Mandari Insight

AN/0741/2017

Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 04.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 1.1.1.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

2710 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.05.2017 
 
AN/0741/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 09.05.2017 
 
Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des 
Liegenschaftsausschusses am 9. Mai. 2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und GRÜNE-
Fraktion (3358/2017) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Liegenschaftsausschuss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz stehenden 
Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Naturdenkmäler als 
vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern. 
 
2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende Klär-
werk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-Haberland-
Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planungen für ein Heran-
rücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Absage zu erteilen.  
 
3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-
Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt. Statt-

- 2 - 
 
dessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für kulturwirtschaftliche Nut-
zungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu veräußern. Solche Nutzungen 
können insbesondere Ateliers und ein Cafe/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher 
Basis sein. Ein entsprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessens-
bekundungen privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die 
dafür notwendigen Voraussetzungen – Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfä-
higkeit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts – sind kurzfristig darzustellen. 
 
4. Über die Umsetzung des Beschlusses ist der Liegenschaftsausschuss, der Stadtent-
wicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 9 
zu unterrichten. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Kirsten Jahn 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0741/2017
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27