2085/2025
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 27.06.2025 2085/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2025/2026 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind, - für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar- beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro- duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 2 Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 - Aufwand
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 103.766,30 € 50.000,00 € 0701 15 Transferauf- wendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Rat hat mit der Vorlage 0443/2025 die Verteilung der Finanzmittel für 2025 und 2026 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Die Mittel werden - wie im Vorjahr - im Teilplan 0701 Gesundheitsdienste in Höhe von 153.766,30 € überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt. 153.766,30 € 0504 15 Transfer- leistungen Dez. V / 53 2 Üpl. 1.095.500,00 € 0403- 0410 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 03. Dezember 2024 (3568/2024) die Verwendung der Mittel für die Sonderausstellungen. Der Etat ist zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt. Nun sollen nach dem entsprechendem Ausschussbeschluss die Mittel haushaltsneutral in die inhaltlich zutreffenden Teilpläne der Museen umgeschichtet werden. Die Sonderausstellungen befinden sich in der Vorbereitung, teilweise bereits in der Umsetzung. 1.095.500,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 4 3 Üpl. 30.000,00 € 0201 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im polit. VN zum Hpl. 2025/2026 wurden für die Bekämpfung invasiver Arten 30.000 € p.a. bereitgestellt, die in Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge bei Amt 57 verortet wurden. Die Mittel werden für das "Gänsemanagement" der Unteren Jagd- u- Fischereibehörde Amt 67 benötigt, da in Produktgruppe 0201 Allgemeine Sicherheit und Ordnung für das Gänsemanagement keine Mittel zur Verfügung stehen. Die Mittel sind sachgerecht gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung durch Beigeordneten-ÜPL in die Produktgruppe 0201 umzuschichten. 30.000,00 € 1401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VIII / 57 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 Üpl. 130.000,00 € 0417 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2023 wurden durch einen Sachverständigen erhebliche Mängel an der Obermaschinerie der Puppenspielbühne festgestellt. Die veraltete Anlage entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsvorgaben. Im Doppelhaushalt 2025/2026 waren dafür ursprünglich 250.000 € eingeplant. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich jedoch auf ca. 380.000 €. Die zusätzlich benötigten 130.000 € können durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zu Lasten des Teilergebnisplanes der Stadtbibliothek gedeckt werden. 130.000,00 € 0418 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. VII / 4101 5 6 7 8 9
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2085/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 23.06.2025 14:47