3976/2019
Sachstand zur Umsetzung der Fahrradstraße im Eifelwall
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Mitteilung Ausschuss
2419 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 28.11.2019 3976/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 Sachstand zur Umsetzung der Fahrradstraße im Eifelwall hier: Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 11.12.2018, TOP 2.1 In seiner Sitzung vom 11.12.2018 hat der Verkehrsausschuss den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Beschlüsse der BV Lindenthal und Rodenkirchen sowie der Vorgabe des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, auf dem Eifelwall zwischen der Luxem- burger Straße und der Eifelstraße eine Fahrradstraße einzurichten, wobei der Eifelwall im Bereich der DB-Brücken - zunächst für 1 Jahr - für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt wird.“ Im Zuge einer Bahnbrückensanierung ist der Eifelwall zwischen Rudolf-Amelunxen-Straße und Eifel- straße seit Mitte Januar 2019 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Eine Befahrung zwischen der Luxembur- ger Straße und Rudolf-Amelunxen Straße ist nach wie vor möglich. Die Verwaltung hat den bisheri- gen Zeitraum der Sperrung genutzt und Erhebungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Kfz-Verkehrsbelastung, im noch geöffneten Abschnitt, um etwa 65 % zurückging. Der Radverkehrs- anteil nahm hingegen um 19 % zu. Die Verwaltung geht davon aus, dass die positive Radverkehrsentwicklung durch den mit der Sper- rung verbundenen Qualitätsgewinn zurückzuführen ist. In Bezug auf Alternativrouten für den Kfz- Verkehr liegen der Verwaltung keine negativen Erkenntnisse hinsichtlich Rückstauerscheinungen oder sonstigen Beeinträchtigungen vor. Ohnehin lag die Belastung des Eifelwalls auch vor der Sper- rung mit 2.900 Kfz/h (Bereich Stolzestraße) bzw. 3.900 Kfz/h (DB Brücke) in einem sehr niedrigen Bereich. Aufgrund der positiven Erfahrungen und um den Qualitätsgewinn für den Rad- und Fußver- kehr langfristig zu erhalten, wird die Verwaltung die Sperrung nach Abschluss der Baumaßnahme in 2020 dauerhaft einrichten. Neben dem Fahrradstraßenabschnitt auf der Zülpicher Straße kann somit eine weitere ausschließlich für den Radverkehr freigegebene Fahrradstraße eingerichtet werden. Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet und untersucht. Gez. Blome
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3976/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.11.2019
- Erstellt
- 14.11.2019 09:38