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V/0934/2017

Erweiterung der Melanchthonschule um 2 Klassenräume in Containerbauweise

Vorlagen 23.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 21.11.2017, TOP 5.4

Anlage 1 MELANCHTHONSCHULE_Lageplan mit Container

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Ansehen

Anlage 4 KOSTENSCHÄTZUNG

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 GRUNDRISSE

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Anlage 3 ANSICHTEN

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Ansehen

Anlage 1 MELANCHTHONSCHULE_Lageplan mit Container

265 Zeichen

3UIEHK|UGH(Datum, Unterschrift)
Errichtung von 2 FertigbauklassenIUHLQHEHIULVWHWH$XIVWHOOXQJYRQ-DKUHQIUGLH0HODQFKWKRQVFKXOH0QVWHU
$5&+,7(.785%h52UBBENHORST
Bolle Holding GmbH+DQV*HLJHU6WUD‰H48291 Telgte
.|QLJVEHUJHU6WU0QVWHU
LAGEPLAN

Anlage 4 KOSTENSCHÄTZUNG

1155 Zeichen

Kostenschätzung 
Projekt: Umsetzung der Klassenraumsysteme der Dreifaltigkeitsschule
zum Standort Melanchthonschule, Königsberger Str. 91, 48157 Münster
Bauherr: STADT MÜNSTER
AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbautechnisches Gebäudemanagement
Albersloher Weg 33, 48143 Münster
Architekt: Architekturbüro UBBENHORST
Alter Fischmarkt 1, 48143 Münster
* brutto
N
r. Summe
100
200 65.000,00€  
300 87.000,00€  
400 29.000,00€  
500 22.500,00€  
600 10.000,00€  
700 25.000,00€  
Gesamt brutto 238.500,00€  
aufgestellt Münster, den 01.09.2017
aktualisiert am  17.10.2017
im Auftrag
Andreas Fränzer
M.A.(Arch.) Architekt 
Kostengruppen
G
rundstück
Herrichten und Erschließen
Bauwerk - Baukonstruktionen
Bauwerk - Technische Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung und Kunstwerke
Baunebenkosten
* Das Ergebnis dieser Kostenschätzung ist der erste Kostenwert zur weiteren Planung und kann durch
weitere Planungen konkretisiert werden. Abweichungen zu höheren und niederigen Baukosten sind 
möglich.
Blatt 1 von 1
Alter Fischmark 1  |  48143 Münster  | Tel. 0251 399 40- 4 | Fax -60
kontakt@ubbenhorst-architekten.de | www.ubbenhorst-architekten.de
V/0934/2017 - Anlage 4

Beschlussvorlage

5615 Zeichen

V/0934/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Melanchthonschule um 2 Klassenräume in Containerbauweise  
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Baumaßnahme Erweiterung der Melanchthonschule  durch das Umsetzen von 
2 Klassenräumen in Containerbauweise vom Standort Dreifaltigkeitsschule wird nach den Pl änen 
des Arch.-Büros Ubbenhorst, vom 12.09.2017, ausgeführt (Anlage 1 – 4). 
  
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich Fe bruar/März 2018 begonnen 
wird. Der angestrebte Fertigstellungstermin ist April/Mai 2018.  
 
2. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach 
DIN 276 vom 17.10.2017  in Höhe von 238.500,00€ Euro (Anlage 4), als auch Folgekosten in Höhe 
von 18.501,28 Euro entstehen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0934/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Sterz 
Ruf: 
492-2417 
E-Mail: 
SterzD@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0934/2017 
3. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule    
Investitionsmaß- 
nahme 
4730 Fertigbauklassen    
Zeile 08  Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
2017 
 
VE 
2018 
2019 
2020 
800.000 
 
1.100.000 
1.100.000 
1.100.000 
1.100.000 
Davon  
 
238.500 € 
Summe aller Auszahlungen/Saldo    
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2019 ff. 14.029,41 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2019 ff. 4.471,87 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen/Saldo  18.501,28  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 bei den 
o. g. Produktgruppen veranschlagt. 
 
Befristung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme nicht unter dem Vorbehalt der Bezuschussung 
durch das Land steht.

- 3 - 
V/0934/2017 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0116/2017 „Klassenbildung an der Melanchthonschule“ hat der Rat beschlossen, 
dass ab dem Schuljahr 2017/2018 die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen auf 
22 begrenzt wird, um die Lernbedingungen an dieser Schule zu verbessern. Bereits jetzt besteht 
durch die Bildung von 9 Klassen bei einer festgelegten 2-Zügigkeit eine Raumunterdeckung. Deshalb 
wurde beschlossen, dass zur Deckung des Raumbedarfs temporär die 2 Containerklassen der Drei-
faltigkeitschule zur Melanchthonschule umgesetzt werden. 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Gem. der Vorlage mit der Nr.: V/0328/2017 /1. Erg. sollen die beiden Fertigbauklassen der 
Dreifaltigkeitsschule aus dem Jahr 2014 befristet zur Melanchthonschule umgesetzt werden.  
 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Das Arch.-Büro Ubbenhorst plant die Umsetzung der Fertigbauklassen der Dreifaltigkeitsschule zur 
Melanchthonschule. Das Büro hat auch schon die Aufstellung der Container 2014 an der Dreifalti g-
keitsschule begleitet. Die Anlage soll als zweigeschossige Anlage (wie zur Zeit auch an der Dreifaltig-
keitsschule) auf die östliche Grünfläche des zweigeschossig en Klassentraktes gestellt werden. Die 
Anlage umfasst 2 Klassenräume, 2 Flure, 1 Hausanschlussraum, und 3 Abstellrä ume. Der Standort 
wurde in Absprache mit dem Amt für Schule und Weiterbildung (40), mit dem Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit (6 7) und der Schulleitung der Melanchthonschule g emeinsam festgelegt. 
Des Weiteren wurde eine Voranfrage bzgl. des Standortes vom Bauordnungsamt (63) positiv b e-
schieden. Die in derselben Vorlage benannte Machbarkeitsstudie für die Melanchthonschule wurde 
auch berücksichtigt. Die Containerstandortfläche ist für eine zu planende Erweiterung der Schule u n-
geeignet.   
 
 
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Einzuhalten sind: 
 
2.7 Baustoffe 
Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen.  
 
2.8 Raumakustik 
Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nutzerqualität die Bau - und Raumakustischen Regeln zu b e-
achten, insbesondere die DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen.   
 
Die EnEV ist entsprechend §1 (3) 6, § 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raum-
zellen (Anlage 3 Zeile 1,2 a/b/c, 4b und 5b)  einzuhalten. Der energetische Standard der Co ntainer 
entspricht dem Baujahr 2014. 
 
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Das Bauvorhaben ist zweigeschossig wobei das Erdgeschoß barrierefrei erschlossen wird.

- 4 - 
V/0934/2017 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Der Umzug der Container der Dreifaltigkeitsschule kann im Februar / März 2018 erfolgen. Nach Ertei-
lung des Baubeschlusses kann der Bauantrag gestellt werden, und die Gründungsarbeiten geplant 
und ausgeschrieben werden.   
 
Zu II:   Kosten/Folgekosten 
siehe Teilergebnisplan 
 
Zu III:  Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
siehe Teilfinanzplan 
 
 
 
I. V.  
 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 1 - Lageplan mit Container 
Anlage 2 - Grundrisse 
Anlage 3 - Ansichten 
Anlage 4 - Kostenschätzung

Anlage 2 GRUNDRISSE

22 Zeichen

V/0934/2017 - Anlage 2

Anlage 3 ANSICHTEN

22 Zeichen

V/0934/2017 - Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Königsberger Straße 91
  • Alter Fischmarkt 1
  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0934/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37