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AN/0792/2019

Wohnbebauung in der Stolzestraße (Neustadt/Süd)

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 06.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.06.2019, TOP 5.2.8

Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Sachstandsbericht 2021

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Antrag nach § 3 (SPD BV1)

2530 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Köln, 31.05.2019 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n-
stadt zu setzen:  
 
 
Wohnbebauung in der Stolzestraße (Neustadt/Süd)  
Die Verwaltung wird aufgefordert, die (u.a. bauplanung srechtlichen) Voraussetzungen zu 
schaffen, damit die Grundstücke Stolzestraße 21, 23 und 27 in Neustadt/Süd, die nicht 
mehr für Verkehrszwecke benötigt werden, möglichst bald einer Wohnbebauung für bezah l-
baren Wohnraum (studentisches Wohnen bzw. öffentlich  gefördertes Wohnen) zugeführt 
werden können. Städtebaulich ist auf diese Weise die Blockrandbebauung zu schließen.  
 
Ferner soll die Verwaltung prüfen, auf welchem Wege die Blockrandbebauung auf der g e-
genüberliegenden Seite der Stolzestraße (Parzellen 413 , 414 und 415) ebenfalls geschlo s-
sen werden kann. Ziel ist auch hier die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.  
 
 
Begründung  
Da das Gesamtverkehrskonzept seit der 8. Änderung die Verlegung der Luxemburger Str a-
ße nicht mehr vorsieht, können die bezeichneten Grun dstücke bebaut werden. Bereits im 
vom Rat der Stadt Köln am 15.12.2016 beschlossenen STEK Wohnen/Neue Flächen für den 
Wohnungsbau (1028/2015) sind die genannten Flächen grundsätzlich für den Wohnung s-
bau ausgewiesen worden.  
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung die (planungsrechtlichen) Voraussetzungen 
schaffen, damit auf besagten Grundstücken zeitnah bezahlbares Wohnen (studentisches 
Wohnen/öffentlich gefördertes Wohnen) entstehen kann. Möglich wäre dann beispielsweise 
eine Direktvergabe im Erbbaurech t an die GAG, WSK oder das Studentenwerk (vgl. auch 
AN/1919/2012). 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail  SPD-BV1@stadt-koeln.de  
web www.koelnspd.de

- 2 - 
 
Dazu kann die Verwaltung beispielsweise prüfen, inwieweit die Anpassung des Planung s-
rechts (B -Plan-Teilaufhebung, danach Bebauung nach § 34 BauGB) oder die Befreiung von 
den Festsetzungen d es B-Plans nach § 31 BauGB zielführender ist.  
 
Ähnliches gilt in einem zweiten Schritt für die Parzellen 413, 414 und 415 auf der gege n-
überliegenden Seite.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
 
Dr. Regina Börschel

Sachstandsbericht 2021

1675 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0792/2019 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Wohnbebauung in der Stolzestraße (Neustadt/Süd), Antrag SPD 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die (u.a. bauplanungsrechtlichen) Voraussetzungen zu schaffen, 
damit die Grundstücke Stolzestraße 21, 23 und 27 in Neustadt/Süd, die nicht mehr für Verkehrszwe-
cke benötigt werden, möglichst bald einer Wohnbebauung für bezahlbaren Wohnraum (studentisches 
Wohnen bzw. öffentlich gefördertes Wohnen) zugeführt werden können. Städtebaulich ist auf diese 
Weise die Blockrandbebauung zu schließen.  
Ferner soll die Verwaltung prüfen, auf welchem Wege die Blockrandbebauung auf der gegenüberlie-
genden Seite der Stolzestraße (Parzellen 413, 414 und 415) ebenfalls geschlossen werden kann. Ziel 
ist auch hier die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Das Flurstück 420 ist im Bebauungsplan als Schulgelände ausgewiesen. Wegen eines 
gestiegenen Bedarfs an Schulflächen im Stadtbezirk Innenstadt, wird derzeit eine Reaktivierung des 
Grundstücks zu schulischen Zwecken untersucht. 
Für die übrigen Grundstücke werden die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten für eine Wohnbebau-
ung sowie eine mögliche Vergabe nach Konzeptqualität geprüft. Dies gestaltet sich wegen entgegen-
stehenden Planungsrechts nicht ganz einfach. Die ursprünglich angedachte Lösung, ein Planverfah-
ren für alle betroffenen Grundstücke anzustoßen, würde bei Nutzung des Flurstücks 420 als Schul-
grundstück entfallen. Die Verwaltung wird weiter berichten.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stolzestraße 21
  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0792/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
06.06.2019
Erstellt
06.06.2019 14:54