Mandari Insight

3993/2017

Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl

Mitteilung BV 10.01.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.02.2018, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

1486 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 3993/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 
 
Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl 
hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017, 
TOP 8.1.2 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird dringend gebeten in Alt Niehl zwei Zebrastreifen an der Kreuzung Merkenicher 
Straße/Halfengasse und an der Kreuzung Merkenicher Straße/Hermesgasse einzurichten. 
Die Verwaltung wird weiter gebeten vorzutragen, warum der Zebrastreifen an der Kreuzung Merkeni-
cher Straße/Hermesgasse abgelehnt wurde.“ 
 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hatte die Ergebnisse des Bezirksjugendtages 2015 und die neue Bebauung „Im 
Grund“ zum Anlass genommen, im Kreuzungsbereich Merkenicher Straße/Halfengasse/Franz-
Denhoven-Straße Verkehrsuntersuchungen durchzuführen. Dabei hat sich sowohl in der morgendli-
chen als auch der nachmittäglichen Spitzenstunde nur ein sehr geringer Querungsbedarf ergeben. 
Die Verwaltung hat daher von der Anlage eines Fußgängerüberwegs im vorgenannten Kreuzungsbe-
reich abgesehen. An der Kreuzung Merkenicher Straße/Hermesgasse ist die Anlage eines Fußgän-
gerüberwegs nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit den Richtlinien für die 
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen aufgrund der unzureichenden Sichtverhältnisse 
im Kurvenbereich grundsätzlich nicht zulässig.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3993/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.01.2018
Erstellt
19.12.2017 12:33