2140/2019
Sanierung von vier Innenstadtschulen (Neustadt/Nord) - zu AN/0271/2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4610 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2140/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.10.2019 Sanierung von vier Innenstadtschulen (Neustadt/Nord) - zu AN/0271/2019 Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt fragt zur Sanierung von vier Innenstadtschulen (Neustadt/Nord): In ihrer Mitteilung vom 07.11.2016 (3405/2016) informierte die Verwaltung über die dringende Sanie- rung von vier Innenstadtschulen – alle Neustadt/Nord: I. Antwerpener Straße 19-29, 2-zügige Grundschule; II. Balthasarstraße 37, 3-zügige Grundschule; III. Bernhard-Letterhaus-Str. 17, Gebäudeteil A: 1-2-zügige Grundschule, Gebäudeteil B: 1-2-zügige Grund- und Gesamtschule, "Freie Schule"; IV. Blumenthalstraße 10-12, derzeit Förderschule. Die Sanierung der betroffenen Schulen soll hintereinander erfolgen, wobei diese während der Baumaßnahmen an einen Interimsstandort an der Kreutzerstraße (Neustadt/Nord) ziehen sollen. 1. Gibt es gegenüber der Verwaltungsmitteilung vom November 2016 Veränderungen im Maßnahmenfahrplan? Wie und für welche konkreten Zeiträume werden die Interimslösungen für die betroffenen Schulen organisiert? 2. Wie wurden und werden die Maßnahmen mit den entsprechenden Schulen (Schulkonferen- zen) kommuniziert und abgestimmt – gerade vor dem Hintergrund, dass die Ausquartierung der Grundschulen aus dem Agnesviertel an die Kreutzerstraße für Grundschüler*innen eine nicht unerhebliche Verlängerung des Schulwegs (circa 3 km Fußweg, umständliche ÖPNV- Anbindung …) bedeuten würde und sich auf die Schulwahl der Eltern auswirken wird? 3. Mit dem anstehenden Auszug der Célestin-Freinet-Grundschule und der Aufbaurealschule in die Bildungslandschaft Altstadt/Nord (BAN) sollte der Schulstandort im Kunibertsviertel ursprünglich als Ausweichquartier für die Montessori-Grundschule Gilbachstraße dienen. Nachdem diese Überlegungen jedoch verworfen wurden, prüft die Verwaltung laut Schulent- wicklungsplan derzeit die Verlegung der Kath. Hauptschule Bülowstraße (Nippes) in die Dagobertstraße (s. M4 und M65a). Wie ist der Sachstand des Nutzungskonzeptes für den Schulstandort Dagobertstraße/ Nie- derichstraße (Altstadt/Nord)? 4. Hat die Verwaltung die Option geprüft, den Schulstandort im Kunibertsviertel als Ausweich- quartier für die Schulen im Agnesviertel (Balthasarstraße, Bernhard-Letterhaus-Straße, Blumenthalstraße) zu nutzen, um den Schulweg für die betroffenen Schüler*innen während der Zeit der Sanierung zu verkürzen? Besteht diese Möglichkeit, und hält die Verwaltung diese Möglichkeit für sinnvoll? 5. Die Nutzung des Schulstandortes Dagobertstraße/Niederichstraße als Ausweichquartier für die Schulen im Agnesviertel würde den Schulweg im Vergleich zum Ausweichquartier 2 Kreutzerstraße halbieren (1 – 1,5 km gegenüber 3 km Fußweg)! Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Schulweg für die betroffenen Grund- und Förderschüler*innen aus dem Agnesviertel zu verkürzen? Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 2.) Die Verwaltung arbeitet derzeit an einem Umsetzungskonzept für die Baumaßnahmen, das vorsieht, die Grundschule Antwerpenerstraße in die Kreutzerstraße und die Grundschulen in der Balthasar- straße und der Bernhard-Letterhaus-Straße möglichst im Agnesviertel auszulagern, um weiterhin einen kurzen Schulweg für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können. Sobald dieses Konzept erstellt ist, wird man den Ausschuss und die Öffentlichkeit informieren. Zu 3.) Die Dagobertstraße steht nach Umzug in die Bildungslandschaft Altstadt/Nord (BAN) vorerst nicht zur Verfügung, weil in diesem Gebäude Sanierungsmaßnahmen stattfinden müssen, um weiterhin einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Die Auslagerungen der Innenstadtschulen werden im Ringtausch stattfinden. Dazu werden 2 Stand- orte hierfür mit Modulbauten beplant: Gemeint sind das bereits bekannte Grundstück Kreutzerstraße und das Grundstück am Venloer Wall, das bereits mit einer Kita bebaut ist und nach Prüfung der Grundstücksflächen ausreichend groß ist, um auch eine Grundschule aufnehmen zu können. Die angrenzenden Parkanlagen kommen hier den Kindern zusätzlich zugute. Zu 4.) Der Schulstandort im Kunibertsviertel kann nicht als Ausweichquartier für die Schulen im Agnesviertel genutzt werden, weil dieses Schulgebäude für andere schulische Nutzungen geplant ist. Zu 5.) Im näheren Umfeld sind keine weiteren sinnvollen Unterbringungsmöglichkeiten erkennbar.
Beratungsverlauf (1)
Orte (12)
- Antwerpener Straße 19
- Balthasarstraße 37
- Bernhard-Letterhaus-Straße 17
- Blumenthalstraße 10
- Kreutzerstraße
- Dagobertstraße
- Niederichstraße
- Gilbachstraße
- Bülowstraße
- Venloer Wall
- Straße 19 29
- Straße 17
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Details
- Aktenzeichen
- 2140/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 14.06.2019 06:54