0950/2018
Verfahrensablauf und erweiterter Planungsbeschluss über den Pflasterverband der Neugestaltung Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung"
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Anlage 2 Planungsbeschluss
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Anlage 2 Stand: 11.05.2017
Anlage 0
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A N L A G E 0 Planungsbeschluss für die Neugestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Förder- maßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" Vorlage 0950/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" durch den Bund unterstützt. Zum einen ist der Beschluss erforderlich, um die Planung bis einschl. Leis- tungsphase 3 in 2018 abschließen zu können und dementsprechend gefördert zu bekommen. Bei einer Verschiebung in den nächsten Turnus wäre dieses Ziel gefährdet. Außerdem ergibt sich aufgrund eines Abstimmungsgesprächs mit dem Fördergeber am 04.06.2018 nunmehr die Chance eines neuen Förderantrags, dies musste kurzfristig eingearbeitet und dementsprechend Änderungen an der Vorlage vorgenommen werden.
Anlage 3 Erweiterter_Planungsbeschluss
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Anlage 3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Horn Az Vorlagen-Nummer 0950/2018 Freigabedatum 21.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verfahrensablauf und erweiterter Planungsbeschluss über den Pflasterverband der Neugestaltung Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" hier: Förderung durch das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich an dem für das Jahr 2018 ange- kündigten Förderaufruf "Nationale Projekte des Städtebaus" mit dem planerisch im Rahmen des bestehenden Bewilligungsbescheides entwickelten Projektes "Via Culturalis" zu beteiligen. Die Umsetzung der Maßnahmen Gürzenichstraße und Johannisstraßentunnel können damit eine Förderung erhalten. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Neugestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" weiter zu qualifizieren. 3. Er nimmt die beiden Pflastervarianten der Freianlagengestaltung der Gürzenichstraße von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwurf- splanung auf Basis der Variante A (teilweise gebundene Bauweise im Diagonal- und Kreuzver- band) gemäß der Anlage 4 weiter zu verfolgen. Alternative: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, sich an dem für das Jahr 2018 ange- kündigten Förderaufruf "Nationale Projekte des Städtebaus" mit dem planerisch im Rahmen des bestehenden Bewilligungsbescheides entwickelten Projektes "Via Culturalis" zu beteiligen. Die Umsetzung der Maßnahmen Gürzenichstraße und Johannisstraßentunnel können damit eine Förderung erhalten. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung für die Neugestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" weiter zu verfolgen. 3. Er nimmt die beiden Pflastervarianten der Freianlagengestaltung der Gürzenichstraße von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Entwurf- splanung auf Basis der Variante B (komplett ungebundene Bauweise im Fischgrätverband) gemäß der Anlage 5 weiter zu verfolgen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat mit Beschluss vom 10.09.2015 (1990/2015) die Verwaltung mit der Weiterqualifizierung des Förderantrags "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung " beauftragt: In Folge hat der Stadtentwicklungsausschuss mit dem Planungsbeschluss vom 06.07.2017 (1105/2017) die Verwal- tung beauftragt, die Entwurfsplanung auf Basis der vorgelegten Vorentwurfsplanung weiter zu verfol- gen. Der Bewilligungsbescheid vom 09.12.2015 endet mit dem Stichtag 31.12.2018. Nach derzeitiger Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, dass im Bewilligungszeitraum alle förderfähigen Projektabschnitte fertiggestellt werden können. Ein Teilprojekt, Kurt-Hackenberg-Platz ist fertiggestellt und der Nutzung übergeben worden; damit sind die förderfähigen Kosten durch die Fördermittel gem. des Zweidrittelanteils finanziert. Demgegenüber sind die Teilprojekte Johannisstraßentunnel und Gürzenichstraße aufgrund höherer Anforderungen (Brandschutz, Materialität) noch in der Qualifizie- rungsphase, so dass selbst bei erfolgtem Baubeschluss die Bauzeit nicht so komprimiert werden kann, dass bei einer möglichen Verlängerung des Förderzeitraums um ein Jahr bis Ende 2019 eines oder beide Teilprojekte abgeschlossen werden können. Dies hat zur Folge, dass zum 31.12.2018 alle bis dahin erreichten Planungsleistungen abgerechnet werden können und ein Antrag auf Förderung der Ausbaukosten im Rahmen des mündlich für die zweite Jahreshälfte 2018 angekündigten Förderaufrufs zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" erfolgen soll. Dies betrifft beide planerisch im Rahmen des bestehenden Bewilli- gungsbescheides entwickelten Teilprojekte "Johannisstraßentunnel" und "Gürzenichstraße", die mit der weiter qualifizierten Entwurfsplanung und Kostenberechnung eine neue Förderung erhalten könn- ten. Eine neue Bewilligung würde voraussichtlich einen Umsetzungszeitraum von vier Jahren gewäh- ren. Da das Gesamtprojekt mit der bisherigen Bewilligung als bedeutsam für die "Nationalen Projekte des Städtebaus" beurteilt wurde, ist davon auszugehen, dass ein neuer Antrag ebenfalls die Qualifizie- 3 rung erhält; gleichwohl ist mit der Antragstellung nicht die Bewilligung gesichert. Sollte die Stadt Köln keine Bewilligung im Rahmen des neuen Förderaufrufes erhalten, ist die Stadt Köln zur Erreichung des Zuwendungszweckes verpflichtet alle mit vorgenannten Bewilligungsbescheid anerkannten Teil- projekte (Johannisstraßentunnel und Gürzenichstraße) in vollem Umfang - dann ohne Förderung - fertigzustellen. Ergebnis der Entwurfsplanung Mit der Gürzenichstraße soll als Pilotprojekt ein Teilabschnitt der Via Culturalis geplant und umgesetzt werden. In Zusammenhang mit der Konkretisierung der Planung wurden zwei verschiedene Gestal- tungsvarianten entwickelt, über die es – auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Gestaltungs- plans für die gesamte Via Culturalis – zu entscheiden gilt. Die ursprünglich im Planungsbeschluss (1105/2017) vorgesehene Verlegeart mit Kreuzfuge kann nur in gebundener Bauweise umgesetzt werden. In Fortentwicklung der Planung wird nun eine Variante in teilweise gebundener Bauweise und unter Beibehaltung des ursprünglichen Verlegemusters vorgelegt (Variante A). Demgegenüber wird eine Variante vorgestellt, die aufgrund ihrer Verlegeart auch in ungebundener Bauweise ermög- licht werden kann (Variante B). Für beide Varianten liegt nunmehr eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gemäß § 39 HOAI Leistungsphase (Lph) 3 vor. Die Grundlage für die Vorentwurfsplanung stellte der Abschnitt 1 der Gürzenichstraße dar (Über- sichtsplan Anlage 4). In die weiteren Planungsüberlegungen sowie in die Entwurfsplanung wurde zu- sätzlich der Abschnitt 2 bis Martinstraße und der Abschnitt 3 bis Fußgängerzone miteinbezogen, aber derzeit noch nicht weiterverfolgt. Im Zuge des noch vorzubereitenden und vorzulegenden Baube- schlusses werden, zur Umsetzung einzelner Bauabschnitte die Baukosten fortgeschrieben. Zunächst soll die Verwaltung damit beauftragt werden, eine der beiden Verlegearten (Variante A oder B) aus- zuarbeiten. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Büro RMP Stephan Lenzen mit den Leistungsphasen 5 -6 zu beauftragen. Förderprojekt "Nationale Projekte des Städtebaus" Mit dem Zuwendungsbescheid vom 09.12.2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumfor- schung (BBSR) bekannt gegeben, dass das Förderprojekt "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" mit einem Volumen von 4.800.000 € gefördert wird. Die Fördersumme ist auf 4.800.000 € (66,66 % der förderfähigen Summe) begrenzt. Eine Nachförderung ist lt. Förderbescheid ausgeschlossen. Der Förderzeitraum beginnt mit dem 9.12.2015und endet Ende zum 31.12.2018. Zu den Maßnahmen des Förderprojekts gehören der Gestaltungsplan Gesamtraum Via Culturalis mit Umsetzung der Neugestaltung der Gürzenichstraße, die Umsetzung der Neugestaltung des Kurt- Hackenberg-Platzes, die Umsetzung der Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße sowie die be- gleitende Öffentlichkeitsarbeit. Fördermaßnahme "Gestaltungsplan Gesamtraum Via Culturalis mit Neugestaltung der Gürze- nichstraße" Ziel des Projekts ist eine umfassende Neuordnung und Aufwertung des Straßenraums als Passepar- tout, um der eigentlichen Bedeutung des öffentlichen Raums im Herzen der Stadt gerecht zu werden und eine zusammenhängende Gestaltung von öffentlichem Raum, kulturellen Bauten und geschicht- lichen Relikten zu erreichen. Auf der Basis des interdisziplinären Workshopverfahrens "Via Culturalis" in 2013 wird die sogenannte "Kernzone Kulturpfad Via Culturalis" definiert und wird der öffentliche Raum schrittweise nach einem einheitlichen Konzept neu gestaltet. Im Grundsatz geht es um eine zeitlose, dauerhafte Gestaltung der Straßen, Wege und Plätze mit Materialien, die gut altern können und die zurückgreifen auf das bestehende und das bewährte gestalterische Vokabular der Stadt. Die Ausarbeitung des Gestaltungsplans "Gesamtraum Via Culturalis", der sowohl das gesamte Betrach- tungsgebiet als auch die Kernzone Kulturpfad beinhaltet, erfolgt parallel zur Planung Neugestaltung Gürzenichstraße. Dabei wird das Plangebiet gleichzeitig auf verschiedenen Maßstabsebenen er- forscht und bearbeitet, die sich ergänzen und gegenseitig beeinflussen. Hierbei werden die bereits umgesetzten oder sich noch in Planung befindlichen architektonischen und freiraumplanerischen Pro- 4 jekte im gesamten Betrachtungsgebiet analysiert und in den Gesamtplan integriert, um die gewünsch- te zusammenhängende Gestaltung des öffentlichen Raums zu erreichen. Für die Maßnahme Neugestaltung Gürzenichstraße wurde 2016 mittels einer EU-weiten Vergabe das Planungsbüro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (Bonn) beauftragt. Die Planung wurde in enger Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern erarbeitet. Entwurf "Neugestaltung Gürzenichstraße" Die Gürzenichstraße stellt mit rd. 4.000 qm den ersten Teilabschnitt dar, in dem die Planungsgrund- sätze der "Via Culturalis" angewandt werden. Durch den Neubau des Gürzenich-Quartiers im Süden und dem historischen Gürzenich im Norden, ist der Bereich räumlich gefasst. Sie stellt gleichzeitig eine wichtige Fußgängerverbindung von der Altstadt zum Neumarkt, mit dem Anschluss an die stark frequentierte Einkaufsmeile Schildergasse dar, an die sie unmittelbar anschließt. Gestaltungskonzept Der Gestaltungsansatz zielt auf eine Vereinheitlichung der Straßenquerschnitte innerhalb der "Kern- zone Kulturpfad" ab. Gebäude und Plätze werden in ein übergeordnetes und charakteristisches "Be- lagspassepartout" eingebunden, das auf regionalem Material Grauwacke beruht und sich somit in die vorhandene Materialität der Stadt Köln, wie im Planerhandbuch für den Bereich vorgesehen, einfügt. Durch die Differenzierung der Oberflächen und Formate bleibt dabei die Eigenständigkeit der Via Cul- turalis erkennbar. Die Freiraumgestaltung erhält eine zurückhaltende, jedoch hochwertige Anmutung, so dass die bestehenden Stadträume in ihren Proportionen wahrgenommen werden und die histori- schen und kulturellen Bauten in den Vordergrund treten. Der Ausbau aller Geh- und Fahrbereiche ist durchgehend in Grauwackepflaster vorgesehen. Der Gehweg wird zur Fahrbahn durch beidseitige, 30 cm breite Bordsteine aus anthrazitfarbenem Basalt, alternativ in hellem Granit, abgegrenzt, um einen Kontrast zum restlichen Bodenbelag und die Barrie- refreiheit zu gewährleisten. Die Bordhöhe bleibt auf 3 cm reduziert, so dass eine barrierefreie Que- rung durchgehend möglich ist. Die Entwässerung erfolgt über offene Rinnen mit Straßeneinläufen (30 x 50 cm). Innerhalb der Fahrbahnen sind sie als seitliche Pflasterrinnen in Grauwacke belagsgleich, innerhalb der fußläufigen Bereiche als 30 cm breite Rinnenplatte in Basalt bzw. Granit, optisch abge- setzt. Der Anschluss an die Fassaden erfolgt über einen 30 cm breiten Streifen aus Mosaikpflaster, wodurch Vorsprünge der Gebäude aufgefangen werden können. Hier ist die Verwendung von Basalt- Mosaikpflaster, gegebenenfalls Grauwacke, vorgesehen. Ein in die Gehwegflächen eingelegter Flachbord aus Grauwacke dient zukünftig als taktiles Leitsystem. Im Rahmen der Abstimmungen zur Entwurfsplanung stellte sich die Notwendigkeit heraus, die ge- plante Verlegeart noch einmal hinsichtlich der perspektivisch geplanten Umgestaltung der gesamten Kernzone Via Culturalis zu überprüfen. So wurde nicht nur der erste Umsetzungsraum Gürzenichstraße betrachtet. Vielmehr wurde die erar- beitete Entwurfsplanung auf die Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung des Gesamtareals mit seinen spezifischen Voraussetzungen einer gewachsenen, engen Altstadtsituation hin überprüft. Bei der Prü- fung wurde zudem festgestellt, dass das ursprünglich angedachte Verlegemuster mit Kreuzfuge nur in gebundener Bauweise umgesetzt werden kann. Im Rahmen der Fortschreibung wurden daher zwei mögliche Varianten für den Pflasterverband be- trachtet, die im Folgenden mit allen Konsequenzen vorgestellt werden. Varianten Die technische Umsetzbarkeit sowie der langfristige Unterhaltungsaufwand werden maßgeblich durch das gewählte Steinformat, den Fugenanteil, die Verlegeart (gebundene/ungebundene Bauweise) so- wie das Verlegemuster beeinflusst. Aus dieser Betrachtung und Überprüfung resultieren zwei ver- schiedene Varianten der Oberflächengestaltung: Variante A: teilweise gebundene Bauweise im Diagonal- und Kreuzverband Variante B: komplett ungebundene Bauweise im Fischgrätverband Um die langfristige und nachhaltige hohe Qualität zu sichern, kommt der Installation eines Testrau- mes (Bemusterungsfläche) eine große Bedeutung zu, die im Rahmen dieses Beschlusses mit den 5 entsprechenden Gremien begangen und beurteilt wird. Die Musterfläche bildet beide Varianten ab. Variante A - Pflasterverband (teilweise gebundene Bauweise im Diagonal- und Kreuzverband) 1. Kurzerläuterung Der vorgesehene Kreuzverband verläuft im Gehwegbereich mit 15x15 cm breiten Pflastersteinen dia- gonal zur Bewegungsrichtung. Das Format ist aus den Abmessungen der Altstadtplatten (30 x 15 cm) abgeleitet und wird durch seine kompakte Abmessung den technischen Ansprüchen gerecht. Um die Andienung aller Flächen mit schweren Fahrzeugen, bei zahlreichen Veranstaltungen im Planungsbe- reich, dauerhaft ohne Schadbild an den Oberflächen zu gewährleisten, sind grundsätzlich sämtliche Flächen befahrbar vorgesehen. Der Ausbau des Kreuzverbands erfolgt dazu in gebundener Bauwei- se mit einer Tragschicht aus Drainasphalt, um eine Verschiebesicherheit des Pflasters zu gewährleis- ten. Bei der Auswahl des Pflasters in der Fahrbahn wird das Format 30 x 15 gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs gewählt. Die Verlegung erfolgt im Diagonalverband und verläuft dabei pfeilförmig in Längsrichtung der Straße. Zugunsten der einfacheren Revisionierbarkeit der Leitungstrassen wird die Fahrbahn in ungebunde- ner Bauweise ausgebaut. 2. Darstellung der Vor- und Nachteile der ungebundenen Bauweise, bezogen auf die gesamte Kern- zone: Bauzeit ca. 18 Monate Vorteile: gebundene Nebenanlagen geschlossene Oberfläche, verschiebesicher leichtere Reinigung ohne Fugenleerung gerades, gleichmäßiges Fugenbild Nachteile: kleinteilige, aufwendige Verlegung mit 29 Tagen Abbindezeiten je Baufeld, Fugen- felder höherer Unterhaltungsaufwand (Fugenwartung, Versorgungsträger) nur wenig Firmen spezialisiert/geeignet längere Bauzeit höhere Abstellungskosten (durch die Abbindefristen ausgelöste Kosten für Baustel- lengeräte, Schilder und Material) Variante B - Pflasterverband (komplett ungebundene Bauweise im Fischgrätverband) 1. Kurzerläuterung Als Verband wird in beiden Fällen ein Fischgrätverband gewählt, da dieser über einen sehr guten Verbund verfügt und die nötige Stabilität gegen Verschiebung gewährleistet. Der Ausbau der Geh- und Fahrbereiche kann daher durchgehend in ungebundener Bauweise erfolgen. Die Ausrichtung des Pflasters wird diagonal zur Fahrtrichtung ausgerichtet, um die günstige Lastverteilung des Verlegsys- tems zu nutzen. Die Formate der einzelnen Steine variieren im Geh- und Fahrbereich, um eine opti- sche Abgrenzung der Flächen herzustellen. Alle vorwiegend fußläufig genutzten Flächen werden, aufgrund der geringeren Überfahrungsanzahl, in den Einzelsteinabmessungen 30x10 cm verbaut. Im Fahrbahnbereich kommt das noch robustere Format 30 x 15 cm, gemäß den Vorgaben des Gestal- tungshandbuchs, zum Einsatz. 2. Darstellung der Vor- und Nachteile der ungebundenen Bauweise, bezogen auf die gesamte Kern- zone: Bauzeit ca. 14 Monate Vorteile: stabile Verlegeart, schneller verlegbar als in gebundener Bauweise, da keine Ab- bindezeiten baufeldweise verlegbar für nachträgliche Eingriffe (Versorgungsleitungen) geeignet deutlich günstigerer Unterhaltungsaufwand (bei Aufgrabungen müssen größere Be- 6 reiche aufgenommen werden, um eine technisch einwandfreie Wiederherstellung zu garantieren) Nachteil: Fugenleerung bei saugender Reinigung, Handreinigung bis zur Setzung des Fugenmaterials erforderlich Gestaltung Günter-Wand-Platz Die Konzeption zur Gestaltung des Günter-Wand-Platzes, als Ruhezone im stark frequentierten Stadtraum, bleibt bestehen (vgl. 1105/2017). Das Konzept sieht eine Befestigung nach den Prinzipen der Gehweggestaltung in Abhängigkeit der Variantenentscheidung vor. Die Planung wurde hinsicht- lich der Stufen leicht abgeändert, um die Südfassade des Gebäudes des Gürzenich frei zu stellen. Planungsabschnitte/Verkehrskonzept Altstadt Wie schon im Planungsbeschluss erläutert, ist das Planungsgebiet "Neugestaltung Gürzenichstraße" unterteilt in drei Abschnitte (siehe Anlage 2). Das Herzstück der Planung - die Gürzenichstraße vom Heumarkt bis zum Gürzenich einschließlich des Günter-Wand-Platz (Abschnitt 1) - befindet sich im Fördergebiet und ist als erstes Realisierungsgebiet vorgesehen. Der zweite Abschnitt - die Martin- straße zwischen Gürzenichstraße und Augustinerstraße (Abschnitt 2 mit rd. 400 qm) - ist nicht Teil des ursprünglichen Fördergebiets, wurde aber aufgrund einer Überprüfung des Gebietsumgriffs "Kernzone Via Culturalis", im Rahmen der Erarbeitung des Gesamtplans für die Via Culturalis, dem Planungsgebiet hinzugefügt. Für den Abschnitt zwischen Gürzenich und Hohe Straße (Abschnitt 3 mit rd. 1100 qm) muss zunächst das Verkehrskonzept Altstadt beschlossen werden. Die Abschnitte 1 und 2 können unabhängig vom Verkehrskonzept Altstadt umgesetzt werden. Kosten Im Ergebnis belaufen sich die Baukosten lt. Kostenschätzung für die Gürzenichstraße - Abschnitt 1 - nach Stand April 2018 auf rd. 3.587.000 €/rd. 920 €/qm (Variante A) oder rd. 3.164.000 €/rd. 790 €/qm (Variante B) €. In den letzten Jahren konnte bei der Vergabe von Bauprojekten ein stetiger und deutlicher Anstieg der Marktpreise beobachtet werden. Dies hat Auswirkungen auf geplante Projekte und muss bereits im Planungsprozess berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um einen kurzfristigen Engpass handelt, so dass sich die Preise nicht wieder rückentwickeln werden. Um die aktuelle Preisentwicklung zu erfassen, musste daher bei der Kostenberechnung eine Anpassung einzelner Einheitspreise erfolgen. Darüber hinaus sind im Rahmen der Entwurfsplanung weitere Ab- stimmungen geführt worden, die zu neuen Erkenntnissen und einem weiteren Detaillierungsgrad der Kostenkalkulation geführt haben. Für die Kostenentwicklung sind hier insbesondere die differenzierte Berücksichtigung der Archäologie, das Ergebnis der Kampfmitteluntersuchung und die Barrierefreiheit von Bedeutung. Auch sind die Kosten für die Beschaffung von Naturstein und deren Bearbeitung an- gepasst worden. Die Differenz zwischen der Varianten A und B resultiert aus dem Mehraufwand für die Herstellung der gebundenen Bauweise. Weitere Planungsabschnitte Für die weiteren Planungsabschnitte wurden die Baukosten wie folgt geschätzt: Abschnitt 2 (Martinstraße) Variante A: rd. 325.000 € und Variante B: rd. 260.000 € Abschnitt 3 (Fußgängerzone) Variante A: rd. 865.000 € und Variante B: rd. 678.000 €. Insgesamt umfasst der Betrachtungsraum der Via Culturalis rd. 22.500 qm. Durch die Komplettierung der Kostenübersicht über alle notwendigen und zum Teil vorher noch nicht erfassbaren Kostenpunkte haben sich die ursprünglich kalkulierten Kosten von 2015 weiterentwickelt. Neben veränderten Planungsgrenzen, Archäologischen Untersuchungen, Kampfmittelbeseitigung und der Preisentwicklung der letzten Jahre haben sich die Parameter geändert. Die Kosten der Gesamt- maßnahme "Neugestaltung Gürzenichstraße" (Abschnitte 1, 2 und 3) belaufen sich damit auf insge- samt rd. 4,77 Mio. € (brutto). 7 Förderung Die Förderung aus dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" endet am 31.12.2018. Die Kosten für das Gesamtprojekt Via Culturalis sind mit einer Förderquote von 66,66 % für alle vier Teilmaßnahmen förderfähig, allerdings ist die maximal mögliche Gesamtfördersumme auf 4.800.000 € begrenzt. Die Planungskosten sind mit einer Gesamtsumme von 284.000,00 € im Zuwendungsbescheid be- rücksichtigt worden. Bis zum Ende diesen Jahres kann davon ausgegangen werden, dass neben den bereits veranschlagten Kosten zum Abschluss der Lph 3 noch weitere Kosten in Höhe von rd. 150.000,00 € anfallen. Diese Mehrkosten entstehen u.a. aus den notwendig gewordenen Untersu- chungen und Nachweisen in der Planungsphase für Suchschlitze und Leuchtdichtemessungen zum Nachweis der Barrierefreiheit. Die über die anerkannten 284.000,00 € hinausgehenden Planungskos- ten müssen noch vom Fördergeber anerkannt werden. Einsparpotential Um alle Möglichkeiten der Kostenminimierung auszuschöpfen, wurde als Variante C alternativ ein Ausbau gemäß Gestaltungshandbuch unter Aufgabe der bisherigen Planung überprüft. Im Ergebnis wäre für den Abschnitt 1 mit Baukosten in Höhe von ca. 2.900.000 € / 630,00 € / qm brutto zu rech- nen. Damit wäre eine ca. 9 % Einsparmöglichkeit vorhanden. Andere Einsparpotentiale werden nicht gesehen. Aufgrund des geringen Einsparpotentials wird empfohlen, diese Variante nicht weiterzuver- folgen. Weiteres Vorgehen Mit dem erweiterten Planungsbeschluss wird die Entwurfsplanung und Kostenberechnung abschlie- ßend qualifiziert. Die Verwaltung empfiehlt, sich an dem angekündigten Förderaufruf 2018 mit den im bisherigen Rah- men des bestehenden Bewilligungsbescheides entwickelten Projektes Via Culturalis zu beteiligen. Anlagen 1 Übersichtsplan Via Culturalis 2 Lageplan Gürzenichstraße Stand 11.05.2017 Planungsbeschluss 3 Erweiterter. Planungsbeschluss 4 Verlegevariante A - teilweise gebunden 5 Verlegevariante B - ungebunden 6 Übersichtsplan Via Culturalis langfristige Umsetzung
Anlage 5 VarianteB_ungebunden
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Anlage 5
Anlage 6 Uebersichtsplan_VC_Gesamtflaechen
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Anlage 6
Anlage 7 Protokoll
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K:\2017\17-020 Via Culturalis\LPH 3\3.11_Projektdokumente\3.11.1_RMP\2018-06-14_Ortstermin_Musterfläche Via Culturalis_Gürzenichstraße\2018-06-14_Protokoll_Ortstermin_Musterfläche_Via Culturalis_Gürzenichstraße_Korrektur.docx Seite 1 von3 Protokoll Ortstermin Musterfläche Via Culturalis / Gürzenichstraße Projekt: Via Culturalis Nr.: 17-020 Ort: Köln, Musterfläche Gürzenichstraße Datum: 14.06.2018 Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste (Anlagen) Thema: Sichtung und Beurteilung der Musterfläche Gürzenichstraße Besprechungsinhalt Zuständigkeit 1. Begrüßung Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden durch Frau Müller einleitend begrüßt. 2. Vorstellung Musterfläche Stephan Lenzen stellt die Musterfläche den Teilnehmern vor und erläutert die Unterschiede zwischen den beiden ausgeführten Varianten A und B. Dabei stellt Herr Lenzen Variante A mit der in Variante B verwendeten sand- gestrahlten Oberfläche als Vorzugsvariante des Büros RMPSL dar. RMPSL 3. Dialog und Anmerkungen der Teilnehmer Zu diversen Rückfragen der Teilnehmer u.a. zu den verwendeten Materia- lien, bautechnischen Zusammenhängen und Kosten äußern sich die Betei- ligten der Ämter 61und 66 und des Büros RMPSL sowie Herr Richter als Natursteinfachmann in Form eines Dialogs. Aus diesem Gespräch heraus ergeben sich Anmerkungen die in Form eines Ergebnisprotokolls nachfolgend aufgeführt werden und dem weiteren Pla- nungsprozess als Grundlage dienen sollen. Grundsätzlich ist man seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik (Amt 66) mit beiden dargestellten und abgestimmten Varianten einverstan- den. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Variante A mit ihren ge- bunden ausgebauten Gehwegbereichen höhere Herstellungskosten sowie einen gesteigerten Aufwand bei künftigen Ausbesserungen und Arbeiten an Versorgungsleitungen mit sich bringt. Hingegen werden der geringere Pflegeaufwand und die höhere Beständig- Alle Amt 66 Seite 2 von 3 keit im Verband durch die geschlossenen Fugen der gebundenen Bauweise in Variante A als Vorteil gesehen. Im Bereich der geplanten Fahrbahn spricht sich das Amt 66 für den Fisch- grätverband der Variante B aus. Generell wird seitens des Amtes gefordert auf scharfkantige Ausführungen der Steine zu verzichten, weil anderenfalls Abplatzungen unter Verkehrsbe- lastung zu erwarten sind. Das Stadtplanungsamt (Amt 61) spricht, wie RMPSL, seine Empfehlung für die Variante A (Fahrbahn ungebundene Bauweise im Pfeilverband Grauwa- cke gefast und sandgestrahlte Oberfläche, Bordsteine weißer Granit, Geh- wegbereiche gebundene Bauweise in Verlegeart Kreuzfuge, Rinne konisch geschnittene Platten im Kurvenradius) aus, da diese sich insbesondere aus gestalterischen Gesichtspunkten positiv von der Variante B abhebt. Auch die sandgestrahlte Oberfläche aus Variante B wird favorisiert. Zudem wird sei- tens des Amtes nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der Via Cul- turalis und der Neugestaltung der Gürzenichstraße um ein Förderprojekt im Rahmen der Projekte des Nationalen Städtebaus handelt, das als Premium- projekt qualifiziert ist und um den Förderstatus auch beibehalten zu können, die Qualität nachweisen muss. Grundlage für das vorgelegte Gestaltungs- konzept ist das Gestaltungshandbuch Köln, das von den Ausschüssen des Rates und Bezirksvertretung als Grundlage für die zukünftigen Umgestaltun- gen des öffentlichen Raums der Innenstadt beschlossen wurde. Aus diesem Grund ist das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln zwingend als Grundlage für die Gestaltung dieses Bereiches zu verwenden. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation lässt die Kostenentwicklung eine Steigerung für den Ausbau erwarten, die die bisher ermittelten Kosten über- steigen werden. Aus diesem Grunde hat das Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung dargelegt, dass eine Alternative aus Betonstein geschliffen, ana- log zu Wallrafplatz / Am Hof mitgedacht werden muss; die vorgelegten Be- tonsteinmuster, möglich mit farbigem Vorsatz in Anlehnung an Grauwacke, konnte nicht überzeugen. Die Referenz zu Gestaltungshandbuch konnte nicht nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist der Kostenvergleich nicht vollständig und beurteilbar, wenn man die Lebenszykluskosten von Natur- stein zu Beton unberücksichtigt lässt. Für den Arbeitskreis Barrierefreies Köln steht die Funktionalität des künftigen Straßenraums der Gürzenichstraße für Sehbehinderte, Seheingeschränkte und Mobilitätseingeschränkte Mitmenschen im Vordergrund. Der Verwen- dung der in Variante A geplanten Granitborde wird zugestimmt. Es wird ein aktueller schriftlicher Nachweis über die Einhaltung der Mindestwerte für Leuchtdichtekontrast und Reflexionsgrad für die in der Vorzugsvariante ver- wendeten Materialen gefordert. Der 3 cm hohe Bordanschlag wird kritisch gesehen – entspricht allerdings der geltenden DIN-Normung. Der geplanten Ausführung der Leitborde aus Granit wird zugestimmt. Einbau -0,5 cm unterhalb der angrenzenden Pflasterfläche. Eine Rillierung des Leit- streifens muss nicht erfolgen, weil der haptische Kontrast durch die Fugen ausreicht. Abschließend teilt das Planungsamt mit, dass für den letzten Sitzungsdurch- lauf vor der Sommerpause die Ausschüsse des Rates und die Bezirksvertre- Amt 61 Amt 66 Arbeitskreis barriererfreies Köln Amt 61 Seite 3 von 3 tung die Beschlussvorlage zum erweiterten Planungsbeschluss auf Grundla- ge der durchgeführten Bemusterung erhalten. Das Protokoll mit den Emp- fehlungen aus der Bemusterung wird als Anlage der Beschlussvorlage bei- gefügt. Aufgestellt: Bonn, 15.06.2018 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten Maximilian Tampier Landschaftsarchitekt AKNW Verteiler: Teilnehmer, RMP intern weitere Verteilung stadtintern Anlagen: Anwesenheitsliste, Detailplan Musterfläche Gürzenichstraße, Fotos Musterfläche Gürzenichstraße 6 7 +0,12OK Bestand (Hochbord) +0,07OK Bestand (Hochbord) -0,03 -0,03 -0,03-0,03 -0,03 -0,03 +-0,00+-0,00 +-0,00%QGLJHU*HOlQGHDQVFKOXVV +-0,00%QGLJHU*HOlQGHDQVFKOXVV+-0,00%QGLJHU*HOlQGHDQVFKOXVV +-0,00%QGLJHU*HOlQGHDQVFKOXVV -0,02-0,02 -0,02 -0,02-0,02 +-0,00+-0,00 644644 1289 2361269930 491 0XVWHUIOlFKH9DULDQWH$Fahrbahn:3IHLOI|UPLJHU'LDJRQDOYHUEDQGXQJHEXQGHQH%DXZHLVH/LQGODUHU*UDXZDFNHJHIODPPWH2EHUIOlFKHPLW0LQLIDVHPPGehweg: Kreuzverband (gebundene Bauweise), Belgische Grauwacke,DJHIODPPWH2EHUIOlFKHPLW0LQLIDVHPPEJHIODPPWH2EHUIOlFKHPLWJHVlJWHQ.DQWHQ 0XVWHUIOlFKH9DULDQWH%Fahrbahn:)LVFKJUlWYHUEDQGEUHLWHV6WHLQIRUPDWXQJHEXQGHQH%DXZHLVH/LQGODUHU*UDXZDFNHVDQGJHVWUDKOWH2EHUIOlFKHJHEURFKHQH.DQWHQGehweg: )LVFKJUlWYHUEDQGVFKPDOHV6WHLQIRUPDWXQJHEXQGHQH%DXZHLVH%HOJLVFKH*UDXZDFNHVDQGJHVWUDKOWH2EHUIOlFKHJHEURFKHQH.DQWHQFahrbahn*U]HQLFKVWUDHAsphaltbelag(Bestand) 6WHOOSOlW]H*U]HQLFKVWUDHAsphaltbelag(Bestand)6WHOOSOlW]H*U]HQLFKVWUDHAsphaltbelag(Bestand) *HKZHJ*U]HQLFKVWUDHPflasterbelag(Bestand, BereichHaus-Nr.: 32 -34) Gehweg gebundene Bauweise (a) Gehweg gebundene Bauweise (b) Reihenverband Fahrbahn ungebundene Bauweise Gehweg ungebundene Bauweise Anschluss Asphaltbelag herstellenEinfassung Betonkantenstein TB 8x20 cm, anthrazit, bodengleicher Einbau, 22 lfm Einfassung Hochbordstein (Bestand) Revisions-schacht(Deckel) R270R240 R400R370 R270R240 R400R370 459459 185185 (2,5%) (1,5%) Ausbildung Dehnfugen -0,03-0,02-0,02-0,03 (3,5%) 1Lindlarer Grauwacke (Fahrbahn):FahrbahnAbmessung: 30/15/14cm (L/B/H))DKUEDKQhEHUIRUPDWAbmessung: 45/15/14cm (L/B/H)%LVFKRIVPW]HAbmessung: 21/6-15/14cm (L/B/H)1.12 349 Belgische Grauwacke (Gehweg):Pflasterbelag Gehweg (A)Abmessung: 15/15/12cm (L/B/H)3IODVWHUEHODJ*HKZHJhEHUIRUPDW (A) Abmessung: 40/15/12cm (L/B/H)%LVFKRIVPW]H$Abmessung: 21/6-15/12cm (L/B/H)Noppenstein (A)Abmessung: 15/15/12cm (L/B/H)'LYHUVH$XVIKUXQJHQ 1011 AnschlusssteinAbmessung: 15/15/14cm (L/B/H)Rinnenstein linearAbmessung: 32/15/14cm (L/B/H)Rinnenstein radial (A)Abmessung: 32/15-16,5/14cm (L/B/H) Pflasterbelag Gehweg (B)Abmessung: 30/10/14cm (L/B/H)Noppenstein (B)Abmessung: 30/10/14cm (L/B/H)'LYHUVH$XVIKUXQJHQLeitbord linearAbmessung: 60-80/30/12cm (L/B/H) 12Leitbord radialAbmessung: 60-80/30/15cm (L/B/H)Hydrantenstein (A)Abmessung: 5,5-11/22,5-30/14cm (L/B/H)Schieberkappenstein (B)Abmessung: 30/30/14cm (L/B/H)MosaiksteinpflasterAbmessung: 5/7 cm Basalt:Rundbord linearAbmessung: 100/30/15cm (L/B/H)Rundbord radialAbmessung: 100/30/15cm (L/B/H)FlachbordAbmessung: 50-100/30/15cm (L/B/H)MosaiksteinpflasterAbmessung: 5/7 cm 15161718 1 234 5 5 17 1715 19 20 152223 67 8 86 1 23 164 154 10 12 9 18Netzverband Fahrbahn ungebundene Bauweise (1,0%) 13 6WUDHQDEOlXIH(Bestand) 1314 14 4 9 2111 'LHDQJHJHEHQHQ6WHLQPDHGHU3IODVWHUVWHLQHVLQG5DVWHUPDH1HQQPDH]XU%HVWHOOXQJGHU6WHLQHVLQGGHQ5HJHOGHWDLOV5'IU9DULDQWH$XQG5'IU9DULDQWH%]XHQWQHKPHQ 56.1 8 1.11.1 6.1 Gehweg ungebundene Bauweise Granit:Rundbord linearAbmessung: 100/30/15cm (L/B/H)Rundbord radialAbmessung: 100/30/15cm (L/B/H)Leitbord linearAbmessung: 60-80/30/12cm (L/B/H)Leitbord radialAbmessung: 60-80/30/15cm (L/B/H) 192021 Dehnungsfugen (Gehweg):Dehnungsfuge 1nicht befahrenDehnungsfuge 2befahren, mit StahlwinkelnDehnungsfuge 3befahren, mit fester Fugeneinlage2322 2525 $FKVPDAbsperrpfosten136 $FKVPDAbsperrpfosten144 Absperrpfosten7\S.|OQ MaterialienBelgische Grauwacke(Gehweg und Sockelstreifen)Basalt (Borde und Sockelstreifen) Lindlarer Grauwacke (Fahrbahn)Granit (Borde) $OOH0DHVLQGYRU2UWDXILKUH5LFKWLJNHLW]XEHUSUIHQ8QNODUKHLWHQVLQGPLWGHU%DXEHUZDFKXQJYRU2UWDE]XVWLPPHQ=XU%DXDXVIKUXQJIUHPGHU)DFKSODQXQJHQPVVHQGLHMHZHLOLJHQDNWXHOOHQ$XVIKUXQJVSOlQHGHU)DFKSODQHUYHUZHQGHWZHUGHQ Freigabe: Planinhalt *HSUIW5037HDPOHLWXQJ Datum Datum / Unterschrift :HLWHUJDEHVRZLH9HUYLHOIlOWLJXQJGLHVHU8QWHUODJH9HUZHUWXQJXQG0LWWHLOXQJ,KUHV,QKDOWVLVWQLFKWJHVWDWWHWVRZHLWQLFKWDXVGUFNOLFK]XJHVWDQGHQZuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. IndexBemerkungDatumName Plannummer Leistungsphase 0DVWDEIndexFormat+|KHQEH]XJbearbeitet 3ODQlQGHUXQJVOLVWH x900420 Druckdatum 04.06.2018.??9LD&XOWXUDOLV?/3+?B3ODQZHUNB(QWZXUI?B3OlQHB$NWXHOO?BBGWB0XVWHUIOlFKHB,QGH[BJGZJ *HSUIW5033URMHNWOHLWXQJ Projekt Bauherr Baubereich ([WHUQH3OlQHAmtlicher VermessungsplanArchitektPlanstandVerfasserPlannummer VORABZUG 6WDGW.|OQ'LH2EHUEUJHUPHLVWHULQStadtplanungsamt6WlGWHEDXOLFKH3URMHNWHXQG6WDGWJHVWDOWXQJ3ODQXQJ6WDGWEH]LUNWilly-Brandt-Platz 2.|OQ 17-020_Via Culturalis0XVWHUIOlFKH*U]HQLFKVWUDHEntwurfsplanung*U]HQLFKVWUDHBBGWB0XVWHUIOlFKH 24.07.20171:25_G JE / JC / MTNHN Bonn, denBonn, den A$QSDVVXQJJHPl%HVSUHFKXQJYRP9RUVFKODJ/HLWV\VWHP25.07.2017JE B(UZHLWHUXQJ)OlFKHFP02.08.17JC C(UJlQ]XQJ+|KHQDQJDEHQ$QSDVVXQJ6RQGHUWHLOHhEHUJDQJ03.08.2017MT D9HUODJHUXQJ0XVWHUIOlFKHYRP*QWHU:DQG3ODW]DXI3DUNEXFKW10.01.2018MT *U]HQLFKVWUDH(UZHLWHUXQJGHU*HVDPWIOlFKHDXI]ZHL9DULDQWHQE*HlQGHUWH$QJDEHQ]X0DHQXQG2EHUIOlFKHQGHU3IODVWHUVWHLQH05.04.2018MT F$QSDVVXQJJHPl%HVSUHFKXQJYRPWHLOZHLVH0DWHULDOZHFKVHO25.05.2018MT im Bereich Variante A, Korrektur Lage Revisionsschacht (Bestand)G(UJlQ]XQJ$EVSHUUSIRVWHQ6W7\S.|OQ04.06.2018MT 04.01.20176WDGW.|OQn. a.n. a.n. a.n. a. Fachplanungn. a.n. a.n. a.
Anlage 4 VarianteA_teilweise_gebunden (1)
8 Zeichen
Anlage 4
Anlage 1 Uebersichtsplan
8 Zeichen
Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0950/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.06.2018
- Erstellt
- 26.03.2018 09:11