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Beratung des Haushaltsplanentwurfs für den Haushalt 2025/ 2026 einschließlich der Finanzplanung bis 2029 und der sonstigen Anlagen - Anregungen der Bezirksvertretung Mülheim gem. § 37 Abs. 4 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3599/2024 vom 13.11.2024

Stand: Am 02.12.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 3599/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplanentwurfs für den Haushalt 2025/ 2026 einschließlich der Finanzplanung bis 2029 und der sonstigen Anlagen - Anregungen der Bezirksvertretung Mülheim gem. § 37 Abs. 4 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 ein- schließlich der Finanzplanung bis 2029 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und Anregungen: Die Vorschläge und Anregungen werden in der Sitzung formuliert. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 mit ihren An- lagen in seiner Sitzung am 14.11.2024 entgegengenommen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschläge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haus- haltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen.

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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