2018/0077
Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für Soziales und Prävention
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
15.03.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0077
Magistratsbeschluss-Nr.
104
Internetfähig
Produkt-Nr.: 312020
Kostenstelle: 050-004-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3120-20 Sachkonto:
Betreff: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für
Soziales und Prävention
Vorlage vom: 09.03.2018
Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für
Soziales und Prävention
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 21.03.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.03.2018
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht seit
1985 und erstellt über ihre Tätigkeit seither regelmäßig einen Jahresbericht. Eine qualifizierte
Gesamtbetrachtung von individuellen Schuldensituationen der Darmstädter*innen konnte
durch die organisatorische Zusammenführung mit der Wohnungssicherung erreicht werden.
Dies ermöglicht, von Überschuldung und Miet- und/oder Energieschulden betroffenen
Menschen in Darmstadt, ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot aus einer
Hand.
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung umfasst vor allem die
Beratung Darmstädter Bürgerinnen und Bürger mit Schuldenproblematiken durch Krisenhilfe
bei Pfändungen, Kontosperrungen, Schuldenerfassung, Beratung im Umgang mit Geld,
psychosoziale Hilfen, Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern sowie die
Schuldenregulierung einschließlich Insolvenzverfahren mit Übernahme der
Prozessbevollmächtigung.
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Wohnungssicherungsstelle umfasst vor allem die
Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei drohendem Verlust von
Wohnraum und Energiezufuhr, durch Unterstützung bei der Realisierung von
Leistungsansprüchen, Budgetberatung, psychosoziale Hilfen und ggf. die darlehensweise
Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Der vorliegende Bericht beinhaltet sowohl die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle als auch
die Wohnungssicherung und umfasst neben der Darstellung der Beratungstätigkeit, einem
Fallbeispiel und dem Ausblick, eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei Bedarf
ausführlicher zur Verfügung gestellt werden können.
Darmstadt, 09.03.2018
50/zf
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 4
212 Zeichen
Punkt 41: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für Soziales und Prävention - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0077) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2018/0077
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.03.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0077
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 312020
Kostenstelle: 050-004-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3120-20 Sachkonto:
Betreff: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für
Soziales und Prävention
Vorlage vom: 09.03.2018
Beschlussvorschlag :
Der Jahresbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung , Amt für
Soziales und Prävention
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.03.2018
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht seit
1985 und erstellt über ihre Tätigkeit seither regelmäßig einen Jahresbericht. Eine qualifizierte
Gesamtbetrachtung von individuellen Schuldensituationen der Darmstädter*innen konnte
durch die organisatorische Zusammenführung mit der Wohnungssicherung erreicht werden.
Dies ermöglicht, von Überschuldung und Miet- und/oder Energieschulden betroffenen
Menschen in Darmstadt, ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot aus einer
Hand.
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Schuldnerberatung umfasst vor allem die
Beratung Darmstädter Bürgerinnen und Bürger mit Schuldenproblematiken durch Krisenhilfe
bei Pfändungen, Kontosperrungen, Schuldenerfassung, Beratung im Umgang mit Geld,
psychosoziale Hilfen, Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern sowie die
Schuldenregulierung einschließlich Insolvenzverfahren mit Übernahme der
Prozessbevollmächtigung.
Das Dienstleistungsangebot des Arbeitsfeldes Wohnungssicherungsstelle umfasst vor allem die
Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei drohendem Verlust von
Wohnraum und Energiezufuhr, durch Unterstützung bei der Realisierung von
Leistungsansprüchen, Budgetberatung, psychosoziale Hilfen und ggf. die darlehensweise
Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Der vorliegende Bericht beinhaltet sowohl die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle als
auch die Wohnungssicherung und umfasst neben der Darstellung der Beratungstätigkeit,
einem Fallbeispiel und dem Ausblick, eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei
Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt werden können.
Darmstadt, 09.03.2018
50/zf
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 3
175 Zeichen
Punkt 22: Jahresbericht 2017 der Schuldnerberatung und Wohnungssicherung, Amt für Soziales und Prävention (V-Nr. 2018/0077) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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1
Amt für Soziales und Prävention
Schuldner- und Insolvenzberatung
und Wohnungssicherungsstelle
Jahresbericht 2017
1. Schulden als gesellschaftlich relevantes Problem
Von Überschuldung wird gesprochen, wenn das Einkommen eines Haushaltes über einen
längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung seines
Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht.
Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist seit 2014 zum vierten Mal in Folge
angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2017 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine
Überschuldungsquote von 10,04 Prozent gemessen. In Darmstadt blieb die
Überschuldungsquote im gleichen Zeitraum fast unverändert (2014 = 8,93 %, Stichtag
1.10.2017 = 8,88 %).1 Das renommierte IFF stellt fest, dass sich die Situation überschuldeter
Menschen trotz des beachtlichen Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren nicht
grundlegend verbessert hat.2
Unverändert ist Arbeitslosigkeit der Hauptauslöser von Überschuldung. Lohnpfändungen
erhöhen das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, potentielle Pfändungen erschweren es, einen
Arbeitsplatz zu finden. Als weitere häufige Auslöser von Überschuldung sind die Folgen von
Trennung und Scheidung, die Familiengründung, gescheiterte Selbstständigkeit und in den
letzten Jahren mit steigender Tendenz die Folgen von Erkrankungen festzustellen.
Immer weniger Haushalte verfügen über ausreichende Rücklagen, um finanzielle Engpässe und
befristete Einkommenseinbußen ausgleichen zu können.3 Unsere tagtägliche
Beratungserfahrung zeigt auch, dass Überschuldete ihre Situation oftmals als hoffnungslos
empfinden.
1 Schuldneratlas2017 der Creditreform
2 Überschuldungsreport 2017 des IFF (Institut für Finanzdienstleistungen)
3 vgl. Verteilungsbericht 2017 des WSI
2
Die Überschuldung führt nicht selten zu starken seelischen Belastungen, die psychische und
physische Erkrankungen bedingen können, zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, familiären
Problemen, Schwarzarbeit und Straffälligkeit.
In den nunmehr weit über 30 Jahren unserer Tätigkeit hat sich unsere Klientel erweitert.
Suchten uns früher vor allem Geringverdiener, Arbeitslose, Kinderreiche und Allein Erziehende
auf, wenden sich nunmehr Menschen (fast) aller gesellschaftlicher Gruppen und
Einkommensarten- und -höhen Hilfe suchend an uns, in den 15 Jahren auch zunehmend
gescheiterte Selbständige. Nach wie vor offensichtlich ist jedoch, dass das
Überschuldungsrisiko steigt, je geringer die schulische bzw. berufliche Qualifikation ist und
dass allein Erziehende diesem Risiko stärker ausgesetzt sind.4
Evident ist auch, dass Überschuldung zunehmend auch ein Problem von Senior*innen ist.
Es deutet für uns auch Vieles darauf hin, dass sinkende Löhne in Teilen der Wirtschaft5,
ungesicherte Arbeitsplätze und zunehmende Zeitarbeitsverträge das Überschuldungsrisiko
erhöhen.
Mit Sorge beobachten wir, dass nach wie vor Verbraucher*innen Opfer von Betrügern werden.
Hierbei handelt es sich vor allem um Kostenfallen im Internet, vermeintliche Gewinne bei
Gewinnspielen, betrügerische Vertragsanbahnungen und vermeintliche Kreditangebote. Hier
werden oftmals akute Belastungs- und Notsituationen und Unwissenheit ausgenutzt (Stichwort
„Geschäfte mit der Armut“). Je länger die Ratsuchenden nach erfolgter Krisenintervention auf
die Regulierung ihrer Schulden warten müssen, desto größer wird auch das Risiko, zum Opfer
zu werden.
Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders durch die hohen Miet- und
Energiekosten belastet. Wurden 2015 noch durchschnittlich 27 % des Monatseinkommens für
die Wohnkosten ausgegeben, waren es 2017 bereits durchschnittlich 38 %.6 Da es sich hier
um bundesweite Durchschnittswerte handelt, muss davon ausgegangen werden, dass diese
Quote in Darmstadt noch höher liegt.
Miet- und Energieschulden gehen oft einher mit weiteren finanziellen Problemen. Dies können
eine vorhandene Überschuldung, Pfändungsmaßnahmen von Gläubiger*innen,
Einkommensverluste durch Arbeitslosigkeit oder Folge von Trennung und Scheidung sein.
4 Seit 1993 werden von uns im Arbeitsfeld Schuldnerberatung mehrere Parameter erfasst, die über diesen Zeitraum
die Ausführungen bestätigen. Die Param eter sind eingangs in Kapitel 2.1. dargestellt.
5 Einkommen im Niedriglohnbereich bei gleichzeitig hohe Mieten und Mietnebenkosten reichen vermehrt nicht aus,
das Existenzminimum zu sichern, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben. Folge sind Ansprüche auf staatliche
Transferleistungen - insbesondere ergänzendes Arbeitslosengeld II - die allerdings teilweise auch aus Unwissenheit
nicht geltend gemacht werden.
6 Pressemitteilung 221/17 des Statistischen Bundesamtes
3
Ein wichtiger Auslöser sind aber in relevanter Größenordnung auch Probleme bei der
Realisierung von Leistungsansprüchen bei sog. Aufstocker*innen7 mit wechselnder
Einkommenshöhe und den dadurch bedingten die zeitlich versetzt differierenden ergänzenden
Leistungsansprüchen.
Der GdW führt bei seinen Mitglieder*innen Mietschulden in Höhe von 387.000.000 Euro auf.8
2016 wurden in Deutschland insgesamt 60321 Aufträge zur Räumung von Wohnungen an
Gerichtsvollzieher*innen erteilt.9
Sind negative SCHUFA-Eintragungen vorhanden, ist die Anmietung einer neuen Wohnung
deutlich erschwert.
2016 wurde in Deutschland mehr als sechs Millionen Haushalten eine Stromsperre angedroht.
Tatsächlich gesperrt wurde der Strom für rund 330.000 Haushalte.10
Bei Miet- und Energieschuldner*innen drohen der Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit
sowie Energiesperre. Dies löst verständlicherweise erhebliche Ängste aus, kann zu
Hoffnungslosigkeit, psychischen und physischen Erkrankungen, Depression, Aggression und
Partnerschaftsproblemen führen.
2. Unsere Tätigkeit in 2017
2.1. Schuldner- und Insolvenzberatung
personelle Ausstattung11
In der Schuldner- und Insolvenzberatung arbeiteten in 2017 durchgehend sechs
Beratungsfachkräfte mit insgesamt 170 Wochenarbeitsstunden und eine Verwaltungskraft mit
20 Wochenarbeitsstunden.
Beratungsweise
Das Beratungsangebot ist den Grundsätzen Sozialer Arbeit, der Hilfe zur Selbsthilfe und
Freiwilligkeit verpflichtet.12. Das Beratungsangebot lässt sich differenzieren nach
77 Hierunter werden Arbeitnehmer*innen verstanden, deren Einkommen nicht ausreicht das gesetzliche
Existenzminimum abzudecken und die auf ergänzende Sozialleistungen meist ALG 2 angewiesen sind.
8 aus „Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2016/2017 des GdW ( Bundesverband deutscher Wohnungsbau -
und Immobilienunternehmen).
99 lt. Focus,15.1.2018
10 Monitoringbericht 2017 der Bundesnetzagentur
11 Der Abteilungsleiter ist auch stellvertretender Leiter des Fachamtes.
12 Die Freiwilligkeit ist eingeschränkt soweit Empfänger *innen von ALG-II per Scheck an uns verwiesen werden.
4
Krisenintervention
Seit Jahren bietet die Schuldnerberatung kurzfristig, in der Regel binnen längstens 7 Tagen
einmalige Beratungen als Maßnahme der Krisenintervention an. Hier geht es vor allem um
- die finanzielle Existenzsicherung,
- Zwangsvollstreckungsschutz (insbesondere bei Kontenpfändungen),
- das Treffen von Stundungsvereinbarungen bei Unpfändbarkeit13
- das Nehmen oftmals vorhandener Ängste vor Gläubigermaßnahmen14 und
- das Aufzeigen einer Regulierungsperspektive.
Kurzberatungen erfolgen vereinzelt auch telefonisch und auch per E-Mail.
Als zugelassene Insolvenzstelle werden Bescheinigungen über den erhöhten Sockelbetrag bei
Kontenpfändungen gem. § 850 k Abs.5 ZPO erstellt.
langfristige Beratungen / Regulierungen/ Insolvenzverfahren
Nach erfolgter Krisenintervention besteht dann für die Betroffenen die Möglichkeit, über eine
Warteliste Zugang zu einer langfristigen und intensiven Beratung zu erhalten. Ziel ist hierbei
eine umfassende Schuldenregulierung. Inhalt einer solchen langfristigen Beratung sind
zunächst neben der Analyse der Schuldensituation, der Überprüfung der geltend gemachten
Forderungen und der Kontaktaufnahme zu den Gläubigern auch Budgetberatung und die
Beratung hinsichtlich der oftmals vorhandenen Probleme im psychosozialen Bereich. Diese
sog. Anamnese-Phase ist häufig sehr zeitintensiv.
Erst im Anschluss kann eingeschätzt werden, ob eine Regulierung möglich ist.
Eine Regulierung erfordert meist eine vergleichsweise Einigung mit den Gläubiger*innen.
Ist keine Einigung möglich, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden, in dem wir meistens
die Prozessbevollmächtigung übernehmen.
Projekt mit dem Jobcenter
Überschuldung erschwert eine Arbeitsaufnahme, da potentielle Arbeitgeber von
Lohnpfändungen Bedrohte oftmals nicht einstellen. Die bestehenden Wartezeiten für eine
Regulierung können aus Sicht der Jobcenter hier keine Abhilfe schaffen.
Seit 2005 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Jobcenter15
13 Ca. 2/3 der Ratsuchenden verfügt übe r keinen pfändbaren Lohnanteil. Existiert ein solcher ist er meist bereits
gepfändet.
14 Befürchtet werden eine Pfändung der ganzen Wohnungseinrichtung, eine Inhaftierung, ein „Bloßstellen“ in der
Nachbarschaft, ein Wegnehmen der Kinder, teilweise die Ausweisung. Diese Ängste bedingen oft erhebliche
Ratenzahlungen aus dem Existenzminimum und Zahlungsprobleme bei Miete und Energie.
15 „Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmarktintegration gemäß SGB II bei bestehender
Schuldenprobleme“
5
Fachberatung/Vernetzung
Weiterhin werden Kolleg*innen verschiedener Anstellungsträger in Darmstadt einzelfallbezogen
fachlich begleitet, die ihrerseits Überschuldete betreuen. Dies umfasst die Fachberatung bei
der Krisenintervention und die Vorbereitung und Durchführung von Regulierungen. Ist die
Regulierung umfangreich oder ein Insolvenzverfahren erforderlich, wird die Beratung dann
übernommen.
2.2. Wohnungssicherung
Die Wohnungssicherung war bis Juni 2012 im Amt für Wohnungswesen verortet und wurde
zum 1.7.2012 in eine Abteilung mit der Schuldner- und Insolvenzberatung zusammengeführt.
In der Wohnungssicherungsstelle arbeiteten in 2017 durchgehend drei Beratungsfachkräfte mit
insgesamt 93 und eine Verwaltungskraft mit 39 Wochenarbeitsstunden.
Die Wohnungssicherungsstelle ist zuständig für alle Miet- und Energieschuldner*innen.
Ausnahmen bestehen nur, wenn der Haushalt ausschließlich von SGB-XII-Leistungen lebt
(Zuständigkeit dann die Leistungsabteilung des Fachamtes) oder wenn es sich ausschließlich
um Energieschulden bei SGB-II-Leistungsbezug handelt (Zuständigkeit dann das Jobcenter)16
Das Amtsgericht muss den örtlichen Sozialhilfeträger über beantragte Räumungsklagen
aufgrund Zahlungsrückständen informieren17. Gleiches gilt für Räumungstermine.
Miet- und Energierückstände sollen bzw. können gem. SGB II und SGB XII darlehensweise
insbesondere dann übernommen werden, wenn die künftige Zahlungsperspektive geklärt,
Obdachlosigkeit bzw. Energiesperre drohen und ein Fortsetzen des Vertragsverhältnisses
angemessen ist. Regelmäßig wird dann versucht, Kontakt zu den Betroffenen zu finden.
Teilweise kommen Miet- und Energieschuldner*innen aber bereits auf eigenen Antrieb oder
über Vermittlung vorher zur Beratungsstelle.
Der Zeitdruck, eine angemessene Lösung zu finden, ist umso größer je unmittelbarer die
Energiesperre oder der Räumungstermin anstehen.18
Die Beratung umfasst viele Aspekte, wie vor allem
- Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen,
- Umgang mit vorhandenen Schulden und Zwangsvollstreckungen19,
- Budgetberatungen,
- psychosoziale Beratung und Unterstützung und
16 Haben Leistungsempfänger*innen SGB II Energie - und Mietschulden ist die Wohnungssicherungsstelle zuständig.
17 § 36 SGB XII
18 Vereinzelt kommt ein Beratungsauftrag erst nach erfolgter Energiesperre oder erst unmittelbar vor dem
Räumungstermin zu Stande
19 Hier hat sich die Zusammenlegung mit der Schuldnerberatung als sinnvoll und effektiv erwiesen.
6
- die Verhandlung mit Vermieter*innen und Energieunternehmen
Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Leistungsbehörden/-abteilungen, Jugendamt,
Amt für Wohnungswesen, Gericht, Vermieter*innen, Energieunternehmen und Beratungsstellen.
Die Berater*innen der Wohnungssicherungsstelle sind mit Menschen in akuter Not konfrontiert.
Dies erfordert ein hohes Maß an pädagogischen Kompetenzen und Einfühlungsvermögen, aber
auch die Fähigkeit, es auszuhalten, wenn bspw. eine Wohnung nicht erhalten werden kann, weil
dies seitens des/der Vermieter*in abgelehnt wird.20
2.3. Einsatz von Ehrenamtlichen
Eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung stellt das seit 2015 bestehende Ehrenamtsprojekt
dar, in dem sich ca. 20 Ehrenamtliche regelmäßig engagieren. Die Ehrenamtlichen werden von
der für das Projekt zuständigen Teilzeitkraft betreut und ergänzen das Beratungsangebot der
hauptamtlichen Mitarbeiter*innen. Über regelmäßige „Runde Tische“ finden kontinuierlich
Austauschund Schulung statt.
2.4. einzelfallübergreifende Tätigkeiten
Weiterhin erfolgt eine Mitarbeit in
- dem Darmstädter Arbeitskreis Schuldnerberatung,
- der AG Sozialcharta21,
- der AG Gerätesubventionierung22
- der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
- dem AK Inkassowatch,
20 Dies gilt vergleichbar auch für das Arbeitsfeld Schuldnerberatung und begründet, dass die Beratungskräfte alle über
eine pädagogische Ausbildung verfügen.
21 Hier geht es vorwiegend um die früheren städtischen Wohnungen, die an den Bauverein übergeben wurden
22 Hier wird gegen eine Eigenbeteiligung einkommensschwachen Haushalten der Erwerb eines energiesparsamen
Kühlschrankes ermöglicht. Dieses Projekt hat bundeswei t Pilotcharakter.
7
3. Zahlen, Daten, Fakten
3.1. Wohnungssicherung
Aus folgenden Gründen wurde Kontakt mit der Wohnungssicherungsstelle aufgenommen:
Gegenstand Anzahl
Mietrückstände 35
Kündigungen 305
Räumungsklagen 193
Räumungstermine 117
Energierückstände 13
Energiesperren 4
benötigte Kaution 5
Erläuterungen
Die Anzahl der Mietrückstände und Kündigungen lassen keinerlei Rückschlüsse auf die
tatsächliche Anzahl der Mietrückstände und Kündigungen in Darmstadt zu, da diese nur
bekannt werden, wenn betroffene Mieter*innen vorsprechen oder in Einzelfällen auf anderem
Weg Kenntnis erlangt wird.
Das Amtsgericht muss den örtlichen Sozialhilfeträger dann über Räumungsklagen informieren,
wenn diese aufgrund Zahlungsrückstände erhoben werden. Über andere Kündigungsgründe
(Eigenbedarf, Verstöße gegen die mietvertraglichen Regelungen) erlangt die
Wohnungssicherungsstelle nur dann Kenntnis, wenn es zu einem Räumungstermin kommt oder
die Betroffenen vorsprechen. Hier kann keine Wohnraumsicherung erfolgen. Gegenstand der
Beratung sind dann Information über Wohnungsalternativen und Unterstützung und/oder die
Empfehlung einer anwaltlichen Vertretung.
Interventionen
Sprechen die Betroffenen nicht ohnehin eigenständig vor, werden Sie regelhaft umgehend
angeschrieben, wenn Räumungsklagen bzw. Mitteilungen über Räumungstermine eingehen.
Parallel wird Kontakt zum Amt für Wohnungswesen, zum Jobcenter und – soweit Kinder im
Haushalt leben - zum Jugendamt aufgenommen.
Nicht alle Betroffenen reagieren auf unsere Anschreiben. Insbesondere bei Familien mit
Kindern und bei älteren Menschen wird daher versucht, den Kontakt auch durch einen
Hausbesuch zu finden.
8
Einige Betroffenen finden eigenständig Regelungen. Lösungen können aber auch mit
Unterstützung der Wohnungssicherungsstelle Lösungen gefunden werden.
Dies können sein:
- eine Ratenvereinbarung mit der Vermieter*in, teilweise nach erfolgter Beratung durch die
Schuldnerberatung,
- Auszug in eine andere Wohnung, teilweise mit Unterstützung des Amtes für Wohnungswesen
- Vermittlung in eine Sozialcharta-Wohnung23 (7 x in 2017),
- Zahlung der Rückstände durch Nachzahlungen SGB II oder SGB XII (12 x in 2017)
Nicht selten entstehen Miet- und Energieschulden dadurch, dass erhebliche Ratenzahlungen an
Gläubiger*innen, oft Inkassofirmen aus einem unpfändbaren Einkommen oder aus dem
unpfändbaren Einkommensrest getätigt werden, ohne dass eine tatsächliche
Regulierungsperspektive besteht, da die Verzugszinsen höher sind als die Zahlungen.
Diese Zahlungen resultieren aus einem Zusammenspiel zwischen teils hohem Gläubigerdruck,
insbesondere von Inkassofirmen und Ängsten der Schuldner*innen vor vermeintlichen Folgen
des Nichtzahlens, teilweise aber auch Scham.
Auch entstehen Mietschulden durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubiger*innen,
gegen die sich die Schuldner*innen nicht erfolgreich zur Wehr setzen können.
Hier hat sich die Zusammenlegung der Wohnungssicherungsstelle und der Schuldnerberatung
bewährt.
Die häufigste Intervention, um Wohnraum zu erhalten, eine Energiesperre zu vermeiden oder
aufheben zu lassen oder die erforderliche Kaution24 zahlen zu können, ist eine darlehensweise
Übernahme der Schulden nach SGB II bzw. SGB XII.2526
Ist das Räumungsurteil mehr als zwei Monate rechtshängig, ist es in den letzten beiden Jahren
schon einmal zu einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen gekommen oder ist neben der
fristlosen auch eine ordentliche Kündigung erfolgt, kann Wohnraum nur durch die
darlehensweise Übernahme der Rückstände gesichert werden, wenn der/die Vermieter*in sich
hierzu bereit erklärt. Dies kann auch noch am Tage der Räumung erfolgen.
23 Dies sind ehemals städtische Wohnungen, die an den Bauverein verkauft wurden und für die ein Belegungsrecht
besteht
24 Eine darlehensweise Übernahme einer Kaution kommt nur in Frage, wenn keine Leistungsansprüche nach SGB 2
oder SGB 12 bestehen, kein einsatzbares Vermögen vorhanden ist und ansonsten Obdachlosigkeit droht.
25 Darlehen nach SGB 2 werden bei laufende m Leistungsbezug gewährt. In allen anderen Fällen erfolgt die
Darlehensvergabe nach SGB 2
26 Vor einer Darlehensvergabe wird imme r geprüft, ob einzusetzendes Vermögen vorhanden ist
9
2017 wurden insgesamt Darlehen gewährt:
Darlehen Anzahl Volumen gerundet
nach SGB II 117 196.400 Euro
nach SGB XII 30 39.300 Euro
insgesamt 147 235.700 Euro
Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag bei 1.603,40 Euro. Die Haushaltsgröße lag bei
durchschnittlich 2,5 Personen. Insgesamt wurde Wohnraum bzw. die Energiezufuhr für 368
Personen gesichert.
Es ist nicht immer möglich, Wohnraum zu sichern oder Alternativen zu vermitteln.
In 17 Fällen war ein Erhalt der Wohnung nicht möglich, weil
- die Wohnung zu teuer war,
- andere Kündigungsgründe vorlagen oder
- Vermieter*in nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses bereit waren oder
- die Betroffenen nicht ansatzweise ausreichend mitarbeiteten.
Besteht keine Alternative ist dann nur die Unterbringung durch die Obdachlosenbehörde
möglich.27
3.2 Schuldner- und Insolvenzberatung 28
Die Beratungstätigkeit lässt sich in Zahlen wie folgt darstellen
Kurzberatungen persönlich 1.121
Kurzberatungen tel. + email 126
Fachberatungen 312
Regulierungsberatungen 304
Insolvenzanträge 26
Betreuung lfd. Insolvenzverfahren 168
Fälle insgesamt 2.057
27 In Frage kommt dann auch nach §§ 11 und 9 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG)
eine zeitlich beschränkte Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung . Dies ist jedoch an hohe juristische Hürden
gekoppelt, greift nur sechs Monate und führt zu einer umfassenden Haftung der einweisenden Behörde für Mietausfall
und Folgekosten. Eine solche Maßnahme war in 2017 nicht erforderlich.
28 Kapitel 3 liefert eine Zusammenfassung der erhobenen Daten, die bei Bedarf ausführlicher zur Verfügung gestellt
werden können. Erfasst werden: Alter, Geschlecht, Wohnanschrift, statistischer Wohnbezirk, Familienstand,
Einkommensquellen, schulische Bildung, berufliche Bildung und Tätigkeit, frühere oder aktu elle Selbstständigkeit,
Unterhaltsverpflichtungen und Anzahl der Kinder, Nationalität, Beratungsanlässe u nd – Inhalte, Gläubigergruppen und
Schuldenhöhe.
10
Seit 199329 wurden 45.798 Beratungen durchgeführt, davon 22.558 Kurzberatungen und
5.905 langfristige Beratungen.30
Wie in den Vorjahren waren mehr als 2/3 der Ratsuchenden zwischen 26 und 50 Jahre alt,
wobei fast gleich viele Frauen wie Männer beraten wurden. Allerdings steigt das
Durchschnittsalter seit Jahren auffällig und liegt 5 Jahre höher als noch vor 10 Jahren. Auch
Überschuldung im Alter ist ein zunehmendes Phänomen. Waren 2007 noch 6,22 % der
Ratsuchenden älter als 65 Jahre, ist dieser Anteil mittlerweile auf 9.95 % gestiegen.
Überschuldung und die damit verbundenen finanziellen aber auch psychosozialen Probleme
sind immer auch ein Problem der Kinder. Jede*r beratene*n Erwachsene hatte durchschnittlich
etwas mehr als eine Unterhaltsverpflichtung im eigenen oder außerhalb des eigenen
Haushaltes, wobei 44,69 % der Haushalte Singlehaushalte waren. 29,7 % der Kinder wachsen
mit einem allein Erziehenden Elternteil auf.
Der Anteil der geschiedenen Ratsuchenden steigt kontinuierlich von 15,85 % vor 10 Jahren auf
jetzt 23,99 %.
Auffällig ist, dass der Anteil der Ratsuchenden mit Erwerbseinkommen deutlich wächst. Lag
dieser vor 10 Jahren noch bei 39,36 %, betrug er 2017 bereits 54,9 %. Allerdings arbeiten
deutlich weniger Ratsuchende im erlernten Beruf (9,55 % in 2007 und 5,53 % in 2017).
Der Anteil der Haushalte mit ergänzenden Leistungen durch das Jobcenter ist jedoch nicht
gesunken. Gründe hierfür dürften einerseits Teilzeittätigkeiten und Tätigkeiten im
Niedriglohnbereich und andererseits Auswirkungen der gestiegenen Miet- und Mietnebenkosten
sein. Der Anteil der Ratsuchenden, die auf ergänzende Grundsicherung im Alter nach SGB XII
angewiesen ist, hat sich in den letzten 10 Jahren auf jetzt 3,12 % mehr als verdoppelt.
14,8 % der Ratsuchenden – und dieser Anteil ist in den letzten Jahren in etwa gleich bleibend -
waren selbstständig und ihre Überschuldung resultierte ausschließlich oder vorwiegend aus
dem Scheitern der Selbstständigkeit.
Vergleicht man die letzten 10 Jahre hat sich der Anteil der Ratsuchenden ohne Schulabschluss
(von 13,26 % auf 23,03 %) sehr auffällig erhöht, wobei der Anteil der Ratsuchenden ohne
Berufsabschluss relativ stabil geblieben ist (51,5 % in 2007 und 53,85 % in 2017).
29 Seit 1993 werden detaillierte Zahlen erhoben .
30 Das in Folge Dargestellten basiert auf den Zahlen vo m 1334 erwachsenen Personen
11
Offensichtlich besteht eine Wechselwirkung zwischen Überschuldung einerseits und
Arbeitslosigkeit bzw. Niedriglöhnen andererseits. Wer über keinen Schulabschluss verfügt
und/oder keine Ausbildung hat, wer allein Erziehend oder/und geschieden ist und/oder wer
über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, kann teils nur ein geringeres Einkommen
erzielen und ist daher einem größeren Überschuldungsrisiko ausgesetzt.
Hauptanlässe, die Beratungsstelle auf zu suchen waren wie in den Vorjahren der Wunsch nach
einer Gesamtregulierung (42 %), die Einsicht, monatliche Tilgungszahlungen reduzieren zu
müssen (16 %) und Titulierungs- und Vollstreckungsmaßnahmen (16 %).
Regelhaft wurde empfohlen, das vorhandene Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
umzuwandeln. In 146 Fällen wurden Bescheinigungen nach § 850 k ZPO über den erhöhten
Sockelfreibetrag bei Kontenpfändungen ausgestellt.
In den letzten zehn Jahren wurde ein Gesamtvolumen von 35,63 Millionen Euro reguliert.
Die Schulden resultierten – betrachtet man die Forderungshöhen - vorrangig aus Krediten
(53,6 %), gescheiterter Baufinanzierung (14,5 %) und Steuerforderungen (8,1 %).
Betrachtet man die Schulden jedoch nach der Häufigkeit einzelner Gläubigergruppen ergibt
sich die Reihenfolge Kredite (12,5 %), Versandhandel (11,9 %) und deutlich steigend
Telekommunikation (10,7 %).
4. Ein Fallbeispiel31
Frau S. ist 28 Jahre alt und Mutter eines 7 jährigen Sohnes, den sie alleine erzieht.
Sie wendet sich an die Wohnungssicherungsstelle, nachdem sie aufgrund einer Räumungsklage
angeschrieben und ihr eine Beratung angeboten wurde.
Sie ist zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme seit drei Wochen krankgeschrieben. Sie ist
verzweifelt, befürchtet die unmittelbare Obdachlosigkeit und das Einschreiten des
Jugendamtes.
Frau S. arbeitet ungelernt in Teilzeit. Mit Ihrem Lohn, dem Kindergeld und dem
Kindesunterhalt kommt sie auf ein Einkommen von 1080 Euro. Zusätzlich erhält sie 320 Euro
ergänzendes ALG 2 durch das Jobcenter.
Sie hat neben den Mietschulden auch Schulden bei drei Inkassounternehmen, die Forderungen
eines Telekommunikationsunternehmen und zweier Versandhäusern in einer Gesamthöhe von
2250 Euro (Hauptforderungen 415 Euro) beitreiben. Mit zwei Inkassofirmen hat sie
Ratenvereinbarungen mit monatlich 20 Euro vereinbart (hierfür fielen Vergleichsgebühren in
Höhe von jeweils ca. 75 Euro) an. Das dritte Inkassounternehmen pfändet das Konto.
31 Im Fallbeispiel werden gerundete Beträge verwendet.
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Es bestehen weitere Schulden, deren Höhe Frau S. aber nicht mehr genau kennt und auf ca.
5.000 Euro schätzt. Auf dem Konto gehen insgesamt 1.400 Euro ein. Das Konto wird als P-
Konto geführt. Der gesetzliche Freibetrag liegt bei 1.133,80 Euro, so dass monatlich 266,20
Euro gepfändet werden.
Zählt man die Ratenzahlungen hinzu, lebt sie mit ihrem Sohn mit einem Einkommen, dass
306,20 Euro unter dem Existenzminimum liegt. Die fast schon zwangsläufige Konsequenz war,
dass Sie Mieten in der Vergangenheit verspätet und teilweise nicht vollständig gezahlt hatte, so
dass es zur Kündigung wegen Zahlungsrückständen und zur Räumungsklage kam.
Die Wohnungssicherungsstelle erreichte teilweise unter Einbeziehung der Schuldnerberatung:
1) Frau S. wurde intensiv pädagogisch beraten und während des weiteren Beratungsprozesses
empathisch begleitet
2) Frau S. wurde der erhöhte Freibetrag nach § 850 k Abs.5 ZPO bescheinigt, wonach auf dem
Konto zukünftig ein monatlicher Zahlungseingang in Höhe von 1752,51 Euro unpfändbar war.
3) Frau S. wurde über die grundsätzliche Unpfändbarkeit ihres Einkommens informiert und
ihre Ängste vor Gläubigermaßnahmen soweit verringert, dass sie in der Lage war, die
Zahlungen an die Inkassounternehmen einzustellen.
4) Frau S. wurde über den ihr bisher nicht bekannten Anspruch auf BuT-Leistungen informiert.
5) Eine eingesetzte Ehrenamtliche unterstützte sie zusätzlich, auch dadurch, dass sie für
längere Gespräche zur Verfügung stand.
6) Mit der Wohnungsbaugesellschaft wurde Kontakt aufgenommen und vereinbart, dass diese
zunächst von weiteren Schritten (Räumungsauftrag) Abstand nahm, soweit die laufende Miete
einging.
7) Frau S. erkannte die Räumungsklage an, auch um selber Geld zu sparen.
8) Nach zwei Monaten regelmäßiger Mietzahlungen wurden die angelaufenen Mietrückstände
darlehensweise übernommen.
9) Frau S. hat mit Unterstützung die drei Gläubiger angeschrieben, ihre Situation geschildert
und Stundungen beantragt. Perspektivisch ist über die Schuldnerberatung eine Regulierung
beabsichtigt.
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5. Ausblick
Trotz boomender Wirtschaft ist die Überschuldung privater Haushalte nicht zurückgegangen
und hat sich sowohl bundesweit als auch in Darmstadt auf hohem Niveau stabilisiert.
Es ist daher davon auszugehen, dass Überschuldung auch langfristig ein Problem bleiben wird.
Die Folgen sind nicht nur individueller Art, sondern führen u.a. auch zu erhöhtem und
längerem Anspruch auf staatliche Transferleistungen.
Die Schuldnerberatung hat sich hier als anerkanntes Instrument der Hilfe bewährt, wenn auch
die Beratungskapazitäten zu niedrig sind. Daher hat die Konferenz der Arbeits- uns
Sozialministerien Ende 2017 auch den Ausbau von Schuldnerberatung gefordert.
Miet- und Energieschulden sind insbesondere in den Ballungsgebieten ein großes Problem.
Einerseits wächst der Anteil der Arbeitnehmer*innen in Niedriglohnbereich, andererseits
steigen die Kosten der Unterkunft, die Bevölkerung wächst wie in Darmstadt, und das Angebot
vergleichsweiser kostengünstiger Wohnungen ist zu gering. Die Anmietung wird zusätzlich
deutlich erschwert, wenn die Bewerber*innen negative SCHUFA-Eintragungen haben.
Folge sind ein Verbleiben in zu kleinen oder auch zu großen Wohnungen, aber auch
Mietrückstände.
Wenn Alternativen fehlen, muss zur Verhinderung von Obdachlosigkeit der bestehende
Wohnraum gesichert werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Problem in den nächsten
Jahren wachsen wird.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0077
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.03.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00