AN/1432/2022
Antrag der SPD-Fraktion "Erläuterungen zur Ablehnung von Tempo 30 im Stadtbezirk Porz"
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Antrag SPD - Tempo 30
2577 Zeichen
Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de Köln-Porz, 14.08.2022 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2022 hier:Erläuterungen zur Ablehnung von Tempo 30 imStadtbezirk Porz Bereits am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD mit deutlicherMehrheit beschlossen, die ständig wechselnden Geschwindigkeiten in Porz-Zündorf zuvereinheitlichen und dabei an bestimmten Gefahrenstellen zu reduzieren (VorlageAN/0321/2021). Neben den mehrfach wechselnden Geschwindigkeiten bilden die anvielen Stellen schmalen Bürgersteige mit deutlich weniger als einem Meter Breite undgegenläufige Radwegführungen an den Durchgangsstraßen ein Gefahrenpotential.Trotzdem hat die Verwaltung diesen Beschluss als Prüfauftrag aufgefasst und mit derBegründung abgelehnt, die Reduzierungen würde der StVO widersprechen. Am 09.12.2021 hat die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung darüber hinaus gebetenzu prüfen, ob Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz von der Steinstraße bis zurAdelenhütte einzuführen. Mit der Mitteilung 1199/2022 wurde dies von der Verwaltungmit der Begründung abgelehnt, dass dort nicht genug Unfälle passieren, um Tempo 30zu rechtfertigen. Dabei handelt es sich um einen engen und stark befahrenenStraßenabschnitt ohne ausreichenden Platz für Radfahrer, aber mit einem derhöchsten Lärmpegel im Stadtgebiet. Aufgrund der Ablehnungen bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung umergänzende Erläuterung anhand der in letzter Zeit gefassten Beschlüsse zu anderenKölner Straßen, warum die beschlossenen Reduzierungen in Zündorf und Porz-Mittenicht möglich sein sollen. Auf folgenden Straßen wurden beispielsweise geringere Geschwindigkeiten eingeführt,obwohl die örtliche Situation teilweise klarer ist und es sich auch bei diesen umüberörtliche Straßen handelt:● Bergisch-Gladbacher Straße aus „Lärmschutzgründen“● Venloer Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“● Komplette Kölner Ringe Die Verwaltung möge darlegen, warum die dort gewählten Argumente nicht auch fürPorz und Zündorf gelten dürfen. Begründung: Es ist nicht akzeptabel, dass in anderen Kölner Bereichen aus verschiedenen GründenGeschwindigkeitsreduzierungen eingeführt werden, die im Stadtbezirk Porz jedochnicht möglich sein soll. Dr. Simon Bujanowski Lutz TempelFraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Steinstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Venloer Straße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1432/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.08.2022
- Erstellt
- 18.08.2022 12:54