0754/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkverbot und Kontrolle auf der Escher Straße (Az.: 02-1600-08/18)
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Anlage 1 Eingabe
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50739 Köln-Bilderstöckchen Köln, den 704 20 A& An die Bezirksvertretung Nippes über Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, seit längerer Zeit beobachte ich die sich zunehmend verschärfende Situation an der Escher Straße in Köln Bilderstöckchen. Ich bitte Sie darum, mein Anliegen gemäß beigefügter Eingabe zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Bürgereingabe gemäß 8 24 GO NRW: Verhinderung des Parkens auf der Escher Straße zwischen der Höhe Am Bilderstöckchen und der Aral-Tankstelle vor dem Fröscherweg auf der westlichen, der Park-Seite Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Parken von Kraftfahrzeugen nach 8 12 (3a) StVO auf der Escher Straße zwischen Am Bilderstöckchen und der Aral-Tankstelle vor dem Fröscherweg auf der westlichen, der Park-Seite mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. 2. Die Verwaltung wird gebeten zu kontrollieren, ob das o. a. Parken von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen stattfindet und bei Verstößen durch Bußgelder zu ahnden. Begründung Gerade in den Abend- und Nachtstunden ist zu beobachten, dass LKW - oft mit Anhängern in dem genannten Bereich parken. Einige LKW-Fahrer nächtigen dann in ihren LKW. Dazu lassen sie längere Zeit ihre Motoren laufen, um sich mit Energie zu versorgen. Andere holen ihre LKW früh morgens für den Arbeitstag dort ab. Anwohner haben beobachtet, wie Fahrer morgens mit PKWs anreisen, diese dort abstellen und mit den dort geparkten LKW losfahren; abends beobachteten sie dann die umgekehrte Reihenfolge. Parken der LKW und wegfahren mit den dort geparkten PKW. Bis vor wenigen Jahren war das noch nicht der Fall. Aber seit entdeckt worden ist, wie günstig dieser Bereich zur Autobahnabfahrt Bilderstöckchen der A 57 liegt und wie bequem dort geparkt werden kann, ist die Escher Straße regelmäßig stark belegt. Die Bewohner der Escher Straße auf gegenüberliegenden Seite werden durch Lärm und Abgase belästigt. Diese Seite der Escher Straße ist ein reines Wohngebiet. Auf der anderen Seite der Escher Straße liegt ein Park, der an der Straße selbst dicht mit Bäumen bewachsen ist. Die Emissionen können diese Bäume schädigen. Hinzu kommt, dass Menschen, die die Escher Straße vom Park aus überqueren wollen, die Sicht auf die Straße einschränkt, was insbesondere Kinder und Jugendliche gefährdet. Damit sind die $8 1 und 12 (3a) berührt. Abhilfe ist daher dringend geboten. , 3, u) a > Köln, L/ 7 /F DS L AS Foto vom Sonntag, 07.01.2018: Escher Straße mit Blick in Richtung Am Bilderstöckchen Bereich der parkenden LKW auf der Escher Straße Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ausfertigungsdatum: 06.03.2013 Vollzitat: "Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. IS. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. | S. 3549) geändert worden ist" Konstitutive Neufassung gem. V v. 6.3.2013 | 367, in Kraft getreten am 1.4.2013 & 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird & 12 Halten und Parken (...) (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. (3) Das Parken ist unzulässig (.) (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften 1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen (...) Das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf16.01.2018 10:49
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 0754/2018 Freigabedatum 09.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parkverbot und Kontrolle auf der Escher Straße (Az.: 02- 1600-08/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe und bittet die Verwaltung, den Bereich verstärkt zu überwachen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt das Parken auf einem Teilstück der Escher Straße zu verhindern (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Escher Straße ist im genannten Abschnitt zwischen der Straße Am Bilderstöckchen und der Tankstelle sehr breit und übersichtlich ausgebaut. Bezüglich der Fahrgeschwindigkeiten und der Un- fallsituation ist der vorgenannte Straßenabschnitt vollkommen unauffällig. Das Fußgängeraufkommen ist zu allen Zeiten sehr gering, da die Mehrheit der Passanten die Escher Straße gesichert an den Fußgängerüberwegen in den Einmündungsbereichen Am Bilderstöckchen und Schiefersburger Weg (ca. 30 Meter hinter der Tankstelle) quert. Die dem Park zugewandte Straßenseite ist anbaufrei und wird tagsüber lediglich vereinzelt zum Parken genutzt. Es ist allerdings vorstellbar, dass hier in den Nachtstunden (auch größere) Fahrzeuge abgestellt wer- den. Nach § 12 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung ist das regelmäßige Parken mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen jedoch unzulässig. Aus den aufgeführten Gründen wird aktuell keine Notwendigkeit erkannt, über die derzeitigen Rege- lungen hinaus verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen. Die Verwaltung wird den Bereich weiterhin überprüfen. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Escher Straße
- Fröscherweg
- Am Bilderstöckchen
- Schiefersburger Weg
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 0754/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.04.2018
- Erstellt
- 07.03.2018 14:57