2038/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 23.06.2025 (AN/0767/2025) betreffend "Nachfragen zur Beantwortung Sachstand zur geplanten Windenergieanlage auf dem Großklärwerk in Köln-Stammheim"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2038/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 23.06.2025 (AN/0767/2025) betreffend "Nachfragen zur Beantwortung Sachstand zur geplanten Windenergieanlage auf dem Großklärwerk in Köln-Stammheim" Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Nachfragen: 1. Wie sieht das Gesamtenergiekonzept der StEB Köln zur Erreichung der Klimaneutrali- tät genau aus, welche Rolle spielt hierbei das geplante Windrad und warum sind hierzu aus Sicht der StEB keine Alternativen möglich? 2. Ab welchem Punkt wird der Gebäudeabrieb bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des geplanten Windrads berücksichtigt und wie viel Energie könnten die anderen Mo- delle, deren Leistungsfähigkeit in der Machbarkeitsstudie nicht angegeben worden sind, jährlich, unter Berücksichtigung der bereits jetzt absehbaren Abschaltung (bspw. zugunsten von Schattenwurf und Fledermäusen), erzeugen? 3. Wie genau setzen sich die Stromkosten die die StEB an der Kläranlage in Köln- Stammheim zahlt zusammen? 4. Wie viel Strom generiert die StEB derzeit (2024 & 2025) aus der Faulgas-Produktion (BHKW), der eigenen Stromproduktion aus Solar und anderen Energiequellen am Klärwerk-Standort in Stammheim, wie viel Strom benötigt die StEB für den Betrieb der Kläranlage in Köln-Stammheim derzeit (2024 & 2025) und warum ist der Betrieb der Anlage nicht mit der aktuellen/absehbaren Strom-Produktion des Klärwerk-Geländes aus Faulgas, Solar, etc. möglich? 5. Inwiefern ist mit weiteren Auswirkungen des Windrads auf die Umwelt (bspw. Natur, Fauna, Deich) neben Lärm und Schattenwurf zu rechnen und mit welcher Begründung wurde nach Rücksprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden auf eine Karto- grafierung des Fledermausbestands verzichtet? Die Anfrage wird von den Stadtentwässerungsbetrieben nachfolgend beantwortet: In seiner Sitzung vom 24.06.2021 hat der der Rat der Stadt Köln das Ziel der gesamtstädti- schen Treibhausgasneutralität bis 2035 beschlossen. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren Treibhausgas-Emittent*innen inklusive der Beteiligungsgesell- schaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittie- ren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können. Die Stadtent- 2 wässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) als städtische Beteiligung haben sich das ambitio- nierte Ziel gesetzt, die vom Rat beschlossene Treibhausgasneutralität bereits bis 2030 zu er- reichen. Um die erforderlichen Handlungsbedarfe zu identifizieren, wurde als erster Schritt eine Bilanz der durch die StEB Köln verursachten Gesamtemissionen nach dem Standard „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG-Protokoll) aufgestellt. Hierzu haben die StEB Köln 2022 in Zusammenarbeit u.a. mit dem Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen e.V. (FiW) eine Klimabilanzierung erstellt, die das Wirtschaften des ge- samten Unternehmens umfasst. Im Jahr 2021 beliefen sich diese auf rund 26 000 t CO2-Äqui- valente (CO2-e). Mehr als die Hälfte der Emissionen der StEB Köln entstehen durch den Ab- wasserreinigungsprozess, bei dem Methan und Lachgas freigesetzt werden. Rund 20 % der Emissionen entfallen auf den Energiebedarf, der Rest verteilt sich auf die Bereiche Mobilität, Betriebsmittel und Baumaßnahmen. Durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung auf dem GKW und die entsprechende Strom- und Wärmeeinspeisung konnten 7 000 t CO2-e vermie- den werden (sog. CO2-Handabdruck), wodurch sich die negative Treibhausgasbilanz 2021 der StEB Köln auf 19 000 t CO2-e reduziert. Bis 2030 ist davon auszugehen, dass sich der Energiebedarf auf den Klärwerken aufgrund weitergehender Anforderungen an die Abwasserreinigungsleistung (z. B. 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen) erhöht. Darauf aufbauend wurde eine dreistufige Stra- tegie zur Erreichung der Klimaneutralität entwickelt. In der ersten Stufe werden durch betriebli- che Optimierungen, Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz neuer Technologien Treib- hausgasemissionen reduziert. Im zweiten Schritt werden Potenziale für die Erzeugung erneu- erbarer Energien erschlossen, um den externen Energiebezug des Unternehmens zu minimie- ren. Durch den Prozess der Abwasserableitung und -reinigung entstehen Treibhausgasemis- sionen (Methan und Lachgas), die sich auch durch Optimierungen nicht vollständig verhindern lassen. Diese unvermeidbaren Restemissionen werden daher in einem dritten Schritt durch die Vermarktung von regenerativem Strom und regenerativer Wärme an Dritte kompensiert. Dieser Strategie entsprechend wurden die Potentiale für den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen auf den Standorten der StEB Köln untersucht. Die Untersuchung zur Machbarkeit der Nutzung der Windenergie auf dem Großklärwerk in Köln-Stammheim ist hierbei einer von mehreren Bausteinen. Die Systematik der Vorgehensweise haben die StEB Köln in ihrem Fachjournal „Kompetenz Wasser 2023“ vorgestellt (https://steb-koeln.de/Redaktionell/Websitematerial/ePaper/epaper-kompe- tenz_wasser_2023/#0). Die Maßnahmen der StEB Köln fließen unter dem Titel „Klimaneutrale StEB Köln“ in den vom Rat beschlossenen „Aktionsplan Klimaschutz“ der Stadt Köln ein. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) als Ne- benanlage auf dem Großklärwerk (GKW) Stammheim für die Energieversorgung des GKW und als Baustein für die Klimaneutralität haben die StEB Köln vier beispielhaft ausgewählte Anlagentypen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Belangen des Immissionsschutzes und des möglichen Energieertrags gegenübergestellt. Hierbei handelt es sich um die DW61 des Her- stellers EWT mit einer Gesamthöhe (bis zur Flügelspitze) von 99,5 m, die E-115 des Herstel- lers Enercon, die N117 des Herstellers Nordex und die V115 des Herstellers Vensys, jeweils mit einer Gesamthöhe bis 150 m. Alle Anlagen dienten als Muster für ihre jeweilige Leistungs- klasse und sind für eine eventuelle spätere Entwurfsplanung nicht verbindlich gesetzt. Für die Ermittlung des Jahresertrags würde die Windstatistik der Station Nörvenich als nächstgele- gene Messstation ohne wesentliche Beeinflussung durch Gebäudeinfrastruktur verwendet. Die Messwerte wurden in der verwendeten Simulationssoftware windPRO anhand der topo- grafischen Gegebenheiten auf den betrachteten Standort umgerechnet. Um eine eher konser- vative Energieertragsprognose zu gewährleisten, wurden die ermittelten Werte nochmals um 5% reduziert. 3 Der resultierende Jahresertrag gemäß Windstatistik ist in der folgenden Tabelle zusammen- fassend dargestellt. Zur Berücksichtigung von erforderlichen Abschaltzeiten aus Gründen des Immissionsschutzes (Schattenwurf, Lärm) und des Artenschutzes und der Leistungsminde- rung durch Abrieb an den Rotorblättern wurde ein pauschaler Abschlag von 14 % angenom- men. Damit ergibt sich der in der Tabelle dargestellte prognostizierter Jahresertrag für die ver- glichenen Anlagentypen. Hersteller Typ Nennleistung kW Jahresertrag gemäß Windstatistik MWh/a Prognostizierter Jah- resertrag (-14%) MWh/a ETW DW61 1000 1482 1275 Enercon E115 4260 6633 5704 Nordex N117 3600 6357 5467 Vensys V115 4100 6379 5486 Durch Abrieb (abrasiver Verschleiß) der Blattoberfläche kommt es an der Vorderkante des Rotorblatts zu Erosionserscheinungen, die die Aerodynamik des Rotorblattes verschlechtern. Von der Erosion betroffen ist die äußerste Schicht des Rotorblattes. Diese besteht aus dem in der Fertigung aufgetragenen Decklack, z. B. auf Basis von Polyurethan oder Epoxidharz oder sogenannter Gelcoats auf Basis von ungesättigtem Polyester- oder Epoxidharz. Polyurethan, Epoxid- und Polyesterharze sind Kunstharze. Wenn sie vollständig ausgehärtet sind, besitzen sie keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften (BGI 655 / DGUV Information 201-007 - Epo- xidharze in der Bauwirtschaft). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft Po- lyurethane als gesundheitlich unbedenklich und ebenfalls lebensmittelsicher ein. Laut Schät- zungen des Fraunhofer-Instituts produzieren die Windräder in Deutschland pro Jahr zusam- mengerechnet etwa 170 Tonnen Abrieb. Im Vergleich dazu wird der Abrieb von Autoreifen mit 102.000 Tonnen pro Jahr geschätzt. Im Rahmen der jährlichen Umwelterklärung stellen die StEB Köln der Öffentlichkeit und politi- schen Entscheidungsträgern transparente Informationen zu Eigenstromerzeugung (Photovol- taik und BHKW) sowie zum Stromverbrauch zur Verfügung. Der jährliche Stromverbrauch des GKW Stammheim beträgt derzeit rund 29,3 Mio. kWh, während die eigene Stromerzeugung aus BHKW und PV-Anlagen bei 29,8 Mio. kWh liegt, davon entfallen 0,2 Mio. kWh auf die PV- Anlagen. Der Fremdstrombezug liegt aktuell bei 2 Mio. kWh. Somit ergibt sich ein Eigenstrom- nutzungsgrad von 93 %. Im Zuge des Ausbaus der regenerativen Energiegewinnung durch die geplante WEA ist vorgesehen, einen Teil der erzeugten Stromenge gezielt auch an wei- tere Betriebsstellen der StEB Köln, insbesondere an Pumpwerke im Kanalnetz, weiterzuleiten. Gerade in diesen Bereichen, wo eine eigene regenerative Energieerzeugung baulich oder technisch nicht möglich ist, kann so ein substanzieller Beitrag zur Dekarbonisierung geleistet werden. Die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) stellt insbesondere größere Klär- anlagen vor erhebliche Herausforderungen. Unter anderem ist vorgesehen, den Abwas- sersektor bis spätestens 2045 vollständig energieneutral auszurichten. Je nach Ausbaugröße der Kläranlage verpflichtet KARL die Betreiber u.a. zu: • einer schrittweisen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, • der regelmäßigen Durchführung von Energieaudits, • und die Erhöhung der Reinigungsleistung bezüglich der Nährstoffe Stickstoff (N) und Phosphor (P), sowie die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe. Durch die Umsetzung der KARL wird der Energiebedarf künftig deutlich ansteigen. Insbeson- dere strengere Reinigungsanforderungen in der Drittbehandlung und der schrittweise Ausbau der vierten Reinigungsstufe führen voraussichtlich zu einem erheblichen Mehrverbrauch. Erste Abschätzungen der StEB Köln gehen von einem Anstieg des Stromverbrauchs um rund 30 % aus, was einem zusätzlichen Energiebedarf von etwa 10 Mio. kWh pro Jahr auf dem GKW entspricht. Der zukünftige Gesamtstrombedarf des GKW Stammheim liegt damit bei rund 40 Mio. kWh jährlich. Der Gesamtstrombedarf des Unternehmens wird sich infolgedes- sen auf etwa 55 Mio. kWh pro Jahr erhöhen. 4 Die geplante Windenergieanlage wird hierzu einen substanziellen Beitrag leisten und voraus- sichtlich zwischen 5,0 und 5,7 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen. Dadurch lassen sich Emis- sionen von rund 3.800 bis 4.300 CO2-e pro Jahr vermeiden. Damit kann sie etwa 12 -14 % des künftig erwarteten Strombedarfs des GKW Stammheim und ca. 9 % des gesamten Unter- nehmens decken – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energieneutralität. Beitrag zur CO₂-Bilanz Die Reduktion von CO₂-Emissionen erfolgt im Unternehmen nicht ausschließlich durch Maß- nahmen in den Bereichen Energieversorgung und Mobilität, sondern erfordert eine umfas- sende Betrachtung aller klimarelevanten Quellen. Dazu zählen unter anderem Emissionen aus dem Einkauf von Materialien und Dienstleistungen, dem Bausektor sowie insbesondere Prozessemissionen wie Lachgas (N₂O) und Methan (CH₄) aus der Abwasserbehandlung. Diese sind nicht vollständig vermeidbar, da sie aus biologischen Prozessen resultieren. Ge- rade deshalb kommt der Nutzung erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle zu. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen die StEB Köln im Bereich der Stromversorgung per- spektivisch klimapositiv wirtschaften. Das bedeutet, dass überschüssig erzeugte erneuerbare Energie gezielt dazu beitragen soll, die unvermeidbaren THG-Emissionen aus den biologi- schen Prozessen zu kompensieren. Die geplante Windenergieanlage ist damit nicht nur ein Beitrag zur Energieautarkie, sondern auch ein wesentlicher Baustein der ganzheitlichen Kli- mastrategie. Ein möglichst hoher Grad an Erzeugung regenerativer Energie ist zudem nicht allein aus Gründen der Treibhausgasneutralität, sondern auch vor dem Hintergrund eines volatilen Strommarktes und sich kontinuierlich verändernden regulativen Rahmenbedingungen sinnvoll. Mit ihren (zumindest in gewissen Bandbreiten) regelbaren BHKW und speicherfähi- gem Faulgas stellen Kläranlagen ideale Standorte zur Integration fluktuierender Energien dar. Sie bilden als System das, was im größeren Zusammenhang heute als virtuelles Kraftwerk be- zeichnet wird. Die StEB Köln haben in den vergangenen Jahren bereits einige Potenziale im Bereich der Photovoltaik-Dachanlagen ermittelt, realisiert und verfolgen kontinuierlich die Aus- schöpfung dieser Potenziale. Die Nutzung von Windenergie auf dem GKW Stammheim würde es darüber hinaus ermöglichen die Verstromung von Faulgas teilweise zu substituieren. Dadurch könnte Faulgas eingespart und aufbereitet als „Grüngas“ in das Gasnetz der Rheini- schen Netzgesellschaft (RNG) eingespeist werden, wodurch ein Beitrag für die gesamtstädti- sche Treibhausgasneutralität geleistet wird. Mit der Inbetriebnahme der Biogasaufbereitungs- und Netzeinspeisungsanlage auf dem GKW im Herbst 2024 haben die StEB Köln bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen. Die StEB Köln sind kein klassischer Industriekunde und profitieren nicht von strom- und ener- giesteuerrechtlichen Privilegien der Industrie. Die Machbarkeitsstudie wurde in 2023 erarbei- tet. Die Prognose für den reinen „Strom-/Lieferpreis“ erfolgte auf Basis der im Sommer 2023 vorliegenden Spot- und Terminmarktpreise (Strombörse): rd. 12 – 15 ct/kWh (netto) / 14,3 - 17,9 ct/kWh (brutto). Zusätzlich müssen Netzentgelte und Umlagen berücksichtigt werden. Hierzu wurde eine Prognose auf Basis der Netzentgelt-Preise 2023 (welche inzwischen weiter gestiegen sind) getroffen. Aus diesen beiden Annahmen ergab sich ein spezifischer Gesamts- trompreis von rd. 26 – 29,6 ct/kWh (brutto). Der niedrigere Wert ist in die Machbarkeitsstudie eingeflossen. Er liegt unter dem aktuellen Strombezugspreis von 2024, der sich auf rd. 32 ct/kWh beläuft. Für das laufende Jahr 2025 kann noch kein Preis genannt werden. Bei sinken- den Börsenpreisen, aber steigenden Netzentgelten rechnen StEB Köln mit relativ konstanten Strompreisen in den kommenden Jahren. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahren erforderlichen Belange von Natur- und Arten- schutz sind nach Ansicht der StEB Köln grundlegende Voraussetzungen für die Realisierbar- keit des Projekts. Deshalb wurden entsprechende Kartierungen bereits als Bestandteil der Machbarkeitsstudie durchgeführt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden planungsrele- vante Brutvogelarten und kollisionsgefährdete Arten gemäß den Vorgaben des Bundesnatur- schutzgesetzes (BNatSchG) und des Leitfadens "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) und des Landes- amts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) un- tersucht. Hierzu gehörten u.a. Star und Teichrohrsänger (Brutverdacht) verschiedene Möwen- 5 arten, Kormoran, Graureiher, Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Turmfalke, Schleier- eule, Waldkauz, Bluthänfling, Kuckuck (Nahrungsgäste) und als Durchzügler der Weißstorch. Auf Wunsch der höheren Naturschutzbehörde haben die StEB Köln noch zusätzlich den Rast- vogel Kiebitz als Vertreter der Durchzügler kartiert. Das Ergebnis zeigt, dass weder ein Horst noch ein regelmäßiger Aufenthalt kollisionsgefährdeter Arten im Bereich der geplanten WEA nachgewiesen werden konnten. Der Umfang der avifaunistischen Kartierungen ist mit den Naturschutzbehörden (Untere und Höhere Naturschutzbehörde) im Vorfeld abgestimmt worden. Eine Kartierung der Fleder- mäuse wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht durchgeführt. Eine Erfassung von Fledermäusen am Boden ist zeit- und personalaufwändig und mit hohem Materialeinsatz ver- bunden. Gleichzeitig lassen sich damit nur sehr eingeschränkte Aussagen über die Fleder- mausaktivität im Rotorbereich erzielen. Die Erfassung der Fledermäuse erfolgt mit Inbetrieb- nahme der WEA durch eine Horchbox, die an der Gondel angebracht wird und über zwei Jahre die Flugbewegungen und Rufe der Fledermäuse aufzeichnet. In diesen Jahren erfolgt eine pauschale Abschaltung der WEA in den Zeiten, in denen die höchste Aktivität zu erwar- ten ist. Dieses umfassende Abschaltszenario kann auf Grundlage der Monitoring-Ergebnisse nachträglich optimiert werden. Diese Vorgehensweise wird durch den Leitfaden des Umwelt- ministeriums (MUNVL) und des Umweltamtes (LANUK) „Umsetzung des Arten- und Habitat- schutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfa- len“ empfohlen. Die Höhere Naturschutzbehörde hat in den Vorabstimmungen bestätigt, dass das Gondel-Monitoring nach den Vorgaben des Leitfadens des Landes NRW eine adäquate Methode zur Erfassung der Fledermäuse ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2038/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 15:56