Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl
Mitteilung BV 3993/2017 vom 10.01.2018
Stand: Am 01.02.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3993/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Gefahr im Verzug auf Schulweg in Niehl hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017, TOP 8.1.2 Beschluss: „Die Verwaltung wird dringend gebeten in Alt Niehl zwei Zebrastreifen an der Kreuzung Merkenicher Straße/Halfengasse und an der Kreuzung Merkenicher Straße/Hermesgasse einzurichten. Die Verwaltung wird weiter gebeten vorzutragen, warum der Zebrastreifen an der Kreuzung Merkeni- cher Straße/Hermesgasse abgelehnt wurde.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hatte die Ergebnisse des Bezirksjugendtages 2015 und die neue Bebauung „Im Grund“ zum Anlass genommen, im Kreuzungsbereich Merkenicher Straße/Halfengasse/Franz- Denhoven-Straße Verkehrsuntersuchungen durchzuführen. Dabei hat sich sowohl in der morgendli- chen als auch der nachmittäglichen Spitzenstunde nur ein sehr geringer Querungsbedarf ergeben. Die Verwaltung hat daher von der Anlage eines Fußgängerüberwegs im vorgenannten Kreuzungsbe- reich abgesehen. An der Kreuzung Merkenicher Straße/Hermesgasse ist die Anlage eines Fußgän- gerüberwegs nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen aufgrund der unzureichenden Sichtverhältnisse im Kurvenbereich grundsätzlich nicht zulässig.
Beratungsverlauf
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01.02.2018
TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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