V/0933/2021
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2022 Teil 1
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Beschlussvorlage
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V/0933/2021 V/0933/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2022 T eil1 Beratungsfolge 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.01.2022 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2022: a. die Umwandlung eines T ennenspielfeldes auf der Sportanlage Coerde, Coerheide 47, Vereinsregie SV T eutoniaMünster e. V. im Jahr 2022 in einen Kunstrasenplatz und stimmt zu, dass die laut Prioritätenliste geplante Umwandlung eines T ennenspielfeldesin einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Sentruper Höhe von 2022 in das Jahr 2023 verschoben wird. b. die Installation einer Beleuchtungsanlage für die Skateranlage Berg Fidel. c. die Lieferung und den Einbau einer Fertiggarage für die Sportanlage Wienburgstraße. 2. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2022 die Sanierung eines Rasenplatzes auf der Sportanlage August-Schepers-Str. 20, Vereinsregie TuS Saxonia Münster 1883 e. V. 3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich der Bericht über den gesamtjährlichen Maßnahmenkatalog für das laufende Jahr in Form einer weiteren Vorlage anschließt. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. Sportamt 03.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dewaldt / Herr Kohler T elefon:492-5200 / -5226 Dewaldt@stadt-muenster.de KohlerA@stadt-muenster.de - 5 - V/0933/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Die in den Punkten 1 - 2 dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnah me 0400 Bauk. städt. SpA Auszahlungen für Baumaßnahmen 2022 1.680.500 € Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 13 Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen 2022 462.000 € Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2022 bei der Produktgruppe 0801 veranschlagt. Begründung: Zu Punkt 1 der Sachentscheidung a.) Sportanlage Coerde, Coerheide 47, Vereinsregie SV T eutoniaMünster e. V. (Umwandlung T enne in Kunstrasen) Das vorhandene T ennenspielfeld an der Sportanlage Coerde, Coerheide 47, Heimstätte des SV T eutoniaMünster e. V. wurde zuletzt im Jahr 2009 saniert. Im nichtöffentlichen T eil der Sitzung vom 17.11.2021 verständigte sich der Sportausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in Coerde. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die seitens der Verwaltung geplante Umwandlung eines T ennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Sentruper Höhe in 2023 vorgenommen wird. Das Sozialmonitoring der Stadt Münster von 2019 weist Coerde als einen Stadtteil in Münster mit besonderem Unterstützungsbedarf aus. Auch das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Münster- Coerde, das am 24.06.2020 durch den Rat beschlossen wurde, erkennt erhebliche Entwicklungspotentiale, der erkannten Benachteiligungssituation entgegenzuwirken. Erhebliche soziale Nachteile, Bildungsbenachteiligung und ein schlechtes Image fordern vielfältige städtische Maßnahmen. Der Handlungsbedarf wurde durch die Pandemie tendenziell weiter verschärft. In dem Stadtteil leben Kinder und Jugendliche, die aufgrund der vielfältigen Problemlagen ihrer Familien verschiedene Hilfen und zusätzliche Orientierung benötigen. Die Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten und der Sportgelegenheiten spielt hierbei eine wichtige Rolle. Durch die - 5 - V/0933/2021 Umwandlung des T ennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz, die im integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Münster-Coerde bereits aufgeführt ist, soll der Verein SV T eutonia Coerde e. V. ganzjährig Trainingsmöglichkeiten erhalten. Damit sollen insbesondere Kinder und Jugendliche auch in den Wintermonaten in Coerde trainieren können. Die Einbindung in den Sportverein des Stadtteils soll helfen, ihren Alltag zu strukturieren und ihnen eine verlässliche Anlaufstelle zu bieten. Durch die gute Vernetzung der Akteure vor Ort kann so insbesondere die Jugendarbeit des SV T eutonia Coerde e.V. zusätzlich gestärkt und gefördert werden. Durch die Verbesserung der Infrastruktur soll ein wichtiger Impuls im Stadtteilentwicklungsprozess zur Steigerung seiner Attraktivität gegeben werden. Mit Vorlage V/0965/2017 „Modifizierung der Nutzwertanalyse Umwandlung T ennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ wurden Kriterien festgelegt, nach denen T ennenspielfelder in Kunstrasenplätze umgewandelt werden sollen. Von diesen Kriterien soll ausnahmsweise abgewichen werden, um den Stadtteil Coerde mit seinen multiplen Problemlagen zu unterstützen und die Stadtteilentwicklung insbesondere für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen zu fördern, so dass das nach den Kriterien für das Jahr 2022 vorgesehene T ennenspielfeldam Sportpark Sentruper Höhe dann in 2023 umgewandelt werden wird. Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i. H. v. 1.635.000 € zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage des Bodengutachtens, welches dem Sportamt erst seit dem 10.12.2021 vorliegt, konnte die Planung und Kostenschätzung erstellt werden. Der Betrag übersteigt die bisherigen Kosten für eine Umwandlung in erheblichem Maß, da das bisherige T ennenspielfeld für einen Kunstrasenplatz eher ungeeignet ist. Die wesentlichen Aussagen und Auswirkungen des Bodengutachtens sind, dass sich ca. 40 cm unter dem vorhandenen Platzaufbau des Spielfeldes eine ca. 65 cm starke humose Bodenschicht befindet, die – soweit diese im Spielfeld verbleibt – in der Zukunft zu starken Setzungen führen würde. Der geplante Ausbau dieser Bodenschicht führt dazu, dass das Spielfeld bis 1,10 m Tiefe freigelegt werden muss. Die humose Bodenschicht muss nach dem derzeitigen Stand der Planung vollständig entsorgt werden. Die anderen vorhandenen Bodenschichten werden zwischengelagert und wieder eingebaut. Das Be- und Entwässerungssystem muss neu eingebaut werden. Auch die Zaunanlagen müssen erneuert werden. Die Sanierung entspricht damit in den Anforderungen einem Neubau, mit der Folge, dass die sonst erforderliche Zeit für die Umwandlung des Platzes von 3 Monaten aufgrund der aufwendigen Bodenarbeiten nicht eingehalten werden kann, so dass voraussichtlich von 6 - 8 Monaten Bauzeit auszugehen ist. Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 € tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021). b.) Beleuchtungsanlage für die Skateranlage Berg Fidel. Die Beleuchtung der Skateranlage soll den Nutzerinnen und Nutzern zukünftig auch im Winterhalbjahr die Möglichkeit bieten, ihren Sport länger auszuüben. Die Beleuchtungsanlage dient der Unfallvermeidung besonders in der Dämmerung. Die Beleuchtungsdauer soll durch eine Zeitschaltuhr gesteuert werden. Als Beispiel wird auf den Skatepark in Düsseldorf, Stadtteil Eller, verwiesen. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 32.000 € brutto. c.) Lieferung und Einbau einer Fertiggarage für die Sportanlage Wienburgstraße. Der Verein DJK Grün-Weiß Marathon Münster e.V. benötigt für die Lagerung von Trainingsmaterial eine zusätzliche Lagermöglichkeit. Der Neubau eines seit einigen Jahren geplanten Gebäudes („Sportkita“) auf der Sportanlage ist zurzeit auf der Sportanlage nicht terminierbar. Damit das Material dauerhaft trocken gelagert werden kann und der Spielbetrieb gewährleistet ist, soll eine Fertiggarage aufgestellt werden. - 5 - V/0933/2021 Die Kosten für die Garage, Fundamente, Beleuchtung und kleinere Pflasterarbeiten liegen bei 13.500 € brutto. Ansatz 2022 Verfügbare Mittel 1.746.500 € 1.746.500 € 1 a. SpA Coerde (Umwandlung T ennein Kunstrasen) 1.635.000 € 111.500 € 1 b. Skateranlage Berg-Fidel (Beleuchtungsanlage) 32.000 € 79.500 € 1 c. SpA Wienburgstr. (Neue Fertiggarage) 13.500 € 66.000 € Zu Punkt 2. der Sachentscheidung Sportanlage August-Schepers-Str./TuS Saxonia Münster 1883 e. V. (Sanierung Rasenplatz) Der Rasenplatz soll im Jahr 2022 nach über 35 Jahren saniert werden. Hierauf verständigte sich der Arbeitskreis Sport am 05.10.2021 vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel. Zu den wesentlichen Arbeiten gehören u.a. die Erneuerung des Platzaufbaus, der Entwässerungs- und der Beregnungsleitungen. In T eilbereichensoll der vorhandene Ballfangzaun erhöht werden. Die Spielfeldrandbereiche werden im Zuge der Maßnahme neugestaltet. Bei der Überprüfung der Fläche durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wurden auf dem Platz sowie der direkt angrenzenden T ennisanlageinsgesamt 4 Verdachtspunkte festgestellt. Die weitere Überprüfung durch den Kampfmittebeseitigungsdienst erfolgt in den nächsten Monaten. Im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung müssen Einbauten, die sich in einem Radius von 8 m um den Verdachtspunkt befinden - bevor der Kampfmittelräumdienst die Arbeit aufnimmt - zurückgebaut und anschließend wieder eingebaut bzw. repariert werden. Nachdem der Kampfmittelräumdienst seine Überprüfung abgeschlossen hat, muss die T ennisanlage kurzfristig bis zum Saisonbeginn der T ennisabteilungim Mai 2022 wiederhergestellt werden. Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung und die Wiederherstellung nach erfolgter Kampfmittelüberprüfung liegen bei 462.000 € brutto. Ansatz 2022 Verfügbare Mittel 462.000 € 462.000 € 2. SpA August-Schepers-Str. Sanierung Rasenplatz 462.000 € 0,00 € Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Die über die hier erfassten Maßnahmen hinaus vorhandenen Finanzmittel werden im Zuge einer weiteren Vorlage zum Maßnahmenkatalog des Jahres 2022 fixiert. Um nunmehr die erforderlichen Vorarbeiten in ausreichendem Detaillierungsgrad zu entwickeln, sollen die o.g. neuen Maßnahmen losgelöst von der Gesamtjahresplanung vorab starten können. Durch diese Handlungsweise werden die notwendigen Sperrzeiten der kommunalen Sportflächen so gering wie möglich gehalten und die Auswirkungen auf den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb auf ein Mindestmaß begrenzt. Die Vereine erhalten Planungssicherheit, denn die Bespielbarkeit der umzuwandelnden bzw. zu erweiternden Sportflächen zu Beginn der Saison wird sichergestellt. - 5 - V/0933/2021 Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e.V. als Interessenvertretung der Sportvereine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0933/2021 Kurzüberblick Um die öffentlichen Vergabezeiträume fristgerecht einhalten zu können werden in dieser Vorlage die neuen Maßnahmen des Jahres 2022 behandelt. Der gesamtjährliche Maßnahmenkatalog der Sportverwaltung wird gemäß dem Antrag „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot“ Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (4)
- Wienburgstraße
- August-Schepers-Straße 20
- Sentruper Höhe
- Coerheide 47
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Details
- Aktenzeichen
- V/0933/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.12.2021
- Erstellt
- 23.12.2021 16:04