2006/0441
Ummeldebonus für Darmstadt, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2006
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2006/0441
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.07.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat IV Amt: Amt für Einwohnerwesen und Wahlen zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0441 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Ummeldebonus für Darmstadt, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2006 Vorlage vom: 27.06.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Rahmen einer einmaligen Nebenwohnungsaktion wird an alle Personen, die den Sta- tus ihrer bisherigen Nebenwohnung in Darmstadt im Jahr 2006 in Hauptwohnung ändern, dann ein Barbetrag (Ummeldebonus) in Höhe von 100,00 Euro gezahlt, wenn die Haupt- wohnung auch zum 01.01.2007 noch gemeldet ist. Der Barbetrag wird auf Antrag, der mit dem Statuswechsel zu stellen ist, zu Beginn des Jahres 2007 ausgezahlt. 3. Die notwendigen Mittel sind im 1. Nachtragshaushalt 2007 zur Verfügung zu stellen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Antrag der Stadtverordnetenversammlung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 14. Februar 2006 den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines Ummeldebonus für Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, die sich mit erstem Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Darmstadt melden. Hintergrund In Darmstadt sind derzeit 11.600 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Dies sind insbe- sondere Studierende, die eigentlich ihren Lebensmittelpunkt in Darmstadt haben, aber auf- grund familiärer Bindungen ihren Erstwohnsitz im Wohnort ihrer Eltern beibehalten. Da bei der Zerlegung der Einkommenssteueranteile nur die Einwohner, die mit Hauptwohnung ge- meldet sind, berücksichtigt werden, gehen der Stadt Darmstadt ein zehntel der möglichen Einnahmen verloren. Durch eine Motivation, sich in Darmstadt mit Hauptwohnung anzumel- den, zum Beispiel durch ein Begrüßungsgeld, soll die Zahl der mit Hauptwohnung gemelde- ten Personen erhöht, die Zahl mit Nebenwohnung gemeldeten Personen verringert und gleichzeitig die Einnahmesituation der Stadt verbessert werden. Es werden einige Städte beispielhaft aufgeführt, die bereits ein Begrüßungsgeld oder ähnliches bei der Anmeldung gewähren. Es soll an Hand dieser Beispiele eine Verfahrensweise ausgearbeitet werden, mit der die Zahl der Anmeldungen mit Hauptwohnung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, erhöht werden kann. Die zusätzlichen Einnahmen sollen gezielt für die Ver- besserung der Ausbildungssituation in Darmstadt genutzt werden. Modell Begrüßungsgeld Aktionen einiger Städte und deren Erfahrungen wurden geprüft. Die Aktionen gewähren durchweg nur Vorteile für den Personenkreis der Studierenden. Diesen Personenkreis möch- te man beispielsweise durch Begrüßungsgeld und/oder Gutscheinen zur Anmeldung einer Hauptwohnung bewegen. Dabei betonen die Städte in ihren Informationen (schriftlich und über die Homepage), dass sich diese Angebote im Rahmen des geltenden Melderechts be- wegen, wonach ledige Einwohner/innen sich mit Hauptwohnung für die vorwiegend genutzte Wohnung anzumelden haben und jede weitere Wohnung Nebenwohnung ist. Der Bonus wird bei jeder Anmeldung einer/eines Studierenden gewährt, unabhängig davon, ob der/die Be- troffene noch eine weitere Wohnung hat. Aus dem Erfahrungsbericht der Stadt Marburg ist erkennbar, dass bei den bestehenden Nebenwohnungen trotz Einführung eines Begrü- ßungsgeldes und Gutscheinen keine gravierenden Veränderungen und damit eine Erhöhung des Anteils der Hauptwohnungen eingetreten ist. Lediglich bei Neuanmeldungen wird vermu- tet, dass sich mehr Personen als bisher mit Hauptwohnung anstelle mit Nebenwohnung an- melden. Die statistischen Zahlen von Marburg zur Bevölkerungsentwicklung der Hauptwoh- nungen zeigen zwar eine stetige Zunahme, jedoch im gleichen Maß wie vor der Einführung des Begrüßungsgeldes im August 2004. Eine zusätzliche Zunahme oder stärkere Steigerung seit Beginn der Aktion ist somit statistisch nicht zu belegen. In Marburg waren zum 31.10.2005, also ein Jahr nach Beginn der dortigen Aktion, 70.184 Personen mit Hauptwoh- nung und 8.491 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Vergleicht man den Anteil der Ne- benwohnungen zu den angemeldeten Wohnungen insgesamt, so ist dieser in Marburg um 2,4% höher, trotz Bonussystem, als in Darmstadt. In Darmstadt wird im Gegensatz zu anderen Hessischen Großstädten schon seit Jahren bei jeder Anmeldung einer Nebenwohnung auf die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung der vorwiegend genutzten Wohnung als Hauptwohnung (bei ledigen Personen) hingewiesen. Es 3 ... wird bei der Anmeldung von den Meldepflichtigen eine kurze schriftliche Erläuterung der rein zeitlichen Nutzung der Wohnung erbeten. Im Ausnahmefall werden auch Hauptwohnungen von Amts wegen bestimmt, wenn die/der Meldepflichtige trotz offensichtlich vorwiegendem Aufenthalt in Darmstadt nicht einsichtig ist. Nicht zuletzt deshalb ist in Darmstadt auch ein hoher Prozentsatz der Studierenden mit Hauptwohnung gemeldet. Nach unserer überschlä- gigen Prüfung anhand der Liegenschaften des Studentenwerks sind etwa zwei Drittel der Mieter (durchweg Studierende) mit Hauptwohnung und lediglich ein Drittel mit Nebenwoh- nung gemeldet. Bei der geschätzten Neuanmeldung von etwas über 2.800 (50% der Erstse- mester) Studierenden im Jahr melden sich danach etwa 1.866 Personen mit Haupt- und 934 Personen mit Nebenwohnung an. Bei einem Bonus von 100.-€ für Studierende, die sich erstmals mit Hauptwohnung anmelden, hätten danach zunächst die 1.866 Personen, die sich ohnehin mit Hauptwohnung angemeldet hätten, den Anspruch auf Begrüßungsgeld. Zusätz- lich diejenigen von den 934 Personen, die sich durch den Bonus zur Anmeldung der Haupt- wohnung an Stelle der Nebenwohnung entscheiden. Dazu käme eine nicht zu beziffernde Zahl derjenigen Studierenden, die bereits in Darmstadt mit Nebenwohnung angemeldet sind und durch die Aktion bewegt werden, die Nebenwohnung in Hauptwohnung zu ändern. Damit das als Nebeneffekt einer solchen Aktion gewünschte Ziel von Mehreinnahmen zur Verbesserung der städtischen Einnahmen erreicht wird, müsste sich bei einer Ausgabe ohne zusätzliche Einnahmen von zunächst 186.600.-€ (1.866 Personen x 100.-€), zusätzlich er- heblich mehr als 200 Personen aus der Personengruppe der 934 statt mit Nebenwohnung mit Hauptwohnung anmelden. Erst wenn sich die Studierenden, welche schon länger in Darmstadt mit Nebenwohnung an- gemeldet sind, entschließen, ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung zu erklären, wäre die rein wirtschaftliche Betrachtung positiver. Der wirtschaftliche Erfolg eines reinen Bonussystems ist auch nach dem Erfahrungsbericht von Marburg nur schwer zu belegen und teilweise spekulativ. Die Schlüsselzuweisungen und Einkommenssteueranteile sind in den Beträgen nicht fest, sondern werden nach den insge- samt zur Verfügung stehenden Mitteln des Landes jährlich festgesetzt. Auch die Finanzkraft der Stadt spielt bei der Höhe der Schlüsselzuweisungen eine Rolle. Die geänderten Einwoh- nerzahlen werden immer erst mit zweijähriger Verzögerung berücksichtigt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Begrüßungsgeldmodell, welches am Beispiel der Stadt Marburg geprüft wurde, nicht zu empfehlen ist. Dadurch, dass jeder Studierende, der sich mit Hauptwohnsitz in Darmstadt anmeldet, den Betrag von 100.-€ erhält, entstehen enorm hohe Kosten für die Stadt, welche möglicherweise durch die Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt werden können. Weiterhin wird in Darmstadt eine gra- vierende Verringerung der Nebenwohnungen zugunsten der Hauptwohnungen durch das Bonussystem alleine nicht zu erreichen sein. Es ist also von dieser Methode abzuraten. 4 ... Modell Zweitwohnsitzsteuer Eine weitere Möglichkeit, die Einnahmen der Stadt zu erhöhen und gleichzeitig die Neben- wohnungen zu verringern, ist die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Wie Beispiele von Städten mit Zweitwohnungssteuer zeigen, führt nur diese Maßnahme zu einer dauerhaften Verringerung der Nebenwohnungen und gleichzeitig zu einer ebenfalls dauerhaften Erhöhung der Hauptwohnungen. Auf diesem höheren Niveau erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen dauerhaft. In Kassel z.B. gibt es eine Zweitwohnungssteuer seit 1998. Dort wurden im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer in den Jahren 1998 bis 2000 654 Nebenwohnungen zur Hauptwohnung erklärt. Bei einem dauerhaft erhöhten Niveau der Hauptwohnungen ergeben sich damit spätestens ab dem Jahr 2002 etwa 600.000.-€ zusätz- liche Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen und den Einkommensteueranteilen jährlich. Die Steuereinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer selbst betrugen im Jahr 2005 etwa 160.000.-€. Eine Tendenz zur Einführung der Zweitwohnungssteuer ist auch bei anderen Städten in Hessen vorhanden, jüngstes Beispiel ist Groß-Gerau. Bei der Einführung einer Zweitwohnungssteuer ist jedoch der zusätzlich anfallende Verwal- tungsaufwand zu berücksichtigen. Weiterhin ist zu beachten, dass die künftigen Steuerpflich- tigen im Rahmen einer Zweitwohnungssteuer in einer Stadt wie Darmstadt die Studenten sind und somit die Mehrbelastung fast ausschließlich auf diese Bevölkerungsgruppe fällt. Während der Diskussion um Studiengebühren ist die Einführung einer solchen Steuer sicher- lich der falsche Weg. Modell Nebenwohnungsaktion Die Alternativmöglichkeit zu Begrüßungsgeld für Studierende ist eine einmalige Nebenwoh- nungsaktion, bei der ein Ummeldebonus gewährt wird. Dabei wird anstatt eines dauerhaften Begrüßungsgeldes für nur eine Personengruppe (Studierende) allen ledigen Personen, die derzeit mit Nebenwohnung gemeldet sind, bei Änderung zur Hauptwohnung der Ummelde- bonus von 100.-€ gewährt. Es fanden in der Vergangenheit schon solche Nebenwohnungs- aktionen statt, allerdings ohne Bonus. Gleichwohl änderten bei der letzten Nebenwohnungs- aktion im Jahr 2002 75 Einwohner/innen dabei den Wohnungsstatus. Eine erneute Nebenwohnungsaktion, mit einem Schreiben an alle ledigen mit Nebenwoh- nung gemeldeten Personen, in dem sie erneut über die Gesetzeslage (vorwiegend genutzte Wohnung = Hauptwohnung) und den Ummeldebonus informiert werden, könnte erfolgreich sein und ist risikolos. Der Vorteil zu einem laufenden Begrüßungsgeld für Studierende liegt darin, dass wir bei der Nebenwohnungsaktion für jeden Statuswechsel, für den ein Bonus gewährt wird, einen Einwohner mit Hauptwohnung zusätzlich gewinnen und keine Personen den Bonus erhalten, die sich ohnehin mit Hauptwohnung angemeldet hätten. Bei diesem Konzept werden die Kosten vergleichsweise gering gehalten und man erhält in jedem Falle einen finanziellen Erfolg. Weiter wird erfahrungsgemäß die Anzahl der Nebenwohnungen ab- bzw. die Anzahl der Hauptwohnungen zunehmen. Unter Abwägung der geprüften Alternativen erscheint das Modell einer einmaligen Neben- wohnungsaktion am geeigneten. Hierbei entsteht der geringste Verwaltungsaufwand und die niedrigsten Kosten. Deshalb wird folgendes Durchführungskonzept vorgeschlagen. Durchführungskonzept: Ein Ummeldebonus von 100.-€ wird in einer einmaligen Aktion an alle zu diesem Zeitpunkt mit Nebenwohnung in Darmstadt gemeldeten Personen, die im Rahmen dieser Aktion den 5 ... Wohnungsstatus in Hauptwohnung ändern und zum 01.01. des Folgejahres noch mit Haupt- wohnung gemeldet sind, gezahlt. In einer so genannten Nebenwohnungsaktion werden alle ledigen mit Nebenwohnung in Darmstadt gemeldeten Personen angeschrieben und darum gebeten, die Nutzung ihrer Wohnungen im Sinne des Melderechts (rein zeitlich vorwiegend genutzte Wohnung = Hauptwohnung) zu überdenken. Gleichzeitig wird für den Fall der Änderung des Wohnungs- status der einmalige Ummeldebonus von 100.-€ in Aussicht gestellt. Wenn bei der Vorspra- che der Wohnungsstatus geändert wird, wird gleichzeitig der Antrag auf den Ummeldebonus in Höhe von 100.-€ ausgefüllt und abgegeben. Die Informationen über die Auszahlung im Folgejahr und die Voraussetzungen (zum 01.01. des Folgejahres noch mit Hauptwohnung gemeldet) werden bereits im Anschreiben der Nebenwohnungsaktion mitgeteilt. Die Anträge werden erfasst und gespeichert. Im Januar des Folgejahres werden alle Fälle daraufhin ge- prüft, dass die Antragsteller/innen zum 01.01 noch mit Hauptwohnung gemeldet sind. Für die Fälle, bei denen dies zutrifft, ist der Ummeldebonus anzuweisen. Anhand der bei dieser einmaligen Aktion abgegebenen Anträge können die notwendigen Mittel festgestellt und im Rahmen des 1. Nachtragshaushalts 2007 zur Verfügung gestellt werden. Darmstadt, 12.07.2006 Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Cornelia Diekmann Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0441
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00