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2757/2025

Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im Stadtbezirk Chorweiler

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.12.2025, TOP 8.1.2

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3530 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2757/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.11.2025 
 
Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im 
Stadtbezirk Chorweiler 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungs-
bedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu 
überprüfen, so dass im Bezirk Chorweiler in Zukunft keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern 
oder Jugendzentren von der Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende 
Organisationen angemietet oder in anderer Form genutzt werden können. 
 
 
Die Verwaltung bezieht zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler bezüglich der 
Vermietung von Schulraum Stellung wie folgt: 
 
 
Die Vermietung städtischer Räumlichkeiten an Parteien erfolgt grundsätzlich nach den vom 
Rat beschlossenen Vorgaben (wie z. B. Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung 
von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken bzw. Nutzungs- und Entgeltordnung für die 
Nutzung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken der Stadt Köln und dem Leitfaden 
zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, rassistische 
und antisemitische Gruppen (Seite 11 f.). Die Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vermietung 
von Schulraum für nichtschulische Zwecke wurde kürzlich erst aktualisiert und durch den Rat 
beschlossen. Im Rahmen der Aktualisierung wurde die Vermietung an politische Parteien the-
matisiert und erörtert. Auch die Bezirksvertretungen waren in den Prozess eingebunden und 
haben der Neufassung zugestimmt. 
 
Steht die öffentliche Einrichtung – vorbehaltlich von der Gemeinde vorgenommener Wid-
mungs- oder sonstiger Beschränkungen (insb. in unmittelbarer Nähe zu Wahlen) – regionalen 
und gegebenenfalls auch überregionalen politischen Parteien zur Verfügung, sind Gemeinden 
verpflichtet, alle Parteien formal gleich zu behandeln. Das gebietet die in Artikel 21 GG veran-
kerte Chancengleichheit der Parteien sowie das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus Arti-
kel 3 GG. 
 
Die Verwaltung hat zu dem Thema auch mit der Mitteilung 1477/2025 (Auswirkungen der Ent-
scheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 02.05.2025 zur Einstufung der Bun-
despartei AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung) informiert. In dieser Mitteilung 
heißt es:

2 
 
[…] Die Stadt Köln hat durch Widmung entschieden, Schulräume sowie Räume in Bürgerhäu-
sern und Bürgerzentren für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, die parteipolitischen 
Zwecken dienen. Sofern öffentliche Räume für die Nutzung durch Parteien gewidmet sind, ha-
ben alle Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Die Stadt Köln ist verpflichtet, alle 
Parteien gleich zu behandeln, solange sie nicht verboten sind. Über ein solches Verbot ent-
scheidet das Bundesverfassungsgericht, Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz.  
Erst wenn eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, entfällt der An-
spruch. Solange dies nicht der Fall ist, kann eine Vermietung auch unter Berücksichtigung der 
Grundlage der städtischen Extremismusklausel nur abgelehnt bzw. gekündigt werden, wenn 
sich für die geplante Nutzung konkrete Nachweise für strafbare Handlungen erbringen lassen. 
[…] 
 
Im Ergebnis bedeutet dies, entweder stellt die Stadt Köln allen Parteien Schulraum zur Verfü-
gung oder keiner Partei. "

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2757/2025
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.10.2025
Erstellt
09.09.2025 11:33