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0207/2023

Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Die Linke/ Die Partei und der Einzelmandatsträger Elke Schroeder (KlimaFreunde) und Marlis Poettgen (FDP) betr. Sachstand Bebauungsplan "Sicherung der Clubkultur"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2023, TOP 6.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7385 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0207/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 07.03.2023 
 
Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion, der Fraktion Die Linke/ Die Partei, der Einzelmandatsträgerin Elke Schroeder 
(KlimaFreunde) und der Einzelmandatsträgerin Marlis Poettgen (FDP)  
betr. Sachstand Bebauungsplan "Sicherung der Clubkultur im Bereich 
Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld" 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 3. September 2020 den Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-
Ehrenfeld“ gefasst. Planungsziel ist die Einrichtung „Urbanes Gebiet (MU) mit einem Regel-
ausschluss von Diskotheken und Clubs unter Zulassung dieser Einrichtungen an definierten 
Sondergebiets-Standorten (SO) mit Einschränkungen der umgebenden Wohnnutzung im MU“. 
Neben dem Erhalt bestehender Betriebe soll auch die Neuansiedlung von Clubs ermöglicht 
werden. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welchen Bearbeitungsstand zur inhaltlichen Ausgestaltung der Planungsziele hat der Be-
bauungsplan? 
2. Wann ist mit den Vorlagen zu weiterführenden Beschlüssen zu rechnen?  
3. Welche Auswirkungen hat der im Verfahren befindliche Bebauungsplan auf anstehende 
Entscheidungen über Bauvoranfragen und Bauanträge im Plangebiet? 
4. Widerspricht der zu erarbeitende Bebauungsplan dem geplanten Bauvorhaben von Al-
diSüd-Grüner Weg? 
5. Falls ja, welche Entscheidungen sind zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens zu 
treffen? 
 
 
Antwort der Verwaltung:.  
 
1. Welchen Bearbeitungsstand zur inhaltlichen Ausgestaltung der Planungsziele hat 
der Bebauungsplan? 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Sicherung der Clubkultur wurde am 03.09.2020 
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Aufgrund der Vielzahl an anderen wichti-

2 
 
gen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen, insbesondere im Bereich der Weststadt, 
musste die weitere Bearbeitung übergangsweise zurückgestellt werden.  
 
2. Wann ist mit den Vorlagen zu weiterführenden Beschlüssen zu rechnen? 
 
Grundlage für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und weiterführende Be-
schlüsse ist die vertiefte fachliche Aufarbeitung der Regelungserfordernisse. Für die 
Grundlagenexpertise wurde seinerzeit Herr Prof. Dr. Schmidt-Eichstaedt als ausgewiese-
ner Bau- und Planungsrechtsexperte beauftragt. Die Verwaltung beabsichtigt die Folgebe-
auftragung des Experten, sobald extern Bearbeitungskapazitäten angeboten werden kön-
nen.  
 
3. Welche Auswirkungen hat der im Verfahren befindliche Bebauungsplan auf anste-
hende Entscheidungen über Bauvoranfragen und Bauanträge im Plangebiet? 
 
Formal gilt bis zur Fassung des Satzungsbeschlusses das aktuell vor Ort geltende Pla-
nungs- und Bauordnungsrecht. Der Aufstellungsbeschluss hat jedoch eine wichtige Rege-
lungsfunktion, weil unerwünschten Entwicklungen, die die Sicherung der Clubkultur gefähr-
den, durch eine Zurückstellung eines Baugesuchs und einer Veränderungssperre entgegen 
gewirkt werden kann. Durch den Aufstellungsbeschluss wurde und wird Investoren die Be-
deutsamkeit der Clubkultur deutlich, so dass diese von vorneherein ihre Entwicklungsab-
sichten auf die Sicherung der Clubkultur anpassen können.  
 
4. Widerspricht der zu erarbeitende Bebauungsplan dem geplanten Bauvorhaben von 
Aldi Süd - Grüner Weg? 
 
Da das ‚Barinton‘ bereits geschlossen ist und eine neue Nutzung in Form einer Kampf-
sporteinrichtung in den gleichen Räumlichkeiten stattfindet, kann der aufzustellende Be-
bauungsplan an dieser Stelle zunächst keine Schutzwirkung mehr entfalten. Insofern wird 
der in der Aufstellung befindliche Bebauungsplan diesbezüglich kein Sondergebiet mehr 
festsetzen können. Es bleiben daher für dieses Plangebiet nur noch das ‚Sonic Ballroom‘ 
und die ‚Live Music Hall‘ als Orte, die durch den aufzustellenden Bebauungsplan geschützt 
werden sollen. 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans hat zunächst keine einschränkende Wirkung, solange 
für diesen Bereich keine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen worden ist. Allei-
ne diese würde dazu führen, dass keine weiteren Baugenehmigungen erteilt werden dürf-
ten. Darüber hinaus soll ‚nur‘ ein einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Absatz 3 
BauGB aufgestellt werden, der allein die Merkmale SO, MU und die jeweiligen Schutzzo-
nen ausweist. Das bedeutet, dass die weiteren bauplanungsrechtlichen Kriterien im Übri-
gen nach § 34 BauGB bewertet werden müssen. Derzeit ist das Plangrundstück nicht von 
einem Bebauungsplan überplant. 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann das hier in Rede stehende Vorhaben nach § 34 BauGB be-
urteilt werden. Im Genehmigungsverfahren müssen weitere Fachprüfungen (zum Beispiel 
Verkehr) durchgeführt und die Einhaltung aller immissionsschutzrechtlicher Belange nach-
gewiesen werden.  
 
Mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes haben die politischen 
Gremien ihre gewünschte stadtentwicklungspolitische Zielsetzung für dieses Quartier be-
tont: Ausdrücklich soll die Clubkultur geschützt und eine Wohnnutzung in Teilbereichen 
(das heißt innerhalb der Schutzzone der vorhandenen Clubs) verhindert werden. In diesem 
Sinne wäre eine Korrektur des aktuellen politischen Willens, der sich bisher auch auf das 
Grundstück von ALDI Süd erstreckt, erforderlich.  
 
5. Falls ja, welche Entscheidungen sind zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens 
zu treffen? 
 
Die Verwaltung empfiehlt eine erneute Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses des 
Bebauungsplanes zur Sicherung der Clubkultur: Der Geltungsbereich sollte mindestens um

3 
 
das Vorhabengrundstück verkleinert werden. Damit kann der mit aktueller Beschlusslage 
bestehende stadtentwicklungspolitische Widerspruch, einerseits die Clubkultur innerhalb 
des Geltungsbereiches zu schützen und andererseits Wohnungsbau am Grünen Weg 2 zu 
unterstützen, aufgehoben werden.  
 
Konsequent erscheint hierbei die Herausnahme des gesamten Streifens entlang des Grü-
nen Wegs bis zur Vogelsanger Straße in der Tiefe des Grundstücks von ALDI Süd, da hier 
aufgrund der vorhandenen Bebauung keine Neuansiedlung von Clubs realistisch erscheint.  
 
Aufgrund der nicht vorhandenen Entwicklungsperspektiven von neuen Club-Standorten in-
nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes infolge des gerade in den vergan-
genen Jahren hier stattgefundenen Transformationsprozesses erscheint es zudem sinnvoll, 
den Fokus auf die Sicherung der bestehenden Clubs zu richten. Entsprechend sollte darauf 
verzichtet werden, künftige Neuansiedlungen zu ermöglichen (siehe Beschlusspunkt 4 des 
Aufstellungsbeschlusses vom 03.09.2020). Neuansiedlungen von Clubs lassen sich gemäß 
der vorgesehenen Methodik planungsrechtlich ohnehin nicht sichern, sofern Standorte 
noch nicht klar definiert wurden. Denn die Sicherung erfolgt über Festsetzung von Sonder-
gebieten mit Zweckbestimmung sowie Schutzzonen, die auf Grundlage von Lärmschutz-
gutachten erstellt werden. 
 
Der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld erhält die Beantwortung der 
Anfrage ebenfalls zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.03.2023 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0207/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.01.2023
Erstellt
16.01.2023 13:16