0686/2020
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) zu einem Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Einleitungsbeschluss - Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln - Neustadt/Nord
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Beer Sa Vorlagen-Nummer 0686/2020 Freigabedatum 30.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) zu einem Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Einleitungsbeschluss - Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln - Neustadt/Nord Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Stra- ße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln - Neustadt/Nord — aufzuheben. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Vorhabenträgerin Parkview Cologne GmbH, Köln/Aalen hatte 2016 die Einleitung eines Verfah- rens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Verwaltung beantragt. Daraufhin ist für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flur- stücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln- Neustadt/Nord—mit Beschluss vom 15.09.2016 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) eingeleitet worden mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen. Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel für die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungspla- nes stattgefunden. Die neue Eigentümerin hat ein anderes Nutzungskonzept vorgelegt und bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- planes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 13.02.2020 beantragt. Eine entspre- chende Beschlussvorlage wird seitens der Verwaltung erstellt. Mit dieser Beschlussvorlage soll der vom StEA in seiner Sitzung am 15.09.2016 gefasste Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) aufgeho- ben werden. Anlagen Anlage 1 - Geltungsbereich
Anlage 1 Geltungsbereich
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\ Stadt Köln N IN # Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nördlich Colonius in Köln - Neustadt/Nord Maßstab 1: 2500 Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. [= S Ss [03 e D F = 2 ° 5 N © > 8 5 > © o = Q ® © 2 7} > E 3 = = z S a 150 Meter 100
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0686/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.04.2020
- Erstellt
- 28.02.2020 13:12