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Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/0741/2017 vom 04.05.2017

Stand: Am 09.05.2017 im Liegenschaftsausschuss geändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.05.2017 AN/0741/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 09.05.2017 Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 9. Mai. 2017 aufzunehmen: Beschluss: Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und GRÜNE- Fraktion (3358/2017) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Liegenschaftsausschuss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz stehenden Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Naturdenkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern. 2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende Klär- werk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-Haberland- Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planungen für ein Heran- rücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Absage zu erteilen. 3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich- Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt. Statt- - 2 - dessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für kulturwirtschaftliche Nut- zungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu veräußern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und ein Cafe/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein entsprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessens- bekundungen privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen – Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfä- higkeit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts – sind kurzfristig darzustellen. 4. Über die Umsetzung des Beschlusses ist der Liegenschaftsausschuss, der Stadtent- wicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 9 zu unterrichten. Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Kirsten Jahn CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2017

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 1.1.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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