2447/2019
Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln - Baubeschluss
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Begründung der Dringlichkeit Anlage 0 Eine Beschlussfassung durch den Rat ist dringend erforderlich, um den Schulbetrieb bis zur Fertigstellung des Neubaus der Grundschule an der Hauptstraße 432 in 51143 Köln aufrechtzuerhalten. Sollte eine Beschlussfassung nicht erfolgen, könnte eine Verzögerung dazu führen, dass die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs in Gefahr ist, da sich das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand befindet. Jede weitere Verzögerung würde eine spätere Vergabe verursachen und eine längere Wartezeit bedeuten, da die Lieferzeiten der Modulhersteller derzeit bis zu einem Jahr betragen. Darüber hinaus besteht an der zurzeit 3-zügigen Grundschule ein Mehrbedarf. Mit der Auslagerung der Klassen kann diesem bereits so früh wie möglich durch die Errichtung der Stahlmodulbauten für eine 4-zügige Schule begegnet werden.
Anlage 3b - Kostenberechnung Architekt.
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Anlage 3b
Anlage 2 - Baubeschreibung_Klassen_Architekt
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GGS Porz Schulersatzbauten stknarchitekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 1 Detaillierte Baubeschreibung der Modulbauten Anlage 2a GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Baubeschreibung 3 Anforderungsprofil der kombinierbaren Raummodule 4 Dachkonstruktionen / Deckenkonstruktionen 5 Aussenwandkonstruktionen 5 Fussbodenkonstruktionen 6 Aussenfenster / Sonnenschutz 7 Aussentüren 8 Vordächer 9 Akustikdecke 9 Innenwände 9 Anstrich / Beschichtung 9 Wandfliesen 10 Wandbekleidungen 10 Wandgarderobenleisten 11 Bodenbelag 11 Innentüren, Innentürzargen 12 Windfangtüren 13 Flurtüren 13 Technikraumtüren 13 Innentreppen / Umwehrung / Handläufe 14 Aussentreppen und Podeste 14 Gründung 15 Umlaufende Schürze 16 Feuerlöscher 16 Güteüberwachung 16 Schall- und Wärmeschutz 17 Standsicherheitsnachweis 17 Korrosionsschutz 17 Raumluft- / Materialqualität 17 Geruch 17 GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 3 Allgemeine Beschreibung Der momentane vorhandene zweigeschossige Bestandscontainer auf dem Schulhof der GGS Porz an der Josefstrasse soll abgebrochen werden und diesem Bereich sollen zwei neue Schulersatzgebäude in 2-geschossiger Modulbauweise als 2-hüftige Anlage mit Mittelflur errichtet werden. Die Anfahrt zur Aufstellungsfläche erfolgt von der Josefstrasse aus und ist über die vorhandene Feuerwehrzufahrt (Breite ca. 4,00 m) zu erreichen. Der Schulhof der Aufstellfläche besteht aus verschiedenen Oberbelägen (Asphalt, Pflasterbelag und Grünflächen) und besitzt aus verschiedenen Untergründe. Die Gründung erfolgt voraussichtlich über Streifenfundamente. Die Art der Fundamentierung richtet sich nach den Erfordernissen der Statik und nach dem System des Modulherstellers. Bei den beiden 2-geschossige Modulbauten handelt es sich jeweils um Kaufanlagen. Die beiden Modulbauten sind parallel zueinander angeordnet und die Haupterschliessung erfolgt zwischen den beiden Gebäuden. Der Zugang erfolgt von der Josefstrasse aus. Das Schulgelände ist eingezäunt und besitzt als Zugänge entsprechende Tore. Das Raumprogramm beinhaltet ca. 14 Schulklassen und diverse Nebenräume, wie z.B. die Schulverwaltung, ein Lehrerzimmer und Lehrerstation, sowie 2 Mehrzweckräume mit Nebenraum und 5 Betreuungsräumen, 6 Differenzierungsräume, eine Bibliothek und ein Forum (siehe hierzu die vorliegende Entwurfsplanung). Die Hauptzugänge der Erdgeschosse beider Gebäude erfolgt jeweils über eine rampenähnliche Zuwegung und über Treppenanlagen. Die Eingangsbereiche (WDF/TRH) erhalten jeweils ein Vordach und eine Sauberlaufzone. Im EG (Gebäude 2) sind z.B. die Schulverwaltung, dass Lehrerzimmer mit Lehrerstation, das Forum und Nebenräume angeordnet. Im EG (Gebäude 1) sind vorwiegend Klassenräume, Betreuungs- und Differenzierungsräume, sowie diverse Nebenräume angeordnet. Die Klassenräume bestehen aus jeweils 4 miteinander verbundenen Moduleinheiten. Die Schülerzahl, die gleichzeitig unterrichtet oder betreut werden können, ist mit min. 25 Schülern je Klassenraum anzunehmen. Die Erschließung der Obergeschosse erfolgt jeweils über ein innenliegendes, integriertes Treppenhaus mit einer zweiläufigen Treppe (U-Treppe) mit Halbpodesten. Der 2. Rettungsweg erfolgt über die Mittelflure und über die an Stirnseite angeordneten Ausgänge / Notausgänge mit Vordach, sowie den einläufige Treppenanlagen mit Zwischen- und Hauptpodest. Die Ausstattung der Klassenräume beinhaltet je ein Waschbecken mit Kaltwasseranschluss, Gardinenschienen 3-läufig für Vorhänge zur Verdunkelung und PC-Anschlüsse mit Internetzugang. Die Ausstattung der Klassenräume mit Tischen und Stühlen erfolgt durch den Auftraggeber. Die Putzmittelräume erhalten jeweils ein Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss und ein Untertischgerät zur Warmwasserbereitung. Die Anlage besteht aus 184 Moduleinheiten mit fast identisch ausgestatteten Raummodulen / Moduleinheiten, welche zum grössten Teil aus den Klassenräumen bestehen, welche gem. dem GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 4 Anforderungsprofil und den Ausstattungsanforderungen des Amtes für Schulentwicklung zusammengebaut werden. Abmessungen der Module: Breite / Tiefe der Module in der Regel 3,00m / 6,4 5 m Lichte Raumhöhe mind. 2,75 m 1 Innentreppe, zweiläufig mit Halbpodest (U-Treppe) und Geländer 2 Aussentreppenanlage einläufig mit Zwischenpodest, Hauptpodest im 1.OG und Geländer 1 Hauptzugang im EG mit rampenähnlicher Zuwegung und Treppenanlage 6 Vordächer in verschiedenen Abmessungen vor dem Hauptzugang und den Notausgängen Die Bruttogrundrissflächen (EG+OG) der beiden Containeranlagen betragen insgesamt ca. 3.500 m². Die Bruttorauminhalte (EG+OG) der beiden Containeranlage beträgt ca. 14.700 m3. Die Anforderungen der Raummodule müssen der aktuellen EnEV entsprechen, sowie die erforderlichen Wärme- und Schallschutznachweise besitzen. Die WC-Anlagen werden vom Flur aus erschlossen. Die Ausstattung der WC‘s beinhaltet jeweils die angegebene Anzahl an WC`s, Urinalen, Handwaschbecken, die erforderlichen Trennwandsysteme mit Türen, sowie die jeweils benötigten Ausstattungen wie Papierhalter, Handtuchspender usw. Anforderungsprofile der kombinierbaren Raummodule Die Anforderungen der Raummodule müssen der aktuellen EnEV 2016 entsprechen, sowie den erforderlichen Wärme- und Schallschutznachweise besitzen. Darüber hinaus sind in den Klassenräumen die Anforderungen zur Raumakustik gem. DIN 18041 zu erfüllen. Ebenso ist die Schallübertragung gem. DIN 4109 zwischen den Räumen vom Unternehmer einzuhalten und nachzuweisen. Beim Wärmeschutznachweis ist der sommerliche Wärmeschutz entsprechend zu berücksichtigen. Die Anforderungen an den Brandschutz sind unter anderem nach DIN 4102 einzuhalten. Gemäß §§ 29, 34 BauO NRW [1] sind in Gebäuden geringer Höhe alle tragenden und aussteifenden Wände, Pfeiler und Stützen, sowie die Decken in der Feuerwiderstandsklasse F 30 auszubilden. Es ist sicherzustellen, dass alle tragenden und aussteifenden Bauteile sowie die Geschossdecke zwischen Erd- und Obergeschoss der gewählten Modulbauweise die Feuerwiderstandsklasse F 30 aufweisen. Das Modulsystem muss eine entsprechende bauaufsichtliche Zulassung aufweisen. Alternativ dazu bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Modulsystemen, für die mittels Naturbrandversuchen eine Feuerwiderstandsdauer der tragenden und aussteifenden Bauteile und der Geschossdecken von 30 Minuten nachgewiesen wurde. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dazu die entsprechenden gutachtlichen Stellungnahmen anerkannter Prüfstellen (z. B. MFPA Leipzig, MPA Braunschweig, etc.) vorgelegt werden sowie die Übereinstimmung der zur Ausführung kommenden Containeranlage mit den im Naturbrand geprüften Containern bestätigt wird. Aufbau der Räume ähnlich der im Vorgang beigefügten Grundrisspläne bzw. Planunterlagen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 5 Dachkonstruktionen / Deckenkonstruktion Die jeweiligen Modulanlagen erhalten ein zusätzliches aufgesetztes Satteldach (belüftetes Kaltdach, primär Entwässerung) mit einer Dachneigung von min. 3%. Die Dachhaut besteht aus hochwertig verzinktem Profilblech 0,8 mm stark und ca. 50 mm Sickentiefe, Farbe RAL 9006 oder n. Wahl AG. Die belüftete Lagerung des Daches erfolgt auf Profilstahlträgern, die zu einer Einheit mit der Rahmenkonstruktion der Modulanlage dauerhaft verbunden werden soll. Die Dachentwässerung erfolgt über Dachrinnen, inkl. Schutz vor Laubbefall, an den jeweiligen Traufseiten. Diese sind mit ausreichenden Regenfallrohren an der Aussenfassade zu versehen. Die Regenfallrohre entwässern in eine herzustellende Grundleitung die bis zum Übergabepunkt und sind vor dem Hausanschlussraum zu führen. Die Flächen zwischen Oberkante der Container und der Unterkante der Dachhaut sind umlaufend in die Fassadengestaltung zu integrieren, die Fassade ist optisch bis zur Dachkante fortzuführen. Die Beschreibung der Container erfolgt von außen nach innen: - Verzinktes Profilblech, beschichtet, als Dacheindeckung - Tragende Konstruktion aus Stahlprofilen - Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse A1, Wärmebrücken und Undichtigkeiten (Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der EnEV 2016 ist zu erfüllen. - Deckenbekleidung, Verkleidung der Tragkonstruktion aus z.B. GK-Platten, 2 x 12,5mm o. glw. Die Ausführung muss mindestens Brandschutzklasse F30 erfüllen, Baustoffklasse B1 - Unterdecke mit Akustikplatten (Lochung, Typ Sternenbild o. glw.) als Deckensystem und in Teilbereichen ggfs. als Gipskartondecke, gespachtelt, geschliffen und gestrichen (Farbe n. Angabe AG), Spachtelung Q3 Die Geschossdecken sind in der Qualität F30 herzustellen! Die tragende Konstruktion besteht aus Stahlprofilen. Die Unterdecke schließt seitlich an die Rahmenaufdopplung / Fensterrahmen und die Aussen-/ Innenwände an. Für die Entlüftung der Schmutzwasserleitungen, die Abluft der innenliegenden WCs/PU-Räume sind Dachdurchbrüche nach Angabe der entspr. Fachplaner herzustellen, inkl. Aufkantung und Eindichtung bis über die zusätzliche Dachkonstruktion. Eindichtung gem. Flachdachrichtlinien. Außenwandkonstruktionen Die Beschreibung erfolgt von außen nach innen: - Die Aussenfassade besteht aus zusätzlich vorgehängten und gedämmten Sandwichpaneelen in Metalloptik (Farbe anthrazit). - Verzinktes Profilblech, beschichtet, Farbe n. Wahl des AG - Rahmenfachwerk aus Stahlprofilen, beschichtet, Farbe n. Wahl AG - Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse A, Wärmebrücken und Undichtigkeiten (Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der EnEV 2016 ist zu erfüllen. - Innenbekleidung der Wände mit z.B. GK-Platten, 2x 12,5 mm o. glw., Stoßstellen der Bekleidung sind gespachtelt und geschliffen auszuführen, Spachtelung Qualitätsstufe 3 (Q3). Die Wände erhalten einen Dispersions-Farbanstrich, volldeckend und nassabriebbeständig Klasse 2 (DIN EN 13300), 2x getönt gestrichen (Farbe n. Angabe/Wahl AG). Alle Innenwandflächen erhalten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m über Fertigsfussboden einen Latexanstrich in gleichem Farbton wie die übrigen Wandflächen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 6 Die innen liegenden Kanten der Stützen (Innenoberfläche der Aussenwand) sind durch aufgesetzte Eckschutzwinkel, mit einer Kantenausführung nach Anforderung des GUV, von OKFF bis UK AHD zu schützen. Die Fassaden im EG sowie in den zugänglichen Bereichen im OG ist mit einem Graffiti-Schutz auszustatten. Die tragenden und aussteifenden Bauteile des Objekts sind in der Bauart / Qualität F30 auszubilden oder innenseitig entsprechend zu verkleiden. Ein entsprechender Nachweis, dass dieser Anforderung entsprochen oder durch geeignete konstruktive Maßnahmen entsprochen wird, ist zu erbringen. Die nicht tragenden Außenwände/Außenwandbereiche sind überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen (A1/A2) herzustellen. Die Außenwandbekleidungen bestehen aus nichtbrennbaren Materialien. Die Wände vor bzw. neben der Aussentreppe sind in der Qualität F30 von innen nach außen auszubilden bzw. herzustellen. Fußbodenkonstruktionen Linoleumbelag Die Beschreibung erfolgt von innen nach außen: - Linoleum, mit hoher Widerstandsfähigkeit, hoher Oberflächenhärte, emissionsarm, geringem Reinigungs-/Pflegeaufwand, Dicke ca. 2,5 mm, in Bahnen verklebt, verschweißt, Farbe z.B. Hellgrau (Farbe n. Wahl AG), mit umlaufenden Holzfußleisten (Farbe n. Wahl AG). In Teilbereich ist ein Fliesenbelag mit unterschiedlichen Rutschhemmklassen und umlaufenden Fußleisten passend zum Bodenbelag (Fliesen, Farbe n. Wahl AG) vorzusehen. Die Stoßstellen der Holzfußleisten sind auf Gehrung geschnitten, lackiert, Farbe n. Wahl AG, vorzusehen. Die Fugen zwischen Fußleiste und angrenzenden Bauteilen (Boden und Wand) sind mit geeignetem Dichtungsmittel zu schließen. - Holzwerkstoffplatte / zementgebundene Spanplatte o. glw. - Dampfsperre - Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse B2, Wärmebrücken und Undichtigkeiten (Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der EnEV 2016 ist zu erfüllen. - Tragende Konstruktion aus verschweißter Stahlkonstruktion (F30) - Blindboden aus verzinktem Stahlblech mit ausreichender Bodenfreiheit zur Unterlüftung. Kautschukbelag Die Beschreibung erfolgt von innen nach außen: - Synthetischer Kautschuk (PVC frei), Dicke min. 2,5 mm, in Bahnen verklebt, verschweißt, Farbe z.B. Dunkelgrau (Farbe n. A. AG), mit umlaufenden Holzfußleisten (Farbe n. A. AG). In Teilbereich ist ein Fliesenbelag mit unterschiedlichen Rutschhemmklassen und umlaufenden Fußleisten passend zum Bodenbelag (Fliesen, Farbe n.A.AG) vorzusehen. Die Stoßstellen der Holzfußleisten sind auf Gehrung geschnitten, lackiert, Farbe n. Wahl AG, vorzusehen. Die Fugen zwischen Fußleiste und angrenzenden Bauteilen (Boden und Wand) sind mit geeignetem Dichtungsmittel zu schließen. - Holzwerkstoffplatte - Dampfsperre - Isolierung, FCKW- und Formaldehydfrei, Baustoffklasse B2, Wärmebrücken und Undichtigkeiten (Dampfbremse) sind auszuschließen, Einhaltung der ENEV 2016 ist zu erfüllen. - Tragende Konstruktion aus verschweißter Stahlkonstruktion (F30) - Blindboden aus verzinktem Stahlblech mit ausreichender Bodenfreiheit zur Unterlüftung. - Eine umlaufende Metallschürze aus Lochblech als Nagetierschutz mit ausreichender Belüftung von UK Container bis OK Gelände ist im unteren Bereich der Containeranlage vorzusehen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 7 Der Linoleum- oder Kautschukbelag soll in zwei verschiedenen Farben (n. Wahl AG) im Objekt zum Einsatz kommen, die Farbbereiche sind nach Räumen/Bereichen (Flure + TRH + Nebenräume / Klassenräume) getrennt. Innenliegende Sauberlaufzonen vor den Außentüren sind im Boden eingelassen. In den folgenden Räumen sind aufgrund der Anforderungen für Batterieräume bzw. den Anforderungen aus der BQA der Stadt Köln ableitfähige Fußbodenbeläge vorzusehen: 1. Sicherheitsbeleuchtung 2. LuK- Raum Bauteil 1 3. LuK- Raum Bauteil 2 Aussenfenster / Sonnenschutz Alle Fenster sind Kunststoff-Fenster mit stahlverstärkten Profilen in der Ausführung Bi-Color, Farbe außen. n. Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau bzw. innen weiß auszuführen. Mindestens Zweischreiben-Isolierverglasung mit einem k-Wert von mind. 1,1 vorzusehen. Die Einhaltung der EnEV 2016 ist zu beachten! Alle zu öffnenden Fenster sind, mit Ausnahme der Treppenhausfenster, als Kipp-/Drehfenster (Kipp- vor Drehfunktion) mit Fehlbedienungssperre auszuführen. Je Klassenraum ist ein Fensterflügel nicht abschließbar auszuführen. Die Fenstergriffe dürfen, ausgehend vom Fertigfußboden, nicht höher als 1,60 m montiert werden. Sämtliche Oberlichter sind mit verdeckt liegenden Beschlägen und einer Bedienung mit Handhebel auszustatten. Die Hebel enden mind. 2 m über dem Fertigfußboden, sofern sie nicht innerhalb der Fensterleibung oder verdeckt angeordnet sind. Alle Fenster erhalten außen liegende Raffstores, ausgenommen die Fenster der Nord-West Fassade. Die Anordnung der Fenster, sowie der Raffstores entnehmen Sie bitte den beigefügten Zeichnungen. Außenliegende Sonnenschutzanlagen, als Aluminium-Raffstore, bestehend aus: - Kopfprofil aus Stahlblech, verzinkt - Lamellen, ca. 80 mm breit, konkav-konvex verformt, beiderseits gebördelt, kratz- und schlagfester Einbrennlackierung, Farbe nach Wahl des AG in RAL Farbtönen, z.B. RAL 7011 Eisengrau - Unterschiene als Leichtmetall-Kastenprofil, stranggepreßt, mit einbrennlackierter Oberfläche, mit der Lamellenwendung drehbar. - Sturmführungszapfen aus Vollkunststoff, witterungs- und UV-beständig. Der Antrieb erfolgt durch Motorenantrieb verdeckt eingebaut, wartungsfrei, mit Endschaltern und Thermoschutzschalter, Abschaltung der unteren und oberen Endposition durch Nockenschalter und Endschaltfühler. Die Bedienung der Anlagen erfolgt über einen Schlüsselschalter Auf/Ab/ Aus und Verstellen der Lamellen, mit Profilzylindern in UP-Ausführung. In jedem Raum ist ein Schlüsselschalter für die Bedienung der jeweiligen Sonnenschutzanlage vorzusehen. Die Schlüsselschalter sollen in das Schließsystem der Schule integriert werden. Schlüsselschalter pro Klassenraum, gleichschließend mit der Raumtür. Der Einbau erfolgt als von außen auf die Modulaussenhaut aufgesetzte Konstruktion, mit U-förmigem Storekasten, selbsttragend, und Rundrohrprofilen mit integrierten Führungsschienen, Verankerung der Rundrohrprofile mit Stahlstiften oder Stegblechen und Abdeckrosetten an der Containeraußenwand. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 8 Die Storekasten und Rohrprofile aus Aluminium einbrennlackiert, in RAL-Farbtönen nach Wahl des AG. Sonnenschutzanlagen mit allen zugehörigen Einzelteilen wie vor beschrieben, betriebsfertig, angepasst für die jeweilige Fenstergröße (Fensterbreite / Behanghöhe), je Anlage mit einem Motorantrieb. Die gesamte Sonnenschutzanlage ist mit Wind und Sonnenwächtern auszustatten. Alu-Aussenfensterbänke, Farbe n. Wahl AG, mit einem Überstand von ca. 30 mm. Innenfensterbänke aus robustem Holzwerkstoff, endbeschichtet, Farbe weiss. Außentüren Hauptzugang EG: Diese erhält eine zweiflügelige Eingangstüre als Außentüre/Notausgangstüre, nach außen öffnend, Flügel 180 Grad aufschlagend, mit Glasfüllung und Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Rahmenaufdopplung, wärmegedämmt aus thermisch getrennten Profilen, gem. der Anforderungen der EnEV 2016. Profilabmessungen entsprechend der Belastung und Anforderungen. Farbe n. Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau Profilzylinder, Panikschloss, Panikfunktion mit Stangengriff nach DIN EN 1125, abgerundete Drücker und Regenschiene. Die Türen erhalten je Türflügel eine Griffstange aus Edelstahl, am oberen und unteren Flügelrahmen sicher befestigt, Durchmesser ca. 40 mm Mindestens Zweischeiben Isolierverglasung mit einem k-Wert von min. 1,1 (VSG-Glas, beidseitig) und einem Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Die Einhaltung der EnEV 2016 ist zu beachten! Die Ausgangtüre erhalten jeweils eine einflügelige Ausgangstür als Außentüre/Notausgangstüre, nach außen öffnend, Flügel 180 Grad aufschlagend, mit Glasfüllung und Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Konstruktion besteht aus Aluminium ggf. mit oberer Rahmenaufdopplung H= ca. 250 mm, evtl. untere Rahmenaufdopplung, wärmegedämmt aus thermisch getrennten Profilen, gem. der Anforderungen der EnEV 2016. Profilabmessungen entsprechend der Belastung und Anforderungen. Rahmenfarbe n. Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau Profilzylinder, Panikschloss, Panikfunktion mit Stangengriff nach DIN EN 1125, abgerundete Drücker und Regenschiene. Die Türen erhalten je Türflügel eine Griffstange aus Edelstahl, am oberen und unteren Flügelrahmen sicher befestigt, Durchmesser ca. 40 mm Mindestens Zweischeiben Isolierverglasung mit einem k-Wert von min. 1,1 (VSG-Glas, beidseitig) und einem Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Die Einhaltung der EnEV 2016 ist zu beachten! Alle Aussentüren erhalten ein Bauzylinder während der Aufbau- und Übergabephase sind vorzusehen. Schlosskasten für PZ. Drückergarnitur abgerundet nach den Vorschriften der GUV. Mit Obertürschliesser und Schließfolgeregelung. Ausführung der Aussentüren mit erhöhtem Einbruchschutz. Nach der Fertigstellung der Arbeiten sind die Bauzylinder durch den AN gegen Zylinder einer Schliessanlage in Abstimmung mit dem AG auszutauschen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 9 Vordächer Über den Zugängen und den Notausgängen sind Vordächer als Regenschutz mindestens in der Breite der jeweiligen Tür bzw. des gesamten Türelements zu montieren. Die Unterseite des Vordachs ist mit einer Beleuchtung gem. Anforderungsprofil der Außenbeleuchtung zu versehen. Die Ansichtskanten sind in Material und Farbe der Fassade anzugleichen. Die Entwässerung erfolgt als freie Entwässerung mit Speier. Der Speier ist in ausreichender Länge, seitlich, auf der Anschlagseite des Gehflügels der jeweiligen Aussentüre vorzusehen. Die Speier sollen so angeordnet werden, das sich diese nicht im voraussichtlichen Laufweg der Personen befinden. Die Position ist u. U. mit dem AG abzustimmen. Akustikdecke / Decken In den Klassenräumen, dem Lehrerzimmer und den Fluren, inkl. Windfang/Treppenhaus, sollen Gipslochplatten / Akustikdecken, mit einer Lochung Typ Sternbild (Farbe n. Wahl AG) in den Deckenfeldern zur Ausführung kommen. Die Decken müssen min. die nach DIN geforderten Werte der Nachhallzeiten einhalten, durch eine geeignete Material- und Oberflächenwahl ist eine Minimierung der Nachhallzeiten zu erreichen. Die Kanten der Deckenplatten sind ringsum ausgefälzt mit sichtbarem System auszuführen. Es sind je Raum gleichmäßige Deckenfelder auszuführen. Im Bereich der Fenster in den Klassenräumen sind Aufputzschienen (Gardienenschienen), 3-läufig vorzusehen. Die Unterkonstruktion der Decke ist in diesem Bereich entsprechend zu verstärken. In den WCs, den PU/Abst. und im HAR sollen z.B. Gipsplatten, der jeweils erforderlichen Qualität, ohne Lochung in den Deckenfeldern zur Ausführung kommen (Farbe n. Wahl AG). Die Oberflächen sind in der Qualität Q3 herzustellen od. glw. Die Unterdecken schließen seitlich an die Rahmenaufdopplung / Fensterrahmen und die Aussen- / Innenwände an. Alle Decken müssen mindestens die Anforderungen der Brandschutzklasse F30 erfüllen. Die Bekleidungen (Wand/Decke) im Treppenhaus und in den Fluren sind nichtbrennbar auszuführen. Innenwände Die Innenwände bestehen aus einer Bekleidung (z.B. die Qualität entspr. 2 x 12,5 mm GKB, beidseitig doppelt beplankt od. glw.) auf einer Unterkonstruktion, einschl. Dampfsperre und der erf. Dämmung (Mineralwolldämmung). Stoßstellen der Bekleidung sind vollflächig gespachtelt, fluchtgerecht und geschliffen auszuführen, Qualitätsstufe 3 (Q3). Die Kanten der Stützen sind durch aufgesetzte Eckschutzwinkel, mit einer Kantenausführung nach Anforderung des GUV, von OKFF bis UK AHD zu schützen. Dies gilt auch für die Kanten der Stützen auf der Innenseite der Aussenwände. Im Bereich von Türen werden verstärkte, verzinkte C-Profile eingebaut. Für die Befestigung der Schultafeln (Pylonentafeln) sind in den entsprechenden Wänden Verstärkungen nach Angabe des Herstellers vorzusehen. Die zusätzlichen Lasten sind sowohl bei der Deckenkonstruktion als auch bei der Wandunterkonstruktion zu berücksichtigen. Anstrich/Beschichtung Die Wände erhalten einen Dispersions-Farbanstrich, volldeckend und nassabriebsbeständig Klasse 2 (DIN EN 13300), 2x hellgetönt gestrichen, Farbe n. Wahl AG, z.B. Cremeweiß RAL 9001. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 10 In den Klassenräumen ist auf der Tafelseite eine Projektionsfläche, Abmessung 2,00 m / 2,00 m, glatt, aufzuspachteln, Farbe reinweiß. Position der Projektionsfläche nach A. AG. Die Wände der Tafelseiten sind für die Aufnahme der Tafeln entsprechend zu verstärken. Alle Wandflächen erhalten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m über Fertigfußboden einen Latexanstrich, Farbe gem. der jeweiligen Vorgaben bzw. nach Wahl AG. Wandfliesen Wandfliesen, Format z.B. 15 x 15, passend zum Fugenschnitt der Bodenfliesen, werden von OK Fußboden bis OK Türzarge ausgeführt, Farbe n. Wahl AG, z.B. weiß, cremeweiß. Wandfliesen sind in den WCs, den PU/Abst. und dem HAR vorzusehen. In den Putzmittelräumen/Abstellräumen werden die Wandfliesen im Bereich hinter den Ausgussbecken, jeweils seitlich bis ca. 25 cm über die Ausgussbeckenbreite hinaus und bis zu einer Höhe von ca. 1,25 m über OKFF ausgeführt. In den Klassenräumen sind die Wandfliesen hinter den Waschtischen sowie auf der Flurwand zwischen Vorsatzschale (Waschtischrückwand) und Klassenraumtüre bis zu einer Höhe von ca. 1,25 m über Fertigfußboden vorzusehen. Wandbekleidungen In den WCs werden hinter den Waschtischen wasserresistente HPL-Schichtstoffplatten, für extreme Anforderungen an Stabilität, Reinigungsfreundlichkeit und Langlebigkeit, Farbe entsprechend der jeweiligen Türblattfarbe bzw. n. Wahl AG, bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m über Fertigfußboden vorzusehen. Die Platten sind bei Vorsatzkonstruktionen (Abkofferungen) auf allen sichtbaren Flächen, auch seitlich und/oder oben, vorzusehen. Trennwandsystem WCs / Vorraum In den WCs ist ein selbstöffnendes Sanitär-Trennwand- / Kabinensystem für extreme Anforderungen an Stabilität, Reinigungsfreundlichkeit und Langlebigkeit vorzusehen. Die Wände und Türen sind aus wasserfesten HPL-Vollkernplatten, Standardfarben n. Wahl AG, vorzusehen. Die Kabinentüren sind mit Riegelgarnituren, mit 2-farbigen Schauscheiben und einem Notöffnungsmechanismus auszuführen. Die Systemwände sind so auszuführen, dass das Unterkrabbeln nicht möglich ist. Alle sichtbaren Kanten sind formgefräst. Alle Innenoberflächen sind zur Erfüllung der Anforderungen an barrierefreie Räume kontrastreich und mit den entsprechenden Qualitäten auszuführen. Taktile Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder Richtungsänderungen einen Aufmerksamkeitshinweis geben. Die Flurwände und die Wände des Hausanschlussraums (HAR) sind in der Qualität F30 herzustellen und bis unter die Rohdecke oder bis an den Raumabschluss zu führen. Die Treppenhauswände sind in der Bauart von Brandwänden in der Qualität F30 nach Angabe Brandschutzkonzept herzustellen und bis unter die Geschossdecke bzw. bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen. Die Bekleidungen (Wand/Decke/Boden) im Treppenhaus und in den Fluren sind nichtbrennbar auszuführen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 11 Wandgarderobenleisten Wandgarderobenleisten, für Nutzung im Schulbereich zugelassen und geprüft, gemäß den Vorgaben / Anforderungen des Rheinischen GUV, mit Endabschlüssen in Einzellängen bis ca. 1,00 m, Stahlhaken (ca. 12 Haken / 6 Hutbügel je Leiste/Element) aus Vollmaterial, sicherheitsgerecht abgeschirmt in RAL- Farbe (Farbe n. Wahl AG), liefern und in den Klassenräumen, nach Abstimmung mit AG, montieren. Montagehöhe ca. 1,50 m. In jedem Klassenraum sind 1 Hutbügel / 2 Haken je Schüler vorzusehen. Es ist mit min 25 Schülern je Raum zu rechnen. Bodenbelag Linoleum- oder Kautschukbelag In den Räumen wird ein Linoleum oder Kautschukbelag, mit hoher Widerstandsfähigkeit, hoher Oberflächenhärte, emissionsarm, geringem Reinigungs- /Pflegeaufwand, Dicke ca. 2,5 mm, in Bahnen verklebt, verschweißt, Farbe z.B. Hellgrau (Farbe n. A. AG) verlegt. Die Bahnen des Bodenbelags sind ohne Querfugen/-nähte zu verlegen. Die Rutschhemmung beträgt mindestens R9. Als Wandanschluss ist eine umlaufende Holzfußleiste mit fertiger Oberflächen in Farbe passend zum Bodenbelag angebracht, die Stoßstellen der Fußleisten sind dicht bzw. mit Dichtungsmittel oder geeignetem Material zu schließen (Farbe n.A. AG). Die Stoßstellen der Holzfußleisten sind auf Gehrung geschnitten vorzusehen. Die Fugen zwischen Fußleiste und angrenzenden Bauteilen (Boden und Wand) sind mit geeignetem Dichtungsmittel zu schließen. Die Verbindungsstellen der einzelnen Module erhalten eine eingearbeitete Dehnfuge. Für die Bodenbeläge / Linoleum ist vor Inbetriebnahme der Containeranlage eine Ersteinpflege vorzusehen. Der Bodenbelag (Linoleum oder Kautschukbelag) soll folgende Eigenschaften aufweisen: - Benutzungsintensität nach EN 685: öffentliche Nutzung, Klassenräume / Schulen - Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 140-8/717-2, >=6 dB - Brandverhalten nach DIN 4102: B1 - Antistatisch <=2,0 kV nach EN 1815 - Farbbeständigkeit Stufe 6 - Rutschsicherheit R9, wenn nicht anders vermerkt - Beständig gegen Zigarettenglut nach EN 1399 - Chemikalienbeständig - Stuhlrollengeeignet - Matt - nicht reflektierend Der Linoleum- oder Kautschukbelag soll in zwei verschiedenen Farben (n. Wahl AG) im Objekt zum Einsatz kommen, die Farbbereich sind nach Räumen/Bereichen (Flure + TRH + Nebenräume z.B. hellgrau / Klassenräume z.B. blaugrau, Farben nach Wahl AG) getrennt. Dies ist entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen. In den Flurbereichen und im Treppenhaus sind die Bodenbeläge schwerentflammbar auszuführen. Eine entsprechende bauaufsichtliche Zulassung ist vorzulegen. Bodenfliesen / Plattenbelag Der Bodenbelag für die WCs, die Abst./Putzmittelräume und den Hausanschlussraum (HAR) ist als Fliesenbelag, Format 30x30 cm, mit der Rutschhemmung R10 auszuführen, Farbe n. Wahl AG, z.B. Hellgrau. Als Wandanschluss ist ein umlaufender Fliesensockel aus gleichem Material vorzusehen. Im Bereich der WC´s sind Hohlkehlsockel zu verwenden. Verfugung in WC´s mit Epoxidharz. Die Fugen zwischen Bodenbelag und Sockel sowie zwischen Sockel und Wand sind jeweils mit geeignetem Dichtungsmittel zu schließen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 12 Der Bodenbelag (Fliesen/Platten) soll folgende Eigenschaften aufweisen: - Feinsteinzeug - Wasseraufnahme <0,5% in der Norm EN 14411 - Verschleißklasse 0-5 DIN EN 154 / ISO 10545 -7 - chemikalienbeständig in Teilbereichen nach DIN 10545-13 - Rutschsicherheit nach DIN 51130 bzw. nach Erfordernis der Räumlichkeit gem. Rheinischem GUVV, wenn nicht anders vermerkt Sauberlaufzone Im Windfang/TRH EG, ist eine Sauberlaufzone für die Aufnahme von Grob- und Feinschmutz, unverschieblich, in Höhe des Bodenbelags mit nichtrostenden Tragprofilen einzubauen. Abmessung ca. 2,00 x 2,85 m. Die Matte muss zur Reinigung ohne Aufwand aufgenommen werden können. Am Übergang zu anderen Bodenarten sind Winkel oder Übergangsprofile aus Leichtmetall vorzusehen. Allgemein Alle verwendeten Materialien, Anstriche, Spachtelmassen usw. sind lösemittelfrei und emissionsarm zu wählen und, sofern nicht schon in der Positiv-Liste der Stadt Köln enthalten, nachzuweisen. Es sind ausschließlich Klebstoffe mit dem Prüfzeichen "EC1" der Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegerwerkstoffe (GEV) oder "TÜV dot COM/TFI" zu verwenden. Abweichungen hiervon sind zu begründen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Sowohl der Anschlussbereich Bodenbelag / Wand als auch der Anschlussbereich Bodenbelag / Fußleiste sind zu versiegeln. Alle Innenoberflächen sind zur Erfüllung der Anforderungen an barrierefreie Räume kontrastreich und mit den entsprechenden Qualitäten auszuführen. Taktile Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder Richtungsänderungen einen Aufmerksamkeitshinweis geben. So sind z.B. die erste und letzte Stufe der Innentreppe mit Kontraststreifen in einer Breite von 5 cm bis 8 cm zu versehen. Innentüren, Innentürzargen - DT Als Innentüren kommen lackierte Holztüren ggfs. in unterschiedlichen Farben (Farbe n. Wahl AG) mit stumpf einschlagendem und gefälztem, vollwandigen Türblatt, einer Drückergarnitur, Profilzylinder und Türstopper zur Ausführung. Die Türen müssen dichtschliessend sein, d.h. die Türen müssen eine 3-seitig umlaufende Türdichtung erhalten. Der Schallschutz der Türen beträgt min. 32 dB nach DIN 4109 entsprechend den Ausführungen dem Büro ISWR, daraus folgt ein geprüftes Schalldämm-Maß der Türe von min. 37 dB. Das Maß der Türen beträgt in der Regel ca. 1010 x 2135 mm. Bei den Klassenraumtür kommen zweiflügelige Innenraumtüren zum Einsatz mit einem lichten Durchgangsmaß von min. 1200 mm und einem Oberlicht. Das Türelement besteht aus einem Gehflügel 900 mm und einem Standflügel mit Panikfunktion 300 mm. Das Türelement ist ggfs. in unterschiedlichen Farben (Farbe n. Wahl AG) vorgesehen und analog zu den anderen Innenraumtüren auszuführen. Die Türen müssen dichtschliessend sein, d.h. die Türen müssen eine 3-seitig umlaufende Türdichtung erhalten. Die Türen sind im unteren horizontalen Bereich mit einem beidseitigem, ca. 20 cm hohen, flächenbündig eingeklebten Trittschutz aus Alu-Blech zu versehen. Die Zargen sind als Stahlumfassungszargen, mit dreiseitiger Lippendichtung, verzinkt, grundiert und GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 13 lackiert, Farbe n. Wahl AG. Für alle Türen sind Türstopper an den Wänden, in einer Höhe von über 2 m über Fertigfußboden vorzusehen. Sämtliche Innentüren erhalten eine Türbeschriftung mit Raumnummern auf der Schloss- und der Türgriffseite (beidseitig). Die Raumbezeichnung besteht grundsätzlich aus einem vorgestellten Großbuchstaben und einer nachfolgenden dreistelligen Zahl (z.B. A 001). Der Buchstabe benennt den Gebäudeteil, die erste Ziffer die Etage und die letzten Zahlen den Raum. Die Türbeschriftungen werden am oberen Rand der Türe angebracht. Schriftart "Arial", Schrifthöhe 10cm, Abstand zum seitlichen und oberen Rand des Türblatts beträgt jeweils 5cm. Die Farbe der Raumbezeichnung richtet sich nach der Farbe der Türe und muss hierzu in deutlichem Kontrast stehen - es ist überwiegend die Farbe schwarz zu verwenden. Die Leistung versteht sich inkl. Lieferung und Montage. Die Raumnummern werden durch den AG festgelegt. Während der Bau- und Übergabephase sind die Innentüren mit Bauzylindern auszustatten. Nach der Fertigstellung der Arbeiten sind die Bauzylinder durch den AN gegen Zylinder einer Schliessanlage in Abstimmung mit dem AG auszutauschen. Windfangtüre (EG) Glastürelement (ca. 2400 mm x 2640 mm) mit zweiflügelige Innentüre aus Aluminium ca. 2400 mm x 2135 mm mit Obentürschliesser und Schließfolgeregelung, sowie Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Lichtes Durchgangsmaß Gehflügel mind. 1200 mm, lichtes Durchgangsmaß gesamt mind. 2400 mm. Profilabmessungen entsprechend der Belastung und Anforderungen. Farbe nach Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau Verglasung als VSG-Glas (beidseitig). Schlosskasten für PZ. Blindzylinder, Panikfunktion mit Stangengriff nach DIN EN 1125 und Drückergarnitur abgerundet nach den Vorschriften der GUV. Ausführung als Rauchschutz-Türen (Windfang-/Treppenhaustüre). Die Kennzeichnung durch ein Typenschild hat bei Lieferung auf die Baustelle bei jedem Element vorhanden zu sein. Flurtüren-RS Glastürelemente(ca. 2,25 m x 2,95 m) mit jeweils einflügeliger Innentüre aus Aluminium ca. 1300 x 2135 mm mit Obertürschliesser und Querriegel zur Unterteilung der Glasflächen. Lichtes Durchgangsmaß mind. 1200 mm. Profilabmessungen entsprechend der Belastung und Anforderungen. Farbe nach Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau Verglasung als VSG-Glas (beidseitig). Schloßkasten für PZ. Blindzylinder, Panikfunktion mit Stangengriff nach DIN EN 1125 und Drückergarnitur abgerundet nach den Vorschriften der GUV. Ausführung als Rauchschutz-Türen mit Feststellvorrichtung/-anlage, bauaufsichtl. zugelassen. Die Kennzeichnung durch ein Typenschild hat bei Lieferung auf die Baustelle bei jedem Element vorhanden zu sein. Technikräume-Türe-T30/RS Im Pu-Abst. Raum (EG+OG), sowie im Hausanschluss- und Technikräume sind lackierte Stahltüren, als T30 RS Türen, rauchdicht und selbstschließend, mit Drückergarnitur zur Ausführung vorzusehen. Das Maß beträgt ca. 1010 x 2135 mm. Farbe n. A. AG, z.B. RAL 7016 anthrazit. Die Türen müssen der DIN 18082 entsprechen oder ihre Verwendbarkeit durch eine allg. bauaufsichtliche Zulassung nachweisen und dementsprechend eingebaut werden (DIN 18093). Die Kennzeichnung durch ein Typenschild hat bei Lieferung auf die Baustelle bei jedem Element vorhanden zu sein. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 14 Die Zargen sind als Stahlumfassungszargen, mit dreiseitiger Lippendichtung, verzinkt, grundiert und lackiert, Farbe n. Wahl AG, z.B. RAL 7016 Anthrazitgrau auszuführen. Die Zargen müssen eingeputzt ausgeführt werden. Während der Bau- und Übergabephase sind die Innentüren mit Bauzylindern auszustatten. Innentreppen / Umwehrung / Handläufe Die Innentreppe ist als barrierefreie Fluchttreppe, als zweiläufig gegenläufige Treppe mit Zwischenpodest und Tritt- und Setzstufen auszubilden. Die Trittstufen dürfen über die Setzstufen nicht vorkragen. Die erste und letzte Stufe der Innentreppe (jedes Treppenlaufes) sind mit Kontraststreifen in einer Breite von 5 cm bis 8 cm zu versehen. Die seitlichen Abschlüsse (zum Treppenauge und zur Wandseite) der Tritt-/Setzstufen sowie der Podestflächen sind so auszuführen / auszubilden, dass kein Reinigungswasser seitlich herablaufen kann oder die angrenzenden Wandflächen verunreinigt. Durch diese Maßnahme darf die nutzbare Breite der Treppe nicht eingeschränkt werden. Die Treppenläufe sind gerade mit einer Seitenbegrenzungshöhe von mind. 2 cm auszuführen. Die Innentreppe ist aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Die nutzbare Podestbreite und -tiefe muss mind. der nutzbaren Laufbreite der Treppenläufe entsprechen. Das Brandschutzkonzept ist zu beachten. Die nutzbare Laufbreite der Treppe beträgt mind. 1,25 m. Das Geländer (h=1,10 m) soll neben dem Treppenlauf oder dem Treppenpodest liegen (Abstand max. 6 cm) und soll vertikale Füllstäbe zwischen Flachstahlrahmen besitzen. Der untere und obere Abschluss des Geländers ist als Flachstahl auszubilden. Der lichte Abstand von Füllstäben darf in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Der untere Abschluss des Geländers muss so weit heruntergezogen werden, dass dieser mit einer gedachten Verbindungslinie von a/2 (halbe Auftrittsbreite -Trittstufe) zusammenfällt. Die Handläufe sind auf beiden Seiten jedes Treppenlaufes anzuordnen und dürfen am Treppenpodest sowie am Treppenauge nicht unterbrochen werden. Am Ende sind diese noch 40 cm horizontal weiterzuführen, die Abschlüsse sind nach unten oder zu einer Wand hin auszuführen. Das "Einfädeln" mit z.B. Jacken oder Taschen o.Ä. am in den Raum ragenden offenen Ende soll ausgeschlossen werden. Die Handläufe sind in einer Höhe von 0,85 m anzuordnen. Die Handläufe sind aus Edelstahl mit einem Durchmesser von 4 cm herzustellen. Der Abstand zwischen Handlauf und Wand bzw. Handlauf und Geländer soll mind. 5 cm aber nicht mehr als 6 cm betragen. Geländer und Handlauf sind auch im Bereich der offenen Geschossdecke vorzusehen. Die Vorgaben des GUV, der DIN 18065, der BauO NRW und der Schulbaurichtlinien sind für alle Treppen und Podeste zu beachten und einzuhalten. Unterhalb der Treppe ist ein Unterlaufschutz bis zu einer Höhe von 2,00 m vorzusehen. Dieser ist so auszuführen, dass die dahinter liegende Fläche nicht begangen, aber zu Reinigungszwecken betreten werden können. Außentreppen und Podeste Die Außentreppe (Treppenläufe) und Podeste werden als feuerverzinkte Stahlkonstruktionen mit Gitterrosten und mit einer seitlichen Aufkantung von ca. 4-5 cm ausgeführt. Die Gitterroste sind in rutschhemmender Ausführung und engmaschig z.B. 10/30 mm auszubilden. Die Geländer (h=ca. 1,10 m) sollen verzinkte Füllstäbe zwischen Flachstahlrahmen und auf beiden Seiten einen Handlauf aus Rundstahlrohr besitzen. Abstand der Füllstäbe untereinander max. 120 mm. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 15 Die Handläufe sind auf beiden Seiten jedes Treppenlaufes anzuordnen und dürfen am Treppenpodest sowie am Treppenauge nicht unterbrochen werden. Die Höhe der Handläufe liegt bei 0,85 m. Das Hängenbleiben an den Handläufen ist auszuschließen. Die nutzbare Breite der Treppe muss mind. 1,25 m betragen. Die Treppen enden auf der Oberkante des Geländes und sind daher den Örtlichkeiten anzupassen. Dies ist in der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Die Fundamente der Treppen und Rampen sind so auszuführen, das diese mit Pflasterbelag überdeckt werden können. Das Pflaster muss bis an die aufgehende Stahlkonstruktion herangeführt werden können. Unterhalb der Treppe ist ein Unterlaufschutz bis zu einer Höhe von 2,00 m vorzusehen. Dieser ist so auszuführen, dass die dahinter liegende Fläche nicht begangen, aber zu Reinigungszwecken betreten werden kann. Die Vorgaben des GUV, der DIN18065, der BauO NRW und der Schulbaurichtlinien sind für alle Treppen und Podeste zu beachten und einzuhalten. Gründung mit Einzelfundamenten bzw. nach Erfordernis. Befestigung/Montage der Pfosten an vorgenannter Fußleiste als Schraubverbindung. Gesamte Stahlkonstruktion hochwertig feuerverzinkt, Komplett liefern und montieren, einschl. aller Befestigungsmittel inkl. Tragkonstruktion und Fundamente. Durch den AN ist der statische Nachweis sowie die Prüfung der Statik (Prüfstatik) für die gesamte Konstruktion inkl. Fundamentierung zu erbringen. Die Planungsleistung wird nicht gesondert vergütet. Gründung Herstellung der Gründung mit Punktfundamenten, Streifenfundamenten oder Bodenplatte richtet in Abhängigkeit vom System/Erfordernis des Bieters. Die Gründung kann grundsätzlich als Flachgründung auf Streifenfundamenten in den nichtbindigen Auffüllungen erfolgen. Die Fundamentgräben sind intensiv nach zu verdichten und ein Verformungsmodul von Ev2 >= 80 MN/m2 nachzuweisen. Die Verdichtungsprüfungen sind je Fundamentstreifen in Abständen von 15 m durchzuführen. Ggfs. in der Gründungssohle anstehende bindige Auffüllungen (Oberboden) sind zu entfernen und durch die Anlieferung von verdichtungsfähiges Material zu ersetzen. Evtl. vorhandene Differenzhöhen zwischen Auffüllung und Fundamentunterkante sind mit Unterbeton oder mit Bodenaustauschmaterial in Fundamentbreite aufzufüllen. Als Bodenersatz können die vorhandenen nichtbindigen Auffüllungen bzw. ein grobkörniger Boden der Bodengruppen GW, GI nach DIN 18196 genutzt werden. Die Lagenstärke des Widereinbaus sollte 0,2 bis 0,3 m betragen und ist auf DPr = 100 % zu verdichten. Auf dem Planum (UK Fundament) ist ein Verformungsmodul von Ev2 >= 80 MN/m2 zu erreichen. Die Fertigfundamente dürfen nicht vor der Vorderkante der Container /Fassade vorstehen. Die Oberflächen sind plan eben abgerieben, Kanten gebrochen, je nach Erforderniss, Oberkante über Geländekante, inkl. entsprechender Fundamenterder. Die unterschiedlichen Geländehöhe bzw. der unterschiedliche Geländeverlauf ist zu berücksichtigen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 16 Gründung als Komplettleistung für die Aufstellung der beschriebenen Modulanlagen, bestehend aus 184 Grundmodulen in 2-geschossiger Aufstellung mit aussenliegender Treppenanlage auf dem Gelände. Inklusive: - Erdarbeiten - Bodenaustausch - evtl. Schalungskosten - Bewehrungsstahl - Fundamenterder - Anfertigen einer geprüften Statik (Prüfstatik) auf Grundlage der Typenstatik des Containerherstellers und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (siehe Baugrundgutachten) zur Auslegung der Fundamente. Die statische Berechnung bzw. die geprüfte Statik ist dem AG / der Bauleitung inkl. der erforderlichen Bescheinigungen zur eigenen Verwendung und zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde in 4-facher Ausfertigung als Original vor Beginn der Baumaßnahme zu übergeben. - Anfertigen der für die Durchführung der Arbeiten und die bauaufsichtliche Abnahme erforderlichen Ausführungs-/Schal- und Bewehrungspläne. Umlaufende Schürze Die Containeranlage soll, zwischen Oberkante Streifenfundament und Unterkante Container, sofern hier eine entsprechend hohe Öffnung/Fuge entsteht, eine umlaufende Metallschürze (nichtrostend) aus Lochblech erhalten, damit der Hohlraum als Unterschlupf vor Nagetieren geschützt wird. Die Bleche sind im Erdreich einzubinden, so dass ein unterkriechen oder untergraben durch Nagetiere unterbunden wird. Feuerlöscher Für die Erstbrandbekämpfung von Entstehungsbränden ist das Gebäude mit geeigneten Feuerlöschern nach DIN EN 3 [12] auszustatten. Die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher für das Gebäude wird gemäß ASR A2.2 [13] ermittelt, wobei von einer normalen Brandgefährdung ausgegangen wird. Die Löschmitteleinheiten sind in Form von tragbaren Feuerlöschern sicherzustellen, wobei darauf geachtet werden sollte, dass die gewählten Feuerlöscher nicht mehr als 12 kg wiegen und für die zu löschenden Stoffe geeignet sind (siehe Brandschutzkonzept vom ). Die Feuerlöscher müssen gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich angebracht werden. Sie sind vor Beschädigung zu schützen und mit dem Hinweiszeichen "Hinweis auf ein Feuerlöschgerät" zu kennzeichnen, wobei das Zeichen der DIN EN ISO 7010 [7] entsprechen muss. Die Anbringung der Feuerlöscher sollte in Griffhöhe von 80 bis 120 cm erfolgen. Güteüberwachung Die Raummodule sind aus güteüberwachten Materialien zu erstellen. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die frei von Schadstoffen sind, bzw. bei denen die durch die Gesetzgebung vorgebenden Werte in der Gesamtheit der Schadstoffe innerhalb der Grenzwerte liegen. Die gleichen Kriterien gelten auch für die Verarbeitung der Materialien. Bei Überschreitung der Grenzwerte sind evtl. erforderliche Nachbesserungen, bzw. erforderliche Änderungen der Ausrüstung zu Lasten des Auftragnehmers auszuführen. Der Fertigungsbetrieb muss die Zulassung als schweißtechnischer Betrieb nach DIN 18800/7 und 18808 nachweisen. GGS Porz Schulersatzbauten stkn architekten in Modulbauweise Volksgartenstr. 10 Hauptstr. 432 50677 Köln 51143 Köln 17 Schall- und Wärmeschutz Der erf. Schallschutz nach DIN 4109 ist zu erfüllen und nachzuweisen bzw. der Schallschutznachweis ist nach Beauftragung dem Auftraggeber als Original auszuhändigen, damit diese der Bauaufsichtsbehörde übergeben werden kann. Die Nachhallzeiten gem. DIN 18041 sind zu berücksichtigen. Die wärmetechnischen Anforderungen nach der gültigen EnEV, in diesem Fall der EnEV 2016 sind zu berücksichtigen und zu erfüllen. Eine Wärmebedarfsberechnung nach Auftragserteilung ist zu erstellen und dem Auftraggeber vorab, als Original, zur Verfügung zu stellen, damit diese der Bauaufsichtsbehörde übergeben werden kann. Standsicherheitsnachweis / geprüfte Statik / Bescheinigungen Der erforderliche Standsicherheitsnachweis sowie die geprüfte Statik, inkl. der entsprechend zugehörigen Bescheinigungen sind nach Auftragserteilung für die Gründung, die Treppen und Podeste sowie für die Containeranlage zu erstellen und dem Auftraggeber vorab, als Original, zur Verfügung zu stellen, damit diese der Bauaufsichtsbehörde übergeben werden können. Korrosionsschutz Als verschweißte Stahlkonstruktion, feuerverzinkt, mit aktivem Rostschutz grundierte Hohl, Kant- und Walzprofile gem. geprüfter Typenstatik zu verwenden. Der gesamte Interimsbau ist betriebsfertig auf dem zur Verfügung gestellten Grundstück zu liefern und aufzustellen, einschließlich Einrichtung der Baustelle, Krantransport, sowie aller, gem. Untergrund und statischen Anforderungen für die erforderlichen Streifenfundamente. Die Einrichtung/Möblierung der Klassenräume sowie der Lehrmittelräume erfolgt durch den Auftraggeber. Raumluft- / Materialqualität Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist vor der Nutzung mittels Raumluftuntersuchungen nachzuweisen, dass die Konzentration flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) so niedrig ist, dass die Wahrscheinlichkeit von Befindlichkeitsstörungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen gering ist. Dies ist nach dem heutigen Kenntnisstand gegeben, wenn grundsätzlich nur Materialien aus der Positivliste der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln verwendet werden. Geruch Die Räume und die Nebenräume sollten geruchlich unauffällig sein. Dies ist in aller Regel sichergestellt, wenn die verwendeten Materialien nach VDA 270 oder einem vergleichbaren Verfahren geprüft wurden. Zur Vermeidung der Belastung mit VOC müssen Voranstriche, Niveliermassen und Klebstoffe/Fixierer den Anforderungen des GEV-Zeichens EMICODE EC1entsprechen. Wandfarben sollten nicht nur lösemittelfrei, sondern emissionsfreisein und keine Weichmacher enthalten. Dokumentation der verwendeten Materialien Für die folgenden Gewerke sind seitens des Auftragnehmers jeweils Dokumentationen über alle verwendeten Materialien anzulegen: Bodenbelagsarbeiten (Grundierung, Nivelliermassen, Klebstoffe/Fixierer) incl. Einpflege Anstricharbeiten Holzschutz (Lasuren, Imprägnierungen, beizen, Holzschutzmittel) Estrichbau (Abdichtung, Trennlage, Dämmung) Die Dokumentationen müssen folgende Informationen enthalten: Name des Produktes, Hersteller mit Anschrift, Sicherheitsdatenblatt. Der Auftragnehmer erklärt verbindlich, dass ausschließlich die aufgelisteten Materialien zum Einsatz gekommen. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber/Mieter spätestens bei der Abnahme/Übergabe des Gebäudes zur Verfügung zu stellen. Der haustechnische Teil siehe Erläuterungsbericht vom Ing. - Büro Heiming. erstellt am 26.03.2019
Anlage 1b - Flächennachweis
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GGS Porz Hauptstrasse 432 51143 Köln stknarchitekten Volksgartenstrasse 10 50677 Köln Auslagerung Modulbau 26.03.2019 Bruttogrundfläche (BGF) l b m2 Gebäude 1 EG 57,70 15,60 900,12 OG 57,70 15,60 900,12 Gebäude 2 EG 54,70 15,60 853,32 OG 54,70 15,60 853,32 Summe 3.506,88 Umbauter Raum (BRI) l b h m3 Gebäude 1 57,70 15,60 8,30 7.471,00 Gebäude 2 54,70 15,60 8,50 7.253,22 Summe 14.724,22 Nutzfläche (HNF+NNF+TF) Modulgebäude 1 HNF NNF TF VF Summe EG l b m2 m2 m2 m2 m2 Klasssenraum 01 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 02 11,75 6,20 72,85 Putzmittelraum 5,13 1,48 7,59 Klasssenraum 03 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 04 11,75 6,20 72,85 Behinderten WC 2,95 2,55 7,52 WC-Schüler 3,60 2,55 9,18 2,50 2,55 6,38 3,00 1,55 4,65 Flur 1 20,80 2,25 46,80 Treppenhaus 9,50 2,25 21,38 4,97 1,86 9,22 Flur 2 26,80 2,25 60,30 2,75 1,50 4,13 Klasssenraum 05 11,75 6,20 72,85 Betreuunng 01 11,75 6,20 72,85 Sicherheitsbeleuchtung 2,50 2,50 6,25 Windfang 6,20 3,25 20,15 HA-Raum 2,50 2,50 6,25 Betreuunng 02 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 05 11,75 6,20 72,85 Differenzierung 01 5,75 6,20 35,65 Summe EG (Modulgebäude 1) 618,45 35,32 12,50 161,97 828,24 Modulgebäude 1 HNF NNF TF VF Summe OG l b m2 m2 m2 m2 m2 Klasssenraum 07 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 08 11,75 6,20 72,85 Bibliothek 11,75 6,20 72,85 Nebennraum Bib 2,75 6,20 17,05 Nebenraum Mehrzweck 01 2,75 6,20 17,05 Mehrzweckraum 01 11,75 6,20 72,85 Flur 1.3 20,80 2,25 46,80 Treppenhaus 9,50 2,25 21,38 Flur 1.4 26,80 2,25 60,30 Klasssenraum 09 11,75 6,20 72,85 Betreuunng 03 11,75 6,20 72,85 Pumi 3,03 3,05 9,24 LuK-Raum 3,03 3,25 9,85 Differenzierung 02 11,75 6,20 72,85 Differenzierung 02 11,75 6,20 72,85 WC-Schülerinnen 2,55 2,50 6,38 2,55 3,60 6,15 Nebenraum Mehrzweck 02 2,75 6,20 8,95 Mehrzweckraum 02 11,75 6,20 72,85 Summe OG (Modulgebäude 1) 616,90 21,77 9,85 128,48 776,99 Summe (Modulgebäude 1) 1.235,35 57,09 22,35 290,44 1.605,23 Modulgebäude 2 HNF NNF TF VF Summe EG l b m2 m2 m2 m2 m2 Anlage 1b GGS Porz Hauptstrasse 432 51143 Köln stknarchitekten Volksgartenstrasse 10 50677 Köln Forum 10,03 15,15 151,95 6,20 1,73 10,73 Terrasse 15,20 4,50 68,40 Behinderten WC 2,95 2,55 7,52 Putzmittelraum 2,55 1,25 3,19 Sozialraum 6,20 2,75 17,05 Büro OGTS 6,20 2,75 17,05 Arztzimmer 6,20 2,75 17,05 Sprechzimmer 6,20 2,75 17,05 Windfang 6,20 3,25 20,15 Hausmeister 4,58 2,75 12,58 BMZ 1,50 2,75 4,13 Hausanschluss-Raum 6,20 2,75 17,05 Lehrmittelraum 8,75 6,20 54,25 -2,63 2,63 -6,89 Sprachalarmierungsanlage 2,50 2,50 6,25 Lehrerzimmer 7,10 15,15 107,57 6,20 1,65 10,23 Flur 1 8,70 1,60 13,92 3,62 2,25 8,15 3,38 1,63 5,48 Flur 2 8,36 2,25 18,81 Treppenhaus 9,50 2,25 21,38 6,47 3,25 21,03 Flur 3 13,58 2,25 30,56 6,20 1,52 9,42 3,65 1,00 3,65 Sprechzimmer 6,20 2,75 17,05 Stellvertreter 6,2 2,75 17,05 Sekretariat 5,03 6,20 31,16 2,48 0,73 1,79 Schulleiter 6,20 2,75 17,05 3,60 0,85 3,06 Lehrerstation 8,75 2,75 24,06 Kopierer 6,2 2,75 17,05 Lehrer-WC 3,4 1,45 4,93 Leherin-WC 2,70 2,55 6,89 Summe EG (Modulgebäude 2) 519,84 107,98 27,43 152,54 807,78 Modulgebäude 2 HNF NNF TF VF Summe OG l b m2 m2 m2 m2 m2 WC-Schüler 3,60 2,55 9,18 2,50 2,55 6,38 Betreuunng 04 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 10 11,75 6,20 72,85 Putzmittelraum 3,25 3,03 9,85 LuK-Raum 3,25 3,03 9,85 Betreuunng 04 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 11 11,75 6,20 72,85 Flur 2.3 23,80 2,25 53,55 Treppenhaus 9,50 2,50 23,75 Flur 2.4 20,80 2,25 46,80 WC-Schülerinnen 3,60 2,55 9,18 2,50 2,55 6,38 Differenzierung 04 5,75 6,20 35,65 Differenzierung 04 5,75 3,05 17,54 Klasssenraum 12 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 13 11,75 6,20 72,85 Klasssenraum 14 11,75 6,20 72,85 Summe OG (Modulgebäude 2) 545,60 48,65 19,70 124,10 738,04 Summe (Modulgebäude 2) 1.065,44 156,62 47,12 276,64 1.545,82 Gesamtsumme (Modulgebäude 1 + 2) 2.300,79 213,71 69,47 567,09 3.151,05
Anlage 5a- Energiecheckliste
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Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 1 / 3 Projektangaben Bezeichnung Projekt: Adresse: GGS Porz | Schulersatzbau in Modulbauweise Hauptstraße 432, 51143 Köln lfd. Nr. Kap. Thema Anmerkung 4. Hochbau Begründung in Stichworten eintragen 1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, Lichtumlenksysteme berücksichtigt 2 4.1.5 Sonnenschutz mit Hinterlüftung und Lichtlenkung 3 4.2.1 Neubauten: Passivhausbauteile U-Werte nach Leitlinien 4 4.2.2 Wärmebrücken 5 4.2.3 Gebäudedichtheit 6 4.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte nach Leitlinien 7 4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ Primärenergienachweis nach EnEV 5. Heizungstechnik 8 5.2 Ermittlung der Heizwärme- leistung nach Rechenverfahren (ausführlich oder vereinfacht) Gemäß DIN EN 12831 ausführliches Verfahren. 9 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, Antwort auf Anschlussanfrage liegt vor Kein Anschluss möglich 10 5.4 Auslegung der Systemtemperaturen auf max. 60° C Vorlauf Systemtemperaturen 60/40°C 11 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach unterschiedlichen Raumtemper- raturen und Nutzungsbereichen Heizkreis I für statische Heizflächen: Heizkreis II RLT Anlage 12 5.8 Thermostatventile mit fest einstellbarer oberer Temperatur- begrenzung und Frostschutz Thermostatkopf Behördenausführung 13 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung Absprache Modulbauer gemäß EnEV 6. Raumlufttechnik 14 6.2 Wärmerückgewinnungssysteme mit entsprechender Rückwärmezahl vorgesehen Rückwärmezahl 85 15 6.3 Ventilatorleistung besser als SFP3 nach EN 13779 Tabelle 9 Gemäß EN 16798-3 (nachfolger von EN 13779) SFP 1. Energie-Checkliste liegt vor PSP-Nr: ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja ja nein ja ja nein ja nein 2019-03-21_Energiecheckliste-LP3_18085_Hom.xls Anlage 5a Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 2 / 3 Projektangaben Bezeichnung Projekt: Adresse: GGS Porz | Schulersatzbau in Modulbauweise Hauptstraße 432, 51143 Köln lfd. Nr. Kap. Thema Anmerkung Energie-Checkliste liegt vor PSP-Nr: 16 6.4 RLT Anlage Regelungskonzept liegt vor Erfolgt in der Entwurfsplanung 17 6.5 Kühlung von Sonderzonen erforderlich luK Räume erhalten eine Klimaanlage. 18 6.6 Berücksichtigung der freien Kühlung bei geplanten Kälteanlagen Keine Kälteanlagen vorgesehen. 7. Gebäudeautomation 19 7.2 Automationsstationen (AS) mit Optimierungsprogrammen lt. Leitlinien (Anhang Anforderungen Gebäudeautomation) Energieleitlinien der Stadt Köln (Stand: 06.11.2017) Rahmenbedingungen Passivhaus-Standard Schulen – Gebäudewirtschaft Stadt Köln (Stand: Juli 2012) 20 7.3 Datenübetragung der AS zur Bedien- und Managementebene des Energiemanagement. (Objekte Sondervermögen GW) Energieleitlinien der Stadt Köln Anhang Anforderungen Gebäudeautomation (Stand: 15.04.2011) 21 7.4 Erweiterung AS Bestand, Angaben Bestand: Fabrikat, Typ, Alter (ca.) 8. Sanitärtechnik, Trinkwasser 22 8.2 Einhaltung der Durchfluss- Mengenbegrenzung bei WC- Spülung,Waschtischen und Duschen Gemäß DVGW Zugelassene Armaturen. 23 8.2 Selbstschlussarmaturen vorgesehen Spülstationen zwecks einer regelmäßiger Durchsülung der Trinkwasseranlage 24 8.3 Warmwasserbereitung zentral oder dezentral gem. Vorgaben dezentral 25 8.5 Versickerungsflächen für Hof- und Wegentwässerung vorgesehen, Dachbegrünung geprüft? Versickerung erfolgt auf dem Schulhof in das Regenwassernetz bzw. im Mischkanal. 9. Elektrotechnik 26 9.5 Vorlage von Tabelle mit Ziel- /Planwerte der install.Beleuchtung je Raumtyp: Ergebnis angeben (Ziel- /Grenz-/installierter Wert) Zielwert / installierter Wert / Grenzwert: ___4,5__ _/ ________4,00________ / _____7,5_____ W/m² 27 9.7 Beschreibung Grundkonzept für die Steuerung der Beleuchtung einschließlich Funktionsschema im Erläuterungsbericht 28 9.8 werden Präsenzmelder der Beleuchtung auch für RLT Anlagen genutzt 29 9.10 Leistungsmessung für Gesamt- anschlusswert > 30kW ja nein ja nein ja nein nein ja nein ja nein ja nein ja nein nein ja nein ja nein ja ja nein ja nein ja nein ja nein 2019-03-21_Energiecheckliste-LP3_18085_Hom.xls Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 2 3 / 3 Projektangaben Bezeichnung Projekt: Adresse: GGS Porz | Schulersatzbau in Modulbauweise Hauptstraße 432, 51143 Köln lfd. Nr. Kap. Thema Anmerkung Energie-Checkliste liegt vor PSP-Nr: 10. Photovoltaik 30 10.1 Ist die Dachfläche für Photovoltaik- anlage geeignet? Verschattungsfreie Flächengröße in m². Flachdach/ Schrägdach mit Neigungswinkel verschattungsfreie Dachfläche in m² 31 10.1 Installation der PV-Anlage durch Gebäudewirtschaft, Kombination mit Dachbegrünung? 32 10.2 Anforderungen Eigenerzeug- ungsanlagen werden eingehalten 11. Konzeption Energiezähler 33 11.1 Konzeption Energiezähler lt. Leitlinien, Datenfernübertragung zum Versorgungsnetz gemäß TAB des EVU EVU- Zählung in neuer Trafostation auf der MS-Seite. Unterzählung des Gebäudes in neuer NSHV- Trafostation. 34 11.2 Konzeption Energiezähler (Unterzähler) lt. Leitlinien, Anschluss an GA (AS) mit M-Bus Planungsstand (Datum): Vorlage für: Vorplanung Weiterplanungsbeschluss Entwurfsplanung Baubeschluss 21.03.2019 Sonstiges Kommentar 261/43 - Energiemanagement: Wiedervorlage bis: Datum/Unterschrift Projektleitung GW Datum/Unterschrift 261/43 - Energiemanagement ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein 2019-03-21_Energiecheckliste-LP3_18085_Hom.xls
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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,.., 14 143/1 26 RPA-Nr.: ;(,05.2019 Auslagerurg der Schule und Mensa Hauptstraße 432 in Köln Porz Prüfung der Kostenberechnungen Schulersatzbau und Neubau Mensa in modularer Bauweise KOB 2019/0817 - Schulersatzbau 8.020.506,88 € brutto, einschl. netto Eigenleistung der GW KOB 2019/0818 - Mensa 3.291.480,58 € brutto, einschl. netto Eigenleistung aufgerundet 11.400.000,- € brutto, ohne Risikozuschlag Sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum vom 29.04.19 wurden zwei Kostenberechnungen (Stand 26.04.19) zum Schulersatz bau und die Mensa zur Prüfung vorgelegt. Am 09.05.19 wurde das RPA darüber informiert, dass vorgesehen sei in der 20. KW im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung einen Bau- und Vergabebeschluss herbeizuführen. Der Beschlussentwurf (VN 1652/2019) hierfür "VUrde am 10.05.19 per Mail zugesandt. Aus dem Beschlussentwurf lässt sich entnehmen, dass bereits eine Ausschreibung erfolgte, aller dings kein Angebot einging. Für die Auslagerung der Mensa liegt aktuell ein Angebot vor, wel ches im Rahmen eines „Bau- und Vergabebeschlusses" mittels einer Dringlichkeitsentscheidung, wegen Ablaufs der Bindefrist am 30.05.19, beauftragt werden soll. Auf welcher Grundlage die Ausschreibung, ohne einen vorher einzuholenden Baubeschluss, erfolgte, geht aus dem Be schlussentwurf nicht hervor. Vergabe- und Angebotsunterlagen sind dem RPA nicht bekannt. Eine Vergabeentscheidung ist eine gebundene Entscheidung, die dem Rat keine Handlungsalter native eröffnet. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der Kölner Vergabeordnung (KVO) entscheidet deshalb nicht die Politik über die Vergabe von Aufträgen, sondern das Zentrale Vergabeamt mit dem Fachamt auf der Grundlage oes durchgeführten Vergabeverfahrens. Nach telefonische Rückfrage bei der Gebäudewirtschaft wurde das Vergabeamt nicht eingebunden Da mit der Prüfung der vorgelegten Unterlagen begonnen wurde, wird mit Bezug auf die beab sichtigte Dringlichkeitsentscheidung, die aus Sicht von 14 nicht erforderlich ist, nachstehend das bisherige Ergebnis vorgestellt. Dem RPA wurden die Kostenberechnungen ohne Mitzeichnung von 40- Amt für Schulentwick lung, zur Prüfung vorgelegt. Schulersatzbau Eine Stellungnahme und ein Wirtschaftlichkeitsnachweis von 26, zur extern erstellten Kostenbe rechnung, sind den Unterlagen nicht beigefügt. Entsprechend den allgemeinen Bemerkungen zur Kostenberechnung, wurden die Kosten für .die geplanten 184 Moduleinheiten/ Kaufmodule anhand von bereits abgerechneten Projekten ermit telt. Kosten für die Ausstattung der Klassenräume, wie Tische, Stühle und Tafeln, sowie ein se parater Container für Toilettenanlagen, sind in den Gesamtkosten nicht enthalten. Anlage 4
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2447/2019 Freigabedatum 04.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln - Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, Stahlmodulbauten in der Hauptstraße 432, 51143 Köln gemäß der abgestimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten in Höhe von 8.020.507 Euro brutto errichten zu lassen und unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Die Baumaßnahme wird im Vorgriff der Auslagerung der Klassen während des Neubaus oder einer Sanierung des Schulgebäudes bereits jetzt begonnen, da ein Mehrbedarf besteht. Der Modulbau wird anstelle der jetzigen 3-Zügigkeit als 4-zügige Schule errichtet. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamt- baukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 802.051 Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolu- men freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur Auslagerung der Klassen während des Neu- baus oder einer Sanierung des Schulgebäudes in der Hauptstraße 432, 51143 Köln, Stahlmodul- bauten gemäß der abgestimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten in Höhe von 8.020.507 Euro brutto errichten zu lassen und unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Ein Risikozuschlag ist nicht vorgesehen. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2019 Finanzausschuss 23.09.2019 Rat 26.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Neben- und Reinigungskosten) 377.003 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Grundlagen / Ausgangssituation Die Grundschule in der Hauptstraße 432 befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Im - Februar 2008 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen Neubau der Schule favorisiert. Bei dem Schulgebäude handelt sich um einen dreigeschossigen, unterkellerten Baukörper mit nach- träglich vorgesetzter Trapezblechfassade, Flachdach sowie stillgelegtem Lehrschwimmbecken einschließlich Nebenräumen. Die Stadtverwaltung wird den Schulbetrieb bis zum Neubau oder einer Sanierung der Schule mit einer 2-fach Turnhalle am jetzigen Standort Hauptstraße weiter aufrechterhalten. Dazu soll während der Bauzeit (für voraussichtlich 10 Jahre) eine Auslagerung aller Klassen und der Mensa in noch zu errichtende Stahlmodulbauten auf den Schulhof erfolgen. Die Schule ist aktuell 3-zügig und soll nach Fertigstellung des Modulbaus 4-zügig werden. Aufgrund der begrenzten Grundstückskapazität kann für die 4-zügigkeit nur ein eingeschränktes Raumpro- gramm umgesetzt werden. Unter vollständiger Berücksichtigung der gültigen, städtischen Raumpro- gramme wäre auf dem Grundstück lediglich ein 3-zügiger Modulbau, aufgestockt um zwei weitere Klassenräume, möglich. Durch großzügig geplante Differenzierungs- und Mehrzweckräume ist eine 4-zügigkeit während der Interimszeit auch bei eingeschränktem Raumprogramm vertretbar. Es wird hierzu jedoch unabdingbar sein, dass die OGS-Betreuung unter der Berücksichtigung der entstehen- den Raumverhältnisse organisiert wird. Folgende Maßnahmen sind geplant: A) Auslagerung der Klassen Die Klassenräume aus dem Hauptgebäude sowie die Toilettenanlage werden in moderne Modulbau- ten ausgelagert, die im Bereich des jetzigen Schulhofes mit Spielwiesen und Sandkästen bis zum 3 Jahr 2020 (Schuljahresbeginn 2020/2021) errichtet und angeschlossen werden sollen. Das Hauptge- bäude kann weiter genutzt werden, bis der Modulbau fertiggestellt ist. Für die Errichtung des Modul- baus werden die Außen-WC-Anlage sowie die alten Klassenpavillons an der Josefstraße neben der Turnhalle abgebrochen. Für die Vergabe der Planung und Errichtung der Modulbauten muss vorab ein Vergabeverfahren durchgeführt werden, das derzeit vorbereitet wird. Die Modulbauten sollen mindestens bis zur Fertig- stellung des Neubaus oder einer Sanierung des Hauptgebäudes genutzt werden. Ziel ist die Fertig- stellung der Auslagerungsklassen zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Eine abgestimmte Entwurfs- planung liegt vor. Die derzeitigen Überlegungen zum Schulstandort führen dahin, dass das Hauptgebäude sowie die alte Turnhalle abgebrochen und neu errichtet werden. Die erforderlichen Auslagerungsräumlichkeiten sind durch die zuvor genannten Modulbauten auf dem Schulhof umsetzbar. B) Auslagerung der Mensa Die Mensa wird aus Platzgründen nicht direkt neben den Klassenbauten errichtet, sondern an der Straßenseite zur Hauptstraße hin realisiert. Es war wirtschaftlich und sinnvoll, vorab eine getrennte Ausschreibung für die Mensa vorzuziehen, um möglichst kurzfristig die dringend benötigte Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Vergabe an die einzige Bieterfirma wurde deshalb bereits im Rahmen einer Dringlichkeits- entscheidung (Vorlagennummer 1652/2019) vorab entschieden, die in der gleichen Sitzung zur Bestätigung vorgelegt wird. Finanzierung Das Rechnungsprüfungsamt hat die eingereichte Kostenberechnung nach DIN 276 geprüft und der temporären Auslagerung zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes grundsätzlich zugestimmt (Anlage 4). Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklu- sive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von 377.003 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushalts- jahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teil- planzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, finanziert wird. Eine Aussage über die tatsächliche Belastung ab 2021 kann derzeit jedoch nicht getroffen werden. Die Schule wird mit Fertigstellung der baulichen Maßnahmen zum Hauptgebäude eine neue Ausstat- tung erhalten. Die hierzu notwendigen Einrichtungskosten werden dann mit dem Baubeschluss vorge- legt. Für die nun anstehende Auslagerung in die Modulbauten werden geringe Einrichtungskosten erwartet, da hierfür die Möbel aus dem Hauptgebäude genutzt werden. Die anfallenden konsumtiven Einrichtungskosten der Auslagerungsmaßnahme sind im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veran- schlagt. Die Finanzierung der anfallenden investiven Einrichtungskosten der Auslagerungsmaßnahme erfolgt zum Haushaltsjahr 2020 aus Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teil- planzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Anlagen: Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit Anlage 1a - Raumliste Moduleinheiten 4-zügig Anlage 1b - Flächennachweis Anlage 2 - Baubeschreibung Anlage 3a - Kostenberechnung DIN 276 Anlage 3b - Kostenberechnung Architekt 4 Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5a - Energiecheckliste Anlage 5b - Energieeinsparung Anlage 6 - Risikobetrachtung zur Baumaßnahme nach Risikoklassen I-IV (Leistungsphase 3) Anlage 7 - Ansichten Anlage 8 - Grundriss Erdgeschoss Anlage 9 - Grundriss Obergeschoss Anlage 10 - Dringlichkeitsentscheidung zur Auslagerung der Mensa 1652/2019
Anlage 9 - Grundriss Obergeschoss
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Schulersatzbauten in
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H/B = 841 / 1189 (1.00m?) Allplan 2017
Anlage 8 - Grundriss Erdgeschoss
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Anlage 8
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Datum: Maßstab: Plan-Nr.: Index:
22.03.2019 | 1: 100 EP 01 06
H/B = 841 / 1189 (1.00m?) Allplan 2017
Anlage 5a -Energiecheckliste
9 Zeichen
Anlage 5a
Anlage 10 - Dringlichkeitsentscheidung zur Auslagerung der Mensa 1652/2019
9425 Zeichen
Vorlage-Nummer Anlage 10 1652/2019 Die Oberbürgermeisterin i Freigabedatum Dezernat, Dienststelle _ 27 09, 2045 VI/26 ä j Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß 8 60 AbaBle 1, Satz 260 NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Auslagerung der Schule und Mensa Hauptstraße 432 in 51143 Köln hier: Baubeschluss „Mensa“ Gremium F Datum Rat - 26.09.2019 Begründung der Dringlichkeit: Die bislang 3-zügige Grundschule und Mensa an der Hauptstraße 432 wird aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands durch einen größeren, dann 4-zügigen Neubau mit 2-fach-Turnhalle am selben Standort ersetzt. Um den Schulbetrieb bis zur Fertigstellung des Neubaus. aufrechtzuerhalten, wird die Stadtverwaltung sowohl die Klassen, als auch die Mensa in Stahlmodulbauten auf dem Schulhof auslagern. Die heutige Mensa ist baulich in besonders schlechtem Zustand, weist darüber hinaus brandschutz- technische Mängel auf und ist bereits heute zu klein, um eine angemessene Versorgung der Schul- kinder am Standort zu gewährleisten. Aufgrund dieser besonderen Dringlichkeit wurde das Vergabe- verfahren für den Mensa-Modulbau vorgezogen. Nach zwei erfolglosen Ausschreibungsrunden im Frühjahr 2019 und letzlich direkter Ansprache leistungsfähiger Modulbau-Unternehmen liegt der Stadtverwaltung lediglich ein Einzelangebot vor. Das Einzelangebot wurde durch das Vergabeamt geprüft und genehmigt (Vergabenummer 2019-031 1-26). Die Bindefrist für dieses Angebot läuft zum 02.08.2019 aus. Mit einem anderen Angebot ist auch bei erneuter Ausschreibung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Eine Absage des vor- liegenden Einzelangebots bedeutet, dass für den Zeitraum der Auslagerung kein Mensa- Interim errichtet werden kann. Um das bestehende Angebot zur Errichtung der Mensa annehmen zu können, muss ein Bau- und Vergabebeschluss eingeholt werden. Da die Bindefrist zum 02.08.2019 ausläuft und die Behandlung in der nächsten regulären Ratssitzung am 26.09.2019 daher nicht abgewartet werden kann, ist der Beschluss auf dem Wege einer Dringlichkeitsentscheidung einzuholen. Für die ebenfalls erforderliche große Ausschreibung der Stahlmodulbauten zur Auslagerung der Schulklassen erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit eine separate Beschlussvorlage und bringt diese voraussichtlich im Ill. Quartal 2019 in die Gremien ein. Beschluss: Gemäß 8 60 Absatz 2, Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit & 10‘der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur Auslagerung der Mensa während des Neu- baus des Schulgebäudes an der Hauptstraße 432, 51143 Köln, Stahlmodulbauten gemäß der abge- stimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3.291.480 Euro brutto errichten zu lassen. j Der Rat der Stadt Köln genehmigt, den einzigen Bieter für die Errichtung einer Mensa zu beauftragen. erundlage der Beaüftragung ist das zuschlagnehmende Angebot. 2 Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamt- baukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 329.148 Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevo- lumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln.“ Datum Abstimmungsergebnis Unfe) sc ri Unterschrift 1... Dr. Keller IFammer Haushaltsmäßige Auswirkungen E Nein [U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein TO Ja % X] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme: s.u. Flächenverrechnungspreis Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein [] Ja Aufwen % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen (Flächenverrechnungspreis der Gebäudewirtschaf) 43.893 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge © b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. [ € Beginn, Dauer Begründung: ‚Grundlagen / Ausgangssituation Die Grundschule an der Hauptstraße 432 befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Im Feb- ruar 2008 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die einen Neubau der Schule favorisiert. Bei dem Schulgebäude handelt sich um einen dreigeschossigen, unterkellerten Baukörper mit nachträglich vorgesetzter Trapezblechfassade, Flachdach sowie stillgelegtem Lehrschwimmbecken einschließlich Nebenräumen. ö Die Stadtverwaltung wird den Schulbetrieb bis zum Neubau der Schule mit 2-fach Turnhalle am jetzi- gen Standort Hauptstraße weiter aufrechterhalten. Dazu soll während der Bauzeit (für voraussichtlich 10 Jahre) eine Auslagerung aller Klassen und der Mensa in noch zu errichtende Stahlmodulbauten auf den Schulhof erfolgen. Die Schule ist derzeit 3-zügig und soll verbunden mit dem Neubau zu einer 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Sie kann mit der bestehenden Mensa schon heute den Bedarf zur Verpflegung der Schülerinnen und Schüler nicht hinreichend decken. Um alle Schülerinnen und Schüler an diesem Schulstandort zu versorgen, wird auch während der Auslagerungszeit eine (idealerweise bereits ver- größerte) Mensa benötigt. : In einem ersten Planungsansatz war vorgesehen, nicht mehr benötigte Küchen- und Mensacontainer der Schule an der Breitenbachstraße auf das angrenzende Areal des benachbarten Berufskollegs zu verlagern, zu ertüchtigen und als Mensa-Interim für die Grundschule an der Hauptstraße weiter zu nutzen. Dies war jedoch nach ausführlicher fachlicher Prüfung nicht möglich. Um die aktuell unzureichende Versorgung der Schülerinnen und Schüler möglichst kurzfristig zu ver- bessern und einen fortan angemessen dimensionierten Mensabetrieb sicherzustellen, wurde die Aus- 4 schreibung der Stahlmodulbauten für die Mensa im Dezember 2018 aus der umfangreichen Gesamt- ausschreibung der Klassen-Modulbauten herausgelöst und um ca. ein Jahr vorgezogen durchgeführt. Ausschreibungsverfahren Die erste Ausschreibungsrunde für einen genehmigungsfähigen Mensa-Modulbau startete im De- zember 2018 / Januar 2019. Es ging kein Angebot ein. Hier ist anzumerken, dass nicht viele Modul- hersteller den bauordnungsrechtlich erforderlichen „Realbrandversuch“ nachweisen können. Die Verwaltung hat daraufhin in einer zweiten Ausschreibungsrunde alle bekannten Firmen zur Ange- botsabgabe aufgefordert, die einen solchen „Realbrandversuch“ nachweisen können. Es ging kein Angebot ein. Nach Rücksprache mit den Firmen wurde mitgeteilt, dass eine Angebotsabgabe für sie angesichts der aktuellen Marktlage nicht wirtschaftlich bzw. nicht interessant ist. Nach zwei erfolglosen Ausschreibungsrunden kontaktierte die Verwaltung einzelne Firmen per Direk- tansprache. Im Ergebnis war lediglich ein leistungsfähiger Modulhersteller zur Angebotsabgabe bereit unter der Maßgabe, die Mensa planungsgleich zu einem früheren Mensa-Modulbau (konkret: der Mensa im Dellbrücker Mauspfad in Köln-Mühlheim) durchführen zu dürfen. Die Maßgabe ist aus fach- licher Sicht unbedenklich. Durch die Ausnutzung einer früheren Planung entstehen für alle Beteiligten Synergieeffekte. Umsetzung Die Mensa wird aus Platzgründen nicht direkt neben den Klassenbauten errichtet, sondern an der Straßenseite zur Hauptstraße hin realisiert. Eine detaillierte Baubeschreibung ist beigefügt. Die Lie- ferzeit des Modulbaus beträgt ab Beauftragung 8 Monate. Für den daran anschließenden Innenaus- bau liegt eine abgestimmte Entwurfsplanung vor. Ziel ist es, die Mensa schnellstmöglich nach Liefe- rung, Errichtung und Freigabe der Stahlmodulbauten in Betrieb zu nehmen. Finanzierung Das Rechnungsprüfungsamt hat die eingereichte Kostenberechnung nach DIN 276 geprüft und der temporären Auslagerung und der Bereitstellung einer Mensa zur Aufrechterhaltung des Schulbetrie- bes grundsätzlich zugestimmt (Anlage 4). Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklu- sive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von 43.893 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16 finanziert wird. Eine Aussage über die tatsächliche Belastung ab 2021 kann derzeit jedoch nicht getroffen werden. Die Einrichtungskosten stehen noch nicht fest und werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem gesonderten Beschlussentwurf vorgelegt. Anlagen: Anlage 1 - Raumprogramm Anlage 2 - Baubeschreibung Mensa Anlage 3 - Kostenberechnung DIN 276 Mensa Anlage 4 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5 - Energiecheckliste Mensa Anlage 6 - Risikobetrachtung zur Baumaßnahme nach Risikoklassen |-IV (Leistungsphase 3) Mensa Anlage 7 - Dachaufsicht Mensa
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1590 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2447/2019
Stand: 17.04.2026
Sachstandsbericht
Auslagerung der Klassen an der Grundschule Hauptstraße 432 in 51143 Köln -
Baubeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, Stahlmodulbauten in der Hauptstraße 432,
51143 Köln gemäß der abgestimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit Gesamtkosten
in Höhe von 8.020.507 Euro brutto errichten zu lassen und unverzüglich ein Ausschreibungs-
verfahren einzuleiten. Die Baumaßnahme wird im Vorgriff der Auslagerung der Klassen wäh-
rend des Neubaus oder einer Sanierung des Schulgebäudes bereits jetzt begonnen, da ein
Mehrbedarf besteht. Der Modulbau wird anstelle der jetzigen 3-Zügigkeit als 4-zügige Schule
errichtet.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten
Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 802.051
Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozu-
schlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Modulbauten sind fertiggestellt und die Schule ist bereits in Betrieb.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage 1a - Raumliste
1170 Zeichen
Stadt Köln - Amt für Schulentwicklung Schulbauvorhaben GGS Hauptstr. 432, Porz Auslagerung Raumliste 4-zügig Modulbau (eingeschränkt) Bereich Raumbezeichnung Anzahl der Räume m² m² m² UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges AU Klassenräume 16 72 1.152 0 0 1.152 AU Mehrzweckraum 3 72 216 0 0 216 AU Nebenraum zum MZR 3 17 0 51 0 51 AU Gruppen-Differenzierungsraum 5 35 175 0 0 175 AU Unterrichtsmittel/ Lehrmittel 1 54 0 54 0 54 PZ Forum / Aula inkl. Nebenräume 1 194 0 0 194 194 PZ Bibliothek 1 72 0 0 72 72 GT Küche GT Lagerraum GT OGTS-Büro GT Personaltoilette mit Vorraum GT Speiseraum GT Betreuungsraum 3 72 0 216 0 216 BLV Lehrerzimmer inkl. Garderobe 1 116 0 0 116 116 BLV Lehrerstation 1 54 0 0 54 54 BLV Schulleitung 1 20 0 0 20 20 BLV stellvertr. Schulleitung 1 17 0 0 17 17 BLV Geschäftszimmer 1 33 0 0 33 33 BLV separater Kopierraum 1 17 0 0 17 17 BLV Arzt 1 17 0 0 17 17 BLV Sprechzimmer 1 17 0 0 17 17 BLV Hausmeisterdienstraum 1 17 0 0 17 17 BLV Schulsozialarbeit 1 17 0 0 17 17 23.07.2019 Ein Mensacontainer mit einem ca. 200 m² großen Speiseraum mit 118 Sitzplätzen sowie die für den Küchenbetrieb notwendigen weiteren Räume wird separat errichtet.
Anlage 6 - Risikobetrachtung
3773 Zeichen
Risikobetrachtung zur Baumaßnahmen Auslagerung Modulbau, Klassen
Hauptstr. 432, 51143 Köln
Risikoklassen I / II / III / IV entspricht Eintrittswahrscheinlichkeit gering / mittel / groß / erheblich
Risiko Beschreibung Bemerkung Klasse
Allgemeine Risiken
Änderungen der
Gesetzgebung/Richtlinien
Nachträgliche
Planungsänderungen aufgrund
neuer Vorgaben
Risiko kann nicht in Gänze
ausgeschlossen werden I/II
Winterbau: Zusätzliche Kosten durch
ungeplante Winterbaumaßnahmen I/II
Anlieger- und Bürgerbeschwerden Verzögerungen im Baustart sowie
Störungen im Bauablauf I
Risiken der Kostenermittlung
Genauigkeit der Kostenermittlung
Gem. DIN 276 Kostenberechnung
in der 2 und 3 Ebene. Dieses
Risiko besteht trotz Aufstellung
der Kostenermittlung in einer
tieferen Bearbeitungsqualität.
Allgemein anerkannte
Unsicherheit, +- 10% II/III
Mengenrisiko
Ermittlung anhand von
Flächenwerten. Das Risiko
besteht trotz differenzierter
Kostenberechnung
Die KB wird nach der DIN nicht
vollumfänglich in Positionen
aufgegliedert. Hier
Planungsrisiken in der KGR
230 und 410 aufgrund vorab
durchzuführender
Kanalsanierung und Anbindung
an Bestandsgebäude
II/III
Preissteigerungen
Preissteigerung zwischen
Aufstellung Kostenberechnung
und Kostenanschlag
II
Planungs- und Ausführungsrisiken
Planungsänderungen
Mehrkosten und /oder
Zeitverzüge durch Nutzerwunsch
aufgrund sich ändernder
Anforderungen/Notwendigkeiten
aufgrund der Aufgabenstellung
und Gefahr von
Veränderungen in der
Schulentwicklungsplanung etc.
sowie von Gesetzeslagen
manifestes Risiko trotz
ausführlicher Abstimmungen
I
Technische Gebäudeausrüstung Hohe Qualitätsanforderungen
Hier Planungsrisiken in der
KGR 230 und 410 aufgrund
vorab durchzuführender
Kanalsanierung und Anbindung
an Bestandsgebäude
II/III
Änderungswünsche politischer Gremien I
Starke technische Ausprägung der
Baumaßnahme
Schnittstellenproblematik der
Planer/Firmen I
Qualitätsprobleme bei den Ausführenden Mehrkosten durch zeitliche
Verzögerungen
i.d.R. Qualitätsdefizite bei der
Wahl des Mindestbietenden III
Insolvenzen Mehrkosten durch zeitliche
Verzuge.
Erfahrungsgemäß hohes Risiko
durch die Wahl des Mindest-
bietenden
III
Gefahr von Preisabsprachen
Anlage 6
Preisgleitklauseln
Änderung der Vergabepreise
durch Weltmarktentwicklung
insbesondere bei Metallen I
Vergabebeschwerden Mehrkosten durch zeitliche
Verzögerungen. Einzelvergaberisiko II
Unvorhersehbare Veränderung der
Bauzeit Mehrkosten von Firmen Einzelvergaberisiko III
Forderungen im späteren
Baugenehmigungsverfahren
Erhöhung der
Brandschutzanforderungen//
Lärmschutz/ Barrierefreiheit
Bauordnungs- und
bauplanungsrechtliche
Klärungen vorab nicht
vollumfänglich möglich
III
Bauliche Risiken durch Bauen im Bestand
Winterbaubeheizung Mehrkosten durch längere
Nutzung I
Tragwerksertüchtigung im Bestand Nicht vorhersehbare
Änderungsnotwendigkeiten I
Zustand der Bausubstanz im
Bestandsgebäude
Mehrkosten durch Mehrmassen
oder neue Planung inklusive
Umsetzung I
Qualität der technischen Anlagen im
Bestand
Nicht vorhersehbare
Änderungsnotwendigkeiten II
Nicht bekannte Bodenbeschaffenheit,
nicht bekannte Bodendenkmäler und
Reste von Kampfmitteln / Bunker
Abbruch und Aushub von
Teilbestand, Beseitigung von
Kampfmitteln
Bodengutachten vorhanden.
Kampfmitteluntersuchung
angefragt
II/III
Passivhaus als Anbau an den Bestand Erreichung des geplanten
Passivhausstandards I
Folgerung
Vor dem Hintergrund der dargestellten Projektrisiken ist eine Reserve für Risiken und
Unvorhergesehenes zwingend zu berücksichtigen. Im konkreten Fall wird ein Risikozuschlag
von insgesamt 5% der Gesamtbaukosten als angemessen betrachtet.
Anlage 7 - Ansichten
8 Zeichen
Anlage 7
Anlage 3a - Kostenberchnung nach DIN 276
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Kostenberechnung nach DIN 276 Stand: 26.04.2019 Schulgebäude / Verwaltungsgebäude: Hauptstr. 432, 51143 Köln Bauvorhaben / Maßnahme: Modulbau Auslagerung Grundschule (Klassen) Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ottoplatz 1 50679 Köln 261/17 Herr Schall Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 100 Grundstück 0,00 EUR Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 200 Herrichten und Erschließen 0,00 EUR 210 Herrichten 14.800,00 EUR 14.800,00 EUR 0,00 EUR 220 Öffentliche Erschließung 0,00 EUR Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 300 Bauwerk — Baukonstruktionen 4.262.292,00 EUR 310 Baugrube 5.832,00 EUR 320 Gründung 247.060,00 EUR 330 Außenwände 0,00 EUR 340 Innenwände 0,00 EUR 350 Decken 96.000,00 EUR 360 Dächer 216.000,00 EUR 370 Baukonstruktive Einbauten 0,00 EUR 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 3.697.400,00 EUR Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 400 Bauwerk — Technische Anlagen 1.277.090,07 EUR 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 155.489,05 EUR 420 Wärmeversorgungsanlagen , 119.848,33 EUR 430 Lufttechnische Anlagen, Kaltrauchventile 116.548,68 EUR 440 Starkstromanlagen 666.548,50 EUR 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 180.920,20 EUR 460 Förderanlagen 0,00 EUR 470 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00 EUR 480 Gebäudeautomation 37.735,31 EUR 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 0,00 EUR Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 500 Außenanlagen 393.110,00 EUR 510 Geländeflächen 70.135,00 EUR 520 Befestigte Flächen 169.775,00 EUR 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 51.975,00 EUR 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 0,00 EUR 550 Einbauten in Außenanlagen 74.400,00 EUR 560 Wasserflächen 0,00 EUR 570 Pflanz- und Saatflächen 26.825,00 EUR 590 Sonstige Außenanlagen 0,00 EUR Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 EUR Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 700 Baunebenkosten 638.000,00 EUR 710 Bauherrenaufgaben 0,00 EUR 711 Projektleitung 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 712 Bedarfsplanung 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 713 Projektsteuerung 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 719 Bauherrenaufgaben, sonstiges 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 720 Vorbereitung der Objektplanung 0,00 EUR 721 Untersuchungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 722 Wertermittlungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 723 Städtebauliche Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 724 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 725 Wettbewerbe 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 730 Architekten- und Ingenieurleistungen KG 300 KG 400 anrechenbare Kosten gem. Aufstellung Honorar gem. HOAI oder Kalkulation 410.000,00 EUR Die hier einzugruppierenden Leistungen entsprechen den Planbereichen der HOAI und sind damit hinreichend definiert. Die Abgrenzung zu den Gutachten und der Beratung (KG 740) ist zu beachten. 731 Gebäudeplanung (§33-37 HOAI) - Pauschale 150.000,00 EUR 732 Freianlagenplanung (§38-40 HOAI) 80.000,00 EUR 733 Planung der raumbildenden Ausbauten 734 Planung der Ingenieurbauwerke u. Verkehrsanlagen (§41-48) 735 Tragwerksplanung (§49-52 HOAI) 100% 15.000,00 EUR 15.000,00 EUR 736 Planung der technischen Ausrüstung (§53-56 HOAI)- geschätzt bei HZ III min 150.000,00 EUR 739 Architekten- und Ingenieurleistungen, sonstiges KG 490 100% 0,00 EUR 15.000,00 EUR 740 Gutachten und Beratung 48.000,00 EUR Die hier erfassten Leistungen stellen einerseits Planbereiche der HOAI dar, die ähnlich der Leistungen der KG 730 strukturiert sind (z.B. Thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik); andererseits können hier auch Einzelberatungen als Dienstleistungen (KG 749) erfasst werden. 741 Thermische Bauphysik 0,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR 742 Schallschutz und Raumakustik, Nachhallmessungen 1,00 Psch. 0,00 EUR 0,00 EUR 743 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 1,00 Psch 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR 744 Vermessung 1,00 Psch 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR 745 Lichttechnik, Tageslichttechnik 0,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR 746 Brandschutz (Fluchtwegpläne überarbeiten) 1,00 Psch 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR 747 Sicherheits- und Gesundheitsschutz 1,00 Psch 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR 748 Umweltschutz, Altlasten 0,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR 749 Gutachten und Beratung, sonstiges (HPC/Synlab etc.) 1,00 Psch 20.000,00 EUR 20.000,00 EUR 750 Künstlerische Leistungen 0,00 EUR 760 Finanzierungskosten 0,00 EUR 770 Allgemeine Baunebenkosten 180.000,00 EUR Anlage 3a Kostenberechnung nach DIN 276 Stand: 26.04.2019 Schulgebäude / Verwaltungsgebäude: Hauptstr. 432, 51143 Köln Bauvorhaben / Maßnahme: Modulbau Auslagerung Grundschule (Klassen) Hierzu gehören die Gebühren wie Baugenehmigungsgebühr, Prüfingenieur,Gebühren für Befreiung, Genehmigungen von Fachbehörden wie Gewerbeaufsichtsamt, Einmessen Liegenschaftsamt/Katasteramt, u.a. Die Betriebskosten während der Bauzeit können ebenso zu den Kosten der KG 700 zählen. Bei Neubauten mit langer Bauzeit ist die Zuordnung der Heizkosten bis zur Inbetriebnahme nachvollziehbar. Beim Bauen im Bestand ist die Zuordnung nicht immer gegeben. 771 Prüfung, Genehmigungen, Abnahmen 1,00 Psch 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR 772 Bewirtschaftungskosten 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR 773 Bemusterungskosten 1,00 Psch 0,00 EUR 0,00 EUR 774 Betriebskosten nach der Abnahme 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR 775 Versicherungen 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR 779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges Wachdienst 1,00 Psch. 15.000,00 EUR 15.000,00 EUR Baureinigung 1,00 Psch. 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR 790 Sonstige Baunebenkosten, Unvorhergesehenes 1,00 Psch. 150.000,00 EUR 150.000,00 EUR Kostenzusammenstellung nach Kostengruppen 100 - 700 100 Grundstück 0,00 EUR 200 Herrichten und Erschließen 0,00 EUR 300 Bauwerk — Baukonstruktionen 4.262.292,00 EUR 400 Bauwerk — Technische Anlagen 1.277.090,07 EUR 500 Außenanlagen 393.110,00 EUR 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 EUR 700 Baunebenkosten ohne KG 900 - Honorare Objektplanung GW und Leistungen der GW 638.000,00 EUR Gesamtkosten nach Kostengruppe 100 - 700, Netto: ohne KG 900 - Honorare Objektplanung GW und Leistungen der GW 6.570.492,07 EUR zzg. 19% MwSt.: 19% 1.248.393,49 EUR Gesamtkosten nach Kostengruppe 100 - 700, Brutto: 7.818.885,56 EUR Massen Einheit EP GP Zwischensumme Gesamtsumme 900 Eigenleistungen der GW, Verrechnung rein netto! 201.621,32 EUR 910 Bauherrenaufgaben 151.121,32 EUR 911 Projektleitung 0,90 % 6.570.492,07 EUR 59.134,43 EUR 912 Bedarfsplanung 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR 913 Projektsteuerung 1,40 % 6.570.492,07 EUR 91.986,89 EUR 914 Bauherrenaufgaben, sonstiges 0,00 Stk 0,00 EUR 0,00 EUR 920 Vorbereitung der Objektplanung 0,00 EUR 921 Untersuchungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 922 Wertermittlungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 923 Städtebauliche Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 924 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 925 Wettbewerbe 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 926 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00 0,00 EUR 0,00 EUR 930 Architekten- und Ingenieurleistungen KG 300 KG 400 anrechenbare Kosten gem. Aufstellung Honorar gem. HOAI oder Kalkulation 3.000,00 EUR Die hier einzugruppierenden Leistungen entsprechen den Planbereichen der HOAI und sind damit hinreichend definiert. Die Abgrenzung zu den Gutachten und der Beratung (KG 740) ist zu beachten. 931 Gebäudeplanung (§33-37 HOAI)-geschätzt 932 Freianlagenplanung (§38-40 HOAI) 933 Planung der raumbildenden Ausbauten 934 Planung der Ingenieurbauwerke u. Verkehrsanlagen (§41-48) 935 Tragwerksplanung (§49-52 HOAI) 936 Planung der technischen Ausrüstung (§53-56 HOAI) Fachplanungen / Anlagengruppen: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen KG 410 - Wärmeversorgungsanlagen KG 420 - Lufttechnische Anlagen KG 430 - Starkstromanlagen KG 440 3.000,00 EUR - Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen KG 450 - Förderanlagen KG 460 - nutzungsspezifische Anlg. u. verfahrenstechnische Anlagen KG 470 - Gebäudeautomation u. Automation von Ingenieurbauwerken KG 480 939 Architekten- und Ingenieurleistungen, sonstiges KG 490 940 Gutachten und Beratung 0,00 EUR Die hier erfassten Leistungen stellen einerseits Planbereiche der HOAI dar, die ähnlich der Leistungen der KG 730 strukturiert sind (z.B. Thermische bauphysik, Schallschutz, Raumakustik); andererseits können hier auch Einzelberatungen als Dienstleistungen (KG 749) erfasst werden. 941 Thermische Bauphysik 0,00 Stk 0,00% 0,00% 942 Schallschutz und Raumakustik 0,00 Stk 0,00% 0,00% 943 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 0,00 Stk 0,00% 0,00% 944 Vermessung 0,00 Stk 0,00% 0,00% 945 Lichttechnik, Tageslichttechnik 0,00 Stk 0,00% 0,00% 946 Brandschutz 0,00 Psch 0,00% 0,00% 947 Sicherheits- und Gesundheitsschutz 0,00 Stk 0,00% 0,00% 948 Umweltschutz, Altlasten 0,00 Stk 0,00% 0,00% 949 Gutachten und Beratung, sonstiges 0,00 Stk 0,00% 0,00% 950 Künstlerische Leistungen 0,00 EUR 951 Kunstwettbewerbe 0,00 Stk 0,00% 0,00% 952 Honorare 0,00 Stk 0,00% 0,00% 953 Künstlerische Leistungen, sonstiges 0,00 Stk 0,00% 0,00% 960 Finanzierungskosten 0,00 EUR 961 Finanzierungsbeschaffung 0,00 Stk 0,00% 0,00% 962 Fremdkapitalzinsen 0,00 Stk 0,00% 0,00% 963 Eigenkapitalzinsen 0,00 Stk 0,00% 0,00% 969 Finanzierungskosten, sonstiges 0,00 Stk 0,00% 0,00% 970 Allgemeine Baunebenkosten 47.000,00 EUR Kostenberechnung nach DIN 276 Stand: 26.04.2019 Schulgebäude / Verwaltungsgebäude: Hauptstr. 432, 51143 Köln Bauvorhaben / Maßnahme: Modulbau Auslagerung Grundschule (Klassen) Hierzu gehören die Gebühren wie Baugenehmigungsgebühr, Prüfingenieur,Gebühren für Befreiung, Genehmigungen von Fachbehörden wie Gewerbeaufsichtsamt, Einmessen Liegenschaftsamt/Katasteramt, u.a. Die Betriebskosten während der Bauzeit können ebenso zu den Kosten der KG 700 zählen. Bei Neubauten mit langer Bauzeit ist die Zuordnung der Heizkosten bis zur Inbetriebnahme nachvollziehbar. Beim Bauen im Bestand ist die Zuordnung nicht immer gegeben. 971 Prüfung, Genehmigungen, Abnahmen 1,00 Stk 1.500,00 EUR 1.500,00 EUR 500,00 EUR 972 Bewirtschaftungskosten 0,00 Stk 0,00% 0,00% 973 Bemusterungskosten 0,00 Stk 0,00% 0,00% 974 Betriebskosten nach der Abnahme 0,00 Stk 0,00% 0,00% 975 Versicherungen 0,00 Stk 0,00% 0,00% 979 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges (27) Zentrales Vergabeamt - Vergabe / Pauschale 1,00 Psch. 35.000,00 EUR 35.000,00 EUR (27) Zentrales Vergabeamt - Nachträge 1,00 Psch. 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR 990 Sonstige Baunebenkosten, Unvorhergesehenes und Rundung 1,00 Psch. 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR Gesamtkosten nach Kostengruppe 900, rein Netto: inkl. Honorar Objektplanung und GW netto 201.621,32 EUR Gesamtkosten KG 100-700 + KG 900 (GW) netto / brutto 8.020.506,88 EUR
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2447/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.11.2019
- Erstellt
- 11.07.2019 09:45