0091/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Gesundheitsauschusses vom 26.11.2024 (AN/1575/2024) betreffend "Erste-Hilfe-Kurse von klein auf"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 22.01.2025 0091/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 28.01.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Gesundheitsauschusses vom 26.11.2024 (AN/1575/2024) betreffend" Erste-Hilfe-Kurse von klein auf" Mit Anfrage AN/1575/2024 stellt die FDP-Fraktion die folgenden Fragen: 1. Inwieweit gibt es in Köln bereits bestehende Konzepte oder Programme, um Erste- Hilfe-Kurse in Schulen anzubieten? 2. Wie viele Schulen haben bisher an solchen Programmen teilgenommen? 3. Inwieweit könnte ein Programm analog zu „Gesund macht Schule“ in Kölner Schulen adaptiert werden und so das Thema Laienreanimation in den Schulalltag einfließen? 4. Inwieweit plant die Stadt eine Kooperation mit Organisationen wie der Ärztekammer Nordrhein, der AOK oder anderen Institutionen durchzuführen bzw. besteht eine Ko- operation bereits, um Erste-Hilfe-Schulungen umzusetzen? Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Hintergrund: Innerhalb 3-5 Minuten kann es nach einem Herzstillstand zu irreversiblen Schäden im Gehirn kommen, wenn keine adäquate Herzdruckmassage durchgeführt wird. Die Hilfsfrist des öffent- lichen Rettungsdienstes beträgt dagegen im städtischen Bereich 8 Minuten in 90 Prozent der Fälle, sodass die Laienreanimation eine unverzichtbare Maßnahme der Rettungskette darstellt, um das Überleben und vor allem das Überleben ohne Folgeschäden zu gewährleisten. Die Laienreanimationsquote ist in Deutschland in den letzten Jahren bereits gestiegen (derzeit 51 %), aber im Gegensatz zu anderen Ländern geringer. In den Niederlanden oder in Norwe- gen beträgt die Quote der von Laien gestarteten Reanimationen knapp 80 Prozent. Dort wird die Laienreanimation seit Jahrzehnten in Schulen unterrichtet. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfiehlt auf der Basis der Erkenntnisse zu der in Deutschland noch unzureichenden Laienreanimationsbereitschaft seit 2014 in Deutsch- land eine flächendeckende Einführung von Wiederbelebungsunterricht in Schulen im Umfang von zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab der Klasse 7. Lehrkräfte sollen entsprechend ge- schult werden, um den Unterricht zu übernehmen. Dafür hat der GRC bereits im Jahr 2013 ein 2 Ausbildungskonzept für den Reanimationsunterricht in Schulen bundesweit konsentiert. Vor- sitzender des GRC ist Herr Prof. Bernd Böttiger, emeritierter Direktor des Instituts für Anästhe- siologie der Uniklinik Köln. In den meisten Bundesländern – und auch in Köln - wird die Empfehlung noch nicht flächen- deckend durchgesetzt. Das Gesundheitsamt ist erst seit der Reorganisation nach der Pandemie und durch personelle Ressourcen aus dem Pakt für den ÖGD in der Lage, vermehrt Aufgaben der Prävention nach § 6 ÖGDG wahrzunehmen. Zu Frage 1: Inwieweit gibt es in Köln bereits bestehende Konzepte oder Programme, um Erste-Hilfe-Kurse in Schulen anzubieten? Die Verbesserung der Laienreanimationsbereitschaft ist ein sehr wichtiger Schritt, um auf sehr einfache Weise viele Menschenleben zu retten. In diesem Kontext engagiert sich das Gesund- heitsamt (Sachgebiet Medizinischen Krisenprävention) seit September letzten Jahres. Das Engagement erfolgt in Zusammenarbeit mit der Uniklinik Köln und der Bezirksregierung Köln (Dezernat Sport) unter Nutzung von Materialien des Deutschen Rates für Wiederbele- bung. Mit Schulungsmaßnahmen sollen Lehrende befähigt werden, Schülerinnen und Schüler regel- mäßig in der Laienreanimation zu unterrichten. Dabei handelt es sich zunächst um die Ziel- gruppe ab Klasse 7, weil eine effektive Herzdruckmassage ausreichend Kraft erfordert. Ge- schult wird der sogenannte Basic Life Support (BLS) - die Sicherung der lebenswichtigen Funktionen Atmung und Kreislauf bzw. die Reanimation als lebensrettende Sofortmaßnahme in Notfallsituationen. Es handelt sich nicht um eine Erste Hilfe Ausbildung, sondern um die Anleitung zur Laienre- animation, die keiner aufwändigen zertifizierten Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder*in be- darf. Zu Frage 2: Wie viele Schulen haben bisher an solchen Programmen teilgenommen? An den weiterführenden Schulen in Köln erfolgt sukzessive eine Abfrage, ob bereits Aktivitä- ten zur Laienreanimation stattfinden. Wenn das der Fall ist, wird das Konzept und die Kontinu- ität erfragt. Sofern bisher kein Reanimationsunterricht stattfindet oder dieser nicht in Versteti- gung gegangen ist, bietet das Gesundheitsamt Schulungen für die Lehrerinnen und Lehrer mit einem theoretischen und praktischen Teil an. Diese beinhalten Übungen an Reanimations- übungspuppen und einem Übungs-AED-Gerät (Automatisierter externer Defibrillator). Die Einbeziehung der Lehrpersonen als Multiplikator*innen kann im Vergleich zu punktuellen Veranstaltungen, die direkt an die Schülerinnen und Schüler gerichtet sind, eine deutlich hö- here Reichweite entwickeln. Mit dem Konzept soll jeder Schüler und jede Schülerin an der Schule erreicht werden und während seiner bzw. ihrer Schulzeit mindestens 3 x die Gelegen- heit erhalten, die Herzdruckmassage zu erlernen. Vorgeschlagen wird, den Unterricht z.B. in fachlich passendem Zusammenhang während des Regelunterrichtes in Biologie oder Sport, in feriennahen Stunden, in Vertretungsstunden sowie im Rahmen von Schulveranstaltungen durchzuführen. Den Schulen wird eine Präsentation zur Unterrichtsgestaltung und begleitende Materialien der BZgA zur Verfügung gestellt. Bisher wurden 6 Vor-Ort-Schulungen durchgeführt. 3 Durch die Projekte „Kids save lives“ des GRC und „students save lives“ der Uniklinik Köln konn- ten zuvor viele Schulen für das Thema sensibilisiert werden, siehe Informationen unter Link: Deutscher Rat für Wiederbelebung - German Resuscitation Council (GRC) e.V. (grc-org.de). Auch die Bezirksregierung Köln organisierte im Regierungsbezirk in den letzten Jahren bereits mehrere Veranstaltungen mit dem Ziel, den Schulen Unterstützung für eine konzeptionelle Um- setzung der Laienreanimation aufzuzeigen. Die Teilnehmenden erhielten im Anschluss auch Reanimationspuppen für den Schulunterricht. Über dieses Engagement wurden einige Schulen, davon 23 in Köln, mit Halbkörperübungspuppen ausgestattet. Im Zuge weiterer Schulungen durch das Gesundheitsamt können noch zusätzliche weiterfüh- rende Schulen Puppen über die Bezirksregierung erhalten. Nur wenn Übungspuppen vor Ort verfügbar sind, kann eine Schule die Unterrichtseinheit flexibel gestalten. Zu Frage 3: Inwieweit könnte ein Programm analog zu „Gesund macht Schule“ in Köl- ner Schulen adaptiert werden und so das Thema Laienreanimation in den Schulalltag einfließen? Das Programm „Gesund macht Schule“ hat die Zielsetzung, die Gesundheitskompetenz von Grundschulkindern zu fördern unter Einbeziehung deren Lehrkräfte, der Mitarbeitenden des Ganztags und der Eltern. Mit Schulungen dieser Altersgruppe befasst sich das Team des Gesundheitsamtes derzeit nicht. Ein solches Programm könnte aber bei entsprechenden personellen und finanziellen Voraussetzungen adaptiert werden, da auch Grundschulkinder im Alter von 6 bis 10 Jahren in Elementen der Wiederbelebung adressiert werden können. Dabei könnte das EU-Projekt LIFEFORCE – Vorschulung von Grundschüler*innen in Wiederbelebung – aufgegriffen wer- den. Project LIFEFORCE – Learning Initiative For Elementary school Fun Oriented Resuscitation Coaching Europewide Erasmus+ funded project 2020-1-EL01-KA201-079184 (project-life- force.eu) Zu Frage 4: Inwieweit plant die Stadt eine Kooperation mit Organisationen wie der Ärz- tekammer Nordrhein, der AOK oder anderen Institutionen durchzuführen bzw. besteht eine Kooperation bereits, um Erste-Hilfe-Schulungen umzusetzen? Die bestehende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Laienreanimationsbereitschaft durch Etablierung entsprechender Unterrichtseinheiten ab Klasse 7 mit der Bezirksregierung Köln, der Uniklinik Köln und dem GRC wird fortgeführt. Weitere Kooperationen sind derzeit nicht ge- plant. 4 Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0091/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.01.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 11:25