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0754/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkverbot und Kontrolle auf der Escher Straße (Az.: 02-1600-08/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.04.2018, TOP 2.1

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

3890 Zeichen

50739 Köln-Bilderstöckchen

Köln, den 704 20 A&

An die Bezirksvertretung Nippes

über

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8

50667 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit längerer Zeit beobachte ich die sich zunehmend verschärfende Situation an der Escher

Straße in Köln Bilderstöckchen.
Ich bitte Sie darum, mein Anliegen gemäß beigefügter Eingabe zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgereingabe gemäß 8 24 GO NRW: Verhinderung des Parkens auf der Escher Straße
zwischen der Höhe Am Bilderstöckchen und der Aral-Tankstelle vor dem Fröscherweg auf
der westlichen, der Park-Seite

Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Parken von Kraftfahrzeugen nach 8 12 (3a)
StVO auf der Escher Straße zwischen Am Bilderstöckchen und der Aral-Tankstelle vor
dem Fröscherweg auf der westlichen, der Park-Seite mit allen geeigneten Mitteln zu
verhindern.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu kontrollieren, ob das o. a. Parken von 22.00 Uhr bis
06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen stattfindet und bei Verstößen durch
Bußgelder zu ahnden.

Begründung

Gerade in den Abend- und Nachtstunden ist zu beobachten, dass LKW - oft mit Anhängern
in dem genannten Bereich parken. Einige LKW-Fahrer nächtigen dann in ihren LKW. Dazu
lassen sie längere Zeit ihre Motoren laufen, um sich mit Energie zu versorgen. Andere holen
ihre LKW früh morgens für den Arbeitstag dort ab. Anwohner haben beobachtet, wie Fahrer
morgens mit PKWs anreisen, diese dort abstellen und mit den dort geparkten LKW losfahren;
abends beobachteten sie dann die umgekehrte Reihenfolge. Parken der LKW und wegfahren
mit den dort geparkten PKW.

Bis vor wenigen Jahren war das noch nicht der Fall. Aber seit entdeckt worden ist, wie
günstig dieser Bereich zur Autobahnabfahrt Bilderstöckchen der A 57 liegt und wie bequem
dort geparkt werden kann, ist die Escher Straße regelmäßig stark belegt.

Die Bewohner der Escher Straße auf gegenüberliegenden Seite werden durch Lärm und
Abgase belästigt. Diese Seite der Escher Straße ist ein reines Wohngebiet.

Auf der anderen Seite der Escher Straße liegt ein Park, der an der Straße selbst dicht mit
Bäumen bewachsen ist. Die Emissionen können diese Bäume schädigen. Hinzu kommt, dass
Menschen, die die Escher Straße vom Park aus überqueren wollen, die Sicht auf die Straße
einschränkt, was insbesondere Kinder und Jugendliche gefährdet.

Damit sind die $8 1 und 12 (3a) berührt.

Abhilfe ist daher dringend geboten.

, 3, u) a >
Köln, L/ 7 /F DS L AS

Foto vom Sonntag, 07.01.2018: Escher Straße mit Blick in Richtung Am Bilderstöckchen

Bereich der parkenden LKW auf der Escher Straße

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ausfertigungsdatum: 06.03.2013

Vollzitat:

"Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. IS. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. | S. 3549) geändert worden ist"

Konstitutive Neufassung gem. V v. 6.3.2013 | 367, in Kraft getreten am 1.4.2013

& 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird

& 12 Halten und Parken

(...)

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

(.)

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit
Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener
Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen (...)

Das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
unzulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf16.01.2018 10:49

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2035 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 0754/2018 
Freigabedatum 
09.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkverbot und Kontrolle auf der Escher Straße (Az.: 02-
1600-08/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe und bittet die Verwaltung, den 
Bereich verstärkt zu überwachen.  
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt das Parken auf einem Teilstück der Escher Straße zu verhindern (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Escher Straße ist im genannten Abschnitt zwischen der Straße Am Bilderstöckchen und der 
Tankstelle sehr breit und übersichtlich ausgebaut. Bezüglich der Fahrgeschwindigkeiten und der Un-
fallsituation ist der vorgenannte Straßenabschnitt vollkommen unauffällig. Das Fußgängeraufkommen 
ist zu allen Zeiten sehr gering, da die Mehrheit der Passanten die Escher Straße gesichert an den 
Fußgängerüberwegen in den Einmündungsbereichen Am Bilderstöckchen und Schiefersburger Weg 
(ca. 30 Meter hinter der Tankstelle) quert. Die dem Park zugewandte Straßenseite ist anbaufrei und 
wird tagsüber lediglich vereinzelt zum Parken genutzt.  
Es ist allerdings vorstellbar, dass hier in den Nachtstunden (auch größere) Fahrzeuge abgestellt wer-
den. Nach § 12 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung ist das regelmäßige Parken mit Kraftfahrzeugen 
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger 
Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der 
Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen jedoch unzulässig.  
 
Aus den aufgeführten Gründen wird aktuell keine Notwendigkeit erkannt, über die derzeitigen Rege-
lungen hinaus verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen. 
 
Die Verwaltung wird den Bereich weiterhin überprüfen. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

26.04.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Escher Straße
  • Fröscherweg
  • Am Bilderstöckchen
  • Schiefersburger Weg
  • Ludwigstraße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0754/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.04.2018
Erstellt
07.03.2018 14:57