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1985/2025

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SB Frenzel aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.05.2025 zur bereits beantworteten schriftlichen Anfrage, Session-Nr. 0357/2025, betreffend "Siedlung Egonstraße"

Mitteilung Ausschuss 23.06.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2294 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2025 
 1985/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
 
Beantwortung einer mündichen Nachfrage von SB Frenzel aus der Sitzung des 
Stadtentwickliungsausschusses vom 22.05.2025 zur bereits beantworteten schriftlichen 
Anfrage, Session-Nr. 0357/2025, betreffend "Siedlung Egonstraße im Zusammenhang 
mit der Regionalplan-Neuaufstellung" 
SB Frenzel (SPD) bittet um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. SB Frenzel (SPD) erkundigt sich bezüglich Ziffer 3 der Beantwortung durch die 
Verwaltung wie Wohnen dort möglich sei , bzw. dies mit dem Gewerbe und mit dem 
Regionalplan im Zusammenhang stehe.  
 
2. Bezüglich Ziffer 4 der Beantwortung der Verwaltung möchte er wissen, ob der 
Ratsauftrag zum Dringlichkeitsantrag der Grünen/ CDU bezüglich des beauftragten 
Gutachtens zum angstfreien Wohnen in der Siedlung Egonstraße noch erfüllt 
werde und wann mit der Umsetzung des Ratsauftrages zu rechnen sei   
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1:  Eine rechtliche Verstetigung einer Wohnnutzung an der Egonstraße würde die Auf-
gabe bzw. Verlagerung des Großklärwerks voraussetzen.  
Im Entwurf des Regionalplans ist dort zwar eine ASB Fläche (Allgemeiner Siedlungs-
bereich) dargestellt, in einer solchen sind aber zahlreiche Nutzungen möglich (Woh-
nen, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen sowie siedlungszugehöri-
gen Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen). Die Zulässigkeit einer dieser Nut-
zungen muss auf kommunaler Ebene durch Bauleitplanung geklärt werden. Die Dar-
stellung einer ASB-Fläche im Entwurf des Regionalplanes bedeutet nicht, dass auf re-
gionalplanerischer Ebene bereits eine vollständige Abwägung aller Belange stattgefun-
den hat und alle im ASB zulässigen Nutzungen möglich sein müssen. 
 
Zu 2: Es entspricht der langjährigen Praxis, dass Bewohner*innen ihre Wohnungen weiter 
nutzen zu können, solange sie hierzu persönlich in der Lage sind. Dies wurde durch 
den damaligen Ratsbeschluss bestätigt. Bei einer Änderung der in der damaligen Be-
schlussvorlage umfassend dargestellten Rechtslage, zu der es bislang nicht gekom-
men ist, werden die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen gutachterlich ermittelt. 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Egonstraße

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Details

Aktenzeichen
1985/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.06.2025
Erstellt
16.06.2025 14:01