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3579/2020

Abstellflächen für E-Scooter im Stadtbezirk Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.03.2021, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2960 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3579/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 
 
Abstellflächen für E-Scooter im Stadtbezirk Kalk 
hier: Anfrage (AN/1353/2020) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk am 03.12.2020, TOP 9.2.5 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Plant die Verwaltung, im Stadtbezirk Kalk Abstellflächen für E-Scooter bereit zu stellen? 
 
2. Kann sich die Verwaltung bei nicht sachgemäßer Abstellung der E-Scooter vorstellen, die betrei-
benden Unternehmen mit Bußgeldern zu belegen? 
 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Gefahrenquellen bei unsachgemäßer Abstellung 
zu minimieren und somit die nötige Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu stärken?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Bedarfsorientiert werden zukünftig Flächen für E-Scooter auch in Kalk, analog zum Fahrradparken, im 
Rahmen anstehender Umplanungen berücksichtigt.  
 
 
Zu Frage 2: 
Das Amt für öffentliche Ordnung kontrolliert im Rahmen Ihrer Tätigkeit falsch abgestellte E-Scooter 
und schreibt entsprechende Verwarngelder aus. Hinweise, die die Verwaltung beispielsweise aus der 
Bevölkerung erhält, werden den Anbietenden unmittelbar, mit der Aufforderung tätig zu werden, wei-
tergeleitet. 
 
 
Zu Frage 3: 
Um der „wilden“ Ausbringung von E-Scootern entgegen zu wirken, ist seit Jahren der Ausbringungs-
plan Bestandteil der Vereinbarung mit den einzelnen Anbietern. Das Abstellen durch Kundinnen und 
Kunden regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Da die Befahrung der Fußgängerzonen ver-
boten ist, hat die Verwaltung hier zusätzlich ein generelles Abstellverbot eingerichtet. Diese Bereiche 
sind in den Apps der jeweiligen Anbieter per GPS blockiert, eine Beendigung des Leihvorgangs ist 
nicht möglich. 
 
Da die Fußgängerzonen per GPS geblockt sind, entstehen vor den „Zufahrten“ nun häufiger An-
sammlungen von E-Scootern. 
 
Aus diesem Grund hat die Stadt Köln im Rahmen des Verkehrskonzepts Altstadt nun zunächst sieben 
Standorte eingerichtet, an denen die Kundinnen und Kunden eine kontrollierte Abstellung tätigen 
können.

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Die Verwaltung wird Anfang 2021 noch weitere solcher Flächen im stark nachgefragten Innenstadtbe-
reich einrichten. Die gewonnenen Erfahrungen zur Lage sowie Ausgestaltung werden Grundlage zu-
künftiger Planungen. Dies wird stadtweit umgesetzt. 
Des Weiteren ahnden sowohl die Verwaltung als auch die Polizei falsch verhaltene Fahrende und 
abgestellte E-Scooter mit Ordnungsgeldern. 
 
Aufgrund des noch jungen Marktes ist in den nächsten Jahren mit einer Konsolidierung des Marktes 
zu rechnen. Die Verwaltung wird die Entwicklung und die sich daraus ergebenden Verhaltensände-
rungen genau beobachten und bei zukünftigen Planungen berücksichtigen.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3579/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.02.2021
Erstellt
09.12.2020 14:18