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AN/0025/2017

Parkstadt Süd – Bleiberecht für Händler des Kölner Großmarkts.

Antrag nach § 3 BV2 (FWK) 09.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.01.2017, TOP 8.1.14

Antrag nach § 3 (Ilg BV2)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Ilg BV2)

2138 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0025/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 
 
Parkstadt Süd – Bleiberecht  für Händler des Kölner Großmarkts. 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung von Rodenkirchen am 23.01.2017 zu setzen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten unter Einbindung interessierter Händler, ein Konzept für einen verklei-
nerten Marktbereich auf dem alten Großmarktgelände zu entwickeln, welches ein Bleiberecht für 
diejenigen Händler beinhaltet, die gerne am alten Standort in Raderberg bleiben möchten.  
Die geplante Standortsuche für den neuen Großmarkt bleibt davon unberührt, weil es sich hier um 
ein neues, zusätzliches Marktkonzept im Einklang mit der Parkstadt Süd handeln soll.  
 
Begründung:  
Die jahrelange Unsicherheit bei der Standortsuche für den neuen Großmarkt ist eine Zumutung  für 
die Händler und muss endlich beendet werden. Eine mögliche Ansiedlung des neuen Großmarkts auf 
einem n.n.b. Gelände außerhalb Kölns, wird von einigen betroffenen Firmen und Bürgern mit Unbe-
hagen und Frustration zur Kenntnis genommen. Abgesehen von der Tatsache, dass dadurch der Stadt 
Köln ein Verlust von Gewerbesteuereinnahmen drohen würde, haben sehr viele kleine Händler ihren 
Kundenstamm im Kölner Süden. Dort können sich sowohl die gastronomischen Betriebe der Süd-
stadt, als auch Privatpersonen zeitnah mit frischen und besonderen Lebensmitteln versorgen. Ein 
kleiner Frischemarkt „im Veedel“ würde die neue Parkstadt Süd enorm aufwerten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Sachstandsbericht BV

1250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0025/2017 
 Stand: 07.07.2022 
Sachstandsbericht  
Parkstadt Süd – Bleiberecht  für Händler des Kölner Großmarkts. 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.02.2017 
8.1.2 Parkstadt Süd – Bleiberecht  für Händler des Kölner Großmarkts;  
Antrag von Herrn Ilg 
AN/0025/2017 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung unter Einbindung interessierter Händler, ein 
Konzept für einen verkleinerten Marktbereich auf dem alten Großmarktgelände zu entwickeln, wel-
ches ein Bleiberecht für diejenigen Händler beinhaltet, die gerne am alten Standort in Raderberg blei-
ben möchten.  
Die geplante Standortsuche für den neuen Großmarkt bleibt davon unberührt, weil es sich hier um ein 
neues, zusätzliches Marktkonzept im Einklang mit der Parkstadt Süd handeln soll.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, mit 4 Stimmen der SPD-Fraktion, mit 4 Stimmen 
der Fraktion Die Grünen und der Stimme von Herrn Bronisz bei Enthaltung der FDP Fraktion 
gegen die Stimme von Herrn Ilg abgelehnt.  
 
Status    erledigt

Beratungsverlauf (1)

23.01.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0025/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FWK)
Datum
09.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27