3579/2020
Abstellflächen für E-Scooter im Stadtbezirk Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2960 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3579/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 Abstellflächen für E-Scooter im Stadtbezirk Kalk hier: Anfrage (AN/1353/2020) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 03.12.2020, TOP 9.2.5 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Plant die Verwaltung, im Stadtbezirk Kalk Abstellflächen für E-Scooter bereit zu stellen? 2. Kann sich die Verwaltung bei nicht sachgemäßer Abstellung der E-Scooter vorstellen, die betrei- benden Unternehmen mit Bußgeldern zu belegen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Gefahrenquellen bei unsachgemäßer Abstellung zu minimieren und somit die nötige Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu stärken?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Bedarfsorientiert werden zukünftig Flächen für E-Scooter auch in Kalk, analog zum Fahrradparken, im Rahmen anstehender Umplanungen berücksichtigt. Zu Frage 2: Das Amt für öffentliche Ordnung kontrolliert im Rahmen Ihrer Tätigkeit falsch abgestellte E-Scooter und schreibt entsprechende Verwarngelder aus. Hinweise, die die Verwaltung beispielsweise aus der Bevölkerung erhält, werden den Anbietenden unmittelbar, mit der Aufforderung tätig zu werden, wei- tergeleitet. Zu Frage 3: Um der „wilden“ Ausbringung von E-Scootern entgegen zu wirken, ist seit Jahren der Ausbringungs- plan Bestandteil der Vereinbarung mit den einzelnen Anbietern. Das Abstellen durch Kundinnen und Kunden regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Da die Befahrung der Fußgängerzonen ver- boten ist, hat die Verwaltung hier zusätzlich ein generelles Abstellverbot eingerichtet. Diese Bereiche sind in den Apps der jeweiligen Anbieter per GPS blockiert, eine Beendigung des Leihvorgangs ist nicht möglich. Da die Fußgängerzonen per GPS geblockt sind, entstehen vor den „Zufahrten“ nun häufiger An- sammlungen von E-Scootern. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln im Rahmen des Verkehrskonzepts Altstadt nun zunächst sieben Standorte eingerichtet, an denen die Kundinnen und Kunden eine kontrollierte Abstellung tätigen können. 2 Die Verwaltung wird Anfang 2021 noch weitere solcher Flächen im stark nachgefragten Innenstadtbe- reich einrichten. Die gewonnenen Erfahrungen zur Lage sowie Ausgestaltung werden Grundlage zu- künftiger Planungen. Dies wird stadtweit umgesetzt. Des Weiteren ahnden sowohl die Verwaltung als auch die Polizei falsch verhaltene Fahrende und abgestellte E-Scooter mit Ordnungsgeldern. Aufgrund des noch jungen Marktes ist in den nächsten Jahren mit einer Konsolidierung des Marktes zu rechnen. Die Verwaltung wird die Entwicklung und die sich daraus ergebenden Verhaltensände- rungen genau beobachten und bei zukünftigen Planungen berücksichtigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3579/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.02.2021
- Erstellt
- 09.12.2020 14:18