1618/2023
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen, hier: Sachstandsinformation zur Empfehlung des Gestaltungsbeirates
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 22.05.2023 1618/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Bilderstöckchen" in Köln-Bilderstöckchen, hier: Sachstandsinformation zur Empfehlung des Gestaltungsbeirates Mit der Vorlage 3166/2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 27.10.2022 beschlossen, dass für das Wohnungsbauprojekt „Am Bilderstöckchen“ der GAG aufgrund des speziellen Grundstückszuschnittes sowie des engen Zeitplanes bis zum durch das Baugesetzbuch vor- gegebenen Verfahrensabschluss bis Ende 2024 die Qualifizierung durch den Gestaltungsbei- rat (GBR) vorgenommen werden soll. Das Projekt ist am 09.05.2023 in mehreren Varianten auf Grundlage der Entwürfe des Kölner Architekturbüros Molestina Architekten durch den GBR beraten worden. Im Ergebnis ist durch den GBR festgestellt worden, dass das vorgegebene Baugrundstück in Form eines langgestreckten Rechtecks räumlich kaum Möglichkeiten eröffnet, um städtebau- lich signifikante Alternativen in der Anordnung der Gebäude herauszuarbeiten. Trotz der dadurch städtebaulich vorgegebenen „Grundsetzung“ des Projektes ist die Gebäu- deanordnung seit dem Einleitungsbeschluss profiliert worden. So stellte sich eine Anordnung, die die Sichtachsen von der Straße Am Bilderstöckchen und die Durchlässigkeit zum angren- zenden Grünraum des „Bürgerparks“ aufnimmt und dadurch private Innenhöfe für die Bewoh- ner*innen bildet, als die räumlich und funktional tragfähigste Anordnung an diesem Standort heraus. Der Fokus für die Beurteilung der unterschiedlichen Varianten lag für den GBR daher in der Gestaltung einer überzeugenden Höhenentwicklung der Gebäude im Kontext der angrenzen- den Wohnbestandsbebauung. So hat der Gestaltungsbeirat eine Empfehlung ausgesprochen, die sich im Wesentlichen auf die Kubaturen des städtebaulichen Entwurfsansatzes bezieht. Hierbei ist die Variante zur Weiterbearbeitung deutlich präferiert worden, die bei insgesamt drei Gebäudekörpern eine Höhenstaffelung von sieben Stockwerken in einem markanten Hochpunkt und in den weiteren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen eine Abwechslung zwischen vier und sechs Stockwerken vorsieht (vgl. Anlage). Bezüglich weiterer Themen wie Fassadengestaltung, Materialität und Freiraum wird die GAG den empfohlenen Entwurf weiter qualifizieren und dem GBR erneut vorstellen. Über das Er- gebnis wird der Stadtentwicklungsausschuss zu gegebener Zeit mit gesonderter Mitteilung informiert, so dass der o.g. Beschlusslage Rechnung getragen wird. Die Vorhabenträgerin GAG sowie das Stadtplanungsamt begrüßen die fachliche Empfehlung des Gestaltungsbeirates ausdrücklich. Mit der vorgenannten Empfehlung kann das VB-Planaufstellungsverfahren nun zügig fortge- setzt und die notwendigen Fachgutachten für den Bebauungsplan erarbeitet werden. 2 Da das Bauleitplanverfahren gemäß § 13b BauGB spätestens am 31.12.2024 mit dem Sat- zungsbeschluss abgeschlossen sein muss, ist hierfür eine zügige Verfahrensfortsetzung und insbesondere die Erstellung der Gutachten notwendig. Da in der bereits vom 02.01.2023 bis zum 20.01.2023 in Form eines Aushangs durchgeführ- ten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind, wird des- halb von der Verwaltung vorgeschlagen, auf den sonst verfahrensüblichen und zeitkostenden Vorgabenbeschluss zu verzichten. Die Hinweise und Anmerkungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, werden im weiteren Verfahren in die Planung einge- bracht und im Rahmen der Abwägung zum Satzungsbeschluss behandelt. Als nächste Verfahrensschritte sind nunmehr die parallele Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für spätestens Anfang des nächsten Jahres geplant. Der Satzungsbeschluss soll dann in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen. Anlage Präsentation BV „Am Bilderstöckchen“ für GBR (gekürzt) Gez. Greitemann
Anlage Präsentation Gestaltungsbeirat
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11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen Lage in der Stadt Anlage 11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen 1 Variante BGF: 9275 m² GRZ: 0.30 GFZ: 1.50 ca. 86 WE Wohnfläche: 6492 m² Gebäudegrundfläche: 1855 m² Grundstücksfläche: 6159 m² 2 Variante BGF: 9260 m² GRZ: 0.30 GFZ: 1.51 ca. 88 WE Wohnfläche: 6482 m² Gebäudegrundfläche: 1852 m² Grundstücksfläche: 6159 m² 3 Variante - ausgewählte Variante BGF: 10730m² GRZ: 0.33 GFZ: 1.74 ca. 92 WE Wohnfläche: 7511 m² Gebäudegrundfläche: 2030 m² Grundstücksfläche: 6159 m² Übersicht Variantenentwicklung 11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen BGF: 9275 m² GRZ: 0.30 GFZ: 1.50 ca. 88 WE Gebäudegrundfläche: 1855 m² Gesamtgrundstücksfläche: 6159 m² 1. Variante 11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen BGF: 9260 m² GRZ: 0.30 GFZ: 1.51 ca. 88 WE Wohnfläche: 6482 m² Gebäudegrundfläche: 1852 m² Grundstücksfläche: 6159 m² 2. Variante 11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen 3. Variante - ausgewählte Variante BGF: ca. 10730m² GRZ: 2030m² / 6159m² 0,33 GFZ: 10730m² / 6159m² 1,74 WE: ca. 92 Wohnfläche (ca. 70%): ca. 7511 m² Gebäudegrundfläche: ca. 2030 m² Grundstücksfläche: ca. 6159 m² 11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen 3. Variante - ausgewählte Variante BGF: ca. 10730m² GRZ: 2030m² / 6159m² 0,33 GFZ: 10730m² / 6159m² 1,74 WE: ca. 92 Wohnfläche (ca. 70%): ca. 7511 m² Gebäudegrundfläche: ca. 2030 m² Grundstücksfläche: ca. 6159 m² 11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen Am Bilderstöckchen Escher Str. Zu- & Ausfahrt Tiefgarage Ein- und Ausfahrt PKW / Feuerwehr/ Müllabfuhr Ausfahrt Feuerwehr/ Müllabfuhr TG ca. 66 Stellplätze 458,91 m2 204,17 m21.428,00 m2 84,00 27,00 12,00 17,00 TG ca. 66 Stellplätze 5qm / WE = 92 x 5= 460m² Abstellfläche / Bewohner 1/30qm/WE = 250 Fahrrad = 200qm Parken beitseitig Abstellflächen Fahrradfläche ca. 20 Stellplätze N 3. Variante - ausgewählte Variante BGF: ca. 10730m² GRZ: 2030m² / 6159m² 0,33 GFZ: 10730m² / 6159m² 1,74 WE: ca. 92 Wohnfläche (ca. 70%): ca. 7511 m² Gebäudegrundfläche: ca. 2030 m² Grundstücksfläche: ca. 6159 m² 11.05.2023 Am Bilderstöckchen, Köln-Bilderstöckchen Fassade Südseite Fassade Nordseite 3. Variante - ausgewählte Variante
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1618/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 12.05.2023 13:11