3058/2023
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen: Fragen zur Kosten- und Finanzierungsübersicht, Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu AN/1652/2023 aus der Sitzung vom 31.08.2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 28.09.2023 3058/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen: Fragen zur Kosten- und Finanzierungsübersicht, Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu AN/1652/2023 Im Nachgang zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 wurden von der Fraktion DIE LINKE Fragen zur Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht zum 31.12.2022 schriftlich eingereicht. Die Fragen werden im Folgenden beantwortet. 1) Im interfraktionellen Gespräch am 22.08.2023 wurde zugesagt, dass die Gremien eine vollständige Liste der 57 Teilprojekte erhalten. Im Kurzbericht zur KuF befindet sich ein Kostenstrukturplan, der die Teilprojekte auflistet. Die Auflistung enthält aber keine wei- teren Angaben. Ist beabsichtigt, eine vollständige Liste der Teilprojekte mit qualifizierten Angaben zu den Teilprojekten vorzulegen? Aufgrund von Schutzrechten Dritter kann nur eine modifizierte Auflistung auf Ebene der Kos- tengruppen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Die Kostendarstellung für die einzel- nen Teilprojekte ist jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, denn teilweise können Kosten der Kostengruppen bislang nicht auf einzelne Teilprojekte geschlüsselt werden. Beispielsweise werden Planungskosten im Bereich der Erschließung derzeit jeweils nur einem Teilprojekt zu- geordnet, obwohl die Planung für mehrere Teilprojekte zusammen erfolgt. Zudem darf eine Auf- schlüsselung aus vorgenannten Gründen keine konkreten Rückschlüsse bei schutzwürdigen Interessen wie beispielsweise der Wahrung von Betriebsgeheimnissen bieten. Alternativ könnte eine Einsichtnahme unter Wahrung von schutzwürdigen Interessen beim Entwicklungsträger erfolgen. 2) Im Kurzbericht zur KuF sind 49.707 T€ für Aufwendungen der moderne stadt für Ord- nungsmaßnahmen enthalten. Der dem zugrundeliegende Ordnungsmaßnahmen-ver- trag zwischen Stadt Köln und moderne stadt ist der Fraktion DIE LINKE nicht bekannt. Ist beabsichtigt, ihn dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben? Für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen wurde und wird eine Vielzahl an Vertragswerken abgeschlossen. Dabei ist nicht beabsichtigt, diese Verträge den politischen Gremien zur Kenntnis zu geben. Dies ist auch bei anderen städtebaulichen Verträgen generell nicht der Fall. Es besteht aber die Möglichkeit darzustellen, welche Verträge bereits abgeschlos- sen wurden und was sie beinhalten. 2 3) Zur Finanzierung der Grundschule werden in der Mitteilung und im Kurzbericht zur KuF unterschiedliche Aussagen gemacht. Welche der beiden Aussagen ist richtig? In dem Mitteilungstext ist versehentlich das Wort „Grundschule“ enthalten. Es ist gestrichen worden, aber die Mitteilung konnte nicht rechtzeitig vor der Sitzung des Stadtentwicklungsaus- schusses ausgetauscht werden. Demnach besteht die Veränderung gegenüber der Fort- schreibung zum 31.12.2021 darin, dass die Kosten für Kitas nicht mehr in der Kosten- und Fi- nanzierungsübersicht enthalten sind, da sie über die Investoren hergestellt und finanziert wer- den. Die Kosten für die Grundschule sind weiterhin enthalten und wurden entsprechend den Bau- kostensteigerungen der vergangenen Jahre fortgeschrieben. 4) In dem interfraktionellen Gespräch am 19.01.2023 wurde eine Mitteilung über den Stand der Verhandlungen über Abwendungsvereinbarungen mit den verbliebenen Eigentü- mern und über die laufenden Normenkontrollverfahren zugesagt. Diese Mitteilung hat es unseres Wissens bisher noch nicht gegeben. Wann wird dem Stadtentwicklungsaus- schuss diese angekündigte Mitteilung vorgelegt werden? Eine Mitteilung zum Stand der Verhandlungen mit den Dritteigentümern, die Kläger des Nor- menkontrollverfahrens sind oder waren, erfolgt, wenn dieses abgeschlossen ist. Eine Informa- tion zum laufenden Verfahren ist aus Gründen der Verschwiegenheit nicht möglich. Auch über den Stand der Verhandlungen über Abwendungsvereinbarungen mit sonstigen Eigentümern soll erst berichtet werden, wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind, um diese aufgrund von Verknüpfungen zum Normenkontrollverfahren nicht zu beeinträchtigen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3058/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.09.2023
- Erstellt
- 22.09.2023 09:58