2011/0109
Projekt und Strategiekonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2011/0109
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.03.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung, Personal- und Struktur- entwicklung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0109 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Projekt und Strategiekonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 23.03.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat beauftragt die Firma S/E/ Strategie und Entwicklung mit der Durchführung des Teilpro- jektes „Projekt- und Strategiekonzept“ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Haus-haltsmittel für die hierdurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von 140.000,00 Euro wer- den im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2011 zur Verfügung gestellt. 2. Der Magistrat beauftragt die Firma S/E/ Strategie und Entwicklung mit der Überprüfung des Abbaus von Ingenieurstellen im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Maßnahme Nr. 12 des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 ff. Die Haushaltsmittel für die hierdurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von 40.000,00 Euro werden im Rahmen eines Nachtrags- haushaltes 2011 zur Verfügung gestellt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 … Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.03.2011 Der Magistrat hat am 16.03.2011 mit der Vorlage Nr. 2011/0090 die Firma S/E/ Strategie und Entwick- lung mit dem Aufbau der kennzahlengestützten Produktsteuerung beauftragt. Begründet war dies unter anderem damit, dass das System der kennzahlengestützten Produktsteuerung zukünftig die Grundlage für die produktorientierte Haushaltskonsolidierung bildet. Neben der produktorientierten Haushaltskonsolidierung stellen die strukturelle und die strategische Optimierung weitere Bausteine zukünftiger Haushaltskonsolidierung dar. Die strukturelle Optimierung umfasst Konsolidierungsansätze durch verbesserte und veränderte Strukturen innerhalb der Kernver- waltung und im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Eigenbetrieben. Die strategische Optimierung beschreibt Ansätze betrieblicher, finanzwirtschaftlicher und struktureller Optimierungen innerhalb der städtischen Beteiligungen. Beide Bausteine können einen weiteren erheblichen Beitrag zur Haus- haltskonsolidierung leisten und wurden auch bereits unter Ziffer 4 „Mittel- und langfristige Maßnah- men“ des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 ff. angesprochen. Im Rahmen der strukturellen und strategischen Optimierung ist zunächst konzeptionell zu erarbeiten, welche Konsolidierungsansätze durch verbesserte und veränderte Strukturen abschätzbar sind und welche Vorgaben für Konsolidierungsbeiträge im Rahmen einer strategischen Optimierung erreicht werden können. Die Firma S/E/ hat hierzu ein Angebot für die Ausarbeitung eines entsprechenden Projekt- und Strate- giekonzeptes in Form eines Teilprojektes vorgelegt und der Dezernentenrunde am 15.03.2011 prä- sentiert. Das Angebot der Firma S/E/ umfasst dabei folgende Arbeitsschritte: 1. Aufnahme der bisherigen Ansätze Integration der offenen Prüfaufträge aus dem Haushaltssiche- rungskonzept 2010 ff. in das zu erstellende Konzept. 2. Strukturcheck Diskussion und Abschätzen von Konsolidierungsansätzen aufgrund von Doppelarbeiten, unklaren Verantwortlichkeiten, unterbrochenen Informationsflüssen, etc. 3. Strategieworkshop Erarbeiten von Ansätzen einer strategischen Optimierung betrieblicher, finanzwirtschaftlicher und struktureller Natur. 4. Ausarbeiten eines Strategie- und Projektkonzeptes Darstellen der Konsolidierungsansätze aus den einzelnen Konsolidierungspaketen. 5. Konsolidierungscontrolling Aufbau eines Systems, in dem Konsolidierungsziele in ihrer zeitlichen Umsetzung sichtbar und im Sinne einer Soll-/Ist-Erreichung gesteuert werden können. Als Ergebnis liegt ein Fahrplan zur Erarbeitung aller Bausteine eines fortgeschriebenen Haushaltssi- cherungskonzeptes • Kernverwaltung – Produkte • Kernverwaltung – Strukturen • Eigenbetriebe – Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung • Beteiligungen – Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung 3 … mit den jeweiligen inhaltlichen Ansätzen („Was ist zu tun?“) und den erforderlichen Ergebnisbeiträgen in Bandbreiten („Was muss in welchem Jahr erreicht werden?“) vor und erlaubt fundierte Entschei- dungen zur folgenden Detaillierung und Umsetzung. Außerdem ist ein System aufgebaut, in dem die quantitativen Konsolidierungsziele in ihrer zeitlichen Umsetzung sichtbar und im Sinne einer Soll-/Ist-Erreichung gesteuert werden können. Das Honorar für die genannten Arbeiten beträgt 140.000,00 Euro inklusive Rechercheleistungen, Präsentationsgrafik, Reisen, Aufenthalte sowie Material- und Berichtskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Dezernentenrunde befürwortet das Beauftragen der Firma S/E/, das Strategie- und Projektkonzept in Form eines Teilprojektes auszuarbeiten. Auf Basis des Strategie- und Projektkonzeptes können fundierte Entscheidungen für die Umsetzung einzelner Maßnahmen auf dem Gebiet der strukturellen und der strategischen Optimierung getroffen werden. Die Basis für zukünftige Haushaltskonsolidie- rungsoptionen wird damit ausgeweitet und weiter konkretisiert. Im Rahmen der Maßnahme Nr. 12 „Abbau von Ingenieurstellen“, des von der Stadtverordnetenver- sammlung am 27.05.2010 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2010 ff., soll die Firma S/E/ auch mit der Überprüfung des Abbaus von Ingenieurstellen beauftragt werden. Hiermit wird bereits ein Teil der strukturellen Überprüfung der Kernverwaltung konkret umgesetzt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 40.000,00 Euro inklusive Rechercheleistungen, Präsentationsgrafik, Rei- sen, Aufenthalte sowie Material- und Berichtskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Gesamtkosten in Höhe von 180.000,00 Euro werden im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2011 zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung erfolgt nach Magistratsbeschluss. Sie ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt. Die Rechte des Gesamtpersonalrates gem. § 81 Abs. 1 HPVG sind zu wahren. Darmstadt, 23.03.2011 Dezernat I Dezernat II Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0109
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.03.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00