Mandari Insight

2559/2023

Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen - Kölnischer Kunstverein (KKV)

Beschlussvorlage Ausschuss 19.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.10.2023, TOP 10.11

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6149 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2559/2023 
Freigabedatum 19.09.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen - Kölnischer Kunstverein (KKV)  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt 
 
 die Bezuschussung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen – KKV i.H.v. max. 
500.000 Euro aus den unten genannten Haushaltsmitteln. 
 
 
 
Des Weiteren beschließt der Finanzausschuss  
 
 die Freigabe der außerplanmäßig bereitgestellten investiven Auszahlungsermächtigungen 
im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500.000 Euro im Teilfinanzplan des Kulturraummana-
gements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilfinanzplanzeile 11-Auszahlungen 
von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ06 – aRAP Brandschutz 
KKV. 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 
Finanzausschuss 23.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    50.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Kölnische Kunstverein (KKV) hat das Gebäude „Die Brücke, Hahnenstraße 6, 50667 
Köln“ von der Stadt Köln gepachtet. Der derzeitige Mietvertrag aus 2004 läuft bis 2033.  
 
In 2020 hat der KKV ein Planungsbüro mit der Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes 
nach heutigem Recht beauftragt. Das entstehende Brandschutzkonzept sollte im Rahmen ei-
nes einzuleitenden Baugenehmigungsverfahrens – zur Erweiterung der bisherigen Nutzungs-
möglichkeiten – berücksichtigt werden. 
 
Aus dem Konzept ergeben sich einige Maßnahmen, wie bspw. die Erweiterung der Brandmel-
deanlage oder Arbeiten zum baulichen Brandschutz, deren Umsetzung mit Kosten in Höhe 
von 460.000 Euro (Stand: 04/2021) verbunden sind. Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwick-
lung im Baubereich ist von einer erheblichen Kostensteigerung auszugehen.  
Die Kriterien für eine Fördermittelvergabe werden hier - analog dem Vorgehen bei Bauunter-
haltung – geprüft.  
Auf Basis des dortigen Vorgehens schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Be-
zuschussung der Maßnahmen bis zu einer max. Höhe von 500.000 Euro vor.

3 
 
Dieses Projekt entspricht grundsätzlich den Kriterien und hat eine nachvollziehbare Kosten-
schätzung nachgewiesen.  
 
Aufgrund der Zuschusshöhe wird die Förderung mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 10 
Jahren verbunden.  
 
Bis dato sind keine weiteren Schritte zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und zur Ein-
holung einer Baugenehmigung veranlasst worden, da es u.a. zu Verzögerungen in Folge einer 
unklaren baurechtlichen Genehmigungslage kam. Die Ausgangslage für die Einholung der 
Baugenehmigung ist nun geklärt.  
 
Das Kulturraummanagement ist mit dem Bauaufsichtsamt wegen des Baugenehmigungsver-
fahrens in Kontakt, damit zeitnah ein Antrag gestellt und die baulichen Maßnahmen umgesetzt 
werden können. Zudem ist der Denkmalschutz zu involvieren. 
 
 
 
Finanzierung: 
 
Zur Umsetzung der Maßnahme werden im Rahmen der Bewirtschaftung außerplanmäßige 
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500.000 Euro im Teilfinanzplan des Kultur-
raummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 11-Auszahlun-
gen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ06 – aRAP Brandschutz 
KKV bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen in gleicher 
Höhe im Teilfinanzplan des Referats für Museumsangelegenheiten in der Produktgruppe 
0401-Museumsreferat, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 4500-
0401-0-0006-Erhalt städtischer Baudenkmäler. 
 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver-
pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti-
vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulö-
sen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 
2024) durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 50.000 Euro p.a. 
an. Diese sind im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-
Kulturförderung, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024 
veranschlagt. 
 
Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen von 50.000 Euro p.a. wird das De-
zernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. inner-
halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Durch erhebliche Verzögerungen im Abstimmungsprozess sowie bei der Ermittlung der aktuell 
gültigen baurechtlichen Genehmigungslage kann die Vorlage erst jetzt eingebracht werden. 
Ein Beschluss über die Förderung und die Freigabe der Mittel wird schnellstens benötigt, da-
mit bspw. Aufträge zur Fortführung / Umsetzung des Sanierungskonzeptes vergeben und da-
rauf basierend u.a. die geforderten Brandschutzmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden kön-
nen. 
Sollte die Entscheidung in dem nun geplanten Gremienlauf nicht erfolgen, so könnte eine Ent-
scheidung erst Ende 28.11.2023 (KUK) bzw. 04.12.2023 (Finanzausschuss) getroffen werden. 
Dies hätte womöglich zur Folge, dass die zu beauftragenden Handwerksbetriebe zwischen-
zeitlich andere Aufträge annehmen könnten, so dass sich der Beginn der Maßnahme nach 
2024 verschieben würde.

Beratungsverlauf (2)

26.09.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2559/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.09.2023
Erstellt
10.08.2023 10:16