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AN/1782/2023

Rückbau des nicht-benutzungspflichtigen Radwegs auf der Dürener Straße zwischen Universitätsstr. und Gürtel

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.10.2023, TOP 8.1.13

Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP

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Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP

3326 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP 
 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widders-
dorf… 
 
 
            Köln, 06-10-2023 
 
 
Rückbau des nicht-benutzungspflichtigen Radwegs auf der Dürener Straße zwischen 
Universitätsstraße und Gürtel (beide Fahrtrichtungen) 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
 
Der antragstellende Einzelmandatsträger bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung den nicht-benutzungs-
pflichtigen Fahrradweg auf der Dürener Straße zwischen Universitätsstraße und Gürtel zu-
rückzubauen. Die Radfahrer sollen, wie dies in der Stadt Köln generell angestrebt wird, aus-
schließlich auf der Straße fahren. Zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden soll eine 
Piktogrammkette auf der Straße angebracht werden. 
 
Begründung: 
Der Fahrradweg auf der Dürener Straße ist in beiden Fahrtrichtungen nicht benutzungspflich-
tig. Da er jedoch bautechnisch immer noch vorhanden ist, ist die Nutzung desselben nicht 
verboten.  
 
Dies führt jedoch immer wieder dazu, dass es aus Unkenntnis der Bürger*innen zu Bei-
naheunfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern, bzw. auch Radfahrern untereinander 
kommt. Besonders riskant sind die Bushaltestellen zwischen Karl-Schwering-Platz und Mela-
tengürtel. 
 
Die Breite des noch vorgesehenen Radwegs beträgt maximal 100cm inklusive der Randflä-
chen über die gesamte beschriebene Strecke. Effektiv genutzt werden können davon ledig-
lich ca. 80cm, wenn man als Radfahrer eine Kollision mit sich öffnenden Beifahrertüren par-
kender PKWs vermeiden möchte. Hinzu kommt, dass es auch Außengastronomie auf dem 
Radweg(!) gibt. 
 
Ein Überholen anderer Radfahrer ist außerdem nur möglich, wenn der Überholende auf den 
Fußweg ausweicht. Hinzu kommt, dass der Platz auf dem Radweg durch ein deutlich höhe-
res Aufkommen an Lastenrädern sehr stark in Anspruch genommen wird. 
 
Weiterhin wird der Fußweg durch die stark zunehmende Außengastronomie in diesem Be-
reich der Dürener Straße zusätzlich eingeschränkt, so dass an verschiedenen Stellen nur ca. 
80cm des Bürgersteigs für die Fußgänger verbleiben. Dies wiederum ist eine zusätzliche Ge-
fahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich.

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Ein Rückbau des Fahrradwegs würde für alle Verkehrsteilnehmer eine Erhöhung der Sicher-
heit bedeuten, besonders für die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr, die Fußgän-
ger. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf die Straßenübergänge an den Querstraßen ge-
achtet werden. Diese müssen so gestaltet werden, dass sie behindertengerecht bleiben, 
aber auch eindeutig den Radverkehr ausschließen. 
 
Außerdem ergäbe sich die Option, die Außengastronomie in den Bereich des Fußgängerwe-
ges zurückzuholen. Damit würden die blockierten Parkplätze wieder frei, was zu einer Ent-
spannung des „Zweite-Reihe-Parkens“ auf der Dürener Straße führen kann. Ebenso würde 
die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Gäste dadurch erhöht. 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1782/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.10.2023
Erstellt
09.10.2023 09:34