2964/2022
Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA - In Köln Ankommen - Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren
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Beschlussvorlage Rat
19820 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
OB/16/163
Vorlagen-Nummer
2964/2022
Freigabedatum
03.11.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA - In Köln Ankommen - Ein Projekt zur Integration
von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des positiven Bewilligungsbescheides (ein entsprechen-
der Antrag wurde am 22.08.2022 fristrecht gestellt) durch den Fördermittelgeber
1. die Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene finanztechnische Verwaltungstätigkeiten)
des Projektes
INKA – In Köln Ankommen - ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und
deren Kinder unter 18 Jahren
im Rahmen des ESF Plus-Programmes „ EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der
am stärksten benachteiligten Personen“
für den beantragten Projektzeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026.
Die Durchführung des Projektes erfolgt unter dem Vorbehalt der anteiligen Förderung des Projektes
aus EU-Mitteln (EhAP Plus) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS).
2. die Finanzierung des Vorhabens mit einem kalkulierten und beantragten Projektvolumen in Höhe von
Integrationsrat 15.11.2022
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.11.2022
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022
Finanzausschuss 05.12.2022
Rat 08.12.2022
2
1.996.333,54 € (01.10.2022 bis 30.09.2026) wie folgt:
o Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 124.770,83€ werden im
Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insge-
samt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 23.816,04€,
in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 96.906,06€ und in der Teilplanzei-
le 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.048,73€ an. Darüber hinaus ist mit
einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und
allgemeine Umlagen in Höhe von 118.532,28€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finan-
zierung herangezogen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von
6.238,55€ erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem Personal.
o Die erforderlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 998.166,76€
(2023/2024 je: 499.083,38€) werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen
und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-
Personalaufwendungen in Höhe von 190.582,30€ (2023/2024je: 95.264,15€), in der Teilplan-
zeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 775.248,64€ (2023/2024 je: 387.624,32€) und in
der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 32.389,82€ (2023/2024
je: 16.194,91€) an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus Fördermitteln in
der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 948.258,38€
(2023/2024 je: 474.129,19€) zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezo-
gen.
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von
49.908,38€ (2023/2024 je: 24.954,19€) erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem
Personal.
In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden voraussichtlich insgesamt 873.395,94€ benötigt. För-
dermittel stehen voraussichtlich in Höhe von 829.726,11€ zur Verfügung. Das Dezernat OB wird im
Rahmen des Hauhaltplanaufstellungsverfahrens 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets
die dafür erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
124.770,83 € (2022)
499.083,38 € p.a. (2023-2024
873.395,94€ (2025-2026)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 95 %
118.532,28 € (2022)
474.129,19 € p.a. (2023-2024)
829.726,11€ (2025-2026)
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen 23.816,04 € (2022)
95.264,15 € p.a. (2023-2024)
166.712,27€ (2025-2026)
b) Sachaufwendungen etc. 100.954,79 € (2022)
403.819,23 € p.a. (2023-2024)
706.683,67€ (2025-2026)
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wurde erstmals 2014
aufgelegt und in Deutschland in zwei Förderrunden umgesetzt. Der Fonds richtet sich insbesondere an
der Unterstützung von neuzugewanderten Unionsbürger*innen und deren Kinder aus. In der abgelaufe-
nen Förderperiode war die Unterstützung zuletzt eingeschränkt auf Eltern und deren Kinder im Vor-
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schulalter bis zu sieben Jahren.
Für die Stadt Köln hat die Verwaltung mit Unterstützung des EHAP bereits die Projekte „Bonvena“ und
ZuBeFa (2016 – 2018, DS Nr. 3921/2015 sowie DS Nr. 3921/2015) und „ALVENI – links und rechts vom
Rhein (2019 – 2020, DS Nr. 1204/2021) erfolgreich durchgeführt. Leider wurde ein Antrag der Stadt Köln
auf Fortführung der Alveni-Projekte ab 2021 von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) ohne nähere Begründung abgelehnt.
Seit Beendigung der beiden Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein gab es für die EhAP- Zielgrup-
pe der neuzugewanderten Unionsbürger*innen in Köln keine ergänzenden niederschwelligen aufsu-
chenden Beratungsstrukturen mehr zur Heranführung an das bestehende soziale Regelsystem, somit
fehlte diese notwendige wichtige Verbindungsbrücke.
Für die neue Förderperiode 2021 – 2027 veröffentlichte das BMAS am 25.04.2022 den Förderaufruf und
die „Förderrichtlinie EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteilig-
ten Personen“ zur Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten
Unionsbürgern*innen und deren Kinder bis zu 18 Jahren, Angehörige von Minderheiten sowie von Woh-
nungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kinder unter 18 Jahren.
1. Ziel des EhAP Plus
Ziel des EhAP Plus ist, die individuelle Lebenssituation und die soziale Eingliederung der am stärksten
benachteiligten Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, durch die
Inanspruchnahme von lokal oder regional vorhandenen Angeboten des regulären Hilfesystems zu ver-
bessern: Erreicht werden soll dies durch den unterstützenden Einsatz einer niedrigschwelligen kultur-,
gender- und sprachsensible zugehenden Ansprache (Streetwork) sowie einer (Verweis-)Beratung und
Begleitung der Menschen hin zu den bestehenden lokalen sozialen Regelangeboten. Dabei ist anzu-
streben (Erfolgsindikator), dass die hilfesuchenden Personen mindestens ein weiterführendes Hilfsan-
gebot tatsächlich in Anspruch nehmen.
EhAP Projekten kommt somit eine wichtige Brückenfunktion zu. Sie ergänzen die bereits bestehenden
regulären Hilfsangebote und leisten hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung und Anti-
diskriminierung sowie zur Milderung von sozialen Problemen vor Ort.
2. Das Antragsverfahren
Das EhAP Plus Bewilligungsverfahren sieht zwei Phasen vor, die von der Fachstelle für Fördermittel des
Bundes - Fachbereich Europäischer Sozialfonds Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV/KBS) durchgeführt werden:
In der ersten Phase reichte die Stadt Köln am 24.05.2022 die Interessensbekundung ein für die Durch-
führung des neuen EhAP Plus - Förderprojektes „INKA – In Köln Ankommen“. Hierauf teilte das BMAS
am 30.06.2022 erfreulicherweise mit, dass dieses Projekt für eine Antragstellung ausgewählt wurde.
In der zweiten Phase, der eigentlichen Antragstellung, hat die Stadt Köln den förmlichen Förderantrag
fristgerecht eingereicht. Das BMAS verlängerte im Nachgang zu der in der Anlage beigefügten positiven
Bewertung zur Kölner Interessenbekundung das Antragsverfahren noch bis zum 25.08.2022. Trotz der
insgesamt deutlichen Verzögerung des eigentlich bereits für den Jahreswechsel 2021/2022 geplanten
Aufruf- und Antragsverfahrens, hat das BMAS am Start der EhAP-Plus Projekte zum 01.10.2022 festge-
halten. Auf der Grundlage der Bescheide der fördermittelgebenden Stelle (zum vorzeitigen Vorhabenbe-
ginn und über die finale Bewilligung) wird die Verwaltung das Kölner Projekt gemeinsam mit den Pro-
jektpartner*innen schrittweise umsetzten.
3. Das Kölner EhAP Plus Projekt „INKA – In Köln Ankommen"
3.1 Ziel, Inhalt und Struktur
Die aktuelle Förderrichtlinie begrenzt den möglichen Projektumfang auf einen Projektantrag je Antrag-
steller*in mit maximal drei Teilprojekten.
Das geplante Projekt INKA – In Köln Ankommen richtet sich am vorgegebenen Einzelziel 1 des EhAP
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Plus aus:
Ansprache, (Verweis-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten
Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kinder unter 18 Jahren sowie Angehörige von Minder-
heiten (u.a. marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma), zu weiterführenden Hilfsangeboten.
INKA fokussiert sich auf die drei Kölner Stadtbezirke mit den höchsten EU-Zuwanderungsquoten insbe-
sondere aus Südosteuropa: Mülheim, Kalk und Rodenkirchen-Meschenich.
Ziel des Vorhabens ist der Aufbau der in den drei ausgewählten Stadtbezirken derzeit fehlenden „Ver-
bindungsbrücke“ zwischen der Zielgruppe und den bereits bestehenden lokalen sozialen Hilfsangeboten.
Die Stadt Köln plant hierzu einen Projektverbund mit drei erfahrenen sozialen Träger*innen als Part-
ner*innen:
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. / Meschenich
Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. / Mülheim
förderungs- & bildungsgemeinschaft jugend- und altenarbeit vingst/ostheim e.V/ Kalk
Die Träger*innen wurden aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen in der
Arbeit mit der Zielgruppe ausgewählt. Sie sind in der Kölner Sozial- und Beratungslandschaft fest etab-
liert sowie gut vernetzt und haben ihren Sitz jeweils in den o.g. Stadtbezirken. Sie bilden im Projektver-
lauf mit den Beratungsfachkräften (Streetwork) im jeweiligen Sozialraum die notwendige, fehlende Brü-
cke zwischen der Zielgruppe und vorhandenen lokalen sozialen Hilfsangeboten durch niedrigschwellige
gender- und kultursensible Ansprache, (Verweis-)Beratung und Begleitung.
Das geplante EhAP-Projekt INKA wird somit auch die bestehenden städtische Programme für die neu-
zugewanderten Unionsbürger*innen ergänzen und dafür Sorge tragen, dass diese von der Zielgruppe
genutzt werden, wie z.B. das Maßnahmenpaket für „humanitäre Hilfen für Menschen aus den Staaten
der EU-Osterweiterung“, (3432/2018), die Clearingstelle für „Migration und Gesundheit in Köln“, die
Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (2603/2021).
Kernstück des Projektes ist die niedrigschwellige gender- u. kultursensible aufsuchende Erstberatung
(Streetwork), Kontaktaufnahme, Orientierungsberatung und Priorisierung der Handlungsbedarfe, intensi-
ve Begleitung und Heranführung an bestehende soziale Hilfsangebote, Entwicklung von flankierenden
niedrigschwelligen bedarfsorientierten (Grund-)Bildungs- und Gruppenangeboten. Hinzu kommt eine
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Sensibilisierung hinsichtlich der Lebenslagen und
Bedürfnisse der Zielgruppe, sowie zu Antidiskriminierung und Antiziganismus. In der letzten Phase der
Projektlaufzeit soll eine Transfertagung durchgeführt werden mit Experten*innen aus südosteuropäi-
schen Ländern zur EU-Zuwanderung für Multiplikator*innen, Fachpublikum, Bürger*innen und Politik.
Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektleitung. Daneben nimmt sie die projektbezogenen finanztech-
nischen Verwaltungstätigkeiten wahr, wie finanztechnische Abwicklung, Monitoring, Evaluation, Erstel-
lung der Verwendungsnachweise und Sachberichte.
3.2 Projektvolumen und Finanzierung
Die Förderquote liegt beim EhAP Plus laut Förderrichtlinie bei 90% der bewilligten Projektkosten. Diese
stockt der Bund um weitere 5% auf, so dass der zu erbringende Eigenanteil bei nur 5% liegt.
Das kalkulierte und beantragte Projektvolumen beträgt insgesamt 1.996.333,54 € (01.10.2022 bis
30.09.2026).
Das Projektvolumen verteilt sich wie folgt:
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Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und
allg. Umlagen 01.10.-31.12.2022 2023 2024 2025 01.01.-30.09.2026 Gesamt
voraussichtlich bewilligte Förderung 95 % 118.532,28 € 474.129,19 € 474.129,19 € 474.129,19 € 355.596,92 € 1.896.516,77 €
Gesamtertrag für die Stadt Köln 95 % 118.532,28 € 474.129,19 € 474.129,19 € 474.129,19 € 355.596,92 € 1.896.516,77 €
Teilplanzeile 11 -
Personalaufwendungen
Personalkosten 1,0 Stelle E13 TVöD 16.456,12 € 65.824,49 € 65.824,49 € 65.824,49 € 49.368,37 € 263.297,96 €
Personalkosten 0,6 Stelle E9a TVöD 7.359,92 € 29.439,66 € 29.439,66 € 29.439,66 € 22.079,75 € 117.758,65 €
Summe Personalkosten 23.816,04 € 95.264,15 € 95.264,15 € 95.264,15 € 71.448,12 € 381.056,61 €
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche
Aufwendungen
Sachkosten 4.048,73 € 16.194,91 € 16.194,91 € 16.194,91 € 12.146,18 € 64.779,64 €
Summe Sonstige ordentliche
Aufwendungen 4.048,73 € 16.194,91 € 16.194,91 € 16.194,91 € 12.146,18 € 64.779,64 €
Teilplanzeile 15 -
Transferaufwendungen
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 32.297,19 € 129.188,80 € 129.188,80 € 129.188,80 € 96.891,61 € 516.755,21 €
Lernende Region - Netzwerk Köln e.V. 32.299,09 € 129.196,36 € 129.196,36 € 129.196,36 € 96.897,27 € 516.785,44 €
förderungs-&bildungsgemeinschaft jugend-
und altenarbeit vingst/ostheim e.V 32.309,78 € 129.239,16 € 129.239,16 € 129.239,16 € 96.929,38 € 516.956,64 €
Summe Transferaufwendungen 96.906,06 € 387.624,32 € 387.624,32 € 387.624,32 € 290.718,26 € 1.550.497,29 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt
Köln 100 % 124.770,83 € 499.083,38 € 499.083,38 € 499.083,38 € 374.312,56 € 1.996.333,54 €
Eigenanteil 5 % 6.238,55 € 24.954,19 € 24.954,19 € 24.954,19 € 18.715,64 € 99.816,77 €
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 124.770,83€ werden im Teilergebnis-
plan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der
Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 23.816,04€, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 96.906,06€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Auf-
wendungen in Höhe von 4.048,73€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag aus För-
dermitteln in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 118.532,28€ zu
rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Der zu erbringende Eigenanteil und
somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 6.238,55€ erfolgt durch die Bereitstellung von
vorhandenem Personal.
Die erforderlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von 998.166,76€ (2023/2024 je:
499.083,38€) werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es
fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von
190.582,30€ (2023/2024 je: 95.264,15€), in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von
775.248,64€ (2023/2024 je: 387.624,32€) und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen in Höhe von 32.389,82€ (2023/2024 je: 16.194,91€) an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtli-
chen Ertrag aus Fördermitteln in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe
von 948.258,38€ (2023/2024 je: 474.129,19€) zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung her-
angezogen. Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe
von 49.908,38€ (2023/2024 je: 24.954,19€) erfolgt durch die Bereitstellung von vorhandenem Personal.
In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden voraussichtlich insgesamt 873.395,94€ benötigt. För-
dermittel stehen voraussichtlich in Höhe von 829.726,11€ zur Verfügung. Das Dezernat OB wird im
Rahmen des Hauhaltplanaufstellungsverfahrens 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die
dafür erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Der für das Projekt „INKA – In Köln Ankommen“ während der vierjährigen Laufzeit zu erbringende 5 %i-
ge Eigenanteil beträgt 99.816,77 Euro. Gemäß der Förderrichtlinie können diese „Eigenmittel … als
Barmittel oder durch Personalausgaben für Projektpersonal beim Zuwendungsempfänger (Personalge-
stellung) anerkannt werden“. Somit kann der 5%ige Eigenanteil durch Personalaufwendungen für vor-
handenes Projektpersonal der Stadt Köln erbracht werden. Dementsprechend entfällt die Notwendigkeit
der Erbringung von zahlungswirksamen Sachaufwendungen durch die Stadt.
Bei der Projektkalkulation wurden 1,0 Stelle Projektleitung sowie 0,6 Stelle projektbezogene finanztech-
nische Verwaltungstätigkeit geplant. Bei den Stellenumfängen wurden die Mindestvorgaben des För-
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dermittelgebers für Projekte mit einem Volumen von 2 Millionen Euro berücksichtigt.
Um diese notwendigen Stellen zu realisieren, müssen im städtischen Stellenplan neu eingerichtet wer-
den:
0,5 Stelle E 12 TVöD bzw. A 13_21 LBesG NRW sowie
0,6 Stelle E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW.
Die Personalkosten der im städtischen Stellenplan neu einzurichtenden beiden Stellen werden durch
den Fördermittelgeber zu 100 % refinanziert.
Beabsichtigt ist die Besetzung der 1,0 Stelle Projektleitung mit vorhandenem städtischem Personal.
Durch diese Personalgestellung wird der notwendige Eigenanteil erbracht.
Durch den Einsatz von vorhandenem und in Vorgängerprojekten eingesetztem städtischen Personal
wird die fachliche Expertise zum Antrags- und Projektabwicklungsverfahren effizient genutzt. Aufgebaute
interne und externe Vernetzungsstrukturen können genutzt werden. Vorhandenes Fachwissen bleibt in
der Dienststelle und im Aufgabengebiet erhalten. Das Projekt „INKA – In Köln Ankommen“ kann ohne
Anlaufverluste sofort starten. Die Projektleitung steht von Anfang an mit den Projektpartner*innen im
Austausch und unterstützt diese umfassend. Verzögerungen bei der Projektumsetzung durch den länge-
ren Prozess der Akquise und der Einstellung von passendem externem Personal werden vermieden. Mit
dem fristgerechten Projektstart wird zudem sichergestellt, dass die beantragte Fördersumme von der
Stadt Köln in voller Höhe ausgeschöpft werden kann.
Entsprechend der Förderrichtlinie werden Teile der Zuwendung an die Projektpartner*innen weitergelei-
tet, zur Deckung der Personalkosten der Beratungsfachkräfte.
Die Stadt Köln ist verpflichtet, hierfür entsprechende Weiterleitungsverträge mit den Projektpartner*innen
abzuschließen. Zuvor ist die Zustimmung des Rates zur Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA
notwendig.
Anlagen
Schreiben des BAMS vom 30.06.2022_Aufforderung zur Antragsstellung
Anlage 1 - Schreiben BMAS v. 30.06.22_Aufforderung zur Antragsstellung
3227 Zeichen
Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland. __ __ Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53107 Bonn Stadt Köln - Amt für Integration und Vielfalt Frau Birgit Büttgen Kleine Sandkaul 5 50667 Köln Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Ihre Interessenbekundung für das ESF Plus Programm „EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Interessenbekundung für das Antragsverfahren im Rahmen des ESF Plus Programms „EhAP Plus“ für eine Antragstellung ausgewählt wurde. Die Auswahl Ihres Vorhabens erfolgte auf Grundlage einer qualitativen Bewertung der Interessenbekundungen durch ein unabhängiges Gutachterinstitut sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Basis dafür waren die auf der ESF-Webseite unter www.esf.de veröffentlichten Auswahlkriterien. Das sich nun anschließende Antrags- und Bewilligungsverfahren wird von der Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Europäischer Sozialfonds Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV/KBS) durchgeführt. Um das weitere Verfahren der Antragstellung und wichtige Aspekte der Vorhabenförderung und -durchführung mit den ausgewählten Vorhabenträgern zu besprechen, wird am 07.07.2022 um 9:00 Uhr eine Informationsveranstaltung der DRV/KBS stattfinden. Referat VIGruEF2 Thomas Becker Rochusstraße 1 53123 Bonn Tel. +49 30 18 527-4128 thomas.becker@bmas.bund.de www.bmas.de; www.esf.de Bonn, 30. Juni 2022 AZ: 76501 - 9 Seite 2 von 2 Sie haben die Möglichkeit sich über den folgenden Link in die Veranstaltung einzuloggen: https://kbs-remote.webex.com/kbs- remote/j.php?MTID=m62e6db56a0650c2bb075f826dc377c0f Aufgrund der großen Bedeutung einer ordnungs- und fristgemäßen verwaltungs- und finanztechnischen Abwicklung der Projekte empfehlen wir auch die Teilnahme einer finanztechnischen Verwaltungskraft. Anschließend kann ab dem 07.07.2022 16:00 Uhr der Antrag bis zum 17.08.2022 16:00 Uhr bei der DRV KBS eingereicht werden. Der Antrag unterliegt dem Schriftformerfordernis. Die Schriftform kann durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form (gemäß § 3a VwVfG) der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzt werden. Soweit der Antrag schriftlich eingereicht wird, müssen die durch den Antragstellenden elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung heruntergeladen, von dem oder der Vertretungsberechtigten handschriftlich unterschrieben und zusätzlich postalisch eingereicht werden. Die obengenannte Frist ist auch bei der postalischen Übersendung zu beachten. Ich weise Sie darauf hin, dass sich aus der Auswahl Ihrer Interessenbekundung noch keinerlei Anspruch auf Förderung ergibt. Die DRV/KBS entscheidet über eine Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Becker
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2964/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.11.2022
- Erstellt
- 07.09.2022 14:03