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1570/2018

Messwerte der Feinstaubbelastungen am Niederländer Ufer (AN/0543/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.05.2018, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 1570/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
 
Messwerte der Feinstaubbelastungen am Niederländer Ufer (AN/0543/2018) 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 
(Nippes) am 26.04.2018 
Frage 1: 
Werden Messwerte am Niederländer Ufer erhoben, um die Feinstaub- und Rußpartikelbelastung von 
den Motoren der Binnenschiffe und denen der Ausflugs- und Kreuzfahrt-Schiffe zu erheben? 
Antwort der Verwaltung: 
Es werden keine Immissions-Messungen am Niederländer Ufer oder an anderer Stelle direkt am 
Rhein in Köln durchgeführt, um die Feinstaubbelastung oder andere Luftschadstoffe durch die Schiffe 
zu erfassen. 
Das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) hat 
allerdings im Oktober 2017 zwei Messcontainer zur Erfassung kontinuierlicher Daten zur Luftqualität 
in Rheinnähe in Duisburg und in Neuss in Betrieb genommen, um den Einfluss der Emissionen aus 
Binnenschiffen auf die Luftqualität am Rhein genauer beurteilen zu können. Es soll so erstmals eine 
Datengrundlage für Schadstoffbelastungen aus der Binnenschifffahrt erstellt werden. 
Die Messungen sind Teil des EU-Projekts CLean INland SHipping (CLINCH), dessen Ziel die Ver-
minderung der Luftverschmutzung durch die Binnenschifffahrt ist. Im Projekt CLINCH werden über 
vier Jahre Maßnahmen zur Schadstoffverringerung in den Abgasen der Schiffe unter realen Betriebs-
bedingungen getestet.  
 
Frage 2: 
Wenn ja: Wie hoch sind sie? Wie sind diese hinsichtlich der Belastungen einzuschätzen? 
Antwort der Verwaltung: 
Es wird keine Erfassung der Immissionsbelastung durch die Binnenschifffahrt auf Kölner Stadtgebiet 
durchgeführt. 
 
Frage 3: 
Wenn nein: Warum werden solche Werte noch nicht erhoben? 
Antwort der Verwaltung: 
Am Niederländer Ufer liegen derzeit keine Verdachtsmomente auf Überschreitung der Grenzwerte 
der Luftqualität gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung vor, weshalb das für Luft-Messungen 
zuständige LANUV NRW dort keine Messstation eingerichtet hat.

2 
 
Sobald die Ergebnisse des oben beschriebenen EU-Projektes durch das Landesumweltamt veröffent-
licht werden, prüft die Stadtverwaltung die Anwendbarkeit auf das Kölner Stadtgebiet. Die Ergebnisse 
werden dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt. 
 
Frage 4: 
Ist durch nationale oder EU-Verordnungs- oder Gesetzgebung eine Umrüstung der Schiffe vorgese-
hen, diese Belastungen zu minimieren? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Schadstoffemissionen aus Dieselmotoren von Binnenschiffen werden in der Europäischen Union 
(EU) durch die Richtlinie 2004/26/EG und die ZKR-Richtlinie der Zentralkommission für die Rhein-
schifffahrt (ZKR) reglementiert. Die ZKR-Richtlinie wurde bereits 2000 verabschiedet und enthält zwei 
Grenzwertstufen: Stufe I gilt seit 2002; Stufe II seit 01.07.2007.  
Die EU-Vorschrift gilt bei Binnenschiffen allerdings zunächst nur für neu angeschaffte Motoren, nicht 
für den Bestand.

Beratungsverlauf (1)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Niederländer Ufer

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Details

Aktenzeichen
1570/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.05.2018
Erstellt
11.05.2018 10:54