1570/2018
Messwerte der Feinstaubbelastungen am Niederländer Ufer (AN/0543/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3117 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 1570/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Messwerte der Feinstaubbelastungen am Niederländer Ufer (AN/0543/2018) hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 (Nippes) am 26.04.2018 Frage 1: Werden Messwerte am Niederländer Ufer erhoben, um die Feinstaub- und Rußpartikelbelastung von den Motoren der Binnenschiffe und denen der Ausflugs- und Kreuzfahrt-Schiffe zu erheben? Antwort der Verwaltung: Es werden keine Immissions-Messungen am Niederländer Ufer oder an anderer Stelle direkt am Rhein in Köln durchgeführt, um die Feinstaubbelastung oder andere Luftschadstoffe durch die Schiffe zu erfassen. Das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) hat allerdings im Oktober 2017 zwei Messcontainer zur Erfassung kontinuierlicher Daten zur Luftqualität in Rheinnähe in Duisburg und in Neuss in Betrieb genommen, um den Einfluss der Emissionen aus Binnenschiffen auf die Luftqualität am Rhein genauer beurteilen zu können. Es soll so erstmals eine Datengrundlage für Schadstoffbelastungen aus der Binnenschifffahrt erstellt werden. Die Messungen sind Teil des EU-Projekts CLean INland SHipping (CLINCH), dessen Ziel die Ver- minderung der Luftverschmutzung durch die Binnenschifffahrt ist. Im Projekt CLINCH werden über vier Jahre Maßnahmen zur Schadstoffverringerung in den Abgasen der Schiffe unter realen Betriebs- bedingungen getestet. Frage 2: Wenn ja: Wie hoch sind sie? Wie sind diese hinsichtlich der Belastungen einzuschätzen? Antwort der Verwaltung: Es wird keine Erfassung der Immissionsbelastung durch die Binnenschifffahrt auf Kölner Stadtgebiet durchgeführt. Frage 3: Wenn nein: Warum werden solche Werte noch nicht erhoben? Antwort der Verwaltung: Am Niederländer Ufer liegen derzeit keine Verdachtsmomente auf Überschreitung der Grenzwerte der Luftqualität gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung vor, weshalb das für Luft-Messungen zuständige LANUV NRW dort keine Messstation eingerichtet hat. 2 Sobald die Ergebnisse des oben beschriebenen EU-Projektes durch das Landesumweltamt veröffent- licht werden, prüft die Stadtverwaltung die Anwendbarkeit auf das Kölner Stadtgebiet. Die Ergebnisse werden dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt. Frage 4: Ist durch nationale oder EU-Verordnungs- oder Gesetzgebung eine Umrüstung der Schiffe vorgese- hen, diese Belastungen zu minimieren? Antwort der Verwaltung: Die Schadstoffemissionen aus Dieselmotoren von Binnenschiffen werden in der Europäischen Union (EU) durch die Richtlinie 2004/26/EG und die ZKR-Richtlinie der Zentralkommission für die Rhein- schifffahrt (ZKR) reglementiert. Die ZKR-Richtlinie wurde bereits 2000 verabschiedet und enthält zwei Grenzwertstufen: Stufe I gilt seit 2002; Stufe II seit 01.07.2007. Die EU-Vorschrift gilt bei Binnenschiffen allerdings zunächst nur für neu angeschaffte Motoren, nicht für den Bestand.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Niederländer Ufer
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Details
- Aktenzeichen
- 1570/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 11.05.2018 10:54