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2018/0077

Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für Soziales und Prävention

Magistratsvorlage 09.03.2018

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.03.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0077 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
104 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 312020 
Kostenstelle: 050-004-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3120-20 Sachkonto:       
 
Betreff: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für 
Soziales und Prävention 
 
Vorlage vom: 09.03.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Jahresbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für 
Soziales und Prävention 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.03.2018 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.03.2018  
 
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht seit 
1985 und erstellt über ihre Tätigkeit seither regelmäßig einen Jahresbericht. Eine qualifizierte 
Gesamtbetrachtung von individuellen Schuldensituationen der Darmstädter*innen  konnte 
durch die organisatorische Zusammenführung mit der Wohnungssicherung erreicht werden. 
Dies ermöglicht, von Überschuldung und Miet- und/oder Energieschulden betroffenen 
Menschen in Darmstadt, ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot aus einer 
Hand.  
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung umfasst vor allem die 
Beratung Darmstädter Bürgerinnen und Bürger mit Schuldenproblematiken durch Krisenhilfe 
bei Pfändungen, Kontosperrungen, Schuldenerfassung, Beratung im Umgang mit Geld, 
psychosoziale Hilfen, Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern  sowie die 
Schuldenregulierung einschließlich Insolvenzverfahren mit Übernahme der 
Prozessbevollmächtigung. 
 
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Wohnungssicherungsstelle umfasst vor allem die 
Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei drohendem Verlust von 
Wohnraum und Energiezufuhr, durch Unterstützung bei der Realisierung von 
Leistungsansprüchen, Budgetberatung, psychosoziale Hilfen und ggf. die darlehensweise 
Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden. 
 
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. 
 
Der vorliegende Bericht beinhaltet sowohl die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle als auch 
die Wohnungssicherung und umfasst neben der Darstellung der Beratungstätigkeit, einem 
Fallbeispiel und dem Ausblick, eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei Bedarf 
ausführlicher zur Verfügung gestellt werden können.  
 
 
Darmstadt, 09.03.2018 
50/zf 
 
Dezernat V 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

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212 Zeichen

Punkt 41: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für 
Soziales und Prävention 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0077) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2018/0077

3037 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.03.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0077 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 312020 
Kostenstelle:  050-004-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3120-20 Sachkonto:       
 
Betreff: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für 
Soziales und Prävention  
 
Vorlage vom: 09.03.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Jahresbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung , Amt für 
Soziales und Prävention  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.03.2018 
 
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht seit 
1985 und erstellt über ihre Tätigkeit seither regelmäßig einen Jahresbericht. Eine qualifizierte 
Gesamtbetrachtung von individuellen Schuldensituationen der Darmstädter*innen  konnte 
durch die organisatorische Zusammenführung mit der Wohnungssicherung erreicht werden. 
Dies ermöglicht, von Überschuldung und Miet- und/oder Energieschulden betroffenen 
Menschen in Darmstadt, ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot aus einer 
Hand.  
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung umfasst vor allem die 
Beratung Darmstädter Bürgerinnen und Bürger mit Schuldenproblematiken durch Krisenhilfe 
bei Pfändungen, Kontosperrungen, Schuldenerfassung, Beratung im Umgang mit Geld,  
psychosoziale Hilfen, Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern  sowie die 
Schuldenregulierung einschließlich Insolvenzverfahren mit Übernahme der 
Prozessbevollmächtigung. 
 
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Wohnungssicherungsstelle umfasst vor allem die 
Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei drohendem Verlust von 
Wohnraum und Energiezufuhr, durch Unterstützung bei der Realisierung von 
Leistungsansprüchen, Budgetberatung, psychosoziale Hilfen und ggf. die darlehensweise 
Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden. 
 
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. 
 
Der vorliegende Bericht beinhaltet sowohl die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle als 
auch die Wohnungssicherung und umfasst neben der Darstellung der Beratungstätigkeit, 
einem Fallbeispiel und dem Ausblick, eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei 
Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt werden können.  
 
 
Darmstadt, 09.03.2018 
50/zf 
 
Dezernat V 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

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Punkt 22: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für 
Soziales und Prävention 
 (V-Nr. 2018/0077) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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1 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Soziales und Prävention 
Schuldner- und Insolvenzberatung 
und Wohnungssicherungsstelle 
 
Jahresbericht 2017 
 
 
 
1. Schulden als gesellschaftlich relevantes Problem 
 
Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Einkommen eines Haushaltes über einen 
längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung seines 
Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht. 
 
Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist seit 2014 zum vierten Mal in Folge 
angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2017 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine 
Überschuldungsquote von 10,04 Prozent gemessen. In Darmstadt blieb die 
Überschuldungsquote im gleichen Zeitraum fast unverändert (2014 = 8,93 %, Stichtag 
1.10.2017 = 8,88 %).1 Das renommierte IFF stellt fest, dass sich die Situation überschuldeter 
Menschen trotz des beachtlichen Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren nicht 
grundlegend verbessert hat.2 
 
Unverändert ist Arbeitslosigkeit der Hauptauslöser von Überschuldung. Lohnpfändungen 
erhöhen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, potentielle Pfändungen erschweren es, einen 
Arbeitsplatz zu finden. Als weitere häufige Auslöser von Überschuldung sind die Folgen von 
Trennung und Scheidung, die Familiengründung, gescheiterte Selbstständigkeit und in den 
letzten Jahren mit steigender Tendenz die Folgen von Erkrankungen festzustellen. 
Immer weniger Haushalte verfügen über ausreichende Rücklagen, um finanzielle Engpässe und 
befristete Einkommenseinbußen ausgleichen zu können.3 Unsere tagtägliche 
Beratungserfahrung zeigt auch, dass Überschuldete ihre Situation oftmals als hoffnungslos 
empfinden.  
                                                        
1 Schuldneratlas2017 der Creditreform 
2 Überschuldungsreport 2017  des IFF (Institut für Finanzdienstleistungen) 
3 vgl. Verteilungsbericht 2017 des WSI

2 
 
Die Überschuldung führt nicht selten zu starken seelischen Belastungen, die psychische und 
physische Erkrankungen bedingen können, zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, familiären 
Problemen, Schwarzarbeit und Straffälligkeit. 
 
In den nunmehr weit über 30 Jahren unserer Tätigkeit hat sich unsere Klientel erweitert. 
Suchten uns früher vor allem Geringverdiener, Arbeitslose, Kinderreiche und Allein Erziehende 
auf, wenden sich nunmehr Menschen (fast) aller gesellschaftlicher Gruppen und 
Einkommensarten- und -höhen Hilfe suchend an uns, in den 15 Jahren auch zunehmend 
gescheiterte Selbständige. Nach wie vor offensichtlich ist jedoch, dass das 
Überschuldungsrisiko steigt, je geringer die schulische bzw. berufliche Qualifikation ist und 
dass allein Erziehende diesem Risiko stärker ausgesetzt sind.4  
Evident ist auch, dass Überschuldung zunehmend auch ein Problem von Senior*innen ist. 
Es deutet für uns auch Vieles darauf hin, dass sinkende Löhne in Teilen der Wirtschaft5, 
ungesicherte Arbeitsplätze und zunehmende Zeitarbeitsverträge das Überschuldungsrisiko 
erhöhen. 
 
Mit Sorge beobachten wir, dass nach wie vor Verbraucher*innen Opfer von Betrügern werden. 
Hierbei handelt es sich vor allem um Kostenfallen im Internet, vermeintliche Gewinne bei 
Gewinnspielen, betrügerische Vertragsanbahnungen und vermeintliche Kreditangebote. Hier 
werden oftmals akute Belastungs- und Notsituationen und Unwissenheit ausgenutzt (Stichwort 
„Geschäfte mit der Armut“). Je länger die Ratsuchenden nach erfolgter Krisenintervention auf 
die Regulierung ihrer Schulden warten müssen, desto größer wird auch das Risiko, zum Opfer 
zu werden.  
 
Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders durch die hohen Miet- und 
Energiekosten belastet. Wurden 2015 noch durchschnittlich 27 % des Monatseinkommens für 
die Wohnkosten ausgegeben, waren es 2017 bereits durchschnittlich 38 %.6 Da es sich hier 
um bundesweite Durchschnittswerte handelt, muss davon ausgegangen werden, dass diese 
Quote in Darmstadt noch höher liegt. 
 
Miet- und Energieschulden gehen oft einher mit weiteren finanziellen Problemen. Dies können 
eine vorhandene Überschuldung, Pfändungsmaßnahmen von Gläubiger*innen, 
Einkommensverluste durch Arbeitslosigkeit oder Folge von Trennung und Scheidung sein. 
 
                                                        
4 Seit 1993 werden von uns im Arbeitsfeld Schuldnerberatung mehrere Parameter erfasst, die über diesen Zeitraum 
die Ausführungen bestätigen. Die Param eter sind eingangs in Kapitel 2.1. dargestellt. 
5 Einkommen im Niedriglohnbereich bei gleichzeitig hohe Mieten und Mietnebenkosten  reichen vermehrt nicht aus, 
das Existenzminimum zu sichern, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Folge sind Ansprüche auf staatliche 
Transferleistungen - insbesondere ergänzendes Arbeitslosengeld II - die allerdings teilweise auch aus Unwissenheit 
nicht geltend gemacht werden.  
6 Pressemitteilung 221/17 des Statistischen Bundesamtes

3 
 
Ein wichtiger Auslöser sind aber in relevanter Größenordnung auch Probleme bei der 
Realisierung von Leistungsansprüchen bei sog. Aufstocker*innen7 mit wechselnder 
Einkommenshöhe und den dadurch bedingten die zeitlich versetzt differierenden ergänzenden 
Leistungsansprüchen. 
 
Der GdW führt bei seinen Mitglieder*innen Mietschulden in Höhe von 387.000.000 Euro auf.8 
2016 wurden in Deutschland insgesamt 60321 Aufträge zur Räumung von Wohnungen an 
Gerichtsvollzieher*innen erteilt.9 
Sind negative SCHUFA-Eintragungen vorhanden, ist die Anmietung einer neuen Wohnung 
deutlich erschwert. 
 
2016 wurde in Deutschland mehr als sechs Millionen Haushalten eine Stromsperre angedroht. 
Tatsächlich gesperrt wurde der Strom für rund 330.000 Haushalte.10 
 
Bei Miet- und Energieschuldner*innen drohen der Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit 
sowie Energiesperre. Dies löst verständlicherweise erhebliche Ängste aus, kann zu 
Hoffnungslosigkeit, psychischen und physischen Erkrankungen, Depression, Aggression und 
Partnerschaftsproblemen führen.  
 
 
2. Unsere Tätigkeit in 2017  
                                               
2.1. Schuldner- und Insolvenzberatung 
 
personelle Ausstattung11 
In der Schuldner- und Insolvenzberatung arbeiteten in 2017 durchgehend sechs 
Beratungsfachkräfte mit insgesamt 170 Wochenarbeitsstunden und eine Verwaltungskraft mit 
20 Wochenarbeitsstunden.  
 
Beratungsweise 
Das Beratungsangebot ist den Grundsätzen Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe und 
Freiwilligkeit verpflichtet.12. Das Beratungsangebot lässt sich differenzieren nach 
                                                        
77 Hierunter werden Arbeitnehmer*innen verstanden, deren Einkommen nicht ausreicht das gesetzliche 
Existenzminimum abzudecken und die auf ergänzende Sozialleistungen meist ALG 2 angewiesen sind.  
8 aus „Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2016/2017 des GdW ( Bundesverband deutscher Wohnungsbau - 
und Immobilienunternehmen). 
99 lt. Focus,15.1.2018 
10 Monitoringbericht 2017 der Bundesnetzagentur  
11 Der Abteilungsleiter ist auch stellvertretender Leiter des Fachamtes.  
12 Die Freiwilligkeit ist eingeschränkt soweit Empfänger *innen von ALG-II per Scheck an uns verwiesen werden.

4 
 
 
Krisenintervention 
Seit Jahren bietet die Schuldnerberatung kurzfristig, in der Regel binnen längstens 7 Tagen 
einmalige Beratungen als Maßnahme der Krisenintervention an. Hier geht es vor allem um 
- die finanzielle Existenzsicherung, 
- Zwangsvollstreckungsschutz (insbesondere bei Kontenpfändungen), 
- das Treffen von Stundungsvereinbarungen bei Unpfändbarkeit13 
- das Nehmen oftmals vorhandener Ängste vor Gläubigermaßnahmen14 und 
- das Aufzeigen einer Regulierungsperspektive. 
Kurzberatungen erfolgen vereinzelt auch telefonisch und auch per E-Mail. 
Als zugelassene Insolvenzstelle werden Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag bei 
Kontenpfändungen gem. § 850 k Abs.5 ZPO erstellt. 
 
langfristige Beratungen / Regulierungen/ Insolvenzverfahren  
Nach erfolgter Krisenintervention besteht dann für die Betroffenen die Möglichkeit, über eine 
Warteliste Zugang zu einer langfristigen und intensiven Beratung zu erhalten. Ziel ist hierbei 
eine umfassende Schuldenregulierung. Inhalt einer solchen langfristigen Beratung sind 
zunächst neben der Analyse der Schuldensituation, der Überprüfung der geltend gemachten 
Forderungen und der Kontaktaufnahme zu den Gläubigern auch Budgetberatung und die 
Beratung hinsichtlich der oftmals vorhandenen Probleme im psychosozialen Bereich. Diese 
sog. Anamnese-Phase ist häufig sehr zeitintensiv. 
Erst im Anschluss kann eingeschätzt werden, ob eine Regulierung möglich ist. 
Eine Regulierung erfordert meist eine vergleichsweise Einigung mit den Gläubiger*innen. 
Ist keine Einigung möglich, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden, in dem wir meistens 
die Prozessbevollmächtigung übernehmen.  
 
Projekt mit dem Jobcenter 
Überschuldung erschwert eine Arbeitsaufnahme, da potentielle Arbeitgeber von 
Lohnpfändungen Bedrohte oftmals nicht einstellen. Die bestehenden Wartezeiten für eine 
Regulierung können aus Sicht der Jobcenter hier keine Abhilfe schaffen. 
Seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Jobcenter15  
 
 
 
                                                        
13 Ca. 2/3 der Ratsuchenden verfügt übe r keinen pfändbaren Lohnanteil. Existiert ein solcher ist er meist bereits 
gepfändet. 
14 Befürchtet werden eine Pfändung der ganzen Wohnungseinrichtung, eine Inhaftierung, ein „Bloßstellen“ in der 
Nachbarschaft, ein Wegnehmen der Kinder, teilweise die Ausweisung. Diese Ängste bedingen oft erhebliche 
Ratenzahlungen aus dem Existenzminimum und Zahlungsprobleme bei Miete und Energie.  
15 „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II bei bestehender 
Schuldenprobleme“

5 
 
Fachberatung/Vernetzung 
Weiterhin werden Kolleg*innen verschiedener Anstellungsträger in Darmstadt einzelfallbezogen 
fachlich begleitet, die ihrerseits Überschuldete betreuen. Dies umfasst die Fachberatung bei 
der Krisenintervention und die Vorbereitung und Durchführung von Regulierungen. Ist die 
Regulierung umfangreich oder ein Insolvenzverfahren erforderlich, wird die Beratung dann 
übernommen. 
 
2.2. Wohnungssicherung 
Die Wohnungssicherung war bis Juni 2012 im Amt für Wohnungswesen verortet und wurde 
zum 1.7.2012 in eine Abteilung mit der Schuldner- und Insolvenzberatung zusammengeführt. 
In der Wohnungssicherungsstelle arbeiteten in 2017 durchgehend drei Beratungsfachkräfte mit 
insgesamt 93 und eine Verwaltungskraft mit 39 Wochenarbeitsstunden. 
 
Die Wohnungssicherungsstelle ist zuständig für alle Miet- und Energieschuldner*innen. 
Ausnahmen bestehen nur, wenn der Haushalt ausschließlich von SGB-XII-Leistungen lebt 
(Zuständigkeit dann die Leistungsabteilung des Fachamtes) oder wenn es sich ausschließlich 
um Energieschulden bei SGB-II-Leistungsbezug handelt (Zuständigkeit dann das Jobcenter)16 
 
Das Amtsgericht muss den örtlichen Sozialhilfeträger über beantragte Räumungsklagen 
aufgrund Zahlungsrückständen informieren17. Gleiches gilt für Räumungstermine. 
Miet- und Energierückstände sollen bzw. können gem. SGB II und SGB XII darlehensweise 
insbesondere dann übernommen werden, wenn die künftige Zahlungsperspektive geklärt, 
Obdachlosigkeit bzw. Energiesperre drohen und ein Fortsetzen des Vertragsverhältnisses 
angemessen ist. Regelmäßig wird dann versucht, Kontakt zu den Betroffenen zu finden. 
Teilweise kommen Miet- und Energieschuldner*innen aber bereits auf eigenen Antrieb oder 
über Vermittlung vorher zur Beratungsstelle. 
 
Der Zeitdruck, eine angemessene Lösung zu finden, ist umso größer je unmittelbarer die 
Energiesperre oder der Räumungstermin anstehen.18 
Die Beratung umfasst viele Aspekte, wie vor allem 
- Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen, 
- Umgang mit vorhandenen Schulden und Zwangsvollstreckungen19, 
- Budgetberatungen, 
- psychosoziale Beratung und Unterstützung und 
                                                        
16 Haben Leistungsempfänger*innen SGB II Energie - und Mietschulden ist die Wohnungssicherungsstelle zuständig.  
17 § 36 SGB XII 
18 Vereinzelt kommt ein Beratungsauftrag erst nach erfolgter Energiesperre oder erst unmittelbar vor dem 
Räumungstermin zu Stande 
19 Hier hat sich die Zusammenlegung mit der Schuldnerberatung als sinnvoll und effektiv erwiesen.

6 
 
- die Verhandlung mit Vermieter*innen und Energieunternehmen 
 
Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Leistungsbehörden/-abteilungen, Jugendamt, 
Amt für Wohnungswesen, Gericht, Vermieter*innen, Energieunternehmen und Beratungsstellen. 
 
Die Berater*innen der Wohnungssicherungsstelle sind mit Menschen in akuter Not konfrontiert. 
Dies erfordert ein hohes Maß an pädagogischen Kompetenzen und Einfühlungsvermögen, aber 
auch die Fähigkeit, es auszuhalten, wenn bspw. eine Wohnung nicht erhalten werden kann, weil 
dies seitens des/der Vermieter*in abgelehnt wird.20 
  
2.3. Einsatz von Ehrenamtlichen 
Eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung stellt das seit 2015 bestehende Ehrenamtsprojekt 
dar, in dem sich ca. 20 Ehrenamtliche regelmäßig engagieren. Die Ehrenamtlichen werden von 
der für das Projekt zuständigen Teilzeitkraft betreut und ergänzen das Beratungsangebot der 
hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Über regelmäßige „Runde Tische“ finden kontinuierlich 
Austauschund Schulung statt. 
 
2.4. einzelfallübergreifende Tätigkeiten 
Weiterhin erfolgt eine Mitarbeit in 
- dem Darmstädter Arbeitskreis Schuldnerberatung, 
- der AG Sozialcharta21, 
- der AG Gerätesubventionierung22 
- der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung  
- dem AK Inkassowatch, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                        
20 Dies gilt vergleichbar auch für das Arbeitsfeld Schuldnerberatung und begründet, dass die Beratungskräfte alle über 
eine pädagogische Ausbildung verfügen. 
21 Hier geht es vorwiegend um die früheren städtischen Wohnungen, die an den Bauverein übergeben wurden  
22 Hier wird gegen eine Eigenbeteiligung einkommensschwachen Haushalten der Erwerb eines energiesparsamen 
Kühlschrankes ermöglicht. Dieses Projekt hat bundeswei t Pilotcharakter.

7 
 
3. Zahlen, Daten, Fakten 
 
3.1. Wohnungssicherung 
 
Aus folgenden Gründen wurde Kontakt mit der Wohnungssicherungsstelle aufgenommen:   
 
Gegenstand Anzahl 
Mietrückstände 35 
Kündigungen 305 
Räumungsklagen 193 
Räumungstermine 117 
Energierückstände 13 
Energiesperren 4 
benötigte Kaution 5 
 
Erläuterungen 
Die Anzahl der Mietrückstände und Kündigungen lassen keinerlei Rückschlüsse auf die 
tatsächliche Anzahl der Mietrückstände und Kündigungen in Darmstadt zu, da diese nur 
bekannt werden, wenn betroffene Mieter*innen vorsprechen oder in Einzelfällen auf anderem 
Weg Kenntnis erlangt wird. 
 
Das Amtsgericht muss den örtlichen Sozialhilfeträger dann über Räumungsklagen informieren, 
wenn diese aufgrund Zahlungsrückstände erhoben werden. Über andere Kündigungsgründe 
(Eigenbedarf, Verstöße gegen die mietvertraglichen Regelungen) erlangt die 
Wohnungssicherungsstelle nur dann Kenntnis, wenn es zu einem Räumungstermin kommt oder 
die Betroffenen vorsprechen. Hier kann keine Wohnraumsicherung erfolgen. Gegenstand der 
Beratung sind dann Information über Wohnungsalternativen und Unterstützung und/oder die 
Empfehlung einer anwaltlichen Vertretung. 
 
Interventionen 
Sprechen die Betroffenen nicht ohnehin eigenständig vor, werden Sie regelhaft umgehend 
angeschrieben, wenn Räumungsklagen bzw. Mitteilungen über Räumungstermine eingehen. 
Parallel wird Kontakt zum Amt für Wohnungswesen, zum Jobcenter und – soweit Kinder im 
Haushalt leben - zum Jugendamt aufgenommen. 
Nicht alle Betroffenen reagieren auf unsere Anschreiben. Insbesondere bei Familien mit 
Kindern und bei älteren Menschen wird daher versucht, den Kontakt auch durch einen 
Hausbesuch zu finden.

8 
 
Einige Betroffenen finden eigenständig Regelungen. Lösungen können aber auch  mit 
Unterstützung der Wohnungssicherungsstelle Lösungen gefunden werden.  
Dies können sein: 
- eine Ratenvereinbarung mit der Vermieter*in, teilweise nach erfolgter Beratung durch die  
  Schuldnerberatung, 
- Auszug in eine andere Wohnung, teilweise mit Unterstützung des Amtes für Wohnungswesen 
- Vermittlung in eine Sozialcharta-Wohnung23 (7 x in 2017), 
- Zahlung der Rückstände durch Nachzahlungen SGB II oder SGB XII (12 x in 2017) 
 
Nicht selten entstehen Miet- und Energieschulden dadurch, dass erhebliche Ratenzahlungen an 
Gläubiger*innen, oft Inkassofirmen aus einem unpfändbaren Einkommen oder aus dem 
unpfändbaren Einkommensrest getätigt werden, ohne dass eine tatsächliche 
Regulierungsperspektive besteht, da die Verzugszinsen höher sind als die Zahlungen. 
Diese Zahlungen resultieren aus einem Zusammenspiel zwischen teils hohem Gläubigerdruck, 
insbesondere von Inkassofirmen und Ängsten der Schuldner*innen vor vermeintlichen Folgen 
des Nichtzahlens, teilweise aber auch Scham. 
Auch entstehen Mietschulden durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubiger*innen, 
gegen die sich die Schuldner*innen nicht erfolgreich zur Wehr setzen können. 
Hier hat sich die Zusammenlegung der Wohnungssicherungsstelle und der Schuldnerberatung 
bewährt. 
 
Die häufigste Intervention, um Wohnraum zu erhalten, eine Energiesperre zu vermeiden oder 
aufheben zu lassen oder die erforderliche Kaution24 zahlen zu können, ist eine darlehensweise 
Übernahme der Schulden nach SGB II bzw. SGB XII.2526 
 
Ist das Räumungsurteil mehr als zwei Monate rechtshängig, ist es in den letzten beiden Jahren 
schon einmal zu einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen gekommen oder ist neben der 
fristlosen auch eine ordentliche Kündigung erfolgt, kann Wohnraum nur durch die 
darlehensweise Übernahme der Rückstände gesichert werden, wenn der/die Vermieter*in sich 
hierzu bereit erklärt. Dies kann auch noch am Tage der Räumung erfolgen. 
 
 
 
                                                        
23 Dies sind ehemals städtische Wohnungen, die an den Bauverein verkauft wurden und für die ein Belegungsrecht 
besteht 
24 Eine darlehensweise Übernahme einer Kaution kommt nur in Frage, wenn keine Leistungsansprüche nach SGB 2 
oder SGB 12 bestehen, kein einsatzbares Vermögen vorhanden ist und ansonsten Obdachlosigkeit droht.  
25 Darlehen nach SGB 2 werden bei laufende m Leistungsbezug gewährt. In allen anderen Fällen erfolgt die 
Darlehensvergabe nach SGB 2 
26 Vor einer Darlehensvergabe wird imme r geprüft, ob einzusetzendes Vermögen vorhanden ist

9 
 
2017 wurden insgesamt Darlehen gewährt: 
 
Darlehen         Anzahl   Volumen gerundet 
nach SGB II 117 196.400 Euro 
nach SGB XII 30   39.300 Euro 
insgesamt 147 235.700 Euro 
 
Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag bei 1.603,40 Euro. Die Haushaltsgröße lag bei 
durchschnittlich 2,5 Personen. Insgesamt wurde Wohnraum bzw. die Energiezufuhr für 368 
Personen gesichert. 
 
Es ist nicht immer möglich, Wohnraum zu sichern oder Alternativen zu vermitteln. 
In 17 Fällen war ein Erhalt der Wohnung nicht möglich, weil 
- die Wohnung zu teuer war, 
- andere Kündigungsgründe vorlagen oder 
- Vermieter*in nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses bereit waren oder 
- die Betroffenen nicht ansatzweise ausreichend mitarbeiteten. 
Besteht keine Alternative ist dann nur die Unterbringung durch die Obdachlosenbehörde 
möglich.27 
 
3.2 Schuldner- und Insolvenzberatung 28 
 
Die Beratungstätigkeit lässt sich in Zahlen wie folgt darstellen 
 
Kurzberatungen persönlich 1.121 
Kurzberatungen tel. + email 126 
Fachberatungen 312 
Regulierungsberatungen 304 
Insolvenzanträge 26 
Betreuung lfd. Insolvenzverfahren 168 
Fälle insgesamt  2.057 
 
                                                        
27 In Frage kommt dann auch nach §§ 11 und 9 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) 
eine zeitlich beschränkte Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung . Dies ist jedoch an hohe juristische Hürden 
gekoppelt, greift nur sechs Monate und führt zu einer umfassenden Haftung der einweisenden Behörde für Mietausfall 
und Folgekosten. Eine solche Maßnahme  war in 2017 nicht erforderlich.  
 
28 Kapitel 3 liefert eine Zusammenfassung der erhobenen  Daten, die bei Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt 
werden können. Erfasst werden: Alter, Geschlecht, Wohnanschrift, statistischer Wohnbezirk, Familienstand, 
Einkommensquellen, schulische Bildung, berufliche Bildung und Tätigkeit, frühere oder aktu elle Selbstständigkeit, 
Unterhaltsverpflichtungen und Anzahl der Kinder, Nationalität, Beratungsanlässe u nd – Inhalte, Gläubigergruppen und 
Schuldenhöhe.

10 
 
Seit 199329 wurden 45.798 Beratungen durchgeführt, davon 22.558 Kurzberatungen und 
5.905 langfristige Beratungen.30 
 
Wie in den Vorjahren waren mehr als 2/3 der Ratsuchenden zwischen 26 und 50 Jahre alt, 
wobei fast gleich viele Frauen wie Männer beraten wurden. Allerdings steigt das 
Durchschnittsalter seit Jahren auffällig und liegt 5 Jahre höher als noch vor 10 Jahren. Auch 
Überschuldung im Alter ist ein zunehmendes Phänomen. Waren 2007 noch 6,22 % der 
Ratsuchenden älter als 65 Jahre, ist dieser Anteil mittlerweile auf 9.95 % gestiegen. 
 
Überschuldung und die damit verbundenen finanziellen aber auch psychosozialen Probleme 
sind immer auch ein Problem der Kinder. Jede*r beratene*n Erwachsene hatte durchschnittlich  
etwas mehr als eine Unterhaltsverpflichtung im eigenen oder außerhalb des eigenen 
Haushaltes, wobei 44,69 % der Haushalte Singlehaushalte waren. 29,7 % der Kinder wachsen 
mit einem allein Erziehenden Elternteil auf. 
 
Der Anteil der geschiedenen Ratsuchenden steigt kontinuierlich von 15,85 % vor 10 Jahren auf 
jetzt 23,99 %. 
 
Auffällig ist, dass der Anteil der Ratsuchenden mit Erwerbseinkommen deutlich wächst. Lag 
dieser vor 10 Jahren noch bei 39,36 %, betrug er 2017 bereits 54,9 %. Allerdings arbeiten 
deutlich weniger Ratsuchende im erlernten Beruf (9,55 % in 2007 und 5,53 % in 2017). 
Der Anteil der Haushalte mit ergänzenden Leistungen durch das Jobcenter ist jedoch nicht 
gesunken. Gründe hierfür dürften einerseits Teilzeittätigkeiten und Tätigkeiten im 
Niedriglohnbereich und andererseits Auswirkungen der gestiegenen Miet- und Mietnebenkosten 
sein. Der Anteil der Ratsuchenden, die auf ergänzende Grundsicherung im Alter nach SGB XII 
angewiesen ist, hat sich in den letzten 10 Jahren auf jetzt 3,12 % mehr als verdoppelt. 
  
14,8 % der Ratsuchenden – und dieser Anteil ist in den letzten Jahren in etwa gleich bleibend - 
waren selbstständig und ihre Überschuldung resultierte ausschließlich oder vorwiegend aus 
dem Scheitern der Selbstständigkeit. 
 
Vergleicht man die letzten 10 Jahre hat sich der Anteil der Ratsuchenden ohne Schulabschluss 
(von 13,26 % auf 23,03 %) sehr auffällig erhöht, wobei der Anteil der Ratsuchenden ohne 
Berufsabschluss relativ stabil geblieben ist (51,5 % in 2007 und 53,85 % in 2017). 
 
 
                                                        
29 Seit 1993 werden detaillierte Zahlen erhoben . 
30 Das in Folge Dargestellten basiert auf den Zahlen vo m 1334 erwachsenen Personen

11 
 
Offensichtlich besteht eine Wechselwirkung zwischen Überschuldung einerseits und 
Arbeitslosigkeit bzw. Niedriglöhnen andererseits. Wer über keinen Schulabschluss verfügt 
und/oder keine Ausbildung hat, wer allein Erziehend oder/und geschieden ist und/oder wer 
über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, kann teils nur ein geringeres Einkommen 
erzielen und ist daher einem größeren Überschuldungsrisiko ausgesetzt. 
 
Hauptanlässe, die Beratungsstelle auf zu suchen waren wie in den Vorjahren der Wunsch nach 
einer Gesamtregulierung (42 %), die Einsicht, monatliche Tilgungszahlungen reduzieren zu 
müssen (16 %) und Titulierungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (16 %). 
Regelhaft wurde empfohlen, das vorhandene Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) 
umzuwandeln. In 146 Fällen wurden Bescheinigungen nach § 850 k ZPO über den erhöhten 
Sockelfreibetrag bei Kontenpfändungen ausgestellt. 
 
In den letzten zehn Jahren wurde ein Gesamtvolumen von 35,63 Millionen Euro reguliert.  
Die Schulden resultierten – betrachtet man die Forderungshöhen - vorrangig aus Krediten 
 (53,6 %), gescheiterter Baufinanzierung (14,5 %) und Steuerforderungen (8,1 %).  
Betrachtet man die Schulden jedoch nach der Häufigkeit einzelner Gläubigergruppen ergibt 
sich die Reihenfolge Kredite (12,5 %), Versandhandel (11,9 %) und deutlich steigend 
Telekommunikation (10,7 %). 
 
 
4. Ein Fallbeispiel31 
Frau S. ist 28 Jahre alt und Mutter eines 7 jährigen Sohnes, den sie alleine erzieht. 
Sie wendet sich an die Wohnungssicherungsstelle, nachdem sie aufgrund einer Räumungsklage 
angeschrieben und ihr eine Beratung angeboten wurde. 
Sie ist zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme seit drei Wochen krankgeschrieben. Sie ist 
verzweifelt, befürchtet die unmittelbare Obdachlosigkeit und das Einschreiten des 
Jugendamtes. 
 
Frau S. arbeitet ungelernt in Teilzeit. Mit Ihrem Lohn, dem Kindergeld und dem 
Kindesunterhalt kommt sie auf ein Einkommen von 1080 Euro. Zusätzlich erhält sie 320 Euro 
ergänzendes ALG 2 durch das Jobcenter. 
 
Sie hat neben den Mietschulden auch Schulden bei drei Inkassounternehmen, die Forderungen 
eines Telekommunikationsunternehmen und zweier Versandhäusern in einer Gesamthöhe von  
2250 Euro (Hauptforderungen 415 Euro) beitreiben. Mit zwei Inkassofirmen hat sie 
Ratenvereinbarungen mit monatlich 20 Euro vereinbart (hierfür fielen Vergleichsgebühren in 
Höhe von jeweils ca. 75 Euro) an. Das dritte Inkassounternehmen pfändet das Konto.  
                                                        
31 Im Fallbeispiel werden gerundete Beträge verwendet.

12 
 
Es bestehen weitere Schulden, deren Höhe Frau S. aber nicht mehr genau kennt und auf ca. 
5.000 Euro schätzt. Auf dem Konto gehen insgesamt 1.400 Euro ein. Das Konto wird als P-
Konto geführt. Der gesetzliche Freibetrag liegt bei 1.133,80 Euro, so dass monatlich 266,20 
Euro gepfändet werden. 
 
Zählt man die Ratenzahlungen hinzu, lebt sie mit ihrem Sohn mit einem Einkommen, dass 
306,20 Euro unter dem Existenzminimum liegt. Die fast schon zwangsläufige Konsequenz war, 
dass Sie Mieten in der Vergangenheit verspätet und teilweise nicht vollständig gezahlt hatte, so 
dass es zur Kündigung wegen Zahlungsrückständen und zur Räumungsklage kam. 
 
Die Wohnungssicherungsstelle erreichte teilweise unter Einbeziehung der Schuldnerberatung: 
1) Frau S. wurde intensiv pädagogisch beraten und während des weiteren Beratungsprozesses  
empathisch begleitet 
2) Frau S. wurde der erhöhte Freibetrag nach § 850 k Abs.5 ZPO bescheinigt, wonach auf dem 
Konto zukünftig ein monatlicher Zahlungseingang in Höhe von 1752,51 Euro unpfändbar war. 
3) Frau S. wurde über die grundsätzliche Unpfändbarkeit ihres Einkommens informiert und 
ihre Ängste vor Gläubigermaßnahmen soweit verringert, dass sie in der Lage war, die 
Zahlungen an die Inkassounternehmen einzustellen. 
4) Frau S. wurde über den ihr bisher nicht bekannten Anspruch auf BuT-Leistungen informiert. 
5) Eine eingesetzte Ehrenamtliche unterstützte sie zusätzlich, auch dadurch, dass sie für 
längere Gespräche zur Verfügung stand. 
6) Mit der Wohnungsbaugesellschaft wurde Kontakt aufgenommen und vereinbart, dass diese 
zunächst von weiteren Schritten (Räumungsauftrag) Abstand nahm, soweit die laufende Miete 
einging.  
7) Frau S. erkannte die Räumungsklage an, auch um selber Geld zu sparen. 
8) Nach zwei Monaten regelmäßiger Mietzahlungen wurden die angelaufenen Mietrückstände 
darlehensweise übernommen. 
9) Frau S. hat mit Unterstützung die drei Gläubiger angeschrieben, ihre Situation geschildert 
und Stundungen beantragt. Perspektivisch ist über die Schuldnerberatung eine Regulierung 
beabsichtigt.

13 
 
5. Ausblick 
 
Trotz boomender Wirtschaft ist die Überschuldung privater Haushalte nicht zurückgegangen 
und hat sich sowohl bundesweit als auch in Darmstadt auf hohem Niveau stabilisiert. 
Es ist daher davon auszugehen, dass Überschuldung auch langfristig ein Problem bleiben wird. 
Die Folgen sind nicht nur individueller Art, sondern führen u.a. auch zu erhöhtem und 
längerem Anspruch auf staatliche Transferleistungen. 
 
Die Schuldnerberatung hat sich hier als anerkanntes Instrument der Hilfe bewährt, wenn auch 
die Beratungskapazitäten zu niedrig sind. Daher hat die Konferenz der Arbeits- uns 
Sozialministerien Ende 2017 auch den Ausbau von Schuldnerberatung gefordert. 
 
Miet- und Energieschulden sind insbesondere in den Ballungsgebieten ein großes Problem. 
Einerseits wächst der Anteil der Arbeitnehmer*innen in Niedriglohnbereich, andererseits 
steigen die Kosten der Unterkunft, die Bevölkerung wächst wie in Darmstadt, und das Angebot 
vergleichsweiser kostengünstiger Wohnungen ist zu gering. Die Anmietung wird zusätzlich 
deutlich erschwert, wenn die Bewerber*innen negative SCHUFA-Eintragungen haben. 
Folge sind ein Verbleiben in zu kleinen oder auch zu großen Wohnungen, aber auch 
Mietrückstände.  
 
Wenn Alternativen fehlen, muss zur Verhinderung von Obdachlosigkeit der bestehende 
Wohnraum gesichert werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Problem in den nächsten 
Jahren wachsen wird.

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 104
TOP 22
TOP 41 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0077
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.03.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00