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2447/2019

Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln - Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.11.2019

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3b - Kostenberechnung Architekt.

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Anlage 2 - Baubeschreibung_Klassen_Architekt

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Anlage 1b - Flächennachweis

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Anlage 5a- Energiecheckliste

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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 9 - Grundriss Obergeschoss

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Anlage 8 - Grundriss Erdgeschoss

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Anlage 5a -Energiecheckliste

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Anlage 10 - Dringlichkeitsentscheidung zur Auslagerung der Mensa 1652/2019

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1a - Raumliste

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Anlage 6 - Risikobetrachtung

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Anlage 7 - Ansichten

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Anlage 3a - Kostenberchnung nach DIN 276

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

865 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit       Anlage 0 
 
Eine Beschlussfassung durch den Rat ist dringend erforderlich, um den Schulbetrieb bis zur 
Fertigstellung des Neubaus der Grundschule an der Hauptstraße 432 in 51143 Köln 
aufrechtzuerhalten.  
Sollte eine Beschlussfassung nicht erfolgen, könnte eine Verzögerung dazu führen, dass die 
Aufrechterhaltung des Schulbetriebs in Gefahr ist, da sich das Gebäude in einem baulich 
schlechten Zustand befindet. Jede weitere Verzögerung würde eine spätere Vergabe 
verursachen und eine längere Wartezeit bedeuten, da die Lieferzeiten der Modulhersteller 
derzeit bis zu einem Jahr betragen. 
Darüber hinaus besteht an der zurzeit 3-zügigen Grundschule ein Mehrbedarf. Mit der 
Auslagerung der Klassen kann diesem bereits so früh wie möglich durch die Errichtung der 
Stahlmodulbauten für eine 4-zügige Schule begegnet werden.

Anlage 3b - Kostenberechnung Architekt.

9 Zeichen

Anlage 3b

Anlage 2 - Baubeschreibung_Klassen_Architekt

50533 Zeichen

GGS Porz Schulersatzbauten stknarchitekten 
in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 
Hauptstr. 432    50677 Köln 
51143 Köln 
1
Detaillierte Baubeschreibung der Modulbauten 
Anlage 2a

GGS Porz Schulersatzbauten  stkn architekten 
in Modulbauweise  Volksgartenstr. 10 
Hauptstr. 432       50677 Köln 
51143 Köln 
 
 
 
2 
 
 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Allgemeine Baubeschreibung        3 
Anforderungsprofil der kombinierbaren Raummodule     4  
Dachkonstruktionen / Deckenkonstruktionen      5 
Aussenwandkonstruktionen 5  
Fussbodenkonstruktionen         6 
Aussenfenster / Sonnenschutz        7 
Aussentüren           8 
Vordächer           9 
Akustikdecke           9 
Innenwände           9 
Anstrich / Beschichtung         9 
Wandfliesen           10 
Wandbekleidungen          10 
Wandgarderobenleisten         11 
Bodenbelag           11 
Innentüren, Innentürzargen         12 
Windfangtüren          13 
Flurtüren           13 
Technikraumtüren          13 
Innentreppen / Umwehrung / Handläufe       14 
Aussentreppen und Podeste         14 
Gründung           15 
Umlaufende Schürze          16 
Feuerlöscher           16 
Güteüberwachung          16 
Schall- und Wärmeschutz         17 
Standsicherheitsnachweis         17 
Korrosionsschutz          17  
Raumluft- / Materialqualität         17 
Geruch           17

GGS Porz Schulersatzbauten  stkn architekten 
in Modulbauweise  Volksgartenstr. 10 
Hauptstr. 432       50677 Köln 
51143 Köln 
 
 
 
3 
 
Allgemeine Beschreibung 
Der momentane vorhandene zweigeschossige Bestandscontainer auf dem Schulhof der GGS Porz an 
der Josefstrasse soll abgebrochen werden und diesem Bereich sollen zwei neue Schulersatzgebäude in 
2-geschossiger Modulbauweise als 2-hüftige Anlage mit Mittelflur errichtet werden.  
 
Die Anfahrt zur Aufstellungsfläche erfolgt von der Josefstrasse aus und ist über die vorhandene 
Feuerwehrzufahrt (Breite ca. 4,00 m) zu erreichen. 
 
Der Schulhof der Aufstellfläche besteht aus verschiedenen Oberbelägen (Asphalt, Pflasterbelag und 
Grünflächen) und besitzt aus verschiedenen Untergründe.  
 
Die Gründung erfolgt voraussichtlich über  Streifenfundamente. Die Art der Fundamentierung richtet sich 
nach den Erfordernissen der Statik und nach dem System des Modulherstellers. 
 
Bei den beiden 2-geschossige Modulbauten handelt es sich jeweils um Kaufanlagen.  
 
Die beiden Modulbauten sind parallel zueinander angeordnet und die Haupterschliessung erfolgt 
zwischen den beiden Gebäuden. Der Zugang erfolgt von der Josefstrasse aus. Das Schulgelände ist 
eingezäunt und besitzt als Zugänge entsprechende Tore. 
 
Das Raumprogramm beinhaltet ca. 14 Schulklassen und diverse Nebenräume, wie z.B. die 
Schulverwaltung, ein Lehrerzimmer und Lehrerstation, sowie 2 Mehrzweckräume mit Nebenraum und 5 
Betreuungsräumen, 6 Differenzierungsräume, eine Bibliothek und ein Forum (siehe hierzu die 
vorliegende Entwurfsplanung). 
 
Die Hauptzugänge der Erdgeschosse beider Gebäude erfolgt jeweils über eine rampenähnliche 
Zuwegung und über Treppenanlagen. Die Eingangsbereiche (WDF/TRH) erhalten jeweils ein Vordach 
und eine Sauberlaufzone. 
 
Im EG (Gebäude 2) sind z.B. die Schulverwaltung, dass Lehrerzimmer mit Lehrerstation, das Forum und 
Nebenräume angeordnet. Im EG (Gebäude 1) sind vorwiegend Klassenräume, Betreuungs- und 
Differenzierungsräume, sowie diverse Nebenräume angeordnet. 
 
Die Klassenräume bestehen aus jeweils 4 miteinander verbundenen Moduleinheiten. Die Schülerzahl, die 
gleichzeitig unterrichtet oder betreut werden können, ist mit min. 25 Schülern je Klassenraum 
anzunehmen. 
 
Die Erschließung der Obergeschosse erfolgt jeweils über ein innenliegendes, integriertes Treppenhaus 
mit einer zweiläufigen Treppe (U-Treppe) mit Halbpodesten. 
 
Der 2. Rettungsweg erfolgt über die Mittelflure und über die an Stirnseite angeordneten Ausgänge / 
Notausgänge mit Vordach, sowie den einläufige Treppenanlagen mit Zwischen- und Hauptpodest. 
 
Die Ausstattung der Klassenräume beinhaltet je ein Waschbecken mit Kaltwasseranschluss, 
Gardinenschienen 3-läufig für Vorhänge zur Verdunkelung und PC-Anschlüsse mit Internetzugang. 
 
Die Ausstattung der Klassenräume  mit Tischen und Stühlen erfolgt durch den Auftraggeber.  
 
Die Putzmittelräume erhalten jeweils ein Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss und ein Untertischgerät 
zur Warmwasserbereitung. 
 
Die Anlage besteht aus 184 Moduleinheiten mit fast identisch ausgestatteten Raummodulen / 
Moduleinheiten, welche zum grössten Teil aus den Klassenräumen bestehen, welche gem. dem

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4 
Anforderungsprofil und den Ausstattungsanforderungen des Amtes für Schulentwicklung 
zusammengebaut werden. 
 
Abmessungen der Module: 
Breite / Tiefe der Module in der Regel  3,00m / 6,4 5 m    
Lichte Raumhöhe  mind. 2,75 m 
 
1  Innentreppe, zweiläufig mit Halbpodest (U-Treppe) und Geländer 
2 Aussentreppenanlage einläufig mit Zwischenpodest, Hauptpodest im 1.OG und Geländer 
1 Hauptzugang im EG mit rampenähnlicher Zuwegung und Treppenanlage 
6 Vordächer in verschiedenen Abmessungen vor dem Hauptzugang und den 
Notausgängen 
 
Die Bruttogrundrissflächen (EG+OG) der beiden Containeranlagen betragen insgesamt ca. 3.500 m². 
Die Bruttorauminhalte (EG+OG) der beiden Containeranlage beträgt ca. 14.700 m3. 
 
Die Anforderungen der Raummodule müssen der aktuellen EnEV entsprechen, sowie die erforderlichen 
Wärme- und Schallschutznachweise besitzen.  
 
Die WC-Anlagen werden vom Flur aus erschlossen. Die Ausstattung der WC‘s beinhaltet jeweils die 
angegebene Anzahl an WC`s, Urinalen, Handwaschbecken, die erforderlichen Trennwandsysteme mit 
Türen, sowie die jeweils benötigten Ausstattungen wie Papierhalter, Handtuchspender usw.  
 
Anforderungsprofile der kombinierbaren Raummodule  
Die Anforderungen der Raummodule müssen der aktuellen EnEV 2016 entsprechen, sowie den 
erforderlichen Wärme- und Schallschutznachweise besitzen. Darüber hinaus sind in den Klassenräumen 
die Anforderungen zur Raumakustik gem. DIN 18041 zu erfüllen.  
 
Ebenso ist die Schallübertragung gem. DIN 4109 zwischen den Räumen vom Unternehmer einzuhalten 
und nachzuweisen. Beim Wärmeschutznachweis ist der sommerliche Wärmeschutz entsprechend zu 
berücksichtigen. 
 
Die Anforderungen an den Brandschutz sind unter anderem nach DIN 4102 einzuhalten. 
 
Gemäß §§ 29, 34 BauO NRW [1] sind in Gebäuden geringer Höhe alle tragenden und aussteifenden 
Wände, Pfeiler und Stützen, sowie die Decken in der Feuerwiderstandsklasse F 30 auszubilden. 
 
Es ist sicherzustellen, dass alle tragenden und aussteifenden Bauteile sowie die Geschossdecke 
zwischen Erd- und Obergeschoss der gewählten Modulbauweise die Feuerwiderstandsklasse F 30 
aufweisen. Das Modulsystem muss eine entsprechende bauaufsichtliche Zulassung aufweisen. 
 
Alternativ dazu bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken hinsichtlich der Verwendung von 
Modulsystemen, für die mittels Naturbrandversuchen eine Feuerwiderstandsdauer der tragenden und 
aussteifenden Bauteile und der Geschossdecken von 30 Minuten nachgewiesen wurde.  
 
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dazu die entsprechenden gutachtlichen Stellungnahmen 
anerkannter Prüfstellen (z. B. MFPA Leipzig, MPA Braunschweig, etc.) vorgelegt werden sowie die 
Übereinstimmung der zur Ausführung kommenden Containeranlage mit den im Naturbrand geprüften 
Containern bestätigt wird. 
 
Aufbau der Räume ähnlich der im Vorgang beigefügten Grundrisspläne bzw. Planunterlagen.

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5 
Dachkonstruktionen / Deckenkonstruktion  
Die jeweiligen Modulanlagen erhalten ein zusätzliches aufgesetztes Satteldach (belüftetes Kaltdach, 
primär Entwässerung) mit einer Dachneigung von min. 3%.  
 
Die Dachhaut besteht aus hochwertig verzinktem Profilblech 0,8 mm stark und ca. 50 mm Sickentiefe, 
Farbe RAL 9006 oder n. Wahl AG.  
 
Die belüftete Lagerung des Daches erfolgt auf Profilstahlträgern, die zu einer Einheit mit der 
Rahmenkonstruktion der Modulanlage dauerhaft verbunden werden soll.  
 
Die Dachentwässerung erfolgt über Dachrinnen, inkl. Schutz vor Laubbefall, an den jeweiligen 
Traufseiten. Diese sind mit ausreichenden Regenfallrohren an der Aussenfassade zu versehen.  
 
Die Regenfallrohre entwässern in eine herzustellende Grundleitung die bis zum Übergabepunkt und sind  
vor dem Hausanschlussraum zu führen.  
 
Die Flächen zwischen Oberkante der Container und der Unterkante der Dachhaut sind umlaufend in die 
Fassadengestaltung zu integrieren, die Fassade ist optisch bis zur Dachkante fortzuführen. 
 
Die Beschreibung der Container erfolgt von außen nach innen: 
- Verzinktes Profilblech, beschichtet, als Dacheindeckung 
- Tragende Konstruktion aus Stahlprofilen 
- Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse A1, Wärmebrücken und Undichtigkeiten 
(Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der EnEV 2016 ist zu erfüllen. 
- Deckenbekleidung, Verkleidung der Tragkonstruktion aus z.B. GK-Platten, 2 x 12,5mm o. glw. Die 
Ausführung muss mindestens Brandschutzklasse F30 erfüllen, Baustoffklasse B1 
- Unterdecke mit Akustikplatten (Lochung, Typ Sternenbild o. glw.) als Deckensystem und in 
Teilbereichen ggfs. als Gipskartondecke, gespachtelt, geschliffen und gestrichen (Farbe n. Angabe AG), 
Spachtelung Q3 
 
Die Geschossdecken sind in der Qualität F30 herzustellen! Die tragende Konstruktion besteht aus 
Stahlprofilen. Die Unterdecke schließt seitlich an die Rahmenaufdopplung / Fensterrahmen und die 
Aussen-/ Innenwände an.  
 
Für die Entlüftung der Schmutzwasserleitungen, die Abluft der innenliegenden WCs/PU-Räume sind 
Dachdurchbrüche nach Angabe der entspr. Fachplaner herzustellen, inkl. Aufkantung und Eindichtung bis 
über die zusätzliche Dachkonstruktion. Eindichtung gem. Flachdachrichtlinien. 
 
Außenwandkonstruktionen  
Die Beschreibung erfolgt von außen nach innen: 
- Die Aussenfassade besteht aus zusätzlich vorgehängten und gedämmten Sandwichpaneelen in 
Metalloptik (Farbe anthrazit).  
- Verzinktes Profilblech, beschichtet, Farbe n. Wahl des AG 
- Rahmenfachwerk aus Stahlprofilen, beschichtet, Farbe n. Wahl AG 
- Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse A, Wärmebrücken und Undichtigkeiten 
(Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der EnEV 2016 ist zu erfüllen. 
- Innenbekleidung der Wände mit z.B. GK-Platten, 2x 12,5 mm o. glw., Stoßstellen der Bekleidung sind 
gespachtelt und geschliffen auszuführen, Spachtelung Qualitätsstufe 3 (Q3). Die Wände erhalten 
einen Dispersions-Farbanstrich, volldeckend und nassabriebbeständig Klasse 2 (DIN EN 13300), 2x 
getönt gestrichen (Farbe n. Angabe/Wahl AG). 
 
Alle Innenwandflächen erhalten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m über Fertigsfussboden einen 
Latexanstrich in gleichem Farbton wie die übrigen Wandflächen.

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Die innen liegenden Kanten der Stützen (Innenoberfläche der Aussenwand) sind durch aufgesetzte 
Eckschutzwinkel, mit einer Kantenausführung nach Anforderung des GUV, von OKFF bis UK AHD zu 
schützen. 
 
Die Fassaden im EG sowie in den zugänglichen Bereichen im OG ist mit einem Graffiti-Schutz 
auszustatten. 
 
Die tragenden und aussteifenden Bauteile des Objekts sind in der Bauart / Qualität F30 auszubilden oder 
innenseitig entsprechend zu verkleiden. Ein entsprechender Nachweis, dass dieser Anforderung 
entsprochen oder durch geeignete konstruktive Maßnahmen entsprochen wird, ist zu erbringen. 
 
Die nicht tragenden Außenwände/Außenwandbereiche sind überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen 
(A1/A2) herzustellen. Die Außenwandbekleidungen bestehen aus nichtbrennbaren Materialien.  
 
Die Wände vor bzw. neben der Aussentreppe sind in der Qualität F30 von innen nach außen auszubilden  
bzw. herzustellen. 
 
Fußbodenkonstruktionen  
Linoleumbelag 
Die Beschreibung erfolgt von innen nach außen: 
- Linoleum, mit hoher Widerstandsfähigkeit, hoher Oberflächenhärte, emissionsarm, geringem 
Reinigungs-/Pflegeaufwand, Dicke ca. 2,5 mm, in Bahnen verklebt, verschweißt, Farbe z.B. Hellgrau 
(Farbe n. Wahl AG), mit umlaufenden Holzfußleisten (Farbe n. Wahl AG).  
 
In Teilbereich ist ein Fliesenbelag mit unterschiedlichen Rutschhemmklassen und umlaufenden 
Fußleisten passend zum Bodenbelag (Fliesen, Farbe n. Wahl AG) vorzusehen. Die Stoßstellen der 
Holzfußleisten sind auf Gehrung geschnitten, lackiert, Farbe n. Wahl AG, vorzusehen.  
 
Die Fugen zwischen Fußleiste und angrenzenden Bauteilen (Boden und Wand) sind mit geeignetem 
Dichtungsmittel zu schließen. 
- Holzwerkstoffplatte / zementgebundene Spanplatte o. glw. 
- Dampfsperre 
- Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse B2, Wärmebrücken und Undichtigkeiten 
(Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der EnEV 2016 ist zu erfüllen. 
- Tragende Konstruktion aus verschweißter Stahlkonstruktion (F30) 
- Blindboden aus verzinktem Stahlblech mit ausreichender Bodenfreiheit zur Unterlüftung. 
 
Kautschukbelag 
Die Beschreibung erfolgt von innen nach außen: 
- Synthetischer Kautschuk (PVC frei), Dicke min. 2,5 mm, in Bahnen verklebt, verschweißt, Farbe z.B. 
Dunkelgrau (Farbe n. A. AG), mit umlaufenden Holzfußleisten (Farbe n. A. AG). In Teilbereich ist ein 
Fliesenbelag mit unterschiedlichen Rutschhemmklassen und umlaufenden Fußleisten passend zum 
Bodenbelag (Fliesen, Farbe n.A.AG) vorzusehen. 
 
Die Stoßstellen der Holzfußleisten sind auf Gehrung geschnitten, lackiert, Farbe n. Wahl AG, vorzusehen. 
Die Fugen zwischen Fußleiste und angrenzenden Bauteilen (Boden und Wand) sind mit geeignetem 
Dichtungsmittel zu schließen. 
- Holzwerkstoffplatte 
- Dampfsperre 
- Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse B2, Wärmebrücken und Undichtigkeiten 
(Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der ENEV 2016 ist zu erfüllen. 
- Tragende Konstruktion aus verschweißter Stahlkonstruktion (F30) 
- Blindboden aus verzinktem Stahlblech mit ausreichender Bodenfreiheit zur Unterlüftung. 
- Eine umlaufende Metallschürze aus Lochblech als Nagetierschutz mit ausreichender Belüftung von UK 
Container bis OK Gelände ist im unteren Bereich der Containeranlage vorzusehen.

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Der Linoleum- oder Kautschukbelag soll in zwei verschiedenen Farben (n. Wahl AG) im Objekt zum 
Einsatz kommen, die Farbbereiche sind nach Räumen/Bereichen (Flure + TRH + Nebenräume / 
Klassenräume) getrennt.  
 
Innenliegende Sauberlaufzonen vor den Außentüren sind im Boden eingelassen. 
 
In den folgenden Räumen sind aufgrund der Anforderungen für Batterieräume bzw. den 
Anforderungen aus der BQA der Stadt Köln ableitfähige Fußbodenbeläge vorzusehen: 
 
1. Sicherheitsbeleuchtung 
2. LuK- Raum Bauteil 1 
3. LuK- Raum Bauteil 2 
 
Aussenfenster / Sonnenschutz  
Alle Fenster sind Kunststoff-Fenster mit stahlverstärkten Profilen in der Ausführung Bi-Color, Farbe 
außen. n. Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau bzw. innen weiß auszuführen. 
 
Mindestens Zweischreiben-Isolierverglasung mit einem k-Wert von mind. 1,1 vorzusehen. Die Einhaltung 
der EnEV 2016 ist zu beachten! 
 
Alle zu öffnenden Fenster sind, mit Ausnahme der Treppenhausfenster, als Kipp-/Drehfenster (Kipp- vor 
Drehfunktion) mit Fehlbedienungssperre auszuführen. 
 
Je Klassenraum ist ein Fensterflügel nicht abschließbar auszuführen. 
Die Fenstergriffe dürfen, ausgehend vom Fertigfußboden, nicht höher als 1,60 m montiert werden. 
 
Sämtliche Oberlichter sind mit verdeckt liegenden Beschlägen und einer Bedienung mit Handhebel 
auszustatten. Die Hebel enden mind. 2 m über dem Fertigfußboden, sofern sie nicht innerhalb der 
Fensterleibung oder verdeckt angeordnet sind. 
 
Alle Fenster erhalten außen liegende Raffstores, ausgenommen die Fenster der Nord-West Fassade. Die 
Anordnung der Fenster, sowie der Raffstores entnehmen Sie bitte den beigefügten Zeichnungen. 
 
Außenliegende Sonnenschutzanlagen, als Aluminium-Raffstore, bestehend aus: 
- Kopfprofil aus Stahlblech, verzinkt 
- Lamellen, ca. 80 mm breit, konkav-konvex verformt, beiderseits gebördelt, kratz- und schlagfester 
Einbrennlackierung, Farbe nach Wahl des AG in RAL Farbtönen,  z.B. RAL 7011 Eisengrau 
- Unterschiene als Leichtmetall-Kastenprofil, stranggepreßt, mit einbrennlackierter Oberfläche, mit der 
Lamellenwendung drehbar. 
- Sturmführungszapfen aus Vollkunststoff, witterungs- und UV-beständig. 
 
Der Antrieb erfolgt durch Motorenantrieb verdeckt eingebaut, wartungsfrei, mit Endschaltern und 
Thermoschutzschalter, Abschaltung der unteren und oberen Endposition durch  Nockenschalter und 
Endschaltfühler. 
 
Die Bedienung der Anlagen erfolgt über einen Schlüsselschalter Auf/Ab/ Aus und Verstellen der 
Lamellen, mit Profilzylindern in UP-Ausführung. In jedem Raum ist ein Schlüsselschalter für die 
Bedienung  der jeweiligen Sonnenschutzanlage vorzusehen. Die Schlüsselschalter 
sollen in das Schließsystem der Schule integriert werden. Schlüsselschalter pro Klassenraum, 
gleichschließend mit der Raumtür. 
 
Der Einbau erfolgt als von außen auf die Modulaussenhaut aufgesetzte Konstruktion, mit U-förmigem 
Storekasten, selbsttragend, und Rundrohrprofilen mit integrierten  Führungsschienen, Verankerung 
der Rundrohrprofile mit Stahlstiften oder Stegblechen und Abdeckrosetten an der Containeraußenwand.

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Die Storekasten und Rohrprofile aus Aluminium einbrennlackiert, in RAL-Farbtönen nach Wahl des AG. 
 
Sonnenschutzanlagen mit allen zugehörigen Einzelteilen wie vor beschrieben,  betriebsfertig, angepasst 
für die jeweilige Fenstergröße (Fensterbreite / Behanghöhe), je Anlage mit einem Motorantrieb. 
 
Die gesamte Sonnenschutzanlage ist mit Wind und Sonnenwächtern auszustatten. 
 
Alu-Aussenfensterbänke, Farbe n. Wahl AG, mit einem Überstand von ca. 30 mm. 
Innenfensterbänke aus robustem Holzwerkstoff, endbeschichtet, Farbe weiss. 
 
Außentüren  
Hauptzugang EG: 
Diese erhält eine zweiflügelige Eingangstüre als Außentüre/Notausgangstüre, nach außen öffnend, 
Flügel 180 Grad aufschlagend, mit Glasfüllung und Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. 
 
Rahmenaufdopplung, wärmegedämmt aus thermisch getrennten Profilen, gem. der Anforderungen der 
EnEV 2016. Profilabmessungen entsprechend der Belastung und Anforderungen. Farbe n. Wahl AG, z.B. 
RAL 7016 Anthrazitgrau 
 
Profilzylinder, Panikschloss, Panikfunktion mit Stangengriff nach DIN EN 1125, abgerundete Drücker und 
Regenschiene. 
 
Die Türen erhalten je Türflügel eine Griffstange aus Edelstahl, am oberen und unteren Flügelrahmen 
sicher befestigt, Durchmesser ca. 40 mm 
 
Mindestens Zweischeiben Isolierverglasung mit einem k-Wert von min. 1,1 (VSG-Glas, beidseitig) und 
einem Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Die Einhaltung der EnEV 2016 ist zu beachten! 
 
Die  Ausgangtüre erhalten jeweils eine einflügelige Ausgangstür als Außentüre/Notausgangstüre, nach 
außen öffnend, Flügel 180 Grad aufschlagend, mit Glasfüllung und Querriegel zur Unterteilung der 
Glasflächen. 
 
Konstruktion besteht aus Aluminium ggf. mit oberer Rahmenaufdopplung H= ca. 250 mm, evtl. untere 
Rahmenaufdopplung, wärmegedämmt aus thermisch getrennten Profilen, gem. der Anforderungen der 
EnEV 2016. 
 
Profilabmessungen entsprechend der Belastung und Anforderungen. Rahmenfarbe n. Wahl AG, z.B. RAL 
7016 Anthrazitgrau Profilzylinder, Panikschloss, Panikfunktion mit Stangengriff nach DIN EN 1125, 
abgerundete Drücker und Regenschiene. 
 
Die Türen erhalten je Türflügel eine Griffstange aus Edelstahl, am oberen und unteren Flügelrahmen 
sicher befestigt, Durchmesser ca. 40 mm 
 
Mindestens Zweischeiben Isolierverglasung mit einem k-Wert von min. 1,1 (VSG-Glas, beidseitig) und 
einem Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Die Einhaltung der EnEV 2016 ist zu beachten! 
 
Alle Aussentüren erhalten ein Bauzylinder während der Aufbau- und Übergabephase sind vorzusehen. 
 
Schlosskasten für PZ. Drückergarnitur abgerundet nach den Vorschriften der GUV. Mit Obertürschliesser 
und Schließfolgeregelung. Ausführung der Aussentüren mit erhöhtem Einbruchschutz. 
 
Nach der Fertigstellung der Arbeiten sind die Bauzylinder durch den AN gegen Zylinder einer 
Schliessanlage in Abstimmung mit dem AG auszutauschen.

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Vordächer  
Über den Zugängen und den Notausgängen sind Vordächer als Regenschutz mindestens in der Breite 
der jeweiligen Tür bzw. des gesamten Türelements zu montieren. Die Unterseite des Vordachs ist mit 
einer Beleuchtung gem. Anforderungsprofil der Außenbeleuchtung zu versehen. 
 
Die Ansichtskanten sind in Material und Farbe der Fassade anzugleichen. Die Entwässerung erfolgt als 
freie Entwässerung mit Speier. Der Speier ist in ausreichender Länge, seitlich, auf der Anschlagseite des 
Gehflügels der jeweiligen Aussentüre vorzusehen. 
 
Die Speier sollen so angeordnet werden, das sich diese nicht im voraussichtlichen Laufweg der Personen 
befinden. Die Position ist u. U. mit dem AG abzustimmen. 
 
Akustikdecke / Decken  
In den Klassenräumen, dem Lehrerzimmer und den Fluren, inkl. Windfang/Treppenhaus, sollen 
Gipslochplatten / Akustikdecken, mit einer Lochung Typ Sternbild (Farbe n. Wahl AG) in den 
Deckenfeldern zur Ausführung kommen.  
 
Die Decken müssen min. die nach DIN geforderten Werte der Nachhallzeiten einhalten, durch eine 
geeignete Material- und Oberflächenwahl ist eine Minimierung der Nachhallzeiten 
zu erreichen. Die Kanten der Deckenplatten sind ringsum ausgefälzt mit sichtbarem System 
auszuführen. Es sind je Raum gleichmäßige Deckenfelder auszuführen. 
 
Im Bereich der Fenster in den Klassenräumen sind Aufputzschienen (Gardienenschienen), 3-läufig 
vorzusehen. Die Unterkonstruktion der Decke ist in diesem Bereich entsprechend zu verstärken. 
 
In den WCs, den PU/Abst. und im HAR sollen z.B. Gipsplatten, der jeweils erforderlichen Qualität, ohne 
Lochung in den Deckenfeldern zur Ausführung kommen (Farbe n. Wahl AG). Die Oberflächen sind in der 
Qualität Q3 herzustellen od. glw. 
 
Die Unterdecken schließen seitlich an die Rahmenaufdopplung / Fensterrahmen und die Aussen- / 
Innenwände an. 
 
Alle Decken müssen mindestens die Anforderungen der Brandschutzklasse F30 erfüllen. 
Die Bekleidungen (Wand/Decke) im Treppenhaus und in den Fluren sind nichtbrennbar auszuführen. 
 
Innenwände  
Die Innenwände bestehen aus einer Bekleidung (z.B. die Qualität entspr. 2 x 12,5 mm GKB, beidseitig 
doppelt beplankt od. glw.) auf einer Unterkonstruktion, einschl. Dampfsperre und der erf. Dämmung 
(Mineralwolldämmung).  Stoßstellen der Bekleidung sind vollflächig gespachtelt, fluchtgerecht und 
geschliffen auszuführen, Qualitätsstufe 3 (Q3). 
 
Die Kanten der Stützen sind durch aufgesetzte Eckschutzwinkel, mit einer Kantenausführung nach 
Anforderung des GUV, von OKFF bis UK AHD zu schützen. Dies gilt auch für die Kanten der Stützen auf 
der Innenseite der Aussenwände. 
 
Im Bereich von Türen werden verstärkte, verzinkte C-Profile eingebaut. 
 
Für die Befestigung der Schultafeln (Pylonentafeln) sind in den entsprechenden Wänden Verstärkungen 
nach Angabe des Herstellers vorzusehen. Die zusätzlichen Lasten sind sowohl bei der  
Deckenkonstruktion als auch bei der Wandunterkonstruktion zu berücksichtigen. 
 
Anstrich/Beschichtung  
Die Wände erhalten einen Dispersions-Farbanstrich, volldeckend und nassabriebsbeständig Klasse 2 
(DIN EN 13300), 2x hellgetönt gestrichen, Farbe n. Wahl AG, z.B. Cremeweiß RAL 9001.

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10  
In den Klassenräumen ist auf der Tafelseite eine Projektionsfläche, Abmessung 2,00 m / 2,00 m, glatt, 
aufzuspachteln, Farbe reinweiß. 
 
Position der Projektionsfläche nach A. AG. Die Wände der Tafelseiten sind für die Aufnahme der Tafeln 
entsprechend zu verstärken. 
 
Alle Wandflächen erhalten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m über Fertigfußboden einen Latexanstrich, 
Farbe gem. der jeweiligen Vorgaben bzw. nach Wahl AG. 
 
Wandfliesen  
Wandfliesen, Format z.B. 15 x 15, passend zum Fugenschnitt der Bodenfliesen, werden von OK 
Fußboden bis OK Türzarge ausgeführt, Farbe n. Wahl AG, z.B. weiß, cremeweiß. 
Wandfliesen sind in den WCs, den PU/Abst. und dem HAR vorzusehen. 
 
In den Putzmittelräumen/Abstellräumen werden die Wandfliesen im Bereich hinter den Ausgussbecken, 
jeweils seitlich bis ca. 25 cm über die Ausgussbeckenbreite hinaus und bis zu einer Höhe von ca. 1,25 m 
über OKFF ausgeführt. 
 
In den Klassenräumen sind die Wandfliesen hinter den Waschtischen sowie auf der Flurwand zwischen 
Vorsatzschale (Waschtischrückwand) und Klassenraumtüre bis zu einer Höhe von ca. 1,25 m über 
Fertigfußboden vorzusehen. 
 
Wandbekleidungen  
In den WCs werden hinter den Waschtischen wasserresistente HPL-Schichtstoffplatten, für extreme 
Anforderungen an Stabilität, Reinigungsfreundlichkeit und Langlebigkeit, Farbe entsprechend der 
jeweiligen Türblattfarbe bzw. n. Wahl AG, bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m über Fertigfußboden 
vorzusehen. Die Platten sind bei Vorsatzkonstruktionen (Abkofferungen) auf allen sichtbaren Flächen, 
auch seitlich und/oder oben, vorzusehen. 
 
Trennwandsystem WCs / Vorraum 
In den WCs ist ein selbstöffnendes Sanitär-Trennwand- / Kabinensystem für extreme Anforderungen an 
Stabilität, Reinigungsfreundlichkeit und Langlebigkeit vorzusehen. Die Wände und Türen sind aus 
wasserfesten HPL-Vollkernplatten, Standardfarben n. Wahl AG, vorzusehen. 
 
Die Kabinentüren sind mit Riegelgarnituren, mit 2-farbigen Schauscheiben und einem  
Notöffnungsmechanismus auszuführen. Die Systemwände sind so auszuführen, dass das Unterkrabbeln 
nicht möglich ist. Alle sichtbaren Kanten sind formgefräst. 
 
Alle Innenoberflächen sind zur Erfüllung der Anforderungen an barrierefreie Räume kontrastreich und mit 
den entsprechenden Qualitäten auszuführen. 
 
Taktile Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder Richtungsänderungen 
einen Aufmerksamkeitshinweis geben. 
 
Die Flurwände und die Wände des Hausanschlussraums (HAR) sind in der Qualität F30 herzustellen und 
bis unter die Rohdecke oder bis an den Raumabschluss zu führen. 
 
Die Treppenhauswände sind in der Bauart von Brandwänden in der Qualität F30 nach Angabe 
Brandschutzkonzept herzustellen und bis unter die Geschossdecke bzw. bis unmittelbar unter die 
Dachhaut zu führen. 
 
Die Bekleidungen (Wand/Decke/Boden) im Treppenhaus und in den Fluren sind nichtbrennbar 
auszuführen.

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Wandgarderobenleisten  
Wandgarderobenleisten, für Nutzung im Schulbereich zugelassen und geprüft, gemäß den Vorgaben / 
Anforderungen des Rheinischen GUV, mit Endabschlüssen in Einzellängen bis ca. 1,00 m, Stahlhaken 
(ca. 12 Haken / 6 Hutbügel je Leiste/Element) aus Vollmaterial, sicherheitsgerecht abgeschirmt in RAL-
Farbe (Farbe n. Wahl AG), liefern und in den Klassenräumen, nach Abstimmung mit AG, montieren. 
Montagehöhe ca. 1,50 m. In jedem Klassenraum sind 1 Hutbügel / 2 Haken je Schüler vorzusehen. Es ist 
mit min 25 Schülern je Raum zu rechnen. 
 
Bodenbelag  
Linoleum- oder Kautschukbelag 
In den Räumen wird ein Linoleum oder Kautschukbelag, mit hoher Widerstandsfähigkeit, hoher 
Oberflächenhärte, emissionsarm, geringem Reinigungs- /Pflegeaufwand, Dicke ca. 2,5 mm, in Bahnen 
verklebt, verschweißt, Farbe z.B. Hellgrau (Farbe n. A. AG) verlegt. Die Bahnen des Bodenbelags sind 
ohne Querfugen/-nähte zu verlegen. Die Rutschhemmung beträgt mindestens R9. 
 
Als Wandanschluss ist eine umlaufende Holzfußleiste mit fertiger Oberflächen in Farbe passend zum 
Bodenbelag angebracht, die Stoßstellen der Fußleisten sind dicht bzw. mit Dichtungsmittel oder 
geeignetem Material zu schließen (Farbe n.A. AG). 
 
Die Stoßstellen der Holzfußleisten sind auf Gehrung geschnitten vorzusehen. Die Fugen zwischen 
Fußleiste und angrenzenden Bauteilen (Boden und Wand) sind mit geeignetem Dichtungsmittel zu 
schließen. 
Die Verbindungsstellen der einzelnen Module erhalten eine eingearbeitete Dehnfuge. Für die 
Bodenbeläge / Linoleum ist vor Inbetriebnahme der Containeranlage eine Ersteinpflege vorzusehen. 
 
Der Bodenbelag (Linoleum oder Kautschukbelag) soll folgende 
Eigenschaften aufweisen: 
- Benutzungsintensität nach EN 685: öffentliche Nutzung, Klassenräume / Schulen 
- Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 140-8/717-2, >=6 dB 
- Brandverhalten nach DIN 4102: B1 
- Antistatisch <=2,0 kV nach EN 1815 
- Farbbeständigkeit Stufe 6 
- Rutschsicherheit R9, wenn nicht anders vermerkt 
- Beständig gegen Zigarettenglut nach EN 1399 
- Chemikalienbeständig 
- Stuhlrollengeeignet 
- Matt - nicht reflektierend 
 
Der Linoleum- oder Kautschukbelag soll in zwei verschiedenen Farben (n. Wahl AG) im Objekt zum 
Einsatz kommen, die Farbbereich sind nach Räumen/Bereichen (Flure + TRH + Nebenräume z.B. 
hellgrau / Klassenräume z.B. blaugrau, Farben nach Wahl AG) getrennt. Dies ist entsprechend 
in der Kalkulation zu berücksichtigen. 
 
In den Flurbereichen und im Treppenhaus sind die Bodenbeläge schwerentflammbar auszuführen. Eine 
entsprechende bauaufsichtliche Zulassung ist vorzulegen. 
 
Bodenfliesen / Plattenbelag 
Der Bodenbelag für die WCs, die Abst./Putzmittelräume und den Hausanschlussraum (HAR) ist als 
Fliesenbelag, Format 30x30 cm, mit der Rutschhemmung R10 auszuführen, Farbe n. Wahl AG, z.B. 
Hellgrau. Als Wandanschluss ist ein umlaufender Fliesensockel aus gleichem Material vorzusehen. Im 
Bereich der WC´s sind Hohlkehlsockel zu verwenden. Verfugung in WC´s mit Epoxidharz. Die Fugen 
zwischen Bodenbelag und Sockel sowie zwischen Sockel und Wand sind jeweils mit geeignetem 
Dichtungsmittel zu schließen.

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Der Bodenbelag (Fliesen/Platten) soll folgende Eigenschaften aufweisen: 
- Feinsteinzeug 
- Wasseraufnahme <0,5% in der Norm EN 14411 
- Verschleißklasse 0-5 DIN EN 154 / ISO 10545 -7 
- chemikalienbeständig in Teilbereichen nach DIN 10545-13 
- Rutschsicherheit nach DIN 51130 bzw. nach Erfordernis der 
Räumlichkeit gem. Rheinischem GUVV, wenn nicht anders vermerkt 
 
Sauberlaufzone 
Im Windfang/TRH EG, ist eine Sauberlaufzone für die Aufnahme von Grob-  und  Feinschmutz, 
unverschieblich, in Höhe des Bodenbelags mit nichtrostenden Tragprofilen einzubauen.  
 
Abmessung ca. 2,00 x 2,85 m. Die Matte muss zur Reinigung ohne Aufwand aufgenommen werden 
können. Am Übergang zu anderen Bodenarten sind Winkel oder Übergangsprofile aus Leichtmetall 
vorzusehen. 
 
Allgemein 
Alle verwendeten Materialien, Anstriche, Spachtelmassen usw. sind lösemittelfrei und emissionsarm zu 
wählen und, sofern nicht schon in der Positiv-Liste der Stadt Köln enthalten, nachzuweisen. 
 
Es sind ausschließlich Klebstoffe mit dem Prüfzeichen "EC1" der Gemeinschaft emissionskontrollierter 
Verlegerwerkstoffe (GEV) oder "TÜV dot COM/TFI" zu verwenden. Abweichungen hiervon sind zu 
begründen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
Sowohl der Anschlussbereich Bodenbelag / Wand als auch der Anschlussbereich Bodenbelag / Fußleiste 
sind zu versiegeln. 
 
Alle Innenoberflächen sind zur Erfüllung der Anforderungen an barrierefreie Räume kontrastreich und mit 
den entsprechenden Qualitäten auszuführen. 
 
Taktile Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder  Richtungsänderungen 
einen Aufmerksamkeitshinweis geben. So sind z.B. die erste und letzte Stufe der Innentreppe mit 
Kontraststreifen in einer Breite von 5 cm bis 8 cm zu versehen. 
 
Innentüren, Innentürzargen - DT  
Als Innentüren kommen lackierte Holztüren ggfs. in unterschiedlichen Farben (Farbe n. Wahl AG)  mit 
stumpf einschlagendem und gefälztem, vollwandigen Türblatt, einer Drückergarnitur, Profilzylinder und 
Türstopper zur Ausführung. Die Türen müssen dichtschliessend sein, d.h. die Türen müssen eine 3-seitig 
umlaufende Türdichtung erhalten. 
 
Der Schallschutz der Türen beträgt min. 32 dB nach DIN 4109 entsprechend den Ausführungen dem 
Büro ISWR, daraus folgt ein geprüftes Schalldämm-Maß der Türe von min. 37 dB. Das Maß der Türen 
beträgt in der Regel ca. 1010 x 2135 mm.  
 
Bei den Klassenraumtür kommen zweiflügelige Innenraumtüren zum Einsatz mit einem lichten 
Durchgangsmaß von min. 1200 mm und einem Oberlicht. Das Türelement besteht aus einem Gehflügel 
900 mm und einem Standflügel mit Panikfunktion 300 mm. Das Türelement ist ggfs. in unterschiedlichen 
Farben (Farbe n. Wahl AG) vorgesehen und analog zu den anderen Innenraumtüren auszuführen. Die 
Türen müssen dichtschliessend sein, d.h. die Türen müssen eine 3-seitig umlaufende Türdichtung 
erhalten. 
 
Die Türen sind im unteren horizontalen Bereich mit einem beidseitigem, ca. 20 cm hohen, flächenbündig 
eingeklebten Trittschutz aus Alu-Blech zu versehen. 
 
Die Zargen sind als Stahlumfassungszargen, mit dreiseitiger Lippendichtung, verzinkt, grundiert und

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lackiert, Farbe n. Wahl AG. Für alle Türen sind Türstopper an den Wänden, in einer Höhe von über 2 m 
über Fertigfußboden vorzusehen. 
 
Sämtliche Innentüren erhalten eine Türbeschriftung mit Raumnummern auf der Schloss- und der 
Türgriffseite (beidseitig). Die Raumbezeichnung besteht grundsätzlich aus einem vorgestellten 
Großbuchstaben und einer nachfolgenden dreistelligen Zahl (z.B. A 001).  
 
Der Buchstabe benennt den Gebäudeteil, die erste Ziffer die Etage und die letzten Zahlen den Raum. Die 
Türbeschriftungen werden am oberen Rand der Türe angebracht. Schriftart "Arial", Schrifthöhe 10cm, 
Abstand zum seitlichen und oberen Rand des Türblatts beträgt jeweils 5cm. Die Farbe der 
Raumbezeichnung richtet sich nach der Farbe der Türe und muss hierzu in deutlichem Kontrast stehen - 
es ist überwiegend die Farbe schwarz zu verwenden. Die Leistung versteht sich inkl. Lieferung und 
Montage. Die Raumnummern werden durch den AG festgelegt. 
 
Während der Bau- und Übergabephase sind die Innentüren mit Bauzylindern auszustatten. 
Nach der Fertigstellung der Arbeiten sind die Bauzylinder durch den AN gegen Zylinder einer 
Schliessanlage in Abstimmung mit dem AG auszutauschen.  
 
Windfangtüre (EG)  
Glastürelement (ca. 2400 mm x 2640 mm) mit zweiflügelige Innentüre aus Aluminium ca. 2400 mm x 
2135 mm mit Obentürschliesser und Schließfolgeregelung, sowie Querriegel zur Unterteilung der 
Glasflächen. Lichtes Durchgangsmaß 
Gehflügel mind. 1200 mm, lichtes Durchgangsmaß gesamt mind. 2400 mm. 
Profilabmessungen entsprechend der Belastung und Anforderungen.  
Farbe nach Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau 
 
Verglasung als VSG-Glas (beidseitig). Schlosskasten für PZ. Blindzylinder, Panikfunktion mit Stangengriff 
nach DIN EN 1125 und Drückergarnitur abgerundet nach den Vorschriften der GUV.  
 
Ausführung als Rauchschutz-Türen (Windfang-/Treppenhaustüre). Die Kennzeichnung durch ein 
Typenschild hat bei Lieferung auf die Baustelle bei jedem Element vorhanden zu sein. 
 
Flurtüren-RS  
Glastürelemente(ca. 2,25 m x 2,95 m) mit jeweils einflügeliger Innentüre aus Aluminium ca. 1300 x 2135 
mm mit Obertürschliesser und Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. 
 
Lichtes Durchgangsmaß mind. 1200 mm. Profilabmessungen entsprechend der Belastung und 
Anforderungen. Farbe nach Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau 
 
Verglasung als VSG-Glas (beidseitig). Schloßkasten für PZ. Blindzylinder, Panikfunktion mit Stangengriff 
nach DIN EN 1125 und Drückergarnitur abgerundet nach den Vorschriften der GUV.  
 
Ausführung als Rauchschutz-Türen mit Feststellvorrichtung/-anlage, bauaufsichtl. zugelassen. Die 
Kennzeichnung durch ein Typenschild hat bei Lieferung auf die Baustelle bei jedem Element vorhanden 
zu sein. 
 
Technikräume-Türe-T30/RS  
Im Pu-Abst. Raum (EG+OG), sowie im Hausanschluss- und Technikräume sind lackierte 
Stahltüren, als T30 RS Türen, rauchdicht und selbstschließend, mit Drückergarnitur zur Ausführung 
vorzusehen. Das Maß beträgt ca. 1010 x 2135 mm. Farbe n. A. AG, z.B. RAL 7016 anthrazit. 
 
Die Türen müssen der DIN 18082 entsprechen oder ihre Verwendbarkeit durch eine allg. bauaufsichtliche 
Zulassung nachweisen und dementsprechend eingebaut werden (DIN 18093). Die Kennzeichnung durch 
ein Typenschild hat bei Lieferung auf die Baustelle bei jedem Element vorhanden zu sein.

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Die Zargen sind als Stahlumfassungszargen, mit dreiseitiger Lippendichtung, verzinkt, grundiert und 
lackiert, Farbe n. Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau auszuführen. Die Zargen müssen eingeputzt 
ausgeführt werden.  
 
Während der Bau- und Übergabephase sind die Innentüren mit Bauzylindern auszustatten. 
 
Innentreppen / Umwehrung / Handläufe  
Die Innentreppe ist als barrierefreie Fluchttreppe, als zweiläufig gegenläufige Treppe mit Zwischenpodest 
und Tritt- und Setzstufen auszubilden. Die Trittstufen dürfen über die Setzstufen nicht vorkragen. 
Die erste und letzte Stufe der Innentreppe (jedes Treppenlaufes) sind mit Kontraststreifen in einer Breite 
von 5 cm bis 8 cm zu versehen. 
 
Die seitlichen Abschlüsse (zum Treppenauge und zur Wandseite) der Tritt-/Setzstufen sowie der 
Podestflächen sind so auszuführen / auszubilden, dass kein Reinigungswasser seitlich herablaufen kann 
oder die angrenzenden Wandflächen verunreinigt. Durch diese Maßnahme darf die nutzbare Breite der 
Treppe nicht eingeschränkt werden. Die Treppenläufe sind gerade mit einer Seitenbegrenzungshöhe von 
mind. 2 cm auszuführen. 
 
Die Innentreppe ist aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. 
 
Die nutzbare Podestbreite und -tiefe muss mind. der nutzbaren Laufbreite der Treppenläufe entsprechen. 
Das Brandschutzkonzept ist zu beachten. Die nutzbare Laufbreite der Treppe beträgt mind. 1,25 m. 
 
Das Geländer (h=1,10 m) soll neben dem Treppenlauf oder dem Treppenpodest liegen (Abstand max. 6 
cm) und soll vertikale Füllstäbe zwischen Flachstahlrahmen besitzen. Der untere und obere Abschluss 
des Geländers ist als Flachstahl auszubilden. Der lichte Abstand von Füllstäben darf in einer Richtung 
nicht mehr als 12 cm betragen. Der untere Abschluss des Geländers muss so weit 
heruntergezogen werden, dass dieser mit einer gedachten Verbindungslinie von a/2 (halbe Auftrittsbreite 
-Trittstufe) zusammenfällt. 
 
Die Handläufe sind auf beiden Seiten jedes Treppenlaufes anzuordnen und dürfen am Treppenpodest 
sowie am Treppenauge nicht unterbrochen werden. Am Ende sind diese noch 40 cm horizontal 
weiterzuführen, die Abschlüsse sind nach unten oder zu einer Wand hin auszuführen. Das 
"Einfädeln" mit z.B. Jacken oder Taschen o.Ä. am in den Raum ragenden offenen Ende soll 
ausgeschlossen werden. Die Handläufe sind in einer Höhe von 0,85 m anzuordnen. 
 
Die Handläufe sind aus Edelstahl mit einem Durchmesser von 4 cm herzustellen. Der Abstand zwischen 
Handlauf und Wand bzw. Handlauf und Geländer soll mind. 5 cm aber nicht mehr als 6 cm betragen. 
 
Geländer und Handlauf sind auch im Bereich der offenen Geschossdecke vorzusehen. 
Die Vorgaben des GUV, der DIN 18065, der BauO NRW und der Schulbaurichtlinien sind für alle Treppen 
und Podeste zu beachten und einzuhalten. 
 
Unterhalb der Treppe ist ein Unterlaufschutz bis zu einer Höhe von 2,00 m vorzusehen. Dieser ist so 
auszuführen, dass die dahinter liegende Fläche nicht begangen, aber zu Reinigungszwecken betreten 
werden können. 
 
Außentreppen und Podeste  
Die Außentreppe (Treppenläufe) und Podeste werden als feuerverzinkte Stahlkonstruktionen mit 
Gitterrosten und mit einer seitlichen Aufkantung von ca. 4-5 cm ausgeführt. Die Gitterroste sind in 
rutschhemmender Ausführung und engmaschig z.B. 10/30 mm auszubilden. 
 
Die Geländer (h=ca. 1,10 m) sollen verzinkte Füllstäbe zwischen Flachstahlrahmen und auf beiden Seiten 
einen Handlauf aus Rundstahlrohr besitzen. Abstand der Füllstäbe untereinander max. 120 mm.

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Die Handläufe sind auf beiden Seiten jedes Treppenlaufes anzuordnen und dürfen am Treppenpodest 
sowie am Treppenauge nicht unterbrochen werden. Die Höhe der Handläufe liegt bei 0,85 m.  
 
Das Hängenbleiben an den Handläufen ist auszuschließen. Die nutzbare Breite der Treppe muss mind. 
1,25 m betragen. 
 
Die Treppen enden auf der Oberkante des Geländes und sind daher den Örtlichkeiten anzupassen. Dies 
ist in der Kalkulation mit zu berücksichtigen. 
 
Die Fundamente der Treppen und Rampen sind so auszuführen, das diese mit Pflasterbelag überdeckt 
werden können. Das Pflaster muss bis an die aufgehende Stahlkonstruktion herangeführt werden 
können. 
 
Unterhalb der Treppe ist ein Unterlaufschutz bis zu einer Höhe von 2,00 m vorzusehen. Dieser ist so 
auszuführen, dass die dahinter liegende Fläche nicht begangen, aber zu Reinigungszwecken betreten 
werden kann. 
 
Die Vorgaben des GUV, der DIN18065, der BauO NRW und der Schulbaurichtlinien sind für alle Treppen 
und Podeste zu beachten und einzuhalten. 
 
Gründung mit Einzelfundamenten bzw. nach Erfordernis. 
Befestigung/Montage der Pfosten an vorgenannter Fußleiste als Schraubverbindung. 
 
Gesamte Stahlkonstruktion hochwertig feuerverzinkt, Komplett liefern und montieren, einschl. aller 
Befestigungsmittel inkl. Tragkonstruktion und Fundamente. 
 
Durch den AN ist der statische Nachweis sowie die Prüfung der Statik (Prüfstatik) für die gesamte 
Konstruktion inkl. Fundamentierung zu erbringen. Die Planungsleistung wird nicht gesondert vergütet. 
 
Gründung  
Herstellung der Gründung mit Punktfundamenten, Streifenfundamenten oder Bodenplatte richtet in 
Abhängigkeit vom System/Erfordernis des Bieters.  
 
Die Gründung kann grundsätzlich als Flachgründung auf Streifenfundamenten in den nichtbindigen 
Auffüllungen erfolgen. Die Fundamentgräben sind intensiv nach zu verdichten und ein 
Verformungsmodul von Ev2 >= 80 MN/m2 nachzuweisen. Die Verdichtungsprüfungen sind je 
Fundamentstreifen in Abständen von 15 m durchzuführen. 
 
Ggfs. in der Gründungssohle anstehende bindige Auffüllungen (Oberboden) sind zu entfernen und durch 
die Anlieferung von verdichtungsfähiges Material zu ersetzen.  
 
Evtl. vorhandene Differenzhöhen zwischen Auffüllung und Fundamentunterkante sind mit Unterbeton 
oder mit Bodenaustauschmaterial in Fundamentbreite aufzufüllen. 
 
Als Bodenersatz können die vorhandenen nichtbindigen Auffüllungen bzw. ein grobkörniger Boden der 
Bodengruppen GW, GI nach DIN 18196 genutzt werden.  
 
Die Lagenstärke des Widereinbaus sollte 0,2 bis 0,3 m betragen und ist auf DPr = 100 % zu verdichten. 
Auf dem Planum (UK Fundament) ist ein Verformungsmodul von Ev2 >= 80 MN/m2 zu erreichen. 
 
Die Fertigfundamente dürfen nicht vor der Vorderkante der Container /Fassade vorstehen. Die 
Oberflächen sind plan eben abgerieben, Kanten gebrochen, je nach Erforderniss, Oberkante über 
Geländekante, inkl. entsprechender Fundamenterder. 
 
Die unterschiedlichen Geländehöhe bzw. der unterschiedliche Geländeverlauf ist zu berücksichtigen.

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Gründung als Komplettleistung für die Aufstellung der beschriebenen Modulanlagen, bestehend aus 184 
Grundmodulen in 2-geschossiger Aufstellung mit aussenliegender Treppenanlage auf dem Gelände. 
 
Inklusive:  
- Erdarbeiten 
- Bodenaustausch 
- evtl. Schalungskosten 
- Bewehrungsstahl 
- Fundamenterder 
- Anfertigen einer geprüften Statik (Prüfstatik) auf Grundlage der 
 
Typenstatik des Containerherstellers und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (siehe 
Baugrundgutachten) zur Auslegung der Fundamente. Die statische Berechnung bzw. die geprüfte Statik 
ist dem AG / der Bauleitung inkl. der erforderlichen Bescheinigungen zur eigenen Verwendung und zur 
Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde in 4-facher Ausfertigung als Original vor Beginn der Baumaßnahme 
zu übergeben. 
 
- Anfertigen der für die Durchführung der Arbeiten und die bauaufsichtliche Abnahme erforderlichen 
Ausführungs-/Schal- und Bewehrungspläne. 
 
Umlaufende Schürze  
Die Containeranlage soll, zwischen Oberkante Streifenfundament und Unterkante Container, sofern hier 
eine entsprechend hohe Öffnung/Fuge entsteht, eine umlaufende Metallschürze (nichtrostend) aus 
Lochblech erhalten, damit der Hohlraum als Unterschlupf vor Nagetieren geschützt wird. Die Bleche sind 
im Erdreich einzubinden, so dass ein unterkriechen oder untergraben durch Nagetiere unterbunden wird. 
 
Feuerlöscher  
Für die Erstbrandbekämpfung von Entstehungsbränden ist das Gebäude mit geeigneten 
Feuerlöschern nach DIN EN 3 [12] auszustatten. 
 
Die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher für das Gebäude wird gemäß ASR A2.2 [13] ermittelt, wobei 
von einer normalen Brandgefährdung ausgegangen wird. 
 
Die Löschmitteleinheiten sind in Form von tragbaren Feuerlöschern sicherzustellen, wobei darauf 
geachtet werden sollte, dass die gewählten Feuerlöscher nicht mehr als 12 kg wiegen und für die zu 
löschenden Stoffe geeignet sind (siehe Brandschutzkonzept vom ). 
 
Die Feuerlöscher müssen gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich angebracht werden. Sie sind vor 
Beschädigung zu schützen und mit dem Hinweiszeichen "Hinweis auf ein Feuerlöschgerät" zu 
kennzeichnen, wobei das Zeichen der DIN EN ISO 7010 [7] entsprechen muss. Die Anbringung der 
Feuerlöscher sollte in Griffhöhe von 80 bis 120 cm erfolgen.  
 
Güteüberwachung  
Die Raummodule sind aus güteüberwachten Materialien zu erstellen. Es dürfen nur Materialien 
verwendet werden, die frei von Schadstoffen sind, bzw. bei denen die durch die Gesetzgebung 
vorgebenden Werte in der Gesamtheit der Schadstoffe innerhalb der Grenzwerte liegen. Die 
gleichen Kriterien gelten auch für die Verarbeitung der Materialien. 
 
Bei Überschreitung der Grenzwerte sind evtl. erforderliche Nachbesserungen, bzw. erforderliche 
Änderungen der Ausrüstung zu Lasten des Auftragnehmers auszuführen. 
 
Der Fertigungsbetrieb muss die Zulassung als schweißtechnischer Betrieb nach DIN 18800/7 und 18808 
nachweisen.

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Schall- und Wärmeschutz   
Der erf. Schallschutz nach DIN 4109 ist zu erfüllen und nachzuweisen bzw. der Schallschutznachweis ist 
nach Beauftragung dem Auftraggeber als Original  auszuhändigen, damit diese der Bauaufsichtsbehörde 
übergeben werden kann. Die Nachhallzeiten gem. DIN 18041 sind zu berücksichtigen.  
 
Die wärmetechnischen Anforderungen nach der gültigen EnEV, in diesem Fall der EnEV 2016 sind zu 
berücksichtigen und zu erfüllen. Eine Wärmebedarfsberechnung nach Auftragserteilung ist zu erstellen 
und dem Auftraggeber vorab, als Original, zur Verfügung zu stellen, damit diese der Bauaufsichtsbehörde 
übergeben werden kann. 
 
Standsicherheitsnachweis / geprüfte Statik / Bescheinigungen  
Der erforderliche Standsicherheitsnachweis sowie die geprüfte Statik, inkl. der entsprechend zugehörigen 
Bescheinigungen sind nach Auftragserteilung für die Gründung, die Treppen und Podeste sowie für 
die Containeranlage zu erstellen und dem Auftraggeber vorab, als Original, zur Verfügung zu stellen, 
damit diese der Bauaufsichtsbehörde übergeben werden können. 
 
Korrosionsschutz  
Als verschweißte Stahlkonstruktion, feuerverzinkt, mit aktivem Rostschutz grundierte Hohl, Kant- und 
Walzprofile gem. geprüfter  Typenstatik zu verwenden. Der gesamte Interimsbau ist betriebsfertig auf 
dem zur Verfügung gestellten Grundstück zu liefern und aufzustellen, einschließlich Einrichtung der 
Baustelle, Krantransport, sowie aller, gem. Untergrund und statischen Anforderungen für die 
erforderlichen Streifenfundamente. Die Einrichtung/Möblierung der Klassenräume sowie der 
Lehrmittelräume erfolgt durch den Auftraggeber. 
 
Raumluft- / Materialqualität  
Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist vor der Nutzung mittels Raumluftuntersuchungen 
nachzuweisen, dass die Konzentration flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) so niedrig ist, dass die 
Wahrscheinlichkeit von Befindlichkeitsstörungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen gering ist. 
Dies ist nach dem heutigen Kenntnisstand gegeben, wenn grundsätzlich nur Materialien aus der 
Positivliste der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verwendet werden. 
 
Geruch  
Die Räume und die Nebenräume sollten geruchlich unauffällig sein. Dies ist in aller Regel sichergestellt, 
wenn die verwendeten Materialien nach VDA 270 oder einem vergleichbaren Verfahren geprüft wurden. 
Zur Vermeidung der Belastung mit VOC müssen Voranstriche, Niveliermassen und Klebstoffe/Fixierer 
den Anforderungen des GEV-Zeichens EMICODE EC1entsprechen. Wandfarben sollten nicht nur 
lösemittelfrei, sondern emissionsfreisein und keine Weichmacher enthalten. 
 
Dokumentation der verwendeten Materialien  
Für die folgenden Gewerke sind seitens des Auftragnehmers jeweils Dokumentationen über alle 
verwendeten Materialien anzulegen:  
Bodenbelagsarbeiten (Grundierung, Nivelliermassen, Klebstoffe/Fixierer) incl. Einpflege 
Anstricharbeiten 
Holzschutz (Lasuren, Imprägnierungen, beizen, Holzschutzmittel) 
Estrichbau (Abdichtung, Trennlage, Dämmung) 
Die Dokumentationen müssen folgende Informationen enthalten: 
Name des Produktes, Hersteller mit Anschrift, Sicherheitsdatenblatt. 
Der Auftragnehmer erklärt verbindlich, dass ausschließlich die aufgelisteten Materialien zum Einsatz 
gekommen. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber/Mieter spätestens bei der Abnahme/Übergabe des 
Gebäudes zur Verfügung zu stellen. 
 
Der haustechnische Teil siehe Erläuterungsbericht vom Ing. - Büro Heiming. 
 
 
erstellt am 26.03.2019

Anlage 1b - Flächennachweis

3763 Zeichen

GGS Porz
Hauptstrasse 432
51143 Köln
stknarchitekten
Volksgartenstrasse 10
50677 Köln
Auslagerung Modulbau 26.03.2019
Bruttogrundfläche (BGF) l b m2
Gebäude 1 EG 57,70 15,60 900,12
OG 57,70 15,60 900,12
Gebäude 2 EG 54,70 15,60 853,32
OG 54,70 15,60 853,32
Summe 3.506,88
Umbauter Raum (BRI) l b h m3
Gebäude 1 57,70
15,60 8,30 7.471,00
Gebäude 2 54,70
15,60 8,50 7.253,22
Summe 14.724,22
Nutzfläche (HNF+NNF+TF)
Modulgebäude 1 HNF NNF
TF VF Summe
EG l b m2 m2 m2 m2 m2
Klasssenraum 01 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 02 11,75 6,20 72,85
Putzmittelraum 5,13 1,48 7,59
Klasssenraum 03 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 04 11,75 6,20 72,85
Behinderten WC 2,95 2,55 7,52
WC-Schüler 3,60 2,55 9,18
2,50 2,55 6,38
3,00 1,55 4,65
Flur 1 20,80 2,25 46,80
Treppenhaus 9,50 2,25 21,38
4,97 1,86 9,22
Flur 2 26,80 2,25 60,30
2,75 1,50 4,13
Klasssenraum 05 11,75 6,20 72,85
Betreuunng 01 11,75 6,20 72,85
Sicherheitsbeleuchtung 2,50 2,50 6,25
Windfang 6,20 3,25 20,15
HA-Raum 2,50 2,50 6,25
Betreuunng 02 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 05 11,75 6,20 72,85
Differenzierung 01 5,75 6,20 35,65
Summe EG (Modulgebäude 1) 618,45 35,32 12,50 161,97 828,24
Modulgebäude 1 HNF NNF TF VF Summe
OG l b m2 m2 m2 m2 m2
Klasssenraum 07 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 08 11,75 6,20 72,85
Bibliothek 11,75 6,20 72,85
Nebennraum Bib 2,75 6,20 17,05
Nebenraum Mehrzweck 01 2,75 6,20 17,05
Mehrzweckraum 01 11,75 6,20 72,85
Flur 1.3 20,80 2,25 46,80
Treppenhaus 9,50 2,25 21,38
Flur 1.4 26,80 2,25 60,30
Klasssenraum 09 11,75 6,20 72,85
Betreuunng 03 11,75 6,20 72,85
Pumi 3,03 3,05 9,24
LuK-Raum 3,03 3,25 9,85
Differenzierung 02 11,75 6,20 72,85
Differenzierung 02 11,75 6,20 72,85
WC-Schülerinnen 2,55 2,50 6,38
2,55 3,60 6,15
Nebenraum Mehrzweck 02 2,75 6,20 8,95
Mehrzweckraum 02 11,75 6,20 72,85
Summe OG (Modulgebäude 1) 616,90 21,77 9,85 128,48 776,99
Summe (Modulgebäude 1) 1.235,35 57,09 22,35 290,44 1.605,23
Modulgebäude 2 HNF NNF TF VF Summe
EG l b m2 m2 m2 m2 m2
Anlage 1b

GGS Porz
Hauptstrasse 432
51143 Köln
stknarchitekten
Volksgartenstrasse 10
50677 Köln
Forum 10,03 15,15 151,95
6,20 1,73 10,73
Terrasse 15,20 4,50 68,40
Behinderten WC 2,95 2,55 7,52
Putzmittelraum 2,55 1,25 3,19
Sozialraum 6,20 2,75 17,05
Büro OGTS 6,20 2,75 17,05
Arztzimmer 6,20 2,75 17,05
Sprechzimmer 6,20 2,75 17,05
Windfang 6,20 3,25 20,15
Hausmeister 4,58 2,75 12,58
BMZ 1,50 2,75 4,13
Hausanschluss-Raum 6,20 2,75 17,05
Lehrmittelraum 8,75 6,20 54,25
-2,63 2,63 -6,89
Sprachalarmierungsanlage 2,50 2,50 6,25
Lehrerzimmer 7,10 15,15 107,57
6,20 1,65 10,23
Flur 1 8,70 1,60 13,92
3,62 2,25 8,15
3,38 1,63 5,48
Flur 2 8,36 2,25 18,81
Treppenhaus 9,50 2,25 21,38
6,47 3,25 21,03
Flur 3 13,58 2,25 30,56
6,20 1,52 9,42
3,65 1,00 3,65
Sprechzimmer 6,20 2,75 17,05
Stellvertreter 6,2 2,75 17,05
Sekretariat 5,03 6,20 31,16
2,48 0,73 1,79
Schulleiter 6,20 2,75 17,05
3,60 0,85 3,06
Lehrerstation 8,75 2,75 24,06
Kopierer 6,2 2,75 17,05
Lehrer-WC 3,4 1,45 4,93
Leherin-WC 2,70 2,55 6,89
Summe EG (Modulgebäude 2) 519,84 107,98 27,43 152,54 807,78
Modulgebäude 2 HNF NNF TF VF Summe
OG l b m2 m2 m2 m2 m2
WC-Schüler 3,60 2,55 9,18
2,50 2,55 6,38
Betreuunng 04 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 10 11,75 6,20 72,85
Putzmittelraum 3,25 3,03 9,85
LuK-Raum 3,25 3,03 9,85
Betreuunng 04 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 11 11,75 6,20 72,85
Flur 2.3 23,80 2,25 53,55
Treppenhaus 9,50 2,50 23,75
Flur 2.4 20,80 2,25 46,80
WC-Schülerinnen 3,60 2,55 9,18
2,50 2,55 6,38
Differenzierung 04 5,75 6,20 35,65
Differenzierung 04 5,75 3,05 17,54
Klasssenraum 12 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 13 11,75 6,20 72,85
Klasssenraum 14 11,75 6,20 72,85
Summe OG (Modulgebäude 2) 545,60 48,65 19,70 124,10 738,04
Summe (Modulgebäude 2) 1.065,44 156,62 47,12 276,64 1.545,82
Gesamtsumme (Modulgebäude 1 + 2) 2.300,79 213,71 69,47 567,09 3.151,05

Anlage 5a- Energiecheckliste

5388 Zeichen

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 1 / 3
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: Adresse:
GGS Porz | Schulersatzbau in 
Modulbauweise Hauptstraße 432, 51143 Köln
lfd.
Nr. Kap. Thema Anmerkung
4. Hochbau Begründung in Stichworten eintragen
1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, 
Lichtumlenksysteme berücksichtigt
2 4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und 
Lichtlenkung
3 4.2.1 Neubauten: Passivhausbauteile
U-Werte nach Leitlinien
4 4.2.2 Wärmebrücken
5 4.2.3 Gebäudedichtheit
6 4.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte 
nach Leitlinien
7 4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ 
Primärenergienachweis nach EnEV
5. Heizungstechnik
8 5.2 Ermittlung der Heizwärme-
leistung nach Rechenverfahren 
(ausführlich oder vereinfacht)
Gemäß DIN EN 12831 ausführliches Verfahren.
9 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, 
Antwort auf Anschlussanfrage liegt 
vor
Kein Anschluss möglich
10 5.4 Auslegung der Systemtemperaturen 
auf max. 60° C Vorlauf
Systemtemperaturen 60/40°C
11 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach 
unterschiedlichen Raumtemper-
raturen und Nutzungsbereichen
Heizkreis I für statische Heizflächen: Heizkreis II RLT Anlage
12 5.8 Thermostatventile mit fest 
einstellbarer oberer Temperatur-
begrenzung und Frostschutz
Thermostatkopf Behördenausführung
13 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit 
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
Absprache Modulbauer gemäß EnEV
6. Raumlufttechnik
14 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit 
entsprechender Rückwärmezahl 
vorgesehen
Rückwärmezahl 85
15 6.3 Ventilatorleistung besser als SFP3 
nach EN 13779 Tabelle 9
Gemäß EN 16798-3 (nachfolger von EN 13779) SFP 1.
Energie-Checkliste
liegt vor
PSP-Nr:
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
nein
ja
nein
2019-03-21_Energiecheckliste-LP3_18085_Hom.xls
Anlage 5a

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 2 / 3
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: Adresse:
GGS Porz | Schulersatzbau in 
Modulbauweise Hauptstraße 432, 51143 Köln
lfd.
Nr. Kap. Thema Anmerkung
Energie-Checkliste
liegt vor
PSP-Nr:
16 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt 
vor
Erfolgt in der Entwurfsplanung
17 6.5 Kühlung von Sonderzonen 
erforderlich
luK Räume erhalten eine Klimaanlage.
18 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung 
bei geplanten Kälteanlagen
Keine Kälteanlagen vorgesehen. 
7. Gebäudeautomation
19 7.2 Automationsstationen (AS) mit 
Optimierungsprogrammen lt. 
Leitlinien (Anhang Anforderungen 
Gebäudeautomation)
Energieleitlinien der Stadt Köln  (Stand: 06.11.2017)
Rahmenbedingungen Passivhaus-Standard Schulen – 
Gebäudewirtschaft Stadt Köln  (Stand: Juli 2012)
20 7.3 Datenübetragung der AS zur Bedien- 
und Managementebene
des Energiemanagement. (Objekte 
Sondervermögen GW)
Energieleitlinien der Stadt Köln
Anhang Anforderungen Gebäudeautomation (Stand: 15.04.2011)
21 7.4 Erweiterung AS Bestand, Angaben 
Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.)
8. Sanitärtechnik, Trinkwasser
22 8.2 Einhaltung der Durchfluss-
Mengenbegrenzung bei WC-
Spülung,Waschtischen und 
Duschen
Gemäß DVGW Zugelassene Armaturen.
23 8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen Spülstationen zwecks einer regelmäßiger Durchsülung der 
Trinkwasseranlage
24 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder 
dezentral gem. Vorgaben 
dezentral
25 8.5 Versickerungsflächen für Hof- und 
Wegentwässerung vorgesehen, 
Dachbegrünung geprüft?
Versickerung erfolgt auf dem Schulhof in das Regenwassernetz 
bzw. im Mischkanal.
9. Elektrotechnik
26 9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel-
/Planwerte der install.Beleuchtung je 
Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel-
/Grenz-/installierter Wert)
Zielwert     / installierter Wert  /   Grenzwert: 
 ___4,5__ _/ ________4,00________ / _____7,5_____   W/m²
27 9.7 Beschreibung Grundkonzept für die 
Steuerung der Beleuchtung 
einschließlich Funktionsschema 
im Erläuterungsbericht
28 9.8 werden Präsenzmelder der 
Beleuchtung auch für RLT Anlagen 
genutzt 
29 9.10 Leistungsmessung für Gesamt-
anschlusswert > 30kW 
ja
nein
ja
nein
ja
nein
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
nein
ja
nein
ja
nein
ja
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
2019-03-21_Energiecheckliste-LP3_18085_Hom.xls

Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 3 / 3
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: Adresse:
GGS Porz | Schulersatzbau in 
Modulbauweise Hauptstraße 432, 51143 Köln
lfd.
Nr. Kap. Thema Anmerkung
Energie-Checkliste
liegt vor
PSP-Nr:
10. Photovoltaik
30 10.1 Ist die Dachfläche für Photovoltaik-
anlage geeignet? Verschattungsfreie 
Flächengröße in m². Flachdach/ 
Schrägdach mit Neigungswinkel
verschattungsfreie Dachfläche in m²
31 10.1 Installation der PV-Anlage durch 
Gebäudewirtschaft, Kombination mit 
Dachbegrünung?
32 10.2 Anforderungen Eigenerzeug-
ungsanlagen werden eingehalten
11. Konzeption Energiezähler
33 11.1 Konzeption Energiezähler
lt. Leitlinien, Datenfernübertragung 
zum Versorgungsnetz gemäß
TAB des EVU
EVU- Zählung in neuer Trafostation auf der MS-Seite.
Unterzählung des Gebäudes in neuer NSHV- Trafostation.
34 11.2 Konzeption Energiezähler 
(Unterzähler) lt. Leitlinien, Anschluss 
an GA (AS) mit M-Bus
Planungsstand (Datum): Vorlage für:
 Vorplanung            Weiterplanungsbeschluss
 Entwurfsplanung             Baubeschluss
21.03.2019
 Sonstiges
Kommentar 261/43 - Energiemanagement:
Wiedervorlage bis:
Datum/Unterschrift Projektleitung GW Datum/Unterschrift  261/43 - Energiemanagement
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
2019-03-21_Energiecheckliste-LP3_18085_Hom.xls

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2703 Zeichen

,.., 
14 
143/1
26 
RPA-Nr.: 
;(,05.2019
Auslagerurg der Schule und Mensa Hauptstraße 432 in Köln Porz 
Prüfung der Kostenberechnungen Schulersatzbau und Neubau Mensa in
modularer Bauweise 
KOB 2019/0817 - Schulersatzbau 8.020.506,88 € brutto, einschl. netto Eigenleistung der GW
KOB 2019/0818 - Mensa 3.291.480,58 € brutto, einschl. netto Eigenleistung 
aufgerundet 11.400.000,- € brutto, ohne Risikozuschlag 
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 29.04.19 wurden zwei Kostenberechnungen (Stand 26.04.19) zum Schulersatz­
bau und die Mensa zur Prüfung vorgelegt. Am 09.05.19 wurde das RPA darüber informiert, dass
vorgesehen sei in der 20. KW im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung einen Bau- und 
Vergabebeschluss herbeizuführen. Der Beschlussentwurf (VN 1652/2019) hierfür "VUrde am
10.05.19 per Mail zugesandt. 
Aus dem Beschlussentwurf lässt sich entnehmen, dass bereits eine Ausschreibung erfolgte, aller­
dings kein Angebot einging. Für die Auslagerung der Mensa liegt aktuell ein Angebot vor, wel­
ches im Rahmen eines „Bau- und Vergabebeschlusses" mittels einer Dringlichkeitsentscheidung, 
wegen Ablaufs der Bindefrist am 30.05.19, beauftragt werden soll. Auf welcher Grundlage die 
Ausschreibung, ohne einen vorher einzuholenden Baubeschluss, erfolgte, geht aus dem Be­
schlussentwurf nicht hervor. Vergabe- und Angebotsunterlagen sind dem RPA nicht bekannt.
Eine Vergabeentscheidung ist eine gebundene Entscheidung, die dem Rat keine Handlungsalter­
native eröffnet. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der Kölner Vergabeordnung (KVO) 
entscheidet deshalb nicht die Politik über die Vergabe von Aufträgen, sondern das Zentrale 
Vergabeamt mit dem Fachamt auf der Grundlage oes durchgeführten Vergabeverfahrens. Nach 
telefonische Rückfrage bei der Gebäudewirtschaft wurde das Vergabeamt nicht eingebunden 
Da mit der Prüfung der vorgelegten Unterlagen begonnen wurde, wird mit Bezug auf die beab­
sichtigte Dringlichkeitsentscheidung, die aus Sicht von 14 nicht erforderlich ist, nachstehend das
bisherige Ergebnis vorgestellt. 
Dem RPA wurden die Kostenberechnungen ohne Mitzeichnung von 40- Amt für Schulentwick­
lung, zur Prüfung vorgelegt. 
Schulersatzbau 
Eine Stellungnahme und ein Wirtschaftlichkeitsnachweis von 26, zur extern erstellten Kostenbe­
rechnung, sind den Unterlagen nicht beigefügt. 
Entsprechend den allgemeinen Bemerkungen zur Kostenberechnung, wurden die Kosten für .die 
geplanten 184 Moduleinheiten/ Kaufmodule anhand von bereits abgerechneten Projekten ermit­
telt. Kosten für die Ausstattung der Klassenräume, wie Tische, Stühle und Tafeln, sowie ein se­
parater Container für Toilettenanlagen, sind in den Gesamtkosten nicht enthalten. 
Anlage 4

Beschlussvorlage Rat

8740 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2447/2019 
Freigabedatum 
04.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln - Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, Stahlmodulbauten in der Hauptstraße 432, 51143 
Köln gemäß der abgestimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten in Höhe von 
8.020.507 Euro brutto errichten zu lassen und unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren einzuleiten. 
Die Baumaßnahme wird im Vorgriff der Auslagerung der Klassen während des Neubaus oder einer 
Sanierung des Schulgebäudes bereits jetzt begonnen, da ein Mehrbedarf besteht. Der Modulbau wird 
anstelle der jetzigen 3-Zügigkeit als 4-zügige Schule errichtet. 
 
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamt-
baukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 802.051 Euro. Durch den 
Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolu-
men freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei 
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. 
 
Alternative: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur Auslagerung der Klassen während des Neu-
baus oder einer Sanierung des Schulgebäudes in der Hauptstraße 432, 51143 Köln, Stahlmodul-
bauten gemäß der abgestimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten in Höhe von 
8.020.507 Euro brutto errichten zu lassen und unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren einzuleiten.  
Ein Risikozuschlag ist nicht vorgesehen. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Neben- und Reinigungskosten)  377.003 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Grundlagen / Ausgangssituation 
 
Die Grundschule in der Hauptstraße 432 befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Im -
Februar 2008 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen Neubau der Schule favorisiert.  
Bei dem Schulgebäude handelt sich um einen dreigeschossigen, unterkellerten Baukörper mit nach-
träglich vorgesetzter Trapezblechfassade, Flachdach sowie stillgelegtem Lehrschwimmbecken 
einschließlich Nebenräumen. 
Die Stadtverwaltung wird den Schulbetrieb bis zum Neubau oder einer Sanierung der Schule mit  
einer 2-fach Turnhalle am jetzigen Standort Hauptstraße weiter aufrechterhalten. Dazu soll während 
der Bauzeit (für voraussichtlich 10 Jahre) eine Auslagerung aller Klassen und der Mensa in noch zu 
errichtende Stahlmodulbauten auf den Schulhof erfolgen.  
Die Schule ist aktuell 3-zügig und soll nach Fertigstellung des Modulbaus 4-zügig werden. Aufgrund 
der begrenzten Grundstückskapazität kann für die 4-zügigkeit nur ein eingeschränktes Raumpro-
gramm umgesetzt werden. Unter vollständiger Berücksichtigung der gültigen, städtischen Raumpro-
gramme wäre auf dem Grundstück lediglich ein 3-zügiger Modulbau, aufgestockt um zwei weitere 
Klassenräume, möglich. Durch großzügig geplante Differenzierungs- und Mehrzweckräume ist eine  
4-zügigkeit während der Interimszeit auch bei eingeschränktem Raumprogramm vertretbar. Es wird 
hierzu jedoch unabdingbar sein, dass die OGS-Betreuung unter der Berücksichtigung der entstehen-
den Raumverhältnisse organisiert wird. 
 
Folgende Maßnahmen sind geplant: 
 
A) Auslagerung der Klassen 
 
Die Klassenräume aus dem Hauptgebäude sowie die Toilettenanlage werden in moderne Modulbau-
ten ausgelagert, die im Bereich des jetzigen Schulhofes mit Spielwiesen und Sandkästen bis zum

3 
Jahr 2020 (Schuljahresbeginn 2020/2021) errichtet und angeschlossen werden sollen. Das Hauptge-
bäude kann weiter genutzt werden, bis der Modulbau fertiggestellt ist. Für die Errichtung des Modul-
baus werden die Außen-WC-Anlage sowie die alten Klassenpavillons an der Josefstraße neben der 
Turnhalle abgebrochen. 
Für die Vergabe der Planung und Errichtung der Modulbauten muss vorab ein Vergabeverfahren 
durchgeführt werden, das derzeit vorbereitet wird. Die Modulbauten sollen mindestens bis zur Fertig-
stellung des Neubaus oder einer Sanierung des Hauptgebäudes genutzt werden. Ziel ist die Fertig-
stellung der Auslagerungsklassen zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Eine abgestimmte Entwurfs-
planung liegt vor. 
Die derzeitigen Überlegungen zum Schulstandort führen dahin, dass das Hauptgebäude sowie die 
alte Turnhalle abgebrochen und neu errichtet werden. Die erforderlichen Auslagerungsräumlichkeiten 
sind durch die zuvor genannten Modulbauten auf dem Schulhof umsetzbar. 
 
B) Auslagerung der Mensa 
 
Die Mensa wird aus Platzgründen nicht direkt neben den Klassenbauten errichtet, sondern an der 
Straßenseite zur Hauptstraße hin realisiert.  
Es war wirtschaftlich und sinnvoll, vorab eine getrennte Ausschreibung für die Mensa vorzuziehen, 
um möglichst kurzfristig die dringend benötigte Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler  
sicherzustellen. 
Die Vergabe an die einzige Bieterfirma wurde deshalb bereits im Rahmen einer Dringlichkeits-
entscheidung (Vorlagennummer 1652/2019) vorab entschieden, die in der gleichen Sitzung zur 
Bestätigung vorgelegt wird. 
 
Finanzierung 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die eingereichte Kostenberechnung nach DIN 276 geprüft und der 
temporären Auslagerung zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes grundsätzlich zugestimmt (Anlage 
4). 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises.  
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklu-
sive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von 377.003 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushalts-
jahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teil-
planzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, finanziert wird. Eine Aussage über die tatsächliche  
Belastung ab 2021 kann derzeit jedoch nicht getroffen werden. 
 
Die Schule wird mit Fertigstellung der baulichen Maßnahmen zum Hauptgebäude eine neue Ausstat-
tung erhalten. Die hierzu notwendigen Einrichtungskosten werden dann mit dem Baubeschluss vorge-
legt. Für die nun anstehende Auslagerung in die Modulbauten werden geringe Einrichtungskosten 
erwartet, da hierfür die Möbel aus dem Hauptgebäude genutzt werden. Die anfallenden konsumtiven 
Einrichtungskosten der Auslagerungsmaßnahme sind im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veran-
schlagt. Die Finanzierung der anfallenden investiven Einrichtungskosten der Auslagerungsmaßnahme 
erfolgt zum Haushaltsjahr 2020 aus Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teil-
planzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1a - Raumliste Moduleinheiten 4-zügig 
Anlage 1b - Flächennachweis 
Anlage 2 - Baubeschreibung 
Anlage 3a - Kostenberechnung DIN 276 
Anlage 3b - Kostenberechnung Architekt

4 
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes  
Anlage 5a - Energiecheckliste  
Anlage 5b - Energieeinsparung 
Anlage 6 - Risikobetrachtung zur Baumaßnahme nach Risikoklassen I-IV (Leistungsphase 3) 
Anlage 7 - Ansichten 
Anlage 8 - Grundriss Erdgeschoss 
Anlage 9 - Grundriss Obergeschoss 
Anlage 10 - Dringlichkeitsentscheidung zur Auslagerung der Mensa 1652/2019

Anlage 9 - Grundriss Obergeschoss

4851 Zeichen

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Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit den

Herrn Schall
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Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
vertreten durch:

D - 50679 Köln

Architekt:
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VOLKSGARTENSTRASSE 10
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Leistungsphase:

ergeschoss Entwurfsplanung
atum: Maßstab: Plan-Nr.: Index:
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H/B = 841 / 1189 (1.00m?) Allplan 2017

Anlage 8 - Grundriss Erdgeschoss

5572 Zeichen

Anlage 8

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Datum: Maßstab: Plan-Nr.: Index:
22.03.2019 | 1: 100 EP 01 06

H/B = 841 / 1189 (1.00m?) Allplan 2017

Anlage 5a -Energiecheckliste

9 Zeichen

Anlage 5a

Anlage 10 - Dringlichkeitsentscheidung zur Auslagerung der Mensa 1652/2019

9425 Zeichen

Vorlage-Nummer
Anlage 10 1652/2019
Die Oberbürgermeisterin i Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle _ 27 09, 2045
VI/26 ä j
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß 8 60 AbaBle 1, Satz 260
NRW und Genehmigung durch den Rat.
Betreff

Auslagerung der Schule und Mensa Hauptstraße 432 in 51143 Köln
hier: Baubeschluss „Mensa“

Gremium F Datum

Rat - 26.09.2019

Begründung der Dringlichkeit:

Die bislang 3-zügige Grundschule und Mensa an der Hauptstraße 432 wird aufgrund ihres schlechten
baulichen Zustands durch einen größeren, dann 4-zügigen Neubau mit 2-fach-Turnhalle am selben
Standort ersetzt. Um den Schulbetrieb bis zur Fertigstellung des Neubaus. aufrechtzuerhalten, wird
die Stadtverwaltung sowohl die Klassen, als auch die Mensa in Stahlmodulbauten auf dem Schulhof
auslagern.

Die heutige Mensa ist baulich in besonders schlechtem Zustand, weist darüber hinaus brandschutz-
technische Mängel auf und ist bereits heute zu klein, um eine angemessene Versorgung der Schul-
kinder am Standort zu gewährleisten. Aufgrund dieser besonderen Dringlichkeit wurde das Vergabe-
verfahren für den Mensa-Modulbau vorgezogen. Nach zwei erfolglosen Ausschreibungsrunden im
Frühjahr 2019 und letzlich direkter Ansprache leistungsfähiger Modulbau-Unternehmen liegt der
Stadtverwaltung lediglich ein Einzelangebot vor. Das Einzelangebot wurde durch das Vergabeamt
geprüft und genehmigt (Vergabenummer 2019-031 1-26).

Die Bindefrist für dieses Angebot läuft zum 02.08.2019 aus. Mit einem anderen Angebot ist
auch bei erneuter Ausschreibung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Eine Absage des vor-

liegenden Einzelangebots bedeutet, dass für den Zeitraum der Auslagerung kein Mensa-
Interim errichtet werden kann.

Um das bestehende Angebot zur Errichtung der Mensa annehmen zu können, muss ein Bau- und
Vergabebeschluss eingeholt werden. Da die Bindefrist zum 02.08.2019 ausläuft und die Behandlung
in der nächsten regulären Ratssitzung am 26.09.2019 daher nicht abgewartet werden kann, ist der
Beschluss auf dem Wege einer Dringlichkeitsentscheidung einzuholen.

Für die ebenfalls erforderliche große Ausschreibung der Stahlmodulbauten zur Auslagerung der
Schulklassen erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit eine separate Beschlussvorlage und bringt diese
voraussichtlich im Ill. Quartal 2019 in die Gremien ein.

Beschluss:

Gemäß 8 60 Absatz 2, Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung
mit & 10‘der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:

„Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur Auslagerung der Mensa während des Neu-
baus des Schulgebäudes an der Hauptstraße 432, 51143 Köln, Stahlmodulbauten gemäß der abge-
stimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3.291.480 Euro
brutto errichten zu lassen. j

Der Rat der Stadt Köln genehmigt, den einzigen Bieter für die Errichtung einer Mensa zu beauftragen.
erundlage der Beaüftragung ist das zuschlagnehmende Angebot.

2

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamt-
baukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 329.148 Euro. Durch
den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevo-
lumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln.“

Datum Abstimmungsergebnis Unfe) sc ri Unterschrift

1... Dr. Keller IFammer

Haushaltsmäßige Auswirkungen
E Nein
[U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen €

Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein TO Ja %

X] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme: s.u. Flächenverrechnungspreis
Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein [] Ja Aufwen %

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen (Flächenverrechnungspreis der Gebäudewirtschaf) 43.893 €

c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge ©
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. [ €

Beginn, Dauer

Begründung:

‚Grundlagen / Ausgangssituation

Die Grundschule an der Hauptstraße 432 befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Im Feb-
ruar 2008 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen Neubau der Schule favorisiert. Bei dem
Schulgebäude handelt sich um einen dreigeschossigen, unterkellerten Baukörper mit nachträglich
vorgesetzter Trapezblechfassade, Flachdach sowie stillgelegtem Lehrschwimmbecken einschließlich
Nebenräumen. ö

Die Stadtverwaltung wird den Schulbetrieb bis zum Neubau der Schule mit 2-fach Turnhalle am jetzi-
gen Standort Hauptstraße weiter aufrechterhalten. Dazu soll während der Bauzeit (für voraussichtlich
10 Jahre) eine Auslagerung aller Klassen und der Mensa in noch zu errichtende Stahlmodulbauten
auf den Schulhof erfolgen.

Die Schule ist derzeit 3-zügig und soll verbunden mit dem Neubau zu einer 4-zügigen Grundschule
erweitert werden. Sie kann mit der bestehenden Mensa schon heute den Bedarf zur Verpflegung der
Schülerinnen und Schüler nicht hinreichend decken. Um alle Schülerinnen und Schüler an diesem
Schulstandort zu versorgen, wird auch während der Auslagerungszeit eine (idealerweise bereits ver-
größerte) Mensa benötigt. :

In einem ersten Planungsansatz war vorgesehen, nicht mehr benötigte Küchen- und Mensacontainer
der Schule an der Breitenbachstraße auf das angrenzende Areal des benachbarten Berufskollegs zu
verlagern, zu ertüchtigen und als Mensa-Interim für die Grundschule an der Hauptstraße weiter zu
nutzen. Dies war jedoch nach ausführlicher fachlicher Prüfung nicht möglich.

Um die aktuell unzureichende Versorgung der Schülerinnen und Schüler möglichst kurzfristig zu ver-
bessern und einen fortan angemessen dimensionierten Mensabetrieb sicherzustellen, wurde die Aus-

4
schreibung der Stahlmodulbauten für die Mensa im Dezember 2018 aus der umfangreichen Gesamt-
ausschreibung der Klassen-Modulbauten herausgelöst und um ca. ein Jahr vorgezogen durchgeführt.

Ausschreibungsverfahren

Die erste Ausschreibungsrunde für einen genehmigungsfähigen Mensa-Modulbau startete im De-
zember 2018 / Januar 2019. Es ging kein Angebot ein. Hier ist anzumerken, dass nicht viele Modul-
hersteller den bauordnungsrechtlich erforderlichen „Realbrandversuch“ nachweisen können.

Die Verwaltung hat daraufhin in einer zweiten Ausschreibungsrunde alle bekannten Firmen zur Ange-
botsabgabe aufgefordert, die einen solchen „Realbrandversuch“ nachweisen können. Es ging kein
Angebot ein. Nach Rücksprache mit den Firmen wurde mitgeteilt, dass eine Angebotsabgabe für sie
angesichts der aktuellen Marktlage nicht wirtschaftlich bzw. nicht interessant ist.

Nach zwei erfolglosen Ausschreibungsrunden kontaktierte die Verwaltung einzelne Firmen per Direk-
tansprache. Im Ergebnis war lediglich ein leistungsfähiger Modulhersteller zur Angebotsabgabe bereit
unter der Maßgabe, die Mensa planungsgleich zu einem früheren Mensa-Modulbau (konkret: der
Mensa im Dellbrücker Mauspfad in Köln-Mühlheim) durchführen zu dürfen. Die Maßgabe ist aus fach-
licher Sicht unbedenklich. Durch die Ausnutzung einer früheren Planung entstehen für alle Beteiligten
Synergieeffekte.

Umsetzung

Die Mensa wird aus Platzgründen nicht direkt neben den Klassenbauten errichtet, sondern an der
Straßenseite zur Hauptstraße hin realisiert. Eine detaillierte Baubeschreibung ist beigefügt. Die Lie-
ferzeit des Modulbaus beträgt ab Beauftragung 8 Monate. Für den daran anschließenden Innenaus-
bau liegt eine abgestimmte Entwurfsplanung vor. Ziel ist es, die Mensa schnellstmöglich nach Liefe-
rung, Errichtung und Freigabe der Stahlmodulbauten in Betrieb zu nehmen.

Finanzierung

Das Rechnungsprüfungsamt hat die eingereichte Kostenberechnung nach DIN 276 geprüft und der
temporären Auslagerung und der Bereitstellung einer Mensa zur Aufrechterhaltung des Schulbetrie-
bes grundsätzlich zugestimmt (Anlage 4).

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.

Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklu-
sive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von 43.893 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr
2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16 finanziert wird. Eine Aussage
über die tatsächliche Belastung ab 2021 kann derzeit jedoch nicht getroffen werden.

Die Einrichtungskosten stehen noch nicht fest und werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem
gesonderten Beschlussentwurf vorgelegt.

Anlagen:

Anlage 1 - Raumprogramm

Anlage 2 - Baubeschreibung Mensa

Anlage 3 - Kostenberechnung DIN 276 Mensa

Anlage 4 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5 - Energiecheckliste Mensa

Anlage 6 - Risikobetrachtung zur Baumaßnahme nach Risikoklassen |-IV (Leistungsphase 3) Mensa
Anlage 7 - Dachaufsicht Mensa

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1590 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2447/2019
Stand: 17.04.2026 
Sachstandsbericht  
Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln - 
Baubeschluss 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, Stahlmodulbauten in der Hauptstraße 432, 
51143 Köln gemäß der abgestimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten 
in Höhe von 8.020.507 Euro brutto errichten zu lassen und unverzüglich ein Ausschreibungs-
verfahren einzuleiten. Die Baumaßnahme wird im Vorgriff der Auslagerung der Klassen wäh-
rend des Neubaus oder einer Sanierung des Schulgebäudes bereits jetzt begonnen, da ein 
Mehrbedarf besteht. Der Modulbau wird anstelle der jetzigen 3-Zügigkeit als 4-zügige Schule 
errichtet. 
 
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten 
Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 802.051 
Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozu-
schlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht 
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft verfügen. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Modulbauten sind fertiggestellt und die Schule ist bereits in Betrieb. 
Nächste Schritte: 
Keine.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 1a - Raumliste

1170 Zeichen

Stadt Köln - Amt für Schulentwicklung
Schulbauvorhaben GGS Hauptstr. 432, Porz              Auslagerung
Raumliste 4-zügig Modulbau (eingeschränkt)
Bereich Raumbezeichnung Anzahl der Räume m² m² m²
UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges
AU Klassenräume 16 72 1.152 0 0 1.152
AU Mehrzweckraum 3 72 216 0 0 216
AU Nebenraum zum MZR 3 17 0 51 0 51
AU Gruppen-Differenzierungsraum 5 35 175 0 0 175
AU Unterrichtsmittel/ Lehrmittel 1 54 0 54 0 54
PZ Forum / Aula inkl. Nebenräume 1 194 0 0 194 194
PZ Bibliothek 1 72 0 0 72 72
GT Küche
GT Lagerraum
GT OGTS-Büro
GT Personaltoilette mit Vorraum
GT Speiseraum
GT Betreuungsraum 3 72 0 216 0 216
BLV Lehrerzimmer inkl. Garderobe 1 116 0 0 116 116
BLV Lehrerstation 1 54 0 0 54 54
BLV Schulleitung 1 20 0 0 20 20
BLV stellvertr. Schulleitung 1 17 0 0 17 17
BLV Geschäftszimmer 1 33 0 0 33 33
BLV separater Kopierraum 1 17 0 0 17 17
BLV Arzt 1 17 0 0 17 17
BLV Sprechzimmer 1 17 0 0 17 17
BLV Hausmeisterdienstraum 1 17 0 0 17 17
BLV Schulsozialarbeit 1 17 0 0 17 17
23.07.2019
Ein Mensacontainer mit einem ca. 200 m² großen 
Speiseraum mit 118 Sitzplätzen sowie die für den 
Küchenbetrieb notwendigen weiteren Räume wird 
separat errichtet.

Anlage 6 - Risikobetrachtung

3773 Zeichen

Risikobetrachtung zur Baumaßnahmen Auslagerung Modulbau, Klassen 
Hauptstr. 432, 51143 Köln 
Risikoklassen I / II / III /  IV entspricht Eintrittswahrscheinlichkeit gering / mittel / groß / erheblich 
Risiko Beschreibung Bemerkung Klasse 
Allgemeine Risiken 
Änderungen der 
Gesetzgebung/Richtlinien 
Nachträgliche 
Planungsänderungen aufgrund 
neuer Vorgaben 
Risiko kann nicht in Gänze 
ausgeschlossen werden I/II 
Winterbau: Zusätzliche Kosten durch 
ungeplante Winterbaumaßnahmen I/II 
Anlieger- und Bürgerbeschwerden Verzögerungen im Baustart sowie 
Störungen im Bauablauf I 
Risiken der Kostenermittlung 
Genauigkeit der Kostenermittlung 
Gem. DIN 276 Kostenberechnung 
in der 2 und 3 Ebene. Dieses 
Risiko besteht trotz Aufstellung 
der Kostenermittlung in einer 
tieferen Bearbeitungsqualität.  
Allgemein anerkannte 
Unsicherheit, +- 10% II/III 
Mengenrisiko 
Ermittlung anhand von 
Flächenwerten. Das Risiko 
besteht trotz differenzierter 
Kostenberechnung 
Die KB wird nach der DIN nicht 
vollumfänglich in Positionen 
aufgegliedert. Hier 
Planungsrisiken in der KGR 
230 und 410 aufgrund  vorab 
durchzuführender 
Kanalsanierung und Anbindung 
an Bestandsgebäude 
II/III 
Preissteigerungen 
Preissteigerung zwischen 
Aufstellung Kostenberechnung 
und Kostenanschlag 
II 
Planungs- und Ausführungsrisiken 
Planungsänderungen 
Mehrkosten und /oder 
Zeitverzüge durch Nutzerwunsch 
aufgrund sich ändernder 
Anforderungen/Notwendigkeiten 
aufgrund der Aufgabenstellung 
und Gefahr von 
Veränderungen in der 
Schulentwicklungsplanung etc. 
sowie von Gesetzeslagen 
manifestes Risiko trotz 
ausführlicher Abstimmungen 
I 
Technische Gebäudeausrüstung Hohe Qualitätsanforderungen 
Hier Planungsrisiken in der 
KGR 230 und 410 aufgrund  
vorab durchzuführender 
Kanalsanierung und Anbindung 
an Bestandsgebäude 
II/III 
Änderungswünsche politischer Gremien I 
Starke technische Ausprägung der 
Baumaßnahme 
Schnittstellenproblematik der 
Planer/Firmen I 
Qualitätsprobleme bei den Ausführenden Mehrkosten durch zeitliche 
Verzögerungen  
i.d.R. Qualitätsdefizite bei der
Wahl des Mindestbietenden III 
Insolvenzen Mehrkosten durch zeitliche 
Verzuge.  
Erfahrungsgemäß hohes Risiko 
durch die Wahl des Mindest-
bietenden 
III 
Gefahr von Preisabsprachen 
Anlage 6

Preisgleitklauseln 
Änderung der Vergabepreise 
durch Weltmarktentwicklung 
insbesondere bei Metallen  I  
Vergabebeschwerden Mehrkosten durch zeitliche 
Verzögerungen.  Einzelvergaberisiko II  
Unvorhersehbare Veränderung der 
Bauzeit Mehrkosten von Firmen Einzelvergaberisiko III  
Forderungen im späteren 
Baugenehmigungsverfahren  
Erhöhung der 
Brandschutzanforderungen// 
Lärmschutz/ Barrierefreiheit 
Bauordnungs- und 
bauplanungsrechtliche 
Klärungen vorab nicht 
vollumfänglich möglich 
III  
     
Bauliche Risiken durch Bauen im Bestand  
Winterbaubeheizung Mehrkosten durch längere 
Nutzung  I  
Tragwerksertüchtigung im Bestand Nicht vorhersehbare 
Änderungsnotwendigkeiten  I  
Zustand der Bausubstanz im 
Bestandsgebäude 
Mehrkosten durch Mehrmassen 
oder neue Planung inklusive 
Umsetzung  I  
Qualität der technischen Anlagen im 
Bestand 
Nicht vorhersehbare 
Änderungsnotwendigkeiten  II  
Nicht bekannte Bodenbeschaffenheit, 
nicht bekannte Bodendenkmäler und 
Reste von Kampfmitteln / Bunker 
Abbruch und Aushub von 
Teilbestand,  Beseitigung von 
Kampfmitteln 
Bodengutachten vorhanden. 
Kampfmitteluntersuchung 
angefragt 
II/III  
Passivhaus als Anbau an den Bestand Erreichung des geplanten 
Passivhausstandards  I  
     
 
 
Folgerung 
 
Vor dem Hintergrund der dargestellten Projektrisiken ist eine Reserve für Risiken und 
Unvorhergesehenes zwingend zu berücksichtigen. Im konkreten Fall wird ein Risikozuschlag 
von insgesamt 5% der Gesamtbaukosten als angemessen betrachtet.

Anlage 7 - Ansichten

8 Zeichen

Anlage 7

Anlage 3a - Kostenberchnung nach DIN 276

10606 Zeichen

Kostenberechnung nach DIN 276
Stand: 26.04.2019
Schulgebäude / Verwaltungsgebäude: Hauptstr. 432, 51143 Köln
Bauvorhaben / Maßnahme: Modulbau Auslagerung Grundschule (Klassen)
Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Ottoplatz 1
50679 Köln 
261/17
Herr Schall
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
100 Grundstück 0,00 EUR
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
200 Herrichten und Erschließen 0,00 EUR
210 Herrichten 14.800,00 EUR 14.800,00 EUR 0,00 EUR
220 Öffentliche Erschließung 0,00 EUR
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
300 Bauwerk — Baukonstruktionen 4.262.292,00 EUR
310 Baugrube 5.832,00 EUR
320 Gründung 247.060,00 EUR
330 Außenwände 0,00 EUR
340 Innenwände 0,00 EUR
350 Decken 96.000,00 EUR
360 Dächer 216.000,00 EUR
370 Baukonstruktive Einbauten 0,00 EUR
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 3.697.400,00 EUR
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
400 Bauwerk — Technische Anlagen 1.277.090,07 EUR
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 155.489,05 EUR
420 Wärmeversorgungsanlagen , 119.848,33 EUR
430 Lufttechnische Anlagen, Kaltrauchventile 116.548,68 EUR
440 Starkstromanlagen 666.548,50 EUR
450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 180.920,20 EUR
460 Förderanlagen 0,00 EUR
470 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00 EUR
480 Gebäudeautomation 37.735,31 EUR
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 0,00 EUR
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
500 Außenanlagen 393.110,00 EUR
510 Geländeflächen 70.135,00 EUR
520 Befestigte Flächen 169.775,00 EUR
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 51.975,00 EUR
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 0,00 EUR
550 Einbauten in Außenanlagen 74.400,00 EUR
560 Wasserflächen 0,00 EUR
570 Pflanz- und Saatflächen 26.825,00 EUR
590 Sonstige Außenanlagen 0,00 EUR
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 EUR
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
700 Baunebenkosten 638.000,00 EUR
710 Bauherrenaufgaben 0,00 EUR
711 Projektleitung 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
712 Bedarfsplanung 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
713 Projektsteuerung 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
719 Bauherrenaufgaben, sonstiges 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
720 Vorbereitung der Objektplanung 0,00 EUR
721 Untersuchungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
722 Wertermittlungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
723 Städtebauliche Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
724 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
725 Wettbewerbe 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
730 Architekten- und Ingenieurleistungen
KG 300 KG 400
anrechenbare Kosten
gem. Aufstellung
Honorar gem. HOAI 
oder Kalkulation 410.000,00 EUR
Die hier einzugruppierenden Leistungen entsprechen den Planbereichen der 
HOAI und sind damit hinreichend definiert. Die Abgrenzung zu den 
Gutachten und der Beratung (KG 740) ist zu beachten. 
731 Gebäudeplanung (§33-37 HOAI) - Pauschale 150.000,00 EUR
732 Freianlagenplanung (§38-40 HOAI) 80.000,00 EUR
733 Planung der raumbildenden Ausbauten
734 Planung der Ingenieurbauwerke u. Verkehrsanlagen (§41-48)
735 Tragwerksplanung (§49-52 HOAI) 100% 15.000,00 EUR 15.000,00 EUR
736 Planung der technischen Ausrüstung (§53-56 HOAI)- geschätzt 
bei HZ III min 150.000,00 EUR
739 Architekten- und Ingenieurleistungen, sonstiges KG 490 100% 0,00 EUR 15.000,00 EUR
740 Gutachten und Beratung 48.000,00 EUR
Die hier erfassten Leistungen stellen einerseits Planbereiche der HOAI dar, 
die ähnlich der Leistungen der KG 730 strukturiert sind (z.B. Thermische 
Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik); andererseits können hier auch 
Einzelberatungen als Dienstleistungen (KG 749) erfasst werden. 
741 Thermische Bauphysik 0,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR
742 Schallschutz und Raumakustik, Nachhallmessungen 1,00 Psch. 0,00 EUR 0,00 EUR
743 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 1,00 Psch 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR
744 Vermessung 1,00 Psch 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR
745 Lichttechnik, Tageslichttechnik 0,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR
746 Brandschutz (Fluchtwegpläne überarbeiten) 1,00 Psch 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR
747 Sicherheits- und Gesundheitsschutz 1,00 Psch 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR
748 Umweltschutz, Altlasten 0,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR
749 Gutachten und Beratung, sonstiges (HPC/Synlab etc.) 1,00 Psch 20.000,00 EUR 20.000,00 EUR
750 Künstlerische Leistungen 0,00 EUR
760 Finanzierungskosten 0,00 EUR
770 Allgemeine Baunebenkosten 180.000,00 EUR
Anlage 3a

Kostenberechnung nach DIN 276
Stand: 26.04.2019
Schulgebäude / Verwaltungsgebäude: Hauptstr. 432, 51143 Köln
Bauvorhaben / Maßnahme: Modulbau Auslagerung Grundschule (Klassen)
Hierzu gehören die Gebühren wie Baugenehmigungsgebühr, 
Prüfingenieur,Gebühren für Befreiung, Genehmigungen von Fachbehörden 
wie Gewerbeaufsichtsamt, Einmessen Liegenschaftsamt/Katasteramt, u.a. 
Die Betriebskosten während der Bauzeit können ebenso zu den Kosten der 
KG 700 zählen. Bei Neubauten mit langer Bauzeit ist die Zuordnung der 
Heizkosten bis zur Inbetriebnahme nachvollziehbar. Beim Bauen im Bestand 
ist die Zuordnung nicht immer gegeben. 
771 Prüfung, Genehmigungen, Abnahmen 1,00 Psch 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR
772 Bewirtschaftungskosten 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR
773 Bemusterungskosten 1,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR
774 Betriebskosten nach der Abnahme 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR
775 Versicherungen 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR
779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges 
Wachdienst 1,00 Psch. 15.000,00 EUR 15.000,00 EUR
Baureinigung 1,00 Psch. 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR
790 Sonstige Baunebenkosten, Unvorhergesehenes 1,00 Psch. 150.000,00 EUR 150.000,00 EUR
Kostenzusammenstellung nach Kostengruppen 100 - 700
100 Grundstück 0,00 EUR
200 Herrichten und Erschließen 0,00 EUR
300 Bauwerk — Baukonstruktionen 4.262.292,00 EUR
400 Bauwerk — Technische Anlagen 1.277.090,07 EUR
500 Außenanlagen 393.110,00 EUR
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 EUR
700 Baunebenkosten ohne KG 900 - Honorare Objektplanung GW und Leistungen der GW 638.000,00 EUR
Gesamtkosten nach Kostengruppe 100 - 700, Netto: ohne KG 900 - Honorare Objektplanung GW und Leistungen der GW 6.570.492,07 EUR
zzg. 19% MwSt.: 19% 1.248.393,49 EUR
Gesamtkosten nach Kostengruppe 100 - 700, Brutto: 7.818.885,56 EUR
Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme
900 Eigenleistungen der GW, Verrechnung rein netto! 201.621,32 EUR
910 Bauherrenaufgaben 151.121,32 EUR
911 Projektleitung 0,90 % 6.570.492,07 EUR 59.134,43 EUR
912 Bedarfsplanung 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR
913 Projektsteuerung 1,40 % 6.570.492,07 EUR 91.986,89 EUR
914 Bauherrenaufgaben, sonstiges 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR
920 Vorbereitung der Objektplanung 0,00 EUR
921 Untersuchungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
922 Wertermittlungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
923 Städtebauliche Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
924 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
925 Wettbewerbe 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
926 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR
930 Architekten- und Ingenieurleistungen
KG 300 KG 400
anrechenbare Kosten
gem. Aufstellung
Honorar gem. HOAI 
oder Kalkulation 3.000,00 EUR
Die hier einzugruppierenden Leistungen entsprechen den Planbereichen der 
HOAI und sind damit hinreichend definiert. Die Abgrenzung zu den 
Gutachten und der Beratung (KG 740) ist zu beachten. 
931 Gebäudeplanung (§33-37 HOAI)-geschätzt
932 Freianlagenplanung (§38-40 HOAI)
933 Planung der raumbildenden Ausbauten
934 Planung der Ingenieurbauwerke u. Verkehrsanlagen (§41-48)
935 Tragwerksplanung (§49-52 HOAI)
936 Planung der technischen Ausrüstung (§53-56 HOAI)
Fachplanungen / Anlagengruppen: 
 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen KG 410
 - Wärmeversorgungsanlagen KG 420
 - Lufttechnische Anlagen KG 430
 - Starkstromanlagen KG 440 3.000,00 EUR                 
 - Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen KG 450
 - Förderanlagen KG 460
 - nutzungsspezifische Anlg. u. verfahrenstechnische Anlagen KG 470
 - Gebäudeautomation u. Automation von Ingenieurbauwerken KG 480
939 Architekten- und Ingenieurleistungen, sonstiges KG 490
940 Gutachten und Beratung 0,00 EUR
Die hier erfassten Leistungen stellen einerseits Planbereiche der HOAI dar, 
die ähnlich der Leistungen der KG 730 strukturiert sind (z.B. Thermische 
bauphysik, Schallschutz, Raumakustik); andererseits können hier auch 
Einzelberatungen als Dienstleistungen (KG 749) erfasst werden. 
941 Thermische Bauphysik 0,00 Stk 0,00% 0,00%
942 Schallschutz und Raumakustik 0,00 Stk 0,00% 0,00%
943 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 0,00 Stk 0,00% 0,00%
944 Vermessung 0,00 Stk 0,00% 0,00%
945 Lichttechnik, Tageslichttechnik 0,00 Stk 0,00% 0,00%
946 Brandschutz 0,00 Psch 0,00% 0,00%
947 Sicherheits- und Gesundheitsschutz 0,00 Stk 0,00% 0,00%
948 Umweltschutz, Altlasten 0,00 Stk 0,00% 0,00%
949 Gutachten und Beratung, sonstiges 0,00 Stk 0,00% 0,00%
950 Künstlerische Leistungen 0,00 EUR
951 Kunstwettbewerbe 0,00 Stk 0,00% 0,00%
952 Honorare 0,00 Stk 0,00% 0,00%
953 Künstlerische Leistungen, sonstiges 0,00 Stk 0,00% 0,00%
960 Finanzierungskosten 0,00 EUR
961 Finanzierungsbeschaffung 0,00 Stk 0,00% 0,00%
962 Fremdkapitalzinsen 0,00 Stk 0,00% 0,00%
963 Eigenkapitalzinsen 0,00 Stk 0,00% 0,00%
969 Finanzierungskosten, sonstiges 0,00 Stk 0,00% 0,00%
970 Allgemeine Baunebenkosten 47.000,00 EUR

Kostenberechnung nach DIN 276
Stand: 26.04.2019
Schulgebäude / Verwaltungsgebäude: Hauptstr. 432, 51143 Köln
Bauvorhaben / Maßnahme: Modulbau Auslagerung Grundschule (Klassen)
Hierzu gehören die Gebühren wie Baugenehmigungsgebühr, 
Prüfingenieur,Gebühren für Befreiung, Genehmigungen von Fachbehörden 
wie Gewerbeaufsichtsamt, Einmessen Liegenschaftsamt/Katasteramt, u.a. 
Die Betriebskosten während der Bauzeit können ebenso zu den Kosten der 
KG 700 zählen. Bei Neubauten mit langer Bauzeit ist die Zuordnung der 
Heizkosten bis zur Inbetriebnahme nachvollziehbar. Beim Bauen im Bestand 
ist die Zuordnung nicht immer gegeben. 
971 Prüfung, Genehmigungen, Abnahmen 1,00 Stk 1.500,00 EUR             1.500,00 EUR             500,00 EUR                
972 Bewirtschaftungskosten 0,00 Stk 0,00% 0,00%
973 Bemusterungskosten 0,00 Stk 0,00% 0,00%
974 Betriebskosten nach der Abnahme 0,00 Stk 0,00% 0,00%
975 Versicherungen 0,00 Stk 0,00% 0,00%
979 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges 
(27) Zentrales Vergabeamt  -  Vergabe / Pauschale 1,00 Psch. 35.000,00 EUR 35.000,00 EUR
(27) Zentrales Vergabeamt  -  Nachträge 1,00 Psch. 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR
990 Sonstige Baunebenkosten, Unvorhergesehenes und Rundung 1,00 Psch. 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR
Gesamtkosten nach Kostengruppe 900, rein Netto: inkl. Honorar Objektplanung und GW netto 201.621,32 EUR
Gesamtkosten  KG 100-700 + KG 900 (GW) netto / brutto 8.020.506,88 EUR

Beratungsverlauf (5)

09.09.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.09.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2447/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.11.2019
Erstellt
11.07.2019 09:45