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AN/0847/2023

Anfrage zur Mitteilung „Jahresbericht Auszugsmanagement für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022“

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 09.05.2023

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FachAK 2 - Anfrage zur Mitteilung Jahresbericht Auszugsmanagement

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FachAK 2 - Anfrage zur Mitteilung Jahresbericht Auszugsmanagement

2144 Zeichen

FachAK 2          05.05.2023 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 23.05.2023 
 
 
Anfrage zur Mitteilung „Jahresbericht Auszugsmanagement für den Zeitraum 01.01.-
31.12.2022“ 
Der FachAK 2 bedankt sich anlässlich der Vorlage des Berichts des Auszugsmanagements 
für das Jahr 2022 ganz herzlich bei den drei Trägern und ihren Mitarbeitenden sowie beim 
Amt für Wohnungswesen für die überaus erfolgreiche Arbeit.  
Das Auszugsmanagement spielt nach Auffassung des FachAK 2 eine zentrale Rolle in der 
Vermittlungsarbeit der Stadt Köln für wohnungssuchende Geflüchtete. Trotz des 
angespannten Wohnungsmarktes und weiterer Hindernisse wie z.B. der Diskriminierung von 
Personen mit internationaler Familiengeschichte auf dem Wohnungsmarkt, gelingt es dem 
Auszugsmanagement offensichtlich weiterhin in einem hohem Maß, privaten Wohnraum zu 
akquirieren und Geflüchtete in ihrem Bemühen zu unterstützen, eine eigene Wohnung zu 
finden. 
Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 
1. Lt. dem vorgelegten Jahresbericht beläuft sich der Zuschussbedarf des 
Auszugsmanagements auf 270.967,28 Euro. Welche konkreten Berechnungen liegen 
diesem Betrag dem zu Grunde? 
2. Welche konkreten Kriterien müssen erfüllt werden, damit Geflüchtete in 
Unterbringungseinrichtungen bzw. Beherbergungsbetrieben durch das 
Auszugsmanagement vermittelt werden können? 
3. Gibt es festgelegte Priorisierungen, nach denen Geflüchtete dringlicher vermittelt werden, 
z.B. bei Personen, die eine Beschäftigung aufgenommen haben und vor dem Problem 
der Zahlung von hohen Nutzungsgebühren stehen? 
4. Warum wurde das Auszugsmanagement von der Förderung aus dem Strukturförderfonds 
2023/2024 ausgenommen? 
5. Warum wurden bei der Förderung des Auszugsmanagements nie die Tarifsteigerungen 
bei den Personalkosten, wie bei anderen städtischen Förderungen auch, berücksichtigt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
John Akude, Luziano Gonzales Tejon

Beratungsverlauf (1)

23.05.2023 Integrationsrat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0847/2023
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
09.05.2023
Erstellt
09.05.2023 15:12