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V/0933/2021

Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2022 Teil 1

Vorlagen 23.12.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.01.2022, TOP 6

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Beschlussvorlage

11112 Zeichen

V/0933/2021
V/0933/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie
Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2022 T eil1
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.01.2022 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2022:
a. die Umwandlung eines T ennenspielfeldes auf der Sportanlage Coerde, Coerheide 47,
Vereinsregie SV T eutoniaMünster e. V. im Jahr 2022 in einen Kunstrasenplatz und stimmt
zu, dass die laut Prioritätenliste geplante Umwandlung eines T ennenspielfeldesin einen
Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Sentruper Höhe von 2022 in das Jahr 2023
verschoben wird.
b. die Installation einer Beleuchtungsanlage für die Skateranlage Berg Fidel.
c. die Lieferung und den Einbau einer Fertiggarage für die Sportanlage Wienburgstraße.
2. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2022 die Sanierung eines Rasenplatzes auf der
Sportanlage August-Schepers-Str. 20, Vereinsregie TuS Saxonia Münster 1883 e. V.
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich der Bericht über den gesamtjährlichen
Maßnahmenkatalog für das laufende Jahr in Form einer weiteren Vorlage anschließt.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat.
Sportamt
03.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dewaldt / Herr Kohler
T elefon:492-5200 / -5226
Dewaldt@stadt-muenster.de
KohlerA@stadt-muenster.de

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II. Finanzielle Auswirkungen:
Die in den Punkten 1 - 2 dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren:
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen
und -stätten
Investitionsmaßnah
me
0400 Bauk. städt. SpA
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2022 1.680.500 €
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen
und -stätten
Zeile 13 Aufwendung für Sach- und
Dienstleistungen
2022 462.000 €
Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2022 bei der
Produktgruppe 0801 veranschlagt.
Begründung:
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung
a.) Sportanlage Coerde, Coerheide 47, Vereinsregie SV T eutoniaMünster e. V. (Umwandlung T enne
in Kunstrasen)
Das vorhandene T ennenspielfeld an der Sportanlage Coerde, Coerheide 47, Heimstätte des SV
T eutoniaMünster e. V. wurde zuletzt im Jahr 2009 saniert.
Im nichtöffentlichen T eil der Sitzung vom 17.11.2021 verständigte sich der Sportausschuss,
vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel, auf die Durchführung dieser Baumaßnahme in
Coerde. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die seitens der Verwaltung geplante Umwandlung
eines T ennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Sentruper Höhe in 2023
vorgenommen wird.
Das Sozialmonitoring der Stadt Münster von 2019 weist Coerde als einen Stadtteil in Münster mit
besonderem Unterstützungsbedarf aus. Auch das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Münster-
Coerde, das am 24.06.2020 durch den Rat beschlossen wurde, erkennt erhebliche
Entwicklungspotentiale, der erkannten Benachteiligungssituation entgegenzuwirken. Erhebliche
soziale Nachteile, Bildungsbenachteiligung und ein schlechtes Image fordern vielfältige städtische
Maßnahmen. Der Handlungsbedarf wurde durch die Pandemie tendenziell weiter verschärft. In dem
Stadtteil leben Kinder und Jugendliche, die aufgrund der vielfältigen Problemlagen ihrer Familien
verschiedene Hilfen und zusätzliche Orientierung benötigen. Die Verbesserung der
Freizeitmöglichkeiten und der Sportgelegenheiten spielt hierbei eine wichtige Rolle. Durch die

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Umwandlung des T ennenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz, die im integrierten
Stadtteilentwicklungskonzept Münster-Coerde bereits aufgeführt ist, soll der Verein SV T eutonia
Coerde e. V. ganzjährig Trainingsmöglichkeiten erhalten. Damit sollen insbesondere Kinder und
Jugendliche auch in den Wintermonaten in Coerde trainieren können. Die Einbindung in den
Sportverein des Stadtteils soll helfen, ihren Alltag zu strukturieren und ihnen eine verlässliche
Anlaufstelle zu bieten. Durch die gute Vernetzung der Akteure vor Ort kann so insbesondere die
Jugendarbeit des SV T eutonia Coerde e.V. zusätzlich gestärkt und gefördert werden. Durch die
Verbesserung der Infrastruktur soll ein wichtiger Impuls im Stadtteilentwicklungsprozess zur
Steigerung seiner Attraktivität gegeben werden.
Mit Vorlage V/0965/2017 „Modifizierung der Nutzwertanalyse Umwandlung T ennenspielfelder in
Kunstrasenplätze“ wurden Kriterien festgelegt, nach denen T ennenspielfelder in Kunstrasenplätze
umgewandelt werden sollen. Von diesen Kriterien soll ausnahmsweise abgewichen werden, um den
Stadtteil Coerde mit seinen multiplen Problemlagen zu unterstützen und die Stadtteilentwicklung
insbesondere für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen zu fördern, so dass das nach den
Kriterien für das Jahr 2022 vorgesehene T ennenspielfeldam Sportpark Sentruper Höhe dann in 2023
umgewandelt werden wird.
Für die Durchführung der Baumaßnahme werden Mittel i. H. v. 1.635.000 € zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage des Bodengutachtens, welches dem Sportamt erst seit dem 10.12.2021 vorliegt,
konnte die Planung und Kostenschätzung erstellt werden. Der Betrag übersteigt die bisherigen
Kosten für eine Umwandlung in erheblichem Maß, da das bisherige T ennenspielfeld für einen
Kunstrasenplatz eher ungeeignet ist. Die wesentlichen Aussagen und Auswirkungen des
Bodengutachtens sind, dass sich ca. 40 cm unter dem vorhandenen Platzaufbau des Spielfeldes eine
ca. 65 cm starke humose Bodenschicht befindet, die – soweit diese im Spielfeld verbleibt – in der
Zukunft zu starken Setzungen führen würde. Der geplante Ausbau dieser Bodenschicht führt dazu,
dass das Spielfeld bis 1,10 m Tiefe freigelegt werden muss. Die humose Bodenschicht muss nach
dem derzeitigen Stand der Planung vollständig entsorgt werden. Die anderen vorhandenen
Bodenschichten werden zwischengelagert und wieder eingebaut. Das Be- und Entwässerungssystem
muss neu eingebaut werden. Auch die Zaunanlagen müssen erneuert werden.
Die Sanierung entspricht damit in den Anforderungen einem Neubau, mit der Folge, dass die sonst
erforderliche Zeit für die Umwandlung des Platzes von 3 Monaten aufgrund der aufwendigen
Bodenarbeiten nicht eingehalten werden kann, so dass voraussichtlich von 6 - 8 Monaten Bauzeit
auszugehen ist.
Der Verein soll einen Eigenanteil in Höhe von 53.000 € tragen (vgl. Vorlage V/0023/2021).
b.) Beleuchtungsanlage für die Skateranlage Berg Fidel.
Die Beleuchtung der Skateranlage soll den Nutzerinnen und Nutzern zukünftig auch im Winterhalbjahr
die Möglichkeit bieten, ihren Sport länger auszuüben. Die Beleuchtungsanlage dient der
Unfallvermeidung besonders in der Dämmerung. Die Beleuchtungsdauer soll durch eine Zeitschaltuhr
gesteuert werden.
Als Beispiel wird auf den Skatepark in Düsseldorf, Stadtteil Eller, verwiesen.
Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 32.000 € brutto.
c.) Lieferung und Einbau einer Fertiggarage für die Sportanlage Wienburgstraße.
Der Verein DJK Grün-Weiß Marathon Münster e.V. benötigt für die Lagerung von Trainingsmaterial
eine zusätzliche Lagermöglichkeit. Der Neubau eines seit einigen Jahren geplanten Gebäudes
(„Sportkita“) auf der Sportanlage ist zurzeit auf der Sportanlage nicht terminierbar. Damit das Material
dauerhaft trocken gelagert werden kann und der Spielbetrieb gewährleistet ist, soll eine Fertiggarage
aufgestellt werden.

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V/0933/2021
Die Kosten für die Garage, Fundamente, Beleuchtung und kleinere Pflasterarbeiten liegen bei
13.500 € brutto.
Ansatz 2022 Verfügbare Mittel
1.746.500 € 1.746.500 €
1 a. SpA Coerde (Umwandlung T ennein Kunstrasen) 1.635.000 € 111.500 €
1 b. Skateranlage Berg-Fidel (Beleuchtungsanlage) 32.000 € 79.500 €
1 c. SpA Wienburgstr. (Neue Fertiggarage) 13.500 € 66.000 €
Zu Punkt 2. der Sachentscheidung
Sportanlage August-Schepers-Str./TuS Saxonia Münster 1883 e. V. (Sanierung Rasenplatz)
Der Rasenplatz soll im Jahr 2022 nach über 35 Jahren saniert werden. Hierauf verständigte sich der
Arbeitskreis Sport am 05.10.2021 vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel.
Zu den wesentlichen Arbeiten gehören u.a. die Erneuerung des Platzaufbaus, der Entwässerungs-
und der Beregnungsleitungen. In T eilbereichensoll der vorhandene Ballfangzaun erhöht werden. Die
Spielfeldrandbereiche werden im Zuge der Maßnahme neugestaltet.
Bei der Überprüfung der Fläche durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wurden
auf dem Platz sowie der direkt angrenzenden T ennisanlageinsgesamt 4 Verdachtspunkte festgestellt.
Die weitere Überprüfung durch den Kampfmittebeseitigungsdienst erfolgt in den nächsten Monaten.
Im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung müssen Einbauten, die sich in einem Radius von 8 m um den
Verdachtspunkt befinden - bevor der Kampfmittelräumdienst die Arbeit aufnimmt - zurückgebaut und
anschließend wieder eingebaut bzw. repariert werden.
Nachdem der Kampfmittelräumdienst seine Überprüfung abgeschlossen hat, muss die T ennisanlage
kurzfristig bis zum Saisonbeginn der T ennisabteilungim Mai 2022 wiederhergestellt werden.
Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung und die Wiederherstellung nach erfolgter
Kampfmittelüberprüfung liegen bei 462.000 € brutto.
Ansatz 2022 Verfügbare Mittel
462.000 € 462.000 €
2. SpA August-Schepers-Str. Sanierung Rasenplatz 462.000 € 0,00 €
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung
Die über die hier erfassten Maßnahmen hinaus vorhandenen Finanzmittel werden im Zuge einer
weiteren Vorlage zum Maßnahmenkatalog des Jahres 2022 fixiert. Um nunmehr die erforderlichen
Vorarbeiten in ausreichendem Detaillierungsgrad zu entwickeln, sollen die o.g. neuen Maßnahmen
losgelöst von der Gesamtjahresplanung vorab starten können. Durch diese Handlungsweise werden
die notwendigen Sperrzeiten der kommunalen Sportflächen so gering wie möglich gehalten und die
Auswirkungen auf den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb auf ein Mindestmaß begrenzt. Die
Vereine erhalten Planungssicherheit, denn die Bespielbarkeit der umzuwandelnden bzw. zu
erweiternden Sportflächen zu Beginn der Saison wird sichergestellt.

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V/0933/2021
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e.V. als Interessenvertretung der
Sportvereine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen
dieser Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die
Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage:
Anlage A

Anlage A

1141 Zeichen

Anlage A zur V/0933/2021
Kurzüberblick
Um die öffentlichen Vergabezeiträume fristgerecht einhalten zu können werden in dieser Vorlage
die neuen Maßnahmen des Jahres 2022 behandelt. Der gesamtjährliche Maßnahmenkatalog der
Sportverwaltung wird gemäß dem Antrag „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln
Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens-
und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot“
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beratungsverlauf (6)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2022 Sportausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wienburgstraße
  • August-Schepers-Straße 20
  • Sentruper Höhe
  • Coerheide 47

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Details

Aktenzeichen
V/0933/2021
Typ
Vorlagen
Datum
23.12.2021
Erstellt
23.12.2021 16:04