunft darüber, dass das Schwergewicht der zu erfül- lenden Aufgaben im L 11 und L 17 Entwicklungsziel 8 ist (siehe oben). Die Notwendigkeit der Verkehrsertüchtigungsmaßnahmen und ihr Verbesserungswirkung für das Allgemeinwohl wurden bereits ausführlich u. a. in der Rahmenplanung Braunsfeld / Mün- gersdorf / Ehrenfeld (STADT KÖLN 2004) behandelt. Neben der Schutzgebietsausweisung belegt der Landschaftsplan den betreffenden Bereich mit dem behördenverbindlichen Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen“. Mit dem EZ 2 sollen vielfältig mit Landschaftselementen ausgestattete, nutzungsbestimmte Freiräume u.a. durch einer Erhaltung wertvoller Biotope, der Erhaltung intensiv genutzter Er- holungs- und Freizeitbereiche sowie durch eine landschaftsschonende Einbindung von öf- fentlichen Verkehrsanlagen gesichert, gepflegt, verbessert und vor landschaftsschädigenden Eingriffen bewahrt werden. Der Landschaftsplan beinhaltet unter Gliederungspunkt 2.2.2 darüber hinaus, dass bei nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Bereichen des EZ 2 diese unvermeidba- ren Beeinträchtigungen, soweit der Eingriff nicht gänzlich zu untersagen ist, selbiger qualita- tiv und quantitativ gleichwertig in der näheren Umgebung des Eingriffsortes zu kompensieren ist. Seite 9 von 29 Sollte dies aufgrund der örtlichen Situation oder nur unter besonderen Aufwendungen mög- lich sein, so sollten die Kompensationsmaßnahmen vorwiegend in den Bereichen mit EZ 3 bis EZ 6 erfolgen. 4.4 Biotopkataster NRW / Informationssystem LANUV NRW Nach den Kurzinformationen des Kartenservers des Naturschutz-Fachinformationssystems NRW sind im Prüfbereich drei Objekte verzeichnet. Diese werden wie folgt beschrieben (nach LANUV 2010, Anlage 12.00.05): • „Grünlandbrache Wendelinstraße, östlich Militärrin gstraße“ (BK-5007-049): Die von Glatt- hafer dominierte Brache mit Teilbereichen von mageren Standorten hat Ansätze von Ver- buschung (Hundsrose, Schwarzer Holunder, Brombeere, usf.), ist für Schmetterlinge und Heuschrecken wertvoll und als Altablagerungsverdachtsfläche ausgewiesen (evtl. Bau- schutt). Diese Angaben beziehen sich auf Kartierungen aus den Jahren 1993 / 1998. Diese Beschreibung ist mittlerweile durch die definitiv stattgefundene Sukzession / Ver- buschung überholt. Es dominieren ausgedehnte Schwarze-Holunder-Vorwald- und aus- dauernde Ruderalflächen-Biotoptypen. • „Brache auf Altablagerungen nördlich der Aachener Straße“ (BK-5007-052). Der nördli- che Teil der Fläche besteht aus einer v. a. durch Salweide, Sandbirke und Waldrebe stark verbuschten Grünlandfläche mit offenen Bereichen, südlich befindet sich eine Obst- gartenbrache mit mittlerweile waldartigem Charakter. Die gesamte Fläche bildet einen wichtigen Rückzugsraum für Insekten und Avifauna (Trittsteinbiotop) und deckt sich mit dem in Textziffer 2.2 beschriebenen geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.17 „Brach- fläche westlich der Herbesthaler Fläche in Müngersdorf“ die sich nur zu einem kleinen Bruchteil innerhalb des Änderungsraumes befindet. • „Stadtwald im äußeren Grüngürtel“ (BK-5007-010), e in bestehendes LSG mit hoher struktureller Vielfalt, klimatischer Ausgleichsfunktion, Vernetzungsfunktion, Altholzbestän- den, hoher Erholungsfunktion und z. T. anspruchsvoller Krautschicht. Der Bereich befin- det sich ebenfalls großteils außerhalb des Änderungsraumes und bezieht seine Angaben und Detailinformationen aus Kartierungen aus den Jahren 1981 – 1998, die in diesem Bereich bei diesem Sukzessionsstadium vsl. bis heute Aktualität besitzen (vgl. L 17 in Textziffer 2.2). 4.5 2.2 Artenschutzrechtliche Aspekte Bei dem Vorhaben sind die planungsrelevanten Arten zu berücksichtigen. Aufgrund der star- ken Zerschneidung und Beeinträchtigung durch die Straßen, Immissionen und Einwirkungen wie Müllablagerungen, etc. in Verbindung mit dem dominierenden Vorkommen von wiesen- artigen Randflächen, gehölzbewachsenen Böschungen und wenigen Offenlandbereichen er- scheint das Vorkommen der oft selten und gefährdeten planungsrelevanter Arten meist un- wahrscheinlich, da hier eher suboptimale Habitate zur Verfügung stehen. Die planungsrelevanten Arten sind vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher- schutz Nordrhein-Westfalen in Artengruppen zusammengefasst worden (siehe LANUV 2010, Anlage 12.00.06). Im Folgenden wird abgeprüft inwiefern ein Vorkommen der o. g. Arten- gruppen im Änderungsraum möglich erscheint: • Libellen & Käfer: die jeweils zwei Arten dieser pl anungsrelevanten Artengruppen haben Habitatsansprüche, die sich nicht mit Strukturen im Vorhabengebiet decken (z. B. gerin- ger Totholzanteil, keine Gewässer, starke Beeinträchtigungen) • Schmetterlinge & Weichtiere: keine Habitatseignung vorhanden • Reptilien & Amphibien: Reptilien dürften aufgrund der fehlenden Habitatseignung nicht vorkommen, während für die einzelne Amphibien aufgrund das Vorkommen einiger Arten in einigen Biotoptypen (z.B. Grasfrösche in Brombeergebüschen) möglich aber aufgrund Seite 10 von 29 der Zerschneidung der Wanderwege durch Straßen unwahrscheinlich erscheint (subopti- maler Lebensraum) • Avifauna: ein Vorkommen planungsrelevanter Vögel w urden bei den Kartierungen • nicht festgestellt, ein Vorkommen aufgrund des Leb ensraumanspruches und Seltenheits- grades ist unwahrscheinlich • Fledermäuse: das Vorkommen planungsrelevanter Arte n ist möglich (Jagdgebiet) • Sonstige Säugetiere: keine Habitatseignung vorhand en • Farn-, Blütenpflanzen & Flechten: keine Habitatsei gnung vorhanden Insgesamt ist das Vorkommen von einzelnen planungsrelevanten Arten im Gebiet aufgrund des Lebensraumanspruches und Seltenheitsgrades unwahrscheinlich. Dies gilt auch für die nach dem Informationssystem LANUV NRW für das Gebiet erwähnten Schmetterlinge und Heuschrecken (BK-5007-052), die mittlerweile aufgrund der fortschreitenden Sukzession keine ausreichenden Habitate mehr vorfinden (vgl. Kap. 4). Potentiell vorkommende Fledermausarten, die das Gebiet höchstens als Jagdgebiet benut- zen, sowie die Avifauna erfahren für ihre mögliche Nutzung keine erheblichen Beeinträchti- gungen bzw. werden durch die Anlage von Ausgleichsflächen nicht beeinträchtigt. Nach Auskunft des Biotop- und Fundortkatasters des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gab es keine Hinweise auf planungsrele- vante Arten. Zur Überprüfung der artenschutzrechtlichen Aspekte im Zuge der gegenständlichen Planung fanden Untersuchungen der Artengruppen Brutvögel und Fledermäuse statt. Die Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Prüfung basiert auf dem für NRW vereinheitlichtem dreistufigen Prüfschema (Herausgeber: Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen). In Stufe I wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutz- rechtliche Konflikte auftreten können. Zu betrachten sind alle bau-, anlage- und betriebsbe- dingten Wirkfaktoren. Aufgrund der dabei ermittelten Betroffenheit wurden in Stufe 2 vertie- fende Untersuchungen zu Vorkommen der in NRW als „planungsrelevante Arten“ zu betrach- tenden Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung finden sich de- tailiert in den Artenschutzrechtlichen Prüfungen zu diesem Verfahren wieder. Das Vorkommen weiterer Arten (nicht planungsrelevante Arten) kann aufgrund der struktur- armen Lebensräume des Plangebietes mit zahlreichen Zerschneidungen und Beeinträchti- gungen durch die Straßen, Immissionen und Einwirkungen wie Müllablagerungen, etc. in Verbindung mit dem dominierenden Vorkommen von artenarmen wiesenartigen Randflä- chen, gehölzbewachsenen Böschungen an stark befahrenen Straßen und wenigen Offen- landbereichen sowie der starken ubiquitären Überprägung im Umland, auf die Gruppe der häufig vorkommenden Kulturfolger mit verhältnismäßig geringen Lebensraumansprüchen und gutem Erhaltungszustand beschränkt werden. Auch im entsprechenden LANUV Messtischblatt, welches eine naturschutzfachlich begrün- dete Auswahl aller potentiell vorkommenden Arten im jeweiligen Planungsraum abbildet, fin- den sich für den Quadranten 50073 – Köln, lediglich Brutvogelarten. Die folgende Liste nennt die essentiellen Ausschlussgründe für eine Betroffenheit der ent- sprechenden Artengruppen (auch nicht planungsrelevanter Arten): • Vögel: Eine Betroffenheit der planungsrelevanten A rten kann unter Beachtung der aufge- zeigten Minimierungs-, Vermeidungs- und CEF Maßnahmen ausgeschlossen werden (siehe auch ASP). Darüber hinaus sind Vorkommen von Vogelarten aus der Gruppe der häufig vorkommenden Kulturfolger mit verhältnismäßig geringen Lebensraumansprüchen und gutem Erhaltungszustand nicht auszuschließen. Auch diese Arten profitieren von den allgemeinen Festsetzungen wie Neupflanzungen und Einsaaten, die sich in Form Seite 11 von 29 neuer Nahrungshabitate positiv auswirken. Zudem ist festzustellen, dass die betroffenen Arten über eine große Lebensraumamplitude verfügen und folglich im nahen Umfeld aus- reichende Ersatzlebensräume finden können. Einer Tötung von Individuen wird durch eine zeitliche Begrenzung der Rodungsarbeiten wirkungsvoll verhindert. • Fledermäuse: das Vorkommen planungsrelevanter Arte n konnte im Zuge der Kartierun- gen nachgewiesen werden (Transferflug). Zudem sind Vorkommen im Bereich der vorh. Brücken potentiell möglich. Zur Vermeidung der Zugriffsverbote wurden im Rahmen der ASP Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen formuliert. • Libellen & Käfer: die Artengruppen konnten im Zuge der Kartierungen nicht nachgewie- sen werden. Im Plangebiet finden sich zudem keine Habitate, welche über die erforderli- chen Strukturen (Totholzanteil, Gewässer, ungestörte Bereiche) verfügen. • Schmetterlinge & Weichtiere: die Artengruppen konn ten im Zuge der Kartierungen nicht nachgewiesen werden. Im Plangebiet finden sich zudem keine Habitate, welche über die erforderlichen Strukturen (blütenreiche Wiesen mit Zeigerpflanzen der Artengruppe) ver- fügen. • Reptilien & Amphibien: die Artengruppen konnten im Zuge der Kartierungen nicht nach- gewiesen werden. Im Plangebiet finden sich zudem keine Habitate, welche über die er- forderlichen Strukturen (reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren oder Gewässer) verfügen. • Sonstige Säugetiere: die Artengruppen konnten im Z uge der Kartierungen nicht nachge- wiesen werden. • Pflanzen: gefährdete bzw. besonders geschützte Pfl anzenarten konnten im Zuge der Kartierungen nicht nachgewiesen werden. Folgende Minimierungs-, Vermeidungs- und CEF Massnahmen sind zu beachten: Baufeldfreimachung Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder ein er Zerstörung von Gelegen gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit zwischen Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar erfolgen sind die Rodungsarbeiten un- ter ökologischer Begleitung durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein Besatz festgestellt werden, muss das weitere Vorgehen mit dem Fachamt / Genehmigungsbehörde abgestimmt werden. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Rodungsarbeiten wird dringend angeraten, die gesetzte Frist einzuhalten. Ein erneuter Besatz des EG durch die genannten Arten ist sehr wahrscheinlich. Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten Die Nutzung des EG als Transferkorridor der Zwergfledermaus ist nachgewiesen. Die Arbeiten sollten daher zwischen Ende Februar und Ende Oktober bei Tageslicht erfolgen. Lassen sich Arbeiten in der Dunkelheit aus zwingenden Gründen n icht vermeiden, so sind die dabei zu berücksichtigenden Maßnahmen in Anlehnung an die Ar t der jeweiligen Arbeiten nochmals individuell durch einen entsprechend qualifizierten Fachmann zu untersuchen. Zusätzliche Lichtquellen sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Da eine Nutzung der Brücken als Quartier nicht ausgeschlossen werden kann, darf in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Februar keine direkte Bestrahlung der Brückenstrukturen erfolgen, um eine Störung der ruhenden Individuen zu vermeiden. Diese sind während der Winterruhe potentiell tödlich, da es in diesem Fall zu einem erhöhten Energieverbrauch kommt und die Tiere bis zum Frühjahr verhungern könnten. Seite 12 von 29 Ersatzquartiere für Feldsperling Im Rahmen der „worst case“ Einschätzung ist das Vorkommen von Feldsperlingen im EG nicht ausgeschlossen. Folgende CEF Maßnahme ist durchzuführen: Fachgerechte Anbringung von dauerhaft beständigen Nistkästen (z.B. von Schwegler) in Randlage des EG 10 Nistkästen, z.B. Typ Schwegler Mauerseglerkasten Nr.17 zzgl. Einflugrosette "Sperling" (Ø32mm) In der Praxis zeigte sich, dass Mauerseglerkästen besser angenommen werden als Sperlings- koloniekästen. Die Maßnahmen sind regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis spätestens Ende Februar vor dem ei- gentlichen Baubeginn zu erfolgen. Herstellung von Ersatzlebensräumen örtlicher Brutvogelvorkommen Im Bereich der Mittelinsel (Anbindung Stolberger Straße - Militärring) ist eine Sukzessionsflä- che mit Initialbewuchs herzustellen. Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse Zur Aufwertung des Lebensraums erfolgt die Herstell ung einer durchgehenden Leit-struktur durch die Anpflanzung von Sträuchern im Bereich der Einschneidungsböschung, der Mittelin- sel und insbesondere des nordöstlichen Randes der A nschluss-stelle. In Verbindung mit den geplanten Baumpflanzungen im Bereich der Wendelinst raße ergibt sich so eine zusammen- hängende Leitstruktur von der Aachener- bis zur Widdersdorfer Straße, welche die durch die Wendelinstraße gegebene Zerschneidungswirkung aufhe bt und deren Lenkungswirkung die potentielle Kollisionsgefahr mit dem Verkehr im Bereich der Anschlussstelle minimiert. 4.6 2.3 Boden, Altlasten, Altstandorten sowie Wasserschutzzonen Es handelt sich um sehr fruchtbare Böden, die sich seit langem im städtisch genutzten Be- reich befinden. Sie sind insbesondere im Prüfungsraum durch infrastrukturelle Nutzungen verändert und überformt worden. Das Gebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen (Anlage 12.07). Dies sind (nach STADT KÖLN 2010): − Städtische Altdeponie 30505: Eine ehemalige, im zentralen Bereich bis 11 m tiefe Kies- grube, die in den 1950er und 1960er Jahren mit Hausmüll verfüllt wurde. Im Zuge des 4- spurigen Ausbaus der Militärringstraße 1984 wurde der Straßenverlauf ca. 6 m abge- senkt und das abgetragene Aushubmaterial fachgerecht entsorgt. Eine 1991 vom Um- welt- und Verbraucherschutzamt durchgeführte Gefährdungsabschätzung ergab, dass von dem Altmaterial bei derzeitiger Nutzung keine Gefährdung zu besorgen ist. − Verdachtsfläche 30504: Diese Fläche im Kreuzungsbereich zwischen Militärringstraße, Wendelin Straße und Vitalistraße wurde 1965 flachgründig abgegraben und zum Teil wieder aufgefüllt. Nähere Angaben sind nicht verfügbar, konkrete Gefährdungen sind nicht erkennbar. Es wurde orientierende Untersuchungen bei Nutzungsänderungen erwo- gen. Seite 13 von 29 Bzgl. der Verdachtsfläche 30504, in dem der die Auf- und Abfahrrampen der neuen An- schlussstelle der Wendelin Straße an die Militärringstraße (L 34) haben liegen , wurden in ei- nem Bodengutachten im Bereich der geplanten Wege keine Hinweise auf Altlasten doku- mentiert. 4.7 Mensch /Erholungsnutzung Der Planungsraum unterliegt gegenwärtig folgenden Nutzungen: Zum einen sind nördlich der Anschlussstelle Stollberger Straße Kleingärten vorhanden, deren Inanspruchnahme durch Planungsoptimierungen verhindert werden konnte. Zum anderen wird die nördlich der Wendelinstraße gelegene Gehölzbrache von Wegen und Pfaden durchzogen, die als fußläufige Verbindungswege genutzt werden. 3 Bestandsbeschreibung In diesem Abschnitt sollen die im Änderungsraum vorkommenden Biotoptypen nach der Me- thode LUDWIG (FROELICH + SPORBECK 1991) beschrieben werden. Summarisch werden die im Prüfungsraum vorkommenden Biotoptypen erwähnt. Eine Übersicht über den Bio- toptypenbestand findet sich auf den Plänen der Anlage 12.00.01 und 12.00.02. Die Vegetationsformationen befinden sich unmittelbar beidseitig angrenzend an die erwähn- ten Straßen. Es handelt sich an der Militärringstraße, die als versiegelter Bereich (HY 1) auf- genommen wurde, um die regelmäßige Abfolge von extensiv gepflegte Grasfluren (HH 7), teilweise Ziergesträuch (HM 52) und um baumheckenartige Gehölzstreifen bzw. Gehölzriegel an Straßen mit überwiegend standortheimischen Gehölzen (BD 71 / BD 72). Im Bereich südlich Wendelinstraße/ östlich Militärringstraße finden sich neben ausdauernden Ruderalfluren (HP 7), einem geschotterten Weg (HY 2) und Schwarze-Holunder-Vorwälder (AV 3) auch Kleingärten (HJ 5) und die erwähnten baumheckenartige Gehölzstreifen. Im öst- lich an die Militärringstraße angrenzenden Parkplatzbereich findet sich v. a. Scherrasen auf steinigen Untergrund (HM 51), unversiegelte Wege und randlich Gebüsche (BB 1), Baum- gruppen und Einzelbäume (BF 42 / 42) mit überwiegend standortheimischen Arten. Im Einmündungsbereich der Zu- und Abfahrten von der Militärringstraße auf die Aachener Straße kommen neben den bekannten extensiv gepflegte Grasfluren (HH 7), Scherrasen (HM 51) und baumheckenartige Gehölzstreifen bzw. Gehölzriegel an Straßen mit überwie- gendstandortheimischen Gehölzen (BD 71 / 72), versiegelte Bereiche (HY 1), Gleisanlagen der Straßenbahn (HD 4) und Feldgehölze mit überwiegend standorttypischen Gehölzen (BA 12 / 13) vor. Im weiteren Umfeld bei der geplanten Bushaltestelle stocken überwiegend einheimische Baumgruppen über einen vegetationsarmen ruderalen Saum (BF 32 / HP 7), während sich bei der geplanten zusätzlichen Busfahrspur an der B 55 lediglich Straßenkör- per (HY 1), Scherrasen (HM 51), Gleisanlage (HD 5) sowie Baumreihen (BF 42) befinden. Randlich der B 55 beginnen dort einheimische Feldgehölze (BA 13) bzw. versiegelt Berei- che. Im weiteren Prüfraum finden sich folgende Biotoptypen: • Friedhöfe mit altem Baumbestand (HM 2) • Grünanlagen / Spielplätze ohne alten Baumbestand ( HM 1) • einheimische Feldgehölze (BA 12 / 13) • versiegelt Flächen (HY 1), unversiegelte, befestig te Bereiche (HY 2) • Scherrasenflächen (HM 51) • baumheckenartige Gehölzstreifen (BD 71) Seite 14 von 29 • Baumgruppen, Baumreihen mit standorttypischen sowi e standortfremden Gehölzen (BF 32 / 42) • Gebüsche / Strauchhecken aus überwiegend standortt ypische Gehölzen (BB 1) Diese Biotoptypeneinheiten bilden somit einen stark von verkehrlichen Infrastruktureinrich- tungen geprägten großstädtischen Raum mit großzügiger Durchgrünung ab. 4. Eingriffsbeschreibung Gemäß des Verkehrserschließungsvorhabens nach der Rahmenplanung Braunsfeld / Mün- gersdorf / Ehrenfeld ist die Anbindung der Aachener Str. (B 55) an die Militärringstraße (L 34) Richtung Norden (Linksabbieger als Gleisquerung über die B 55) und umgekehrt die Anbin- dung der Militärringstraße (L 34) an die Aachener Straße (B 55) Richtung Bundesautobahn A 1 geplant (Auffahrrampe). Da die Benutzung des Alten Militärrings für den Individualver- kehr – insbesondere für den Durchgangsverkehr - erschwert werden soll, wird der Linksab- bieger von der B 55 in den Alten Militärring zugunsten des kombinierten östlichen Wenders und Linksabbiegers aufgehoben. Da der öffentliche Personennahverkehr den Alten Militär- ring weiterhin benutzen soll, wird der Bus über eine privilegierte Busfahrspur mit zusätzlicher Einfädelung vor der Haltestelle der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) „Alter Militärring“ im Be- reich der Mittelinsel mit Gleistrasse erstellt. Eine weitere KVB Bushaltestelle soll an der Ab- fahrrampe von der Aachener Str. (B 55) auf die Militärringstraße (L 34) entstehen. Im Bereich der Stolberger Str. / Militärringstraße (L 34) wird eine neue Anschlussstelle für die Verkehre aus und in südliche Richtungen erstellt. Dadurch wird ebenso der dort verlaufende Schotterweg zu den nördlich gelegenen Kleingartenparzellen parallel im Anschluss an die Auf- und Abfahrtsrampen verlegt. Weiterhin wird am Knoten Stolberger Str. / Vitalistraße ein Kreisverkehrsplatz erstellt, wodurch der jetzige Zustand incl. des Parkplatzes auf der Mittelin- sel wegfällt. Durch diese anlagebedingten Maßnahmen soll eine bessere Führung des Verkehrs durch geringere Fahrzeiten und andererseits eine Entlastung der sensiblen Wohnbereiche erreicht werden. An Biotoptypen sind von dem Eingriff die straßenbegleitenden Grasfluren, die baumhecken- artigen Gehölzstreifen und Gehölzriegel sowie Scherrasen betroffen. Insbesondere im Be- reich der neuen Anschlussstelle – incl. des Schotterweges zu den Kleingartenparzellen – im Bereich der Stolberger Str. an die Militärringstraße (L 34) sind auch ausdauernde Ruderalflä- chen und Schwarze-Holunder-Vorwälder betroffen. Weiterhin müssen Bäume gefällt werden. Diese werden durch Neupflanzungen im Eingriffsbereich / Änderungsbereich ausgeglichen. Dies ist hauptsächlich im Bereich der Neuanlage eines Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße / Vitalisstraße mit mindestens 13 Neuanpflanzungen standortgerechter Laubbäume geplant. Diese Eingriffe sind trotz Optimierungen und sparsamen Umgangs mit den Flächen unvermeidlich, um die Maßnahme durchführen zu können. Die Entwässerung findet auf den Verkehrsflächen durch randliche Einläufe und Entwässerungseinrichtungen mit Anschluss an die städtische Kanalisation statt. Dies wird wie im Bestand fortgeführt. Randliche Flächen zur Baustelleneinrichtung bzw. zwei Baustraßen im innengelegenen Be- reich zwischen der Militärringstraße (L 34) und den geplanten Auf- und Abfahrtsrampen zur Stolberger Straße kommen temporär hinzu. Diese baubedingt beeinträchtigten Flächen wer- den jedoch nachträglich wieder hergestellt. Hier wurden Flächen gewählt, die durch die An- lage des bestehenden Schotterweges vorbelastet sind (Teilversiegelung). An vermeidbaren Beeinträchtigungen kamen während der Planungs- und Abstimmungs- phase verschiedene Minderungsmaßnahmen und Umplanungen zum Tragen: So wurden die Auf- und Abfahrtsrampen an der Stolberger Straße / Militärringstraße verkleinert, um die Seite 15 von 29 nördlich gelegene Kleingartenanlage erhalten zu können, große Flächenanteile des Ände- rungsbereichs sind von der Planung nicht betroffen und bleiben in ihrer derzeitigen Nut- zungsform bestehen. Weitere Schutzmaßnahmen in Einzelnen sind z. B. der bauseitige Schutzmaßnahmen der zu erhaltenden Baumstämme während der Bauzeit. 4.1 Auswirkungen der Planung auf verschiedene Belange Diese Belange wurden in den Plänen Nrn. 12.00.01 und 12.00.02 unter dem Punkt Konflikte z. T. räumlich zugeordnet. 5. Darstellung und Bewertung von Natur und Landscha ft Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bauvorhabens sind die landschaftspflegerischen Belange für den betroffenen Bereich zu betrachten. Grundsätzlich werden die Auswirkungen des Vorhabens aufgrund des zulässigen Planungsrechts daran gemessen, welche Beein- trächtigungen sie hervorrufen. Dabei wird lediglich der direkte Eingriffsraum betrachtet. 5.1 Lärm Durch die hier beschriebene Verkehrsertüchtigung ist durch die Straßenausbaumaßnahmen ein Heranrücken des Straßenkörpers an die jetzige Bestandsbebauung gegeben. Dies ist insbesondere bei der neu entstehenden Abfahrrampe von der Militärringstraße auf die Aachener Straße / B 55 (West) der Fall. Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung über den geplanten Ausbau der Aachener Straße / Militärringstraße in Köln-Braunsfeld des Büros ADU COLOGNE - INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH vom Juli 2011 werden am dortigen unmittelbar westlich benachbart liegenden Bestandsgebäuden („Alte Militärstraße 8a“ / „Aachener Straße 698a /b“) die Beurteilungspegel und Grenzwerte für Wohnen am Tag / Nacht überschritten und die Notwendigkeit zur Ergreifung von Schallschutzmaßnahmen ausgelöst. Durch die Erhöhung der Lärmbelastung ist eine wesentliche Änderung gem. 16. BImSchV gegeben. Als Schallschutzmaßnahme käme hier eine Schallschutzwand in Frage, die bei der Abwägung von Kosten und Nutzen jedoch unverhältnismäßig teuer ist. Aus diesem Grund werden passive Lärmschutzmaßnahmen direkt am Gebäude bzw. an der Außenfassade durch eine Lärmschutzsanierung durchgeführt. Dabei kommen an Fenstern mit dahinerliegenden schutzwürdigen Nutzungen (Schlafzimmer, Büro, etc.) z. B. schallge- dämmte Fenster sowie schallgedämmte Be- und Entlüftung zum Einsatz. Zudem haben die anspruchsberechtigten Außenwohnbereiche (Balkone der o. g. Gebäude) Anspruch auf Ent- schädigung gem. 16. BImSchV bzw. der VLärmschR97. Insgesamt erfolgt an den durch Straßenausbaumaßnahmen zu optimierenden Straßen der Verkehrsertüchtigung eine deutliche Verkehrszunahme und damit ein Anstieg des Verkehrs- lärm, was sich ungünstig auf die nahe an diesen Straßen liegenden Wohngebäuden aus- wirkt. Als Ergebnis einer weiteren Schalltechnischen Untersuchung über den geplanten Ausbau und Neubau der Stolberger Straße / Militärringstraße in Köln-Müngersdorf des Büros ADU COLOGNE - INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH vom Juli 2011 werden die Beur- teilungspegel im Bereich der Rampe Stolberger Straße für einige Bestandsgebäude bzw. Fassadenbereiche überschritten. Damit ist auch hier ein Entschädigungsanspruch gegeben. Zudem haben die anspruchsberechtigten Außenwohnbereiche (Balkone der o. g. Gebäude) Anspruch auf Entschädigung gem. 16. BImSchV bzw. der VLärmschR97. Im Zuge der Planänderung wurde die Schalltechnische Untersuchung entsprechend ange- passt. Auswirkung durch den Entfall der Rampe von der Militärringstraße zur Aachener Straße: Seite 16 von 29 In der aktualisierten Schalltechnischen Untersuchung wurde der Untersuchungsraum durch das Ergänzen der Aachener Straße korrigiert. Daher ergeben sich trotz Wegfalls der Rampe mehr Betroffenheiten durch Lärm als in der ursprünglichen Untersuchung. Bei den wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse handelt es sich um: − Den Anspruch des Hochhauses Aachener Straße 608d − Den Anspruch der Häuser auf der Südseite der Aache ner Straße − Den Wegfall des Anspruchs auf der Rückseite des Al ten Militärrings 8a. Die Anspruchsberechtigung auf passiven Schallschutz an der Aachener Straße 698 und 698a bleiben bestehen. Kleingartenanlage Manstedter Weg: Die Ergebnisse der aktualisierten Schalltechnischen Untersuchung zeigen, dass die Pege- länderung an dem betrachteten Immissionsort der Kleingartenanlage 3 dB beträgt und der Immissionsgrenzwert überschritten wird. Die Maßnahme den Verkehr von der Militärring- straße über eine neu zu bauende Zufahrt auf die Stolberger Straße zu führen, stellt daher im Sinne der 16. BImSchV eine wesentliche Änderung dar. Die Kleingartenparzelle hat somit dem Grunde nach einen Anspruch auf Schallschutz. Die restlichen Kleingartenparzellen des Kleingartens Manstedter Weg liegen weiter nördlich der Rampe und somit weiter von der Schallquelle entfernt. Für sie besteht kein Anspruch auf Schallschutz, da bereits an der Nordgrenze der betrachteten Kleingartenparzelle der Beurteilungspegel bei 63 dB(A) liegt und somit der zulässige Immissionsgrenzwert eingehalten wird. 5.2 Bodenfunktionen Durch die Überbauung im Bereich der Auf- und Abfahrrampen im Bereich der Stolberger Straße und am Rande der Militärringstraße (durchgängige Aus- und Einfädelspur) kommt es durch die Versiegelung zu einem Totalverlust der Bodenfunktionen. Es wird anthropogenes verändertes Material aufgebracht und die Versickerung von Niederschlagswasser findet durch die Entwässerung und Fortführung des Wassers an anderer Stelle statt. Ebenso findet Die in der Ursprungsplanung ermittelte kleinflächig eine Versiegelung an der Aachener Str. / Auffahrtsrampe zur Militärringstraße , an der Aachener Str. / Auffahrtsrampe mit neuer Bushaltestelle sowie an der Buswarteposition vor der Straßenbahnhaltestelle in Höhe Alter Militärring statt. fällt geringer aus, da die Rampe nicht mehr umgesetzt wird. Die Militärringstraße, Aachener Straße, Stolberger Straße und Vitalisstraße werden über vor- handene Kanalisationsleitungen entwässert. Die Entwässerung wird im Bereich der Aache- ner Straße beibehalten. Für den Bereich der Militärringstraße werden die Aus- und Einfädelspuren über Versicke- rungsmulden entwässert. Dieses entlastet das vorhandene Entwässerungssystem der Mili- tärring sstraße und erlaubt die zusätzliche Einleitung in das Kanalisationssystem von der Auf- fahrrampe zur Aachener Straße (B 55). Diese Rampe wird über eine geplante Kanalisation entwässert und an das vorhandene Sys- tem angebunden. Im Bereich der Stolberger Straße/Vitalisstraße bleibt die vorhandene Entwässerung über Ka- nalisation, Kanalanlagen erhalten. Seite 17 von 29 5.3 Klima Die Versiegelung von Flächen die vorher vegetationsbestanden waren führt insbesondere bei einer Ausführung als Asphaltdecke zu einer lokalklimatischen Erwärmung. Da die versie- gelten Flächen im Gegensatz zu vegetationsbestandenen Flächen die eintreffende Wärme nicht zur Verdunstung der im Boden und in der Phytomasse gespeicherten Wassers nutzen können, erwärmt sich die Oberfläche. Diese Erwärmung fällt besonders hoch aus, da die schwarze Oberfläche im Gegensatz zu weißen Oberflächen nicht reflektiert und einen hohen Anteil der eintreffenden Strahlung absorbiert. Dieser Prozess der Aufheizung findet insbe- sondere bei windarmen Strahlungswetter statt. Aufgrund der Kleinflächigkeit der zusätzlich zum Bestand hinzukommenden Verkehrsflächen, sind die Auswirkungen in der städtisch ge- prägte n Umgebung als sehr gering einzuordnen. 5.4 Luft Bei Umsetzung der Planung und somit Benutzung der neuen Verkehrswegverbindung findet eine deutliche Umverteilung der Verkehrsströme aus dem Bereich der Straße „Alter Militär- ring“ zur Militärringstraße statt. Angesichts der Tatsache, dass der „Alte Militärring“ eine Straße mit höherer dichter Randbebauung und Wohnnutzung ist, kann diese Entwicklung aus Vorsorgesicht begrüßt werden. Die schädlichen Reizgase Stickstoffdioxid und Feinstaub werden infolge der Umverteilung des Verkehrs in deutlich geringfügigerem Maße im Bereich der Wohnnutzung emittiert und es ergeben sich geringere Belastungen für die Anwohner. 5.5 Stadtbild Durch die Realisierung der Planung wird aus eine mn verkehrlich intensiv genutzten Raum mit klaren Nutzungskonflikten zwischen den motorisierten Individualverkehr und der Wohn- nutzung ein verkehrlich etwas intensiver genutzter Raum mit einem deutlich kleineren Nut- zungskonflikt zwischen den vorgenannten Funktionen. Für den motorisierten Individualver- kehr verringert sich der Raumwiderstand, was sich in kürzeren Fahrzeiten und geringerem Fahraufwand niederschlägt, während sich für die Anwohner die Lärm- und Schadstoffimmis- sion verringern. Visuell ergeben sich geringfügige Änderungen, die diese Nachverdichtung der Infrastruktur- wege mit sich bringt. Hier entsteht an den veränderten Bereichen, namentlich an der Stolber- ger Straße, der Eindruck eines intensiv genutzten Raumes. Andererseits wird durch die Ver- kehrsmengenreduzierung am „Alten Militärring“ der Eindruck einer lebenswerten Straße ent- stehen. Die Neugestaltung des Knotens Stolberger Str. / Vitalisstraße durch einen Kreisver- kehrsplatz lässt den Eindruck einer funktionellen und praktischen Lösung im Gegensatz zur vorherigen Unübersichtlichkeit entstehen. Für den Menschen in seiner Eigenschaft als Ver- kehrsteilnehmer wird bei der Nutzung der neuen Verkehrsführung die einfachere und schnel- lere Bewältigung der Strecke positiv auffallen. 5.6 Mensch /Erholungsnutzung Im Bereich den Auf- und Abfahrrampen an der Stolberger Straße / Militärringstraße (L 34) hingegen kommt es infolge der Flächeninanspruchnahme zu kleinflächigeren Verlust an ru- deraler Grünfläche. Diese Grünfläche wird als zu durchquerende Fläche zu den (süd-)west- lich benachbarten attraktiven Erholungsflächen mit Spielgeräten genutzt. Aufgrund ihres (zu- mindest zeitweise) unattraktiven Erscheinungsbildes (Ablagerung von Gartenabfällen, Unrat, etc., flächiger Bestand mit Brombeersträuchern) und fehlenden infrastrukturellen Ausstattung wegen der spürbaren Lärmbelastung durch die benachbarte Militärringstraße dürfte eine Er- holungsnutzung in diesem Bereich unwahrscheinlich sein. Seite 18 von 29 Die von der Maßnahme betroffene Gehölzbrache nördlich der Wendelinstraße wird von ver- schiedenen Wegen und Pfaden durchzogen, die den nördlich zum Plangebiet liegenden Spielplatz am Manstedter Weg als auch eine Kleingartenanlage fußläufig anschließen. Diese Wegeverbindungen gehen durch die Anbindung der Sollberger Straße an den Militär- ring z. T. verloren; sie werden jedoch gem. Rahmenplanungskonzept Braunsfeld / Ehrenfeld- durch neue Planungen im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Spielplatzes am Manstedter Weg ersetzt. So ist zwischen Vitalisstraße und Manstedter Weg eine nord-süd orientierte Wegeverbindung geplant, die zum Schutz der verbleibenden Gehölzbrache direkt westlich an der angrenzen- den Wohnbebauung entlang führt. Die Wegeverbindung zu den Kleingärten ist in Ost-West-Richtung ebenfalls randlich des Spielplatzes, parallel zur Auffahrt auf die Militärringstraße vorgesehen. Bereits in In der Planungsphase wurde auf die Belange der Kleingartenanlage eingegangen. Durch die relativ kurze ausgeführten Auf- und Abfahrrampen der Anschlussstelle Stolberger Straße wurde eine Überplanung verhindert und somit ein Verlust von Kleingartengrundstü- cken verhindert. Zudem wird die bisherige Zufahrt (Schotterweg), die überplant wurde, auf die westlich gelegenen Bereich verlegt. Insgesamt überwiegen für den Menschen also die Vorteile dieser Planung. 5.7 Fauna Aufgrund der Lage und Ausstattung des Planungsraums und zur vorsorglichen Berücksichti- gung der Belange des Artenschutzes wurden neben einer allgemeinen Datenrecherche zu- sätzliche Bestandserfassungen relevanter Tiergruppen (Fledermäuse, Brutvögel) vorgenom- men. Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten konnten aufgrund mangelnder Lebens- raumeignung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Über den Planungsraum hinaus reichende Funktionsbeziehungen von einzelnen Arten wurden berücksichtigt. Vertiefende Untersuchungen erfolgten im Wirkbereich der geplanten Maßnahmen im Umfeld der betroffenen Baufelder. Dazu zählen die folgenden Untersuchungen, Kartierungen und Gutachten: − ASP Stufe I + II Anbindung Stolberger Str. / Wende lin Str. an Militärringstraße, 50933 Köln Liebert 2017 − ASP Stufe I + II ASP II Anbindung Aachener Straße an Militärringstraße, 50933 Köln Liebert 2017/2018 Auf Basis der in NRW anzuwendenden Methodik im Zuge der Artenschutzprüfung wurden zur Ermittlung der planungsrelevanten Arten, folgende Quellen ausgewertet • LANUV (2017): Infosystem geschützte Arten in NRW • LINFOS (2017): Landschaftsinformationssammlung • ROTE LISTE NRW, Niederrheinische Bucht (2010) Für Jagdhabitate planungsrelevanter Arten wurde eine Betroffenheit aufgrund der geringen Flächengröße und ausreichender Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung im vorliegenden Fall ausgeschlossen. Für die ubiquitären Spezies, wie Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit relativ unspezifischen Habitatansprüchen wird das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter) ebenfalls aus- geschlossen. Bei diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie ausreichenden Er- satzlebensstätten im räumlichen Zusammenhang auszugehen (MUNLV 2007). Seite 19 von 29 Die Konflikte der Planung gegenüber wertgebenden Tierarten aus den faunistischen Kartie- rungen sind im Folgenden gesondert für jede Tiergruppe dargestellt. Brutvögel Betroffenheit zunächst nicht ausgeschlossen für Feldsperling, Klappergrasmücke, Bluthänf- ling, Fitis, Gelbspötter und die Gruppe der Greife Fledermäuse Betroffenheit zunächst nicht ausgeschlossen für Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus. Durch die Formulierung von Vorsorge-, Minimierungs- und CEF Maßnahmen lässt das Ein- treten der Zugriffsverbote §44 BNatschG verhindern. 5.8 Flora An Biotoptypen sind von dem Eingriff die straßenbegleitenden Grasfluren, die baumhecken- artigen Gehölzstreifen und Gehölzriegel sowie Scherrasen betroffen. Insbesondere im Be- reich der neuen Anschlussstelle – incl. des Schotterweges zu den Kleingartenparzellen – im Bereich der Stolberger Str. an die Militärringstraße (L 34) sind ausdauernde Ruderalflächen und Schwarze-Holunder-Vorwälder betroffen. Da die durch das Rahmenplanungskonzept Braunsfeld / Ehrenfeld vorgesehene Wegepla- nung, die im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Spielplatzes am Manstedter Weg rea- lisiert werden soll, die neuen Wege direkt am Spielplatz, bzw. an der Bebauung entlang füh- ren, wird der verbleibende Gehölzbestand der Ruderalfäche / Gehölzbrache von Nutzungen und somit von Störungen befreit. Hierdurch kann eine komplette Zerschneidung der Grünver- bundstruktur des Äußeren Grüngürtels vermieden werden. Weiterhin müssen Bäume gefällt werden. Diese werden durch Neupflanzungen im Eingriffs- /Änderungsbereich ausgeglichen. Dies ist hauptsächlich im Bereich der Neuanlage eines Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße / Vitalisstraße mit mindestens 13 Neuanpflanzungen standortgerechter Laubbäume geplant. Die vorhabenbedingten Eingriffe sind trotz Optimierungen und sparsamen Umgangs mit den Flächen unvermeidlich, um die Maßnahme durchführen zu können. Randliche Flächen zur Baustelleneinrichtung bzw. zwei Baustraßen im innengelegenen Be- reich zwischen der Militärringstraße (L 34) und den geplanten Auf- und Abfahrtsrampen zur Stolberger Straße kommen temporär hinzu. Diese baubedingt beeinträchtigten Flächen wer- den jedoch nachträglich wieder hergestellt. Hier wurden Flächen gewählt, die durch die An- lage des bestehenden Schotterweges vorbelastet sind (Teilversiegelung). 5. Eingriffsbewertung Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bauvorhabens sind die landschaftspflegerischen Belange für den betroffenen Bereich zu betrachten. Grundsätzlich werden die Auswirkungen des Vorhabens aufgrund des zulässigen Planungsrechts daran gemessen, welche Beein- trächtigungen sie hervorrufen. Dabei wird lediglich der direkte Eingriffsraum betrachtet. Zunächst erfolgt die Bewertung des Bestandes (Ist-Zustand der Biotoptypen), anschließend wird dasselbe Verfahren für die Planung (Planungszustand der Biotoptypen) durchgeführt und dem Bestand gegenüber gestellt. Aus der Differenz der Gesamtflächenwerte wird dann das Kompensationserfordernis des Bauvorhabens ersichtlich. Die Bewertung des Eingriffs Seite 20 von 29 erfolgt in Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie in Anleh- nung an die übliche Arbeitsweise nach der Methode LUDWIG (FROELICH + SPORBECK 1991). 5.1 Bewertung des ökologischen Eingriffes Nummerische Biotopwertermittlung des Planungsraumes: Die nummerische Bewertung der erfolgt über das Verfahren Ludwig /Sporbeck. Im Untersuchungsgebiet lassen sich verschiedene Biotopeinheiten unterscheiden. Es wer- den 6 Kriterien zur Bewertung der Biotopfunktion berücksichtigt, die summarisch ihre bioöko- logische Bedeutung widerspiegeln: N: Natürlichkeit - Natürlichkeitsgrad des Biotops b ezogen auf die unberührte Natur, W: Widerherstellbarkeit - des Biotops aus zeitliche r Sicht entsprechend der Verfügbarkeit der Standorte, G: Gefährdungsgrad - des Biotops im betrachteten Gr oßraum, M: Maturität - Reifegrad eines Ökosystems; die Erse tzbarkeit sinkt mit steigender Reife/ Stabilität SAV: Struktur- und Artenvielfalt - vielfältige Lebe nsraumausstattung; Diversität eines Öko- systems, H: Häufigkeit - des Biotops innerhalb einer Naturra umgruppe Die Ermittlung der Einstufung einzelner Biotoptypen innerhalb der Bewertungskriterien ist na- turraumabhängig. Im vorliegenden Fall werden die Biotoptypen der Naturraumgruppe 3 zu- geordnet. Den einzelnen Biotoptypen werden Wertigkeiten zugeordnet (je nach Bewertungs- kriterium eine Wertezahl zwischen 0 - 5), die im Einzelfall zu Auf- und Abstufungen führen können , und addiert. Zur Ermittlung des nummerischen ökologischen Wertes einer Fläche wird der Biotopwert mit der jeweiligen Flächengröße multipliziert. Der ökologische Gesamtwert wird durch die Addition der einzelnen Bewertungskriterien er- mittelt, der pro Biotoptyp maximal die Wertigkeit von 30 Biotopwertpunkten haben kann. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der Biotopwerte des Ist-Zustandes (Bestand) mit denen des beabsichtigten Planvorhabens. Sie dient dazu, den flächenmäßigen Anteil zu ermitteln, der im Gebiet ausgeglichen werden kann und jenen Anteil, der als Kom- pensationsdefizit verbleibt. Dabei werden ausschließlich diejenigen Flächen betrachtet auf denen direkt Eingegriffen wird. Seite 21 von 29 Bilanz Bestand - Flächenverlust Planung Biotoptyp (Kürzel) Fläche (m²) Biotop - wert- punkte Wert- punkte- summe Fläche (m²) Biotop - wert Wert- punkte- summe Baumheckenartige Gehölz- streifen mit höchstens ge- ringem Baumholz (BD 71) 4.820 12 57.840 Temporäre baubedingte Beeinträchtigungen in (BD 71) 1.010 12 12.120 1.010 12 12.120 Baumheckenartige Gehölz- streifen mit höchstens ge- ringem Baumholz - sehr frühes Sukzessionsstadium (BD 71) 550 10 5.500 Baumgruppen, Einzel- bäume (BF 32) 220 15 3.300 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und Wegerändern (HH7) 2.268 12 27.216 3.270 12 39.240 Gebüsche mit überwiegend standorttyp. Einzelsträu- chern (BB1) 130 17 2.210 Gleisanlagen (HD4) 110 3 330 Ziergehölze (HM 52) 30 9 270 Rasen (HM51) 998 6 5.988 Ruderalfluren (HP7) 1.160 13 15.080 220 13 2.860 Fahrstraßen, Stellplätze versiegelt (HY1) 940 0 0 5.970 0 0 Verkehrsflächen, Stellflä- chen unversiegelt (HY2) 890 3 2.670 710 3 2.130 Schwarzer Holunder-Vor- wälder stickstoffreicher Standorte (AV3) 1.150 15 17.250 standorttypische Einzel- bäume mit geringem Baum- holz (BF31) 91 12 1.092 standorttypische Einzel- bäume mit mittlerem Baum- holz (BF32) 393 15 5.888 standortfremde Einzel- bäume mit mittlerem Baum- holz (BF 42) 157 13 2.041 standortfremde Einzel- bäume mit starkem Baum- holz (BF 43) 600 15 9.000 Summe 12.728 155.215 12.728 68.930 Bilanz -86.285 Tab. 1: Gegenüberstellung von Biotopwertermittlung Bestand und Planung im direkten Eingriffsbe- reich : Stand: 22.12.2011 Bei den Bäumen wird eine Projektion der Kronenfläche vorgenommen, diese geht jedoch nicht zusätzlich in die Flächenbilanz mit ein, sondern wird nur hinsichtlich ihrer Wertpunkte betrachtet. Die Auflistung der geplanten Baumfällungen und ihrer Bilanzierung kann der An- lage 12.00.10 entnommen werden. Seite 22 von 29 Die Tabelle 1 ist so zu verstehen, dass die Bestandsbiotoptypen einen Flächenverlust erfah- ren. Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass trotz des internen Ausgleichs (rechte Seite „Pla- nung“) ein Kompensationsdefizit verbleibt. Es überwiegen insgesamt Flächenverluste an mä- ßig wertvollen Biotopen, so dass der Eingriff insgesamt extern ausgeglichen werden muss. Es verbleibt ein extern auszugleichendes Biotopwertdefizit in Höhe von – 86.258 Biotopwert- punkten. 6. Darstellung der Verminderungs- und Kompensations maßnah- men 6.1 Sicherungs-, Schutz- und Verminderungsmaßnahmen • Die Auf- und Abfahrtsrampen an der Stolberger Stra ße/Militärringstraße wurden verklei- nert, um die nördlich gelegene Kleingartenanlage erhalten zu können. • Während der Baumaßnahme sind Absperrungen im Berei ch der Stolberger Straße/Wen- delinstraße vorgesehen und Fußgänger auf die andere Straßenseite gelenkt. • Aushubmassen werden, soweit sie nicht zur Geländem odellierung im Plangebiet selbst eingesetzt werden können, auf eine kontrollierte Erddeponie verbracht. Nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften ist abzufahrender Boden nachweispflichtig. • Das Aufbringen von Bodenmaterialien oder sonstigen Materialien außerhalb der eigentli- chen Baukörper ist gem. § 12 (8) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung unter- sagt. • Zur Baustelleneinrichtung und Materiallagerung sin d bereits befestigte Flächen oder vom Baukörper betroffene Flächen in Anspruch zu nehmen. • Die mit der Baumaßnahme verbundenen Flächenfreiste llungen/Baumfällungen sind auf ein baulich unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren und aufgrund des Brut- und Nist- stättenschutzes nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchzuführen. • Vorhandene und angrenzende Gehölzbestände sind nac h DIN 18920, ZTV-Baumpflege und RAS-LP 4 zu schützen. • Die Auflagen der DIN 18915 sind im Rahmen der Pfla nzarbeiten zu beachten. • Zum Schutz der Einhaltung jeglicher Auflagen ist w ährend der Bau- als auch der Umset- zung der Kompensationsmaßnahmen eine Umweltbaubegleitung zu beauftragen. • Vor dem Hintergrund der Teilbeanspruchung der von Fußgängern genutzten Gehölzbra- che für die Anbindung der Stollbergerstraße wurden zur Verminderung der Beeinträchti- gung der Erholungsnutzung im Zuge der Planung für einen Spielplatz am Manstedter Weg neue fuß- und radläufige Wegebeziehungen geschaffen. Zum Schutz des verblei- benden Vegetationsbestandes wurde eine nord-südliche Wegebeziehung zwischen Manstedter Weg und Wendelinstraße zwischen Gehölzbrache und vorhandener Bebau- ung sowie eine Ost-West-Beziehung vom Manstedter Weg zum den Zubringer begleiten- den Fuß-Radweg geplant. • Gem. § 40 BNatSchG ist nur regionales, standorthei misches Pflanzen- und Saatgutmate- rial zu verwenden. • Artenschutzmaßnahmen a) Baufeldfreimachung Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit zwischen Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar erfolgen sind die Rodungsar- beiten unter ökologischer Begleitung durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein Besatz festgestellt werden, muss das weitere Vorgehen mit dem Fachamt/Genehmi- Seite 23 von 29 gungsbehörde abgestimmt werden. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Ro- dungsarbeiten wird dringend angeraten, die gesetzte Frist einzuhalten. Ein erneuter Besatz des EG durch die genannten Arten ist sehr wahrscheinlich. b) Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten Die Nutzung des EG als Transferkorridor der Zwergfledermaus ist nachgewiesen. Die Arbeiten sollten haben daher zwischen Ende Februar und Ende Oktober bei Tages- licht erfolgen. Lassen sich Arbeiten in der Dunkelheit aus zwingenden Gründen nicht vermeiden, so sind die dabei zu berücksichtigenden Maßnahmen in Anlehnung an die Art der jeweiligen Arbeiten nochmals individuell durch einen entsprechend qualifi- zierten Fachmann zu untersuchen. Zusätzliche Lichtquellen sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Da eine Nutzung der Brücken als Quartier nicht ausgeschlossen werden kann, darf in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Februar keine direkte Bestrahlung der Brücken- strukturen erfolgen, um eine Störung der ruhenden Individuen zu vermeiden. Diese sind während der Winterruhe potentiell tödlich, da es in diesem Fall zu einem erhöhten Energieverbrauch kommt und die Tiere bis zum Frühjahr verhungern könn- ten. c) Ersatzquartiere für Feldsperling Im Rahmen der „worst case“ Einschätzung ist das Vorkommen von Feldsperlingen im EG nicht ausgeschlossen. Folgende CEF Maßnahme ist durchzuführen: Fachgerechte Anbringung von dauerhaft beständigen Nistkästen (z.B. von Schweg- ler) in Randlage des EG 10 Nistkästen, z.B. Typ Schwegler Mauerseglerkasten Nr.17 zzgl. Einflugrosette "Sperling" (Ø32mm) In der Praxis zeigte sich, dass Mauerseglerkästen besser angenommen werden als Sperlingskoloniekästen. Die Maßnahmen sind regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen Die Bereitstellung der Ausgleichsmaßnahmen hat bis spätestens Ende Februar vor dem eigentlichen Baubeginn zu erfolgen. Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig, da keine weiteren funktionalen Strukturen beeinträchtigt werden. d) Herstellen einer durchgängigen Leitstruktur für Fledermäuse Zur Aufwertung des Lebensraums erfolgt die Herstellung einer durchgehenden Leit- struktur durch die Anpflanzung von Sträuchern im Bereich der Einschneidungsbö- schung, der Mittelinsel und insbesondere des nordöstlichen Randes der Anschluss- stelle. In Verbindung mit den geplanten Baumpflanzungen im Bereich der Wendelin- straße ergibt sich so eine zusammenhängende Leitstruktur von der Aachener- bis zur Widdersdorfer Straße, welche die durch die Wendelinstraße gegebene Zerschnei- dungswirkung aufhebt und deren Lenkungswirkung die potentielle Kollisionsgefahr mit dem Verkehr im Bereich der Anschlussstelle minimiert. 6.2 5.2 Kompensation smaßnahmen 6.2.1 5.2.1 Interner Ausgleich Als interner Ausgleich werden die neu entstehenden unversiegelten Flächen im Planungs- raum naturnah angelegt, wobei in der Bilanzierung die geringere ökologische Wertigkeit ei- ner Neuanlage berücksichtigt wird. (vgl. Tabelle 1 rechter Teil). Dabei muss jedoch die Zweckbestimmung der Flächen als Randflächen der Verkehrswege beachtet werden. Seite 24 von 29 So werden randlich der Straßen und in den Verkehrsinseln extensiv bewirtschaftete Grasflu- ren, in den Verkehrsinseln Ziergehölze und an den Böschungen – wie an den bestehenden Straßenabschnitten der Militärringstraße – baumheckeartige Gehölzstreifen angelegt, die als Neuanlage eine geringere ökologische Wertigkeit haben als der Bestand. An Straßenbäu- men müssen zur Realisierung der Maßnahme sechs Bäume gefällt werden. Es sind im Zu- sammenhang mit dieser Maßnahme 15 Standorte im Bereich des neu geplanten Kreisver- kehrsplatzes Stolberger Straße / Vitalisstraße zur Neupflanzung von Laubbäumen vorgese- hen, die in den internen Ausgleich mit einfließen. Im Einzelnen sind an internen Ausgleichsmaßnahmen v. a. die Wiederherrichtung und Be- grünung der Randflächen sowie durch die notwendigen Erdbaumaßnahmen entstandenen Flächen (z. B. Böschungen) zu nennen. Hier werden Ruderalfluren innerhalb des von Ver- kehrswegen eingerahmten Bereichs Militärringstr./Stolberger Str., die Anlage von Grasfluren an den Fahrbahnrändern bzw. extensive Grasfluren an den neu geplanten Böschungsflä- chen an den An- und Abfahrrampen, die Anlage von Rasenflächen in den als Grünbeete vor- gesehenen Bereichen vorgesehen. Ebenfalls als Minimierungsmaßnahme kann die Wieder- anlage eines Zu- und Abfahrtsweges zu den Kleingärten in wassergebundener Bauweise (Schotterweg) gezählt werden. Weiter sind Gehölzpflanzungen an den Böschungen direkt an der Militärringstraße und die genannte Neuanpflanzung von Straßenbäumen zu nennen. Diese Minimierungsmaßnahmen werden in Ausgleichs-, Gestaltungs-, Schutz- und Wieder- herstellungsmaßnahmen unterteilt. Die Anordnung dieser Maßnahmen können den Plänen 12.00.08.1 und 12. 00.08.2 entnommen werden. Ausgleichsmaßnahmen Als (interne) Ausgleichsmaßnahmen sind der Rückbau des Schotterweges mit anschließen- der Anlage von Ruderalflur (HP 7), die Anlage von baumheckenartigen Gehölzstreifen (BD 71) und Grasfluren (HH 7) und die Neupflanzung von standortgerechten, großkronigen Laubbäumen (BF 31) vorgesehen. Die Anlage von Grasfluren (HH 7) soll einerseits an Stra- ßenrändern, Verkehrsinseln und den Entwässerungsmulden – wie bisher – entstehen. Diese extensiven, in der Regel nur zweimal jährlich gemähten Grasfluren können aufgrund ihrer bandförmigen langgestreckten Struktur Wander- und Ausbreitungswege für Tiere und Pflanzen sein. Die Anlage von baumheckenartigen Gehölzstreifen entlang der Auffahrts- rampe dient der Realisierung von ökologisch hochwertigeren Strukturen. Gestaltungsmaßnahmen Als Gestaltungsmaßnahme wurde die Aussaat von Zierrasen innerhalb der Verkehrsinseln und an Randflächen am Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Schutzmaßnahmen Dies sind unmittelbare Maßnahmen zum Abwehr von Gefährdungen. Es sind einerseits Ab- sperrungen im Bereich der Stolberger Str. / Wendelinstr. vorgesehen, damit Fußgänger nicht die naturnahen Flächen und die neu angelegten Böschungen betreten können und auf die andere Straßenseite gelenkt werden sowie andererseits Sicherungsmaßnahmen für die vor- handenen, zu erhaltenden Bäume während der Baumaßnahmen. Wiederherstellungsmaßnahmen Hier sind die Wiederherrichtung der temporären Baueinrichtungsfläche mit Gras- (HH 7) und Ruderalfluren (HP 7) und die Wiederbegrünung der Böschung am Militärring im Bereich der Ausfahrt Stolberger Straße mit baumheckartigen Gehölzstrukturen (BD 71) zu nennen. Seite 25 von 29 • So werden randlich der Straßen und in den Verkehrs inseln extensiv bewirtschaftete Grasfluren angesät, wobei gem. § 40 (4) BNatSchG ausschließlich regionales, stand- ortheimisches Saatgutmaterial verwendet wird. Diese extensiven, in der Regel nur zweimal jährlich gemähten Grasfluren können auf- grund ihrer bandförmigen langgestreckten Struktur Wander- und Ausbreitungswege für Tiere und Pflanzen sein. • An den Böschungen werden standortheimische Gehölze , Heister, 3-4 Tr., o. B. 60- 100 cm, 1 Pflanze pro 1,5 qm angepflanzt, wobei auch hier ausschließlich regionales, standortheimisches Pflanzmaterial verwendet wird. Die Pflanzarten sind mit der Hö- heren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Anlage von baumheckenartigen Gehölzstreifen dient der Realisierung ökologisch hochwertigeren Strukturen. • Die Fläche innerhalb des „Erschließungsohres“ soll durch Sukzession mit Initialpflan- zung entwickelt werden. Die Initialpflanzung ist auf ca. 20-25 % der Fläche mit stand- ortheimischen, verpflanzten Heistern, o.B. 125-150 cm vorgesehen. Die Pflanzarten sind mit der Höheren Naturschutzbehörde abzustimmen. • Der Ausgleich für die sechs zu entfernenden Straße nbäume ist im Rahmen der Reali- sierung des neu geplanten Kreisverkehrsplatzes Stolberger Straße/Vitalisstraße vor- gesehen. Es werden Winterlinden (Tilia cordata), Hochstamm, 3 xv. m.Db. mit einem Stamm- umfang von 20-25 cm gepflanzt. Die Anordnung dieser Maßnahmen können den Plänen 12.00.08.1 und 12. 00.08.2 entnom- men werden. Nummerische Biotopwertermittlung der Ausgleichsmaßnahmen Bilanz Planung Biotoptyp (Kürzel) Fläche (m²) Biotop - wert Wert- punkte- summe Temporäre baubedingte Beeinträchtigungen in (BD 71) 1.010 12 12.120 Baumheckenartige Gehölz- streifen mit höchstens ge- ringem Baumholz - sehr frühes Sukzessionsstadium (BD 71) 550 10 5.500 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und Wegerändern (HH7) 3.270 12 39.240 Rasen (HM51) 998 6 5.988 Ruderalfluren (HP7) 220 13 2.860 Fahrstraßen, Stellplätze versiegelt (HY1) 5.970 0 0 Verkehrsflächen, Stellflä- chen unversiegelt (HY2) 710 3 2.130 standorttypische Einzel- bäume mit geringem Baum- holz (BF31) 91 12 1.092 Summe 12.728 68.930 Tabelle 2: Biotopwertermittlung Maßnahmen, Stand: 22.12.2011 6.2.1.1 Gegenüberstellung Eingriff / Kompensation Seite 26 von 29 Die nachfolgende Tabelle 3 enthält eine Gegenüberstellung der Biotopwerte des Ist-Zustan- des (Bestand) mit denen des beabsichtigten Planvorhabens. Sie dient dazu, den flächenmä- ßigen Anteil zu ermitteln, der im Gebiet ausgeglichen werden kann und jenen Anteil, der als Kompensationsdefizit verbleibt. Zu Gunsten einer Überkompensation sind in Übereinstimmung mit allen Vorhabenbe- teiligten die eingriffsvermindernden Umplanungen an der Aachener Straße nicht in diese Tabelle eingearbeitet und an das Deckblattverfahren angepasst worden. Bilanz Bestand - Flächenverlust Planung Biotoptyp (Kürzel) Fläche (m²) Biotop - wert- punkte Wert- punkte- summe Fläche (m²) Biotop - wert Wert- punkte- summe Baumheckenartige Gehölz- streifen mit höchstens ge- ringem Baumholz (BD 71) 4.820 12 57.840 Temporäre baubedingte Beeinträchtigungen in (BD 71) 1.010 12 12.120 1.010 12 12.120 Baumheckenartige Gehölz- streifen mit höchstens ge- ringem Baumholz - sehr frühes Sukzessionsstadium (BD 71) 550 10 5.500 Baumgruppen, Einzel- bäume (BF 32) 220 15 3.300 Grasfluren an Dämmen, Böschungen, Straßen- und Wegerändern (HH7) 2.268 12 27.216 3.270 12 39.240 Gebüsche mit überwiegend standorttyp. Einzelsträu- chern (BB1) 130 17 2.210 Gleisanlagen (HD4) 110 3 330 Ziergehölze (HM 52) 30 9 270 Rasen (HM51) 998 6 5.988 Ruderalfluren (HP7) 1.160 13 15.080 220 13 2.860 Fahrstraßen, Stellplätze versiegelt (HY1) 940 0 0 5.970 0 0 Verkehrsflächen, Stellflä- chen unversiegelt (HY2) 890 3 2.670 710 3 2.130 Schwarzer Holunder-Vor- wälder stickstoffreicher Standorte (AV3) 1.150 15 17.250 standorttypische Einzel- bäume mit geringem Baum- holz (BF31) 91 12 1.092 standorttypische Einzel- bäume mit mittlerem Baum- holz (BF32) 393 15 5.888 standortfremde Einzel- bäume mit mittlerem Baum- holz (BF 42) 157 13 2.041 standortfremde Einzel- bäume mit starkem Baum- holz (BF 43) 600 15 9.000 Summe 12.728 155.215 12.728 68.9 30 Bilanz -86.285 Tabelle 3, Gegenüberstellung von Bestand und Planung im direkten Eingriffsbereich: Stand: 22.12.2011. Zu Gunsten einer Überkompensation sind in Übereinstimmung mit allen Vorhabenbeteiligten Seite 27 von 29 die eingriffsvermindernden Umplanungen nicht in diese Tabelle eingearbeitet und an das Deck- blattverfahren angepasst worden. Bei den Bäumen wird eine Projektion der Kronenfläche vorgenommen, diese geht jedoch nicht zusätzlich in die Flächenbilanz mit ein, sondern wird nur hinsichtlich ihrer Wertpunkte betrachtet. Die Auflistung der geplanten Baumfällungen und ihrer Bilanzierung kann der An- lage 12.00.10 entnommen werden. Die Tabelle 3 ist so zu verstehen, dass die Bestandsbiotoptypen einen Flächenverlust erfah- ren. Der Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass trotz des Ausgleichs (rechte Seite „Planung“) ein Kompensationsdefizit in Höhe von 86.258 Biotopwertpunkten verbleibt, so dass die gesamte Kompensation des Eingriffs durch eine Ersatzmaßnahme ergänzt werden muss. Diese wird, wie die Tabelle 4 zeigt durch die Anlage einer Streuobstwiese mit insgesamt 90000 ökologischen Wertpunkten (ÖW) kompensiert. 6.2.2 5.2.2 Externer Ausgleich Ersatzmaßnahmen Für die in Tabelle 1 beschriebenen Eingriffe ist somit ein externer Ausgleich auf einer Fläche von 10.000 m² erforderlich. Als externe Kompensation für den Eingriff in Natur und Land- schaft hat die Stadt Köln geeignete Flächen festgelegt. Da die Ausgleichsmaßnahmen den Eingriff in das Biotoppotential nicht ausreichend kompen- sieren, werden Ersatzmaßnahmen erforderlich. Vor dem Hintergrund, dass ein unvermeidba- rer Eingriff auf einer gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln mit dem Entwicklungsziel EZ 2 belegten Fläche erfolgt, hat die Stadt Köln eine geeignete Fläche, die mit dem Entwicklungs- ziel EZ 4 belegt ist, für die Ersatzmaßnahme festgelegt. Dort wird der Ausgleich die Kompen- sation durch die Aufwertung eines intensiv-landwirtschaftlich genutzten Ackers in eine exten- siv bewirtschaftete Streuobstwiese geleistet und somit die Landwirtschaft dort mit natürlichen Landschaftselementen angereichert (Tabelle 2). Diese Fläche befindet sich in der Gemar- kung Lövenich (Flur 27 1, Flurstück 305). Als Rücksichtnahme auf die weiterhin unmittelbar benachbart stattfindende landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird der Flächenzuschnitt als dreieckige Form ausgeführt. Diese Ausgleichsfläche wurde zwischen der Unteren Land- schaftsbehörde und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt. Bilanz Bestand Planung Biotoptyp (Kürzel n. LUDWIG) Fläche (m²) Biotop - Wert- punkte Wert- punkte- summe Fläche (m²) Biotop - Wert- punkte Wert- punkte- summe Acker (HA 0) 10.000 6 60.000 Streuobstwiese, extensiv bewirtschaftet (HK 2) 10.000 15 150.000 Summe 10.000 60.000 10.000 150.000 Bilanz 90.000 Tab. 2 : Aufwertung von Ackerland zur extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese zum externen Aus- gleich. Stand: 22.12.2011 6.2.3 5.2.3 Zeitlicher Ablauf Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen Die Baumaßnahme wird unter Berücksichtigung des vorhandenen Verkehrs und im Hinblick auf die Brutaktivität der Vögel hergestellt werden. Nach Fertigstellung erfolgt die Herstellung der Fläche gem. dem landschaftspflegerischen Plan. Ein endgültiger Termin für den Beginn der Bauarbeiten besteht noch nicht. Für die Herrichtung der Flächen und Pflanzung der Ge- hölze sind die Zeiträume Frühjahr und Herbst – außerhalb der Vegetationsperiode - vorzuse- hen. Seite 28 von 29 • Die Ersatzmaßnahme ist in der der Genehmigung folg enden Pflanzperiode herzustellen. • Die Baufeldfreimachung wird im Hinblick auf die Br utaktivität von Vögeln in der Zeit vom 01.10 - 28.02 direkt vor Baubeginn durchgeführt. • In der direkten Pflanzperiode nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Herstellung der Vegetationsflächen erfolgen die Saat- und Pflanzarbeiten der Ausgleichsmaßnahmen. 7. 6. Zusammenfassung Die Stadt Köln plant, für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld die verkehrlichen Verhältnisse zu verbessern. Dazu kommt es durch Straßenbaumaßnah- men zu einer Neuversiegelung und andererseits zum Verlust von anthropogen beeinträchtig- ten Vegetationsbeständen ökologisch mäßig wertvollen Bereichen . Somit ist mit dem Vorhaben ist ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, der aus der Inanspruchnahme von straßenbegleitenden Biotoptypen sowie einer Ruderalfläche resultiert. Der Eingriff ist infolge der geringen Sensibilität der vorhandenen Biotopstrukturen im anthro- pogen intensiv genutzten Raum der bereits vorliegenden anthropogenen Beeinträchtigungen eher als gering einzustufen. Für den Ausgleich der mit dem Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wird von der Stadt Köln ein externer Ausgleich geleistet. Kompensiert werden die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Pflanz- und Ansaatmaßnahmen direkt vor Ort und die Anlage einer externen Streu- obstwiese. Die Beeinträchtigung der Erholungsfunktion wird durch die Herstellung neuer We- gebeziehungen minimiert. Aufgestellt, Münster, den 22.12.2011 / 14.06.2013 / 19.05.2020 Köln, September 2021 Seite 29 von 29 Dokumente im Anhang Anlage 12.00.01 Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan – Militärringstr. / Stolberger Str. Anlage 12.00.02 Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan – Militärringstr. / Aachener Str. Anlage 12.00.03 Ermittlung der UVP-Pflicht Anlage 12.00.04 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsp lan Anlage 12.00.05 Daten aus dem Fachinformationssyste m LANUV NRW Anlage 12.00.06 Liste der Artengruppen mit planungs relevanten Arten Anlage 12.00.07 Anlage zur Auskunft aus dem Altlast enkataster Anlage 12.00.08.1 Maßnahmenplan zu internem Ausglei ch – Militärringstr. / Stolberger Str. Anlage 12.00.08.2 Maßnahmenplan zu internem Ausglei ch – Militärringstr. / Aachener Str. Anlage 12.00.09 Maßnahmenplan zu externem Ausgleich Anlage 12.00.10 Übersichtstabelle Eingriff – Ausgle ich Bäume Anlage 12.00.11 Umweltverträglichkeitsprüfung, Teil I: Screening v. 18.06.2003 Anlage 12.00.12 Umweltverträglichkeitsprüfung, Teil II: Umweltverträglichkeitsuntersu- chung v. 11.09.2003
Anlage 03_ASP II Aachnener Str.
47726 Zeichen
D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG
BÜRO: Dorfstr. 79 52477 ALSDORF
Telefon: 02404 / 67 49 30 Fax: 02404 / 67 49 31 Mobil: 0173 / 345 22 54
ASP II
Anbindung Aachener Straße
an Militärringstraße, 50933 Köln
$QODJH
4
AUFTRAGGEBER:
Stadt Köln
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Planung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
AUFTRAGNEHMER:
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
Ver-
sion
Datum Bearbeiter Status/Bemerkung
1.0 19.09.2017 D. Liebert Textteil
2.0 18.06.2018 Sarnow / Lie-
bert
Textteil ASP II
5
INHALT
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung 4
2 Methodik 4
3 Ergebnisse 5
3.1 Ergebnisse der Ortsbegehung 5
4 Auswirkungen auf Randbereiche 7
5 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten 7
5.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen 7
5.2 Bewertung Stufe II 8
5.3 Weiterführende Kartierungen 16
6 Zusammenfassung 16
7 Literatur und andere Quellen 18
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
4
1 Einleitung und Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser-
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld einen Ausbau der
Anbindung Aachener Straße / Militärringstraße, 50933 Köln. Hierzu sind diverse
Rampen herzustellen, zu deren Bau aufgrund der Topografie und des Umlandes zu-
sätzliche Stützmauern erforderlich werden. Da die neue Verkehrsführung Auswir-
kungen auf den ÖPNV in der Aachener Straße mit sich bringt, sind auch hier Baumaß-
nahmen von jedoch geringerem Ausmaß vorgesehen. Umfängliche Teile der Baumaß-
nahme überlagern bereits im Bestand befestigte Straßen bzw. Nebenanlagen. Diese
Flächen unterliegen einer intensiven Nutzung und weisen keine Biotopstrukturen auf,
die aus artenschutzrechtlicher Sicht von essentieller Bedeutung wären. Die Teile des
Eingriffsgebietes (EG), welche potentielle Lebensräume von geschützten Tier- und
Pflanzenarten überlagern, lassen sich auf eine Gesamtgröße von ca. 3.500 qm beziffern.
Das EG ist überwiegend mit intensiv gepflegten Rasenflächen und mittelalten Laub-
bäumen mit Unterholz bewachsen. Gebäude befinden sich NICHT im EG.
Im Zuge einer ASP I wurde nachgewiesen, dass durch die Umsetzung des Vorhabens
geschützte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten. Daher wurde eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen.
2 Methodik
Das EG wurde insgesamt 4-malig begangen (Tab. 1). Zwei Brutvogelkartierungen in
den frühen Morgenstunden und zwei Fledermauskartierungen mit Hilfe von Ultra-
schalldetektor (batlogger M, Fw 2.5.0, Elekon AG Schweiz) und Wärmebildgerät (Pulsar He-
lion XP28, Yukon Advanced Optics Worldwide Litauen). Bei den Fledermauskartierungen
wurde insbesondere bei den Brücken über die Militärringstraße auf Ausflüge geachtet.
Datum Taxa Temp. Be-
wölk.
Nieder-
schlag
Wind
21.04.18 Brutvögel 19°C 0% 0% 2-3Bft
12.05.18 Fledermaus 18°C 0% 0% 1Bft
13.05.18 Brutvögel 15°C 60% 0% 1-2Bft
05.06.18 Fledermäuse 18°C 0% 0% 1-2Bft
Tab.1: Begehungstermin inkl. Witterung
Die computergestützte Fledermausrufauswertung erfolgte mit Hilfe des Programms
BatExplorer Version 2.0.2.0 (Elekon AG).
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
5
3 Ergebnisse
3.1 Ergebnisse der Ortsbegehung
Während der Ortsbegehungen wurden Klappergrasmücke*), Gelbspötter*) und Al-
lerweltsarten (Amsel, Kohlmeise, Buchfink etc.) im EG entlang der Böschung der Mi-
litärringstraße nachgewiesen (s. Abb.1, grün markiert) . Allerdings kann für Klapper-
grasmücke*) und Gelbspötter*) nur ein Brutverdacht belegt werden, da nur ein ein-
maliger Nachweis gelang. Zum einen erschwerte der Lärm des hohen Verkehrsauf-
kommens sowie die relative Unzugänglichkeit des EG die Wahrnehmung und Loka-
lisierung dieser vergleichsweise leisen Sänger und zum anderen sind insbesondere
Grasmücken eher unauffällig agierende Arten.
In den beiden verbleibenden EG-Bereichen (Aachener Straße und Ab- bzw. Auffahrt
Aachener Str. / Militärringstraße) konnten keine Hinweise auf Brutvögel jeglicher Art
festgestellt werden.
Von den in der Artenschutzprüfung Stufe I als potentiell planungsrelevant benannten
Fledermausarten konnte nur äußerst vereinzelt die Zwergfledermaus nachgewiesen
werden. Die wenigen Individuen befanden sich im Transferflug entlang der Baumbe-
pflanzung der Aachener Straße und der Böschung der Militärringstraße im nördlichen
EG-Bereich (s. Abb. 1, hellblau). Insgesamt konnten nur 6 Ruffolgen aufgezeichnet
werden.
Bei den Ausflugkontrollen an den einzig im EG befindlichen potentiellen Quartier-
standorten (Abb. 1, orange) , den Brücken über die Militärringstraße, konnte kein Aus-
flug registriert werden. Bei der weiteren Bewertung ist der generell häufige Quartier-
wechsel der Zwergfledermaus und der Umfang der Untersuchung zu berücksichtigen.
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln
Artenschutzrechtliche!Prüfung
6
Abb. 1: Eingriffsgebiete (rot) mit Umgebung (Quelle: Geoportal NRW) und Nachweisen
Militärringstraße !
Aachener!Straße !
Straßenseitenstrei-
fen!/!Baumbestand!
in!Böschung !
Straßenbäume!
auf!Mittelstreifen!
Aachener!Straße !
Baumbestand!
zwischen!Rampe!
und!Gehweg !
Friedhof !
Klappergrasmücke !
Gelbspötter !
Zwergfledermaus !
Zwergfledermaus !
Potentielles!Fle-
dermausquartier !
Potentielles!Fle-
dermausquartier !
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
7
4 Auswirkungen auf Randbereiche
Die bereits in 3.1 erwähnten potentiellen Quartierstandorte, die Fußgängerbrücke im
Norden des EG und die Verkehrsbrücke der Aachener Straße, sind vom geplanten
Eingriff nicht direkt betroffen. Die Arbeiten finden aber in unmittelbarer Nähe statt.
Fledermäuse sind gegenüber Lärm sehr widerstandfähig und bewohnen oft Auto-
bahn- und andere Verkehrsbrücken. Die Lärmemissionen während der Baumaßnah-
men stellen mithin keine erhebliche Störung dar. Störend wirken sich zumeist zu-
sätzliche Lichtquellen, insbesondere die direkte Bestrahlung von Quartierstandorten,
aus.
In zahlreichen Studien und routinemäßigen Untersuchungen (z.B. Autobahnbrücke
bei Wuppertal, Wiedtalbrücke (Neustadt-Wiedmühle), Levensauer Hochbrücke
(Kiel-Suchsdorf)) wurden Winterquartiere in Brückenhohlräumen oder Widerlagern
nachgewiesen. Die Zwergfledermaus war hierbei sehr häufig vertreten. Daher müs-
sen die beiden Brücken als potentielle Winterquartiere betrachtet werden.
5 Ergebnisse Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten
5.1 Obligate Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen
M 1: Baufeldfreimachung
Ein Vorkommen von Klappergrasmücke*) Gelbspötter*) und Allerweltsarten im Be-
reich der Böschung der Militärringstraße konnte nachgewiesen werden.
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen
gemäß BNatSchG §44 (1) Nr. 1 und 3 müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der
Brutzeit zwischen Ende Oktober und Ende Februar durchgeführt werden.
Sollte die Baufeldfreimachung erst nach Ende Februar erfolgen sind die Rodungsar-
beiten unter ökologischer Begleitung durchzuführen. Sollte im Rahmen dessen, ein
Besatz festgestellt werden, muss das weitere Vorgehen mit dem Fachamt / Genehmi-
gungsbehörde abgestimmt werden. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Ro-
dungsarbeiten wird dringend angeraten, die gesetzte Frist einzuhalten. Ein erneuter
Besatz des EG durch die genannten Arten ist sehr wahrscheinlich.
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
8
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten
Die Nutzung des EG als Transferkorridor der Zwergfledermaus ist nachgewiesen. Die
Arbeiten sollten haben daher zwischen Ende Februar und Ende Oktober bei Tages-
licht erfolgen. Lassen sich Arbeiten in der Dunkelheit aus zwingenden Gründen nicht
vermeiden, so sind die dabei zu berücksichtigenden Maßnahmen in Anlehnung an die
Art der jeweiligen Arbeiten nochmals individuell durch einen entsprechend qualifi-
zierten Fachmann zu untersuchen. Zusätzliche Lichtquellen sind auf ein absolutes
Minimum zu beschränken.
Da eine Nutzung der Brücken als Winterquartier nicht ausgeschlossen werden kann,
darf in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Februar keine direkte Bestrahlung der
Brückenstrukturen erfolgen um eine Störung der ruhenden Individuen zu vermeiden.
Diese sind während der Winterruhe potentiell tödlich, da es in diesem Fall zu einem
erhöhten Energieverbrauch kommt und die Tiere bis zum Frühjahr verhungern könn-
ten.
Die zur Orientierung genutzten Baumreihen oder Gehölzstrukturen (Flugstraßen)
werden nur marginal unterbrochen – die unmittelbar angrenzenden Bereiche verfü-
gen über vergleichbare Strukturen, sodass die Funktion hier erhalten bleibt. Zusätzli-
che Maßnahmen sind diesbezüglich nicht erforderlich.
5.2 Bewertung Stufe II
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen.
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG:
Es ist verboten,
wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entneh-
men, zu beschädigen oder zu zerstören
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG:
Es ist verboten,
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz-
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
9
Viele der zu betrachtenden Arten besitzen eine breite Lebensraumamplitude (euryöke
Arten) und können verschiedene Biotope bewohnen und die Betrachtung des Umlan-
des gibt Aufschluss über das Vorkommen potenzieller Ersatzlebensräume. Ob eine Art
in der näheren Umgebung ein adäquates Ersatzhabitat findet, ist jedoch nicht mit end-
gültiger Gewissheit zu klären. Daher wird dem Urteil des VGH Kassel vom 21.2.2008
gefolgt in dem die Richter urteilten, dass bei häufig vorkommenden Arten mit einer
breiten Lebensraumamplitude wie z. B. Kohlmeise, Blaumeise, Wacholderdrossel,
Amsel, Zaunkönig davon ausgegangen werden kann, dass sie geeignete Brutstätten in
räumlicher Nähe finden. Auch für seltenere Arten, die jedes Jahr einen neuen Brut-
platz beziehen, können entsprechende Strukturen im Umland die ökologische Funkti-
onalität zum Teil aufrechterhalten.
Mögliche Betroffenheit von planungsrelevanten Arten nach § 44 (1) Nr. 2
BNatSchG unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen
Wortlaut des § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG
Es ist verboten,
wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-
rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die
Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.
Verschlechtert sich durch den geplanten Eingriff der Erhaltungszustand der lokalen
Population tritt ein Verbotstatbestand ein. Der „ günstige Erhaltungszustand “ der Po-
pulation bleibt dann gewahrt, wenn sich die Anzahl der die Population bildenden In-
dividuen nicht wesentlich verkleinert (L ANA 2006). Die exakte Abgrenzung einer Lo-
kalpopulation erweist sich, mit einem verhältnismäßigen Arbeitsaufwand, meist als
schwierig bis unmöglich. Dies gilt besonders für die extrem mobilen Gruppen der Vö-
gel und Fledermäuse. Anhaltspunkte geben zum einen die Angaben in Verbreitungs-
karten, Expertenbefragungen vor Ort sowie eigene Erfahrungswerte und ein umfang-
reiches autökologisches Wissen. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der lokalen Popula-
tionen wird aus pragmatischen Gründen meist das betreffende Kreisgebiet betrachtet.
Die LANUV (2010) hat für viele planungsrelevante Arten entsprechende Daten veröf-
fentlicht. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen, müssen andere Quellen herange-
zogen werden.
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln
Artenschutzrechtliche!Prüfung
10
Folgende Tabellen (Tab. 2-7) zeigen die durch den § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3, unter Berücksichtigung des § 44 (5), möglicherweise betroffenen
planungsrelevanten Arten.
Tab. 2 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Zwergfledermaus
Könnten Fortpflanzungs-
oder Ruhestätten beschä-
digt werden (Vermei-
dungsmaßnahmen wer-
den berücksichtigt)?
Bleibt die ökol. Funk-
tion im räumlichen
Zusammenhang be-
stehen (Vermei-
dungsmaßnahmen
werden berücksich-
tigt)?
Könnten Tiere verletzt
oder getötet werden
(Vermeidungsmaßnah-
men werden berück-
sichtigt)?
Kann es zu erheblichen Störungen
der lokalen Population kommen?
Vermeidungs -
und Minde-
rungsmaßnah-
men
NEIN
im EG befinden
sich keine geeigne-
ten Quartiere (Ge-
bäude oder
Alt-
bäume mit Spal-
ten
- oder Höhlen)
- Unter Einhaltung
der
Maßnahme
M 2 wird auch
eine potentielle
Gefährdung für
Brückenquartiere
verhindert
JA
Die Böschung
wird nur in Teilen
gerodet
- daher
bleiben die grund-
legenden Leit-
strukturen erhal-
ten.
NEIN
Unter Einhal-
tung der
Maßnahme
M 2 wird die Tö-
tung oder Ver-
letzung von In-
dividuen durch
Bauarbeiten und
Straßenverkehr
vermieden
NEIN
Die Untersuchungen deuten
darauf hin, dass das EG nur
vereinzelt als Transferzone ge-
nutzt wird. Die Leitstrukturen
bleiben grundsätzlich erhalten.
Unter Berücksichtigung der
Maßnahme M 2 kommt es zu
keiner
zusätzlichen Störung
M
2: Tageszeitli-
che Beschrän-
kung der Ar-
beitszeiten
.
Keine direkte Be-
strahlung der
Brückenstruktu-
ren
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln
Artenschutzrechtliche!Prüfung
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Tab. 3 : Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus
Könnten Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten beschädigt wer-
den (Vermeidungsmaßnah-
men werden berücksichtigt)?
Bleibt die ökol. Funktion im
räumlichen Zusammenhang
bestehen (Vermeidungs-
maßnahmen werden berück-
sichtigt)?
Könnten Tiere verletzt o-
der getötet werden (Ver-
meidungsmaßnahmen
werden berücksichtigt)?
Kann es zu erhebli-
chen Störungen der
lokalen Population
kommen?
Vermeidungs-
und Minde-
rungsmaßnah-
men
NEIN KEIN Nachweis im
EG
JA KEIN Nachweis im EG NEIN KEIN Nachweis
im EG
NEIN KEIN Nach-
weis im EG
M 2: Tageszeit-
liche Beschrän-
kung der Ar-
beitszeiten
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln
Artenschutzrechtliche!Prüfung
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Tab. 4: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Klappergrasmücke*), Gelbspötter*)
Könnten Fortpflan-
zungs - oder Ruhe-
stätten beschädigt
werden (Vermei-
dungsmaßnahmen
werden berücksich-
tigt)?
Bleibt die ökol.
Funktion im räumli-
chen Zusammenhang
bestehen (Vermei-
dungsmaßnahmen
werden berücksich-
tigt)?
Könnten Tiere verletzt oder getötet
werden (Vermeidungsmaßnahmen
werden berücksichtigt)?
Kann es zu erheblichen Störun-
gen der lokalen Population kom-
men?
Vermei-
dungs - und
Minde-
rungsmaß-
nahmen
JA
Vereinzelte Nach-
weise im Bereich
der Böschung der
Militärringstraße,
Brutvorkommen
nicht ausgeschlos-
sen
JA
Das Umland bie-
tet ausreichend
Ausweichhabitate
gleicher Qualität
NEIN
Unter Einhaltung der Aus-
gleichsmaßnahme M 1 (Bau-
feldfreimachung außerhalb
der regulären Brutsaison
zwischen Anfang Oktober
und Ende Februar) ist
eine
Tötung oder Verletzung von
Individuen ausgeschlossen
NEIN
Da keine Tiere verletzt o -
der getötet werden und die
ökologische Funktion der
betroffenen Fortpflan
-
zungs - und Ruhestätten
aufrechterhalten bleibt ist
eine Störung der lokalen
Population auszus
chlie-
ßen.
M 1: Bau-
feldräu-
mung au-
ßerhalb der
regulären
Brutsaison
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln
Artenschutzrechtliche!Prüfung
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Tab. 5: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Habicht, Sperber, Waldohreule, Kleinspecht, Waldkauz, Mäusebussard
Könnten Fortpflanzungs - oder Ru-
hestätten beschädigt werden (Ver-
meidungsmaßnahmen werden be-
rücksichtigt)?
Bleibt die ökol. Funktion
im räumlichen Zusammen-
hang bestehen (Vermei-
dungsmaßnahmen werden
berücksichtigt)?
Könnten Tiere verletzt o-
der getötet werden (Ver-
meidungsmaßnahmen
werden berücksichtigt)?
Kann es zu erhebli-
chen Störungen der
lokalen Population
kommen?
Vermei-
dungs - und
Minderungs-
maßnahmen
NEIN
Wie bereits bei der Baum-
höhlen
- und Horstkartie-
rung im Dez. 2017 festge-
stellt befinden sich keine ge-
eigneten Höhlen oder
Horste im EG
JA KEIN Bruthabitat im
EG
NEIN KEIN Bruthabitat
im EG
NEIN KEIN Brutha-
bitat im EG
KEINE
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln
Artenschutzrechtliche!Prüfung
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Tab. 6: Mögliche Betroffenheit der planungsrelevanten Art gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: Feldsperling, Bluthänfling*), Fitis*)
Könnten Fortpflanzungs- o-
der Ruhestätten beschädigt
werden (Vermeidungsmaß-
nahmen werden berüc ksich-
tigt)?
Bleibt die ökol. Funktion im
räumlichen Zusammenhang
bestehen (Vermeidungs-
maßnahmen werden be-
rücksichtigt)?
Könnten Tiere verletzt o-
der getötet werden (Ver-
meidungsmaßnahmen
werden berücksichtigt)?
Kann es zu erhebli-
chen Störungen der
lokalen Population
kommen?
Vermeidungs-
und Minde-
rungsmaßnah-
men
NEIN KEIN Nachweis im
EG
JA KEIN Nachweis im EG NEIN KEIN Nachweis
im EG
NEIN KEIN Nach-
weis im EG
M 1: Baufeld-
räumung au-
ßerhalb der re-
gulären Brut-
saison
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln
Artenschutzrechtliche!Prüfung
15
Tab. 7: Mögliche Betroffenheit der besonders geschützten Arten gemäß § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sowie (5). EG: Eingriffsgebiet.
ARTEN: „Allerweltsarten“
Könnten Fortpflan-
zungs - oder Ruhe-
stätten beschädigt
werden (Vermei-
dungsmaßnahmen
werden berücksich-
tigt)?
Bleibt die ökol.
Funktion im räumli-
chen Zusammenhang
bestehen (Vermei-
dungsmaßnahmen
werden berücksich-
tigt)?
Könnten Tiere verletzt oder getötet
werden (Vermeidungsmaßnahmen
werden berücksichtigt)?
Kann es zu erheblichen Störun-
gen der lokalen Population kom-
men?
Vermei-
dungs - und
Minde-
rungsmaß-
nahmen
JA
Nachweise im Be-
reich der Bö-
schung der Mili-
tärringstraße,
Brutvorkommen
nicht ausgeschlos-
sen
JA
Das Umland bie-
tet ausreichend
Ausweichhabitate
gleicher Qualität
NEIN
Unter Einhaltung der Aus-
gleichsmaßnahme M 1
(Baufeldfreimachung außer-
halb der regulären Brutsaison
zwischen Anfang Oktober
und Ende Februar) ist eine
Tötung oder Verletzung von
Individuen ausgeschlossen
NEIN
Da keine Tiere verletzt o-
der getötet werden und die
ökologische Funktion der
betroffenen Fortpflan-
zungs
- und Ruhestätten
aufrechterhalten bleibt ist
eine Störung der lokalen
Population auszuschließen.
M 1: Bau-
feldräu-
mung außer-
halb der re-
gulären
Brutsaison
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!
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Fazit:
VERBOTSTATBESTÄNDE nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3 in Verbindung mit § 44
(5) TRETEN bei der Umsetzung des Vorhabens, unter der Berücksichtigung empfoh-
lener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, NICHT EIN.
5.3 Weiterführende Kartierungen
Weiterführende Kartierungen sind nicht erforderlich. Zu beachten ist die ggfs. entste-
hende Erfordernis einer projektbezogenen Untersuchung bei Arbeiten in den Abend-
stunden.
6 Zusammenfassung
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der Verkehrser-
schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld einen Ausbau der
Anbindung Aachener Straße / Militärringstraße, 50933 Köln. Hierzu sind diverse
Rampen herzustellen, zu deren Bau aufgrund der Topografie und des Umlandes zu-
sätzliche Stützmauern erforderlich werden. Da die neue Verkehrsführung Auswir-
kungen auf den ÖPNV in der Aachener Straße mit sich bringt, sind auch hier Baumaß-
nahmen von jedoch geringerem Ausmaß vorgesehen. Umfängliche Teile der Baumaß-
nahme überlagern bereits im Bestand befestigte Straßen bzw. Nebenanlagen. Diese
Flächen unterliegen einer intensiven Nutzung und weisen keine Biotopstrukturen auf,
die aus artenschutzrechtlicher Sicht von essentieller Bedeutung wären. Die Teile des
Eingriffsgebietes (EG), welche potentielle Lebensräume von geschützten Tier- und
Pflanzenarten überlagern, lassen sich auf eine Gesamtgröße von ca. 3.500 qm beziffern.
Das EG ist überwiegend mit intensiv gepflegten Rasenflächen und mittelalten Laub-
bäumen mit Unterholz bewachsen. Gebäude befinden sich NICHT im EG.
Sämtliche Gehölze sowie Kraut- und Strauchschicht sind im Rahmen der Baufeldfrei-
machung zu entfernen. Diese Habitate bieten Lebensräume für Freibrüter.
Das Vorkommen von Klappergrasmücke*), Gelbspötter*) sowie von „Allerweltsar-
ten“ k onnte nachgewiesen werden.
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungtieren oder einer Zerstörung von Gelegen hat
die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit zwischen Oktober und Ende Februar
zu erfolgen.
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung!
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Ferner konnten sehr vereinzelt Zwergfledermäuse im Transferflug beobachtet wer-
den. Die Aktivität im EG war extrem gering. Ausflüge an den direkt ans EG angren-
zenden Brücken wurden nicht festgestellt. Diese stellen die einzigen benachbarten
Quartiermöglichkeiten im EG dar und sind als potentielle Winterquartiere weiterhin
zu betrachten.
Die Leitstrukturen bleiben trotz der geplanten Baumaßnahmen grundsätzlich beste-
hen und es kommt zu keiner zusätzlichen Zerschneidungswirkung.
Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen M 1 (Baufeldfreimachung au-
ßerhalb der regulären Brutsaison zwischen Anfang Oktober und Ende Februar) und
M 2 (Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten) kann das EINTRETEN VON VER-
BOTSTATBESTÄNDEN i. S. des § 44 BNatSchG im Vorfeld AUSGESCHLOSSEN
werden.
Das vorliegende Gutachten wurde nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sowie
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Aufgestellt, Alsdorf, im Juni 2018
D. Liebert U. Sarnow
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Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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7 Literatur und andere Quellen
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http://www.bfn.de/0321_rote_liste.html
BAUER , H.-G., BEZZEL , E. & FIEDLER , W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleu-
ropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1-3. Verlagsgemeinschaft
AULA-Verlag, Quelle Meyer Verlag, Limpert.
BNatSchG (2017): Bundesnaturschutzgesetz
BVerwG 9 A 39.07 v. 18.03.2009 Randnr. 62
BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07
BV ERW G 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86
DIETZ, C., KIEFER, A. (2014): Die Fledermäuse Europas – kennen, bestimmen, schüt-
zen – Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 394.S.
EU-VOGELSCHUTZRICHTLINIE (2009): Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Par-
laments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogel-
arten (ABl. L 020, 26.1.2010, p.7)
FFH-RICHTLINIE (1992): Richtlinie 92/43/EWG Des Rates vom 21.05.1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und
Tiere. – Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft 35 (L 206): 7-49, Brüssel.
FLADE , M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-
Verlag.
GELLERMANN , M. & SCHREIBER , M. (2007): Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in
staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren. – Schriftenreihe Natur und Recht Bd.
7. Springer Verlag. 503 S.
KIEL, E.-F. (2017): Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Ge-
nehmigungspraxis - MULNV, Referat III-3 - BEW-Seminar 17.10.2017
LANA (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutz-
rechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. – unveröff. Manuskript.
10 Seiten.
LANUV (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-
Westfalen, 4. Fassung. Band 2 – Tiere. Lanuv-Fachbericht 36. 680 S.
LANUV (2018): Infosystem geschützte Arten in NRW.
Anbindung!Aachener!Straße!an!Militärringstraße,!50933!Köln! !!!! ! ! !!! ! !
Artenschutzrechtliche!Prüfung! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
19
LIMBRUNNER ET AL . (2013): Enzyklopädie der Brutvögel Europas. – Franckh-Kosmos
Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 860.S.
MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Be-
rücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen
in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen.
Schlussbericht.
MUNLV (H RSG .) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhal-
tungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. - Domröse Druck, Hagen. 257 S.
MWEBWV & MUNLV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei er baurechtli-
chen Zulassung von Vorhaben. – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeri-
ums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom
22.12.2010.
NUA NRW (2010): V. Hartmann (GfL), G. Herold (LBM ) „Untersuchung der
Wiedtalbrücke (A 3) “ 26.3.2010
SCHOBER , W. & GRIMMBERGER , E. (1998): Die Fledermäuse Europas – Kennen-Bestim-
men-Schützen. – Kosmos Verlag, Stuttgart. 265 S.
SÜDBECK , P. ET AL . (HRSG.) (Radolfzell. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der
Brutvögel Deutschlands. – Mugler Druck-Service GmbH, Hohenstein-Ernstthal
VGH KASSEL , URTEIL VOM 21.02.2008 – 4 N 869/07
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) – Gesamtprotokoll –
A.) Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)
Allgemeine Angaben
Plan/Vorhaben (Bezeichnung): .
Plan-/Vorhabenträger (Name): Antragstellung (Datum): .
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum/Wirkfaktoren)
Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogelarten die
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung
des Vorhabens ausgelöst werden?
g
ja nein
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“) beschriebenen Maßnahmen und Gründe)
Nur wenn Frage in Stufe I „ja“:
Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen (ggf. trotz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener Ausgleichs-
maßnahmen oder eines Risikomanagements)?
G
ja nein
Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüft wurden:
Begründung: Bei den folgenden Arten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung
der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen
oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit
günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Außerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen
nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung rechtfertigen würden.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
Nur wenn Frage in Stufe II „ja“:
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des ü berwiegenden öffentlichen
Interesses gerechtfertigt? ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogel-
arten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
g
ja nein
.
Anbindung Aachener Straße an Militärringstraße, 50933 Köln
Stadt Köln 2018
Die Stadt Köln beabsichtigt im Stadtteil Müngersdorf im Rahmen der
Verkehrser-schließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld einen
Ausbau der Anbindung Aachener Straße / Militärringstraße, 50933 Köln.
■
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DXV]XVFKOLHHQ
Antrag auf Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
Nur wenn alle Fragen in Stufe III „ja“:
Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltungszustand
der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-
Arten günstig bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Nur wenn Frage 3. in Stufe III „nein“:
(weil bei einer FFH-Anhang IV-Art bereits ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt)
Für die Erteilung einer Ausnahme sprechen „außergewöhnliche Umstände“. Außerdem wird sich
durch die Ausnahme der ungünstige Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern
bzw. wird die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert.
Zur Begründung siehe ggf. unter B.) (Anlagen „Art-für-Art-Protokoll“).
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG
Nur wenn eine der Fragen in Stufe III „nein“:
Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare Belastung vor. Deshalb wird eine
Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. § 67 Abs. 2 BNatSchG beantragt.
Kurze Begründung der unzumutbaren Belastung.
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Allerweltsarten
* 50073 *
evtl. Wegfall von Fortpflanzungsstätten und Tötung oder Verletzung von Individuen;
Auswirkungen auf lokale Population gering, da der Flächenverlust mit ca. 5.000m² sehr
gering und das Umland ausreichend gleichwertige Lebensräume aufweist;
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung außerhalb der regulären Brutzeit
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Gelbspötter
* 50073 3
Einmaliger Nachweis -> Brutverdacht; evtl. Wegfall einer Fortpflanzungsstätte und
Tötung oder Verletzung von Individuen; Auswirkungen auf lokale Population gering, da
der Flächenverlust mit ca. 5.000m² sehr gering und das Umland ausreichend
gleichwertige Lebensräume aufweist;
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung außerhalb der regulären Brutzeit
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Klappergrasmücke
V 50073 3
Einmaliger Nachweis -> Brutverdacht; evtl. Wegfall einer Fortpflanzungsstätte und
Tötung oder Verletzung von Individuen; Auswirkungen auf lokale Population gering, da
der Flächenverlust mit ca. 5.000m² sehr gering und das Umland ausreichend
gleichwertige Lebensräume aufweist;
Vermeidungsmaßnahme M1 Baufeldfreimachung ausserhalb der regulären Brutzeit
es treten KEINE Verbotstatbestände ein
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Rote Liste-Status
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Messtischblatt
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region kontinentale Region
grün günstig
gelb ungünstig / unzureichend
rot ungünstig / schlecht
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
A günstig / hervorragend
B günstig / gut
C ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
ja nein
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-
terungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
ja nein
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja nein
Zwergfledermaus
*N 50073 *
Störung der lokalen Population durch Beeinträchtigungen während der Jagd und
Transfer durch nächtliche Lichtemissionen; Störungen nahegelegener
Quartiermöglichkeiten durch Lichtemissionen;
M 2: Tageszeitliche Einschränkung der Arbeiten -> Vermeidung von Tötungen und
Störungen der lokalen Population während der Arbeiten. Vermeidung der direkten
Beleuchtung der Brückenstrukturen zur Vermeidung von Störungen
Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß §44 BNatSchG unter Berücksichtigung der
Maßnahmen M 2 auszuschließen
Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen s ich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-AnhangIV-Arten günstig bleiben?
ja nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).
Anlage 01_Landschaftsplanauszug
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Mittelpunkt: 351254, 5645325 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 10.11.2021Seite 1 / 1
Anlage 10_LBP_ interne Ausgleichsmaßnahmen Aachener Straße
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Anlage 02_Übersichtsplan
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Anlage 05_Ermittlung der UVP-Pflicht_
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ANLAGE 12.00.03 PLANUNGSGRUPPE SKRIBBE-JANSEN GMBH Generalplanung Ingenieurbauwerke Bauleitplanung Freianlagen Landschaftsplanung Verkehrsplanung Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Diplomingenieure Landschafts-/ Architekten Gildenstr. 2s Postfach 46 01 49 Telefon 0251- 143350 48157 Münster 48072 Münster Telefax 0251- 327100 E-Mail: skribbe.jansen@pgsj.de Amtsgericht Münster HR B 6631 Steuer-Nr. 336/5724/1050 C:\Users\h.rathmann\Documents\Koeln_Muengersdorf\Aenderungen_Planfeststellung\Anlage_12\ANLAGE_12_00_03_Einzelfallprüfung UVP- 20200515.doc Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld / Ehrenfeld für den Knoten Aachener Straße / Militärringstraße und Stolbergerstraße / Militärringstraße Ermittlung der UVP-Pflicht für Straßenbauvorhaben Teil A: Prüfung der UVP -Pflicht aufgrund der Art und des Umfangs des Vorh a- bens gemäß § 3b und 3e UVPG Teil B: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG Teil C: Zusammenfassende Ergebnisse Seite 2 von 6 Teil A: Prüfung der UVP -Pflicht aufgrund der Art und des Umfangs des Vorhabens gemäß § 3b und 3e UVPG - Aachener Straße B55 - 1 Straßenbauvorhaben mit gesetzlich vorgeschriebener UVP g emäß § 3b Abs. 1 i.V. mit Anlage 1 UVPG, Ziffer 14.3 bis 14.5, § 3b Abs. 3 oder 3 e UVPG Zutreffendes ankreuzen Ja Nein 1.1 Neubau einer Bunde sautobahn oder einer Bundesfernstraße als Schnellstraße (vgl. Anlage 1 Nr. 14.3 UVPG) X 1.2 Neubau einer vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße, die eine durchge- hende Länge von 5 km oder mehr aufweist (vgl. Anlage 1 Nr. 14.4 UVPG) X 1.3 Ausbau oder Ver legung einer bestehenden Bundesstraße zu einer vier - oder mehrstreifigen Bundesstraße, wenn der auszubauende und/oder verlegte Abschnitt eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr au f- weist (vgl. Anlage 1 Nr. 14.5 UVPG) X 1.4 Änderung oder Erweiterung eines bisher nicht uvp-pflichtigen Vorhabens, wenn das bestehende Vorhaben und die Änderung zusammen unter Ziff. 14.4 und 14.5 angegebenen Längen überschreiten (kumulierende Vo r- haben) und das Vorhaben mit der Änderung in engem räuml ichen und zeitlichem Zusam menhang steht (Straßenabschnitte, die vor dem 14.03.1999 hergestellt oder rechtlich gesichert waren, werden hie rbei nicht mitgezählt). X 1.5 Änderung oder Erweiterung eines uvp -pflichtigen Vorhabens mit Übe r- schreitung der in der Anlage 1 des UVPG unter 1 4.4-14.5 angegebenen Größen- oder Leistungswerte (§ 3e Abs. 1 Nr. 1 UVPG) (z.B. sechsstre i- figer Ausbau einer BAB) X 2 Straßenbauvorhaben mit vorgeschriebener UVP gemäß gesetzlicher Regelung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen X Da keiner der o.g. Punkte zutrifft, ist die UVP-Pflicht durch eine Einzelfallprüfung zu ermitteln. Seite 3 von 6 3. Kumulierende Vorhaben gem. 3b Abs. 2 UVPG Zutreffendes ankreuzen Ja Nein Gibt es sonstige Straßenbauvorhaben (kumulierende Vorhaben), die in e n- gem räumliche m Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (z.B. Folg e- maßnahmen im nachgeordneten Netz, weitere Abschnitte der Planung etc.) Wenn ja, erläutern und bei der Einzelfallprüfung berücksichtigen. Erläuterung: Die Maßnahmen zur schrittweisen Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruk tur in den beiden Knotenpunktsbereichen stehen im engen Zusamme nhang mit der baul ichen Verdichtung im Bereich des Gewerbegebiet Köln -Ehrenfeld samt angrenzenden Wohnbereich sowie dem davon ausgehenden Struktu r- wandel. Die Option besteht in der Nutzung der M ilitärringstraße (L34) mit dem Anschluss an die Sto lberger Straße und der verbesserten Anbindung an die Aachener Straße. Die Maßnahmen in den genannten Bereichen an der Militärringstraße (L34) bestehen im Wesentlichen aus Einzelleistungen: Die Militärring straße erhält eine zusätzliche parallel geführte Ausfah r- rampe auf die Aachener Straße, Rückbau der derzeit vorhandenen Linksabbiegermöglichkeit incl. der Dreiecksinsel in der östlich gelegenen Rampenanbindung an die Militär- ringstraße, An der Aachener Str . wird ein Umfahrt (Wendemöglichkeit) im Bereich der Auffahrtsrampen („Wendefahrt Ost“) mit einer zusätzlichen Link s- abbiegermöglichkeit in die Auffahrtsrampen geplant, durch die Fortse t- zung des Linksabbiegers wird die heute vorhandene Dreiecksinsel von einer zusätzlichen Fahrbahn durchschnitten, Zusätzlich wird westlich auf der Aachener Str. eine Umfahrt im Bereich der Einmündung der Straße „Auf dem Hügel“ geplant („Wendefahrt West“) Auf der Militärringstraße von Süden ko mmend wird eine Abfahrtrampe auf d ie Stolberger Straße und eine Auffahrtrampe auf den Militärrin g- straße – Richtung Süden – einschl. Herstellung einer Lichtsignalanlage geplant Der parallel zur Militärringstraße verlaufende unbefestigte Weg zur Kleingartenanlage wird parallel zu den Auffahrtrampen wiederhergestellt Die Stolberger Straße wird als abknickende Vorfahrt in die Auffahrt s- rampe zur Militärringstraße erweitert, Die Einmündung zur Vitalisstraße soll künftig in geänderter Form in die Stolberger Straße erfolgen, jedoch unter weitgeh endem Erhalt des Stellplatzangebotes, dem Erhalt der Bushaltestelle sowie dem weitg e- henden Erhalt der vorhandenen Straßenbäume. X Seite 4 von 6 Teil B: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 c UVPG 1 Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle Neubaumaßnahme X Änderung oder Erweiterung einer Straße Art/Umfang 1.1 Baulänge 2 zus. Auffahr-, eine Abfahrrampen und ein Rechtsabbieger / Verzö- gerungsstreifen: ca. 400 m, ca. 160m, 160 m, 150 m Länge 1.2 geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha (Bau/Anlage) Umbau im Bereich au- ßerhalb der bisheriger Verkehrsflächen an be- stehenden Verkehrsflä- chen 1.3 geschätzter Umfang der Neuversiegelung in m² Drei Auffahrt- bzw. Ab- fahrtrampen sowie Rechtsabbieger von de Militärringstraße Vorhandene Verkehrsin- seln werden umgebaut. Insgesamt mehr Ver- als Entsiegelung 1.4 geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³ Mäßiger Umfang an Erdarbeiten; neben hö- hengleichen Ausbau wird in einigen Bereichen auch die Böschung ab- getragen 1.5 Ingenieurbauwerke (z.B. Anzahl der Brückenbauwerke, Lärm- schutz, Stützwände ggf. erläutern) Stützwände, Lärmschutz Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf? Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle nein ja geschätzter Umfang 1.6 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben/ prognostizierte Verkehrsbelastung X s. 1.15 1.7 Erhöhung der Lärmemissionen X s. 1.15 1.8 Erhöhung der Schadstoffemissionen X s. 1.15 1.9 Zusätzliche Zerschneidungswirkungen X s. 1.15 1.10 Visuelle Veränderungen X s. 1.15 1.11 Veränderungen des Grundwassers X 1.12 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern X 1.13 Klimatische Veränderungen X 1.14 Sonstige Wirkungen oder Projektmerkmale, die erhebliche nac h- haltige Umweltauswirkungen hervorrufen können, wie z.B. Abwasser / Oberflächenentwässerung Abfall (z.B. z.B. belastete Böden / Asphalte bei Ausbauma ß- nahmen) Rohstoffbedarf Besondere Probleme des Baugrundes (z.B. Moorböden) Bodenmassen / Bodenbewegungen Abwicklung des Baubetriebes X Seite 5 von 6 andere 1.15 Gesamteinschätzung der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Einschätzung, ob von dem Vorhaben aufgrund der unter B 1.1 bis B 1.14 beschriebenen Wi r- kungen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können. Zu 1.6, 1.7, 1,9 6 1.10 : Im Bereich der Rampen an und zur Aachener Straße (nachgewiesen in Verkehrsuntersuchung, Stand 01 / 2007; Dif ferenznetzanalyse Planfall 3) soll der Verkehr im Gegensatz zum heutigen Zustand und bei einer allgemeinen Zunahme des Verkehrs (be- zogen auf das Jahr 2015) um über 1.500 Kfz/ 24h zunehmen. Im Bereich der neuen Zuw e- gung an der Stolberger Straße soll sich der Verkehr um über 13.000 Kfz / 24h erhöhen und auf der Stol berger Straße ist eine Verkehrszunahme um über 4.000 Kfz/ 24h (Bereich Ein- mündung Vitalisstr.) bis über 1.800 Kfz / 24h (Bereiche ab Eupener Str.) prognostiziert . Der Bereich mit der neuen Zuwegung Stolberger Str. ist jedoch im Hinblick auf den Immissions- schutz als ko nfliktarm einzustufen (eher extensive Nutzun g). Währenddessen wird für die angrenzende Straßen mit Wohnbebauung, den Alten Militärring und die Wendelinstraße eine Verkehrsreduzierung von über 5.900 bis über 6.300 Kfz / 24h erwartet sowie über 200 bis über 1.700 Kfz/24h für die Vitalisstraße (bezogen auf das Jahr 2015). Hiermit einhergehend werden sich die Belastungen für die angrenzenden Wohnnutzungen durch Luftschadstoffe und Lärm reduzieren. Es wird eine Umleitung des Verkehrs von den sensiblen Bereichen mit hohem Wohnbeba u- ungsanteil und zu den wo hnbaulich eher extensiv genutzten Bereichen geplant. In den letz t- genannten Bereichen ist ergeben sich durch Neuversiegelung, Inanspruchnahme von Biot o- pen in Randbereichen und die prognostizierte Verkehrszunahme relativ geringe Verschlecht e- rungen. Für das vorliegende Bauvorhaben werden vorwiegend Ruderal- und Gehölzflächen in A n- spruch genommen . Dadurch besteht die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men. Seite 6 von 6 Teil C: Zusammenfassung und Ergebnisse Nach § 3 b / e UVPG besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP für Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) genannt werden. Die geplante Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet ist hiervon nicht erfasst. Somit ist eine UVP nicht erforderlich. Erst für dem Bau einer vier- oder mehrspurigen Bundesstraße von durchgehend 5 oder mehr km oder einem Bundesstraßenbau durch Verlegung und / oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße von durchgehend 10 km oder mehr wäre eine UVP erforderlich. Auch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG ist generell nicht notwendig bzw. hat keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben. Diese ist – nach Anhang 1 UVPG - beim Bau einer sonstigen Bundesstraße erforderlich. Die Straßen- kategorie Bundesstraße trifft zwar auf die B55 (Aachener Str.) zu, an dieser ergeben sich jedoch l e- diglich Optimierungen durch Wenden. und Erstellung einer Abfahrtrampe für Rechtseinbieger. Beim Verkehrserschließungsvorhaben handelt es sich somit lediglich um Umgestaltu ngen innerhalb der Aachener Str. (B 55) mit Wenden, Schaffung eines Linksabbiegers, Modifikationen an den Auf - und Ab fahrtrampen bzw. Erweiterungen der Militärringstraße (L34) durch mehrere Auf - und A b- fahrtrampen (Bereiche Stolbergerstr. / Aachener Str.). Auch eine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer UVP oder UVP -Vorprüfung nach dem Landesgesetz Nordrhein-Westfalen (UVP NW) ergibt sich nicht. Nach § 1 UVPG NW v. April 1992, in der Fassung v. März 2007 , besteht die Pflicht eine UVP nur dann durchzuführen, wenn das Bauvorhaben der Definit ion der dazugehörigen Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben), Punkt 15 entspricht: „Bau einer Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Straßen - und Wegege- setz NRW (Straße nach Landesrecht), wenn diese eine Schnellstraße im Sinne der Begriffsbesti m- mung des europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs vom 15. November 1975 ist“. Die Militärringstraße (L34) ist jedoch nicht als Schnellstraße im Sinne der Begriffsbestimmung einzu- stufen. Aufgestellt: Münster, 22.09.2009 / 15.05.2020
Anlage 11_LBP_ interne Ausgleichsmaßnahme Militärringstraße
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Wendelinstraße
- Militärringstraße 1984
- Aachener Straße 698a
- Vitalisstraße
- Stolberger Straße
- Eupener Straße
- Widdersdorfer Straße
- Herbesthaler Straße
- Alter Militärring
- Willy-Brandt-Platz 2
- Börsenplatz 1
- Manstedter Weg
- Auf dem Hügel
- Ringstraße
- Stadtwald
- Straße B 55
- Straße 6
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 3961/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.11.2021
- Erstellt
- 10.11.2021 13:55