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0686/2020

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) zu einem Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) - Einleitungsbeschluss - Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln - Neustadt/Nord

Beschlussvorlage Ausschuss 30.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.06.2020, TOP 3.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

2662 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Beer Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0686/2020 
Freigabedatum 30.04.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) zu einem 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
- Einleitungsbeschluss -  
Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln - Neustadt/Nord 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
beschließt, den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr. 1567/2016) für das 
Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Stra-
ße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 
1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord  —Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln - Neustadt/Nord — 
aufzuheben. 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Vorhabenträgerin Parkview Cologne GmbH, Köln/Aalen hatte 2016 die Einleitung eines Verfah-
rens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch 
(BauGB) bei der Verwaltung beantragt. 
 
Daraufhin ist für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich 
der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flur-
stücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-
Neustadt/Nord—mit Beschluss vom 15.09.2016 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) eingeleitet worden mit dem Ziel, 
Wohnbebauung festzusetzen. 
 
Zwischenzeitlich hat ein Eigentümerwechsel für die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungspla-
nes stattgefunden. Die neue Eigentümerin hat ein anderes Nutzungskonzept vorgelegt und bei der 
Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 13.02.2020 beantragt. Eine entspre-
chende Beschlussvorlage wird seitens der Verwaltung erstellt. 
 
Mit dieser Beschlussvorlage soll der vom StEA in seiner Sitzung am 15.09.2016 gefasste Beschluss 
über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) aufgeho-
ben werden.  
 
Anlagen 
Anlage 1 - Geltungsbereich

Anlage 1 Geltungsbereich

409 Zeichen

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Stadt Köln N

IN

#

Stadtplanungsamt

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nördlich Colonius

in Köln - Neustadt/Nord

Maßstab 1: 2500

Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

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Beratungsverlauf (2)

28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0686/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.04.2020
Erstellt
28.02.2020 13:12