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3656/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im KuK vom 30.08.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.11.2022, TOP 10.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

12745 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer  23.11.2022 
 3656/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im KuK vom 
30.08.2022 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 30.08.2022 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten: 
 
In den vergangenen Haushaltsplanberatungen haben die haushaltstragenden Fraktionen über den politi-
schen Veränderungsnachweis erhebliche Summen im Bereich Kunst und Kultur zugesetzt.  
Mit diesen Haushaltsmitteln, die z. T. nicht in der mittelfristigen Finanzplanung verankert wurden, wurden 
die Umsetzung der im Bereich Kunst und Kultur beschriebenen Ziele maßgeblich vorangetrieben und 
nachhaltige Strukturen aufgebaut. 
Einige dieser Haushaltsmittel sind nach einer ersten Durchsicht des Haushaltsplanentwurfes als Beitrag 
zur Haushaltskonsolidierung von Dezernat VII herangezogen und nicht erneut veranschlagt worden (d. 
h. „auf Null“ gesetzt worden, darunter z. B. die Fördergelder für Freie Musik etc. ...). 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die mit den (in den vergangenen Jahren) zugesetzten Mitteln erziel-
ten Leistungen und Angebote? Ist eine bedarfsgerechte Ansprache gelungen? 
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Konsequenzen, wenn die Kürzungen bei den Trä-
gern/Kulturbetrieben/Initiativen unverändert umgesetzt werden sollten? Welche strukturellen 
Auswirkungen sind zu erwarten? 
3. Gab es im Zuge der Haushaltsaufstellung eine träger- und aufgabenspezifische Risikoabwä-
gung? Sind Alternativen zu diesen Kürzungen diskutiert worden und wenn ja, welche? 
4. Kann der vielfach betonte Hilfebedarf von Künstler*innen und Kulturschaffenden als Spätfolge 
der Corona-Pandemie mit einem gekürzten Leistungsangebot erfüllt werden? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Der Haushaltsentwurf der Verwaltung sah keine Kürzungen von Transferaufwendungen im Bereich Kul-
turförderung vor. Auf Grund des Beschlusses des Finanzausschusses vom 04.10.2021 im Rahmen des 
sog. politischen Veränderungsnachweises (AN/2094/2021) und im Rahmen der Vergabe der Mittel aus 
der Kulturförderabgabe (AN/2093/2021) sind für bestimmte Projekte und Träger zweckgebundene Mittel 
zum Haushaltsplan 2022 berücksichtigt worden. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 insgesamt in sei-
ner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Sofern die Mittel durch die o. g. Beschlüsse nur für den Haus-
halt 2022 zugesetzt wurden (d. h. ohne Haushaltsvermerk zur Übernahme in die mittelfristige Finanzpla-
nung), stehen die zweckgebundenen Haushaltsmittel auch nur für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfü-
gung. Es konnten nur solche Budgetansätze zweckgebunden in den Haushaltsplan 2023/24 überführt 
werden, zu denen es bereits 2022 einen entsprechenden Haushaltsbeschluss mit Fortführung in der

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mittelfristigen Finanzplanung, also für die Jahre 2023 – 2025, gab. 
 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden durch politische Änderungsanträge zur 
Haushaltssatzung 2023/2024 (sog. politischer Veränderungsnachweis (AN/1726/2022) und Vergabe der 
Mittel aus der Kulturförderabgabe (AN/1728/2022)) erneut erhebliche Transfermittel für den freien Kul-
turbereich vorgesehen. 
Folgende Projekte wurden durch politische Zusetzungen gem. dem Beschluss des Finanzausschusses 
vom 04.10.2021 (ohne Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung) 2022 gefördert, konnten aber im 
städtischen Haushaltsplan 2023/24 nicht fortgeschrieben werden und sollen nun gemäß Finanzaus-
schussbeschluss vom 30.09.2022 wiederholt zweckgebunden Fördermittel erhalten: 
Literatur: 
Für die Crime Cologne wurden nochmals durch Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 im 
Rahmen der Vergabe der Mittel aus der Kulturförderabgabe (AN/1728/2022) für 2023 und 2024 je 
25.000 € Fördermittel vorgesehen. Ohne diese Mittelzusetzung könnte das Kulturamt aufgrund seines 
begrenzten Literaturbudgets das mittlerweile etablierte Festival nicht in adäquater Höhe fördern. Die 
Existenz des Festivals wäre u. U. dadurch bedroht. 
Musik: 
Mit der Zusetzung für „Musikalische Veranstaltungen – 600.000 Euro“ in 2022 konnten folgende Förde-
rungen realisiert werden: 
- 125.000 € Aufstockung Projektmittel fristgerechte Antragstellung: Durch die Mittel konnten zahlen-
mäßig mehr Projekte mit höheren Zuschüssen sowie kostenintensive Projekte gefördert werden. 
Empfehlung: Die Mittel sollten verstetigt werden. 
- 45.000 € Aufstockung unterjährige Antragstellung: Durch die Aufstockung wurden die für die unter-
jährige Antragstellung reservierten 10 Prozent des Projektmittelansatzes auf 20 Prozent verdoppelt. 
Empfehlung: Das Förderinstrument hat sich bewährt und sollte in die reguläre Projektmittelvergabe 
integriert werden. 
- 30.000 € Verstärkungsmittel Reihen, Festivals und Pilotprojekte: Mit den Mitteln konnten die Zu-
schüsse zu Konzertreihen und Musikfestivals erhöht sowie innovative Pilotprojekte erstmals geför-
dert werden. Empfehlung: Das Förderinstrument hat sich bewährt und sollte in die reguläre Projekt-
mittelvergabe integriert werden. 
- 100.000 € Arbeits- und Recherchestipendien: Mit den Mitteln konnten in 2021 insgesamt 19 Vorha-
ben gefördert werden, die Vergabe in 2022 ist noch nicht abgeschlossen. Die Stipendien sind ein 
stark nachgefragtes Förderinstrument, das sich bewährt hat. Empfehlung: Das Förderinstrument 
sollte verstetigt werden. 
- 150.000 € 4-jährige Projektförderung: Die Vergabe konnte noch nicht erfolgen, es wird auf die Aus-
führungen in der Beschlussvorlage 2075/2022 „Freigabe und Vergabe von Fördermitteln in der 
Sparte Musik“ verwiesen.  
- 50.000 € Kleinstförderung: Die Mittel werden vom IFM e. V. per Weiterleitungsvertrag vergeben. 
Das Instrument ist stark nachgefragt und hat sich bewährt. Empfehlung: Das Förderinstrument sollte 
verstetigt werden. 
- 100.000 € Globale Musik: Die Mittel wurden in 2022 auf drei Initiativen aufgeteilt, die unterschiedli-
che Aufgaben im Hinblick auf die Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung einer gemein-
samen Perspektive übernehmen. Eine Evaluation ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mög-
lich.  
Die Mittel in Höhe von 100.000 € (Globale Musik) wurden über die Kulturförderabgabe 2021 in den 
Haushalt 2020/2021 als Bestandteil der Position „IFM Erhöhung freie Projektmittel“ eingestellt. Ge-
mäß Beschluss des Finanzausschusses vom 23.03.2020 wurde die Freigabe der Mittel für das Fes-
tival Globale Musik u. a. in 2021 in Höhe von 100.000 € beschlossen (Bestandteil der Vorlage Nr. 
0472/2020). Das Festival konnte aufgrund der Corona-Pandemie in 2021 nicht durchgeführt werden. 
Die Aufwandsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 wurde im Rahmen der Ermächtigungs-
übertragung im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.

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Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden für dieses Förderinstrument im Rahmen 
des AN/1726/2022 für 2023 500.000 € und für 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung 600.000 € För-
dermittel berücksichtigt. 
Zusätzlich wurden im Haushaltsjahr 2022 in der Sparte Musik Mittel für die folgenden Festivals zuge-
setzt: 
- Jazzstadt bzw. Cologne Jazzweek – 180.000 € 
Mit dem Festival konnte eine Lücke zwischen den Festivals für Alte und Neue Musik in der Kölner 
Festivallandschaft geschlossen werden. Die zweite Ausgabe in 2022 war mit 52 Konzerten und über 
7.000 Besucher*innen sehr erfolgreich. Empfehlung: Das Festival sollte aufgrund der künstlerischen 
Bedeutung und aus Gründen der Nachhaltigkeit fortgesetzt werden. 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Vergabe der Mittel 
aus der Kulturförderabgabe (AN/1728/2022) für die Strukturförderung (Fortsetzung) des Jazzfesti-
vals in 2023 und 2024 je 250.000 € Fördermittel berücksichtigt. 
- ON Neue Musik Köln - Spark Festival – 200.000 € 
Das Festival setzt die avantgardistische Musiktheatertradition Kölns fort und stärkt damit den Mu-
sikstandort Köln. Die erste Ausgabe im Frühjahr 2022 war mit acht Neuproduktionen und 720 Gäs-
ten ein großer Erfolg und fand bundesweite Aufmerksamkeit. Im Hinblick auf eine Kooperation mit 
der Oper Köln besitzt das Festival großes Entwicklungspotential. Empfehlung: Das Festival sollte im 
2-jährigen Turnus als Biennale fortgesetzt werden. 
Die Mittel in Höhe von 200.000 € wurden über die Kulturförderabgabe 2021 in den Haushalt 
2020/2021 als Bestandteil der Position „ON-Neue Musik e.V. (Festival)“ eingestellt. Das Festival 
konnte aufgrund der Corona-Pandemie in 2021 nicht durchgeführt werden. Die Aufwandsermächti-
gung aus dem Haushaltsjahr 2021 wurde im Rahmen der Ermächtigungsübertragung im Haushalts-
jahr 2022 bereitgestellt. 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Vergabe der Mittel 
aus der Kulturförderabgabe (AN/1728/2022) Mittel für „Fonds Festival“ mit einer Zweckbindung für 
SPARK in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.  
Folgende Musikinitiativen wurden in 2022 befristet für abgeschlossene Maßnahmen gefördert, sie erhal-
ten daher keine weitere Förderung ab 2023. 
- Netzwerk Kölner Chöre – 8000 € 
- Kölner Kammerorchester – 25.000 €. 
Popkultur: 
- Sonderförderung Open Air – 300.000 € 
Die Sondermittel „Open Air“ wurden mit Beschluss des Finanzausschusses vom 04.10.2021 im 
Rahmen der Vergabe der Mittel aus der Kulturförderabgabe (AN/2093/2021) bereitgestellt. Die Mittel 
wurden in Höhe von 150.000 € für Open Air-Veranstaltungen (abgewickelt durch den Klubkomm e. 
V.) und in Höhe von 150.000 € zur Errichtung und für den Betrieb temporärer Open Air-Spielstätten 
verausgabt. Die Projektmittel zur Open Air-Veranstaltungsförderung waren sehr gut nachgefragt und 
haben zur Umsetzung von 26 Veranstaltungen verschiedenster Sparten im Außenraum geführt. Die 
Infrastrukturförderung für temporäre Open Air-Spielstätten ermöglichte den Betrieb folgender Orte: 
atelier mobile (Poller Wiesen), Summer Stage (Kölner Jugendpark), Bühnenbus auf dem Kleinen Of-
fenbachplatz und Bühne auf dem Ebertplatz. An diesen temporären Spielorten konnten zahlreiche 
Veranstaltungsformate als zusätzliches Open Air-Programmangebot realisiert werden: Lesungen, 
Theater, Musik, Cologne Club Days, Kopfhörerkonzerte und -DJ-Sets, Veranstaltungen für Kinder 
und vieles mehr.  
Verwiesen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung „Evaluationsbericht Open Air-Projekte“ (Vor-
lage 3120/2022). Die Abwicklung über den Klubkomm e. V. hat sehr gut funktioniert und sollte wei-
tergeführt werden. 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Vergabe der Mittel 
aus der Kulturförderabgabe (AN/1728/2022) für den „Fonds Open Air“ für 2023 und 2024 jeweils 
200.000 € Fördermittel berücksichtigt. Mit der Reduzierung der Mittel ist zwangsläufig von einer Re-
duzierung des Open Air-Angebots (Infrastruktur- und/oder Projektförderung) in Köln mit diversen 
negativen Effekten (weniger Publikum; Wegfall spezieller Open Air-Formate u. a.) für die Teil-
Szenen auszugehen.

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- Aufstockung Popkultur Köln e. V. – 20.000 € 
Der Popkultur Köln e. V. betreut aktuell mit Förderung des Kulturamts mehrere Proberaumzentren 
im gesamten Stadtgebiet mit knapp 100 Proberäumen von Musiker*innen und Bands der Popkultur-
Szene. Ein deutlicher Zuwachs an zu betreuenden Räumen erfolgte bereits in 2019. Mit Beschluss 
Nr. 0432/2021 sind weitere Mittel in Höhe von 210.000 € zur Erschließung von neuen Proberäumen 
für den Popkultur Köln e. V. bereitgestellt worden. Die Zunahme an zu betreuenden Proberäumen 
für Bands bedeutet personalintensiven Mehraufwand für den Verein, der neben dem Proberauman-
gebot auch Beratungen für Nachwuchskünstler*innen der Sparte durchführt. 
 
Ab 2024 ist eine Mittelzusetzung für den Popkultur e.V. im Haushalt berücksichtigt. Mit Beschluss 
des Finanzausschusses vom 30.09.2022 sind für 2023  20.000 € zusätzliche Fördermittel vorgese-
hen (aus Kulturförderabgabe). Damit konnte die Finanzierungslücke geschlossen werden. 
Diese Zusetzung der Mittel wird sehr befürwortet. Ohne die Zusetzung würde der Popkultur Köln e. 
V. die Betreuung des steigenden Proberaumangebots nicht mehr in vollem Umfang leisten können. 
Kulturraummanagement 
- Projektkostenzuschuss Reallabor Westspitze – 250.000 € 
Zum Stand des Projektes wird auf die Mitteilung 3510/2022 verwiesen. 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Vergabe der Mittel 
aus der Kulturförderabgabe (AN/1728/2022) für „Entwicklung (sozio)-kulturelle Räume (Reallabor 
Westspitze)“ jeweils 250.000 € in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 berücksichtigt. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

29.11.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3656/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.11.2022
Erstellt
31.10.2022 13:02