0018/2026
Bestellung der Schriftführung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Tonaufzeichnung der Sitzungen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bestellung der Schriftführung liegt im Entscheidungsbereich der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 0018/2026 Freigabedatum 13.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Schriftführung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und Tonaufzeichnung der Sitzungen Beschlussorgan Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Gremium Datum Beschluss: 1. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bestellt für die Wahlperiode 2025 bis 2030 Thiemo Burghof-Parkin als Schriftführung und Dana Serban als stellvertretende Schriftführung. 2. Zur Unterstützung der Schriftführung werden in den Sitzungen der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik Tonaufzeichnungen gefertigt. Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Für die Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik werden Menschen bestimmt, die alles Wichtige aufschreiben. Dazu gehört es, Einladungen, Tagesord- nungen und die Niederschriften (Protokolle) zu schreiben. Es muss auch eine Stellver- tretung bestimmt werden. Um die Niederschriften leichter aufzuschreiben, soll es Tonaufnahmen der Sitzung ge- ben. Diese Punkte sollen die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik besprechen und entscheiden. Begründung zu 1.: Gemäß § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik gehört es zu den Aufgaben der Geschäftsführung, Niederschriften über die Sitzungen des Gremiums zu erstellen. § 31 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln gilt ergänzend. Begründung zu 2.: Gemäß § 7 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik kann die Geschäftsführung zur Erleichterung der Erstellung der Nieder- schrift die Verhandlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aufneh- men, wenn die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik es beschließt. Die Auf- nahme darf nicht für andere Zwecke verwendet werden und ist spätestens drei Mo- nate nach Erstellung der Niederschrift zu löschen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0018/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 05.01.2026 15:29