0920/2022
Spielplatz Klingelpützanlage Umgestaltung
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5158 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 0920/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatz Klingelpützanlage,Altstadt Nord, Umgestaltung Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des öffentlichen Spiel- platzes Klingelpütz Anlage im Stadtteil Altstadt Nord mit Gesamtkosten in Höhe von 110.000 Euro durchzuführen. Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 110.000 Euro im Teilfinanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teil- planzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen Im Rahmen der War- tung und Pflege durch 67, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Klingelpützanlage ist Bestandteil des Klingelpützparks im Gereons Viertel, Stadtteil Altstadt Nord. Die Standortanalyse der aktuellen Spielplatzbedarfsplanung zeigt, dass der Stadtteil über einen hohen Fehlbedarf an Spiel - und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche verfügt und die niedrigste Versorgungsquote im Bezirk Innenstadt aufweist. Im Rahmen der aktuellen Spiel- platzbedarfsplanung ist für den Spielplatz Klingelpützanlage eine priorisierte Maßnahme in Form einer Ersatzbeschaffung für die alte Seilbahn und die alte Drehscheibe vorgesehen. Gleichzeitig soll eine weitere Schaukelanlage mit Nestschaukel aufgestellt werden. Im Rahmen der Planungen wurden Kinder und Jugendliche der Freizeitanlage Klingelpütz beteiligt. Auf dem Spielplatz „Klingelpützanlage“ wurde vor längere Zeit aufgrund der Verkehrssiche rheit die alte Seilbahn abgebaut. Der alte Standort kann aufgrund des dichten Baumbestandes in der Hangla- ge und des neuen Schulbaus nicht mehr in Betracht gezogen werden. Daher ist vorgesehen, die neue Seilbahn mit Anlauframpe im südlichen Spielplatzbereich an die eigentliche Spielplatzfläche heranzu- rücken. Hierfür ist es erforderlich eine neue Sandfläche anzulegen und den Aushub fachgerecht zu entsorgen. Durch den neuen Standort wird der Spielplatzbereich kompakter und bietet den Eltern eine 3 bessere visuelle Einsehbarkeit zu der Seilbahn. Die Kinder hingegen müssen keine Gehwege kreu- zen und können sich innerhalb der Spielplatzfläche gefahrloser hin und her bewegen. Die große alte Drehscheibe musste aufgrund eines nicht reparablen Defekts demontiert werden. Es ist vorgesehen die Drehscheibe zu ersetzen und in die vorhandene Sandfläche einzubauen. Die farb- liche Gestaltung haben Kinder und Jugendliche aus der Freizeitanlage „Klingelpütz“ übernommen und wollten bewusst mit Ihrem „Regenbogen“ Design ein sichtba res Zeichen für Diversität und Vielfalt setzen. Zwischen der angrenzenden westlichen Durchwegung und dem bestehenden Seilzirkus soll eine weitere neue, kleine Sandfläche erstellt werden. Dort ist die Montage einer Schaukelanlage mit Nestschaukel vorgesehen. Um den Spielwert der Spielplatzfläche „Klingelpützanlage“ zu halten ist die beschriebene Umgestal- tung zwingend erforderlich und dient der Aufrechterhaltung der Versorgungsquote im Stadtteil Alt- stadt-Nord. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 110.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen im Teil- finanzplan 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), bei Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 110.000 Euro p. a sind anteilig im Haushaltsplan 2022, Teilergebnisplan 0604 (Kinder- und Ju- gendarbeit), Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Ab 2023 ff. werden die hierfür erforder- lichen Mittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse von Dez. IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) innerhalb des dann zugewiesenen Budgets finanziert. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0920/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.03.2022
- Erstellt
- 15.03.2022 15:46