2559/2023
Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen - Kölnischer Kunstverein (KKV)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 2559/2023 Freigabedatum 19.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen - Kölnischer Kunstverein (KKV) Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Bezuschussung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen – KKV i.H.v. max. 500.000 Euro aus den unten genannten Haushaltsmitteln. Des Weiteren beschließt der Finanzausschuss die Freigabe der außerplanmäßig bereitgestellten investiven Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500.000 Euro im Teilfinanzplan des Kulturraummana- gements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilfinanzplanzeile 11-Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ06 – aRAP Brandschutz KKV. Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 50.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Kölnische Kunstverein (KKV) hat das Gebäude „Die Brücke, Hahnenstraße 6, 50667 Köln“ von der Stadt Köln gepachtet. Der derzeitige Mietvertrag aus 2004 läuft bis 2033. In 2020 hat der KKV ein Planungsbüro mit der Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes nach heutigem Recht beauftragt. Das entstehende Brandschutzkonzept sollte im Rahmen ei- nes einzuleitenden Baugenehmigungsverfahrens – zur Erweiterung der bisherigen Nutzungs- möglichkeiten – berücksichtigt werden. Aus dem Konzept ergeben sich einige Maßnahmen, wie bspw. die Erweiterung der Brandmel- deanlage oder Arbeiten zum baulichen Brandschutz, deren Umsetzung mit Kosten in Höhe von 460.000 Euro (Stand: 04/2021) verbunden sind. Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwick- lung im Baubereich ist von einer erheblichen Kostensteigerung auszugehen. Die Kriterien für eine Fördermittelvergabe werden hier - analog dem Vorgehen bei Bauunter- haltung – geprüft. Auf Basis des dortigen Vorgehens schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Be- zuschussung der Maßnahmen bis zu einer max. Höhe von 500.000 Euro vor. 3 Dieses Projekt entspricht grundsätzlich den Kriterien und hat eine nachvollziehbare Kosten- schätzung nachgewiesen. Aufgrund der Zuschusshöhe wird die Förderung mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 10 Jahren verbunden. Bis dato sind keine weiteren Schritte zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und zur Ein- holung einer Baugenehmigung veranlasst worden, da es u.a. zu Verzögerungen in Folge einer unklaren baurechtlichen Genehmigungslage kam. Die Ausgangslage für die Einholung der Baugenehmigung ist nun geklärt. Das Kulturraummanagement ist mit dem Bauaufsichtsamt wegen des Baugenehmigungsver- fahrens in Kontakt, damit zeitnah ein Antrag gestellt und die baulichen Maßnahmen umgesetzt werden können. Zudem ist der Denkmalschutz zu involvieren. Finanzierung: Zur Umsetzung der Maßnahme werden im Rahmen der Bewirtschaftung außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500.000 Euro im Teilfinanzplan des Kultur- raummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 11-Auszahlun- gen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ06 – aRAP Brandschutz KKV bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen in gleicher Höhe im Teilfinanzplan des Referats für Museumsangelegenheiten in der Produktgruppe 0401-Museumsreferat, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4500- 0401-0-0006-Erhalt städtischer Baudenkmäler. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver- pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti- vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulö- sen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 2024) durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 50.000 Euro p.a. an. Diese sind im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416- Kulturförderung, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024 veranschlagt. Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen von 50.000 Euro p.a. wird das De- zernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit: Durch erhebliche Verzögerungen im Abstimmungsprozess sowie bei der Ermittlung der aktuell gültigen baurechtlichen Genehmigungslage kann die Vorlage erst jetzt eingebracht werden. Ein Beschluss über die Förderung und die Freigabe der Mittel wird schnellstens benötigt, da- mit bspw. Aufträge zur Fortführung / Umsetzung des Sanierungskonzeptes vergeben und da- rauf basierend u.a. die geforderten Brandschutzmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden kön- nen. Sollte die Entscheidung in dem nun geplanten Gremienlauf nicht erfolgen, so könnte eine Ent- scheidung erst Ende 28.11.2023 (KUK) bzw. 04.12.2023 (Finanzausschuss) getroffen werden. Dies hätte womöglich zur Folge, dass die zu beauftragenden Handwerksbetriebe zwischen- zeitlich andere Aufträge annehmen könnten, so dass sich der Beginn der Maßnahme nach 2024 verschieben würde.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2559/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.09.2023
- Erstellt
- 10.08.2023 10:16