3817/2024
Beantwortung der Anfrage AN/1490/2024 der SPD Fraktion der BV Chorweiler vom 07.11.2024 zum Thema Parkverstöße im Stadtbezirk Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4612 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 3817/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Beantwortung der Anfrage AN/1490/2024 der SPD Fraktion der BV Chorweiler vom 07.11.2024 zum Thema Parkverstöße im Stadtbezirk Chorweiler hier: Anzahl und Verteilung der festgestellten und geahndeten Parkverstöße für die Jahre 2022 und 2023 Mit Anfrage AN/1490/2024 stellt die SPD Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chor- weiler vom 07.11.2024 folgende Fragen zum Thema „Anzahl und Verteilung der festgestellten und geahndeten Parkverstöße im Stadtbezirk Chorweiler für die Jahre 2022 und 2023“. 1. Wie hoch ist die Gesamtzahl der im Stadtbezirk Chorweiler festgestellten und geahn- deten Parkverstöße in den Jahren 2022 und 2023? Bitte unterteilen Sie die Daten auf die einzelnen Stadtteile im Bezirk Chorweiler, insbesondere für den Bereich Fühlinger See und Langel an der Fähre. Antwort der Verwaltung: Die festgestellten und geahndeten Verstöße in den Jahren 2022 und 2023 im Stadtbezirk Chorweiler sowie den speziell angefragten Bereichen Fühlinger See und Langel an der Fähre können der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Die Verkehrsüberwachung der Stadt Köln unterteilt den Stadtbezirk Chorweiler in insgesamt 14 Unterabschnitte. Die in der Tabelle angegebene Anzahl der festgestellten Verstöße bezieht sich hierbei auf den gesam- ten Abschnitt, zu dem der jeweilige Bereich gehört. 2022 2023 Anzahl Verwarnungen Stadtbezirk Chorweiler ge- samt 27.832 24.448 Anzahl Verwarnungen (Be- reich Fühlinger See) 831 1.288 Anzahl Verwarnungen (Be- reich Langel an der Fähre) 613 452 2. Wie verteilen sich die festgestellten Parkverstöße auf solche, die durch städtische Mitarbeiter festgestellt wurden, und auf Fremdanzeigen, die von Bürgerinnen und Bür- gern gemeldet wurden? Bitte getrennt für die Jahre 2022 und 2023 ausweisen. Antwort der Verwaltung: Aus datenschutzrechtlichen und technischen Gründen können keine auswertbaren spezifi- schen Inhalte für den Stadtbezirk Chorweiler zur Verfügung gestellt werden. Gesamtstädtisch liegt folgende Statistik zur Anzahl von Fremdanzeigen vor: 2 Jahr Anzahl Fremdanzeigen 2022 16.138 2023 18.394 2024 21.262 (Stand 24.11.2024) Hinsichtlich der Verteilung von Fremdanzeigen und Feststellungen durch eigene Verkehrs- überwachungskräfte kann (gesamtstädtisch) mitgeteilt werden, dass der Anteil der Fremdan- zeigen grundsätzlich im unteren einstelligen Prozentbereich liegt. 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl von festgestellten Parkverstößen pro Ein- satz der städtischen Mitarbeiter? Bitte trennen nach Routinekontrollen und anlassbezo- genen Kontrollen für die Jahre 2022 und 2023. Antwort der Verwaltung: Es wird bei den Verwarnungen nicht festgehalten, ob es sich um Routine- oder anlassbezo- gene Kontrollen handelt. Jeder Verkehrsüberwachungskraft wird grundsätzlich ein eigenes Revier zugeteilt, das eigenständig von den Mitarbeiter*innen bestreift wird. Es erfolgt keine genaue Erfassung, der Aufenthaltsorte und Kontrollintervalle der Außendienstmitarbeitenden. 4. Wie hoch war das durchschnittlich verhängte Bußgeld bei Parkverstößen in den Jah- ren 2022 und 2023? Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2022 erstreckt sich die Fallzahl der Verkehrsüberwachung im gesamten Stadtgebiet auf insgesamt 598.471 Verstöße. Dabei wurden Erträge in Höhe von 12.428.263,64 € im Rah- men von Verwarngeldern und 5.620.246,68 € im Rahmen von Bußgeldern eingenommen. Im Jahr 2023 lag die Gesamtfallzahl der Verkehrsüberwachung bei 508.778 Verstößen stadt- weit. Die Erträge lagen bei 10.568.421,69 € für Verwarngelder und 5.156.709,48 € für Bußgel- der. 5. Gab es im Bereich Fühlinger See und Langel an der Fähre während der Sommermo- nate eine besondere Häufung von Parkverstößen? Wenn ja, wie wurden diese Verstöße kontrolliert und sanktioniert? Antwort der Verwaltung: Die Einsatzplanung ist abhängig von Faktoren wie der Personalstärke und der Beschwerde- lage, sowie den täglichen Anforderungen. Bei bekannten Veranstaltungen finden besondere Schwerpunktkontrollen statt. Es besteht für Bürger*innen die Möglichkeit sich bei konkreten Parkverstößen, welche eine Behinderung hervorrufen, sich an die Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes unter der Ruf- nummer 0221-221-32000 zu wenden. Die Mitarbeiter*innen erhalten dann den Auftrag über die Einsatzleitzentrale, sehen sich die Situation vor Ort an und prüfen welche Maßnahmen er- griffen werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3817/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 28.11.2024 09:05