0876/2026
Vergabe der Förderungen für Produktionen und Sonderprojekte sowie Cologne Music Export in der Sparte Popkultur 2026
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Anlage 2 Beiratsvoten
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Anlage 2 Beirat Popkultur – Voten Sitzung vom 24.03.2026 Förderung Produktionen und Sonderprojekte Künstler*in/Band/Label Projektvorhaben Summe Adam Noidlt (Frank Köllges) Produktion historisches Album 1.000 € Ella Olivia Produktion EP/Kassette 2.000 € Faira EP Produktion und CD 1.500 € Gianni Brezzo Produktion Album 1.500 € Glashaus Tapes Weather Report Sessions - Netzwerkprojekt, Aufnahme Kassette 1.000 € GÜLDESTE Produktion erste Vinyl EP 2.000 € Hanitra Wagner/Oliver Bersin Produktion Soundtrackalbum „Adhima“ 2.500 € Jeannel Modern Masterpiece Albumproduktion 1.500 € Kratzen/Dumbo Tracks Produktion Split-EP 2.000 € Luca Schüten Produktion Debüt LP 2.000 € MANA Abschluss der Klangtrilogie CD- Produktion 2.000 € Nebelforst Debüt-Album 1.500 € Neu, kaputt 10 Jahre Jubiläum - Kassettenproduktion/Community 1.000 € RAW_TRIX Debut-Album 1.500 € Reggie Devoxage Produktion Debüt EP 1.500 € SMILE LP II Gun-Shy Albumproduktion 1.500 € SPA Records Safe Needing Attention 2: Jubiläumscompilation auf künstlerischem USB Stick 1.000 € The Twit 1, II, Three Produktion neues Album 3.000 € Tilmann Köllner Sonderprojekt: Stehcafe Sessions 1.000 € Tobias Thomas FU24BA7L – Music for 11 Players Sonderprojekt: Fußball als Popmusik 3.000 € Vogrin Minigolf Mixtape, Vinyl- und Kassettenproduktion 2.000 € Way Of Sound RAW TRACKS – Live- Aufnahme/Compilation-LP 2.000 € Yasha Pyjama Vinyl-Albumproduktion, Debüt 2.000 € Zwischensumme: 40.000 € Reserveliste (in der Reihenfolge) EASY EASY Produktion neues Album 2.500 € Julian Wawrzik Remix DDR Elektronik - 2x10“ Produktion 2.000 € Doksan LP-Produktion 2.000 € Papercup Records Jubiläums-Single & Video 2.000 € Daisy Grow Yellow Debütalbum Vinyl Produktion 1.000 € Week-End Records Produktion LP Bridget St. John 2.000 € JEWLS EP Produktion Vinyl 2.000 € Be Kind Produktion Debüt EP 1.000 € LILOU Produktion Live EP 2.000 € Amouri Produktion Debütalbum 1.500 € Roland Schappert LP-Produktion 1.000 € Fallinn Wolff Tiny Ghost – CD/LP-Produktion 1.500 € Ketzberg Produktion Studioalbum 1.500 € Emilia Renn Produktion Debüt EP 2.000 € staub apo.idea Albumproduktion 1.000 € Steffen Thede CD-Produktion 1.500 € Hello Piedpiper Albumproduktion 1.600 € Lucie Licht Produktion Debütalbum 2.000 € BRUTALISM Album und Kassette: Haus für Musiker 1.500 € Zwischensumme: 31.600 € Förderung Cologne Music Export Künstler*in/Band Projektvorhaben Summe KESHAVARA EU-Tournee 3.000 € Emily Wittbrodt Toulouse-Konzert mit Band 1.400 € Becky Sikasa UK-Tour und Festival 2.500 € Wolfgang Pérez Konzerte und Studio-Sessions in Sao Paulo 2.000 € Stereo Naked Schottland-Tour 1.500 € KAU & blu/quartet UK-Tour 3.000 € Gesamt: 13.400 € Gesamtsumme aller Förderungen 85.000 €
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Das vom Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Popkulturförderkonzept sieht folgendes vor: Die Projektförderungen in den Schwerpunkten „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „Cologne Music Export“ werden vom Ausschuss Kunst und Kultur bestimmten Beirat Popkultur votiert und anschließend dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies wurde umgesetzt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 0876/2026 Freigabedatum 06.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Förderungen für Produktionen und Sonderprojekte sowie Cologne Music Export in der Sparte Popkultur 2026 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Vergabe von Projektförderungen in den Berei- chen „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „Cologne Music Export“ in Höhe von bis zu 53.400 Euro im Haushaltsjahr 2026. Die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte sind in der Liste im Anhang 2 aufgeführt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen. Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 53.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation: Das vom Ausschuss Kunst und Kultur verabschiedete Popkulturförderkonzept (Beschluss Nr. 2984/2015 vom 19.01.2016) sieht in den Punkten „4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „4.1.8. Cologne Music Export“ die Vergabe von Projektförderungen für Kölner Musikerinnen und Musiker, Produzentinnen und Produzenten und Labels vor. Im Kon- zept ist festgelegt, dass die gemeinsam mit dem Beirat Popkultur zur Förderung vorgeschla- genen Projekte dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ziel und Wirkung der Förderung: Die Förderschwerpunkte „4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „4.1.8. Cologne Music Export“ des Popkulturförderkonzepts stellen eine wichtige direkte Un- terstützung für Kölner Musikerinnen und Musiker und weitere Aktive in der Popkultur dar. Mit der vermeintlich kleinteiligen Vergabe von Projektförderungen können sehr wirkungsvoll und effektiv konkrete Schritte in Produktionsvorhaben unterstützt werden. Beispiele hierfür sind: Engagement von Gastmusikerinnen und Gastmusikern, Studiomieten, Tonträgerherstellung, künstlerische Präsentationsformate und vieles mehr. Diese Form der Unterstützung bringt qualitätvolle und viel beachtete Veröffentlichungen Kölner Bands hervor, die die Relevanz und 3 Sichtbarkeit der Szene auch über Köln hinaus stärken. Um eine Freie Szene lebendig zu hal- ten und Künstlerinnen und Künstler an Köln zu binden, ist die Stärkung der Rahmenbedingun- gen für ihre Arbeit und die Anregung künstlerischer Weiterentwicklungen notwendig. Nicht sel- ten gelingt es den Kölner Künstlerinnen und Künstlern ausgehend von den städtischen Förde- rungen noch weitere Produktionsförderungen, zum Beispiel bei der Initiative Musik, einzuwer- ben. Mit der in NRW einzigartigen kommunalen Produktions- und Exportförderung ist Köln ne- ben Berlin und Hamburg gut in der Riege der Popkulturmetropolen in Deutschland vertreten, die ähnliche Förderungen umsetzen. Die Förderungen für Produktionen und Sonderprojekte und der Cologne Music Export wirken in Ihrer Gesamtheit strukturstärkend für die Freie Szene der Popkultur in Köln. Antragsverfahren und Antragslage: Seit der Einführung des Popkulturförderkonzepts werden aus dem bestehenden jährlichen Projektbudget des Referats für Popkultur insgesamt 85.000 Euro zur Umsetzung der Produkti- onsförderungen und des Cologne Music Export verplant. Die Förderinstrumente haben sich bewährt und sind sehr stark nachgefragt, so dass das Antragsvolumen mittlerweile um ein Vielfaches höher als die reservierten Mittel ist. Zum Ende der Ausschreibung lagen 91 An- träge zur Förderung von Produktionen und Sonderprojekten und neun Anträge für den Co- logne Music Export vor, mit einem Antragsvolumen für 2026 von über 450.000 Euro. 23 Projekte werden vom Beirat Popkultur direkt für eine Produktionsförderung vorgeschlagen und weitere 19 für eine Platzierung auf der Reserveliste votiert. 49 beantragte Projekte in der Produktionsförderung müssten demnach abgesagt werden. Im Cologne Music Export werden sechs Projekte für eine direkte Förderung votiert und drei abgelehnt. Die Antragslage spiegelt die stilistische Differenzierung und Vielfalt der Kölner Popmu- sikszene sehr gut wider. Es besteht eine gute Mischung aus vielen jungen Projekten und Bands, Qualifizierungen von etablierteren Künstlerinnen und Künstlern und pophistorischen Themen. Bei der Bewertung der Anträge wurde das Kulturamt durch den vom Ausschuss Kunst und Kultur bestimmten Beirat Popkultur beraten. Dieser hat die Anträge nach ihrer künstlerischen Qualität, unter Gesichtspunkten der Diversität und nach den Kriterien der Ausschreibung be- wertet. Der Beirat Popkultur kommentiert seine Votierung wie folgt: „Die Lebendigkeit und Eigenständigkeit der Kölner Popkulturszene, wie sie sich in den Anträ- gen vermittelt, ist beeindruckend. Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass viele jüngere Bands und Projekte mit weiblicher Beteiligung an den Start gehen und dies in den verschiedensten Ausdrucksformen. Nicht wenige Projekte widmen sich in emotionaler Form der Auseinander- sitzung mit gesellschaftlichen Themen und der Frage nach der Rolle des Einzelnen in der Ge- meinschaft. Es freut uns auch, dass renommierte Künstlerinnen und Künstler Projekte einge- reicht haben, die über Köln hinaus strahlen können und dass es einige innovative Sonderpro- jekte, die die Präsentation von Popmusik neu denken, zu verzeichnen gibt. Schmerzhaft ist, dass aufgrund der starken Nachfrage im Verhältnis zum vorhandenen Budget auch viele viel- versprechende Projekte abgesagt werden müssen.“ Der Beirat Popkultur hat seine Voten einstimmig gefällt, diese sind im Anhang 2 dokumentiert. Kulturfachliche Bewertung der Verwaltung In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den seitens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg positiv gewürdigt. Gleichzeitig hat sie jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen bei Weitem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene Konsolidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sind alle städti- schen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer kritischen Prüfung zu unterzie- hen. In Umsetzung der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurde eine Standardreduzie- rung geprüft und von den insgesamt zur Umsetzung dieser Förderinstrumente beim Kulturamt 4 reservierten Mittel in Höhe von 85.000 Euro ein Betrag von 31.600 Euro als Beitrag zur Haus- haltskonsolidierung eingespart, indem auf die sonst übliche Reserveliste mit 19 Anträgen, ver- zichtet wird. Demnach sollen im Bereich Förderungen für Produktionen und Sonderprojekte 23 Anträge bewilligt und insgesamt 68 Anträge abgelehnt werden. Weitere Einsparungen sind aus untenstehenden fachlichen Gründen nicht zu vertreten. Bei einer Streichung der Förderung wären die Folgen für die Kölner Popkultur und ihren musi- kalischen Nachwuchs fatal. Künstlerisch innovative Projekte könnten nicht realisiert werden, die Sichtbarkeit und Relevanz der Kölner Popkultur würde abnehmen, internationale Gast- spiele müssten entfallen und die Gefahr der Abwanderungen von Kölner Musikerinnen und Musikern würde sich verstärken, da sich die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit durch Strei- chung langjährig eingeführter Förderinstrumente verschlechtern würde. Die Arbeit der Künst- lerinnen und Künstler der Freien Szene resultiert in Projekten, die vielfältigste Angebote für die Kölner Bürgerinnen und Bürger bieten; auch hier würde bei Streichung eine große Lücke entstehen. Neben den kulturell-gesellschaftlichen Schäden würde bei Streichung auch das kreativwirtschaftliche Ökosystem der Popkultur Schaden nehmen: Engagements für Musike- rinnen und Musiker würden entfallen, Aufträge für Studios und Tontechniker und Tontechnike- rinnen würden gestrichen, kreative Jobs wie Grafik und Fotografie kämen nicht zustande. Diese negativen Effekte gilt es zu vermeiden. Schlussendlich muss es mit verantwortungsvollem Mitteleinsatz auch das Ziel sein, das Re- nommee der Kulturstadt Köln nicht zu gefährden und konzeptuell langfristig aufgebaute För- derstrukturen nicht zu beschädigen. Mit den Förderinstrumenten „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „Cologne Music Export“ im Bereich Popkultur setzt die Stadt Köln zwei bundesweit beachtete kulturpolitische Akzente, die unbedingt erhalten bleiben sollten. Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Ver- waltung den Beiratsempfehlungen an und dem Ausschuss Kunst und Kultur eine entspre- chende Beschlussfassung vor. Finanzierung: Die Mittel in Höhe von bis zu 53.400 Euro zur Umsetzung der Förderungen stehen im Haus- haltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kultur- förderung, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dort unter „Projektförderung Popkul- tur“ für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab- geschlossen werden. Eine Beschlussfassung erst in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 25.06.2026 käme für einige der potenziellen Fördermittelnehmer*innen zu spät, da Konzerte im Ausland ab Mai geplant oder Studios gebucht sind oder Projektbeteiligte zeitnah beauftragt werden müssen. Zu berücksichtigen ist dabei auch die zur verwaltungsmäßigen Umsetzung benötigte Zeit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0876/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.05.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 17:25