1916/2021
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung, hier: Kunst im öffentlichen Raum II: Digitaler Skulpturenrundgang
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Beschlussvorlage Rat
5350 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 1916/2021 Freigabedatum 28.07.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung, hier: Kunst im öffentlichen Raum II: Digitaler Skulpturenrundgang Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Geschäftsführung des Kunstbeirates mit der Umsetzung der folgenden Maßnahme aus der Kulturentwicklungsplanung (KEP) • Kunst im öffentlichen Raum – Digitaler Skulpturenrundgang Im Haushalt 2020/2021 stehen Mittel für den Kulturentwicklungsplan zur Verfügung. Die Maßnahme soll mit insgesamt 35.000 € im Jahr 2021 aus diesem Budget finanziert werden. Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 35.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent- wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei- ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats- beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der besseren Sichtbarmachung und Erfahrbarkeit von Kunst im öffentlichen Raum, s. KEP Seite 54. Projekt: Die Künste im öffentlichen Raum sollen sukzessive an die Anforderungen einer sich wandelnden Stadtgesellschaft angepasst werden. Der digitale Blick auf Kunst wurde gerade in Zeiten von Corona geschärft und es bedarf eines qualitativ und quantitativ gesteigerten Angebotes seitens der Kommu- ne, den Bedarfen einer sich stetig weiter digitalisierenden Gesellschaft gerecht zu werden. 3 Als Querschnittsthema hat das Thema Räume einen besonderen Stellenwert in der Kulturentwick- lungsplanung. Auch der öffentliche Raum ist hierin inkludiert. Seite 54 der KEP spricht davon, dass die "Künste im öffentlichen Raum" inspirieren, Identifikation ermöglichen und geeignet sind, Kunst auf leichte und verständliche Art für Alle in den Alltag einzubringen. Eine zusammenhängend digitale Op- tion zum Erfahren des reichen Schatzes öffentlich zugänglicher Skulpturen im städtischen Raum fehlt bislang. Eine digitale Stadt-Tour entlang circa 100 besonderer Kunstwerke soll die Kunst im öffentlichen Raum nochmals aufwerten und auch in Corona-Zeiten eine Betrachtung ermöglichen. Die Aufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf 35.000,00 €. Bei der Beauftragung eines Dienstleisters, der einen digitalen Stadtrundgang entlang von 100 Kunstwerken im öffentlichen Raum realisiert, werden unter anderem die städtischen Anforderungen an Geodaten berücksichtigt. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von einmalig 35.000 € stehen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist vor dem Hintergrund des während der Corona-Pandemie ohnehin wegbrechenden Kulturangebotes dringend erforderlich. Der digitale Zugang zu Kunst und Kultur und die Bereitstellung eines digitalen Angebotes für Kunst im öffentlichen Raum ist Angelegen- heit und Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Der Deutsche Städtetag hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass „…die allgemeinen Finanzie- rungsprobleme von öffentlichen Aufgaben eine programmatische Verunsicherung im Kulturbereich bewirken. Diese versetzt viele Städte in eine Position der strukturellen kulturellen Schwäche. Kultur- politik droht in eine Falle zu geraten: Indem sie sich angesichts der finanziellen Restriktionen vorran- gig auf den Erhalt kultureller Infrastruktur konzentriert, drohen die wichtigsten Aufgaben aus dem Blick zu geraten, nämlich die allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen zu begleiten, die kulturel- le Entwicklung der Stadt strategisch zu betreiben und die jeweils besondere, sich aber ständig wan- delnde Identität der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken“ – mit der vorliegenden Maßnahmen aus dem KEP bewirkt die Stadt Köln den Erhalt elementarer Infrastruktur.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1916/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.07.2021
- Erstellt
- 19.05.2021 14:35