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2006/0441

Ummeldebonus für Darmstadt, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2006

Magistratsvorlage 27.06.2006

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2006/0441

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2006/0441

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Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.07.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat IV 
Amt: Amt für Einwohnerwesen 
und Wahlen 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0441  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Ummeldebonus für Darmstadt, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. 
Februar 2006 
 
Vorlage vom: 27.06.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Im Rahmen einer einmaligen Nebenwohnungsaktion wird an alle Personen, die den Sta-
tus ihrer bisherigen Nebenwohnung in Darmstadt im Jahr 2006 in Hauptwohnung ändern, 
dann ein Barbetrag (Ummeldebonus) in Höhe von 100,00 Euro gezahlt, wenn die Haupt-
wohnung auch zum 01.01.2007 noch gemeldet ist. Der Barbetrag wird auf Antrag, der mit 
dem Statuswechsel zu stellen ist, zu Beginn des Jahres 2007 ausgezahlt. 
 
3. Die notwendigen Mittel sind im 1. Nachtragshaushalt 2007 zur Verfügung zu stellen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
Begründung: 
 
Antrag der Stadtverordnetenversammlung  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 14. Februar 2006 den Magistrat 
beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines Ummeldebonus für Bürgerinnen und Bürger 
zu entwickeln, die sich mit erstem Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Darmstadt melden. 
 
 
Hintergrund 
 
In Darmstadt sind derzeit 11.600 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Dies sind insbe-
sondere Studierende, die eigentlich ihren Lebensmittelpunkt in Darmstadt haben, aber auf-
grund familiärer Bindungen ihren Erstwohnsitz im Wohnort ihrer Eltern beibehalten. Da bei 
der Zerlegung der Einkommenssteueranteile nur die Einwohner, die mit Hauptwohnung ge-
meldet sind, berücksichtigt werden, gehen der Stadt Darmstadt ein zehntel der möglichen 
Einnahmen verloren. Durch eine Motivation, sich in Darmstadt mit Hauptwohnung anzumel-
den, zum Beispiel durch ein Begrüßungsgeld, soll die Zahl der mit Hauptwohnung gemelde-
ten Personen erhöht, die Zahl mit Nebenwohnung gemeldeten Personen verringert und 
gleichzeitig die Einnahmesituation der Stadt verbessert werden. Es werden einige Städte 
beispielhaft aufgeführt, die bereits ein Begrüßungsgeld oder ähnliches bei der Anmeldung 
gewähren. Es soll an Hand dieser Beispiele eine Verfahrensweise ausgearbeitet werden, mit 
der die Zahl der Anmeldungen mit Hauptwohnung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher 
Gesichtspunkte, erhöht werden kann. Die zusätzlichen Einnahmen sollen gezielt für die Ver-
besserung der Ausbildungssituation in Darmstadt genutzt werden. 
 
 
Modell Begrüßungsgeld 
 
Aktionen einiger Städte und deren Erfahrungen wurden geprüft. Die Aktionen gewähren 
durchweg nur Vorteile für den Personenkreis der Studierenden. Diesen Personenkreis möch-
te man beispielsweise durch Begrüßungsgeld und/oder Gutscheinen zur Anmeldung einer 
Hauptwohnung bewegen. Dabei betonen die Städte in ihren Informationen (schriftlich und 
über die Homepage), dass sich diese Angebote im Rahmen des geltenden Melderechts be-
wegen, wonach ledige Einwohner/innen sich mit Hauptwohnung für die vorwiegend genutzte 
Wohnung anzumelden haben und jede weitere Wohnung Nebenwohnung ist. Der Bonus wird 
bei jeder Anmeldung einer/eines Studierenden gewährt, unabhängig davon, ob der/die Be-
troffene noch eine weitere Wohnung hat. Aus dem Erfahrungsbericht der Stadt Marburg ist 
erkennbar, dass bei den bestehenden Nebenwohnungen trotz Einführung eines Begrü-
ßungsgeldes und Gutscheinen keine gravierenden Veränderungen und damit eine Erhöhung 
des Anteils der Hauptwohnungen eingetreten ist. Lediglich bei Neuanmeldungen wird vermu-
tet, dass sich mehr Personen als bisher mit Hauptwohnung anstelle mit Nebenwohnung an-
melden. Die statistischen Zahlen von Marburg zur Bevölkerungsentwicklung der Hauptwoh-
nungen zeigen zwar eine stetige Zunahme, jedoch im gleichen Maß wie vor der Einführung 
des Begrüßungsgeldes im August 2004. Eine zusätzliche Zunahme oder stärkere Steigerung 
seit Beginn der Aktion ist somit statistisch nicht zu belegen. In Marburg waren zum 
31.10.2005, also ein Jahr nach Beginn der dortigen Aktion, 70.184 Personen mit Hauptwoh-
nung und 8.491 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Vergleicht man den Anteil der Ne-
benwohnungen zu den angemeldeten Wohnungen insgesamt, so ist dieser in Marburg um 
2,4% höher, trotz Bonussystem, als in Darmstadt. 
 
In Darmstadt wird im Gegensatz zu anderen Hessischen Großstädten schon seit Jahren bei 
jeder Anmeldung einer Nebenwohnung auf die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung der 
vorwiegend genutzten Wohnung als Hauptwohnung (bei ledigen Personen) hingewiesen. Es

3 
... 
wird bei der Anmeldung von den Meldepflichtigen eine kurze schriftliche Erläuterung der rein 
zeitlichen Nutzung der Wohnung erbeten. Im Ausnahmefall werden auch Hauptwohnungen 
von Amts wegen bestimmt, wenn die/der Meldepflichtige trotz offensichtlich vorwiegendem 
Aufenthalt in Darmstadt nicht einsichtig ist. Nicht zuletzt deshalb ist in Darmstadt auch ein 
hoher Prozentsatz der Studierenden mit Hauptwohnung gemeldet. Nach unserer überschlä-
gigen Prüfung anhand der Liegenschaften des Studentenwerks sind etwa zwei Drittel der 
Mieter (durchweg Studierende) mit Hauptwohnung und lediglich ein Drittel mit Nebenwoh-
nung gemeldet. Bei der geschätzten Neuanmeldung von etwas über 2.800 (50% der Erstse-
mester) Studierenden im Jahr melden sich danach etwa 1.866 Personen mit Haupt- und 934 
Personen mit Nebenwohnung an. Bei einem Bonus von 100.-€ für Studierende, die sich 
erstmals mit Hauptwohnung anmelden, hätten danach zunächst die 1.866 Personen, die sich 
ohnehin mit Hauptwohnung angemeldet hätten, den Anspruch auf Begrüßungsgeld. Zusätz-
lich diejenigen von den 934 Personen, die sich durch den Bonus zur Anmeldung der Haupt-
wohnung an Stelle der Nebenwohnung entscheiden. Dazu käme eine nicht zu beziffernde 
Zahl derjenigen Studierenden, die bereits in Darmstadt mit Nebenwohnung angemeldet sind 
und durch die Aktion bewegt werden, die Nebenwohnung in Hauptwohnung zu ändern. 
Damit das als Nebeneffekt einer solchen Aktion gewünschte Ziel von Mehreinnahmen zur 
Verbesserung der städtischen Einnahmen erreicht wird, müsste sich bei einer Ausgabe ohne 
zusätzliche Einnahmen von zunächst 186.600.-€ (1.866 Personen x 100.-€), zusätzlich er-
heblich mehr als 200 Personen aus der Personengruppe der 934 statt mit Nebenwohnung 
mit Hauptwohnung anmelden. 
Erst wenn sich die Studierenden, welche schon länger in Darmstadt mit Nebenwohnung an-
gemeldet sind, entschließen, ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung zu erklären, wäre die 
rein wirtschaftliche Betrachtung positiver. 
 
Der wirtschaftliche Erfolg eines reinen Bonussystems ist auch nach dem Erfahrungsbericht 
von Marburg nur schwer zu belegen und teilweise spekulativ. Die Schlüsselzuweisungen und 
Einkommenssteueranteile sind in den Beträgen nicht fest, sondern werden nach den insge-
samt zur Verfügung stehenden Mitteln des Landes jährlich festgesetzt. Auch die Finanzkraft 
der Stadt spielt bei der Höhe der Schlüsselzuweisungen eine Rolle. Die geänderten Einwoh-
nerzahlen werden immer erst mit zweijähriger Verzögerung berücksichtigt.  
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Begrüßungsgeldmodell, welches am Beispiel 
der Stadt Marburg geprüft wurde, nicht zu empfehlen ist. Dadurch, dass jeder Studierende, 
der sich mit Hauptwohnsitz in Darmstadt anmeldet, den Betrag von 100.-€ erhält, entstehen 
enorm hohe Kosten für die Stadt, welche möglicherweise durch die Mehreinnahmen der 
Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt werden können. Weiterhin wird in Darmstadt eine gra-
vierende Verringerung der Nebenwohnungen zugunsten der Hauptwohnungen durch das 
Bonussystem alleine nicht zu erreichen sein. Es ist also von dieser Methode abzuraten.

4 
... 
 
 
Modell Zweitwohnsitzsteuer 
 
Eine weitere Möglichkeit, die Einnahmen der Stadt zu erhöhen und gleichzeitig die Neben-
wohnungen zu verringern, ist die Einführung einer Zweitwohnungssteuer.  
Wie Beispiele von Städten mit Zweitwohnungssteuer zeigen, führt nur diese Maßnahme zu 
einer dauerhaften Verringerung der Nebenwohnungen und gleichzeitig zu einer ebenfalls 
dauerhaften Erhöhung der Hauptwohnungen. Auf diesem höheren Niveau erhöhen sich die 
Schlüsselzuweisungen dauerhaft. 
In Kassel z.B. gibt es eine Zweitwohnungssteuer seit 1998. Dort wurden im Zusammenhang 
mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer in den Jahren 1998 bis 2000 
654 Nebenwohnungen zur Hauptwohnung erklärt. Bei einem dauerhaft erhöhten Niveau der 
Hauptwohnungen ergeben sich damit spätestens ab dem Jahr 2002 etwa 600.000.-€ zusätz-
liche Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen und den Einkommensteueranteilen jährlich. 
Die Steuereinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer selbst betrugen im Jahr 2005 etwa 
160.000.-€. Eine Tendenz zur Einführung der Zweitwohnungssteuer ist auch bei anderen 
Städten in Hessen vorhanden, jüngstes Beispiel ist Groß-Gerau. 
Bei der Einführung einer Zweitwohnungssteuer ist jedoch der zusätzlich anfallende Verwal-
tungsaufwand zu berücksichtigen. Weiterhin ist zu beachten, dass die künftigen Steuerpflich-
tigen im Rahmen einer Zweitwohnungssteuer in einer Stadt wie Darmstadt die Studenten 
sind und somit die Mehrbelastung fast ausschließlich auf diese Bevölkerungsgruppe fällt. 
Während der Diskussion um Studiengebühren ist die Einführung einer solchen Steuer sicher-
lich der falsche Weg. 
 
Modell Nebenwohnungsaktion 
 
Die Alternativmöglichkeit zu Begrüßungsgeld für Studierende ist eine einmalige Nebenwoh-
nungsaktion, bei der ein Ummeldebonus gewährt wird. Dabei wird anstatt eines dauerhaften 
Begrüßungsgeldes für nur eine Personengruppe (Studierende) allen ledigen Personen, die 
derzeit mit Nebenwohnung gemeldet sind, bei Änderung zur Hauptwohnung der Ummelde-
bonus von 100.-€ gewährt. Es fanden in der Vergangenheit schon solche Nebenwohnungs-
aktionen statt, allerdings ohne Bonus. Gleichwohl änderten bei der letzten Nebenwohnungs-
aktion im Jahr 2002 75 Einwohner/innen dabei den Wohnungsstatus. 
 
Eine erneute Nebenwohnungsaktion, mit einem Schreiben an alle ledigen mit Nebenwoh-
nung gemeldeten Personen, in dem sie erneut über die Gesetzeslage (vorwiegend genutzte 
Wohnung = Hauptwohnung) und den Ummeldebonus informiert werden, könnte erfolgreich 
sein und ist risikolos. Der Vorteil zu einem laufenden Begrüßungsgeld für Studierende liegt 
darin, dass wir bei der Nebenwohnungsaktion für jeden Statuswechsel, für den ein Bonus 
gewährt wird, einen Einwohner mit Hauptwohnung zusätzlich gewinnen und keine Personen 
den Bonus erhalten, die sich ohnehin mit Hauptwohnung angemeldet hätten. Bei diesem 
Konzept werden die Kosten vergleichsweise gering gehalten und man erhält in jedem Falle 
einen finanziellen Erfolg. Weiter wird erfahrungsgemäß die Anzahl der Nebenwohnungen ab- 
bzw. die Anzahl der Hauptwohnungen zunehmen. 
 
Unter Abwägung der geprüften Alternativen erscheint das Modell einer einmaligen Neben-
wohnungsaktion am geeigneten. Hierbei entsteht der geringste Verwaltungsaufwand und die 
niedrigsten Kosten. 
 
Deshalb wird folgendes Durchführungskonzept vorgeschlagen.  
 
 
Durchführungskonzept: 
 
Ein Ummeldebonus von 100.-€ wird in einer einmaligen Aktion an alle zu diesem Zeitpunkt 
mit Nebenwohnung in Darmstadt gemeldeten Personen, die im Rahmen dieser Aktion den

5 
... 
Wohnungsstatus in Hauptwohnung ändern und zum 01.01. des Folgejahres noch mit Haupt-
wohnung gemeldet sind, gezahlt. 
 
In einer so genannten Nebenwohnungsaktion werden alle ledigen mit Nebenwohnung in 
Darmstadt gemeldeten Personen angeschrieben und darum gebeten, die Nutzung ihrer 
Wohnungen im Sinne des Melderechts (rein zeitlich vorwiegend genutzte Wohnung = 
Hauptwohnung) zu überdenken. Gleichzeitig wird für den Fall der Änderung des Wohnungs-
status der einmalige Ummeldebonus von 100.-€ in Aussicht gestellt. Wenn bei der Vorspra-
che der Wohnungsstatus geändert wird, wird gleichzeitig der Antrag auf den Ummeldebonus 
in Höhe von 100.-€ ausgefüllt und abgegeben. Die Informationen über die Auszahlung im 
Folgejahr und die Voraussetzungen (zum 01.01. des Folgejahres noch mit Hauptwohnung 
gemeldet) werden bereits im Anschreiben der Nebenwohnungsaktion mitgeteilt. Die Anträge 
werden erfasst und gespeichert. Im Januar des Folgejahres werden alle Fälle daraufhin ge-
prüft, dass die Antragsteller/innen zum 01.01 noch mit Hauptwohnung gemeldet sind. Für die 
Fälle, bei denen dies zutrifft, ist der Ummeldebonus anzuweisen. 
Anhand der bei dieser einmaligen Aktion abgegebenen Anträge können die notwendigen 
Mittel festgestellt und im Rahmen des 1. Nachtragshaushalts 2007 zur Verfügung gestellt 
werden. 
 
Darmstadt, 12.07.2006 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz  Cornelia Diekmann 
Oberbürgermeister   Bürgermeister  Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 495
TOP 26
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0441
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00