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Wohnbebauung in der Stolzestraße (Neustadt/Süd)

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/0792/2019 vom 06.06.2019

Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 31.05.2019 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Wohnbebauung in der Stolzestraße (Neustadt/Süd) Die Verwaltung wird aufgefordert, die (u.a. bauplanung srechtlichen) Voraussetzungen zu schaffen, damit die Grundstücke Stolzestraße 21, 23 und 27 in Neustadt/Süd, die nicht mehr für Verkehrszwecke benötigt werden, möglichst bald einer Wohnbebauung für bezah l- baren Wohnraum (studentisches Wohnen bzw. öffentlich gefördertes Wohnen) zugeführt werden können. Städtebaulich ist auf diese Weise die Blockrandbebauung zu schließen. Ferner soll die Verwaltung prüfen, auf welchem Wege die Blockrandbebauung auf der g e- genüberliegenden Seite der Stolzestraße (Parzellen 413 , 414 und 415) ebenfalls geschlo s- sen werden kann. Ziel ist auch hier die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Begründung Da das Gesamtverkehrskonzept seit der 8. Änderung die Verlegung der Luxemburger Str a- ße nicht mehr vorsieht, können die bezeichneten Grun dstücke bebaut werden. Bereits im vom Rat der Stadt Köln am 15.12.2016 beschlossenen STEK Wohnen/Neue Flächen für den Wohnungsbau (1028/2015) sind die genannten Flächen grundsätzlich für den Wohnung s- bau ausgewiesen worden. Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung die (planungsrechtlichen) Voraussetzungen schaffen, damit auf besagten Grundstücken zeitnah bezahlbares Wohnen (studentisches Wohnen/öffentlich gefördertes Wohnen) entstehen kann. Möglich wäre dann beispielsweise eine Direktvergabe im Erbbaurech t an die GAG, WSK oder das Studentenwerk (vgl. auch AN/1919/2012). SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - Dazu kann die Verwaltung beispielsweise prüfen, inwieweit die Anpassung des Planung s- rechts (B -Plan-Teilaufhebung, danach Bebauung nach § 34 BauGB) oder die Befreiung von den Festsetzungen d es B-Plans nach § 31 BauGB zielführender ist. Ähnliches gilt in einem zweiten Schritt für die Parzellen 413, 414 und 415 auf der gege n- überliegenden Seite. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel
  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0792/2019 Stand: 04.01.2022 Sachstandsbericht Wohnbebauung in der Stolzestraße (Neustadt/Süd), Antrag SPD Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die (u.a. bauplanungsrechtlichen) Voraussetzungen zu schaffen, damit die Grundstücke Stolzestraße 21, 23 und 27 in Neustadt/Süd, die nicht mehr für Verkehrszwe- cke benötigt werden, möglichst bald einer Wohnbebauung für bezahlbaren Wohnraum (studentisches Wohnen bzw. öffentlich gefördertes Wohnen) zugeführt werden können. Städtebaulich ist auf diese Weise die Blockrandbebauung zu schließen. Ferner soll die Verwaltung prüfen, auf welchem Wege die Blockrandbebauung auf der gegenüberlie- genden Seite der Stolzestraße (Parzellen 413, 414 und 415) ebenfalls geschlossen werden kann. Ziel ist auch hier die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: Das Flurstück 420 ist im Bebauungsplan als Schulgelände ausgewiesen. Wegen eines gestiegenen Bedarfs an Schulflächen im Stadtbezirk Innenstadt, wird derzeit eine Reaktivierung des Grundstücks zu schulischen Zwecken untersucht. Für die übrigen Grundstücke werden die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten für eine Wohnbebau- ung sowie eine mögliche Vergabe nach Konzeptqualität geprüft. Dies gestaltet sich wegen entgegen- stehenden Planungsrechts nicht ganz einfach. Die ursprünglich angedachte Lösung, ein Planverfah- ren für alle betroffenen Grundstücke anzustoßen, würde bei Nutzung des Flurstücks 420 als Schul- grundstück entfallen. Die Verwaltung wird weiter berichten.

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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