AN/0847/2023
Anfrage zur Mitteilung „Jahresbericht Auszugsmanagement für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022“
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FachAK 2 - Anfrage zur Mitteilung Jahresbericht Auszugsmanagement
2144 Zeichen
FachAK 2 05.05.2023 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 23.05.2023 Anfrage zur Mitteilung „Jahresbericht Auszugsmanagement für den Zeitraum 01.01.- 31.12.2022“ Der FachAK 2 bedankt sich anlässlich der Vorlage des Berichts des Auszugsmanagements für das Jahr 2022 ganz herzlich bei den drei Trägern und ihren Mitarbeitenden sowie beim Amt für Wohnungswesen für die überaus erfolgreiche Arbeit. Das Auszugsmanagement spielt nach Auffassung des FachAK 2 eine zentrale Rolle in der Vermittlungsarbeit der Stadt Köln für wohnungssuchende Geflüchtete. Trotz des angespannten Wohnungsmarktes und weiterer Hindernisse wie z.B. der Diskriminierung von Personen mit internationaler Familiengeschichte auf dem Wohnungsmarkt, gelingt es dem Auszugsmanagement offensichtlich weiterhin in einem hohem Maß, privaten Wohnraum zu akquirieren und Geflüchtete in ihrem Bemühen zu unterstützen, eine eigene Wohnung zu finden. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Lt. dem vorgelegten Jahresbericht beläuft sich der Zuschussbedarf des Auszugsmanagements auf 270.967,28 Euro. Welche konkreten Berechnungen liegen diesem Betrag dem zu Grunde? 2. Welche konkreten Kriterien müssen erfüllt werden, damit Geflüchtete in Unterbringungseinrichtungen bzw. Beherbergungsbetrieben durch das Auszugsmanagement vermittelt werden können? 3. Gibt es festgelegte Priorisierungen, nach denen Geflüchtete dringlicher vermittelt werden, z.B. bei Personen, die eine Beschäftigung aufgenommen haben und vor dem Problem der Zahlung von hohen Nutzungsgebühren stehen? 4. Warum wurde das Auszugsmanagement von der Förderung aus dem Strukturförderfonds 2023/2024 ausgenommen? 5. Warum wurden bei der Förderung des Auszugsmanagements nie die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten, wie bei anderen städtischen Förderungen auch, berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen John Akude, Luziano Gonzales Tejon
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0847/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 09.05.2023 15:12