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2085/2025

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 27.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 - Aufwand

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2977 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer          27.06.2025 
 2085/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2025/2026 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind,  
- für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar-
beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro-
duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht.

2 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 - Aufwand

3088 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 103.766,30 €
50.000,00 €
0701 15
Transferauf-
wendungen 
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Der Rat hat mit der Vorlage 0443/2025 die Verteilung der Finanzmittel 
für 2025 und 2026 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Die Mittel 
werden - wie im Vorjahr - im Teilplan 0701 Gesundheitsdienste in Höhe 
von 153.766,30 € überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur 
Verfügung gestellt. 
153.766,30 € 0504 15
Transfer-
leistungen
Dez. V / 53
2 Üpl. 1.095.500,00 € 0403-
0410
16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 03. Dezember 2024 
(3568/2024) die Verwendung der Mittel für die Sonderausstellungen. 
Der Etat ist zentral im Teilplan 0401 
(Museumsreferat) veranschlagt. Nun sollen nach dem entsprechendem 
Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die inhaltlich 
zutreffenden Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. 
Die Sonderausstellungen befinden sich in der Vorbereitung, teilweise 
bereits in der Umsetzung. 
1.095.500,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VII / 4
3 Üpl. 30.000,00 € 0201 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im polit. VN zum Hpl. 2025/2026 wurden für die Bekämpfung invasiver 
Arten 30.000 € p.a. bereitgestellt, die in Produktgruppe 1401 
Umweltordnung, -vorsorge bei Amt 57 verortet wurden. Die Mittel 
werden für das "Gänsemanagement" der Unteren Jagd- u- 
Fischereibehörde Amt 67 benötigt, da in Produktgruppe 0201 
Allgemeine Sicherheit und Ordnung für das Gänsemanagement keine 
Mittel zur Verfügung stehen. Die Mittel sind sachgerecht gem. § 83 
Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung durch 
Beigeordneten-ÜPL in die Produktgruppe 0201 umzuschichten.
30.000,00 € 1401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VIII / 
57
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4 Üpl. 130.000,00 € 0417 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
2023 wurden durch einen Sachverständigen erhebliche Mängel an der 
Obermaschinerie der Puppenspielbühne festgestellt. Die veraltete 
Anlage entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsvorgaben. Im 
Doppelhaushalt 2025/2026 waren dafür ursprünglich 250.000 € 
eingeplant. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich jedoch auf ca. 
380.000 €. Die zusätzlich benötigten 130.000 € können durch eine 
überplanmäßige Mittelbereitstellung zu Lasten des Teilergebnisplanes 
der Stadtbibliothek gedeckt werden.
130.000,00 € 0418 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. VII / 
4101
5
6
7
8
9

Beratungsverlauf (2)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2085/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
27.06.2025
Erstellt
23.06.2025 14:47