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3976/2019

Sachstand zur Umsetzung der Fahrradstraße im Eifelwall

Mitteilung Ausschuss 28.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2020, TOP 9.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2419 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 28.11.2019 
 3976/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
 
Sachstand zur Umsetzung der Fahrradstraße im Eifelwall 
hier: Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 11.12.2018, TOP 2.1 
In seiner Sitzung vom 11.12.2018 hat der Verkehrsausschuss den nachfolgenden Beschluss gefasst:  
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Beschlüsse der BV Lindenthal und Rodenkirchen 
sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxem-
burger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten, wobei der Eifelwall im Bereich der 
DB-Brücken - zunächst für 1 Jahr - für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt wird.“ 
 
 
Im Zuge einer Bahnbrückensanierung ist der Eifelwall zwischen Rudolf-Amelunxen-Straße und Eifel-
straße seit Mitte Januar 2019 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Eine Befahrung zwischen der Luxembur-
ger Straße und Rudolf-Amelunxen Straße ist nach wie vor möglich. Die Verwaltung hat den bisheri-
gen Zeitraum der Sperrung genutzt und Erhebungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die 
Kfz-Verkehrsbelastung, im noch geöffneten Abschnitt, um etwa 65 % zurückging. Der Radverkehrs-
anteil nahm hingegen um 19 % zu.  
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die positive Radverkehrsentwicklung durch den mit der Sper-
rung verbundenen Qualitätsgewinn zurückzuführen ist. In Bezug auf Alternativrouten für den Kfz-
Verkehr liegen der Verwaltung keine negativen Erkenntnisse hinsichtlich Rückstauerscheinungen 
oder sonstigen Beeinträchtigungen vor. Ohnehin lag die Belastung des Eifelwalls auch vor der Sper-
rung mit 2.900 Kfz/h (Bereich Stolzestraße) bzw. 3.900 Kfz/h (DB Brücke) in einem sehr niedrigen 
Bereich. Aufgrund der positiven Erfahrungen und um den Qualitätsgewinn für den Rad- und Fußver-
kehr langfristig zu erhalten, wird die Verwaltung die Sperrung nach Abschluss der Baumaßnahme in 
2020 dauerhaft einrichten. Neben dem Fahrradstraßenabschnitt auf der Zülpicher Straße kann somit 
eine weitere ausschließlich für den Radverkehr freigegebene Fahrradstraße eingerichtet werden.  
 
Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet und untersucht. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (4)

02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3976/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.11.2019
Erstellt
14.11.2019 09:38