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1618/2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen, hier: Sachstandsinformation zur Empfehlung des Gestaltungsbeirates

Mitteilung Ausschuss 22.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.06.2023, TOP 10.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage Präsentation Gestaltungsbeirat

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Mitteilung Ausschuss

4136 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer  22.05.2023 
 1618/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen, 
hier: Sachstandsinformation zur Empfehlung des Gestaltungsbeirates 
Mit der Vorlage 3166/2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 27.10.2022 beschlossen, 
dass für das Wohnungsbauprojekt „Am Bilderstöckchen“ der GAG aufgrund des speziellen 
Grundstückszuschnittes sowie des engen Zeitplanes bis zum durch das Baugesetzbuch vor-
gegebenen Verfahrensabschluss bis Ende 2024 die Qualifizierung durch den Gestaltungsbei-
rat (GBR) vorgenommen werden soll.  
Das Projekt ist am 09.05.2023 in mehreren Varianten auf Grundlage der Entwürfe des Kölner 
Architekturbüros Molestina Architekten durch den GBR beraten worden.  
 
Im Ergebnis ist durch den GBR festgestellt worden, dass das vorgegebene Baugrundstück in 
Form eines langgestreckten Rechtecks räumlich kaum Möglichkeiten eröffnet, um städtebau-
lich signifikante Alternativen in der Anordnung der Gebäude herauszuarbeiten.  
Trotz der dadurch städtebaulich vorgegebenen „Grundsetzung“ des Projektes ist die Gebäu-
deanordnung seit dem Einleitungsbeschluss profiliert worden. So stellte sich eine Anordnung, 
die die Sichtachsen von der Straße Am Bilderstöckchen und die Durchlässigkeit zum angren-
zenden Grünraum des „Bürgerparks“ aufnimmt und dadurch private Innenhöfe für die Bewoh-
ner*innen bildet, als die räumlich und funktional tragfähigste Anordnung an diesem Standort 
heraus.  
 
Der Fokus für die Beurteilung der unterschiedlichen Varianten lag für den GBR daher in der 
Gestaltung einer überzeugenden Höhenentwicklung der Gebäude im Kontext der angrenzen-
den Wohnbestandsbebauung. So hat der Gestaltungsbeirat eine Empfehlung ausgesprochen, 
die sich im Wesentlichen auf die Kubaturen des städtebaulichen Entwurfsansatzes bezieht. 
Hierbei ist die Variante zur Weiterbearbeitung deutlich präferiert worden, die bei insgesamt 
drei Gebäudekörpern eine Höhenstaffelung von sieben Stockwerken in einem markanten 
Hochpunkt und in den weiteren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen eine Abwechslung zwischen 
vier und sechs Stockwerken vorsieht (vgl. Anlage).  
Bezüglich weiterer Themen wie Fassadengestaltung, Materialität und Freiraum wird die GAG 
den empfohlenen Entwurf weiter qualifizieren und dem GBR erneut vorstellen. Über das Er-
gebnis wird der Stadtentwicklungsausschuss zu gegebener Zeit mit gesonderter Mitteilung 
informiert, so dass der o.g. Beschlusslage Rechnung getragen wird.  
Die Vorhabenträgerin GAG sowie das Stadtplanungsamt begrüßen die fachliche Empfehlung 
des Gestaltungsbeirates ausdrücklich. 
 
Mit der vorgenannten Empfehlung kann das VB-Planaufstellungsverfahren nun zügig fortge-
setzt und die notwendigen Fachgutachten für den Bebauungsplan erarbeitet werden.

2 
 
Da das Bauleitplanverfahren gemäß § 13b BauGB spätestens am 31.12.2024 mit dem Sat-
zungsbeschluss abgeschlossen sein muss, ist hierfür eine zügige Verfahrensfortsetzung und 
insbesondere die Erstellung der Gutachten notwendig.  
 
Da in der bereits vom 02.01.2023 bis zum 20.01.2023 in Form eines Aushangs durchgeführ-
ten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind, wird des-
halb von der Verwaltung vorgeschlagen, auf den sonst verfahrensüblichen und zeitkostenden 
Vorgabenbeschluss zu verzichten.  
 
Die Hinweise und Anmerkungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger 
öffentlicher Belange eingegangen sind, werden im weiteren Verfahren in die Planung einge-
bracht und im Rahmen der Abwägung zum Satzungsbeschluss behandelt.  
Als nächste Verfahrensschritte sind nunmehr die parallele Beteiligung der Öffentlichkeit nach 
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 
BauGB für spätestens Anfang des nächsten Jahres geplant. Der Satzungsbeschluss soll dann 
in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen.  
 
 
 
Anlage 
 
Präsentation BV „Am Bilderstöckchen“ für GBR (gekürzt) 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage Präsentation Gestaltungsbeirat

2411 Zeichen

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
Lage in der Stadt
Anlage

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
1 Variante
BGF: 9275 m²
GRZ: 0.30
GFZ: 1.50
ca. 86 WE 
Wohnfläche:	 	 	 6492	m²
Gebäudegrundfläche:	 	 1855	m²
Grundstücksfläche:	 	 6159	m²
2 Variante 
BGF: 9260 m²
GRZ: 0.30
GFZ: 1.51
ca. 88 WE
Wohnfläche:	 	 	 6482	m²	
Gebäudegrundfläche:	 	 1852	m²
Grundstücksfläche:	 	 6159	m²
3 Variante - ausgewählte Variante
BGF: 10730m²
GRZ: 0.33
GFZ:	1.74
ca. 92 WE 
Wohnfläche:	 	 	 7511	m²
Gebäudegrundfläche:	 	 2030	m²
Grundstücksfläche:	 	 6159	m²
Übersicht Variantenentwicklung

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
BGF: 9275 m²
GRZ: 0.30
GFZ: 1.50
ca. 88 WE 
Gebäudegrundfläche:	 	 1855	m²
Gesamtgrundstücksfläche:	 6159	m²
1. Variante

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
BGF: 9260 m²
GRZ: 0.30
GFZ: 1.51
ca. 88 WE
Wohnfläche:	 	 	 6482	m²	
Gebäudegrundfläche:	 	 1852	m²
Grundstücksfläche:	 	 6159	m²
2. Variante

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
3. Variante  - ausgewählte Variante
BGF:     ca. 10730m²
GRZ:  2030m²  / 6159m²    0,33
GFZ:	10730m²	/	6159m²				 1,74
WE:      ca. 92 
Wohnfläche	(ca.	70%):		 ca.	7511	m²
Gebäudegrundfläche:	 	 ca.	2030	m²
Grundstücksfläche:	 	 ca.	6159	m²

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
3. Variante  - ausgewählte Variante
BGF:     ca. 10730m²
GRZ:  2030m²  / 6159m²    0,33
GFZ:	10730m²	/	6159m²				 1,74
WE:      ca. 92 
Wohnfläche	(ca.	70%):		 ca.	7511	m²
Gebäudegrundfläche:	 	 ca.	2030	m²
Grundstücksfläche:	 	 ca.	6159	m²

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
Am Bilderstöckchen
Escher Str.
Zu- & Ausfahrt 
Tiefgarage
Ein- und Ausfahrt 
PKW / Feuerwehr/ 
Müllabfuhr
Ausfahrt 
Feuerwehr/ Müllabfuhr
TG ca. 66 Stellplätze
458,91 m2 204,17 m21.428,00 m2
84,00 27,00 12,00
17,00
TG ca. 66 Stellplätze
5qm / WE = 92 x 5= 460m² Abstellfläche / Bewohner
1/30qm/WE = 250 Fahrrad = 200qm 
Parken beitseitig Abstellflächen Fahrradfläche
ca. 20 Stellplätze
N
3. Variante  - ausgewählte Variante
BGF:     ca. 10730m²
GRZ:  2030m²  / 6159m²    0,33
GFZ:	10730m²	/	6159m²				 1,74
WE:      ca. 92 
Wohnfläche	(ca.	70%):		 ca.	7511	m²
Gebäudegrundfläche:	 	 ca.	2030	m²
Grundstücksfläche:	 	 ca.	6159	m²

11.05.2023
Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen
Fassade	Südseite
Fassade	Nordseite
3. Variante  - ausgewählte Variante

Beratungsverlauf (2)

01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1618/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.05.2023
Erstellt
12.05.2023 13:11